Leitfaden für den Umgang mit sehbehinderten oder blinden Menschen im Spital

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1 Leitfaden für den Umgang mit sehbehinderten oder blinden Menschen im Spital Universitätsklinik für, Inselspital Bern Nick Häusler: Experte Pflege, MAS Managing Diversity FHZ Dateiname ersetzt Version vom Autor Datum L:\AUGK_PFLEGE_BETTENSTATION\Betrieb_AUGK\Handbücher_Leitfäden\Sehbehinderung\Sehbehinderte Leitfaden\Endversion Docx Juli 2009, F. Meier N. Häusler

2 Inhaltsverzeichnis 1 1. Einleitung 2. Begriffsklärung 3. Pflegerische Massnahmen 3.1. Mobilität 3.2. Essen und Trinken 3.3. Kommunikation 3.4. Körperpflege / Sich Kleiden 4. Pflegeprozess 4.1. Eintritt 4.2. Patientenedukation / Mikroschulung 4.3. Austritt 5. Literaturquellen 6. Beratungsstellen und Links 7. Schemata zur Verabreichung der Augentropfen und Augensalben Titelbilder: &

3 1. Einleitung Sehbehinderung oder Blindheit kann in jedem Alter eintreten. Augenerkrankungen, die zu einer Sehbehinderung 1 führen, treten aber normalerweise in einem fortgeschrittenen Lebensalter 2 auf (Glaukom, Katarakt oder Makula-Degeneration). Der Anteil dieser PatientInnen in einem Spital ist aufgrund der demografischen Veränderungen der Gesellschaft und der verschiedenen Therapiemöglichkeiten hoch. Für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt als blind, wer 5 Prozent oder weniger sieht (Visus kleiner = 0,05) 3. Sehbehinderung oder Blindheit können durch ein Trauma (z.b. einen Tennisball oder einen Metallsplitter) verursacht werden. Solche PatientInnen sind eher jung und beim Zeitpunkt des Unfalls im Arbeitsprozess integriert. Sie müssen einerseits mit der psychischen Belastung eines Sehverlustes oder einer Sehbehinderung zurechtkommen und andererseits brauchen sie nach dem Spitalaustritt Beratung und Unterstützung für eine Neuanpassung im Alltag bzw. im Berufsleben. Die Klinik für des Universitätsspitals Bern ist ein Kompetenzzentrum, das eine individuelle Unterstützung und Beratung für sehbehinderte oder blinde PatientInnen in verschiedenen Bereichen anbietet. Unsere Klinik umfasst drei verschiedene Einheiten: Poliklinik: Ist zuständig für die Nachbetreuung der PatientInnen sowie die Betreuung und Versorgung ophthalmologischer Notfälle. Zu unserer Poliklinik gehören verschiedene diagnostische Einheiten, wie z.b. Fotolabor, Biometrie, Pachymetrie, Hornhautlabor usw. Tagesklinik: Ist zuständig für die ambulante Betreuung der PatientInnen, die kurz nach der Operation nach Hause gehen können. Bettenstation: Ist zuständig für die Betreuung der PatientInnen, die länger (i.d.r. 2-4 Tage) bei uns hospitalisiert sind. Die pflegerische Unterstützung und Behandlung der sehbehinderten PatientInnen benötig viel Zeit, Taktgefühl und Wissen. Die Pflegefachpersonen brauchen fundierte medizinische Kenntnisse und pflegerische Kompetenzen, damit sie PatientInnen eine optimale Beratung und Unterstützung anbieten können. Die sehbehinderten PatientInnen beurteilen ihre Sehbehinderung danach, wie sie ihren Alltag bewältigen können und wie sie mit den Einschränkungen umgehen. Ein Spitalaufenthalt bringt für den sehbehinderten Menschen zusätzliche Abhängigkeiten mit sich. Eine wichtige Aufgabe der Pflege besteht darin, die Selbständigkeit der PatientInnen durch eine angepasste Unterstützung weitgehend zu erhalten, damit sich die PatientInnen im Spital und auch nach dem Austritt möglichst sicher fühlen und so den Alltag bewältigen können. 2. Begriffsklärungen Behinderung: [ ] Der Begriff «Behinderung» und auch «Sehbehinderung» wird weder im Volksmund noch in Fachkreisen einheitlich verwendet. Im Sehbehindertenwesen (z.b. schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen) wird darauf hingewiesen, dass Behinderung aus dem Zusammenspiel von drei Faktoren entsteht: 1. Entwicklungsprobleme, viel häufiger aber auch Krankheiten in Kombination mit der natürlichen Abnahme der Sehfähigkeit mit zunehmendem Alter. 2. Umweltfaktoren baulicher, sozialer und organisatorischer Art. Z.b. eine ungenügende Beleuchtung oder zu kleine Schriften in Dokumenten. Gesundheitliche Ursachen und die Tatsache einer Schädigung allein sind aus theoretischer Sicht noch nicht entscheidend. Behindernd in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wirkt erst das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren. 2 1 Sehbehinderung hat viele Gesichter! Von den betroffenen Personen sind schätzungsweise blind, das heisst, sie nutzen kein Sehpotential (ZSBLIND, 2012) 2 Mit 90 Jahren sind annähernd die Hälfte der Menschen sehbehindert ( ZSBLIND: Sehbehinderung und Blindheit, S. 3) 3 Wer ist Sehbehindert?, In:

4 3. Einerseits die eigene Einstellung gegenüber der persönlichen Situation (z.b. die Einstellung zum Altern, Umgang mit Verlusten, Akzeptanz von Hilfe, Erfahrung mit Institutionen etc.) und andererseits die Einstellung der Mitmenschen (ihre Bereitschaft zur Einbindung blinder Menschen in Vereinen, am Ausbildungs- oder Arbeitsort). Die oben erwähnten drei Faktoren zusammen können darüber entscheiden, ob und wie eine Sehschädigung im konkreten Fall behindernd wirkt oder nicht. Dieses Verständnis bezieht sich auf die Grundlage der «Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit» (ICF) der WHO. 4 Sehkrankheiten und ihre Folgen Verschiedene ophthalmologische Erkrankungen können zu einer pathophysiologischen Sehschädigung und/oder eine Sehverminderung führen, wie z.b.: 5 Katarakt (Grauer Star): Die Eintrübung der Linse Glaukom (Grüner Star): chronische oder akute Erhöhung des Augeninnendrucks Nezthautablösung (Amotio): die Ablösung der Retina (teilweise oder ganz) Makuladegeneration: Ödem und Kapillarbildung der Makula (tritt im Alter auf) Contusio-Bulbi: Traumatische Verletzung des Augapfels infolge eines Unfalls Diabetische Retinopathie: begünstigt u.a. die Entstehung von Makauladegeneration und Amotio Schielerkrankungen 3. Pflegerische Massnahmen 3.1. Mobilität Die PatientInnen benötigen Zeit, damit sie sich im Zimmer orientieren können (Wände abtasten, Distanzen einschätzen). Auf dem Weg zur Toilette oder zum Badezimmer sollten die PatientInnen begleitet werden (Sturzgefahr in einer neuer Umgebung). Sehbehinderte PatientInnen sind grösseren Sturzgefahr ausgesetzt. Sehbehinderte PatientInnen benötigen zum Gehen mehr Zeit. Herumstehende Gegenstände im Gang sollten aufgeräumt oder mindestens alle auf die gleiche Gangseite gestellt werden. Zimmertüren sollten ebenso wie Schranktüren in und ausserhalb des Zimmers geschlossen sein. Die Bewegungsfreiheit der PatientInnen im Zimmer sollte durch herum stehende Stühle oder andere Gegenstände nicht behindert werden. Beim Führen sollte die Pflegefachperson einen halben Schritt voraus gehen, damit die PatientInnen Richtungsänderungen selbst erkennen. Körperkontakt nie abbrechen. Bei Treppen oder Gehsteigkanten sagen Sie Achtung, Stufe und sagen, wo sich das Geländer befindet. Die geführte Person nicht stossen oder ziehen und vor Hindernissen das Tempo verlangsamen! Essen & Trinken Es sollte darauf geachtet werden, dass: Die PatientInnen möglichst selbständig essen können. Hilfreich wäre, wenn der Teller mit einem Zifferblatt (Uhr) verglichen wird. PatientInnen mitteilen wo sich das jeweilige Nahrungsmittel befindet: z.b. das Fleisch bei 6 Uhr, der Reis bei 12 Uhr, das Gemüse bei 3 Uhr. Die Pflegefachperson das Essen bildhalft (die Farbe der Gemüse oder die Zubereitungsart des Fleisches) vorstellt, was die Freude und Lust am Essen (zusätzlich zum Geruch) weckt. 4 Aus den Leitfaden: Sehbehinderung und Blindheit : Entwicklung in der Schweiz, 2012, ZSBLIND 5 Die Ausführungen sind nicht ausschliessend!

5 Taktiles Führen beim Essen und Trinken immer wichtig ist ( z.b. die Hand des Patienten auf die Rückenlehne des Stuhles legen oder die Grösse einer Flasche fühlen lassen). Die Anordnung des Geschirres und Besteckes auf dem Plateau sollte immer dieselbe ist. Tassen und Gläser sollten nicht voll sein und der Unterteller sollte weggenommen werden Kommunikation Es ist wichtig darauf zu achten, dass: Die Pflegefachpersonen die sehbehinderten PatientInnen vor dem Anfassen mit Namen ansprechen, damit sie nicht erschrecken. Sehbehinderte nicht automatisch auch schwerhörig sind! Die TransporteurInnen und die weitere Fachpersonen (Röntgen, EKG, Biometrie usw.) auf die Sehbehinderung aufmerksam gemacht werden Körperpflege, sich Kleiden Folgenden Aspekten sollte man unbedingt Rechnung tragen: Kleider der PatientInnen immer am selben Ort hinlegen. Lassen Sie einen sehbehinderten/blinden Menschen seine Kleider selbst ablegen, damit er/sie es wieder finden kann. Wichtig ist, dass sie wissen wo die Kleider sind: z.b. Ihr Mantel hängt am ersten Haken rechts neben der Tür. 4. Pflegeprozess 4.1. Eintritt Beim Eintritt brauchen die PatientInnen genügend Zeit um die neue Umgebung (im Spital) ertasten und fühlen zu können. Eine gezielte Einführung ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Pflegeanamnese: Die Pflegefachperson ermittelt bei der Pflegeanamnese die Bedürfnisse und Gewohnheiten aber auch die Einschränkungen des Patienten bzw. der Patientin (s. dazu den Pflege-standard zum Anamnesegespräch). Diese Informationen dienen als Grundlage für eine angepasste Pflegearbeit. Folgende Fragen zur Seheinschränkung können hilfreich sein: 1) Seit wann sind Sie sehbeeinträchtigt bzw. blind, wie ist es dazu gekommen und was können Sie sehen? 2) Welche Einschränkungen erleben Sie aufgrund Ihrer Augenerkrankung im Alltag und wie gehen Sie damit um? (z.b. Erkennen von Personen, Lesefähigkeit, Mobilität). 3) Haben Sie eine sehbehinderte Beratung oder eine Blindenschule besucht? 4) Welches Hilfsmittel (Lupe, Lichtregulation, etc.), hilft Ihnen im Alltag zur Überwindung der Seheinschränkung bzw. Sehbehinderung? Haben Sie diese Hilfsmittel dabei? 5) Wo (im Alltag) und wofür brauchen Sie Hilfe? Wer hilft Ihnen zu Hause? 6) Was können wir tun, damit Sie sich im Spital sicher fühlen und sich zurecht finden? 7) Welche konkreten Fragen haben Sie im Hinblick auf die Zeit nach dem Spitalaustritt? 4.2 Patientenedukation / Mikroschulung Patientenedukation ist ein Prozess, der beim Eintritt beginnt und beim Austritt beendet wird. Durch eine individuelle Schulung-Information-Beratung wird dadurch ein höheres Selbstmanagement (Selfcare: Zegelin 2002) ermöglicht. Die Verabreichung der Augentropfen und Salben oder der Umgang mit speziellen Hilfsmitteln gehören dazu. Dabei sollte die Pflegefachperson u.a. darauf achten, dass: 1) Zeit und Raum (zum Austrittsgespräch) im Voraus gut geplant wird. 2) Das Vorwissen der PatientInnen und ihre allfälligen Einschränkungen (visuell, sprachlich, kognitiv, manuell ) berücksichtigt werden. 3) Durch motivierende Gesprächsführung 6 ein gute Adhärenz (Rollnick et al., 2002) ermöglicht wird. Bei der Mikroschulung zur Verabreichung der Augentropfen sind folgende Aspekte zu beachten: 4 6 Die Motivierende Gesprächsführung (auch MI oder Motivational Interviewing) ist ein zielgerichtetes, klientenzentriertes Beratungskonzept zur Lösung ambivalenter Einstellungen gegenüber Verhaltensänderungen (Miller/Rollnick 2002).

6 Die angebrochenen Tropfenflaschen und Augensalben sind (aus Sterilitätsgründen) nur einen Monat haltbar. Obwohl die Augentropfen und Augensalben lokal angewendet werden, können systemische Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten. Patienten mit Herz - Kreislauferkrankungen, Asthma bronchiale und Diabetes mellitus sind hier einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Die Tropfenflasche oder Salbentube darf weder das Auge noch die Wimpern berühren. Müssen zwei verschiedene Augentropfen in dasselbe Auge appliziert werden, sollte eine Wartezeit von mindestens 5 Minuten eingehalten werden. Die Wirkung von Augenmedikamenten, die den Augendruck beeinflussen, ist vom Medikamentenspiegel abhängig, d.h. auf eine gleichmässige zeitliche Planung ist zu achten. 4.3 Austritt Beim Austritt sollte nach Möglichkeit eine Bezugsperson anwesend sein und die Pflegefachperson sollte auch folgende Aspekte berücksichtigen: Die Schriftgrösse bei der Medikamentenplanung muss gut lesbar sein (eventuell farbig kennzeichnen). Adressen und Tel. Nummern der Beratungsstelle für Sehbehinderte (je. n. Wunsch) abgeben. Schemata zur Verabreichung der Augentropfen und Augensalben abgeben. 5 Literaturquelle Anleitung zur Verabreichung der Augensalben, Universitätsklinik für, Maier & Rüegsegger, 2006 Gemeinsam Weiterkommen: Tipps für den Umgang mit Blinden und Sehbehinderten, Schweizerischer Blindenbund Hinweise zum Leitbild Pflege Augenklinik Inselspital, Kompetenzzentrum für Sehbehinderung im Alter, Zürich, F. Heussler, Leitfaden für den Umgang mit sehbehinderten oder blinden Menschen im Spital, R. Bühlmann, Überarbeitet: F. Meier, Augenklink, Juli 2009 Patientenedukation: Mikroschulung zur Verabreichung von Augentropfen (Abschlussarbeit), F. Maier, 2006 (Anhang 3 und 5) Patientenedukation: Präsentationsunterlagen zum Augenkurs 2015, Inselspital Bern, N. Häusler Sehbehinderung und Blindheit: 10 Fragen und Antworten, SZBLIND (schweizerischer Zentralverein für das Blindwesen), 2013 Sehbehinderung und Blindheit: Entwicklung in der Schweiz, SZBLIND; 2012 Wer ist Sehbehindert?, Beratungsstellen Agile, Behinderten-Selbsthilfe Schweiz Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde (BRSB) Bern, Zähringerstrasse 54, 3012 Bern, Tel , Öffnungszeiten: Mo-Fr / Uhr, Blinden- und Sehbehinderten Zentrum Bern, Neufeldstr. 95, 3012 Bern, Tel , BRSB Biel, Bahnhofplatz 3, 2502 Bienne, Tel Center d Information et de Rèadaptation, CENTREVUE, Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband SBV, Schweizerischer Blindenbund, Geschäftsstelle; Friedackerstrasse 8, Postfach 8050 Zürich Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB, Schützengasse 4, CH-9001 St. Gallen, Tel ,

7 Tropfanleitung (Stirn Technik) Flasche zwischen Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger nehmen. Flaschenspitze zeigt gegen unten. Den Daumen an die Stirne halten. Mit der anderen Hand das Unterlid nach unten ziehen. Den Kopf zurückneigen, nach oben blicken und tropfen. 6 Achtung: Die Flasche nicht gegen das Auge kippen! Tropfanleitung (Nasenrücken Technik) Die Augentropfen in die Hand nehmen. Die Flasche auf den Nasenrücken aufstützen. Mit der anderen Hand das Unterlid herunterziehen. Kopf leicht nach hinten biegen und tropfen. Augensalbenverabreichung Hände mit Seife waschen und gut trocknen! 1-2 cm langen Strang Augensalbe auf den Zeigefinger auftragen. Den Finger mit der Salbe vorsichtig zum Auge führen. Das Unterlid mit der anderen Hand herunterziehen. Die Salbe in den Unterlidsack auftragen.

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