VERBAND THURGAUER GEMEINDEN

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1 VERBAND THURGAUER GEMEINDEN P.P. VTG, Bankstrasse 6, 8570 Weinfelden Kanton Thurgau Departement für Finanzen und Soziales Herr Regierungspräsident Dr. Jakob Stark Regierungsgebäude 8510 Frauenfeld Bankstrasse Weinfelden Telefon Fax [email protected] Weinfelden, 30. Juni 2015 Motion Vereinfachung Bezug Quellensteuer / Vernehmlassung Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Am 25. Februar 2015 haben Astrid Ziegler (CVP), Ueli Fisch (glp) und Klemenz Somm (glp) eine Motion Vereinfachung Bezug Quellensteuer eingereicht. Demnach soll der Regierungsrat beauftragt werden, das Steuergesetz so anzupassen, dass der Bezug der Quellensteuer auf kantonaler Ebene vorgenommen werden kann. Der VTG ist eingeladen worden, sich vernehmen zu lassen. In Zusammenarbeit mit dem DFS hat er darum den Gemeinden einige konkrete Fragen gestellt und sie gebeten, diese aus Ihrer Sicht zu beantworten. Der VTG hat Wert darauf gelegt, dass gemeindeintern für die Beurteilung die politischen Fragen und die technischen Aspekte zwischen Behörde und Steueramt abgesprochen wurden. Verschiedene Antworten verweisen denn auch ausdrücklich darauf, dass dies so geschehen ist. Grundsätzliches Am 30. April 2015 wurde allen 80 Gemeinden per Mail ein Fragebogen, verbunden mit einer Erläuterung und unter Beilage des Motionstextes, zugestellt. Innerhalb der gesetzten Frist (1. Juni 2015) haben 62 von 80 Gemeinden geantwortet, darunter alle mit mehr als Einwohnern (Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden, Romanshorn = G6). S:\VTG\08 POLITIK, GESETZGEBUNG, VERNEHMLASSUNGEN\8.5 Gesetzgebung Vernehmlassungen\ Vereinfachung Bezug Quellensteuer (Motion)\ VNL Quellensteuer Antwort.docx

2 Fragen und Antworten Frage 1: Stösst der Quellensteuerbezug in Ihrer Gemeinde aufgrund dessen Komplexität in fachtechnischer und/oder personeller Hinsicht an deren Grenzen? 9 von 62 Gemeinden erkennen, dass sie mit dem Bezug der Quellensteuer an ihre Grenzen stossen. 53 von 62 Gemeinden (darunter alle G6) sehen keine oder keine gravierenden Probleme mit dem Quellensteuerbezug). Die Gemeinden verweisen in ihren Erläuterungen darauf, dass die Ansprüche in diesem Bereich in den letzten Jahren gestiegen seien. Die fachlich höheren Anforderungen verlangten nach gut qualifiziertem Personal. Dieses sei aber in aller Regel vorhanden, und die meisten Problemfälle können durch Anfrage an die Steuerverwaltung oder durch Kontakte unter den Gemeinden adäquat bewältigt werden Frage 2: Befürwortet Ihre Gemeinde eine Zentralisation des Quellensteuerbezugs beim Kanton? 15 von 62 Gemeinden befürworten eine Kantonalisierung. 4 von 62 Gemeinden können sich (mit Vorbehalten) eine Kantonalisierung vorstellen. 43 von 62 Gemeinden (darunter alle G6) wollen keine Kantonalisierung. Einige Antworten sind ausführlich erläutert. Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Von einer Zentralisierung beim Kanton werden Einbussen bei der Qualität befürchtet. Verwiesen wird dabei auf die Beispiele Zürich und St. Gallen. Wichtige Informationen betreffend einer effektiven Umsetzung sind derzeit nicht vorhanden (Wer macht was? Wie fliessen die Informationen von der Gemeinde an den Kanton und zurück an die Gemeinde betreffend Tariffestlegung? Wie hoch sind die Kosten für die Gemeinden?). Zudem wird ein weiterer Verlust der Eigenständigkeit der Gemeinden befürchtet. Die Motionäre vertreten die Meinung, dass eine zentrale Stelle routinierter und effizienter abrechnen könnte und die Arbeitgeber nur mit einer Stelle - und nicht mit mehreren Gemeinden - kommunizieren müssten. Gemeinden kennen aber ihre Einwohner und Arbeitgeber. Ob die vermeintlichen Vorteile einer Zentralisierung den Vorteil der Kundennähe wettmachen können, wird bezweifelt. Zudem wehren sich die Gemeinden gegen den - wenn auch verdeckten - Vorwurf, dass kleinere Strukturen, wie sie auf den meisten Gemeinden üblich sind, nicht effizient arbeiten würden. In grösseren Städten und Gemeinden müssten sogar Kündigungen der heutigen Stelleninhaber ausgesprochen werden. Ob diese dann bei der Kantonalen Steuerverwaltung Unterschlupf finden oder eine andere Tätigkeit bei der Gemeinde übernehmen könnten, kann nicht prognostiziert werden. Der Wegfall beträfe dabei insbesondere gut qualifizierte Stellen. Seite 2

3 Offen bleibt auch, ob eine Zentralisierung Einfluss auf die Verteilung der vereinnahmten Quellensteuer unter den Körperschaften haben wird. Wenn ja, müsste die Gemeinde auf Steuereinnahmen verzichten, welche möglicherweise höher sind als die momentan aufgewendeten Personalkosten. Fragen 3.a. bis 3.c. Wenn nein: Stimmt Ihre Gemeinde einer Teilzentralisation in folgenden Varianten zu: Frage 3.a. Je ein Kompetenzzentrum pro Bezirk, betrieben durch die Gemeinden? Ja: 3 von 62 Evtl: 6 von 62 (darunter Arbon, Weinfelden) Nein: 40 von 62 (darunter Amriswil, Frauenfeld, Kreuzlingen, Romanshorn) Ohne 13 Arbon und Weinfelden können sich ein Kompetenzzentrum pro Bezirk vorstellen. Es versteht sich von selbst, dass sie dann als Betreiberstandort funktionieren wollen. Frage 3.b. Je ein Kompetenzzentrum pro Bezirk, betrieben durch den Kanton? Ja: 3 von 62 Evtl: 4 von 62 Nein: 43 von 62 Ohne 14 Es sind nur kleinere Gemeinden, welche diese Frage zustimmend oder teilweise zustimmend beantworten. Es ist anzunehmen, dass es im Falle einer bezirksweisen Organisation für sie nicht von Belang ist, wer das Zentrum betreibt. Seite 3

4 Frage 3.c. Je ein Kompetenzzentrum pro Region, betrieben durch die Gemeinden? Ja: 5 von 62 Evtl: 9 von 62 (darunter Frauenfeld, Romanshorn, Weinfelden) Nein: 36 von 62 Ohne 12 Frauenfeld, Romanshorn und Weinfelden können sich eine Regionalisierung vorstellen. Es versteht sich von selbst, dass sie dann als Betreiberstandorte funktionieren wollen. Frage 4 Haben Sie andere Verbesserungsvorschläge? Zahlreiche Gemeinden wünschen sich ergänzende und umfassende Weiterbildungsangebote gerade auch in diesem Bereich. Einzelne Antworten verweisen ausdrücklich darauf, dass die Ausgestaltung der Quellensteuer eine vermehrte Funktion als Sicherungssteuer haben müsse. Diese müsste mit einem einfachen Verfahren umgesetzt werden. Danach wären ordentliche Steuerverfahren anzuschliessen. Zusammenfassung: Die klare Mehrheit der Antwortenden ist der Auffassung, dass die Aufgaben im Bereich Quellensteuer im bisherigen Modus zu bewältigen und beizubehalten sei. Denkbar ist für einige eine Regionalisierung unter Leitung einer Gemeinde. Es ist offensichtlich, dass aber auch dieser Weg nur von einer Minderheit der Gemeinden angestrebt wird. Ob und wie dies auf freiwilliger Basis lösbar ist, kann derzeit nicht abschliessend beantwortet werden. Ein Anliegen der Motionäre ist auch die Vereinfachung des Handlings für die Arbeitgeber. Hier ist immerhin darauf hinzuweisen, dass mit der Einführung des Elektronischen Lohn-Meldeverfahrens (ELM) per 1. Januar 2015 und der QUEST-Weblösung per 1. April 2015 markante Schritte erfolgt sind. Alle Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer mit verschiedenen Wohnsitzen gesamthaft über eine elektronische Abrechnungsstelle abzurechnen. Das Abrechnen mit den einzelnen Wohnsitzgemeinden entfällt. Die Aufteilung erfolgt wiederum über den elektronischen Weg. Allerdings sind sämtliche übrige Korrespondenzen (Rückfragen, Rechnungen, Zahlungen, Tarifmitteilungen usw.) immer noch über die einzelnen Wohnsitzgemeinden der Arbeitnehmer abzuwickeln. Seite 4

5 Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und freuen uns, wenn Sie unsere Überlegungen in das weitere Verfahren mit einbeziehen. Freundliche Grüsse VERBAND THURGAUER GEMEINDEN Kurt Baumann Präsident Beatrix Kesselring Geschäftsleiterin Seite 5

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