Vergütungsbericht. Grundsätze der Vergütung des Vorstands
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- Ewald Dressler
- vor 7 Jahren
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1 Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Daimler AG angewendet werden, und erläutert sowohl die Höhe als auch die Struktur der Vorstandseinkommen. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts für die Daimler AG und den Konzern. Grundsätze der Vergütung des Vorstands Zielsetzung. Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist, die Vorstandsmitglieder gemäß ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs sowie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben angemessen zu vergüten, um auch für Spitzenkräfte ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Durch eine adäquate Variabilität sollen die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie der nachhaltige Unternehmenserfolg deutlich und unmittelbar berücksichtigt werden. Umsetzung in der Praxis. Für jedes anstehende Geschäftsjahr bereitet der Präsidialausschuss zunächst auf Basis eines Wettbewerbsvergleichs die Überprüfung der Vergütungssystematik und -höhe durch den Aufsichtsrat vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der Angemessenheit. Dazu werden mit Bezug auf eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen im Schwerpunkt aus Deutschland, aber auch aus anderen europäischen Ländern und den USA insbesondere die folgenden Aspekte geprüft: die Wirkungsweise der einzelnen fixen und variablen Komponenten, also deren Methodik und Bezugsparameter, die Gewichtung der Komponenten zueinander, d.h. das Verhältnis der fixen Grundvergütung zu den kurzfristig und langfristig variablen Bestandteilen, sowie die sich daraus ergebende Zielvergütung, bestehend aus Grundgehalt (etwa 20% der Zielvergütung), Jahresbonus (etwa 30% der Zielvergütung) und langfristig orientierter Vergütung (etwa 50% der Zielvergütung) bei einer unterstellten 100%-Zielerreichung. Dazu nehmen Präsidialausschuss und Aufsichtsrat unabhängige externe Beratung in Anspruch. Soweit sich als Ergebnis hieraus Änderungsbedarf für das Vergütungssystem für den Vorstand ergibt, legt der Präsidialausschuss entsprechende Änderungsvorschläge dem gesamten Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Auf Basis des verabschiedeten Vergütungssystems entscheidet der Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres über die Grund- und Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und legt für das anstehende Geschäftsjahr die für die variablen Vergütungskomponenten relevanten Erfolgsparameter fest. Jährlich werden zudem zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Vorstandsvorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern Ziele für das anstehende Geschäftsjahr vereinbart, die nach Abschluss des Geschäftsjahres zusätzlich in die Festlegung des Jahresbonus durch den Aufsichtsrat eingehen. Somit stehen zu Beginn des Geschäftsjahres die individuellen Grund- und Zielvergütungen sowie die dafür relevanten Erfolgsparameter fest. Diese Festlegungen werden durch den Aufsichtsrat verabschiedet. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird auf dieser Basis die Zielerreichung gemessen, die tatsächliche Vergütung durch den Präsidialausschuss ermittelt und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Systematik der Vorstandsvergütung im Jahr. Unverändert setzt sich das Vergütungssystem aus einer fixen Grundvergütung, einem Jahresbonus sowie einer variablen Vergütung mit mittel- und langfristiger Anreizwirkung zusammen. Letztere trägt dabei durch die Anbindung an den Aktienkurs einerseits und an zusätzliche anspruchsvolle Vergleichsparameter andererseits den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung und berücksichtigt sowohl positive als auch negative Entwicklungen. Im Einzelnen stellt sich das System wie folgt dar: Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Der Jahresbonus ist eine variable Barvergütung, deren Höhe sich primär am operativen Ergebnis des Daimler-Konzerns (EBIT) sowie optional an weiteren Kennzahlen und der individuellen Leistung der Vorstandsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr orientiert. Im Jahr wurde hierbei zusätzlich dem Free Cash Flow des Industriegeschäfts besondere Bedeutung zugemessen. 156
2 Bezugsparameter: Zu 50% Vergleich EBIT Istwert zu Zielwert. Zu 50% Vergleich EBIT Istwert zu Istwert. Wert bei 100%-Zielerreichung: Derzeit das 1,5-Fache des Grundgehalts; die Festlegung erfolgt unter Berücksichtigung des Marktvergleichs. Bandbreite der Zielerreichung: 0 200%, d.h. der Jahresbonus ist nach oben begrenzt auf das Dreifache des Grundgehalts und ein Totalausfall ist möglich. Auf den sich daraus ergebenden Zielerreichungsgrad kann abhängig von weiteren, vorab festgelegten Kennzahlen ein bis zu 10%iger Zu- oder Abschlag vorgenommen werden. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, unter anderem auf Basis der oben genannten Zielvereinbarungen, die persönliche Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds mit einem Zu- oder Abschlag von bis zu 25% zu berücksichtigen. Auch im Jahr wurden mit dem Vorstand zusätzlich individuelle Ziele mit Blick auf den Aufbau und die nachhaltige Funktion eines Compliance-Systems vereinbart. Die ganz- oder teilweise Nicht-Erfüllung der individuellen Compliance-Ziele kann mit einem Abschlag von bis zu 25% auf die Zielerreichung wirken. Aus den Compliance-Zielen kann jedoch selbst bei vollständiger Erfüllung keine Erhöhung der individuellen Zielerreichung resultieren. Der Performance Phantom Share Plan ist eine langfristig orientierte Vergütung, deren Chancen- und Risikopotenzial aufgrund der Gewährung von virtuellen Aktien maßgeblich durch die Entwicklung des Aktienkurses gekennzeichnet ist. Zu Planbeginn werden für die Dauer von drei Jahren mittelfristige Erfolgsziele gesetzt, deren Erreichung auf die Anzahl der erdienten virtuellen Aktien wirkt. Der im Jahr begebene Plan kommt nach vier Jahren mit dem dann geltenden Kurs der Daimler-Aktie in bar zur Auszahlung; der Kurs bei der Auszahlung ist auf das 2,5-Fache des Kurses begrenzt, der bei Planbeginn zugrunde gelegt wurde. Von der Hälfte des Netto-Auszahlungsbetrags müssen echte Aktien der Gesellschaft gekauft und dauerhaft gehalten werden, bis dazu bestehende Richtlinien für den Aktienbesitz (siehe unten) erfüllt sind. Bezugsparameter: Zu 50% die erzielte Umsatzrendite im Vergleich zu einer Wettbewerbsgruppe (BMW, Ford, General Motors, Honda, Toyota, Volvo und Volkswagen). Zu 50% die erzielte Kapitalrendite unter Berücksichtigung der Kapitalkosten. Wert bei Zuteilung: Festlegung jährlich abhängig vom Marktvergleich; im Jahr rund das 2- bis 2,5-Fache des Grundgehalts. Bandbreite der Zielerreichung: 0 200%, d.h. der Plan ist nach oben begrenzt und ein Totalausfall ist möglich. Wert der virtuellen Aktien bei der Auszahlung: Maximal das 2,5-Fache des Aktienkurses bei Planbeginn. Während des Vier-Jahres-Zeitraums entfällt auf die virtuellen Aktien ein Dividendenäquivalent, dessen Höhe sich nach der Dividende bestimmt, die im betreffenden Jahr auf eine echte Daimler-Aktie bezahlt wird. Hinsichtlich der aktienorientierten Vergütung ist eine nachträgliche Änderung der festgelegten Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen. Richtlinien für den Aktienbesitz. In Ergänzung zu diesen drei Komponenten der Vorstandsvergütung wurden Richtlinien für den Aktienbesitz des Vorstands (»Stock Ownership Guidelines«) verabschiedet. Danach sind die Vorstandsmitglieder gehalten, über mehrere Jahre hinweg einen Teil ihres Privatvermögens zum Erwerb von Daimler-Aktien einzusetzen und diese Aktien während der Zugehörigkeit zum Vorstand zu halten. Die Festlegung der Zahl der zu haltenden Aktien orientierte sich für den Vorstandsvorsitzenden am Dreifachen und für die anderen Vorstandsmitglieder am Zweifachen der Grundvergütung. Zur Erfüllung der Richtlinien ist grundsätzlich die Hälfte der Netto-Auszahlungsbeträge aus den Performance Phantom Share Plänen zum Erwerb echter Aktien der Gesellschaft zu verwenden; der Aktienerwerb kann aber auch anderweitig erfolgen. Umsetzung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat der Daimler AG hat vor dem Hintergrund des am 5. August in Kraft getretenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) eine Begutachtung des Vorstandsvergütungssystems durch einen unabhängigen Prüfer veranlasst. Im Ergebnis wurde das oben dargestellte Vergütungssystem als konform mit den neu erlassenen Regelungen Corporate Governance Vergütungsbericht 157
3 bestätigt. Im Quervergleich zeichnet sich das Vorstandsvergütungssystem der Daimler AG durch einen sehr hohen variablen Anteil aus, wodurch es den Vorstand einem größeren Risiko aussetzt. Mit der Betonung der langfristigen Vergütungskomponenten und der seit vielen Jahren bestehenden Verpflichtung des Vorstands, Aktien des Unternehmens zu halten und so mit einem Teil des Privatvermögens am Unternehmen beteiligt zu sein, wurde das Vergütungssystem frühzeitig auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Vergütungssystem auf der Hauptversammlung im April 2010 zur Abstimmung zu stellen. Fortlaufend wird, wie bisher auch, der Aufsichtsrat die Entwicklungen auf dem deutschen Markt, insbesondere bei den DAX-30- Unternehmen und den internationalen Wettbewerbern der Daimler AG, genau beobachten und sich gegebenenfalls mit der Frage der Ausrichtung der Vergütung erneut befassen. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr Höhe der Vorstandsvergütung im Jahr. Die von Konzernunternehmen gewährten Gesamtbezüge für den Vorstand der Daimler AG berechnen sich aus der der zufließenden Barvergütungen (Grundgehalt und Jahresbonus), dem Wert der aktienorientierten Vergütung zum Gewährungszeitpunkt im Februar bzw. (Performance Phantom Share Plan - PPSP) und der steuerpflichtiger geldwerter Vorteile. Der für den Gewährungswert des PPSP relevante Kurs in vier Jahren kann deutlich von dem jetzt bei der Gewährung relevanten Kurs abweichen. Es entfallen 4,8 (i.v. 6,2) Mio. auf fixe, d.h. erfolgsunabhängige, 1,8 (i.v. 1,5) Mio. auf variable, d.h. kurzfristig erfolgsbezogene, und 5,2 (i.v. 8,9) Mio. auf im Geschäftsjahr gewährte variable erfolgsbezogene Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Das entspricht für das Jahr einer von 11,8 (i.v. 16,6) Mio.. Vorstandsvergütung Grundvergütung Verzicht Kurzfristig orientierte Vergütung (Jahresbonus) Langfristig orientierte Vergütung (PPSP) in Stück Wert der Zuteilung (: bei Kurs 18,82 ) (: bei Kurs 55,80 ) in Tausend Dr. Dieter Zetsche Wilfried Porth Andreas Renschler Bodo Uebber 1 Dr. Thomas Weber Günther Fleig 2 Dr. Rüdiger Grube PPSP-Wert nach Abzug von Mandatsvergütung eines Beteiligungsunternehmens in Höhe von Der PPSP-Wert entspricht den Auszahlungsbedingungen im Jahr des Ausscheidens. 3 Der PPSP-Wert entspricht, nach Abzug von Mandatsvergütung eines Beteiligungsunternehmens in Höhe von , den Auszahlungsbedingungen im Jahr des Ausscheidens
4 Der Rückgang der Grundvergütung beruhte auf dem seit dem 1. Mai wirksamen und bis 30. Juni 2010 geltenden, freiwilligen Gehaltsverzicht des Vorstands in Höhe von 15% der Grundvergütung sowie auf der Reduzierung der Zahl der Vorstandsmitglieder im Jahr. Die Tabelle auf S. 158 zeigt das Grundgehalt und die variable Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder für das Jahr im Vergleich zum Jahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bestellung von Herrn Fleig zum 8. April sowie von Herrn Dr. Grube zum 30. April endete. Herr Porth wurde mit Wirkung zum 8. April neu in den Vorstand berufen. Im Wesentlichen durch die Gestellung von Dienstwagen und Aufwendungen für Sicherheitsleistungen entstanden für die Vorstandsmitglieder zu versteuernde geldwerte Vorteile in folgender Höhe: Steuerpflichtige geldwerte Vorteile in Tausend Dr. Dieter Zetsche Wilfried Porth 1 Andreas Renschler Bodo Uebber Dr. Thomas Weber 2 Günther Fleig Dr. Rüdiger Grube Wert der steuerpflichtigen geldwerten Vorteile nach Abzug von Mandatsvergütung einer Konzerngesellschaft in Höhe von Unter Berücksichtigung von Jubiläumsgeld in Höhe von Wert der steuerpflichtigen geldwerten Vorteile nach Abzug von Mandatsvergütung eines Beteiligungsunternehmens in Höhe von Zusagen bei Beendigung der Tätigkeit Altersversorgung. Die Pensionsverträge der vor dem Jahr 2005 bestellten deutschen Vorstandsmitglieder beinhalteten bis zum Jahr 2005 Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich in Abhängigkeit von der Dauer der Vorstandstätigkeit als Prozentsatz der Grundvergütung errechnete. Diese Pensionsansprüche blieben bestehen und wurden auf dem damaligen Niveau eingefroren % für Dr. Dieter Zetsche, 69% für Günther Fleig, 60% für Dr. Rüdiger Grube und Dr. Thomas Weber, 50% für Andreas Renschler und Bodo Uebber sowie 35% für Wilfried Porth Die Ruhegehaltszahlungen beginnen auf Antrag als Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres endet, bzw. als Invalidenleistung, wenn das Dienstverhältnis vor dem 60. Lebensjahr aufgrund von Dienstunfähigkeit endet. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um 3,5% (Wilfried Porth: gemäß den gesetzlichen Regelungen). Ähnlich der Altersversorgung der deutschen Belegschaft ist eine Witwenund Waisenregelung vorgesehen. Die Pensionsansprüche von Herrn Porth wurden ebenfalls im Jahr 2005 festgelegt, jedoch mit Bezug auf seine damalige Tätigkeit und Vergütung auf der Führungsebene unterhalb des Vorstands. Mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2006 wurden alle zuvor genannten Pensionsverträge auf ein neues Altersversorgungssystem umgestellt. Hierbei wird dem Vorstandsmitglied jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dieser Kapitalbaustein setzt sich aus einem Beitrag in Höhe von 15% der seiner Grundvergütung und des tatsächlich erreichten Jahresbonus zusammen, multipliziert mit einem Altersfaktor, der einer Verzinsung von derzeit 6% (Wilfried Porth: 5%) entspricht. Dieser Pensionsplan kommt frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres zur Auszahlung. Im Geschäftsjahr wurde die Pensionsrückstellung um einen Dienstzeitaufwand in Höhe von 1,660 (i.v. 2,485) Mio. erhöht: Dienstzeitaufwand für die in den Geschäftsjahren / erdienten Versorgungsansprüche des Vorstands in Tausend Dr. Dieter Zetsche Wilfried Porth Andreas Renschler Bodo Uebber Dr. Thomas Weber Günther Fleig Dr. Rüdiger Grube Corporate Governance Vergütungsbericht 159
5 Zusagen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit. Die Zahlung einer Abfindung an ein Vorstandsmitglied ist im Falle der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses nicht vorgesehen. Allein für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen enthalten die Vorstandsverträge, die zudem in der Regel nur für eine Laufzeit von drei Jahren abgeschlossenen werden, eine Zusage auf Auszahlung der Grundvergütung und auf Gestellung eines Fahrzeuges bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf die Auszahlung erfolgsbezogener Vergütungskomponenten besteht dagegen nur zeitanteilig bis zum Tag des Ausscheidens aus der Gesellschaft. Der Anspruch auf die Auszahlung der erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung orientiert sich an den festgelegten Ausübungsbedingungen der jeweiligen Pläne. Ausscheidende Vorstandsmitglieder können für den Zeitraum beginnend nach dem Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit Ruhegehaltszahlungen in Höhe der im vorherigen Abschnitt beschriebenen, bis 2005 erteilten Zusagen und eine Fahrzeuggestellung erhalten. Durch diese Regelungen und aufgrund der Tatsache, dass Vorstandsverträge bei der Daimler AG nach einer im Jahr 2006 erfolgten Festlegung des Aufsichtsrats sowohl bei der ersten Bestellung als auch bei einer Wiederbestellung in der Regel nur mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden, bleibt die Daimler AG deutlich unter der vom deutschen Corporate Governance Kodex angeregten Grenze von zwei Jahresvergütungen bei Abfindungsleistungen. Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder sollen Vorstands- oder Aufsichtsratsmandate und/oder sonstige administrative oder ehrenamtliche Funktionen außerhalb des Unternehmens nur in begrenztem Umfang übernehmen. Zudem benötigen die Vorstände zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. So ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben für das Unternehmen führt. Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien handelt, sind diese im Jahresabschluss der Daimler AG aufgeführt und im Internet veröffentlicht. Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften erfolgt keine Vergütung. Darlehen an Vorstandsmitglieder. Im Jahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstandsmitglieder der Daimler AG gewährt. Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der Daimler AG und ihre Hinterbliebenen. Die im Jahr gewährten Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder der Daimler AG und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 16,1 (i.v. 19,1) Mio.. Die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebene belaufen sich zum 31. Dezember auf insgesamt 192,8 (i.v. 167,0) Mio.. Vergütung des Aufsichtsrats Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der Daimler AG festgelegt; sie ist in der Satzung des Unternehmens geregelt. Die von der Hauptversammlung im April neu festgelegte Vergütung sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zu einem Auslagenersatz und der ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer nach Abschluss des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten das Zweifache, Vorsitzende in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats und Mitglieder des Prüfungsausschusses das 1,5-Fache und Mitglieder in den übrigen Ausschüssen des Aufsichtsrats das 1,3-Fache der festen Vergütung eines ordentlichen Mitglieds. Die Vergütung der Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Soweit ein mehrere der genannten Funktionen ausübt, bemisst sich seine Vergütung ausschließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion. Im April beschloss der Aufsichtsrat, einen Solidarbeitrag zu den Maßnahmen zur Senkung der Arbeitskosten zu leisten und auf 10% der jeweiligen individuellen Vergütungskomponenten im Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni 2010 zu verzichten. Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der nebenstehenden Tabelle ausgewiesen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsentgelt in Höhe von
6 Für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der oben beschriebenen Gremientätigkeiten, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, wurden keine Vergütungen gewährt. Ausgenommen davon ist die Vergütung der betrieblichen Arbeitnehmervertreter aus ihrem Arbeitsvertrag. Damit lag die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Daimler AG im Jahr bei 2,6 (i.v. 2,8) Mio.. Darlehen an Aufsichtsratsmitglieder. Im Jahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder der Daimler AG gewährt. Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats Name Vergütete Funktion(en) Gesamt in Dr. Manfred Bischoff Vorsitzender des Aufsichtsrats, des Präsidiums und des Nominierungsausschusses Erich Klemm 1 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, des Präsidiums und des Prüfungsausschusses Sari Baldauf Dr. Clemens Börsig und des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Heinrich Flegel Dr. Jürgen Hambrecht Jörg Hofmann Dr. Thomas Klebe 1, 3 und des Präsidiums Gerard Kleisterlee (ab ) Arnaud Lagardère Jürgen Langer 1 Helmut Lense 1 (bis ) Ansgar Osseforth 4 William A. Owens (bis ) Valter Sanches 2 Dr. Manfred Schneider, des Präsidiums und des Nominierungssausschusses Stefan Schwaab 1 und des Prüfungsausschusses Lloyd G. Trotter (ab ) Dr. h.c. Bernhard Walter und Vorsitzender des Prüfungsausschusses Uwe Werner 1 Lynton R. Wilson 5 und des Nominierungsausschusses Dr. Mark Wössner (bis ) Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler Stiftung abzuführen. 2 Herr Sanches hat auf die Auszahlung seiner Vergütung verzichtet. Seinem Wunsch entsprechend werden die Beträge an die Hans-Böckler Stiftung überwiesen. 3 Herr Dr. Klebe erhielt zudem Vergütung und Sitzungsgelder für seine Aufsichtsratstätigkeit bei der Daimler Luft- und Raumfahrt Holding AG. Auch hierfür gilt Fußnote 1. 4 Herr Osseforth hat erklärt, dass ein Teil seiner Vergütung an die Treuhandstiftung Erwachsenenbildung abgeführt wird. 5 Herr Wilson erhielt zudem 788 für Gremientätigkeit bei der Mercedes-Benz Canada Inc. Corporate Governance Vergütungsbericht 161
Vergütungsbericht. Grundsätze der Vergütung des Vorstands
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