Informationsblatt für die potenziellen Mitglieder

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1 OFFENER RENTENFONDS (Art. 12 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 252 vom 5. Dezember 2005) Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40 Gründungsgesellschaft des Fonds: ITAS VITA AG ITAS VITA AG ist eine Gesellschaft der Gruppe Itas Versicherungen Informationsblatt für die potenziellen Mitglieder am bei der COVIP hinterlegt Das vorliegende Informationsblatt setzt sich aus den folgenden vier Abschnitten zusammen: Überblick; Merkmale der Zusatzrentenform; Informationen zum Verlauf der Verwaltung; Subjekte, die in die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebunden sind. Das vorliegende Informationsblatt wurde von der ITAS VITA AG in Übereinstimmung mit dem Entwurf der COVIP verfasst. Es bedarf aber keiner vorheriger Genehmigung von Seiten der COVIP. ITAS VITA AG haftet für die Gesamtheit und Richtigkeit der im vorliegenden Informationsblatt enthaltenen Daten und Mitteilungen. (Ausgabe )

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3 OFFENER RENTENFONDS INDEX ÜBERBLICK MERKMALE DER ZUSATZRENTENFORM Allgemeine Informationen Ziel des PensPlan Plurifonds Der Aufbau einer Zusatzrente Die Verwaltungsstruktur des PensPlan Plurifonds Beitragszahlung Abfertigung Beiträge Veranlagung und damit verbundene Risiken Wo wird angelegt Risikobeachtung Vorschläge zur Veranlagung Anlagewahl In welchen Fällen kann man über das Kapital vor der Pensionierung verfügen? Die Vorschüsse Die Ablöse der angereiften Position Leistung bei Ableben vor der Pensionierung Die Übertragung der individuellen Position Die Kosten für die Teilnahme Die Kosten in der Sparphase Der Kostenanzeiger Die Kosten in der Leistungsphase Die Steuerregelung Die Beiträge Die Erträge a) Wie bestimmt man das Risikoprofil Die Leistungen b) Die Auswirkungen auf die zu erwartenden Erträge Sonstige Informationen c) Wie kann man die Entscheidung im Laufe der Zeit ändern? Für den Beitritt Rentenleistungen Die Aufwertung der Anlagen Wovon hängt der Betrag der Leistung ab Zusatzrente? Leistung in Form von Kapital Die zusätzlichen Versicherungsleistungen Mitteilungen an die Mitglieder Das vereinfachende Beispiel Beschwerden INFORMATIONEN ZUM VERLAUF DER VERWALTUNG SUBJEKTE, DIE IN DIE TÄTIGKEIT DER ZUSATZRENTENFORM EINGEBUNDEN SIND Informationsblatt

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5 OFFENER RENTENFONDS ÜBERBLICK (Zum aktualisierte Daten) Der vorliegende Überblick ist integrierender Bestandteil des Informationsblattes. Dieses wurde verfasst, um den Vergleich der Hauptmerkmale des PensPlan Plurifonds Offenen Rentenfonds mit anderen Zusatzrentenformen zu vereinfachen. Um sich für einen Beitritt zu entscheiden, sollte man alle Teilnahmebedingungen kennen. Vor dem Beitritt sollte man daher das Informationsblatt und die Geschäftsordnung genau durchlesen. VORSTELLUNG DES PENSPLAN PLURIFONDS Identifizierungselemente Zweck des PENSPLAN PLURIFONDS OFFENEN RENTENFONDS (nachfolgend PENSPLAN PLURIFONDS genannt) ist die Auszahlung von zusätzlichen Rentenleistungen gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 zum öffentlichen Pflichtrentensystem. PENSPLAN PLURIFONDS wird von der ITAS VITA AG verwaltet, einer Lebensversicherungsgesellschaft der GRUPPE ITAS VERSICHERUNGEN. PENSPLAN PLURIFONDS ist in dem bei der COVIP geführten Verzeichnis unter der Nr. 40 eingetragen. Zielgruppe Der PENSPLAN PLURIFONDS richtet sich an alle jene, die sich eine Zusatzvorsorge auf individueller Basis aufbauen möchten. Weiters können auf kollektiver Basis jene Erwerbstätigen beitreten, deren Verträge, Abkommen oder Betriebsgeschäftsordnungen den Beitritt zum PENSPLAN PLURIFONDS vorsehen. Art, Rechtswesen und Vorsorgeregelung Der PENSPLAN PLURIFONDS ist ein offener Rentenfonds mit festgelegter Beitragszahlung (die Höhe der Rentenleistung wird aufgrund der getätigten Beitragszahlungen und der entsprechenden erzielten Erträge festgelegt), der innerhalb der ITAS VITA AG mit gesonderter und selbständigem Vermögen errichtet wurde. DIE TEILNAHME AN DER ZUSATZRENTENFORM Der Beitritt ist freiwillig. Durch die Teilnahme an den vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005 geregelten Zusatzrentenformen kommt das Mitglied in den Genuss von Steuererleichterungen auf die eingezahlten Beiträge, die erzielten Erträge und die erhaltenen Leistungen. Informationsblatt - Überblick S. 1 von 9

6 Dem Mitglied zur Verfügung stehende Unterlagen Das Informationsblatt und die Geschäftsordnung des PENSPLAN PLURIFONDS stehen kostenlos auf der Webseite des Fonds, bei den mit dem Vertrieb beauftragten Gesellschaften und, für die auf kollektiver Basis beitretenden Arbeitnehmer, bei den Arbeitgebern zur Verfügung. Mit denselben Modalitäten werden das Dokument zur Steuerregelung, das Dokument zu den Vorschüssen und alle weiteren für das Mitglied nützliche Informationen zur Verfügung gestellt. Es ist möglich, die Zusendung dieser Unterlagen bei der Gesellschaft zu beantragen. Anm.: Die wichtigsten Bestimmungen zur Regelung der Funktionsweise des Fonds und der Beziehung zwischen dem Fonds und dem Mitglied sind in der Geschäftsordnung enthalten. Wir empfehlen Ihnen, diese genau durchzulesen. SITZ UND NÜTZLICHE ADRESSEN Webseite des Fonds: -Adresse: Telefon: Fax: 0461 / Rechtssitz der Gesellschaft: Via Mantova, TRIENT ÜBERSICHT DER WICHTIGSTEN MERKMALE DES FONDS Beitragszahlung Beim Beitritt legt das Mitglied auf individueller Basis Höhe und Häufigkeit der Beitragszahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich) selbst fest. Diese können nachträglich geändert werden. Die Beiträge sind als Fixbetrag auf jährlicher Basis festgelegt. Im Laufe des Jahres sind zusätzliche Beitragszahlungen möglich. Die Arbeitnehmer können durch die Einzahlung ihrer Abfertigung an den PENSPLAN PLURIFONDS Beitragszahlung leisten. In diesem Fall erfolgt die Einzahlung direkt über den eigenen Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer, die auf kollektiver Basis beitreten, sind die Höhe der Beitragszahlung, die Fälligkeit und die Häufigkeit der Überweisungen in den Kollektivverträgen, den kollektiven Abkommen oder den Betriebsgeschäftsordnung (Gründungsquellen) festgelegt, die den Beitritt vorsehen. Das Mitglied hat auf jeden Fall die Möglichkeit, die Beitragzahlung zu seinen Lasten gegenüber der von den Gründungsquellen vorgesehen Mindestbeitragszahlung zu erhöhen. Arbeitnehmer, die bereits vor dem 28. April 1993 in Formen der Pflichtvorsorge eingeschrieben waren, können, in einigen Fällen, die Einzahlung der Abfertigung auf einen Teil der Abfertigung beschränken (siehe Abschnitt Merkmale der Zusatzrentenform ). Weiters ist auch der Beitritt der steuerlich zu Lasten des Mitglieds lebenden Familienangehörigen möglich. In diesem Fall können die Höhe und Häufigkeit der Beitragszahlung (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich) selbst festgelegt und nachträglich geändert werden. Die Einzahlung des Beitrags an den Fonds erfolgt mittels Banküberweisung. Die Beitragszahlung kann auch unter Einhaltung der Bestimmungen des Art. 8, Absatz 12 des Dekrets mittels Einzahlung infolge von Ankäufen mittels elektronischen Gelds und anderen Zahlungsmitteln zurückgestellter Vergütungen bei den vertragsgebundenen Verkaufsstellen erfolgen (sogenannte Beitragszahlung von Vergütungen). Informationsblatt - Überblick S. 2 von 9

7 Anlagemöglichkeiten Investitionslinie Beschreibung Garantie SummITAS Ziel: Langfristige Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte, die noch viele nein Arbeitsjahre vor sich haben. Empfohlener Investitionshorizont: Mittel- bis langfristig (15/20 Jahre). Risikograd: hoch ActivITAS Ziel: Langfristige Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte, die noch viele nein Arbeitsjahre vor sich haben. Empfohlener Investitionshorizont: Mittel- bis langfristig (die ersten 15/20 Jahre der Akkumulierungsphase der Rentenanlage). Risikograd: mittel bis hoch SolidITAS Ziel: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte, die noch einige Arbeitsjahre nein vor sich haben. Empfohlener Investitionshorizont: Mittelfristig (5/10 Jahre). Risikograd: mittel AequITAS Ziel: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte mit einem mittleren nein Risikoprofil, welche auf die Merkmale der sozialen und umweltbezogenen Verantwortung der Wertpapiere, in welche sie investieren, achten. Empfohlener Investitionshorizont: Mittelfristig (5/10 Jahre). Risikograd: mittel SerenITAS Ziel: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte, die kurz vor der nein Pensionierung stehen und eine vorsichtige Verwaltung für die Sicherheit und Konsolidierung des Vermögens suchen. Empfohlener Investitionshorizont: Kurzfristig (1/5 Jahre). Risikograd: gering SecurITAS Ziel: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Subjekte, die zu einem niedrigen Risiko neigen bzw. kurz vor der Pensionierung stehen. Empfohlener Investitionshorizont: Kurzfristig (1/5 Jahre). Risikograd: Keiner in den Fällen, in denen die Rückerstattungsgarantie des garantierten Mindestbetrags wirkt und gering in den Fällen, in denen die Rückerstattungsgarantie des garantierten Mindestbetrags nicht wirkt. ja Merkmale der Garantie: Die Rückerstattungsgarantie des garantierten Mindestbetrags, der den einbezahlten Beiträgen nach Abzug der direkten Spesen zu Lasten des Mitglieds, der eventuellen für die Deckung der eventuell gewählten Zusatzleistungen vorgesehenen Summen und der teilweisen, nicht wieder einbezahlten, bereits genossenen Ablösen und Vorschüsse entspricht, wirkt ausschließlich bei Pensionierung, bei Ablöse infolge vollständiger, vom zugehörigen Pflichtvorsorgesystem anerkannter Dauerinvalidität des Mitglieds oder bei Ablöse der Anspruchsberechtigten bei vorzeitigem Ableben des Mitglieds. Sollte die Entwicklung der Verwaltung Verluste im Vergleich zum garantierten Mindestbetrag mit sich bringen, verpflichtet sich die Gesellschaft ITAS Vita AG mittels Anwendung des eigenen Vermögens, die Differenz zwischen dem garantierten Mindestbetrag und dem aus der Finanzverwaltung angereiften Betrag wieder einzuzahlen. Historische Erträge Investitionslinie/Anno Durchschnittlicher zusammengesetzter Jahresertrag (%) SummITAS 4,89% 3,41% 21,28% 1,45% -2,12% 5,49% ActivITAS 4,21% 4,67% 18,42% 1,21% -2,40% 4,99% SolidITAS 3,72% 3,58% 13,18% 0,12% -1,54% 3,69% AequITAS n.d. n.d. n.d. n.d. -0,72% 1,08% SerenITAS 3,72% 5,19% 6,29% 0,26% -0,09% 3,04% SecurITAS 1,58% 2,94% 2,09% 2,22% 2,81% 2,33% Anm.: Die Investitionslinie Aequitag hat ihre Tätigkeit Ende April 2007 begonnen. Informationsblatt - Überblick S. 3 von 9

8 HINWEIS: Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für künftige Rendite. Zusätzliche Versicherungsleistungen Art der Leistungen Beitritt Merkmale Vorzeitiges Ableben Fakultativ Jährliche Versicherung, die von Jahr zu Jahr erneuert werden kann. Sieht die Auszahlung eines Kapitals bei Ableben vor Anreifen des Rechts auf die Zusatzrentenleistung vor. Maximales zu versicherndes Kapital ,38 Euro. Die Zusatzkosten für die Leistung werden aufgrund des Alters und des Geschlechts des Versicherten und des Kapitals gemäß der in der Tabelle der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Fonds festgelegten Kriterien bestimmt. Mitglieder unter 18 Jahren und über 64 Jahren werden nicht versichert. Vorzeitiges Ableben und vollständige Dauerinvalidität Fakultativ Jährliche Versicherung, die von Jahr zu Jahr erneuert werden kann. Sieht die Auszahlung eines Kapitals bei Ableben oder vollständiger Dauerinvalidität vor Anreifen des Rechts auf die Zusatzrentenleistung vor. Maximales zu versicherndes Kapital ,38 Euro. Die Zusatzkosten für die Leistung werden aufgrund des Alters und des Geschlechts des Versicherten und des Kapitals gemäß der in der Tabelle der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Fonds festgelegten Kriterien bestimmt. Mitglieder unter 18 Jahren und über 59 Jahren werden nicht versichert. Informationsblatt - Überblick S. 4 von 9

9 Kosten in der Sparphase(1) Art der Kosten Betrag und Merkmale Kosten beim Beitritt: 25,82 Euro, in einem Mal beim Beitritt zu bezahlen. Direkt zu Lasten des Mitglieds Kosten in der Sparphase: Direkt zu Lasten des Mitglieds: 20,49 Euro, jährlich abgezogen, für die Investitionslinie Aequitas. 15,49 Euro, jährlich abgezogen, für die anderen Investitionslinien. Die Kommissionen werden am 31. Januar eines jeden Jahres von den auf den individuellen Konten der Mitglieder angereiften Summen abgezogen. Die erste Kommission wird von der ersten Einzahlung einbehalten. Die Kommission muss auch bei vorzeitigem Ableben in voller Höhe eingezahlt werden, auch wenn die Dauer der Fondszugehörigkeit weniger als ein Jahr beträgt. Für die in der Region Trentino Südtirol ansässigen Mitglieder, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des am 4. November 2002 vom Regionalrat der Region Trentino Südtirol genehmigten Dekrets des Präsidenten des Regionalrates Nr. 16/L, belaufen sich die oben genannten Kommissionen auf 12,75 Euro für die Investitionslinie Aequitas und auf 7,75 Euro für alle weiteren Investitionslinien. Indirekt zu Lasten des Mitglieds: (2) Eine Verwaltungskommission, die monatlich vom Vermögen einer jeden Investitionslinie abgezogen wird, in Höhe von: SummITAS 1,70% des Vermögens auf Jahresbasis (0,141% monatlich) ActivITAS 1,50% des Vermögens auf Jahresbasis (0,125% monatlich) SolidITAS 1,15% des Vermögens auf Jahresbasis (0,095% monatlich) AequITAS 1,05% des Vermögens auf Jahresbasis (0,087% monatlich) SerenITAS 0,80% des Vermögens auf Jahresbasis (0,066% monatlich) SecurITAS 0,80% des Vermögens auf Jahresbasis (0,066% monatlich) Die Kommission wird anhand des am letzten Arbeitstag des Monats festgestellten Gesamtwerts der einzelnen Investitionslinien berechnet und am ersten Arbeitstag des darauffolgenden Monats dem Barbestand der Investitionslinien entnommen. Kosten für die Ausübung von individuellen Vorrechten: Vorschuss Keine Kosten vorgesehen Übertragung Keine Kosten vorgesehen Ablöse Keine Kosten vorgesehen Neuzuweisung der individuellen Position Keine Kosten vorgesehen (1) Für Beitritte auf kollektiver Basis und bei Abkommen mit Verbänden von Selbständigen und Freiberuflern wird die Zahlung der einmaligen Kommission nicht gefordert. Diese Vergünstigung wird auch auf steuerlich zu Lasten der Mitglieder lebende Familienangehörige ausgeweitet. Der Rest bleibt bestehen. Informationsblatt - Überblick S. 5 von 9

10 (2) Zusätzlich zu den angeführten Kommissionen kann das Vermögen der Investitionslinien für jenen Teil, der die Investitionslinie betrifft, ausschließlich mit folgenden Kosten belastet werden: Rechts- und Gerichtskosten, Steuern und Abgaben, Transaktionsgebühren, Überwachungsbeitrag, Entlohnung des Verantwortlichen des Fonds. Für weitere Informationen siehe Abschnitt Merkmale der Zusatzrentenform. Informationsblatt - Überblick S. 6 von 9

11 Synthetischer Kostenanzeiger INDIVIDUELLE BEITRITTE Nicht in der Region Trentino Südtirol Ansässige Mitgliedschaftsjahre Investitionslinie 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre SummITAS 2,26% 1,82% 1,69% 1,60% ActivITAS 2,08% 1,64% 1,50% 1,42% SolidITAS 1,75% 1,31% 1,18% 1,09% AequITAS 1,78% 1,28% 1,12% 1,01% SerenITAS 1,43% 0,99% 0,86% 0,77% SecurITAS 1,43% 0,99% 0,86% 0,77% In der Region Trentino Südtirol Ansässige Mitgliedschaftsjahre Investitionslinie 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre SummITAS 2,08% 1,73% 1,64% 1,59% ActivITAS 1,89% 1,54% 1,46% 1,40% SolidITAS 1,57% 1,22% 1,13% 1,08% AequITAS 1,60% 1,19% 1,07% 1,00% SerenITAS 1,25% 0,90% 0,81% 0,76% SecurITAS 1,25% 0,90% 0,81% 0,76% Der synthetische Kostenanzeiger liefert die jährlich geschätzten Kosten in Prozentsätzen der angereiften individuellen Position, unter Annahme eines Mitgliedstyp, der einen jährlichen Beitrag von Euro einzahlt und mit einem geschätzten jährlichen Ertrag von 4% (siehe Abschnitt Merkmale der Zusatzrentenform ). Für die Beitritte auf kollektiver Basis sind die angeführten Beträge als maximal anwendbare Beträge zu verstehen. Anm.: Für jene Fälle, die sich von diesen Annahmen unterscheiden, bzw. in Fällen, in denen die vorhergesehenen Vermutungen nicht eintreten, hat diese Kennzahlt eine vorwiegend orientierende Bedeutung. Informationsblatt - Überblick S. 7 von 9

12 Synthetischer Kostenanzeiger BEITRITTE AUF KOLLEKTIVER BASIS ODER AUF BASIS VON ABKOMMEN Nicht in der Region Trentino Südtirol Ansässige Mitgliedschaftsjahre Investitionslinie 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre SummITAS 1,94% 1,76% 1,67% 1,60% ActivITAS 1,76% 1,57% 1,49% 1,42% SolidITAS 1,44% 1,25% 1,16% 1,09% AequITAS 1,46% 1,21% 1,10% 1,01% SerenITAS 1,11% 0,92% 0,84% 0,77% SecurITAS 1,11% 0,92% 0,84% 0,77% In der Region Trentino Südtirol Ansässige Mitgliedschaftsjahre Investitionslinie 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre SummITAS 1,76% 1,66% 1,62% 1,59% ActivITAS 1,57% 1,48% 1,44% 1,40% SolidITAS 1,25% 1,16% 1,11% 1,08% AequITAS 1,28% 1,12% 1,05% 0,99% SerenITAS 0,93% 0,83% 0,79% 0,75% SecurITAS 0,93% 0,83% 0,79% 0,75% Der synthetische Kosteninanzeiger zeigt die jährlich geschätzten Kosten in Prozentsätzen der angereiften individuellen Position an, unter Annahme eines Mitgliedstyp, der einen jährlichen Beitrag von Euro einzahlt und mit einem geschätzten jährlichen Ertrag von 4% (siehe Abschnitt Merkmale der Zusatzrentenform ). Für die Beitritte auf kollektiver Basis sind die angeführten Beträge als maximal anwendbare Beträge zu verstehen. Anm.: Für jene Fälle, die sich von den diesen Annahmen unterscheiden, bzw. in Fällen, in denen die vorhergesehenen Vermutungen nicht eintreten, hat diese Kennzahl eine vorwiegend orientierende Bedeutung. Informationsblatt - Überblick S. 8 von 9

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14 OFFENER RENTENFONDS MERKMALE DER ZUSATZRENTENFORM ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Verlängerung der Lebenserwartung, das Ansteigen des Durchschnittsalters der Bevölkerung und das Steigen der Anzahl von Rentner im Vergleich zu den arbeitenden Personen stellt in Italien, wie in anderen Ländern auch, ein schwerwiegendes Problem für das Pflichtrentensystem dar. Vor allem die vom öffentlichen Rentensystem ausbezahlten Leistungen werden immer geringer. Deshalb ist es notwendig und wird immer notwendiger, die Pflichtrente durch den Aufbau einer Zusatzrente aufzustocken. Je früher, umso besser. Anm.: Der Staat fördert den Aufbau einer Zusatzvorsorge durch erhebliche Steuervorteile auf die dafür vorgesehenen Ersparnisse (siehe Paragraph Steuerregelung ). Ziel des PENSPLAN PLURIFONDS Ziel für diejenigen, die einem Zusatzrentenfonds beitreten, ist es, bei Beendigung der Arbeitstätigkeit, eine Zusatzrente ( Rente ) zusätzlich zur Rente des eigenen Pflichtrentensystems zu erhalten, die es ermöglicht, denselben Lebensstandard wie während des Arbeitslebens beizubehalten. Dieses Ziel wird von PENSPLAN PLURIFONDS durch die Sammlung der von den Mitgliedern einbezahlten Summen (Beiträge) und deren Veranlagung in gezielte Finanzinstrumente verfolgt. All dies erfolgt im ausschließlichen Interesse der Mitglieder und gemäß den von ihnen im Laufe des Vertragsverhältnisses vorgegebenen Anweisungen. Der Aufbau einer Zusatzrente Die Gesamtheit der durchgeführten Einzahlungen und die aus der Vermögensverwaltung der Einzahlungen erzielten Erträge, nach Abzug der Kosten, legen allmählich die individuelle Position eines jeden Mitglieds fest, d.h. das Kapital, das bei Beendigung der Sparphase die Berechnungsgrundlage der Zusatzrente darstellt. Diese wird in der Auszahlungsphase in Form von Rente ausbezahlt. Die individuelle Position bildet außerdem die Berechnungsgrundlage für alle weiteren Leistungen, auf die man, auch vor der Pensionierung Anrecht hat (siehe Paragraph In welchen Fällen kann man vor der Pensionierung über das Kapital verfügen? ). Anm.: Die Bedingungen für den Aufbau der individuellen Position sind im Teil III der Geschäftsordnung angeführt. Die Verwaltungsstruktur des PENSPLAN PLURIFONDS ITAS VITA AG verwaltet das Vermögen des PENSPLAN PLURIFONDS, indem sie es vom restlichen eigenen Vermögen und von jenem der anderen verwalteten Fonds gesondert hält und es ausschließlich für die Verfolgung des Vorsorgezwecks verwendet. Die Gesellschaft ernennt einen Verantwortlichen. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Person mit gesetzlich festgelegten Voraussetzungen, deren Aufgabe es ist, zu kontrollieren, dass bei der Verwaltung der Tätigkeit des PENSPLAN PLURIFONDS das Gesetz und die Geschäftsordnung eingehalten werden, das Interesse der Mitglieder verfolgt wird und die Grundsätze einer korrekten Verwaltung berücksichtigt werden. Da PENSPLAN PLURIFONDS auch den Zutritt auf kollektiver Basis ermöglicht, ist weiters ein Überwachungsorgan vorgesehen, das sich aus unabhängigen, von der Gesellschaft ernannten Personen zusammensetzt. Dessen Aufgabe ist jene, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Aus diesem Grund erstattet es dem Verantwortlichen Bericht über die Verwaltung des Fonds und informiert die Mitglieder über seine Tätigkeit. Anm.: Die Bestimmungen zur Regelung der Ernennung und Zuständigkeit des Verantwortlichen und jene in Bezug auf die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Überwachungsorgans sind in den Anlagen Nr. 1 und 2 Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 1 von 14

15 der Geschäftsordnung angeführt. Weitere Informationen sind im Abschnitt Subjekte, die in die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebunden sind enthalten. DIE BEITRAGSZAHLUNG Jede bei PENSPLAN PLURIFONDS eröffnete Position wird von periodischen Einzahlungen gespeist, deren Höhe und Häufigkeit vom Mitglied, wie im Abschnitt Beitragszahlung des Überblicks genauer beschrieben, selbst festgelegt wird. Für die Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die eigene individuelle Position auch durch die Einzahlung der Abfertigung zu finanzieren. Die Arbeitnehmer, die vor dem in einer Pflichtrentenform eingeschrieben waren, können, als Alternative zur Einzahlung der gesamten jährlichen Abfertigung, einen geringeren Anteil einzahlen. Dieser muss mindestens gleich hoch sein wie der im Kollektivvertrag oder im kollektiven Abkommen oder der Betriebsgeschäftsordnung, die das Arbeitsverhältnis regeln, festgelegte Prozentsatz. Sollten diese nicht vorhanden sein, muss er mindestens 50% ausmachen, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Prozentsatz nachträglich zu erhöhen. Auch Arbeitgeber können durch spezifische vertragliche oder betriebliche Abkommen dazu beitragen, die individuelle Position eines Mitglieds zu finanzieren, das aufgrund derselben Abkommen dem Fonds beigetreten ist. Die Abfertigung Für die Arbeitnehmer ist die Abfertigung ein Teil der eigenen Entlohnung, die im Laufe des gesamten Arbeitsverhältnisses im Betrieb zurückgelegt und bei der Pensionierung ausbezahlt wird. Der jährlich zurückgelegte Betrag entspricht 6,91% der Bruttoentlohnung. Die Abfertigung wertet sich im Laufe der Zeit in dem laut Gesetz vorgesehen Ausmaß in Höhe von 75% (derzeit) der Inflationsrate plus 1,5 Prozentpunkte auf. Z.B., wenn im Laufe des Jahres die Inflationsrate 2% betrug, liegt die Aufwertungsrate der Abfertigung für jenes Jahr bei 2% x 75% + 1,5% = 3%. Bei Einzahlung der Abfertigung in den PENSPLAN PLURIFONDS wird ihre Wiederaufwertung nicht mehr vom Gesetz, sondern von den Erträgen der vom Mitglied gewählten Anlagen festgelegt werden. Daher muss bei der Wahl der Investitionen besonders Acht gegeben werden. (siehe Paragraph Die Anlagewahl des Mitglieds). Wir erinnern daran, dass die Entscheidung, die Abfertigung in eine Zusatzrentenform einfließen zu lassen, unwiderrufbar ist. Es ist wichtig zu wissen, dass trotz Einzahlung in die Zusatzvorsorge die Möglichkeit besteht, die Abfertigung für besonders wichtige, persönliche Bedürfnisse weiterhin zu verwenden (z.b. Ausgaben im Gesundheitsbereich für Therapien und außerordentliche Eingriffe bzw. Kauf der Erstwohnung) (siehe Paragraph In welchen Fällen kann man vor der Pensionierung über das Kapital verfügen? ). Die Beiträge Der PENSPLAN PLURIFONDS ermöglicht es, das Ausmaß des Beitrags und die Periodizität der Einzahlungen selbst festzulegen. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass bei der Ausübung dieser Entscheidungsfreiheit die Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen ausschlaggebend für das Endergebnis sein könnten und folglich für die Höhe der Zusatzrente. Es ist daher grundlegend, die Beitragszahlungsmodalitäten aufmerksam abzuwägen und dabei unter anderem auch die Höhe der bei der Pensionierung erhofften Erträge zu berücksichtigen. Genauso wichtig ist es, in der Sparphase rechtzeitig die Entwicklung des gewählten Vorsorgeplans zu überprüfen, um falls erforderlich die Höhe der gewählten Beitragszahlung zu ändern. Bei dieser Entscheidung kann die Abwägung des eigenen vereinfachenden Beispiels eine Hilfe sein, das als Instrument gedacht ist, um ein Bild über die mögliche Entwicklung des Vorsorgeplans im Laufe der Zeit zu geben Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 2 von 14

16 (siehe Paragraph Sonstige Informationen ). Der Beitritt auf kollektiver Basis zum PENSPLAN PLURIFONDS gibt das Anrecht auf einen Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers, falls dieser im Kollektivvertrag, im kollektiven Abkommen oder der Betriebsgeschäftsordnung (Gründungsquellen), die den Beitritt zum Fonds vorsehen, vorgesehen ist und im entsprechend festgelegten Ausmaß. Wir weisen darauf hin, dass das Anrecht auf den Arbeitgeberbeitrag, falls vorgesehen, nur dann geltend gemacht werden kann, wenn das Mitglied selbst einen Beitrag einzahlt. Neben der Abfertigung ist es nämlich auch möglich, einen festgelegten und selbst gewählten periodischen Betrag unter Einhaltung der von den oben genannten Gründungsquellen vorgesehenen Bestimmungen zu den Beitragszahlungen einzuzahlen. Der eigene Arbeitgeber kann diesbezüglich genauere Auskünfte geben. Bei der Wahl der Höhe des in den PENSPLAN PLURIFONDS einzuzahlenden Beitrags sollten Sie berücksichtigen, dass: die Einzahlung des Arbeitgebers nicht verpflichtend ist. Es ist daher möglich, nur die Abfertigung einzuzahlen. In diesem Fall kommt man aber nicht in den Genuss des Beitrags des Betriebs; falls man entscheidet, einen Beitrag einzuzahlen, sollte man wissen, dass die Höhe der Einzahlung nicht unter dem in den oben angeführten Kollektivverträgen, kollektiven Abkommen oder Geschäftsordnungen angeführten Mindestprozentsatz liegen darf; um den Betrag der Zusatzrente zu erhöhen, besteht die Möglichkeit, einen höheren Beitrag einzuzahlen. HINWEIS: Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, dass die in den Fonds direkt oder durch den Arbeitgeber einbezahlten Beiträge tatsächlich auf der eigenen individuellen Position verbucht wurden. Im umgekehrten Fall müssen eventuell auftretende Fehler oder Versäumnisse rechtzeitig dem Fonds mitgeteilt werden. Diesbezüglich kann man von den unter Paragraph Mitteilungen an die Mitglieder angeführten Instrumenten Gebrauch machen. Für Arbeitnehmer, die auf kollektiver Basis beitreten, kann es hilfreich sein, im Kollektivvertrag, im kollektiven Abkommen oder in der Betriebsgeschäftsordnung, die das Arbeitsverhältnis regeln, die Möglichkeit zu überprüfen, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen der Beitritt Anrecht auf einen Beitrag von Seiten des Arbeitgebers gibt. Anm.: Weitere Informationen zur Beitragszahlung sind im Teil III der Geschäftsordnung enthalten. DIE VERANLAGUNG UND DAMIT VERBUNDENE RISIKEN Wo wird angelegt Die einbezahlten Beiträge werden nach Abzug der zum Zeitpunkt der Einzahlung einbehaltenen Kosten (aufgelistet im Überblick ) in Finanzinstrumente (Aktien, Staatspapiere und andere Schuldverschreibungen, Anteile von Investmentfonds) aufgrund der für jede Investitionslinie des Fonds festgelegten Anlagepolitik angelegt. Im Laufe der Zeit erzielen diese Anlagen eine variable Rendite gemäß der Entwicklung der Märkte und der Wahl der Verwaltung. Die finanziellen Mittel des Fonds sind bei einer Depotbank hinterlegt. Diese wacht über das Vermögen und kontrolliert die Regelmäßigkeit der Tätigkeiten der Verwaltung. Die finanziellen Mittel des PENSPLAN PLURIFONDS werden einem Vermögensverwalter unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzen anvertraut. Anm.: Weitere Informationen zur Depotbank und zum Vermögensverwalter sind im Abschnitt Subjekte, die in die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebunden sind enthalten. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 3 von 14

17 Die Risikobeachtung Die Veranlagung der Beiträge unterliegt finanziellen Risiken. Der Begriff Risiko drückt in diesem Fall die Veränderbarkeit der Rendite eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum aus. Wenn ein Wertpapier ein geringes Risiko hat (z.b. Staatspapiere mit kurzfristiger Fälligkeit), bedeutet das, dass sein Ertrag im Laufe der Zeit voraussichtlich relativ stabil bleibt; ein Wertpapier mit einem hohen Risiko (z.b. Aktien) weist im Laufe der Zeit auch bedeutende Veränderungen bei den Erträgen auf (Steigerungen oder Minderungen). Das Mitglied muss sich bewusst sein, dass das mit der Anlage der Beiträge zusammenhängende Risiko, ob hoch oder gering, ganz zu seinen Lasten geht. Das bedeutet, dass der Wert der Anlage steigen oder soweit fallen kann, dass das Mitglied, bei Fehlen von Garantien, zum Zeitpunkt der Auszahlung der Leistungen den gesamten Gegenwert der einbezahlten Beiträge nicht mehr erhält. Die Höhe der Zusatzrente ist nicht vorher festgelegt. Bei Vorhandensein von Garantien ist das Risiko begrenzt; die größten Kosten infolge der Garantie wirken sich trotzdem auf die Rendite aus. PENSPLAN PLURIFONDS bietet eine Garantie auf die Ergebnisse der Investitionslinie SecurItas an mit den nachfolgend beschriebenen Merkmalen. Die Anlagemöglichkeiten (Investitionslinien) PENSPLAN PLURIFONDS bietet eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten (Investitionslinien) an, die alle von einer eigenen Risiko/Ertragskombination gekennzeichnet sind: SummITAS ActivITAS SolidITAS AequITAS SerenITAS SecurITAS Zur Überprüfung der Ergebnisse aus der Verwaltung wird für jede Investitionslinie ein Benchmark angegeben. Der Benchmark ist ein objektiver und vergleichbarer Parameter, der sich aus von Dritten ermittelten Indizes zusammensetzt und die Entwicklung der Märkte, in die das Vermögen der einzelnen Investitionslinien des Fonds veranlagt werden, zusammenfasst. SUMMITAS Ziel der Verwaltung: Langfristige Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen, die noch viele Arbeitsjahre vor sich haben. Anlagehorizont des Mitglieds: Mittel- bis langfristig (die ersten 15/20 Jahre der Akkumulierungsphase der Rentenanlage). Risikograd: Hoch. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert das Vermögen vorwiegend in Euro oder Fremdwährung notierte Finanzinstrumente der Aktienmärkte (bis zu 100% des Anlageportefeuilles). Der restliche Teil (ca. 10%) kann in Euro oder Fremdwährung notierte Schuldverschreibungen veranlagt werden. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OGAW). Weiters wird in derivate Finanzinstrumente investiert. - Kategorie der emittierenden Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Im Portefeuille werden vorwiegend Aktientitel von Gesellschaften mit mittlerer bis hoher Kapitalisierung der wichtigsten Industriebereiche gehalten. Bei Anleihen werden vorwiegend öffentliche bzw. übernationale Emittenten mit höchstem Rating gewählt. - Geographische Bezugsgebiete: Geregelte Märkte der OECD-Mitgliedsländer, Schwerpunkt EU und USA. Restliche Gewichtung der Investitionen in Schwellenländer. - Wechselrisiko: Aktiv verwaltet. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 4 von 14

18 Benchmark: 90% MSCI World mit wieder angelegten Dividenden (in Euro umgewandelt); 10% Citigroup EGBI 1-3 Year. ACTIVITAS Ziel der Verwaltung: Langfristige Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen, die noch viele Arbeitsjahre vor sich haben. Anlagehorizont des Mitglieds: Mittel- bis langfristig (die ersten 15/20 Jahre der Akkumulierungsphase der Rentenanlage). Risikograd: Mittel bis hoch. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert das Vermögen vorwiegend in Euro oder Fremdwährung notierte Finanzinstrumente der internationalen Aktienmärkte (bis zu 80% des Anlageportefeuilles). Der restliche Teil (ca. 30%) kann in Euro oder Fremdwährung notierte Schuldverschreibungen veranlagt werden. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OGAW). Weiters wird in derivate Finanzinstrumente investiert. - Kategorie der emittierende Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Im Portefeuille werden vorwiegend Aktientitel von Gesellschaften mit mittlerer bis hoher Kapitalisierung der wichtigsten Industriebereiche gehalten. Bei Anleihen werden vorwiegend öffentliche bzw. übernationale Emittenten mit höchstem Rating gewählt. - Geographische Bezugsgebiete: Geregelte Märkte der OECD-Mitgliedsländer, Schwerpunkt EU und USA. Restliche Gewichtung der Investitionen in Schwellenländer. - Wechselrisiko: Aktiv verwaltet. Benchmark: 70% MSCI World mit wieder angelegten Dividenden (in Euro umgewandelt); 30% Citigroup WGBI. SOLIDITAS Ziel der Verwaltung: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen, die noch einige Arbeitsjahre vor sich haben. Anlagehorizont des Mitglieds: Mittelfristig (5/10 Jahre). Risikograd: Mittel. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert bis zu 55% des Portefeuilles in Finanzinstrumente der internationalen Aktienmärkte, den restlichen Teil in Schuldverschreibungen. Beide Instrumente sind in Euro oder Fremdwährungen notiert. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OICR). Weiters wird in abgeleitete Finanzinstrumente investiert. - Kategorie der emittierenden Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Im Portefeuille werden vorwiegend Aktientitel von Gesellschaften mit mittlerer bis hoher Kapitalisierung der wichtigsten Industriebereiche gehalten. Bei Anleihen werden vorwiegend öffentliche bzw. übernationale Emittenten mit höchstem Rating gewählt. - Geographische Bezugsgebiete: Geregelte Märkte der OECD-Mitgliedsländer, Schwerpunkt EU und USA. Restliche Gewichtung der Investitionen in Schwellenländer. - Wechselrisiko: Aktiv verwaltet. Benchmark: 50% MSCI World mit wieder angelegten Dividenden (in Euro umgewandelt); 30% Citigroup WGBI; 20% Citigroup EGBI. AEQUITAS Ziel der Verwaltung: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen mit einem mittelmäßigen Risikoprofil zu entsprechen, welche auf die Merkmale der sozialen und umweltbezogenen Verantwortung der Wertpapiere, in welche sie investieren, achten. Anlagehorizont des Mitglieds: Mittelfristig (5/10 Jahre). Risikograd: Mittel. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert vorwiegend in Euro notierte Schuldverschreibungen, den restlichen Teil (ca. 30% und auf jeden Fall nicht über 40%) in Euro oder Fremdwährung notierte Aktien. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OICR). Weiters wird in abgeleitete Finanzinstrumente investiert. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 5 von 14

19 - Kategorie der emittierenden Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Im Portefeuille werden Schuldverschreibungen vorwiegend staatlicher Emittenten gehalten. Bei den Aktien werden Emittenten aller Kapitalisierungsgrade und mit Diversifizierung der Anlagen aller Wirtschaftbereiche gewählt. - Geographische Bezugsgebiete: Die Schuldverschreibungen werden vorwiegend auf den geregelten Märkten der Eurozone investiert, die Aktien auch auf den geregelten Märkten von Nordamerika und Japan. - Wechselrisiko: Aktiv verwaltet. Benchmark: 30% MSCI World mit wieder angelegten Dividenden (in Euro umgewandelt); 70% Citigroup EGBI. SERENITAS Ziel der Verwaltung: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und eine vorsichtige Verwaltung für die Sicherheit und Konsolidierung des Vermögens suchen. Anlagehorizont des Mitglieds: Kurzfristig (1/5 Jahre). Risikograd: Niedrig. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert bis zu 15% des Portefeuilles in Aktienwerte, den restlichen Teil in Schuldverschreibungen. Beide Instrumente sind in Euro oder Fremdwährung notiert. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OICR). Weiters wird in abgeleitete Finanzinstrumente investiert. - Kategorie der emittierenden Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Bei Anleihen werden vorwiegend öffentliche bzw. übernationale Emittenten mit höchstem Rating gewählt. Im Portefeuille werden vorwiegend Aktientitel von Gesellschaften mit mittlerer bis hoher Kapitalisierung der wichtigsten Industriebereiche gehalten. - Geographische Bezugsgebiete: Vorwiegend geregelte Märkte der OECD-Länder, Schwerpunkt Europäische Länder. - Wechselrisiko: Aktiv verwaltet. Benchmark: 10% MSCI World mit wieder angelegten Dividenden (in Euro umgewandelt); 20% Citigroup WGBI; 70% Citigroup EGBI. SECURITAS Ziel der Verwaltung: Aufwertung des veranlagten Kapitals für Personen, die zu einem niedrigen Risiko neigen bzw. kurz vor der Pensionierung stehen. Garantie: Um die individuelle Position des Mitglieds bei der Pensionierung zu schützen, garantiert ITAS VITA AG, dass die Leistung nicht geringer sein wird als der garantierte Mindestbetrag in Höhe der in die Investitionslinie einbezahlten Beiträge nach Abzug der Kosten direkt zu Lasten des Mitglieds, der eventuellen für die Deckung der eventuell gewählten Zusatzleistungen vorgesehenen Summen und der teilweisen, nicht wieder einbezahlten, bereits genossenen Ablösen und Vorschüsse. Diese Garantie ist auch vor der Pensionierung wirksam, aber nur in den folgenden Fällen von Ablöse der individuellen Position: - Ableben; - Vollständige Dauerinvalidität, die eine Verringerung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel zur Folge hat. HINWEIS: Die Merkmale der Garantie können sich im Laufe der Zeit verändern. Bei Eintreten schlechterer Bedingungen, verpflichtet sich ITAS VITA AG den interessierten Mitgliedern die Auswirkungen mitzuteilen, unter Bezugnahme auf die angereifte individuelle Position und den künftigen Einzahlungen; die Eingeschriebenen haben das Recht, die eigene individuelle Position auf eine andere Zusatzrentenform zu übertragen. Anlagehorizont des Mitglieds: Kurzfristig (1/5 Jahre). Risikograd: Kein Risiko in den Fällen, wo die Rückzahlung des angelegten Kapitals garantiert wird und niedrig in den Fällen, wo die Garantie nicht Anwendung findet. Anlagepolitik: - Verwaltungspolitik: Die Linie investiert vorwiegend in kurzfristige in Euro notierte Schuldverschreibungen der Eurozone, sowie mit dem restlichen Vermögen in Schuldverschreibungen außerhalb Europas die nicht dem Risiko des Devisenkurses unterliegen. Bis zu 10% der Vermögensverwaltung der Linie kann in Kapitalbeteiligungen und derivate Finanzinstrumente, die nicht dem Risiko des Devisenkurses unterliegen, investiert werden. - Finanzinstrumente: Vorwiegend Aktien und Schuldverschreibungen; für den restlichen Teil Investmentfonds (OICR). Weiters wird in abgeleitete Finanzinstrumente investiert. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 6 von 14

20 - Kategorie der emittierenden Gesellschaften und Wirtschaftsbereiche: Im Portefeuille werden vorwiegend Wertpapiere - öffentlicher bzw. übernationaler Emittenten mit höchstem Rating gewählt. - Geographische Bezugsgebiete: Vorwiegend Emissionen von Wertpapieren der Länder der Eurozone. - Wechselrisiko: Gedeckt. Benchmark: 75% Citigroup EGBI 1-3 Year; 25% Citigroup EGBI; 5% SPMIB. HINWEISE: Informationen zum Verlauf der Verwaltung und zum Glossar zu den Fachbegriffe sind im Abschnitt Informationen zum Verlauf der Verwaltung enthalten. Weitere Informationen zur ITAS VITA AG, zur Depotbank, zu den Vermittlern, denen besondere Verwaltungsaufträge übergeben wurden, zu den Merkmalen der übertragenen Vollmachten und zum Benchmark sind im Abschnitt Dokument über die in die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebundenen Subjekte enthalten. Die Anlagewahl Die Veranlagung der eingezahlten Beiträge erfolgt aufgrund der Wahl der Anlage zwischen jenen von PENSPLAN PLURIFONDS angebotenen Möglichkeiten (siehe Paragraph Vorschläge zur Veranlagung ). Bei der Investitionswahl müssen auch die unterschiedlichen Kosten der angebotenen Möglichkeiten berücksichtigt werden. A) Wie bestimmt man das Risikoprofil? Bevor man eine Anlageform auswählt, ist es wichtig, das Risiko festzulegen, welches das Mitglied bereit ist, in Kauf zu nehmen. Dabei sollten neben der persönlichen Veranlagung, folgende Faktoren berücksichtigt werden: der bis zur Pensionierung verbleibende Zeitraum; die eigene wirtschaftliche und finanzielle Situation; die aktuelle Beitragszahlungsmöglichkeit und die künftig zu erwartende. B) Die Auswirkungen auf die zu erwartenden Erträge Die Erträge, die man sich von der Anlage erwarten kann, hängen eng mit der Risikobereitschaft zusammen. Je geringer das gewählte Risiko ist, desto geringer (aber üblicherweise stabiler) sind die im Laufe der Zeit zu erwartenden Erträge. Umgekehrt kann ein höheres Risiko langfristig gesehen höhere Erträge erzielen, aber die Gefahr, einen Teil der Anlage zu verlieren, ist ebenfalls größer. Für gewöhnlich werden risikoreichere Investitionslinien nicht jenen Personen empfohlen, die kurz vor der Pensionierung stehen. Für Personen, die längere Zeit die Zusatzvorsorge in Anspruch nehmen werden, können sie eine interessante Möglichkeit darstellen. Anm.: Im Überblick sind in der Tabelle Historische Erträge die in den letzten Jahren vom PENSPLAN PLURIFONDS erzielten Ergebnisse angeführt. Diese Daten, obwohl sie für die Risikobewertung am besten geeignet sind, sind nicht richtungweisend für künftige Renditen, d.h., dass es keine Garantie dafür gibt, dass die in den nächsten Jahren erzielten Ergebnisse mit den in der Vergangenheit erzielten übereinstimmen. C) Wie kann man die Wahl im Laufe der Zeit ändern? Im Laufe der Mitgliedschaft kann die beim Beitritt gewählte Anlageform geändert werden ( Neuzuweisung ). Das Mitglied muss diese Möglichkeit dort, wo Änderungen in der unter Punkt A) angeführten Situation auftreten, genau abzuwägen. Die Neuzuweisung kann sich sowohl auf die angereifte individuelle Position beziehen als auch auf die künftigen Beitragsflüsse. Zwischen jeder Neuzuweisung muss ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten liegen. Bei der Entscheidung zur Neuzuweisung der individuellen Position, ist es wichtig, den für die Veranlagung sowohl in der Herkunftsinvestitionslinie als auch in der Empfängerinvestitionslinie empfohlenen Zeitraum zu berücksichtigen. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 7 von 14

21 RENTENLEISTUNGEN Die Rentenleistungen können zu dem Zeitpunkt ausbezahlt werden, in dem das Mitglied die von den geltenden rechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen für die Pensionierung anreift, unter der Voraussetzung, dass es seit mindestens fünf Jahren in einer Zusatzrentenform eingeschrieben ist. Das Anreifen der Voraussetzungen für die Pensionierung bedeutet aber nicht, dass man notwendigerweise in Rente geht. Das Mitglied entscheidet, ob es die Rentenleistung erhalten will oder die Beitragszahlung, auch nach Erreichen des vom Pflichtrentensystem vorgesehenen Rentenalters, bis zu dem von ihm festgelegten Zeitpunkt fortsetzen will. Bei der Abschätzung des Zeitpunkts der Pensionierung ist es wichtig, die eigene Lebenserwartung in angemessener Weise zu berücksichtigen. In besonderen Fällen sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, den Zugriff auf die Rentenleistungen in Hinsicht auf das Anreifen der im Pflichtrentensystem vorgesehen Voraussetzungen vorzuverlegen. Anm.: Die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Leistungen sind im Teil III der Geschäftsordnung angeführt. Wovon hängt der Betrag der Leistung ab Für eine korrekte Abschätzung der Höhe der Leistung ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, dass der Betrag der Leistung umso höher ist je: a. höher die Überweisungen und die Regelmäßigkeit mit der sie durchgeführt werden, sind (d.h. keine Unterbrechungen, Versäumnisse oder Verspätungen der Zahlungen vorkommen); b. länger der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Beitritts und der Leistung ist (zum Zeitpunkt der Auszahlung sind für gewöhnlich mehr Einzahlungen getätigt worden und mehr Erträge angereift); c. niedriger die Kosten für die Teilnahme sind; d. höher die Erträge aus der Verwaltung sind. Die Entscheidungen des Mitglieds können nämlich diese Bestandteile beträchtlich beeinflussen. Die Wahl der Höhe der Beitragszahlung, eine aufmerksame Abschätzung der Kosten mit jenen anderer Zusatzrentenformen, eine vorsichtige Wahl der Verteilung der Ressourcen und die Anzahl der Mitgliedschaftsjahre beim Rentenplan in der Sparhase können sich nämlich grundlegend auf die Endposition auswirken. Schließlich muss berücksichtigt werden, dass für den als Rente ausbezahlten Teil auch der Zeitpunkt, an dem man auf diesen Zugriff haben wird, entscheidend ist: Je älter man ist, desto höher wird der Rentenbetrag sein. In Form von Rente ausbezahlte Leistung: Die Zusatzrente Ab dem Zeitpunkt des Zugriffs auf die Leistung und während des gesamten Lebens wird dem Mitglied eine Rente ausbezahlt, d.h. ein periodisch ausbezahlter Betrag, der aufgrund des angereiften Kapitals, des Alters und des Geschlechts des Empfängers zu diesem Zeitpunkt berechnet wird. Die Umwandlung des Kapitals in Rente erhält man, indem man die Umwandlungskoeffizienten anwendet, die aufgrund der demographischen Entwicklung der italienischen Bevölkerung berechnet werden und nach Alter und Geschlecht getrennt sind. Mit anderen Worten, je höher das angereifte Kapital und/oder das Alter bei Pensionierung sind, desto höher ist der Betrag der Zusatzrente. Für die Auszahlung der Rente bietet PENSPLAN PLURIFONDS die Möglichkeit an, zwischen folgenden Optionen zu wählen: eine sofortige Leibrente (diese wird während des gesamten Lebens ausbezahlt); eine übertragbare Leibrente (bei Ableben wird die Rente, in der gewählten Höhe, an eine vorher ernannte Person ausbezahlt); eine sichere Rente für die ersten fünf oder 10 Jahre und nachfolgend Leibrente. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 8 von 14

22 PENSPLAN PLURIFONDS bietet daher die Möglichkeit, durch die Option der übertragbaren Leibrente, die Auszahlung einer Rente Pension während des gesamten Lebens nicht nur dem Mitglied, sondern auch den von ihm ernannten Subjekt nach seinem Ableben zu garantieren. Bei fehlender ausdrücklicher Option des Mitglieds wird die Zusatzrente in Form von sofortiger Leibrente ausbezahlt. Die tatsächlich angewandten Auszahlungsbedingungen hängen von den zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden Umwandlungskoeffizienten ab. Die Änderungen der Umwandlungskoeffizienten werden auf keinem Fall auf die Subjekte angewandt, die zum Datum der Einführung der Änderungen bereits Mitglieder waren und vom Recht auf die Rentenleistung in den drei nachfolgenden Jahren Gebrauch machen. Falls es das Mitglied für angemessen hält, ist zum Zeitpunkt der Pensionierung die Übertragung der eigenen Position auf eine andere Zusatzrentenform möglich, um die Rente zu den von dieser Rentenform angebotenen Bedingungen zu erhalten. Anm.: Weitere Informationen zu den Auszahlungsbedingungen der Rente sind im Teil III der Geschäftsordnung enthalten. Weitere Informationen zu den derzeit geltenden Bedingungen, zu den Merkmalen und den Aktivierungsmodalitäten der verschiedenen Rentenoptionen sind in der entsprechenden Anlage Nr. 3 der Geschäftsordnung enthalten. In Form von Kapital ausbezahlte Leistung: Auszahlung des Kapitals Zum Zeitpunkt des Zugriffs auf die Leistung kann das Mitglied die Auszahlung von maximal 50% der angereiften individuellen Position als Kapital beantragen. Auch wenn diese Entscheidung die sofortige Verfügbarkeit über eine Geldsumme (nämlich das Kapital) ermöglicht, wird dadurch der auszuzahlende Rentenbetrag verringert. Dieser Betrag wird daher geringer ausfallen als jener, der zu erwarten wäre, wenn diese Entscheidung nicht getroffen wird. Das Gesetz sieht trotzdem einige Fälle vor, in denen es möglich ist, die gesamte Leistung in Form von Kapital zu erhalten (Subjekte, die bereits vor dem 29. April 1993 in eine Zusatzrentenform eingeschrieben waren oder Subjekte, die eine besonders kleine individuelle Position angereift haben). Anm.: Die Bedingungen und die Grenzen für den Zugriff auf die Leistung in Form von Kapital sind im Teil III der Geschäftsordnung angeführt. LEISTUNGEN IN DER SPARPHASE Zusätzliche Versicherungsleistungen Der Beitritt zu PENSPLAN PLURIFONDS ermöglicht es, in den Genuss der folgenden zusätzlichen Versicherungsleistungen zu kommen: vorzeitiges Ableben; vorzeitiges Ableben und vollständige Dauerinvalidität. Die Unterzeichnung dieser Deckung ist fakultativ. Im ersten Jahr wird die Deckung durch den einmaligen Einbehalt der entsprechenden Prämie von der ersten Einzahlung in den Fonds finanziert. In den darauffolgenden Jahren wird die Prämie vom angereiften Kapital einbehalten. Diese Jahresprämie wird zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres aufgrund der in den Anlagen der Geschäftsordnung angeführten Parameter unter Berücksichtigung des Betrags des Kapitals, des Geschlechts und des Alters des Mitglieds festgelegt. Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 9 von 14

23 Anm.: Die Voraussetzungen für den Zugriff und die Kriterien für die Festlegung der Höhe der Zusatzleistungen sind in der Anlage 4 der Geschäftsordnung angeführt. IN WELCHEN FÄLLEN KANN MAN VOR DER PENSIONIERUNG ÜBER DAS KAPITAL VERFÜGEN Ab dem Zeitpunkt des Beitritts zu einem Rentenfonds ist die Sparphase grundlegend für den Aufbau des Endkapitals. Dieses bildet die Berechnungsgrundlage der Zusatzrente, mit deren Auszahlung die sogenannte Auszahlungsphase beginnt. Grundsätzlich ist es nicht möglich, vorzeitig auf die Position zuzugreifen, auch nicht auf einen Teil, außer in den nachfolgend angeführten Fällen. Vorschüsse Sollten vor Anreifen der Voraussetzungen für die Zusatzrente Situationen von besonderer Bedeutung für das Privatleben auftreten, kann man auf einen Teil der im PENSPLAN PLURIFONDS angereiften Summen zugreifen, indem man einen Vorschuss auf die individuelle Position beantragt (z.b. außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich, Kauf der Erstwohnung). Nach achtjähriger Mitgliedschaft bei einer Zusatzrentenform sieht das Gesetz weiters einen Vorschuss auf die individuelle Position in Höhe von maximal 30% für weitere persönliche Bedürfnisse vor. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Erhalt der als Vorschuss ausbezahlten Summen die individuelle Position und folglich auch den Betrag der Endleistungen (Rente/Kapital) verringern. Das Mitglied hat allerdings die Möglichkeit, jederzeit die als Vorschuss erhaltenen Summen durch zusätzliche Einzahlungen in den Fonds zu ergänzen. Anm.: Die Bedingungen für den Zugriff, die Grenzen und die Auszahlungsbedingungen der Vorschüsse sind detailliert im Dokument zu den Vorschüssen angeführt. Einige Formen der Vorschüsse unterliegen einer weniger günstigen Besteuerung als die eigentlichen Zusatzrentenleistungen. Die entsprechenden Bestimmungen können im Dokument zur Steuerregelung überprüft werden. Ablöse der angereiften Position Sollten Situationen von besonderer Bedeutung in Zusammenhang mit dem Arbeitsleben des Mitglieds auftreten (z.b. Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum über 12 Monate, vollständige Dauerinvalidität, Mobilität), kann man außerdem die gesamte oder einen Teil der angereiften Position, unabhängig von den Jahren, die noch bis zum Erreichen der Leistung fehlen, ablösen. Durch die gesamte Ablöse der Position endet das Verhältnis zwischen dem Mitglied und PENSPLAN PLURIFONDS. Folglich zahlt PENSPLAN PLURIFONDS zum Zeitpunkt der Leistung keinerlei Zusatzrente mehr aus. Anm.: Die Bedingungen für die Ablöse der individuellen Position sind im Teil III der Geschäftsordnung angeführt. Einige Formen der Ablöse unterliegen einer ungünstigeren Besteuerung als die eigentlichen Zusatzrentenleistungen. Die entsprechenden Bestimmungen können im Dokument zur Steuerregelung überprüft werden. Leistung bei Ableben vor der Pensionierung Bei Ableben des Mitglieds in der Sparphase wird die bei PENSPLAN PLURIFONDS angereifte individuelle Position an die Erben bzw. an die angegebenen Subjekte ausbezahlt. Sollten diese Subjekte fehlen, bleibt die Position im Fonds. Bei Ableben des Mitglieds während der Auszahlungsphase der Rente wird diese nicht mehr ausbezahlt, Informationsblatt - Merkmale der Zusatzrentenform - S. 10 von 14

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