Fachlicher Unterricht
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- Hertha Dressler
- vor 9 Jahren
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1 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜ R UNTERRICHT UND KULTUS Lehrplanrichtlinien fü r die Berufsschule Fachklassen Chemielaborant/Chemielaborantin Fachlicher Unterricht Pflichtfächer Jahrgangsstufen 10 und 11: Wahlpflichtfächer Jahrgangsstufen 12 und 13: Chemische Grundlagen Labortechnische Grundoperationen Instrumentelle Analytik Präparative Chemie Volumetrie und Gravimetrie Präparative Chemie - Vertiefung Instrumentelle Analytik - Vertiefung Prozessüberwachung Werkstoffprüfung Mikrobiologie Elektrochemie Umwelttechnik Enzymatische und immunologische Analytik Biotechnologie Beschichtungstechnik Elektrotechnik Mai 2005
2 Die Lehrplanrichtlinien wurden mit Verfügung des Herrn MD vom 23. Mai 2005 Nr. VII.6 5 S 9414C in Kraft gesetzt. Sie gelten mit Beginn des Schuljahres 2005/2006. Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraß e 155, München, Telefon 089/ , Telefax 089/ Internet: Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastraß e 5, München, Telefon 089/ , Telefax 089/ [email protected]
3 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in INHALTSVERZEICHNIS EINFÜ HRUNG SEITE 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule 5 2 Ordnungsmittel und Stundentafel 6 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsschulen 11 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien 12 5 Ü bersicht über die Fächer und Lernfelder 12 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen 14 LEHRPLANRICHTLINIEN Jahrgangsstufe 10 Pflichtfächer Chemische Grundlagen 15 Labortechnische Grundoperationen 16 Instrumentelle Analytik 18 Präparative Chemie 19 Jahrgangsstufe 11 Pflichtfächer Instrumentelle Analytik 20 Präparative Chemie 22 Volumetrie und Gravimetrie 24 Jahrgangsstufen 12/13 Wahlpflichtfächer Präparative Chemie - Vertiefung 25 Instrumentelle Analytik - Vertiefung 26 Prozessüberwachung 27 Werkstoffprüfung 28 Mikrobiologie 29 Elektrochemie 30 Umwelttechnik 31 Enzymatische und immunologische Analytik 32 Biotechnologie 33 Beschichtungstechnik 34 Elektrotechnik 35 Anhang: Mitglieder der Lehrplankommission von 2000/ Verordnungen über die Berufsausbildung Seite 3
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5 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in EINFÜ HRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemein bildende Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen dabei in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Aufgabe der Berufsschule konkretisiert sich in den Zielen, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und der Gesellschaft gerecht zu werden; auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemein bildenden Unterricht, und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf die Kernprobleme unserer Zeit eingehen, wie z. B. Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Gewährleistung der Menschenrechte. Seite 5
6 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien 2 Ordnungsmittel und Stundentafel Ordnungsmittel Den Lehrplanrichtlinien 1 liegen der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Chemielaborant/Chemielaborantin Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom 18. März 2005 und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemielaborant/zur Chemielaborantin vom (BGBl. I, Nr. 12, S. 257) sowie die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack vom 17. Juni 2002 (BGBl. I, Nr. 37, S. 1931) zugrunde. Der Ausbildungsberuf Chemielaborant/Chemielaborantin ist dem Berufsfeld Chemie/Physik/Biologie, Schwerpunkt: Laboratoriumstechnik, zugeordnet. Die Ausbildungszeit beträgt 3 1/2 Jahre. 1 Lehrplanrichtlinien unterscheiden sich von herkömmlichen Lehrplänen darin, dass die Formulierungen der Lernziele und Lerninhalte aus den KMK-Rahmenlehrplänen im Wesentlichen unverändert übernommen werden. Seite 6
7 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in Stundentafel Den Lehrplanrichtlinien liegen die folgenden Stundentafeln zugrunde: Jgst. 10 Pflichtunterricht Blockunterricht Einzeltagesunterricht 13 Blockwochen 1,5 Tage/Woche Allgemein bildender Unterricht 2 Std. Std. Religionslehre Deutsch Sozialkunde Sport Zwischensumme 11 3 Fachlicher Unterricht Chemische Grundlagen Labortechnische Grundoperationen Instrumentelle Analytik Präparative Chemie Englisch Zwischensumme Gesamtsumme Wahlunterricht 2/4 2 Für den allgemein bildenden Pflichtunterricht gelten die Lehrpläne des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in ihrer jeweils gültigen Fassung. 3 Der Lehrplan für das Fach Englisch wird gesondert veröffentlicht. 4 Soweit für den Wahlunterricht Lehrpläne vorliegen, sind diese dem Unterricht zugrunde zu legen. Seite 7
8 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien Jgst. 11 Blockunterricht Einzeltagesunterricht 13 Wochen 1,5 Tage/Woche Pflichtunterricht Allgemein bildender Unterricht 5 Std. Std. Religionslehre Deutsch Sozialkunde Sport Zwischensumme 11 3 Fachlicher Unterricht Instrumentelle Analytik Präparative Chemie Volumetrie und Gravimetrie Englisch 6 Zwischensumme Gesamtsumme ,5 4 1,5 1 Wahlunterricht 5/7 5 Für den allgemein bildenden Pflichtunterricht gelten die Lehrpläne des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in ihrer jeweils gültigen Fassung. 6 Der Lehrplan für das Fach Englisch wird gesondert veröffentlicht. 7 Soweit für den Wahlunterricht Lehrpläne vorliegen, sind diese dem Unterricht zugrunde zu legen. Seite 8
9 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in Jgst. 12/13 Blockunterricht Jgst. 12 Jgst. 13 Blockwochen 10 3 Pflichtunterricht Allgemein bildender Unterricht 8 Std. Std. Religionslehre Deutsch Sozialkunde Sport Zwischensumme 11 8 Fachlicher Unterricht Wahlpflichtbereich Wahlpflichtfach 1* Wahlpflichtfach 2* Wahlpflichtfach 3* Wahlpflichtfach 4* Wahlpflichtfach 5* Englisch * 60-80* 60-80* 60-80* 60-80* Zwischensumme Gesamtsumme * Anmerkung: Die Zeitrichtwerte für ein Wahlpflichtfach liegen im Bereich von Gesamtstunden in der 12. und 13. Jgst. Das bedeutet, dass 4 oder 5 Wahlpflichtfächer in den beiden Jahrgangsstufen angeboten werden können Wahlunterricht 8/10 8 Für den allgemein bildenden Pflichtunterricht gelten die Lehrpläne des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in ihrer jeweils gültigen Fassung. 9 Der Lehrplan für das Fach Englisch wird gesondert veröffentlicht. 10 Soweit für den Wahlunterricht Lehrpläne vorliegen, sind diese dem Unterricht zugrunde zu legen. Seite 9
10 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien Jgst. 12/13 Einzeltagesunterricht Jgst. 12 Jgst Tag/Woche 10 Tage Pflichtunterricht Allgemein bildender Unterricht 11 Std. Std. Religionslehre Deutsch Sozialkunde Sport Zwischensumme 3 2 Fachlicher Unterricht Wahlpflichtbereich Wahlpflichtfach 1* Wahlpflichtfach 2* Wahlpflichtfach 3* Wahlpflichtfach 4* Wahlpflichtfach 5* Englisch * 60-80* 60-80* 60-80* 60-80* Zwischensumme 6 7 Gesamtsumme 9 9 * Anmerkung: Die Zeitrichtwerte für ein Wahlpflichtfach liegen im Bereich von Gesamtstunden in der 12. und 13. Jgst. Das bedeutet, dass 4 oder 5 Wahlpflichtfächer in den beiden Jahrgangsstufen angeboten werden können. 0 Wahlunterricht 11/13 11 Für den allgemein bildenden Pflichtunterricht gelten die Lehrpläne des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in ihrer jeweils gültigen Fassung. 12 Der Lehrplan für das Fach Englisch wird gesondert veröffentlicht. 13 Soweit für den Wahlunterricht Lehrpläne vorliegen, sind diese dem Unterricht zugrunde zu legen. Seite 10
11 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in 3 Leitgedanken fü r den Unterricht an Berufsschulen Lernen hat die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit zum Inhalt und zum Ziel. Geplantes schulisches Lernen erstreckt sich dabei auf vier Bereiche: Aneignen von bildungsrelevantem Wissen; Einüben von manuellen bzw. instrumentellen Fertigkeiten und Anwenden einzelner Arbeitstechniken, aber auch gedanklicher Konzepte; produktives Denken und Gestalten, d. h. vor allem selbstständiges Bewältigen berufstypischer Aufgabenstellungen; Entwickeln einer Wertorientierung unter besonderer Berücksichtigung berufsethischer Aspekte. Diese vier Bereiche stellen Schwerpunkte dar, die einen Rahmen für didaktische und methodische Entscheidungen geben. Im konkreten Unterricht werden sie oft ineinander fließ en. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist das grundsätzliche didaktische Anliegen der Berufsausbildung. Für die Berufsschule heiß t das: Theoretische Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und der Einübung von Fertigkeiten sind im Unterricht verstärkt überfachliche Qualifikationen anzubahnen und zu fördern. Lernen wird erleichtert, wenn der Zusammenhang zur Berufs- und Lebenspraxis immer wieder deutlich zu erkennen ist. Dabei spielen konkrete Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle. Methoden, die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsplanung angemessen berücksichtigt werden. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Dieses Konzept lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Im Unterricht ist zu achten auf eine sorgfältige und rationelle Arbeitsweise, Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz, die gewissenhafte Beachtung aller Maß nahmen, die der Unfallverhütung und dem Umweltschutz dienen, sorgfältigen Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Hinblick auf die Fähigkeit, Arbeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, sind vor allem die bewusste didaktische und methodische Planung des Unterrichts, die fortlaufende Absprache der Lehrer für die einzelnen Fächer bis hin zur gemeinsamen Planung fächerübergreifender Unterrichtseinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist im Sinne einer bedarfsgerechten Berufsausbildung eine kontinuierliche personelle, organisatorische und didaktisch-methodische Zusammenarbeit mit den anderen Lernorten des dualen Systems sicherzustellen. Seite 11
12 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien Die Ziele und der Lehrplanrichtlinien bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Im Rahmen dieser Bindung trifft der Lehrer seine Entscheidungen in pädagogischer Verantwortung. Die der Lehrplanrichtlinien werden innerhalb einer Jahrgangsstufe in der Reihenfolge behandelt, die sich aus der gegenseitigen Absprache der Lehrkräfte zur Abstimmung des Unterrichts ergibt. Sind mehrere Lernfelder in einem Fach gebündelt, so ist deren Reihenfolge nicht verbindlich. Ebenso sind dann die Zeitrichtwerte der Lernfelder als Anregung gedacht. 5 Ü bersicht ü ber die Fächer und Lernfelder Jahrgangsstufe 10 Pflichtfächer Chemische Grundlagen Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen 80 Std. Labortechnische Grundoperationen 1 Vereinigen von Stoffen 80 Std. 2 Trennen von Stoffsystemen 80 Std. 160 Std. Instrumentelle Analytik Stoffe fotometrisch und chromatografisch untersuchen Präparative Chemie Präparative Arbeiten durchführen Jahrgangsstufe 11 Pflichtfächer 40 Std. 80 Std. Instrumentelle Analytik 1 Chromatografische Analysen durchführen 60 Std. 2 Spektroskopische Analysen durchführen 80 Std. 140 Std. Präparative Chemie 1 Präparate unterschiedlicher Stoffklassen synthetisieren 120 Std. 2 Aromatische Präparate synthetisieren 40 Std. 160 Std. Volumetrie und Gravimetrie Volumetrische und gravimetrische Analysen durchführen 60 Std. Seite 12
13 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in Jahrgangsstufen 12/13 Wahlpflichtfächer Präparative Chemie - Vertiefung Synthesetechniken anwenden Instrumentelle Analytik - Vertiefung Strukturaufklärung organischer Verbindungen durchführen Prozessüberwachung Produktionsprozesse überwachen Werkstoffprüfung Werkstoffeigenschaften bestimmen Mikrobiologie Mikroorganismen identifizieren und nutzen Elektrochemie Stoffe elektrochemisch untersuchen Umwelttechnik Umweltbezogene Arbeitstechniken anwenden Enzymatische und immunologische Analytik Immunologische und diagnostische Arbeiten durchführen Biotechnologie Biotechnische und zellkulturtechnische Arbeiten durchführen Beschichtungstechnik Beschichtungsstoffe herstellen und prüfen Elektrotechnik Elektrotechnische Arbeiten durchführen Seite 13
14 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen Die Unterrichtsfächer/Lernfelder können zeitlich nacheinander oder parallel angeboten werden. In allen Fällen ist eine besonders exakte Abstimmung der Kolleginnen und Kollegen im Lehrerteam erforderlich. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit in der chemischen Industrie, vor allem in der instrumentellen Analytik, und der fortschreitenden Lernortkooperation werden verstärkt Betriebspraktika für Lehrerinnen und Lehrer empfohlen. Die Lernfelder verknüpfen die technologischen, rechnerischen und praktischen Aspekte eines Arbeitsprozesses miteinander. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Unterrichtsmethoden sind in der ganzen Bandbreite möglichst abwechslungsreich im Sinne der Handlungsorientierung anzuwenden. Um der geforderten Handlungsorientierung gerecht zu werden (z. B. Projektunterricht), sind für den Unterricht integrierte Fachräume wünschenswert. Die IUPAC-Regeln und SI-Einheiten sind durchgehend anzuwenden. Das Ü ben und Vertiefen mathematischer muss während der gesamten Ausbildung in ausreichendem Maß e sichergestellt sein. Ü ber den verpflichtenden Englischunterricht hinaus empfiehlt es sich, auch im fachlichen Unterricht englischsprachige Unterrichtsmittel zu verwenden. Wird im Wahlpflichtbereich (12. und 13. Jahrgangsstufe) Enzymatische und immunologische Analytik oder Biotechnologie gewählt, ist das Wahlpflichtfach Mikrobiologie zugrunde zu legen. Das Wahlpflichtfach Beschichtungstechnik ist nur in Verbindung mit dem Wahlpflichtfach Präparative Chemie - Vertiefung möglich. Findet in der 10. Jahrgangsstufe ein gemeinsamer Unterricht der Ausbildungsberufe Chemielaborant/-in, Biologielaborant/-in und Lacklaborant/-in in den Fächern Chemische Grundlagen, Labortechnische Grundoperationen und Instrumentelle Analytik statt, so sind die berufsspezifischen Belange des jeweiligen Ausbildungsberufes soweit möglich zu berücksichtigen. Folgende Fächer in der 10. Jahrgangsstufe sollten getrennt unterrichtet werden, da sie berufsspezifisch angelegt sind: Präparative Chemie (Chemielaborant/-in) Mikrobiologie (Biologielaborant/-in) Beschichtungstechnik (Lacklaborant/-in) Seite 14
15 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 10 LEHRPLANRICHTLINIEN CHEMISCHE GRUNDLAGEN Pflichtfach Jahrgangsstufe 10 Lernfeld 80 Std. Struktur und Eigenschaften von Stoffen untersuchen Die Schülerinnen und Schüler können die chemischen Eigenschaften von Stoffen bestimmen und stellen die zugehörigen Reaktionsgleichungen auf. Sie erklären den Zusammenhang zwischen Aufbau und charakteristischen Eigenschaften von Stoffen. Die Schülerinnen und Schüler nutzen unterschiedliche auch fremdsprachliche Informationsquellen. Metalle, Nichtmetalle, Salze, Oxide Atombau, PSE Chemische Bindung Chemische Reaktion Reaktionsgleichungen Löslichkeit Acidität/Basizität, Protolyse, Ampholyte Brennbarkeit, Oxidation, Reduktion Aliphatische und aromatische KW, funktionelle Gruppen Seite 15
16 Chemielaborant/-in, Jgst. 10 Lehrplanrichtlinien LABORTECHNISCHE GRUNDOPERATIONEN Pflichtfach Jahrgangsstufe 10 Lernfeld 1 80 Std. Vereinigen von Stoffen Die Schülerinnen und Schüler können Stoffgemische herstellen, berechnen deren Zusammensetzung und kontrollieren diese. Sie stellen Reaktionsgleichungen auf und berechnen die Volumen- und Massenverhältnisse. Sie wählen für die gestellte Aufgabe geeignete Laborgeräte aus, nutzen unterschiedliche Informationsquellen, fertigen Protokolle an und stellen Messwerte anschaulich dar. Sie planen einfache Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben. Masse, Volumen, Stoffmenge, Dichte, Volumenmessgeräte, Waagen Stoffe, Stoffsysteme Lösemittel unterschiedlicher Polarität Gehaltsgröß en berechnen Chemische Formelsprache Grundlagen der Stöchiometrie Säuren, Basen, Salze Neutralisation, ph-wert Umgang mit Gefahrstoffen, Informationen über Stoffe, persönliche Schutzausrüstung Protokollführung, Plausibilität, Tabellen, Diagramme Textverarbeitung, Tabellenkalkulation Seite 16
17 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 10 LABORTECHNISCHE GRUNDOPERATIONEN Pflichtfach Jahrgangsstufe 10 Lernfeld 2 80 Std. Trennen von Stoffsystemen Die Schülerinnen und Schüler ordnen den Gemengen entsprechend den unterschiedlichen Stoffeigenschaften geeignete Trennverfahren zu. Sie wählen Apparate aus und legen Arbeitsschritte fest. Sie setzen Energieträger rationell ein und wenden die entsprechenden Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes an. Tabellen, Diagramme, Nomogramme, gedruckte und elektronische Informationsquellen Masse, Volumen, Dichte, Löslichkeit Aggregatzustände Mechanische Trennverfahren Temperatur, Wärme, Schmelztemperatur, Dampfdruck, Siedetemperatur Thermische Trennverfahren Heizen, kühlen Umgang mit Gasen Energieeinsatz, Wasserverbrauch Enthärtetes, entsalztes, destilliertes Wasser Feuchte, Trocknungsmethoden Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsschutz Persönliche Schutzausrüstung Grundzüge des Umweltrechts Belastung von Luft und Wasser Abluft-, Abwasserreinigung Seite 17
18 Chemielaborant/-in, Jgst. 10 Lehrplanrichtlinien INSTRUMENTELLE ANALYTIK Pflichtfach Jahrgangsstufe 10 Lernfeld 40 Std. Stoffe fotometrisch und chromatografisch untersuchen Die Schülerinnen und Schüler können fotometrische Gehaltsbestimmungen durchführen und kennen die optischen und apparativen Grundlagen der Fotometrie. Sie setzen Rechner zur Messwertaufnahme, -auswertung und -präsentation ein. Sie kennen Regeln der Datensicherung und des Datenschutzes. Die Schülerinnen und Schüler können Stoffe mittels chromatografischer Verfahren trennen und identifizieren und sie kennen die physikalisch-chemischen und gerätetechnischen Grundlagen der Chromatografie. Sie erstellen Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und wenden die Regeln der Arbeitssicherheit begründet an. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Aufgaben im Team. Sie gleichen gesetzte Ziele mit den Ergebnissen ab und stellen diese vor. Wellenlänge/Frequenz Dispersion, Refraktion Bouguer-Lambert-Beer'sches Gesetz Funktionsweise eines Fotometers Optische Sensoren Kalibrierlinien Fotometrische Gehaltsbestimmung von Lösungen Lösungs-/Verteilungsgleichgewichte Elutionsmittel Gefahren für Mensch und Umwelt, Betriebsanweisung Säulen-, Dünnschichtchromatografie Entwicklung und Sichtbarmachung von Chromatogrammen Sachgerechte Entsorgung Protokollführung, Messwertaufnahme, -auswertung, Diagramme Seite 18
19 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 10 PRÄ PARATIVE CHEMIE Pflichtfach Jahrgangsstufe 10 Lernfeld 80 Std. Präparative Arbeiten durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler stellen Reaktionsgleichungen geplanter Synthesen auf und berechnen Ansätze und Ausbeuten. Sie nutzen unterschiedliche Datenquellen auch fremdsprachliche, um sich über die Möglichkeiten der Herstellung eines Präparates zu informieren. Sie sind in der Lage, Möglichkeiten zur Beeinflussung der Reaktionsgeschwindigkeit und des chemischen Gleichgewichts anzugeben. Die Schülerinnen und Schüler setzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz geeignete Apparaturen für die Synthesen ein. Für die Vorbereitung der Edukte und die Aufbereitung der Produkte wählen sie geeignete Arbeitstechniken aus. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse. Qualitative und quantitative Aussagen der Reaktionsgleichung Gesetz von der Erhaltung der Masse, Gesetz der konstanten und multiplen Massenverhältnisse Umsatz und Ausbeute bei Reaktionen mit reinen und unreinen Stoffen Apparaturen zur labortechnischen Realisierung der Reaktionen Reaktionsenthalpie, exotherme Reaktionen, endotherme Reaktionen Merkmale des chemischen Gleichgewichts, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von Le Chatelier Reaktionsgeschwindigkeit, Maß nahmen zur Beeinflussung der Reaktionsgeschwindigkeit, Katalysatoren Vorbereitung der Edukte Aufarbeitung und Charakterisierung der Produkte Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz Protokollieren des Arbeitsablaufs und der Arbeitsergebnisse Seite 19
20 Chemielaborant/-in, Jgst. 11 Lehrplanrichtlinien INSTRUMENTELLE ANALYTIK Pflichtfach Jahrgangsstufe 11 Lernfeld 1 60 Std. Chromatografische Analysen durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler können Stoffe mit chromatografischen Methoden qualitativ und quantitativ bestimmen. Sie kennen den Aufbau und die Funktionsweise chromatografischer Analysengeräte, wählen für eine Bestimmung eine geeignete chromatografische Methode aus und können diese optimieren. Sie stellen von den zu untersuchenden Stoffen messbereite Lösungen her, nehmen Chromatogramme auf und werten diese aus. Sie werten die Analyse aus, bewerten und dokumentieren die Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Prinzip der Elektrophorese. Sie wenden Maß nahmen der Qualitätssicherung an und beachten die Regeln der GLP. Sie beachten die Regeln der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Adsorption, Desorption, Verteilung, Verteilungsgleichgewichte, Nernst'scher Verteilungssatz GC: Geräteaufbau, Aufgabetechniken Trennsäulen Trägergase Temperaturgradienten Detektoren Optimierung Anwendungen der GC HPLC: Geräteaufbau, Aufgabentechnik Trennsäulen Eluotrope Reihe der Lösemittel Lösemittelgradienten Detektoren Optimierung Anwendungen der HPLC Elektrophorese Elektronische Auswertung Qualitätssicherung, GLP Wiederverwertung und Verminderung von Lösemitteln, Einsatz ungefährlicher Lösemittel Seite 20
21 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 11 INSTRUMENTELLE ANALYTIK Pflichtfach Jahrgangsstufe 11 Lernfeld 2 80 Std. Spektroskopische Analysen durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler wählen für eine analytische Fragestellung das geeignete Analyseverfahren, das geeignete Verfahren zur Probenahme, -konservierung und -aufbewahrung aus. Sie planen den Ablauf einer Analyse von der Probenahme bis zur Validierung der Analysenergebnisse unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und terminlicher Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler können die Messparameter spektroskopischer Verfahren einstellen und optimieren. Sie sind in der Lage, Spektren zu interpretieren. Probenahmeverfahren, Probenkonservierung, Probenaufbewahrung Probenvorbereitung Elektromagnetisches Spektrum, Ausbreitung Refraktion, Dispersion, Beugung, Interferenz Prisma, Beugungsgitter Wellenlänge-Wellenzahl-Frequenz-Energie Emissions-, Absorptionsspektren Atom-, Molekülspektroskopie Linien-, Banden-, kontinuierliches Spektrum Transmissions-, Absorptionsgrad (Extinktion), Absorptionskoeffizient Bouguer-Lambert-Beer'sches Gesetz UV-VIS-Spektroskopie AAS, AES Spektreninterpretation Messparameter, Problembehebung, Optimierung Seite 21
22 Chemielaborant/-in, Jgst. 11 Lehrplanrichtlinien PRÄ PARATIVE CHEMIE Pflichtfach Jahrgangsstufe 11 Lernfeld Std. Präparate unterschiedlicher Stoffklassen synthetisieren Die Schülerinnen und Schüler können anorganische und organische Präparate nach verschiedenen Reaktionstypen herstellen. Sie stellen die Reaktionsgleichungen auf und erklären den Zusammenhang zwischen der Struktur der Reaktanden, dem Reaktionsmechanismus und dem Reaktionsergebnis. Sie planen den Arbeitsablauf, wählen geeignete Edukte aus, variieren die Reaktionsbedingungen, steuern die Reaktion und berechnen Ansätze und Ausbeute. Sie nutzen unterschiedliche Datenquellen auch fremdsprachliche, um sich über die Möglichkeiten der Herstellung eines Präparates zu informieren. Die Schülerinnen und Schüler setzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz geeignete Apparaturen für die Synthesen ein. Sie dokumentieren den Arbeitsablauf, beurteilen und präsentieren die Arbeitsergebnisse, kennen Maß nahmen der Qualitätssicherung und beachten die Regeln der GMP. Reaktionsverhalten anorganischer und organischer Stoffe Funktionelle Gruppen Reaktionstypen, Reaktionsmechanismen Isomerien, Mesomerie Reaktionsapparaturen Aufbereitung und Charakterisierung der Produkte Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Qualitätssicherung, GMP Seite 22
23 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 11 PRÄ PARATIVE CHEMIE Pflichtfach Jahrgangsstufe 11 Lernfeld 2 40 Std. Aromatische Präparate synthetisieren Die Schülerinnen und Schüler sollen Benzol als einen der wichtigsten Rohstoffe der chemischen Industrie kennen und als Grundstoff für die Synthese zahlreicher organischer Grundchemikalien, Kunststoffe, Synthesefasern, Arzneimittel und Farbstoffe deuten. Sie nennen und erläutern Möglichkeiten wie aromatische Substanzen hergestellt, aufgearbeitet und gereinigt werden. Sie formulieren aromatische Verbindungen mit Hilfe des Reaktionstypus der Substitution. Sie stellen die dazugehörigen Reaktionsgleichungen auf und kennen die dazugehörigen Reaktionsmechanismen. Sie berechnen Ansatz und Ausbeute. Die Schülerinnen und Schüler setzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Apparaturen für die Synthesen ein. Sie dokumentieren den Arbeitsablauf, beurteilen und präsentieren die Arbeitsergebnisse. Aromatizität, Mesomerie, Mesomeriestabilisierung Elektrophile Erstsubstitution Funktionelle Gruppen Nomenklatur Wichtige Benzolderivate, z. B. Nitrobenzol, Benzolsulfonsäure, Halogenbenzole, Alkylbenzole und Acylbenzole Reaktionsgruppen Seite 23
24 Chemielaborant/-in, Jgst. 11 Lehrplanrichtlinien VOLUMETRIE UND GRAVIMETRIE Pflichtfach Jahrgangsstufe 11 Lernfeld 60 Std. Volumetrische und gravimetrische Analysen durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler können qualitative und quantitative Analysen durchführen und formulieren die zugehörigen Reaktionsgleichungen. Sie können Proben nehmen und diese für die Analytik aufbereiten. Sie sind in der Lage, Maß lösungen herzustellen und deren Titer zu bestimmen, von den zu untersuchenden Stoffen Proben zu nehmen, diese durch Aufschlussverfahren zu lösen, Verdünnungsreihen herzustellen und aliquote Teile für die Titration zu entnehmen. Sie kennen verschiedene Titrationsarten. Die Schülerinnen und Schüler können gravimetrische Untersuchungen durchführen. Sie wählen für eine Bestimmung die geeignete Methode, das Verfahren und die Indikation aus. Sie werten die Analysen aus, bewerten, dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse. Sie wenden Maß nahmen der Qualitätssicherung an und beachten die Regeln der GLP. Elektrolyte, pk S -/pk B -Wert Säure-Base-Reaktionen, Puffersysteme ph-wert, Potentiometrie, Konduktometrie, Indikatoren Fällungsreaktionen, Gravimetrie Komplexe Neutralisations-, Redox-, komplexometrische Titration Computergestützte Messwertaufnahme Probenahme, Probenvorbereitung, Probenaufschluss Statistische Berechnungen, Verdünnungsreihen, aliquoter Teil Qualitätssicherung, GLP Seite 24
25 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 PRÄ PARATIVE CHEMIE - VERTIEFUNG Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Synthesetechniken anwenden Die Schülerinnen und Schüler stellen Reaktionsgleichungen geplanter Synthesen, auch mehrstufiger, auf und berechnen Ansatz und Ausbeute. Sie sind in der Lage, für die Herstellung eines Präparates Synthesemöglichkeiten zu nennen und zu erläutern. Die Schülerinnen und Schüler können diese Synthesemöglichkeiten unter Einbeziehung ökologischer und ökonomischer Aspekte hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile bei der labortechnischen Realisierung bewerten. Sie kennen den Zusammenhang zwischen Reaktionsbedingungen und Reaktionsablauf und nennen Möglichkeiten der Reaktionsführung, um die jeweiligen Reaktionsbedingungen zu optimieren. Die Schülerinnen und Schüler planen unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz den Aufbau geeigneter Apparaturen. Sie nennen und erläutern Möglichkeiten, wie Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte auf Einhaltung der Spezifikation zu prüfen sind. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren den Arbeitsablauf und präsentieren die Ergebnisse. Reaktionstypen Katalyse Syntheseverfahren Mehrstufige Synthesen Syntheseapparaturen Verfahrensoptimierung Dokumentation, Qualitätssicherung Seite 25
26 Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 Lehrplanrichtlinien INSTRUMENTELLE ANALYTIK - VERTIEFUNG Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Strukturaufklärung organischer Verbindungen durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler wählen für eine analytische Fragestellung das geeignete Analyseverfahren aus. Sie planen den Ablauf einer Analyse von der Probenahme bis zur Validierung der Analysenergebnisse unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und terminlicher Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler können die Messparameter der angewandten Verfahren einstellen und optimieren. Sie sind in der Lage, Spektren zu interpretieren. Die Schülerinnen und Schüler können Kopplungstechniken anwenden. Sie können Stoffe und Proben für automatisierte Analysensysteme vorbereiten und über den Einsatz von Laborinformations- und Labormanagementsystemen Auskunft geben. Probenvorbereitung IR-Spektroskopie Kernresonanzspektroskopie Massenspektrometrie Spektreninterpretation Messparameter, Problembehebung, Optimierung Kopplungstechniken Automatische Analysensysteme Laborinformations-, Labormanagementsysteme Seite 26
27 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 PROZESSÜ BERWACHUNG Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Produktionsprozesse ü berwachen Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Produktionsprozesse. Sie begründen die Bedeutung der Messstellen sowie den Zeitpunkt, die Methode und den Ort der Probenahme für die Regelung des Prozesses, die Qualitätssicherung, den Arbeits- und Umweltschutz. Sie wählen geeignete Sensoren aus und können diese kalibrieren und warten. Sie setzen Instrumente zur Qualitätssicherung ein und werten die gewonnenen Daten statistisch aus. Sie sind in der Lage, bei Scale-up-Verfahren mitzuarbeiten. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln kalorische und thermodynamische Kenndaten und bestimmen sicherheitstechnische Kennzahlen. Diskontinuierliche und kontinuierliche Produktionsverfahren RI-Fließ bilder Steuerung, Regelung, Prozessleitsysteme Emission, Immission, Einrichtungen zur Abluft- und Abwasserreinigung Produktionsintegrierter Umweltschutz Sensoren, Probenahme Kalibrierverfahren, Eichpläne Dokumentation des Prozessverlaufs Qualitätssicherungsinstrumente, statistische Auswertungen Scale-up Partialdruck Flammpunkt, Zündtemperatur, Explosionsgrenzen, Zersetzungstemperatur Seite 27
28 Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 Lehrplanrichtlinien WERKSTOFFPRÜ FUNG Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Werkstoffeigenschaften bestimmen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die Eigenschaften von Werkstoffen und Hilfsstoffen zu bestimmen. Sie beschreiben die physikalisch-chemischen Grundlagen der Bestimmungsverfahren. Sie erklären die Zusammenhänge zwischen den Eigenschaften der Werkstoffe und deren Herstellung sowie die Bedeutung der Prüfergebnisse für die Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe. Werkstoffe und Hilfsstoffe Werkstoffprüfverfahren Rheologische Bestimmungen Köhäsion, Adhäsion, Verformung, Spannungs-Dehnungs-Diagramm Nicht-newtonsches Fließ verhalten Korrosivität Ä tzverfahren Zustandsdiagramme Ultraschall Seite 28
29 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 MIKROBIOLOGIE Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Mikroorganismen identifizieren und nutzen Die Schülerinnen und Schüler können Mikroorganismen und Zellen identifizieren. Sie können biologisches Material aufarbeiten. Sie können Naturstoffe aus biologischem Material isolieren. Die Schülerinnen und Schüler erklären biotechnische Verfahren. Sie beschreiben den Verlauf von Infektionskrankheiten und wenden die Regeln und Vorschriften für den Umgang mit biologischem Material an. Sie können Reststoffe für ihre Eignung zur Entsorgung über das Abwasser beurteilen. Zellen, Viren Lebensweise der Mikroorganismen Zellkulturen, Nährmedien Desinfektion, Sterilisation, biologische Sicherheitsstufen Impf- und Kulturtechniken Wachstumskurven, statistische Auswertung, Verdünnungsreihen Nachweis von Mikroorganismen Mikroskop Infektionskrankheiten Kohlenhydrate, Lipide, Proteine, Nucleinsäuren Alkoholische Gärung Biologische Abbaubarkeit und Toxizität von Stoffen Biologische Kläranlage Seite 29
30 Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 Lehrplanrichtlinien ELEKTROCHEMIE Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Stoffe elektrochemisch untersuchen Die Schülerinnen und Schüler erkennen elektrochemische Reaktionen und stellen die zugehörigen Reaktionsgleichungen auf. Sie kennen die Möglichkeiten zur Gewinnung, Speicherung und Anwendung elektrischer Energie bei chemischen Prozessen. Die Schülerinnen und Schüler können Analysen mit elektrochemischer Indikation durchführen. Spannungsreihe, Elektrodenvorgänge, galvanische Elemente, Akkumulatoren, Brennstoffzellen Faraday'sche Gesetze Nernst'sche Gleichung Normalpotential, Bezugselektrode, Potentiometrie Abscheidungspotential, Zersetzungsspannung, Polarisation, Ü berspannung Seite 30
31 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 UMWELTTECHNIK Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Umweltbezogene Arbeitstechniken anwenden Die Schülerinnen und Schüler können Probenahmeverfahren nach Spezifität, Repräsentativität und Substratbeschaffenheit auswählen. Sie können auf der Grundlage der gewonnenen Proben die Größ e von Emissions- und Immissionswerten nach normierten Vorschriften bestimmen. Sie werten die Ergebnisse mit Hilfe gültiger Regelwerke aus und schlagen geeignete Maß nahmen zur Schonung der Umwelt vor. Struktur des Umweltrechts Probenahmeverfahren in der Luft-, Wasser- und Bodenanalytik Gehaltsgröß en und Kenngröß en von Umweltparametern Verfahren zur Reinhaltung von Luft und Wasser Abfallwirtschaft, Recycling, Kreislaufwirtschaft Seite 31
32 Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 Lehrplanrichtlinien ENZYMATISCHE UND IMMUNOLOGISCHE ANALYTIK Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Immunologische und diagnostische Arbeiten durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler können qualitative und quantitative Analysen mit biologischem Material durchführen. Sie sind in der Lage, Wirkstoffe zu testen und Dokumentationen nach geltenden Qualitätsregularien durchzuführen. Immunisierung Antigen-Antikörper-Reaktion Blotting-Verfahren Enzyme Bestimmung von Enzymaktivitäten und Substratkonzentrationen Seite 32
33 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 BIOTECHNOLOGIE Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Biotechnische und zellkulturtechnische Arbeiten durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, biotechnische und zellkulturtechnische Arbeiten auf der Grundlage geltender gesetzlicher Grundlagen durchzuführen. Sie können biotechnische Prozesse überwachen und die Fermentationsprodukte aufarbeiten. Spezielle Stoffwechselvorgänge Untersuchung von Zellkulturen Biotechnische Prozesse und deren Bedeutung Aufarbeitung von Fermentationsprodukten Entsorgung von biologisch kontaminiertem Material Gentechnik PCR Seite 33
34 Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 Lehrplanrichtlinien BESCHICHTUNGSTECHNIK Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Beschichtungsstoffe herstellen und prü fen Die Schülerinnen und Schüler können nach Anforderungsprofilen Beschichtungsstoffe planen, nach vorgegebenen Rezepturen herstellen, prüfen und applizieren. Sie können Beschichtungen untersuchen, Fehler benennen, Fehlerursachen ermitteln und Fehler beseitigen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Lackrohstoffen Auswahl von Bindemitteln, Farbmitteln, Lösemitteln und Additiven nach Anforderungsprofil Eigenschaften von Untergründen Funktionsweise von Dispergieraggregaten Manuelle und technische Applikationstechniken Filmbildungsmechanismen, physikalisches Trocknen, chemisches Härten Messen von Glanz, Härte, Haftung Spektroskopische und fotometrische Messungen, Farbton Chemische und physikalische Beständigkeit der Beschichtung Oberflächenfehler (Ursachen und Beseitigung) Optimieren der Rezeptur Seite 34
35 Lehrplanrichtlinien Chemielaborant/-in, Jgst. 12/13 ELEKTROTECHNIK Wahlpflichtfach Jahrgangsstufe 12/13 Lernfeld Elektrotechnische Arbeiten durchfü hren Die Schülerinnen und Schüler können Schaltpläne lesen. Sie sind in der Lage, elektronische Grundschaltungen zu berechnen und Mess- und Untersuchungsverfahren zu erklären. Sie berechnen die Grundgröß en des Wechselstromkreises und können diese messen. Sie führen Berechnungen zu Filterschaltungen durch. Ladung Stromstärke Spannung Elektrischer Widerstand Kirchhoff sche Gesetze Ohm sches Gesetz (Definition des Ohm schen Widerstandes) Funktionssymbole (Schaltzeichen) Halbleiterbauelemente (Diode, Transistor, Operationsverstärker) Grundschaltungen (Spannungsteiler, Brückenschaltung, Gleichrichtung, Spannungsstabilisierung, Signalverstärkung) Phasenverschiebung Effektivwert Lade-, Entladefunktion von Kondensatoren Hoch-, Tief-, Bandpass Seite 35
36 Chemielaborant/-in Lehrplanrichtlinien Anhang: Mitglieder der Lehrplankommission von 2000/2001: Johann Bux Irma Diebold Josef Heid Franz Mühlbacher Werner Rheinberger Paul Scharm Karlheinz Seher ISB München Penzberg Selb Altötting München München Regensburg Seite 36
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