JAHRESBERICHT Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuungsstelle. bewusstseinsklar. ausgeglichen. depressiv. schwingungsfähig.

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1 ausgeglichen freundlich zugewandt bewusstseinsklar hoffnungslos unruhig zugewandt wach depressiv verlangsamt im Gedankengang geordnet getrieben/aggressiv offen ambivalent gehemmt schwingungsfähig JAHRESBERICHT 2014 Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuungsstelle

2 Impressum Märkischer Kreis Der Landrat Gesundheit und Soziales Sozialpsychiatrischer Dienst Stand: Januar 2015 Redaktion: Sozialpsychiatrischer Dienst Hausdruckerei Märkischer Kreis

3 Inhalt I. Allgemeines/Einleitung II. Aufgaben 2014 a) Unabhängige Beschwerdestelle b) Betreuungsstelle Stadt Lüdenscheid c) Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden d) Hilfeplankonferenz / Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII) e) Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. 67 SGB XII (Beauftragte Stelle) f) 25 Jahre Gesprächskreis Pflegende Angehörige Menden g) Überarbeitung des Konzeptes des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle III. Ausblick IV. Jahresstatistiken

4 Jahresbericht 2014 I. Allgemeines/Einleitung Im Jahre 2015 wird der Märkische Kreis 40 Jahre alt. Die Gründung des Märkischen Kreises fand somit im gleichen Jahr statt wie die Veröffentlichung der Psychiatrie Enquete durch den Deutschen Bundestag. Die Psychiatrie Enquete beschäftigte sich mit der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen. Erhebliche Defizite sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich wurden aufgezeigt. Infolge dieser Psychiatrie Enquete und weiterer Reformbestrebungen hat sich die gesamte Versorgungslandschaft für Menschen mit seelischen Erkrankungen deutlich verbessert. Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsstelle arbeiten seit Dezember 2001, d. h. seit nunmehr 13 Jahren als gemeinsamer Fachdienst zusammen. Dienstsitze sind in Lüdenscheid, Iserlohn, Menden und Hemer. Die im Jahre 1994 erstellte Schwachstellenanalyse der psychiatrischen Versorgung in und für den Märkischen Kreis einschließlich Vorschlägen zu deren Neuordnung und Umstrukturierung war Ausgangspunkt für mehrere Umstrukturierungen, die im Ergebnis zu dem jetzt erfolgreich arbeitenden Fachdienst im Fachbereich Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises geführt haben. Der Sozialpsychiatrische Dienst nimmt eine wichtige Rolle im gemeindepsychiatrischen Hilfesystem ein. So konnte unter aktiver Mitarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes im April 1999 der Gemeindepsychiatrische Verbund Iserlohn gegründet werden. Im September 2000 wurde der Gemeindepsychiatrische Verbund südlicher Märkischer Kreis gegründet, beide Verbünde wurden im Mai 2010 als Instrument der Sozialraumplanung für den Märkischen Kreis zusammengefasst.

5 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind nicht nur in den vier oben genannten Dienststellen anzutreffen. Regelmäßig werden Sprechstunden in den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises angeboten. Darüber hinaus werden in nicht unerheblichem Maße Hausbesuche durchgeführt. Diese Hausbesuche sind nicht nur ein Entgegenkommen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, sondern bieten vor allem die Möglichkeit, sich einen eigenen Eindruck von den jeweiligen Gegebenheiten zu machen. Dies fließt in die individuelle Hilfeplanung ein, sodass eine realistische Perspektive mit den jeweiligen Klienten erarbeitet werden kann. II. Aufgaben 2014 Die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) festgelegt. Jeder psychisch Kranke hat das Recht auf sofortige und umfassende Hilfen. Hauptzielgruppen des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind psychisch kranke Menschen mit schizophrenen Störungen, affektiven Störungen, neurotischen Störungen, posttraumatischen Belastungsstörungen, Angststörungen sowie Persönlichkeits und Verhaltensstörungen. Des Weiteren werden abhängigkeitskranke Menschen, hier vor allem Alkohol und Medikamentenabhängige sowie Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungsbildern (vor allem demenziellen Erkrankungen sowie ebenfalls Menschen mit affektiven Psychosen, Angst /Zwangsstörungen und Persönlichkeitsstörungen) beraten. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch ( 1896 bis 1908i BGB), im FamFG, im Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz, BtBG), sowie im zum in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden, festgelegt. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle ist die Ermittlung, Sachverhaltsaufklärung und Stellungnahme im Betreuungsverfahren an die jeweils zuständigen Amtsgerichte.

6 Geklärt werden soll, inwieweit eine rechtliche Betreuung im Einzelfall erforderlich ist und wer als geeigneter Betreuer in Frage kommt. Im Sinne vorrangiger Hilfen werden Lösungsansätze geprüft um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Außerdem wirkt die Betreuungsstelle im Unterbringungsverfahren nach 1906 BGB mit und berät vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Information über Möglichkeiten zur Vermeidung betreuungsgerichtlicher Maßnahmen, hierzu gehören vor allem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. In den letzten Jahren hat sich das Aufgabenspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle deutlich erweitert. Neben den gerade angerissenen individuellen Hilfen arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst mit den anderen Suchtberatungsstellen bei der ambulanten Rehabilitation für suchtkranke Menschen im Märkischen Kreis (ARS MK) eng zusammen. Im Auftrag des Landschaftsverbandes übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst die Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. In den letzten Jahren ebenfalls neu übernommene Aufgaben sind in der Psychiatriekoordination, sowie im ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen zu sehen. Die lösungsorientierte psychologische Beratung durch einen stundenweise beim Sozialpsychiatrischen Dienst tätigen Dipl. Psychologen sowie die Mitarbeit in der Unabhängigen Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Störungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis sind weitere neu hinzugekommene Aufgabenfelder. Im Folgenden wird auf einige dieser Aufgabenfelder näher eingegangen. a) Unabhängige Beschwerdestelle Die von den Mitgliedern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes getragene Unabhängige Beschwerdestelle für Menschen mit seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen im Märkischen Kreis wurde auch im Jahr 2014 von den Betroffenen nur sehr wenig in Anspruch genommen. Dies, obwohl nicht nur MitarbeiterInnen der verschiedenen psychosozialen

7 Organisationen in der Beschwerdestelle tätig sind, sondern konzeptionell auch die gleichwertige Beteiligung von Angehörigen und Betroffenen vorgesehen ist. Der trialogische Gedanke soll somit im Beschwerdemanagement in die Praxis umgesetzt werden. Gerade dieser trialogische Gedanke war im Jahre 2014 nur schwer umzusetzen. Die bisherige Betroffenenvertreterin war krankheitsbedingt zunehmend weniger in der Lage, an der Beschwerdestelle teilzunehmen. Versuche, NachfolgerInnen zu finden, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt. Auch die Einbeziehung des Selbsthilfezentrums brachte keinen Erfolg. Auf der regionalen Ebene scheint es nur schwer möglich zu sein, Betroffene und Angehörige zu finden, die sich ein Engagement zutrauen (außerhalb der Selbsthilfegruppen). Auch bei den professionellen MitarbeiterInnen hat es teilweise Wechsel geben. Zwei langjährige Teilnehmer der Beschwerdestelle schieden zum Ende des Jahres 2014 aus. Diese personellen Wechsel, sowie die Tatsache der recht geringen Inanspruchnahme der Beschwerdestelle macht es erforderlich, in absehbarer Zeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund über die Struktur und Arbeitsweise der Beschwerdestelle zu beraten und den Erfordernissen anzupassen. Es besteht schon jetzt Konsens, dass die Unabhängige Beschwerdestelle als wesentlicher Teil der psychosozialen Versorgung auf jeden Fall weiter bestehen soll. Landesweit wird ebenfalls vermeldet, dass die unterschiedlichsten Beschwerdemöglichkeiten von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nur wenig in Anspruch genommen werden. Dies liegt sicherlich nicht nur daran, dass es keine Beschwerden von Seiten der Nutzer psychiatrischer Hilfen gibt. Häufig werden die Beschwerden bereits ohne Einschaltung einer Unabhängigen Beschwerdestelle direkt vor Ort zwischen den Beteiligten zufriedenstellend geklärt. Dies sollte jedoch nicht zu dem Schluss verleiten, dass eine Unabhängige Beschwerdestelle in der vorliegenden Form keine Bedeutung hätte. Sie ist Ausdruck der Qualität der Arbeit des gesamten Hilfesystems und sollte aus diesem Grund auch, wie vorgesehen, weiter bestehen bleiben.

8 b) Betreuungsstelle Stadt Lüdenscheid Bis Ende 2014 war die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises für den gesamten Märkischen Kreis mit Ausnahme der Städte Iserlohn und Lüdenscheid zuständig. Diese beiden Städte hatten bisher eigene Betreuungsstellen. Zum übernimmt die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises zunächst einen Teil der Aufgaben der Betreuungsstelle der Stadt Lüdenscheid, ab Mitte 2016 wird der Märkische Kreis diese Aufgabe von der Stadt Lüdenscheid komplett übernehmen. Somit wird nur noch die Stadt Iserlohn eine eigene Betreuungsstelle haben. Aufgrund des zum in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden mit den sich daraus ergebenden Aufgaben wurde auf Initiative der Stadt Lüdenscheid zwischen dem Märkischen Kreis und der Stadt ein Vertrag erarbeitet, der die sukzessive Übernahme der Aufgaben der Betreuungsstelle für die Stadt Lüdenscheid durch den Märkischen Kreis vorsieht. Synergieeffekte sollten genutzt werden, die Fachkompetenz sollte in einer Betreuungsstelle gebündelt werden. Konkret bedeutet dies, dass ab beim Märkischen Kreis zunächst eine weitere MitarbeiterIn gegen Kostenerstattung für die Aufgaben der Betreuungsstelle eingestellt wird. Ab Mitte 2016, d. h. wenn der bisherige Mitarbeiter der Stadt Lüdenscheid in Ruhestand geht, wird eine weitere Stelle beim Märkischen Kreis geschaffen werden. Vorteile dieser Verfahrensweise sind unter anderem darin zu sehen, dass die Vertretungsmöglichkeiten in Urlaubs und Krankheitsfällen besser geregelt und Auftragsspitzen besser abgefangen werden können. Für die BürgerInnen gibt es einen festen Ansprechpartner mit einheitlichen Standards im Kreisgebiet. c) Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden Im Jahre 2014 bestand das Team der Betreuungsstelle aus 8 Dipl. SozialarbeiterInnen/ pädagoginnen, die sich insgesamt 7 Vollzeitstellen teilten. Ab wird für den Bereich der Stadt Lüdenscheid eine weitere volle Stelle eingerichtet.

9 Aufgabe der Betreuungsstelle ist die kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten. Ein Schwerpunkt der Aufgaben ist in der Unterstützung der Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren zu sehen. Die Betreuungsstelle schlägt in diesem Rahmen geeignete Personen als ehrenamtlich oder beruflich tätige rechtliche Betreuer vor. Zum trat das novellierte Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden in Kraft. Grund dieser Gesetzesnovelle ist die Hoffnung des Gesetzgebers, die Zahl der vom Gericht angeordneten Betreuungen zu verringern, bzw. weniger umfassende Betreuungen anzuordnen. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Regelung ist vor allem darin zu sehen, dass die Gerichte verpflichtet sind, vor der Erstbestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes die zuständige Betreuungsstelle in jedem Fall anzuhören. Diese Beteiligung ist zwingend vorgeschrieben. Die Betreuungsstelle hat nun die Pflicht, dem Gericht einen qualifizierten Bericht zur persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation des Betroffenen vorzulegen. Außerdem soll die Betreuungsstelle in den Fällen, in denen kein Betreuer zu bestellen ist, anderweitige notwendige Hilfen zu vermitteln. Ein ggfls. vorhandener Hilfebedarf muss anderen Fachbehörden mitgeteilt werden und dem Betroffenen müssen Wege zu den zuständigen Stellen aufgezeigt werden. Im Vorfeld der Gesetzesnovellierung gab es landesweit große Unklarheiten darüber, welche Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der vorhandenen Betreuungsstellen das Gesetz haben wird. In einem Teil der Städte und Kreise war es bis zur Novellierung keinesfalls üblich, dass die Betreuungsstellen eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung in jedem Einzelfall durchführten. Der Märkische Kreis hatte hier schon frühzeitig hohe Standards gesetzt, sodass die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Aufgaben bereits seit Jahren erfüllt wurden. In deutlich mehr als 90% der beantragten Betreuungen wurde schon jetzt die Betreuungsstelle eingeschaltet und mit der umfangreichen Sachverhaltsermittlung betraut. Wie die im Anhang aufgeführten Zahlen der Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2014 zeigen, hat das neue Gesetz somit zu keiner Fallzahlerhöhung geführt. Die bisherigen

10 Standards im Märkischen Kreis sind durch das neue Gesetz landesweit vorgeschrieben. Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises wird weiterhin auf hohem fachlichen Niveau dazu beitragen, das grundgesetzlich verankerte Selbstbestimmungsrecht des Bürgers zu stärken, bei der Vermittlung von notwendigen Hilfen aktiv zu unterstützen und bei der Abklärung der Notwendigkeit zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung eine aussagekräftige Sachverhaltsermittlung durchzuführen. Nicht vergessen wird bei der Aufgabenerledigung die Beratung über Vorsorgemöglichkeiten, um das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und rechtliche Betreuungen soweit als möglich zu vermeiden. d) Hilfeplankonferenz/Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII) Das von mittlerweile 21 Anbietern im Märkischen Kreis vorgehaltene Betreute Wohnen (ambulant und stationär) für Menschen mit Behinderungen hat nicht unerheblichen Einfluss auf die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die 21 Institutionen machen insgesamt 34 Wohnangebote für die drei Bereiche der Menschen mit geistigen Behinderungen, seelischen Behinderungen und Suchterkrankungen. Bedingt durch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankung und der geänderter Sozialstrukturen steigt die Nachfrage nach Beratung, Begleitung und Behandlung von Menschen mit seelischen Störungen, Suchterkrankungen und geistigen Behinderungen. Längerfristige Betreuungen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst finden nur noch in Einzelfällen statt, diese Aufgabe wird fast komplett durch das ambulant Betreute Wohnen (ABW) übernommen. Schwerpunkte der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind die aufsuchenden und motivierenden Beratungen sowie die Vermittlung in entsprechende Angebote. Diese sogenannte Hilfeplanung findet bei fast allen Klienten statt, in standardisierter Form vor allem bei der Hilfeplanung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( 67 SGB XII), sowie bei der Hilfeplankonferenz des Landschaftsverbands Westfalen Lippe für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen ( 53 SGB XII).

11 Die Arbeit in den beiden ein bis zweimal monatlich tagenden Hilfeplankonferenzen teilen sich fünf Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Weitere Teilnehmer dieser Hilfeplankonferenzen sind der LWL sowie jeweils vom Gemeindepsychiatrischen Verbund bzw. der PSAG gewählte VertreterInnen des ambulanten und des stationären Betreuten Wohnens. In der Hilfeplankonferenz wird über die Notwendigkeit und den dann erforderlichen Stundenumfang des Betreuten Wohnens beraten. Im Jahr 2014 fanden insgesamt 38 Hilfeplankonferenzen im Märkischen Kreis statt. Besprochen wurde der Hilfebedarf für insgesamt 381 Klienten, die einen erstmaligen Antrag auf Aufnahme in das Betreute Wohnen gestellt haben. Hiermit ist gegenüber 2013 eine weitere Fallzahlsteigerung zu verzeichnen. (34 Hilfeplankonferenzen, 335 Klienten) e) Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. 67 SGBXII ( Beauftragte Stelle ) Seit 2011 führen MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes als sogenannte Beauftragte Stelle die Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe durch. In den vorbereitenden Gesprächen für die Übernahme dieser Aufgabe gingen sowohl Landschaftsverband Westfalen Lippe wie auch der Fachdienstes Soziales und der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreises von einer jährlichen Zahl von ca. 100 Anträgen aus. Es gab zum damaligen Zeitpunkt zwei stationäre Angebote (Iserlohn und Lüdenscheid), sowie ein ambulantes Angebot in Iserlohn. Die Zahl der stationären Angebote ist stabil geblieben, die ambulanten Angebote haben sich deutlich ausgeweitet. Zusätzlich zum damals bestehenden ambulant Betreuten Wohnen haben drei weitere Anbieter mit Sitz in Lüdenscheid ihre Arbeit aufgenommen. Die beiden Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die diesen Bereich verantwortlich bearbeiten, mussten im Jahre 2014 bei insgesamt 179 Klienten prüfen, ob diese zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zählen und

12 wenn ja, welcher konkrete Hilfebedarf vorliegt. Von diesen 179 Klienten erfüllten 110 die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Gewährung der Hilfen, sodass hier die konkrete Hilfeplanung durchgeführt werden konnte. Gingen wir Anfangs davon aus, dass die Klienten ca. 1 bis 1 ½ Jahre im ambulant Betreuten Wohnen verbleiben, hat sich diese Zeit im Schnitt offenbar deutlich verlängert. Die zunehmende Zahl an Hilfeplanfortschreibungen, die von den Anbietern der Hilfen erstellt und von den beiden Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes inhaltlich geprüft werden müssen, sind hierfür ein Indiz. Neben den 179 Neufällen waren 162 Hilfeplanfortschreibungen im Jahr 2014 zu verzeichnen. f) 25 Jahre Gesprächskreis Pflegende Angehörige Menden Im Oktober 2014 konnte der Gesprächskreis Pflegende Angehörige in Menden sein 25jähriges Bestehen feiern. Der Gesprächskreis ist damit eine der am längsten bestehenden Angehörigengruppen im Märkischen Kreis. Begleitet wurde die Gruppe über viele Jahre durch eine Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die eine neue Aufgabe gefunden hat, sowie durch die Leiterin der Pflegedienste DRK Soziale Dienst Iserlohn Land ggmbh. Seit Anfang 2014 begleitet ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der mit einer halben Stelle beim Sozialpsychiatrischen Dienst und mit der anderen halben Stelle beim Demenz Servicezentrum NRW für die Region Dortmund beschäftigt ist, die Gruppe. Neben der Vermittlung über Fakten und Neuigkeiten im Bereich der Pflege, insbesondere bei demenziell erkrankten Menschen, steht der Austausch der betroffenen Angehörigen im Vordergrund der sich einmal monatlich treffenden Gruppe. Gegenseitige Entlastung und Unterstützung stärken die Angehörigen bei der teilweise langen und kräftezehrenden Pflege in der häuslichen Umgebung. Neben der Gruppe in Menden gibt es noch weitere Gesprächskreise für pflegende Angehörige im Märkischen Kreis. Vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Märkischen Kreises direkt unterstützt wird die gemeinsam mit dem Gerontopsychiatrischen Zentrum der Hans Prinzhorn Klinik getragene Gruppe in Iserlohn.

13 In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass reine Selbsthilfegruppen in diesem Bereich meist nur kurze Zeit existieren. Professionelle Begleitung ist eines der Merkmale länger existierender Gruppen. Angehörige sind mit der Pflege häufig so gefordert, dass die zusätzliche ehrenamtliche Organisation und Mitarbeit in einer Angehörigen Selbsthilfegruppe meist kaum möglich ist. Mit dieser Erkenntnis werden sich sowohl im Märkischen Kreis, wie auch NRW weit, die entsprechenden Institutionen und Gremien auseinandersetzen müssen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst in NRW wird dies zu einem der Schwerpunktthemen für das Jahr 2015 machen. g) Überarbeitung des Konzeptes des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle Im Jahre 2014 wurde das Konzept des Fachdienstes erneut überarbeitet. Zu finden ist das Ergebnis auf den Internetseiten des Märkischen Kreises. Änderungen gegenüber dem bisherigen Konzept gab es unter anderem in der beratenden Tätigkeit gem. PsychKG bei den verschiedenen Zielgruppen. Im Vordergrund der jetzigen Beratung steht vor allem die konkrete Hilfeplanung und Vermittlung der Klienten in entsprechende Angebote. Eine längerfristige Betreuung durch die MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes findet außer beim ambulant Betreuten Wohnen in der Regel nur noch in Ausnahmefällen statt. Im Bereich des Betreuungsrechtes hat das bereits erwähnte Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden Auswirkungen auf Art und Umfang der Arbeit. Die in den letzten Jahren hinzugekommenen Aufgaben wie ambulante Rehabilitation für Suchtkranke, Psychiatriekoordination, Hilfeplanung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ( 67 SGB XII) und ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen werden im neuen Konzept dargestellt.

14 III. Ausblick Neben der Fortführung der bisherigen Arbeit wird es im Jahre 2015 einige Themen geben, die, meistens gemeinsam mit anderen Institutionen, im Märkischen Kreis bearbeitet werden sollen. Hierbei handelt es sich stichwortartig um folgende Themen: Aufbau und Förderung weiterer örtlicher Arbeitsgemeinschaften im Betreuungswesen zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure in diesem Bereich. Angehörigenarbeit Hier ist eine kreisweite Fachtagung angedacht. Die vorhandenen Angehörigengruppen sollen weiter unterstützt werden; gemeinsam mit anderen Anbietern sollen, wo erforderlich, neue Angehörigengruppen initiiert und begleitet werden. Die Behandlungsvereinbarung zwischen Betroffenen und vor allem Kliniken werden als wichtiges Instrument zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen und zum wertschätzenden Umgang mit psychisch Kranken gesehen. Vom Ministerium Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, wird das Thema Behandlungsvereinbarung als sehr wichtig angesehen. Mit den Beteiligten vor Ort soll ein sinnvoller Umgang mit diesem Instrumentarium entwickelt werden. Ab wird, wie bereits oben dargestellt, die Aufgabe der Betreuungsstelle der Stadt Lüdenscheid sukzessive vom Märkischen Kreis übernommen. IV. Jahresstatistiken Anlage I u. II Sozialpsychiatrischer Dienst 2014/2013 Anlage III u. IV Betreuungsstelle 2014/2013

15 Anlage I Statistik Sozialpsychiatrischer Dienst vom bis Stadt/ Gemeinde Geschlecht Abhängigkeitserkrankung G Psychische Störung G Alterserkrankung Psychische Störung Keine Störung Gesamt Summe Klienten M W Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung G Abhängigkeitserkrankung Altena Balve Halver Hemer Herscheid Iserlohn Kierspe Lüdenscheid Meinerzhagen Menden Nachrodt Wiblingwerde Neuenrade Plettenberg Schalksmühle Werdohl Summe

16 Anlage II Statistik Sozialpsychiatrischer Dienst vom bis Stadt/ Gemeinde Geschlecht Abhängigkeitserkrankung G Psychische Störung G Alterserkrankung Psychische Störung Keine Störung Gesamt Summe Klienten M W Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung Fälle Beratung G Abhängigkeitserkrankung Altena Balve Halver Hemer Herscheid Iserlohn Kierspe Lüdenscheid Meinerzhagen Menden Nachrodt Wiblingwerde Neuenrade Plettenberg Schalksmühle Werdohl Summe

17 Anlage III Amtsgerichtsbezirke Altena (Nachrodt Wiblingwerde, Werdohl, Neuenrade) Iserlohn (Hemer) Lüdenscheid (Schalksmühle, Halver) Meinerzhagen (Kierspe) Menden (Balve) Plettenberg (Herscheid) Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2014 Vormundschaftsgerichtshilfe Unterbringungsverfahren Beratung von Betreuern Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten Öffentliche Beglaubigungen Gesamt:

18 Anlage IV Jahresstatistik der Betreuungsstelle 2013 Amtsgerichtsbezirke Altena (Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl,Neuenrade) Iserlohn (Hemer) Lüdenscheid (Schalksmühle, Halver) Meinerzhagen (Kierspe) Menden (Balve) Plettenberg (Herscheid) Vormundschaft sgerichtshilfe Unterbringungsverfa hren Beratung von Betreuern Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten Öffentliche Beglaubigungen Gesamt:

JAHRESBERICHT verlangsamt. ausgeglichen. bewusstseinsklar. hoffnungslos. im Gedankengang geordnet. offen. schwingungsfähig

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