Newsletter zur Zürcher Flughafenpolitik März 2014, Nr. 15
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- Kerstin Hertz
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1 Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Newsletter zur Zürcher Flughafenpolitik März 2014, Nr Weniger Flugzeuge am Zürcher Himmel Rückläufiger Trend setzt sich 2013 weiter fort 05 Zürcher Fluglärm-Index Monitoringwert steigt weiter an 08 Förderprogramm Wohnqualität Informationskampagne zeigt erste Wirkung 10 Ein Drittel plus eine Aktie Wie der Kanton seine Beteiligung am Flughafen Zürich überwacht
2 Editorial Licht und Schatten auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich Vordringliches Ziel der raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion ist es, soweit wie möglich, verlässliche und dauerhafte Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Das wichtigste kantonale Instrument auf diesem Weg ist das Kapitel Flughafen im kantonalen Richtplan und die darin enthaltene Abgrenzungslinie (AGL). Mit ihr wird das Gebiet, in dem Fluglärmbelastungen erheblich stören können, im Objektblatt Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) des Bundes und im kantonalen Richtplan deckungsgleich und langfristig definiert. Eine Mehrheit der vorberatenden Kantonsratskommission ist dem Antrag der Regierung gefolgt und hat der Teilrevision des Richtplans bereits zugestimmt das Geschäft wird voraussichtlich diesen Frühling im Kantonsrat behandelt. Auf Bundesebene soll die AGL dann im SIL-Objektblatt festgelegt werden. Um zwei weitere Themen, die zu Rechts- und Planungssicherheit beitragen, ist es zur Zeit eher ruhig. Zum einen ist dies der Staatsvertrag mit Deutschland, der von der Schweizer Seite bereits ratifiziert worden ist. Der Ball liegt nun beim deutschen Parlament. Es muss zeigen, ob es sich, dem von den Regierungen beider Länder ausgehandelten, gutnachbarschaftlichen Kompromiss weiterhin verschliessen will. Zum andern ist es das erwähnte SIL-Objektblatt Flughafen Zürich. Im letzten Sommer verabschiedete der Bundesrat jene Festlegungen, die vom Staatsvertrag unabhängig sind. Die politisch wie betrieblich bedeutsamen Fragen wie jene einer allfälligen Pistenverlängerung, das Anflugregime im Falle des Inkrafttretens des Staatsvertrags sowie die vom Bund angekündigten höheren Sicherheitsanforderungen werden voraussichtlich im Rahmen einer nächsten SIL-Überarbeitung behandelt. Sie sehen, meine Damen und Herren: In der Zürcher Flughafenpolitik stehen wir vor grossen Herausforderungen. Die Zürcher Regierung hat in diesem Bereich aber nicht das alleinige Sagen, denn Luftfahrt ist gemäss Bundesverfassung eine Bundesaufgabe. Ich bin indessen der festen Überzeugung, dass der wichtigste schweizerische Landesflughafen nicht gegen den Willen der lokalen Bevölkerung betrieben werden kann. Die Regierung wird deshalb weiterhin dezidiert die Interessen des Standortkantons einbringen und sich für ein hohes Mass an Rechts- und Planungssicherheit, vor allem aber für den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen des Flugbetriebs stark machen. Regierungsrat Ernst Stocker Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich
3 Weniger Flugzeuge am Zürcher Himmel Weiterer Rückgang bei den Flugbewegungen im Jahr 2013 Auch im Jahr 2013 verzeichnete der Flughafen Zürich einen Rückgang bei den Flugbewegungen. Während diese im Vergleich zum Vorjahr um 2.9 Prozent gesunken sind, hat das Passagieraufkommen im gleichen Zeitraum um 0.3 Prozent zugenommen. Seit dem Jahr 2000 haben die Flugbewegungen um annähernd 20 Prozent abgenommen. Insgesamt gab es im Jahr 2013 am Flughafen Zürich Flugbewegungen, was einem Rückgang von 2.9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Verkehrsanteil von Swiss International Air Lines betrug 56.8 Prozent, gefolgt von Air Berlin (5.5 Prozent), Edelweiss Air (3.7 Prozent), Lufthansa (3.6 Prozent) sowie British Airways (2.1 Prozent). Im Jahr 2013 haben Passagiere den Flughafen Zürich genutzt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 0.3 Prozent. Langfristbetrachtung Nimmt man das Jahr 2000 als Referenzjahr, sind die Flugbewegungen innerhalb von 13 Jahren um annähernd 20 Prozent gesunken, das Passagieraufkommen jedoch hat in der gleichen Periode um 10 Prozent zugenommen. Die Gründe für die gegenläufige Entwicklung von Passagierzahlen und Flugbewegungen liegen auf der Hand: Die Fluggesellschaften setzen, im Bestreben nach einem möglichst wirtschaftlichen Flug betrieb, immer grössere Flugzeuge ein und erhöhen laufend die durchschnittliche Sitzauslastung. Rückgang der Flugbewegungen durch die Brille der Zürcher Flughafenpolitik Mit weniger Flugbewegungen mehr Passagiere befördern diese Entwicklung sollten eigentlich alle, die sich mit den Vor- und Nachteilen des Luftverkehrs auseinander setzen, begrüssen. Das Weniger an Starts und Landungen der vergangenen Jahre, gepaart mit dem ständig zunehmenden Einsatz moderner, lärmgünstiger Flugzeuge, schlägt sich denn auch deutlich in der Entwicklung des Tagesfluglärms rund um den Flughafen nieder: Seit dem Jahr 2000, dem Allzeithoch an Flugbewegungen in der Geschichte des Flughafens, bis 2012 ist die massgebliche Belastungskurve (Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe II) gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes drastisch zurückgegangen. 3
4 Steigendes Passagieraufkommen bei sinkender Anzahl Flugbewegungen: dieser Trend setzte sich auch 2013 fort. Anders sieht die Sache aus, wenn nicht die berechnete, objektive Fluglärmbelastung, sondern die Belästigung durch Fluglärm betrachtet wird, also die von den Einwohnerinnen und Einwohnern rund um den Flughafen subjektiv empfundene Störwirkung. Hierüber gibt der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) Auskunft, dessen Monitoringwert 2012 selbst in einem Jahr mit einem deutlichen Rückgang an Flugbewegungen weiter angestiegen ist. Entwicklung Flugbewegungen und Passagieraufkommen am Flughafen Zürich Passagiere Flugbewegungen Indexierte Entwicklung von Flugbewegungen und Passagieraufkommen am Flughafen Zürich (Jahr 2000 = Index 100). Quelle: Flughafen Zürich AG. HOME 4
5 Zürcher Fluglärm-Index 2012: Richtwert erneut überschritten Der Monitoringwert des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) ist 2012 gegenüber dem Vorjahr um rund Personen auf Personen angestiegen. Zwar ist die Zahl der Flugbewegungen zwischen 2011 und 2012 wiederum zurückgegangen, doch haben vor allem die Zunahme der Anzahl Flüge zwischen 22 und 23 Uhr sowie die veränderte Routenführung den ZFI-Monitoringwert ansteigen lassen. Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) im Jahr 2012 Der ZFI weist die von den Einwohnerinnen und Einwohnern rund um den Flughafen subjektiv empfundene Störwirkung aus. Grundlage für die Ermittlung der Störwirkungen bei Tag und bei Nacht sind gross angelegte internationale Studien. Sie lassen Aussagen darüber zu, wie viele Prozent der Bevölkerung sich bei einer gegebenen Fluglärmbelastung tagsüber belästigt fühlen oder nachts Aufwachreaktionen zeigen, die auf Fluglärm zurückzuführen sind. Neuzuzüger in der Flughafenregion werden somit automatisch mitgerechnet, selbst wenn sie im Wissen um den Fluglärm in diese Gegend gezogen sind. Der ZFI-Monitoringwert stieg von im Jahr 2011 auf Personen im Jahr Das entspricht einer Zunahme um gut neun Prozent. Damit wurde der Richtwert von Personen erneut überschritten. Die Anzahl der tagsüber (6 bis 22 Uhr) stark belästigten Personen blieb zwar gegenüber dem Vorjahr unverändert, mit 28 Prozent deutlich zugenommen hat jedoch die Zahl der während der Nacht (22 bis 6 Uhr) stark im Schlaf gestörten Personen. Fast 97 Prozent der tagsüber stark belästigten Personen und rund 89 Prozent der während der Nacht stark im Schlaf gestörten Personen wohnen im Kanton Zürich. Der Zürcher Regierungsrat orientiert jedes Jahr im Spätherbst über die Entwicklung des Zürcher Fluglärm- Index. Gründe und Steuerungsmöglichkeiten für Zürcher Regierung Hauptgrund für den Anstieg des ZFI-Monitoringwerts war die Zunahme der Flugbewegungen zwischen 22 und Uhr, dem Ende der Betriebszeit, sowie die dabei belegten Flugrouten. In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte «Flight Level 80-Regel» von Bedeutung (Details dazu finden sich im ZFI-Bericht Zahlreiche Faktoren, die zur Überschreitung des Richtwerts geführt haben, kann der Kanton Zürich nicht beeinflussen. So werden die Belegung der Flugrouten und damit die von den einzelnen Flugzeugen überflogenen Gebiete unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetter- und Verkehrslage sowie weiterer Faktoren von der Flugsicherung festgelegt. Zu den vom Kanton Zürich nicht beeinflussbaren Faktoren zählt auch das Bevölkerungswachstum in der offensichtlich als attraktiv geltenden Flughafenregion. Dieser überdurchschnittlich hohe Bevölkerungszuwachs ist über einen längeren Zeitraum betrachtet einer der Haupttreiber des Anstiegs des ZFI-Monitoringwerts, auch wenn im Berichtsjahr 2012 der Bevölkerungsanstieg nur noch marginal war. 5
6 Massnahmen und Perspektiven Wichtigste Massnahme zur Senkung des ZFI-Monitoringwerts ist die bereits beschlossene Erneuerung der Kurzstreckenflotte der Swiss, die in absehbarer Zeit stattfinden wird (Ersatz der Jumbolino-Flotte durch neue, lärmgünstigere Flugzeuge der CSeries des Herstellers Bombardier). Mittelfristig, nach heutigem Kenntnisstand ab 2016, dürfte die vorgesehene Ablösung der Langstreckenflotte durch neue, zweistrahlige Flugzeuge zu einer Reduktion der vom ZFI erfassten Anzahl Personen sorgen. In dieselbe Richtung zielt das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion», (siehe Seite 8). Entwicklung des Zürcher Fluglärm-Index Richtwert ( Personen) Anzahl in der Nacht im Schlaf stark gestörte Personen Anzahl am Tag stark belästigte Personen Entwicklung des ZFI-Monitoringwerts 2000/2006 bis 2012: Im Jahr 2012 lag der ZFI- Monitoringwert bei Personen. Dies entspricht einem Anstieg um neun Prozent seit
7 Zürcher Fluglärm-Index 2012: Staatlich verordneter Wachstumsstopp in der Flughafenregion wegen ZFI? Eine der Hauptursachen des Anstiegs des ZFI-Monitoringwertes ist, jedenfalls über mehrere Jahre betrachtet, der Bevölkerungsanstieg in der Flughafenregion. Deshalb wird immer wieder die Forderung laut, dass der Kanton das Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion mit raumplanerischen Mitteln verhindern soll. Es wäre unverhältnismässig, raumordnungspolitisch kontraproduktiv und wohl kaum im Sinne der Gemeinden, das Bevölkerungswachstum in der Flughafenregion quantitativ einzuschränken. Die Vorlage für die Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel «Flughafen Zürich», die demnächst vom Kantonsrat behandelt wird, legt das Schwergewicht vielmehr darauf, die Siedlungs- und Wohnqualität in der Flughafenregion zu verbessern. Das geschieht durch Auflagen bei Neubauten sowie durch planerische und finanzielle Massnahmen vor allem im Wohnbaubestand. Innerhalb des Gebiets mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Wohnzonen sollen nur noch in zentral gelegenen, sehr gut erschlossenen Lagen zusätzliche Wohn nutzungspotenziale geschaffen werden. Trotzdem können alleine die bestehenden Nutzungsreserven dazu führen, dass die Bevölkerung in der Flughafenregion weiter zunehmen wird. Die Berechnungsformel für den ZFI ist geeignet, die Qualität der Siedlungsentwicklung teilweise zu berücksichtigen, trägt sie doch den verringerten Schlafstörungen während der Nacht Rechnung, die durch einen hochwertigen Schallschutz erzielt werden. Über die Wirksamkeit eines hochwertigen Schallschutzes mit Bezug auf die Störungswirkung wurde im vorliegenden ZFI-Bericht 2012 ausführlich berichtet. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich damit langfristig die Anzahl der durch Fluglärm in der Nacht stark gestörten Personen um rund zwei Drittel vermindern lässt. Auf diese Weise bildet der ZFI im Verlauf der Zeit die Fortschritte in der Raumordnungspolitik teilweise ab. Weitere Informationen: HOME 7
8 Förderprogramm Wohnqualität Mehr Komfort für die Bevölkerung in der Flughafenregion Das Förderprogramm Wohnqualität hat zum Ziel, jene Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit Beiträgen an Beratungsdienstleistungen und hochwertigem Schallschutz zu unterstützen, deren Liegenschaft übermässigem Fluglärm ausgesetzt ist. Eine breite Informationskampagne vom August 2013 zeigt erste Wirkung. Mit dem Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt der Kanton Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnbauten. Das Förderprogramm kommt in den Gebieten zur Anwendung, in denen der Betrieb des Flughafens Zürich zu einer Lärm belastung über dem Immissionsgrenzwert führt. Die Beiträge des Kantons werden durch den Flughafenfonds finanziert, der aus dem Erlös geäufnet wurde, den der Kanton mit der Verselbstständigung des Flughafens 2001 erzielt hatte. Das Programm beansprucht also keine Steuergelder. Das Förderprogramm bietet für die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigen tümer eine professionelle Schallschutz- und Energieberatung und unterstützt Massnahmen bei Gebäudesanierungen. Es fördert den Ersatz bestehender Wohnliegenschaften durch Neubauten, wenn diese mindestens die MINERGIE -Anforderungen für Neubauten erfüllen und entsprechend zertifiziert sind. 8
9 Das Förderprogramm wird durch den Flughafenfonds finanziert und beansprucht keine Steuergelder. Informationskampagne zeigt erste Wirkung Um das Programm in der Flughafenregion bekannt zu machen, wurde einerseits der Webauftritt lanciert, anderseits wurden im August 2013 rund Eigentümerinnen und Eigentümer direkt angeschrieben und mit Informationsmaterial versorgt. Diese Informationsoffensive zeigt erste Wirkung: Schallschutz / Energieberatung Seit der Bekanntmachung des Programmes konnten bereits neun Schallschutz- und Energieberatungen abgeschlossen werden. Deren zehn sind noch in Arbeit und sollten in naher Zukunft ebenfalls abgeschlossen werden können. Förderbeiträge Gebäudesanierung Insgesamt sind acht abgeschlossene Gebäudesanierungen zu verzeichnen. Diesen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern konnten die ihnen zustehenden Fördergelder bereits ausbezahlt werden. In Bearbeitung befinden sich derzeit 17 Projekte, bei denen die Auszahlungen demnächst in die Wege geleitet werden können. Neun Gesuche für eine Gebäudesanierung mussten abgelehnt werden, weil diese Projekte die Anforderungen des Programms «Wohnqualität Flughafenregion» nicht erfüllt haben. Förderbeiträge Ersatzneubauten Zwei Ersatzneubauten sind fertiggestellt und die Fördergelder bereits ausbezahlt worden. Zwei weitere Projekte in diesem Bereich sind in Arbeit; sie werden demnächst abgeschlossen, so dass die Fördergelder ausbezahlt werden können. Weitere Auskünfte und Informationen: Kanton Zürich Amt für Verkehr Telefon info@wohnqualitaet.zh.ch Förderprogramm Wohnqualität Flughafenregion HOME 9
10 Bildquelle: Roth und Schmid Fotografen Ein Drittel plus eine Aktie Kontinuierliche Überwachung der kantonalen Beteiligung an der Flughafen Zürich AG Der Kanton Zürich besitzt, gestützt auf das Flughafengesetz, einen Drittel plus eine Aktie der Flughafen Zürich AG und ist im Verwaltungsrat mit drei von acht Mitgliedern vertreten. Im jährlich erscheinenden Bericht über das Strategiecontrolling legt die Regierung Rechenschaft ab über die kantonale Beteiligung am Flughafen. Die vom Kanton Zürich in seiner Eigentümer strategie formulierten Ziele wurden im vergangenen Jahr weitestgehend erreicht. Diese Strategie bewährt sich damit auch fünf Jahre nach deren Einführung. Die Beteiligung verschafft dem Kanton Zürich als Standortkanton des wichtigsten nationalen Flughafens den erforderlichen Einfluss. Am 28. Mai 2008 legte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie für die Beteiligung des Kantons Zürich an der Flughafen Zürich AG (FZAG) fest. Seither erstattet die Volkswirtschaftsdirektion der Regierung jährlich letztmals im Dezember 2013 Bericht über die Entwicklung der Umfeld faktoren, die Umsetzung der Eigentümerstrategie und einen allfälligen Anpassungs bedarf. Das Beteiligungscontrolling soll dafür sorgen, dass die kantonale Beteiligung an der FZAG kontinuierlich überwacht wird, Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig all fällig notwendige Massnahmen zur Abwendung von finanziellen Verlusten des Staates eingeleitet werden. 10
11 Starke Stellung der Swiss am Flughafen Zürich Der Flughafen Zürich verzeichnete im Jahr 2012 einen Passagierrekord bei gleichzeitig fast 20 Prozent weniger Flugbewegungen als im Jahr Die Swiss, als Hauptkundin des Flughafens, stand im Berichtsjahr wirtschaftlich besser da als die meisten ihrer Konkurrentinnen, obwohl auch sie dem harten Konkurrenzkampf in der Airline-Branche ausgesetzt war. Die starke Stellung der Swiss am Flughafen Zürich (rund 60 Prozent des Passagieraufkommens) stellt eine gewisse Abhängigkeit von seiner Hauptkundin dar, was sich jedoch nicht nachteilig auswirkt, solange die Swiss im Vergleich zur Konkurrenz wirtschaftlich gut aufgestellt ist. Überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit im europäischen Vergleich In Bezug auf die verkehrs- und volkswirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich übertraf der Flughafen betreffend Erreichbarkeit die Vorgaben des Kantons. Sowohl die Städte Zürich als auch Winterthur verfügen über eine im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit. Bei der Qualität konnten die Ziele jedoch nicht ganz erreicht werden. Wie bereits in den beiden letzten Jahren wurde beim «Skytrax World Airport Award» der siebte Rang erreicht und die Vorgabe damit um einen Rang verfehlt. Von den europäischen Flughäfen sind allerdings nur Amsterdam und München vor Zürich klassiert, womit dieser im europäischen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt. Die restlichen vier vor Zürich platzierten Flughäfen liegen alle in Asien und wurden ganz oder teilweise in den letzten Jahren erstellt. Für die an deutlich strengere Umweltauflagen und bauliche Rahmenbedingungen gebundenen europäischen Flughäfen wird es immer schwieriger, mit den Flughäfen in Südostasien, vor allem mit neuen oder erweiterten, Schritt zu halten. In den übrigen Bereichen Umweltschutz, Unternehmensführung und Beziehungspflege wurden die Ziele wie bereits in den vergangenen Jahren vollumfänglich erreicht. Der Bericht über das Strategiecontrolling 2013 kann unter folgendem Link abgerufen werden: Der Kanton Zürich erstattet jährlich Bericht über seine Beteiligung an der Flughafen Zürich AG. Impressum Herausgeberin Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Redaktion Erich Wenzinger Archiv Newsletter zur Zürcher Flughafenpolitik Weitere Informationen zur Zürcher Flughafenpolitik HOME Rechtliche Hinweise: Jeder Nachdruck sowie jede Bildentnahme, auch auszugsweise, ist nur mit Erlaubnis der Herausgeberin gestattet.
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