Ergänzende Erklärung e-berichte und e-dokumentationen. Version 1.26 Datum: Klassifizierung: Extern Status: In Kraft

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1 Ergänzende Erklärung e-berichte und e-dokumentationen Version 1.26 Datum: Klassifizierung: Extern Status: In Kraft 1 Allgemeine Angaben Diese Ergänzende Erklärung bezieht sich auf das Gutachterverfahren e-berichte und e- Dokumentationen. In diesem Rahmen ist für das Datenpaket Früherkennungs-Koloskopie, Dialyse, Berichtersteller (im Rahmen von QS-Dialyse), Zervix-Zytologie, Molekulargenetik, Hörgeräteversorgung, Hörgeräteversorgung Kinder, elektronische Dokumentation Hautkrebs-Screening, Kapselendoskopie, sektorübergreifende Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie sowie jeweils für erstmalige Dokumentation und Verlaufsdokumentation der Disease-Management-Programme (Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheiten, COPD und Asthma bronchiale) und für die Erst- und Folgedokumentation Brustkrebs das entsprechende Prüfpaket zu bearbeiten. 1.1 Softwareverantwortlichkeit Softwareverantwortlich ist die juristische oder natürliche Person, die für die Einhaltung der in dieser Ergänzenden Erklärung bezeichneten Zulassungskriterien im rechtlichen Sinne gegenüber der KBV verantwortlich zeichnet. Name des Softwareverantwortlichen bei juristischen Personen ist die Rechtsform anzugeben Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer Faxnummer -Adresse Webseite der Softwareverantwortlichen Der Softwareverantwortliche ist: Arzt/Ärztin Softwarehaus Sonstiges Systempfleger (nur anzugeben, wenn der Systempfleger vom Softwareverantwortlichen abweicht) Straße, Hausnummer PLZ, Ort KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 1 von 7

2 1.2 Angaben zur Software Kombinationssystem (Angabe der Punkte 1.3, 1.4 und 1.5) Dokumentationssoftware (Angabe des Punktes 1.4) PVS-Modul (Angabe des Punktes 1.3) 1.3 Exportierendes System (PVS) Name des Anbieters: (falls abweichend von den Angaben des Softwareverantwortlichen) Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Name der Software: bereits erteilte KBV-Prüfnummer (KVDT): 1.4 Dokumentierendes System Name des Anbieters: (falls abweichend von den Angaben des Softwareverantwortlichen) Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Name der Software: bereits erteilte KBV-Prüfnummer (wenn vorhanden): 1.5 Vereinbarung zum Datenimport Der Softwareverantwortliche versichert, dass eine Vereinbarung zwischen den Softwareverantwortlichen der beteiligten Systeme vorliegt. Die Daten der Krankenversichertenkarte wurden in der zertifizierten Praxisverwaltungssoftware geprüft und verarbeitet und sind nach dem Import in die Dokumentationssoftware nicht mehr veränderbar. KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 2 von 7

3 2 Realisierung eberichte und edokumentationen 2.1 Umsetzung der Anforderungen Der Softwareverantwortliche versichert, dass durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist, dass die jeweils aktuelle Version der verbindlichen Kostenträger- Stammdatei der KBV den Anwendern rechtzeitig vor Quartalsbeginn zur Verfügung steht. Auf Grundlage der aktuell gültigen Schnittstellenbeschreibungen und Plausibilitätsrichtlinien wurden die unten angegebenen Datenpakete vollständig realisiert. Der Softwareverantwortliche versichert, dass alle Pflichtfunktionen der zugrundeliegenden Anforderungskataloge erfüllt sind. Optionale Angabe: Der Softwareverantwortliche versichert, dass alle optionalen Funktionen der zugrundeliegenden Anforderungskataloge erfüllt sind. 2.2 Angabe der umgesetzten Datenpakete edmp Diabetes mellitus Typ 1 edmp Diabetes mellitus Typ 2 edmp COPD edmp Asthma bronchiale edmp Koronare Herzkrankheiten DMP Brustkrebs Dialyse Zervix-Zytologie Molekulargenetik elektronische Dokumentation Früherkennungs-Koloskopie Kapselendoskopie Berichtersteller (im Rahmen v. QS-Dialyse) elektronische Dokumentation Hautkrebs-Screening Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung Kinder sektorenübergreifende Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 3 von 7

4 Der Softwareverantwortliche nimmt zur Kenntnis: Die KBV-Prüfstelle wird unverzüglich schriftlich unterrichtet: bei Änderungen der Anschrift, des Firmennamens, des Softwarenamens bei Wechsel der Softwareverantwortlichkeit, z.b. Verkauf der Software bei Änderungen der Software bzgl. Pflichtfunktionen oder konditionalen Funktionen vor deren Praxiseinsatz. Die KBV-Prüfstelle entscheidet im Einzelfall, ob eine Erweiterungsprüfung notwendig ist. Über einen Änderungsdienst werden dem Anwender rechtzeitig notwendige Softwareanpassungen zur Verfügung gestellt. Alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, die die KBV veröffentlicht, müssen zum vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden. Eine Nichtumsetzung führt zum Verlust des Zertifikates. Der Softwareverantwortliche akzeptiert die Lizenzvereinbarung aus dem Dokument Lizenzvereinbarung Software für Softwarehersteller- [KBV_ITA_ VGEX_Lizenzvereinbarung]. Ein Anwenderhandbuch wurde erstellt und kann der KBV-Prüfstelle auf Anforderung kurzfristig (innerhalb 2 Wochen) zur Verfügung gestellt werden. Der Softwareverantwortliche akzeptiert die aktuellen Bedingungen aus dem Dokument Richtlinie Softwarezertifizierung durch die KBV [KBV_ITA_RLEX_Softwarezertifizierung], sowie zukünftige Aktualisierungen der Bedingungen. Die vorliegende ausgefüllte Ergänzende Erklärung ist integraler Bestandteil der Konformitätsbescheinigung. Jede von dieser Ergänzenden Erklärung abweichende Funktionsweise der Software kann den Widerruf der Konformitätsbescheinigung bewirken. Der Widerruf hat zur Folge, dass alle Datenannahmestellen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kostenträger etc. die mit dieser Software erstellten XML-Dateien zurückweisen können. Der Softwareverantwortliche versichert mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Ergänzenden Erklärung aufgeführten Aussagen. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Name in Druckbuchstaben KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 4 von 7

5 3 Angaben zur Anwendungssoftware 3.1 Client-Betriebssysteme Geben Sie die von der Anwendungssoftware unterstützten Client-Betriebssysteme an. MS-DOS Windows 2000 Windows ME OS/2 Novell DOS Windows XP UNIX V1-V7 OS/400 Windows 95 Windows Vista Solaris PalmDOS Windows 98 Windows NT Linux PalmOS Windows 7 Sonstige: 3.2 Server-Betriebssysteme Geben Sie die von der Anwendungssoftware unterstützten Server-Betriebssysteme an. Novell NetWare Novell Open Enterprise Server Windows NT Server Windows Server 2003 Windows Server 2000 Windows Server 2008 Sonstige: KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 5 von 7

6 3.3 Softwarevarianten Die in diesem Kapitel genannten Varianten werden neben der in Kapitel 1.2 im Dokument A01 Softwarebegutachtung durch die KBV genannten Softwarebezeichnung als gültige Namen für das Softwareprodukt geführt, veröffentlicht und an die Kassenärztlichen Vereinigungen kommuniziert Betriebssystemvarianten Nennen Sie nachfolgend die von Ihnen angebotenen Betriebssystemvarianten, die sich hinsichtlich der unterstützten Betriebssysteme von der Basisvariante unterscheiden. Sollten unterschiedliche Softwareimplementierungen für die angebotenen Betriebssystemvarianten existieren, so ist eine Aufzählung der entsprechenden Varianten Pflicht und es muss eine entsprechende Kennzeichnung erfolgen. Bieten Sie unterschiedliche Betriebssystemvarianten an, die abweichende Bezeichnungen tragen aber keine unterschiedliche Softwareimplementierung vorliegt, können Sie diese ebenfalls hier auflisten. Liste der Betriebssystemvarianten Abweichender Quellcode Funktionalitätsvarianten Nennen Sie nachfolgend die von Ihnen angebotenen Softwarevarianten, die sich hinsichtlich des Funktionalitätsumfangs von der Basisvariante unterscheiden. Liste der Funktionalitätsvarianten 1 Sollten unterschiedliche Varianten von Betriebssystemen unterstützt werden in denen der Quellcode voneinander abweicht, handelt es sich nicht mehr um eine Softwarevariante und ist aus diesem Grund zertifizierungspflichtig. KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 6 von 7

7 4 Anlage zu den Kontaktdaten 2 Es ist zwingend notwendig eine Angabe zu einem Ansprechpartner für die KBV zu tätigen. Die Angaben zum Ansprechpartner für EDV-interessierte Ärzte sind optional. Ansprechpartner für die KBV Telefonnummer Telefaxnummer -Adresse Spezialgebiet Ansprechpartner für EDV-interessierte Ärzte Telefonnummer Telefaxnummer -Adresse Spezialgebiet 2 Bei Bedarf kann die Anlage zu den Kontaktdaten vervielfältigt werden. KBV_ITA_QSPCI_EE_XML_Schnittstellen * Version 1.26 Seite 7 von 7

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