Informationen zu Villachs Kindergärten

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1 Informationen zu Villachs Kindergärten Kindergartenordnung 1 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:02

2 Impressum Herausgeber: Stadt Villach, Abteilung Kindergärten und Horte, Telefon / , kindergarten@villach.at. Satz: Stadt Villach, Öffentlichkeitsarbeit, Stand Satz-, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Zeichnungen: Kinder der Kindergärten der Stadt Villach. Foto: istockphoto.com/hanna Monika Cybulko. Hinweis Soweit in dieser Kindergartenordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer in gleicher Weise. 02 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:05

3 Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen erfüllen wesentliche, unverzichtbare Aufgaben Sie erfüllen einen elementaren Bil dungsauftrag, sie bereiten heranwachsende Generationen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) respektvoll auf Basis qualitätsvoller pädagogischer Konzepte auf zukünftige Herausforderungen vor, sie fördern die Chancengleichheit von Kindern und müssen die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben bei Bedarf zufrieden stellend sichern. Bildung beginnt mit der Geburt Die Familie ist der erste, umfassendste, am längsten und stärksten wirkende Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsort für Kinder. Daher kommt dem frühen Lernen in der Familie eine enorm wichtige Bedeutung zu. Weiterführend haben Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen als familienergänzende Einrichtungen den Auftrag, zusätzlich zur qualitätsvollen Betreuung und Erziehung allen Kindern rechtzeitig bestmögliche Bildungserfahrungen und -chancen zu bieten. Der Vorbereitung auf die Schule auf das Leben kommt besonderer Stellenwert zu. Das verpflichtende Kindergartenjahr Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten besuchen. Die Verpfl ichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem zweiten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien (nach dem Schulgesetz) die vor dem ersten Schuljahr liegen. Die zum Kindergartenbesuch verpfl ichteten Kinder haben den Kindergarten von Montag bis Donnerstag jeder Woche jeweils von 8 bis 12 Uhr (16 Wochenstunden) zu besuchen. 03 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:07

4 Wichtige Hinweise zur Aufnahme in die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Um in die Vorkindergartengruppe aufgenommen zu werden, ist die Vollendung des zweiten Lebensjahres Ihres Kindes Voraussetzung. Um in die Kindergartengruppe aufgenommen zu werden, ist die Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Voraussetzung. Um in die Integrationsgruppe aufgenommen zu werden, ist die Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Voraussetzung und bedarf eines medizinischen, pädagogischen und/oder psychologischen Gutachtens. Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Kindergarten an und bringen Sie es bei dieser Gelegenheit mit. Sie stellen so den Erstkontakt zwischen der Leiterin und Ihrem Kind her. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die neue personelle und räumliche Umgebung mit Ihrem Kind etwas näher kennen zu lernen. Die Voranmeldung ist im Jahr des gewünschten Kindergartenbesuches jederzeit möglich, bedeutet aber noch keine konkrete Auf nahme für einen Kindergartenplatz. Bitte bringen Sie zur Einschreibung (die maßgebend für die Vormerkung Ihres Kindes ist) den Mutter-Kind-Pass, den Meldezettel ezettel und die Versicherungsnummer mer Ihres Kindes mit. Besitzen Sie eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft und besitzen Sie keinen Mutter-Kind-Pass, muss vor Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. 04 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:09

5 Wie ist der Besuch Ihres Kindes im Kindergarten geplant? Um aufbauende und erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können, ist es wichtig, dass Ihr Kind so regelmäßig wie möglich den Kindergarten besucht. Natürlich kann Ihr Kind bei Ihnen zu Hause bleiben, wenn Sie Urlaubstage konsumieren oder besondere Anlässe gegeben sind, wo Ihr Kind mit dabei sein soll. Für Kinder, die, wie eingangs erwähnt, zum Kindergartenbesuch verpfl ichtet sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Bis 17 Uhr hat der Kindergarten geöffnet. Ihr Kind muss daher spätestens bis dahin von Ihnen oder einer im Betreuungsvertrag genannten Person abgeholt werden. Sie können Ihr Kind selbstverständlich fl exibel, je nach Ihren zeitlichen Gegebenheiten, mittags bis Uhr und nachmittags bis Uhr anmelden und abholen. Änderungen in der Person des Abholberechtigten sind vom erziehungsberechtigten Vertragspartner der Leiterin bekanntzugeben. Wird Ihr Kind krank oder ist aus anderen Gründen für längere Zeit ein Kindergartenbesuch nicht möglich, so wird um ehestmögliche Benachrichtigung der Kindergartenleiterin ersucht. Sollte Ihr Kind während eines Kindergartentages erkranken, werden Sie nach Verständigung durch die Leiterin gebeten, Ihr Kind, sobald es Ihnen möglich ist, persönlich oder durch eine geeignete Person abzuholen. Hatte Ihr Kind eine Infektionskrankheit (Schafblattern, Masern, Röteln,...), so werden Sie zum Schutz der anderen Kinder im Kindergarten ersucht, bei Wiederaufnahme des Kindergartenbesuches auf Verlangen der Kindergartenleiterin ein ärztliches Zeugnis beizubringen, wonach eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist. Haben die Kindergartenpädagogin, die Leiterin und die Sonderkindergartenpädagogin der APF (Ambulante Pädagogische Förderung) Bedenken bezüglich der geistigen, sozial-emotionalen oder körperlichen Eignung Ihres Kindes für den Kindergartenbesuch, so sind medizinische, pädagogische oder psychologische Gutachten zur Abklärung beizubringen, um einen Verbleib im Kindergarten zu gewährleisten, beziehungsweise um notwendige Schritte zur Förderung Ihres Kindes einzuleiten. Ein Mal jährlich erfolgt eine Untersuchung durch die Schulärztin. 05 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:09

6 Was braucht Ihr Kind im Kindergarten? Für den Besuch des Kindergartens sind einige Gegenstände erforderlich, die Sie bitte mit dem Namen Ihres Kindes versehen müssen. So können Verwechslungen vermieden werden, die unweigerlich bei einer großen Anzahl von Kleinkindern auftreten und viele Kinder verunsichern können. Gebraucht werden Hausschuhe Jausentasche (Jause ohne Süßigkeiten!) Turnhemd Turnhose Bettwäsche (wenn Ihr Kind ganztägig untergebracht ist) Zahnputzbecher, -bürste, -paste Wechselwäsche Bei Bedarf bringen Sie bitte Taschentücher und Servietten mit. Auch wird im Laufe des Jahres zwei Mal ein Werkbeitrag und zwei Mal ein Kopierbeitrag eingehoben, der für verschiedene Werkstücke und Kopien zur Verfügung steht. Wird Ihr Kind im Rahmen der Ambulanten Pädagogischen Förderung (APF) betreut, so wird ein einmaliger Kostenbeitrag für Fördermaterial von Ihnen eingehoben. Wann erfolgt die Abmeldung Ihres Kindes? Zahlungsrückstände beim Kindergartenbeitrag Oftmalige unentschuldigte Abwesenheit Ihres Kindes vom Kindergarten Wiederholtes verspätetes Abholen Ihres Kindes vom Kindergarten Nichtvorlage erforderlicher medizinischer, pädagogischer und psychologischer Gutachten bei Bedenken über die Eignung Ihres Kindes für den Kindergartenbesuchesuch 06 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:10

7 Wann hat der Kindergarten für Ihr Kind geöffnet? Das Kindergartenjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August. Fällt der letzte Tag im Monat Juli auf einen Montag oder Dienstag, so endet das Kindergartenjahr am Freitag der Vorwoche. Fällt der letzte Tag im Monat Juli auf einen Mittwoch oder Donnerstag, wird die Betriebszeit des Kindergartens bis Freitag dieser Woche ausgedehnt. Die Kindergärten der Stadt Villach sind an Werktagen von Montag bis Freitag wie folgt geöffnet: Ganztagsgruppe 7 Uhr (6.45) bis 17 Uhr Erweiterte Halbtagsgruppe 7 Uhr (6.45) bis Uhr Halbtagsgruppe Vormittag 7 Uhr (6.45) bis Uhr Halbtagsgruppe Nachmittag 13 bis 17 Uhr In den Weihnachts- und Osterferien haben die Kindergärten der Stadt Villach jeweils einen Betrieb (Weihnachts- und Osterkindergarten) g e ö ff n e t. Im Monat August und bis zum Kindergartenbeginn ist ebenfalls ein Betrieb (Sommerkindergarten) g e ö ff n e t. Wie viel kostet ein Kindergartenplatz für Ihr Kind? Die Halbtagsbetreuung im Kindergarten ist in den Monaten September bis Juli für kindergartenpflichtige Kinder gratis. Der Kindergartenbeitrag, der Verpflegskostenbeitrag, der Fremdsprachenbeitrag sowie der Beitrag für den Sommerkindergarten wird anteilsmäßig je angefangenem halben Kalendermonat (1. bis 15., 16. bis 30./31.) verrechnet. Für die in den Monat August fallenden Tage des Regelkindergartens bzw. die in den Monat Juli fallenden Tage des Sommerkindergartens wird kein Beitrag vorgeschrieben. Für den Monat September wird grundsätzlich nur der halbe Monatsbeitrag vorgeschrieben. Sie müssen Ihren Kindergartenbeitrag mittels Bankeinzug oder Erlagschein monatlich im Nachhinein (bis zum 5. des Folgemonats) einzahlen. 07 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:10

8 Die soziale Staffel Stellt der Kindergartenbeitrag für Sie auf Grund Ihrer Einkommenssituation eine außerordentliche Belastung dar, können Sie beim Magistrat Villach, Kindergärten und Horte, um Beitragsermäßigung beziehungsweise Beitragsbefreiung gemäß den geltenden Richtlinien ansuchen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher und Mehrkinderfamilien eher in den Genuss einer Ermäßigung oder Befreiung des Kindergartenbeitrages kommen. Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.) Einkommensteuererklärung des Vorjahres Einheitswertbescheid (bei Landwirten) Bestätigung über das Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse) Bestätigung über den Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung) Nachweis über die Familienbeihilfe (Finanzamt) Unterhaltsbeschluss Nachweis über Alimentationszahlungen Bestätigung über die Kinderbetreuungsbeihilfe (Arbeitsmarktservice) Mietvorschreibung (getrennt nach Miete und Betriebskosten) Bescheid Wohnbeihilfe FORMULAR Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Leiterin des Kindergartens oder auf der Website der Stadt Villach ( Als Zeitpunkt des Inkrafttretens einer sozialen Staffelung gilt der Monat der Antragstellung. villach.at/kgformular 08 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:11

9 Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar Kosten für die Kinderbetreuung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen gerne Ihr Wohnsit z- fi nanzamt! Eine Bestätigung über die von Ihnen geleisteten Kinderbetreuungskosten (Finanzamtsbestätigung) wird Ihnen am Jahresanfang für das abgelaufene Kalenderjahr automatisch zugesandt. Anschriftsänderung Ändern sich im Laufe des Jahres Ihre Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, ersuchen wir Sie, über diese Änderungen der Leiterin des Betriebes so bald wie möglich Bescheid zu geben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen eine schöne Zeit im Kindergarten en der Stadt Villach. 09 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:12

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11 Kindergärten und Horte 9500 Villach Auskunft T / E kindergarten@villach.at Einverständniserklärung Ich habe die vorliegende Kindergartenordnung für das Kindergartenjahr... gelesen und zur Kenntnis genommen. Name des Kindes Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten 11 Kindergartenordnung 2016_DRUCK.indd :05:12

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