Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn. Anrede,
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- Gregor Winkler
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1 Rede des Ministers für Inneres und Sport Lorenz Caffier zum Entwurf eines Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetzes in der Landtagssitzung am 25. April 2012 Datum: 25.April 2012 Nummer: Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn Wie alles, was bedeutsam ist, kommt auch das Glückspiel nicht ohne gesetzliche Regelungen aus. Deshalb liegt Ihnen heute der Entwurf eines Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetzes zur ersten Lesung vor. Mit diesem Gesetz soll der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht transformiert werden. Der Staatsvertrag hat unter anderem das Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Herr Ministerpräsident Sellering hat ihn gemeinsam mit den anderen Regierungschefs der Bundesländer, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, am 15. Dezember 2011 Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße Schwerin Telefon: Telefax: presse@im.mv-regierung.de Internet: V. i. S. d. P.: Marion Schlender
2 unterzeichnet. Gemäß Artikel 47 Absatz 2 unserer Landesverfassung ist die Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes notwendig, da der Staatsvertrag Gegenstände der Gesetzgebung betrifft. Nach Hinterlegung von mindestens 13 Ratifizierungsurkunden bis zum 30. Juni 2012 bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt sollen die Regelungen am 1. Juli 2012 in Kraft treten. 2 der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll an die Stelle des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages treten. Dieser ist zum 31. Dezember 2011 außer Kraft getreten, gilt als Landesrecht aber bis zu einer Neuregelung weiter. Die bisherigen glücksspielrechtlichen Vorschriften wurden weiterentwickelt und berücksichtigen nun folgende Vorgaben: -Die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts, -Die Ergebnisse der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, einer international vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens und der umfassenden Anhörung aller Beteiligten -Sowie bereits im Notifizierungsverfahren eingeholte Stellungnahmen der EU-Kommission zum Staatsvertrag. Glücksspielangebote sollen zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels weiterhin konsequent gesetzlich ausgestaltet werden.
3 Um die gesteckten Ziele zu erreichen, ist eine differenzierte Regelung für die einzelnen Glücksspielformen erforderlich. Nur so kann ihren jeweiligen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätspotentialen Rechnung getragen werden. 3 ich möchte kurz auf die wichtigsten Neuerungen des Staatsvertrages eingehen. 1. Für den Bereich der Lotterien verbleibt es grundsätzlich beim staatlichen Monopol für die Veranstalter. Jedoch wird unter Wahrung eines ordnungsrechtlichen Ansatzes für Lotterien im Internet ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt vorgesehen. Dadurch wird in Vertrieb und Angebot eine geeignete Alternative zum illegalen Glücksspiel geschaffen. So wird Tendenzen zur Abwanderung in illegale und unkontrollierte Angebote entgegengewirkt und die Nachfrage dauerhaft und nachhaltig in Richtung des legalen Angebotes kanalisiert. 2. Bei Sportwetten ist die Erlaubnis vorgesehen, abweichend vom staatlichen Monopol ein Konzessionsmodell auszuprobieren. Sportwetten weisen im Vergleich zu den Lotterien ein anderes Gefahrenpotential auf. Sie können, vor allem wenn sie als Live- oder Ereigniswetten angeboten werden, ein nicht unerhebliches Suchtpotential entwickeln. Angesichts des umfangreichen Schwarzmarktes auf diesem Gebiet soll gleichwohl von der bisherigen Monopollösung abgewichen werden. Im Rahmen einer Experimentierklausel ist eine Erprobung der Veranstaltung von Sportwetten durch Private vorgesehen.
4 Durch ein streng kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre begrenzt auf 20 Anbieter soll der Schwarzmarkt bei Sportwetten zurückgedrängt werden. Eine solche Kanalisierung soll sowohl die Gefahren von Sportwettbetrug als auch die Risiken für den Verbraucher reduzieren Bei der EU-Rechtskonformen Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmarktes sind nunmehr auch Pferdewetten zu berücksichtigen. Da der Anteil der Pferdewetten am deutschen Sportwettmarkt allerdings insgesamt gering ist, ist eine vollständige Gleichbehandlung der Pferdewetten mit den sonstigen Sportwetten nicht erforderlich. 4. Bei den Casinospielen einschließlich Poker verbleibt es bei der strengen Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken vor Ort. Angesichts der hohen Manipulationsanfälligkeit solcher Spiele, ihrem großen Suchtpotential sowie ihrer Anfälligkeit für Geldwäsche erscheint es nicht vertretbar, auch hier das Internet als Vertriebsweg zu öffnen. 5. Wegen des hohen Suchtpotentials und der zu verzeichnenden expansiven Entwicklung des gewerblichen Automatenspiels wird dieses erstmals von den Regelungen des Staatsvertrages umfasst und zusätzlichen Beschränkungen unterworfen. Diese ergänzen und flankieren die automatenbezogenen Regelungen des Bundes, so dass dieses Spiel wieder stärker auf ein bloßes Unterhaltungsspiel ausgerichtet wird. Das Marktinteresse dürfte damit geringer werden. Wie mit der Föderalismusreform 2006 beabsichtigt, können die Länder im Spielhallenrecht die notwendigen Regulierungen des
5 gewerblichen Spiels nun selbst vornehmen. Die Zahl der Spielhallen soll begrenzt und auch in diesem Bereich der Spieler- und Jugendschutz effektiv gewährleistet werden. Die gleichen Erwägungen gelten für Gaststätten sowie Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geldoder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten. Dem Bestands- und Vertrauensschutzinteresse der Betreiber wird mit den Übergangsregelungen für bestehende Spielhallen angemessen Rechnung getragen Schließlich wird die Zusammenarbeit der Länder fortentwickelt und effektiver ausgestaltet. Für ländereinheitliche Verfahren wird ein Glücksspielkollegium geschaffen, das mit qualifizierter Mehrheit für die Länder entscheidet. Die gemeinsamen Entscheidungen werden dann von den Behörden eines Landes mit Wirkung für alle Länder nach außen umgesetzt. ich möchte nicht verschweigen, dass die Kritiker des Staatsvertrages auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren gehofft haben. Dazu einige Anmerkungen: Bereits im Sommer 2011 haben die Länder aufgrund einer ausführlichen Stellungnahme der Kommission einige Überarbeitungen am Entwurf vorgenommen. Der überarbeitete Vertragstext wurde der Kommission erneut übersandt. Vor diesem Hintergrund hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 15 Unterzeichnerländer im Rahmen einer Protokollerklärung ihre Absicht kundgetan,
6 den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU- Kommission angekündigten abschließenden positiven Stellungnahme zum Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifizierung zuzuleiten. Diese abschließende und ich betone positive Stellungnahme liegt nun vor. Damit ist der Weg frei zur Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland. 6 Die EU-Kommission begrüßt in ihrem Schreiben vom 20. März 2012 im Grundsatz die Änderungen, die die Länder nach Vorlage der ausführlichen Stellungnahme der EU- Kommission vom Sommer 2011 an dem Entwurf vorgenommen haben. Dies betrifft sowohl die Erhöhung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen auf 20 als auch die Streichung der Vorschrift, nach der Casinospiele, wie Roulette und Poker, über das Internet live aus konzessionierten Spielbanken übertragen werden durften. Mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag liegt nun ein Regelwerk vor, das allen Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen liefert. Es zeigt, dass sich die Verhandlungen und Beratungen zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags gelohnt haben. Es war richtig, dass die Landesregierung stets einen Konsens mit den anderen Bundesländern unterstützt hat. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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