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1 1 70 Jahre Nürnberger Prozesse Picture-Alliance (Michael Kappeler), Frankfurt 1 Besucher in der Ausstellung Who was a Nazi? Entnazifizierung in Deutschland nach 1945, die bis zum 29. Mai 2016 im Alliiertenmuseum Berlin gezeigt wird. Auf einem Lentikularbild sind verschiedene Personen je nach Betrachtungswinkel als Nazis oder als neutrale Bürger zu sehen. Foto, 8. Oktober 2015 Demilitarisierung, Demontage, Dezentralisierung, Demo kratisierung und Denazifizierung waren die berühmten fünf Ds, auf die sich die Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz von Juli bis August 1945 verständigt hatten. Dennoch gingen die Alliierten in ihren jeweiligen Besatzungszonen unterschiedlich vor. So führ te die Sowjetunion die Demontage (vor allem den Abbau von Industrieanlagen) besonders stark durch, während die USA in ihrer Zone als erste Besatzungsmacht wieder freie Wahlen auf Landesebene zuließen und damit die Demokratisierung vorantrieben. Die Entnazifizierung Weitgehend einig war man sich jedoch zunächst bei der Notwendigkeit der De- oder auch Entnazifizierung, mit der alle Besatzungsmächte auf ihre Weise begannen noch bevor der Alliierte Kontrollrat, der die oberste Regierungs gewalt für alle das gesamte (deutsche) Territorium betreffenden Angelegenheiten ausübte, eine einheitliche Linie ausgegeben hatte. Schon in den letzten Kriegsmonaten wurde, während die Alliierten vorrück ten, die Einwohnerschaft eines jeden Ortes dahingehend überprüft, ob unter ihr ranghohe Nazis waren. Die USA etwa teilten die Deutschen in drei Kategorien ein: Waren sie prominente Nazis oder waren sie Nationalsozialisten, die ein höheres Amt, ab dem Rang eines Unteroffiziers, eines Ortsgruppenleiters oder eines Unterscharführers (SS) bekleidet hatten und damit als Internierte automatisch in Arrest kamen, oder waren sie nur sogenannte Mitläufer? Letztere waren kaum zu inhaftieren, denn man konnte schlecht fast das ganze Volk in Internierungslager stecken. Die wichtigsten Nationalsozialisten hatten sich schon in den letzten Kriegstagen der Verantwortung entzogen. Hitler und Goebbels hatten sich im Führer bunker in Berlin das Leben genommen, und Himmler hatte Selbstmord begangen, nachdem er durch die Bri ten verhaftet worden war. Nur Göring war von der NS-Elite übrig geblieben. Vielen ranghohen NS-Verbrechern gelang es aber zu entkommen, sie lebten unbehelligt unter falschem Namen in Deutschland oder im Ausland (vorzugsweise in Südamerika) weiter, wie beispielsweise der KZ-Arzt Josef Mengele oder der SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann. Die Angehörigen der zweiten Kategorie wurden in Gefängnisse jeweils vor Ort verbracht, wurden in ehemaligen Kriegsgefangenenlagern oder eine bittere Ironie der Geschichte in Konzentrationslagern eingesperrt. Die USA nutzten dazu in ihrer Zone das Konzentrations lager Dachau. Im De zem ber 1945 befanden sich rund internierte Nationalsozialisten in amerikanischem Gewahrsam. Um die Beteiligung der deutschen Bevölkerung an den Verbrechen der Nationalsozialisten festzustellen, ließen die USA Fragebögen ausfüllen. Dort musste man angeben, in welchen NS-Organisationen man Mitglied gewesen war. Obwohl ursprünglich geplant war zu

2 2 70 Jahre Nürnberger Prozesse 4. Mitläufer und 5. Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, wel che vor einer Spruchkammer nachweisen konnten, dass sie nicht schuldig waren). Dieser Erlass kam aber eigentlich zu spät, da die Befehlshaber der vier Besatzungsmächte in ihren Zonen längst mit der Entnazifizierung begonnen hatten. Picture-Alliance (Globus Infografik), Frankfurt 2 Historische Grafik zur Entnazifizierung in der US-amerikanischen Zone nächst die Gruppe der Mitläufer abzuurteilen und sich dann in Ruhe den ersten beiden Gruppen zuzuwenden, kam es letztendlich nicht zu einer wirklichen Aufar beitung. Die Behörden waren von den Millionen Fragebögen überfordert, und die Westalliierten wollten die Westdeutschen in der sich abzeichnenden Ausein ander setzung mit der Sowjetunion an ihrer Seite wissen. In der sowjetischen Besatzungszone nutzte man die Entnazifizierung zudem auch als Vorwand dazu, Regime gegner auszuschalten und politische Säube rung zu betreiben. In den Speziallagern der Sowjetunion, ebenfalls ehemalige Konzentrationslager wie Buchenwald oder Sachsenhausen, waren von 1945 bis 1950 et wa Menschen interniert, von denen ums Leben kamen. Erst im Januar 1946 erließ der Alliierte Kontrollrat in Berlin eine Entnazifizierungsdirektive, und im Oktober 1946 ergingen offizielle Richtlinien zur Behandlung der deutschen Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurden fünf Gruppen gebildet: 1. Hauptschuldige, 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen und Nutznießer), 3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe), Nürnberg Am 20. November 1945 konnte vor dem eigens dafür eingerichteten Internationalen Militärgerichtshof der einzige Kriegsverbrecherprozess eröffnet werden, der von allen vier Besatzungsmächten gemeinsam getragen wurde. Er dauerte ein knappes Jahr. Es hatte zunächst Überlegungen gegeben, einfach Standgerichte abzuhalten, doch hatte man dies zugunsten eines Prozesses mit allen rechtlichen Normen wieder verworfen. Die Angeklagten sollten rechtsgültig für ihre Verbrechen, die man ihnen während des Prozesses beweisen wollte, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Wahl des Ortes war auf Nürnberg gefallen, und dies hatte mehrere Gründe. Nürnberg war der Schauplatz der Selbstinszenierung der Nationalsozialisten auf den Reichsparteitagen gewesen, hatte also Symbolchar akter für die NS-Bewegung. Nicht zuletzt waren hier auch im September 1935 die Nürnberger (Rasse-) Gesetze verabschiedet worden, die die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden auf eine juristische Grundlage gestellt hatten. Doch die Entscheidung für Nürnberg hatte auch praktische Gründe. Hier befand sich neben dem weitgehend unzerstörten Justizpalast auch ein relativ großes und gut erhaltenes Zellengefängnis, in dem die Angeklagten in Einzelhaft und unter permanenter Be wachung untergebracht werden konnten. Trotz der Sicherheitsvorkehrungen gelang es jedoch zweien der ranghöchsten Nationalsozialisten, dem Reichsleiter Robert Ley und dem Reichsmarschall Hermann Göring, Selbstmord zu begehen. Ley strangulierte sich mit seiner zuvor unbemerkt zerrissenen Unterwäsche auf der Toilette, Göring vergiftete sich wie er in den Besitz der Zyankalikapsel gelangte, ist nicht geklärt. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher Nach der Übergabe der Anklageschrift am 18. Oktober 1945 in Berlin wurden die Gerichtsverhandlungen am 20. November 1945 in Nürnberg eröffnet. Die Grundlagen sowie die Prozessordnung wurden bereits am 8. August 1945 von den Alliierten im Londoner Statut, auch Nürnberger Charta genannt, festgelegt. Die Alliierten stellten jeweils einen Richter, einen Stellvertreter und einen Hauptankläger. Die Anklagepunkte lauteten: 1. Verschwörung, 2. Verbrechen gegen den Frieden, 3. Kriegsverbrechen, 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

3 3 70 Jahre Nürnberger Prozesse Unter Punkt 1 wurde vor allem die Umgestaltung Deutschlands in eine totalitäre Diktatur im Zuge der Machtergreifung verstanden. Die Verbrechen gegen den Frieden waren noch nie genau bestimmt worden. Man verstand darunter im Wesentlichen den Angriffskrieg. Bereits im Haager Abkommen von 1907 hatte man dagegen Kriegsverbrechen genauer definiert. Dar unter fielen unter anderem die Misshandlung und Tötung von Kriegsgefangenen, die Hinrichtung von Gei seln und die Verpflichtung zu Zwangsarbeit. Zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ebenfalls ein bislang völkerrechtlich nicht definiertes Delikt, zählten in erster Linie die Verfolgung und Vernichtung der Juden sowie die Vernichtung unwerten Lebens. Die Hauptangeklagten des Prozesses waren 24 Einzelpersonen, aber auch sieben NS-Organisationen wie Generalstab sowie Oberkommando der Wehrmacht, die Gestapo und die SS. Die Gerichtsverhandlungen verliefen nach dem US-amerikanischen System. Nach der Verlesung der Anklage wurden die Angeklagten jeweils gefragt, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen würden. Tatsächlich bekannten sich alle nicht schuldig. Beweismaterial in Form von schriftlichen Dokumenten oder Filmen lag in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch vor, die Verhandlungen wurden durch mehrere Dolmetscherteams simultan übersetzt. Die Angeklagten konnten ihre Verteidiger sel ber wählen oder bekamen auf Wunsch einen Ver teidiger gestellt. Diese legten vor dem Beginn des Prozesses gemeinsam eine Denkschrift vor, welche die juristischen Grundlagen der Anklage in Frage stellte. Die Strafbarkeit der Entfesselung eines ungerechten Krieges sei erst nach dem Krieg geschaffen worden. Der vorsitzende Richter lehnte dies jedoch mit dem Hinweis auf den Briand-Kellogg-Pakt von 1928 ab. Dort hätte sich auch Deutschland für die Ächtung des Krieges als Werkzeug internationaler Politik ausgesprochen. Die meisten Angeklagten gaben zwar zu, dass schreckliche Taten begangen worden seien, sprachen sich selber aber davon frei oder erklärten, auf Befehl gehandelt zu haben. Die Hauptankläger Frankreichs und der Sowjetunion wollten in ihren Schlussanträgen für alle Angeklagten die Todesstrafe verhängen, nur der Ankläger aus Großbritannien sprach sich für unterschiedliche Urteile aus, der US-amerikanische Ankläger gab keine klare Stellungnahme ab. Für eine Verurteilung bedurfte es dann einer Mehrheit von 3 : 1 Richterstimmen. Nach fast einem Jahr wurden am 30. Sep tember und am 1. Okto ber 1946 die Urteile verkündet. Zwölf der 24 Angeklag ten wurden zum Tod durch den Strang verurteilt, drei wurden freigesprochen. Die Urteile wurden am 16. Ok tober 1946 vollstreckt. Diejenigen Angeklagten, die zu Haftstrafen verurteilt wurden, kamen am 18. Juli 1947 nach Berlin-Spandau in das Alliierte Kriegsver brecher gefängnis. Ullstein Bild GmbH (Imagno/Votava), Berlin 3 Hermann Göring (links) und Rudolf Heß (rechts) während der Eröffnungsverhandlung am 20. November 1945 auf der Anklagebank in Nürnberg. Foto Die Nachfolgeprozesse Bis April 1949 fanden vor US-amerikanischen Militärgerichten die zwölf sogenannten Nachfolgeprozesse statt. Insgesamt waren 185 Personen angeklagt, darunter 39 Ärzte und Juristen, 22 Minister und Regierungsvertreter, 56 Mitglieder von SS und Polizei, 42 Industrielle und Manager sowie 26 Militärs. 24 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, 20 Personen zu lebenslanger Haft, 25 erhielten Freiheitsstrafen (von 18 Monate bis 25 Jahren) und 35 wurden freigesprochen. Letztendlich wurden nur zwölf Todesurteile vollstreckt. Die Todesurteile der anderen Verurteilten wurden zu Haftstrafen umgewandelt, einer der Verurteilten wurde an Belgien ausgeliefert. Die Reaktionen Die Nürnberger Prozesse sollten dem deutschen Volk die NS-Verbrechen bewusst machen und waren somit auch ein Teil der zumindest in den Westzonen angestrebten Demokratisierung. Die Reaktionen in Deutschland waren jedoch unterschiedlich. Der Vorwurf der Siegerjustiz wurde laut, und besonders kritisch wurde die Tatsache betrachtet, dass den Angeklagten Verbrechen zur Last gelegt wurden, die mit Ausnahme des Punktes Kriegsverbrechen zuvor nicht als solche genau definiert worden waren und für die es somit keine juristische Grundlage und kein verbindliches Straf

4 4 70 Jahre Nürnberger Prozesse maß gab. Damit sei gegen den elementaren Rechtsgrundsatz Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz) verstoßen worden. In der stalinistischen Diktatur der Sowjetunion hatte man sich an solche Grundsätze ohnehin nie gehalten. Der deutsche Philosoph Karl Jaspers schrieb 1962 deshalb über die Nürnberger Prozesse: Im Gericht saß das bolschewistische Rußland, als Staat totaler Herrschaft der Herrschaftsform nach nichts anderes als der nationalsozialistische Staat. Es war also ein Richter beteiligt, der das Recht, auf dem das Gericht begründet werden sollte, faktisch gar nicht anerkannte [ ]. Doch auch andere Stimmen wurden laut. Diese kritisierten, dass zu wenige Angeklagte viel zu milde bestraft worden seien. Etliche Kriegsverbrecher, vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft, fehlten. Außerdem sei der Holocaust, die systematische Vernichtung der europäischen Juden, nicht angemessen in seiner Einzigartigkeit berücksichtigt worden. Das Gericht habe die Anklage Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur in Ver bindung mit Anklagepunkt 2, dem Angriffskrieg, geahndet. Noch während der Nachfolgeprozesse aber zerbrach die Anti-Hitler-Koalition, der Kalte Krieg kündigte sich an, und den Westalliierten war daran gelegen, die Ent nazifizierung zügig abzuschließen und die Wirt schaft in der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Somit verlief die Verfolgung der Wirtschafts ver brecher nicht mehr in einem angemessenen Aus maß. Heutzutage werden die Prozesse zumeist positiv bewertet, da erstmals die individuelle Schuld der Politiker und Militärs bestraft wurde. Dadurch wurde das Völkerrecht maßgeblich weiterentwickelt. Nach den Nürnberger Prozessen wurden die Anklagepunkte und Rechtsgrundsätze des Londoner Statuts von der UNO schon im Dezember 1946 zu allgemeinen Völkerrechtsprinzipien erklärt. Die Nürnberger Prin zipien gelten seitdem als verbindlich. Nicht mehr Staaten als traditionelle Völkerrechtssubjekte, sondern Einzelpersonen können nun verantwortlich gemacht werden Die Grundlage der Anklage Die Vertreter der Anklage begründeten die Rechtmäßigkeit der Anklage mit dem Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, das von den Siegermächten auf der Londoner Konferenz 1945 beschlossen worden war: Die einzelnen Angeklagten sind auf Grund von Artikel 6 des Statuts angeklagt; dieser Artikel lautet wie folgt: Artikel 6. Der durch die in Artikel 1 erwähnte Vereinbarung zur Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achsenländer eingesetzte Gerichtshof hat das Recht, Personen abzuurteilen, die durch ihre im Interesse der europäischen Achsenländer ausgeführten Handlungen, sei es als Einzelpersonen, sei es als Mitglieder von Organisationen, eines der folgenden Verbrechen begangen haben: Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, die unter die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen und für die persönliche Verantwortung besteht: a) Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen; b) Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegs gesetze und der Kriegsgebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Er mordung, Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck, Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Raub öffentlichen oder privaten Ei gentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung; c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: nämlich Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen; oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Grün den in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes, in dem sie begangen wurde, verstieß oder nicht. Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vor genannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind. Diese Bestimmungen bilden das auf diesen Fall anzuwendende Recht und sind als solches für den Gerichtshof bindend. Der Gerichtshof wird sie später eingehender behandeln. Bevor dies jedoch geschieht, ist es notwendig, einen Überblick über die Tatsachen zu geben. Um den Hintergrund des Angriffskrieges und der Kriegsverbrechen aufzuzeigen, die in der Anklageschrift angeführt sind, wird der Gerichtshof damit beginnen, einen Überblick über einige der auf den ersten Weltkrieg folgenden Ereignisse zu geben. Insbesondere wird er die Entwicklung der Nazi- Partei unter Hitlers Führung bis zur höchsten Machtstellung darstellen, von der aus sie das Schicksal des gesamten deutschen Volkes beherrschte und den Weg für die behauptete Begehung aller jener Verbrechen vorbereitete, deren die Angeklagten beschuldigt sind. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 191 ff. Zit. nach: (letzter Aufruf: )

5 5 70 Jahre Nürnberger Prozesse Reaktionen in Ost und West Die Historikerin Annette Weinke fasste 2006 die Reaktionen auf die Nürnberger Prozesse folgendermaßen zusammen: Im Herbst 1950 standen amerikanische Demoskopen [Meinungsforscher] [ ] vor einem erstaunlichen Befund. Auf die Frage, ob sie den ersten Prozess gegen Göring und andere Hauptkriegsverbrecher insgesamt für fair gehalten hätten, antworteten nur noch 38 Prozent aller Be fragten mit ja, während bereits 30 Prozent der Meinung waren, das Verfahren sei unfair gewesen. Genau vier Jahre zuvor hatten noch 78 Prozent aller Deutschen angegeben, den IMT-Angeklagten [den Angeklagten des Internatio nalen Militärgerichtshofs] werde im Großen und Ganzen ein faires Verfahren gewährt, währen vier bis sechs Prozent gegenteiliger Auffassung gewesen waren. [ ] So schwierig es auch nach wie vor ist, die deutschen Re aktionen auf das Nürnberger Bestrafungsprogramm unter Berücksichtigung aller politischen, rechtlichen und psychischen Faktoren einzuschätzen, so zutreffend scheint die Beobachtung [ ] zu sein, dass die amerikanischen Meinungsforscher im Herbst 1950 unwissentlich andere Dinge gemessen hatten als noch vier Jahre zuvor. Denn während sich das ehemals positive Urteil ausschließlich auf die juristische Behandlung einiger weniger Spitzenper sönlichkeiten aus Partei, Staat und Militär bezogen hatte, richtete sich die Ablehnung vier Jahre später unterschiedslos gegen das gesamte Spektrum alliierter Sanktionen. Sowohl die Internierungspraxis der früheren Besatzungszeit, die physische und medial erzwungene Konfron tation mit den Schrecken erregenden Hinter lassenschaften der Konzentrationslager, die mittlerweile so gut wie beendete Entnazifizierung von früheren Funktions trägern des NS-Regimes als auch die zahlreichen Strafverfahren vor zivilen und militärischen Gerichten der Besatzungsmächte wurden nun von einer Mehrheit der Deutschen in einen Topf geworfen und als Siegerjustiz kritisiert. Damit ging die Vorstellung einher, die Alliierten allen voran die weiterhin als besonders rigoros eingeschätzten Amerikaner würden mit ihren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Deutsche Stellvertreterprozesse inszenieren, in denen nicht die Schuld einzelner Personen ermittelt werde, sondern eine Kollektivschuld aller Deutschen bewiesen werden solle. [ ] Unter den traditionellen Eliten fühlten sich besonders die beiden christlichen Kirchen durch die Strafprozesse herausgefordert. [ ] der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen [ ] polemisierte gegen die angeblich erhobene Kollektivschuldthese: Fort mit [ ] einer Haltung, die es zuläßt, [ ] daß wehrlose Männer ermordet, daß Frauen und Mädchen von [ ] Wüstlingen vergewaltigt werden. Fort mit einer Haltung und Gesinnung, die einer etwaigen Hungersnot im deutschen Lande untätig zuschauen würde, in der unwahren Meinung: alle Deutschen sind Verbrecher und verdienen schwerste Bestrafung, ja Tod und Ausrottung! [ ] Trotz der sowjetischen Außenseiterposition im Nürn berger Hauptkriegsverbrechertribunal erfuhr das IMT in der SBZ [Sowjetischen Besatzungszone] zunächst eine ausgesprochen positive Würdigung. Dies schlug sich vor allem in einer intensiven Gerichtsbestattung nieder. [ ] Viele der in Nürnberg eingesetzten Journalisten [ ] waren überzeugte Kommunisten, die zur Zeit des Dritten Reiches entweder im Exil oder in deutschen KZs verbracht hatten. Ihre Perspektive auf den Nürnberger Prozess war dementsprechend stark durch eigene Verfolgungserfahrungen und durch die dominierende kommunistische Sicht auf den deutschen Faschismus geprägt. In den Augen führender deutscher Kommunisten wie Wilhelm Pieck oder Walter Ulbricht war der National sozialismus zum einen das Werk einer kleinen Elite aus Parteibonzen, Generälen und Industriebossen, die das deutsche Volk und die Bevölkerungen anderer Länder ausgeplündert und unterjocht hätten. Zum anderen stand aber für die aus Moskau zurückgekehrten Parteifunktionäre seit dem Überfall auf die Sowjetunion fest, dass viele Deutsche an Krieg und Verbrechen mitschuldig geworden seien. Annette Weinke, Die Nürnberger Prozesse, 2. Aufl. München (Beck-Verlag) 2015, S. 99 ff. und 112 ff. 1. Beschreiben Sie, wie die USA und die Sowjetunion bei der Entnazifizierung vorgingen. 2. Untersuchen Sie die Grafik M 2 und beurteilen Sie die Angaben. Erscheint sie Ihnen plausibel? 3. Erläutern Sie die Anklagepunkte der Alliierten in den Nürnberger Prozessen. Untersuchen Sie dazu auch M Beschreiben Sie die die Körpersprache der Angeklagten Göring und Heß in M 3 und deuten sie deren Haltung zum Prozess. 5. Bearbeiten Sie M 5 und stellen Sie die Gründe für die Zustimmung und die Ablehnung der Nürnberger Prozesse zusammen. Nehmen Sie dafür auch den Darstellungstext zu Hilfe. 6. Schreiben Sie als deutsche/r Zeitungsleser/in aus dem Jahr 1946 einen Leserbrief, in dem Sie zu den Urteilen gegen die Hauptkriegsverbrecher im Nürnberger Prozess Stellung beziehen. 7. Wurde bei den Nürnberger Prozessen Recht gesprochen? Diskutieren Sie gemeinsam Autorin: Susanne Kleiner

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