Am Anfang war das Essen

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1 Am Anfang war das Essen Die Implementierung von Beteiligungsverfahren in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe

2 Gliederung 1. Einführung 2. Allgemeine Begriffsdefinitionen 3. Die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung 4. Empfehlung für eine Ablaufstruktur zur Implementierung von Beteiligungsverfahren 5. Ausblick

3 Gliederung 1. Einführung 2. Allgemeine Begriffsdefinitionen 3. Die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung 4. Empfehlung für eine Ablaufstruktur zur Implementierung von Beteiligungsverfahren 5. Ausblick

4 Gliederung 1. Einige einführende Bemerkungen 2. Beteiligung die sozialpädagogische Perspektive der Implementierung 3. Beteiligung die verbandliche Perspektive der Implementierung 4. Beteiligung die Einrichtungsperspektive bei der Implementierung 5. Einige abschließende Bemerkungen

5 1. Einige einführende Bemerkungen Wie kam s eigentlich zu diesem Titel?

6 Meine persönlichen Verbindungen zum Thema

7 zur Vortragsmethode

8

9 Frage: Welche (positiven oder negativen) Erlebnisse verbinden Sie persönlich, mit Blick auf Ihre eigene Kindheit bzw. Jugendzeit, mit dem Thema Rechte und Beteiligung? Tauschen sie sich mit Ihren Sitznachbarn darüber aus!

10 2. Beteiligung die sozialpädagogische Perspektive der Implementierung Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

11 Ausgehend von der Subjektstellung des Kindes oder Jugendlichen hat die Partizipation im Hinblick auf den Kinderschutz eine zentrale Bedeutung. Ausgangspunkt ist dabei eine sozialpädagogische Grundorientierung, die nicht (mehr) darauf angelegt ist, stellvertretend für die Betroffenen zu handeln, sondern bestrebt ist, mit diesen gemeinsam die geeignete und notwendige Unterstützung, Förderung und Hilfe zu entwickeln. Selbstverständlich wird sich bei Kindern und Jugendlichen immer die Frage nach der Grenze zwischen Eigenverantwortung und Verantwortungsübernahme stellen. Partizipation ist aber die Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, und damit eine Bedingung für einen aktiven Kinderschutz. Wiesner, R.: Partizipation als Modus des Kinderschutzes. In: IzKK-Nachrichten (UN- Kinderrechtskonvention, Impulse für den Kinderschutz). 1/2009.

12 Empowerment Empowerment auf eine einprägsame Formel gebracht ist das Anstiften zur (Wieder-) Aneignung von Selbstbestimmung über die Umstände des Lebens. (Herriger, N.: Das Empowerment-Ethos. In: Sozialmagazin 11/1997) Empowerment ( ) ist eine Praxis, deren Handlungsziel es ist, Menschen das Rüstzeug für ein eigenverantwortliches Lebensmanagement zur Verfügung zu stellen und ihnen Möglichkeitsräume aufzuschließen, in denen sie sich die Erfahrung der eigenen Stärke aneignen und Muster solidarischer Vernetzung erproben können. (Herriger, N.: Empowerment und Engagement. In: Soziale Arbeit 9-10/1996)

13 Empowerment Die Ursprünge des Begriffs liegen in der Bürgerrechtsbewegung in den U.S.A., in der feministischen Bewegung, in Selbsthilfebewegungen, in den Community Action Programmen und in der Gemeindepsychologie

14 Selbstwirksamkeit den Überlegungen liegen die Lerntheorie, die Theorie der erlernten Hilflosigkeit und die Selbstkonzeptforschung zu Grunde Bandura, A.: Sozial-kognitive Lerntheorie, Stuttgart 1979 Petermann, U./Petermann, F.: Training mit Jugendlichen: Förderung von Arbeits- und Sozialverhalten, Weinheim 1992

15 Selbstwirksamkeit Die erfahrene Selbstwirksamkeit hat eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung der aktiven und situationsangemessenen Handlungsfähigkeit von Jugendlichen. Unter Selbstwirksamkeit wird ( ) die Überzeugung eines jungen Menschen verstanden, über die notwendigen Fähigkeiten zu verfügen, um die für ihn wesentlichen Ziele zu erreichen. Maßgeblich für das Erleben der Selbstwirksamkeit ist dabei die Ableitung des erreichten Zieles aus dem eigenen Verhalten und den eigenen Handlungen. Berner R.: sonst kannst Du was erleben!. Intention und Praxis der Erlebnispädagogik in einer Einrichtung der Jugendhilfe. In: DHS (Hg.). Suchtmittelkonsumierende Jugendliche in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Bramsche 2002)

16 Selbstwirksamkeit Es gilt, Jugendliche durch entsprechende Maßnahmen in Situationen zu führen bzw. solche gezielt und kontrolliert zu schaffen, in denen das eigene Tun und Handeln und damit die Relevanz und Wirksamkeit der eigenen Handlung und Handlungsplanung unmittelbar und in der sozialen Situation einer Gruppe erkannt, reflektiert und so adäquat erfahren werden kann. Berner R.: sonst kannst Du was erleben!. Intention und Praxis der Erlebnispädagogik in einer Einrichtung der Jugendhilfe. In: DHS (Hg.). Suchtmittelkonsumierende Jugendliche in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Bramsche 2002)

17 Frage: Hat sich schon einmal jemand über Sie beschwert? Falls ja: weshalb? Wie ging es Ihnen dabei? Falls nein: was glauben Sie, warum nicht? Tauschen sie sich mit Ihren Sitznachbarn darüber aus!

18 3. Beteiligung die verbandliche Perspektive der Implementierung Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg ( ) und wir brauchen sozialpolitisch verlässliche Rahmenbedingungen und entsprechende Verabredungen auf übergeordneter Ebene ( ). Bei allen Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten des Rahmenvertrags nach 78f SGB VIII durch diesen wurden zumindest bis heute verlässliche Mindeststandards anerkannt und gesichert. R. Berner: Steuerung und ihre Ziele in der Jugendhilfe. In: Forum Erziehungshilfe, 03/2012

19 Die kommunalen Spitzenverbände und die örtlichen Träger der Jugendhilfe Ach was, immer das Gejammer der freien Träger, ihr habt genügend Personal in den Gruppen. Beteiligt hatten Sie doch hoffentlich schon immer. Wenn dem nicht so wäre, dann müssten wir ja enorme Summen von Ihnen zurückfordern! (sinngemäße Widergabe von Entgegnungen von Vertreterinnen von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zum Thema Steuerung in der Jugendhilfe bzw. in der ersten Erörterung zu den Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf die Rahmenbedingungen der stationären Wohngruppen nach 34 SGB VIII in der Kommission Kinder- und Jugendhilfe) Soweit geeignete Einrichtungen ( ) von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. ( 4(2) SGB VIII)

20 Frage: Ich kontaktierte die Sozialdienste für Kinder und Jugendliche und Sie kümmerten sich um die Situation. Sie reagierten sofort. An diesem Tag wurde mir bewusst, dass den Sozialdiensten mein Wohl wirklich am Herzen lag, ich durfte sogar mit entscheiden, wo ich hinziehen würde. (Mädchen aus Norwegen, 2003 (aus quality4childrenstandards)) Kennen Sie oder Ihre Sitznachbarn auch solche Berichte?

21 Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Dezernat Jugend, Landesjugendamt Das Landesjugendamt in seiner sachlichen Zuständigkeit zwischen Aufsicht und Beratung, zwischen Maßgaben und Empfehlungen, Fachliche Objektivität als Teil der kommunalen Familie?

22 (An-)Forderungen des KVJS - Landesjugendamtes - Anhaltspunkte Partizipation: ist Qualitätsmerkmal (s. hierzu 79 SGB VIII) benötigt Zeit im Tagesablauf für Kommunikations- und Entscheidungsprozesse * benötigt Nachdenken über Hierarchien * benötigt Kinder- und Mitarbeiterqualifizierung * Erfordert eine entsprechende Haltung der Mitarbeiter/-innen und der Leitungsebene * (aus Hiller, Stephan, 2001: Beteiligung von Kindern: Na also, geht doch!)

23 Nur: Was bedeutet dies denn konkret? Was bedeutet dies für die Anforderungen der Personalbemessung im Kontext der Hilfen nach 34 i. V. m. 45 SGB VIII? Wenn nicht nur Haltungen erforderlich sind, sondern quantifizierbare Leistungen folgen und diese Gegenstand nicht nur der Qualitätsentwicklungs- sondern auch der Leistungsvereinbarungen werden? Wenn Zeit im Tagesablauf für Kommunikations- und Entscheidungsprozesse Auswirkungen auf die Entgelte hat? Wie wird das Landesjugendamt diesbezüglich die freien Träger beraten? Was empfiehlt das Landesjugendamt?

24 Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Die Leistungserbringerseite mehr, als nur die Spitzen der buckeligen Verwandtschaft?!

25 4. Beteiligung die Einrichtungsperspektive bei der Implementierung Einige zentrale Aspekte und Anforderungen für die Einrichtungen bei der Implementierung von Beteiligungsverfahren

26 Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist ein ganz zentrales Qualitätsmerkmal pädagogischen Handelns. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Die Beteiligung von Eltern als Erziehungspartner ist ein Qualitätsmerkmal der pädagogischen Arbeit in Einrichtungen und Diensten.

27 Das Recht auf Beteiligung ist in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und freier Träger zu verwirklichen. Die Beteiligung und die Möglichkeit zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten dienen der Verwirklichung von Rechten junger Menschen in Einrichtungen.

28 Gelingende Beteiligungsprozesse ermöglichen die Übernahme von Verantwortung in eigener Sache bzw. für gemeinsame Vorhaben. Die Träger von Einrichtungen und Diensten entwickeln eine Beteiligungskultur als Grundvoraussetzung für die gelingende Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern.

29 Frage: Beteiligen Sie Kinder und Jugendliche ei der Einstellung von neuen Mitarbeiter/-innen in den Wohngruppen? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? Tauschen sie sich mit Ihren Sitznachbarn darüber aus!

30 Die Entwicklung der Beteiligungskonzepte erfolgt gemeinsam mit den Fachkräfteteams, mit den Kindern und Jugendlichen und auch mit den Eltern. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll altersbzw. entwicklungsgemäß erfolgen. Gelingende Beteiligung erfordert die kontinuierliche Bereitstellung notwendiger Ressourcen.

31 Beteiligung als pädagogische Grundhaltung hat eine besondere Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII. Die Einrichtungsträger im PARITÄTISCHEN nutzen die Selbstverpflichtungserklärung Du bist uns willkommen und untersetzen sie mit entsprechenden Konzepten und Verfahren zur Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen.

32 Das Beteiligungskonzept von Einrichtungen und Diensten wird in institutionalisierten Formen und in festgelegten Verfahren zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern konkret.

33 5. Einige abschließende Bemerkungen Praxiserfahrungen aus der Sitzung der Fachgruppe Hilfen zur Erziehung im PARITÄTISCHEN Baden- Württemberg aus den Werkstattberichten aus dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf, Waldenburg; dem Linzgau - Kinder- und Jugendheim, Überlingen und dem SOS-Kinderdorf in Sulzburg

34 1. Am Anfang war das Essen 2. Ausgangspunkt: tiefes Misstrauen - am Ende macht ihr doch, was ihr wollt 3. Das erste Ziel: Herstellen von Vertrauen 4. Egal welche Form / Struktur der Beteiligung umgesetzt werden soll (Gruppensprecher, Gruppensprechersitzung, Heimbeirat, Vertrauenserzieher etc.): Kinder und Jugendliche müssen dabei begleitet werden.

35 5. Manche Strukturen sind für Kinder und Jugendliche nicht nachvollziehbar deshalb sind auch z. B. offene Beteiligungswerkstätten ein konzeptioneller Ansatz 6. Partizipation soll Spaß machen!

36 Am Anfang war das Essen

37 Stimmt nicht!

38 Am Anfang war das Feuer!

39 Danke und viel Erfolg!

40 Verwendete Literatur: Bandura, A.: Sozial-kognitive Lerntheorie. Stuttgart Petermann, U./Petermann, F.: Training mit Jugendlichen: Förderung von Arbeits- und Sozialverhalten. Weinheim 1992 Herriger, N.: Empowerment und Engagement. In: Soziale Arbeit 9-10/1996. Herriger, N.: Das Empowerment-Ethos. In: Sozialmagazin 11/1997. LWV Wttmbg.-Hohenz. (Hg.): Ganz schön praktisch. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung. Stuttgart Berner, R.: sonst kannst Du was erleben!. Intention und Praxis der Erlebnispädagogik in einer Einrichtung der Jugendhilfe. In: DHS (Hg.). Suchtmittelkonsumierende Jugendliche in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Bramsche 2002) IGfH (Hg.): Positionspapier Kinderrechte in. Frankfurt SPI (Hg.): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung. Empfehlungen des Projektes Beteiligung Qualitätsstandard für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung. München Initiative Quality4Children (Hg.): Standards für die Betreuung von fremd untergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen in Europa. Innsbruck Der PARITÄTISCHE Gesamtverband (Hg.): Selbstverpflichtungen als Element Paritätischer Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung. Du bist uns willkommen! Rechte von Mädchen und Jungen in Einrichtungen. Berlin Wiesner, R.: Partizipation als Modus des Kinderschutzes. In: IzKK-Nachrichten (UN-Kinderrechtskonvention, Impulse für den Kinderschutz). 1/2009. Der PARITÄTISCHE Gesamtverband (Hg.): Schutz vor sexualisierter Gewalt in Diensten und Einrichtungen. Berlin Der PARITÄTISCHE LV Sachsen (Hg.): Arbeitshilfe zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe. Dresden Berner, R.: Steuerung und ihre Ziele in der Jugendhilfe. In: Forum Erziehungshilfe, 03/2012 Urban-Stahl, U. (Hg.): Beschweren erlaubt! 10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Berlin 2013.

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