Herzlich Willkommen!
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- Gisela Schwarz
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1 Herzlich Willkommen! Basisschulung 2011 Grundlagen der Glücksspielsucht Bürgerzentrum Villa Leon Nürnberg Programm Programm 13:30 Begrüßung Susanne Winter Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Aufgaben und Struktur Informationen zu Glücksspiel, rechtlichem Rahmen 14:00 Glücksspielsucht Dr. Dilek Sonntag Definitionskriterien einer Sucht, Struktur des Suchthilfesystems Diskussion 15:00 Pause 15:30 Glücksspielsucht Epidemiologie, Erscheinungsbild und Entstehungsbedingungen Diskussion 16:45 Ende der Veranstaltung 1
2 Verspiel nicht dein Leben Wissenswertes zum Thema pathologisches Glücksspielen Dipl.-Psych. Susanne Winter M.P.H. Überblick Glücksspielen was ist das? Rechtlicher Hintergrund Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Aufgaben und Angebot Der Glücksspielstaatsvertrag - aktuelle Situation 2
3 Glücksspielen was ist das? Glücksspiele sind Spiele mit einem Einsatz (zumeist Geld), bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Der Kompetenzanteil kann variieren, darf aber nicht überwiegen (z.b. Lotto vs. Poker). Rechtlicher Hintergrund Grundlegende Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVG, Urteil vom C2.01): Aufgrund seiner Auswirkungen auf die Psyche des Spielers (Spielsucht) die wirtschaftliche Situation des Spielers (Vermögensverlust) sowie aufgrund der Eignung zur Geldwäsche ist Glücksspiel grundsätzlich schädlich und unerwünscht. 3
4 Rechtlicher Hintergrund Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gültig seit 01. Januar 2008 Zielsetzungen ( 1 GlüStV) Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht Schaffung von Grundlagen für eine wirksame Suchtbekämpfung Begrenzung des Glücksspielangebotes Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken Ausweichen auf illegales Glücksspiel verhindern Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern Geschäftsstelle Geschäftsführung & Koordination Koordinierungsgremium BAS IFT LAGFW LAGFW Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Praxis & Prävention BAS e.v. Bayerische Akademie für Suchtfragen Wissensmanagement IFT Institut für Therapieforschung Forschung 4
5 Aufgaben der LSG Aufbau, laufende Betreuung und Qualifizierung einer Versorgungsstruktur für die Beratung von Angehörigen und Betroffenen und die Behandlung pathologischen Glückspielens (PG), Entwicklung und Durchführung von dafür notwendigen Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter, Entwicklung und Umsetzungen von Maßnahmen zur Prävention pathologischen Glücksspielens einschließlich der Information der Öffentlichkeit über Glücksspielen und damit verbundene Risiken, Durchführung von dafür notwendigen Forschungsvorhaben im Bereich der Epidemiologie, Prävention und Behandlung pathologischen Glücksspielens Aufbau Versorgungsstruktur K 64 Suchthilfeeinrichtungen bilden das Kompetenznetzwerk Glücksspielsucht in Bayern K 27 finanzierte Fachstellen 33 Beratungsstellen 4 Kliniken K K K 12 Fach-/Beratungsstellen haben die Anerkennung für ambulante Rehabilitation 5
6 Internetseite Angebot - Hier finden Sie u. a. Informationen zu: Fortbildungsmöglichkeiten (Basis- u. Aufbauschulungen) Vorträgen vorangegangener Veranstaltungen (Downloads) Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Aktionstage etc.) Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen) Neue Entwicklungen (Newsletter) Informationsmaterial, Arbeitshilfen (Praxishandbuch Glücksspiel) 6
7 Beratungsstellensuche Homepage der BAS 7
8 Glücksspiel(en) ein harmloses Vergnügen? Dipl.-Psych. Susanne Winter M.P.H. 8
9 Welche Spiele spielten Klienten, die in ambulante Behandlung kamen? Glücksspiel Gesamt % Geldspielautomaten Spielhalle 73,6 kleines Spiel 4,6 großes Spiel 4,3 Lotto/Toto/Keno 3,0 Pferdewetten 2,8 Pokerturniere/Kartenspiel Internet 2,3 Sportwetten Annahmestelle 1,0 Sportwetten Internet 0,3 Quelle: Stellungnahme der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern zur strukturierten Anhörung zum Thema Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland Seite 33,vom ( Grenzen des Glückspielstaatsvertrags Automatenspiel: Glücksspielstaatsvertrag gilt nur für Spielarten, die unter das staatliche Monopol fallen, bei Automaten also Kleines Spiel (in Spielbanken) Der Glücksspielstaatsvertrag greift aber nicht im Bereich der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (Gastronomie und Spielhallen)! Diese werden durch die Gewerbeordnung und die Spielverordnung geregelt! 9
10 Grenzen des Glückspielstaatsvertrags Angebot Gewerbliches Geldgewinnspiel Spielstätten: ca Spielstätten ca gastronomischen Betriebe Ca münzbetätigte Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit: Geldgewinnspielgeräte Bildschirmgeräte Flipper Sportspielgeräte Internet-Terminals und sonstige Unterhaltungsgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit Bunke H (2009) 10
11 Urteil des EuGH 2010 Pressemeldungen Glücksspielstaatsvertrag aktueller Stand Der EuGH hat nicht über das Glücksspielmonopol in Deutschland entschieden, es nicht gekippt! Aber EuGH hat festgestellt: deutsche Regelung begrenzt die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise Grund: staatl. Monopole werben intensiv (um Gewinne aus Lotterien zu maximieren), damit entfernen sie sich von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Grund: deutsche Behörden betreiben oder dulden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann 11
12 Zusammenfassung Glücksspielstaatsvertrag regelt den Markt in Deutschland (bis ) Gerade die Automaten in Gaststätten und Spielhallen fallen nicht unter diese Regelung - unterliegen Spielverordnung Schleswig-Holstein hat bereits Liberalisierung beschlossen (Online-Markt für Sportwetten, Vertrieb von Lotto) Zur Zeit ist nicht klar, ob/wie die Ausgestaltung des GlüStV der 15 übrigen Länder geändert wird = Entscheidung Ende Oktober Ministerpräsidentenkonferenz wenn neuer Glücksspielstaatsvertrag zustande kommt, ist fraglich, ob dieser wiederum vor dem Europäischen Gerichten standhalten können wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12
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