Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II:
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- Walther Adenauer
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1 24002 Landratsamt Erzgebirgskreis - Paulus-Jenisius-Str Annaberg-Buchholz Herrn Konrad Mustermann Musterweg Musterstadt 1 Bearbeiter/in: Frau Bearbeiterin Dienstgebäude: Paulus-Jenisius-Str Annaberg-Buchholz Zimmer-Nr.: 0000 Telefon: Telefax: Jobcenter@kreis-erz.de Unsere Zeichen: 07146BG Datum: _ Muster- BESCHEID über Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes _ Sehr geehrter Herr Mustermann, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden aufgrund Ihres Antrages vom gemäß den 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II folgenden Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom bis in folgender Höhe bewilligt: _ für Monat Jan ,62 EUR für Monat Feb ,62 EUR für Monat März ,62 EUR für Monat Apr ,62 EUR für Monat Mai ,62 EUR für Monat Juni ,62 EUR für Monat Juli ,62 EUR für Monat Aug ,62 EUR für Monat Sep ,62 EUR für Monat Okt ,62 EUR für Monat Nov ,62 EUR für Monat Dez ,62 EUR 3 Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II: - Herr Mustermann, Konrad, geb. am für den Monat Jan ,75 4 Sprechzeiten: Kontakt: Bankverbindung: Montag 08:00 12:00 Telefon: Erzgebirgssparkasse Dienstag 08:00 18:00 Zentrales Telefax: Konto-Nr.: Mittwoch 08:00 12:00 Internet: BLZ: Donnerstag 08:00 12:00 BIC: WELADED1STB Freitag 08:00 12:00 IBAN DE und nach Vereinbarung Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter
2 Seite: 2 zum Muster-Bescheid vom BG für den Monat Feb ,75 EUR für den Monat März ,75 EUR für den Monat Apr ,75 EUR für den Monat Mai ,75 EUR für den Monat Juni ,75 EUR für den Monat Juli ,75 EUR für den Monat Aug ,75 EUR für den Monat Sep ,75 EUR für den Monat Okt ,75 EUR für den Monat Nov ,75 EUR für den Monat Dez ,75 EUR - Frau Mustermann, Elisha, geb. am für den Monat Jan ,74 EUR für den Monat Feb ,74 EUR für den Monat März ,74 EUR für den Monat Apr ,74 EUR für den Monat Mai ,74 EUR für den Monat Juni ,74 EUR für den Monat Juli ,74 EUR für den Monat Aug ,74 EUR für den Monat Sep ,74 EUR für den Monat Okt ,74 EUR 4 für den Monat Nov ,74 EUR für den Monat Dez ,74 EUR - Frau Mustermann, Maxi, geb. am für den Monat Jan ,13 EUR für den Monat Feb ,13 EUR für den Monat März ,13 EUR für den Monat Apr ,13 EUR für den Monat Mai ,13 EUR für den Monat Juni ,13 EUR für den Monat Juli ,13 EUR für den Monat Aug ,13 EUR für den Monat Sep ,13 EUR für den Monat Okt ,13 EUR für den Monat Nov ,13 EUR für den Monat Dez ,13 EUR Vorlage Betriebskostenabrechnungen Werden lfd. Leistungen für die Heizkosten/Betriebskosten nach 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, so werden diese unter Vorbehalt gewährt. Die jährlichen Heizkostenund/oder Betriebskostenabrechnungen bei Eigenheimbesitzern die entsprechenden analogen Unterlagen - sind unaufgefordert innerhalb e i n e r Woche nach Erhalt vorzulegen. Sofern Nachzahlungen ausgewiesen werden, erfolgt eine Prüfung, in welcher Höhe, unter Beachtung einer wirtschaftlichen Verhaltensweise die Übernahme erfolgen kann. Ergibt die Jahresabrechnung, dass die Vorauszahlungen über den tatsächlichen Kosten lagen, ist der sich daraus ergebende Guthabenbetrag unverzüglich zu erstatten. 5 Der/die vorgenannte(n) Betrag/Beträge enthalten/enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Sie Anspruch
3 Seite: 3 zum Muster-Bescheid vom BG auf diese Leistungen haben, sind diese in der beigefügten Berechnung ausgewiesen. Die genannte Berechnung ist Bestandteil dieses Bescheides. Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen (RBEG) sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) beschlossen. Die neu festgesetzten Regelbedarfe werden ab bei der Berechnung des Leistungsanspruches berücksichtigt. Die Aufteilung des Zahlbetrages auf die einzelnen Zahlungsempfänger entnehmen Sie bitte der beigefügten Berechnung. Hinweis zum JobCenter: Die Behörde ist zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und hat zur Umsetzung des SGB II- Leistungsrechts das JobCenter eingerichtet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis schriftlich oder bei jedem anderen Dienstgebäude 7 des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis zur Niederschrift eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Jobcenter Erzgebirgskreis Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam. Hinweis: Soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Widerspruch oder (nach einem zulässigen Widerspruch)eine zulässige Klage, Berufung oder Revision anhängig ist, wird dieser Bescheid Gegenstand des jeweiligen Rechtsbehelfsbzw. Rechtsmittelverfahrens ( 86,96 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Ein (erneuter) Widerspruch ist dann nicht statthaft.
4 Seite: 4 zum Muster-Bescheid vom BG Ergänzende Erläuterungen: 6 Ergänzende Erläuterungen: Die Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt, solange Sie hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung der Hilfebedürftigkeit bemühen. Grundsätzlich ist dabei jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Können Sie keine Erwerbstätigkeit finden, müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Träger eine angebotene Arbeitsgelegenheit annehmen. Weiterhin müssen Sie auf Verlangen Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Die Leistungen wurden nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet, die sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben. Beachten Sie bitte, dass Leistungen frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Die Antragstellung wirkt auf den ersten des Monats zurück. Um Unterbrechungen des Leistungsbezuges zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes bei dem zuständigen Leistungsträger einen weiteren Antrag stellen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung in der Regel versichert. Die Krankenkasse entscheidet abschließend, ob eine Familienversicherung besteht. Als nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Bezieher von Sozialgeld) setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Sie sind durch den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht rentenversichert. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger werden aber die Zeiten des Leistungsbezuges von Alg II gemeldet (nicht Sozialgeld). Über die jährliche Meldung erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Meldebescheinigung. Die Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten nachzukommen. Die Leistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Der Bewilligungszeitraum soll auf sechs Monate verkürzt werden, wenn über den Leistungsanspruch vorläufig gemäß 41a SGB II entschieden wurde oder die Kosten der Unterkunft unangemessen sind. Anspruch besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen Leistungen nur für einen Teil eines Monats zu, wird die Leistung anteilig erbracht.
5 Seite: 5 zum Muster-Bescheid vom BG Ändert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann, müssen Sie dies ohne Aufforderung dem zuständigen Träger unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dies betrifft z. B.: Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse Beantragung/Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen Änderung der Bankverbindung Aus- oder Zuzug einer Person Arbeitsunfähigkeit Kosten der Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären ( 93 Abs.8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten (u. a. Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind. Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar sein. Sie sind verpflichtet, den Zeitraum und die Dauer einer geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vorher abzustimmen. Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II wegfällt und zurückgefordert wird. Diesen Bescheid können Sie - ggf. zusammen mit dem Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung - nutzen, um gegenüber der Krankenkasse und sonstigen Stellen Ihren Leistungsbezug nachzuweisen.
6 Seite: 6 zum Muster-Bescheid vom BG A k t e n z e i c h e n : 07146BG Datum: Gültigkeitsdauer : Anzeigemonat : Jan Status : Aktiv A A n s c h r i f t : Mustermann, Konrad Musterweg 1 B Musterstadt Personenbezogene Berechnung für den Monat Vorname Gesamt Konrad Elisha Maxi Nachname Mustermann Mustermann Mustermann - geboren am C erwerbsfähig Ja Ja Ja - Regelbedarf 1.063,00 368,00 368,00 327,00 Miete 290,00 96,67 96,67 96,66 Nebenkosten 74,00 24,67 24,67 24,66 Heizkosten 74,00 24,67 24,67 24,66 - Gesamtbedarf 1.501,00 514,01 514,01 472,98 - Kindergeld (1. Kind) 192,00 192,00 - Verbleibender Gesamtbedarf 1.309,00 514,01 514,01 280,98 Bedarfsanteile 39,27% 39,27% 21,46% - Brutto-Erwerbseinkommen 968,09 968,09 Abzüge vom Bruttoeinkommen 299,09-299,09- Grundfreibetrag pauschal 100,00-100,00- Versicherungspauschale 30,00- - berücksichtigter Betrag 0,00 Kfz-Haftpflichtversicherung 26,47- - berücksichtigter Betrag 0,00 H Beiträge zur Riesterrente 15,00- - berücksichtigter Betrag 0,00 Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 173,62-173,62- G D E F Verteilbares Einkommen 395,38 395,38 Verteiltes Einkommen 395,38 155,26 155,27 84,85 Gesamteinkommen 585,38 155,26 155,27 276,85 Bedarf./. Einkommen 913,62 358,75 358,74 196,13 Monatlicher Betrag 913,62 358,75 358,74 196,13 - Anteil Kommune 438,00 146,01 146,01 145,98 - Anteil Bund 475,62 212,74 212,73 50,15 I K L
7 Seite: 7 zum Muster-Bescheid vom BG SOZIALVERSICHERUNG Die Beiträge zur Sozialversicherung werden gewährt und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt: Gesetzliche Krankenversicherung Konrad EUR 89,76 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Krankenversicherung Elisha EUR 89,76 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Krankenversicherung Maxi EUR 89,76 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Pflegeversicherung Konrad EUR 17,19 Gesetzliche Pflegeversicherung Elisha EUR 17,19 Gesetzliche Pflegeversicherung Maxi EUR 17,19 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Konrad EUR 7,05 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Elisha EUR 7,05 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Maxi EUR 7,05 M EINKOMMEN Netto-Einkommen Mustermann, Konrad EUR 669,00 Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 20,00 % von EUR 868,09 EUR 173,62- O AUSZAHLUNGSSUMME FALL + AUFTEILUNG ZAHLUNGSEMPFÄNGER: N MONATLICHER GRUNDSICHERUNGSBETRAG ab Jan EUR 1.255,62 ZAHLUNGSEMPFÄNGER 1.Mustermann, Konrad Musterstadt BIC WELADED1STB IBAN DE Erzgebirgssparkasse Auszahlungsbetrag Jan EUR 913,62 99.Gesundheitsfonds BVA, Bonn BIC MARKDEFFXXX IBAN DE BBk Zentrale Frankfurt Main Auszahlungsbetrag Jan EUR 342,00 P
8 Seite: 8 zum Muster-Bescheid vom BG Landratsamt Erzgebirgskreis Jobcenter Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße Annaberg-Buchholz Bescheid wurde erstellt am: Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio Name, Vorname: Mustermann, Konrad Straße: Musterweg 1 Ort: Musterstadt Die o.g. Person ist Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistungen werden für den Zeitraum vom bis mit Bescheid vom bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig ( 33 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -SGB X-). Zur Information Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter Wichtig: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für eine Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: ARD,ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice Köln Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio.
Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II:
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