Ratgeber für Senioren. Ansprechpartner im Landratsamt und vor Ort Einrichtungen und Dienste im Unterallgäu Tipps und Angebote rund ums Älterwerden

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1 Ratgeber für Senioren Ansprechpartner im Landratsamt und vor Ort Einrichtungen und Dienste im Unterallgäu Tipps und Angebote rund ums Älterwerden

2 »Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte.«dieses Zitat des Schriftstellers Curt Goetz trifft auch auf das Älterwerden zu: Sie können sich sehr wohl ein Stück weit darauf vorbereiten selbst bestimmen, wie Sie im Alter leben wollen. Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie dabei unterstützen. Egal, ob ein Angehöriger Hilfe benötigt, oder Sie selbst fürs Alter vorsorgen wollen: Der»Leitfaden Pflegebedürftigkeit«auf Seite 21 gibt Ihnen einen ersten Überblick, an was Sie alles denken müssen. In der Heft-Mitte sehen Sie»Auf einen Blick«, wo im Landkreis welche Leistungen für Senioren angeboten werden. Sie lernen in dieser Broschüre Dienste und Versorgungsformen kennen von Fahrdiensten über die Kurzzeitpflege bis hin zu verschiedenen Wohnformen. Wir informieren Sie über unsere Beratungsangebote am Landratsamt, erläutern, wie Sie finanzielle Hilfen und Vergünstigungen beantragen und wer Ihnen weiterhelfen kann. Denn im Unterallgäu gibt es viele Menschen, die sich oftmals ehrenamtlich für Senioren engagieren. Als Angehöriger erfahren Sie, wie Sie die Pflege eines geliebten Menschen mit dem Beruf vereinbaren können, wo und wie Sie dabei Unterstützung erhalten. Ich hoffe, dieser Ratgeber ist für alle Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Interessierte eine wertvolle Unterstützung. Für Anregungen und Fragen steht Ihnen die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten am Landratsamt zur Verfügung, Telefon ( ) Wichtige Adressen finden Sie ergänzend in unserem Sozialatlas und weitere Informationen im Internet: Hans-Joachim Weirather Landrat 1

3 Inhaltsverzeichnis 1. Persönliche Beratung Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten Demenz-Telefon Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden Die Betreuungsstelle Die Behindertenbeauftragten Wohnberatung Rentenberatung Leitfaden: Pflegebedürftigkeit Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung Pflegezeit und Familienpflegezeit Ambulante Pflegedienste Mahlzeitendienste Hausnotruf Hilfen im Haushalt Fahrdienste Tagespflege Betreuungsgruppen Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Selbsthilfegruppen Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Pflegeversicherung Pflegestufen Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Leistungen der Pflegeversicherung 39 Pflegegeld 39 Pflegesachleistungen 39 Kombination von Geld- und Sachleistungen 40 Teilstationäre Leistungen 40 Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohgruppen 40 Leistungen bei vollstationärer Pflege 40 2

4 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 40 Pflegehilfsmittel 41 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 41 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 42 Leistungen beantragen 42 Gesamtübersicht über alle Leistungen Barrierefreies Bauen Mülltonne Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Schwerbehindertenausweis Sozialleistungen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Gesundheit Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wohngeld Wohnformen Ambulant betreute Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen Stationäre Einrichtungen Beschwerdestelle Rechtliche Hilfen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht Rechtliche Betreuung Sterben und Trauer Sterbephase Checkliste Trauerfall Wichtige Telefonnummern 65 3

5 1. Persönliche Beratung anderen Stellen zusammen. Sie informiert die Öffentlichkeit über seniorenspezifische Themen. Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Vieles lässt sich so völlig unkompliziert klären Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten Wir haben ein offenes Ohr für Sie: Bei allen Fragen rund ums Älterwerden können Sie die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu kontaktieren. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie Fragen zur Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen haben oder wissen möchten, welche finanzielle Hilfen es gibt. Welche Aufgaben hat die Fachstelle? Sie berät und unterstützt Bürger bei spezifischen Fragestellungen und Problemen zum Thema Älterwerden. Sie vertritt den Landkreis in Arbeitskreisen für Seniorenangelegenheiten. Sie arbeitet mit Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege und Fachstelle für Seniorenangelegenheiten Sabine Eberle, Telefon ( ) , Zimmer 35 Caroline-Maria Gsöllpointner, Telefon ( ) , Zimmer 131 Montag bis Mittwoch 8-12 Uhr Uhr Donnerstag 8-12 Uhr Uhr Freitag 8-12 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünfte möglich. Wer koordiniert das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Unterallgäu? Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises Unterallgäu ist die Koordinationsstelle, besetzt mit Hubert Plepla. Die Koordinationsstelle versteht sich als Kooperationspartner für alle Einrichtungen und Organisationen im Landkreis Unterallgäu, die dazu beitragen, dass Senioren möglichst lange zu Hause wohnen bleiben können. Herr Plepla arbeitet eng mit den Arbeitskreisen zusammen und begleitet diese. Zudem steht er in engem Kontakt mit 4

6 den Gemeinden, um diese bei der Umsetzung des Seniorenkonzepts des Landkreises sowie der lokalen Seniorenkonzepte zu beraten und zu unterstützen. Koordinator seniorenpolitisches Gesamtkonzept Hubert Plepla, Telefon ( ) , Zimmer Demenz-Telefon Ist der Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied an Demenz erkrankt, bricht eine Welt zusammen. Warum trifft es gerade uns? ist oft die erste Reaktion. Neben der Sorge um den Kranken belastet die Angehörigen in vielen Fällen auch die Pflege. Im Unterallgäu lassen wir Sie damit nicht allein. Wo erhalten Betroffene»erste Hilfe«? In der Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu haben wir ein»demenz-telefon«eingerichtet. Über das Demenz-Telefon können Sie alle Fragen rund um das Thema Demenz stellen. Auf Wunsch können Sie auch ein persönliches Gespräch vereinbaren. Ist die Beratung am Demenz-Telefon anonym? Ja, wenn Sie anonym bleiben möchten, so ist dies selbstverständlich möglich. Ob anonym oder nicht: Jedes Gespräch wird absolut vertraulich behandelt! Demenz-Telefon Caroline-Maria Gsöllpointner, Telefon ( ) Montag bis Mittwoch 8-12 Uhr Uhr Donnerstag 8-12 Uhr Uhr Freitag 8-12 Uhr Weitere Informationen: Der Arbeitskreis Gerontopsychiatrie im Gemeindepsychiatrischen Verbund Memmingen-Unterallgäu hat einen Demenz-Wegweiser herausgegeben. Dieser Ratgeber informiert ausführlich über Hilfsangebote in der Stadt Memmingen und im Unterallgäu. Er ist unter anderem beim Landratsamt Unterallgäu erhältlich oder online auf den Internetseiten des Landkreises Unterallgäu einsehbar. Welche Auskünfte bekomme ich am Demenz-Telefon? Am Demenz-Telefon erfahren Sie mehr über Beratungs- und Versorgungsangebote und Sie erhalten Adressen von weiteren Ansprechpartnern und Selbsthilfegruppen. 5

7 1. 3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Seit 1. Dezember 2009 hat der Landkreis Unterallgäu eine eigene Seniorenbeauftragte: Edeltraud Neubauer steht ehrenamtlich allen Senioren, deren Angehörigen und den Seniorenbeauftragten der Gemeinden mit Rat und Tat zur Seite. Zweimal monatlich bietet sie Bürgersprechstunden im Landratsamt Mindelheim an. Welche Aufgaben hat die Seniorenbeauftragte? Die Seniorenbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Sprachrohr für alle Senioren im Landkreis Unterallgäu sowie deren Angehörige. Sie ergänzt das Angebot der Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt. Edeltraud Neubauer ist Bindeglied zwischen älteren Mitbürgern und den Entscheidungs- und Beratungsgremien des Landkreises und will für die Anliegen und Bedürfnisse älterer Menschen sensibilisieren. Kann mir die Seniorenbeauftragte beim Ausfüllen von Anträgen helfen oder mir sagen, mit welchem Problem ich mich an wen wenden kann? Ja, auch dabei ist Ihnen unsere Seniorenbeauftragte behilflich. Bringen Sie Ihre Unterlagen einfach mit in die Sprechstunden. Die Seniorenbeauftragte Edeltraud Neubauer, soziales@lra.unterallgaeu.de Sprechstunde am Landratsamt: An jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat: Uhr Zimmer 12 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie nicht mobil sind, wenden Sie sich an unsere Senioren-Fachstelle im Landratsamt (Seite 4) oder schreiben Sie eine . 6 Edeltraud Neubauer

8 1. 4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden Amberg Anna Fipper-Riedl, Telefon ( ) Apfeltrach Anna Mayer, Telefon ( ) Thea Scholz, Telefon ( ) Hubert Eisenschmid Telefon ( ) Babenhausen Leonhard Müller, Telefon ( ) Bad Grönenbach kein Ansprechpartner Bad Wörishofen Ilse Erhard, Telefon ( ) Benningen Martin Mayer Telefon ( ) Boos Elisabeth Groß, Telefon ( ) Breitenbrunn Rosemarie Maier, Telefon ( ) Buxheim Birgit Miller, Telefon ( ) Böhen Elisabeth Fröhner, Telefon ( ) 3 21 Dirlewang Cornelia Salzborn Telefon ( ) Egg a. d. Günz Michael Weber, Telefon ( ) Eppishausen Inge Jungmaier Telefon ( ) Erkheim Irmgard Kellnhofer, Telefon ( ) Ettringen Gabi Strüwing, Telefon ( ) Fellheim Renate Raffler, Telefon ( ) 4 04 Hawangen Veronika Adelwarth, Telefon ( ) Heimertingen Heidrun Bauer, Telefon ( ) Holzgünz Barbara Heiß, Telefon ( ) 3 75 Kammlach Josef Steidele, Telefon ( ) Kettershausen Susanne Schewetzky, Telefon ( ) Kirchhaslach Siegfried Müller, Telefon ( ) 6 02 oder (01 72)

9 Kirchheim Werner Welser, Telefon ( ) Kronburg Thomas Zeller, Telefon ( ) Lachen Gertraud Rabus, Telefon ( ) Hannelore Riegg, Telefon ( ) Anneluise Weh, Telefon ( ) Lauben Richard Moser jun., Telefon ( ) Lautrach Martin Röder, Telefon ( ) Christiane Klenovsky Telefon ( ) Legau Wendelin Grotz, Telefon ( ) Markt Rettenbach Max Miller Telefon ( ) 2 42 Hannelore Präsenz Telefon ( ) 6 55 Markt Wald Johann Endres, Telefon ( ) oder (0151) Memmingerberg Bianca Hofmann, Telefon ( ) Mindelheim Hans-Peter Gaiser, Telefon ( ) Niederrieden Marianne Hummel, Telefon ( ) Oberrieden Kein Ansprechpartner Oberschönegg Joachim Heisig, Telefon ( ) Ottobeuren Rita Mayer, Telefon ( ) oder ( ) Pfaffenhausen Franz Renftle Telefon ( ) Pleß Kein Ansprechpartner Rammingen Ingrid Schindele, Telefon ( ) Salgen Reinhold Schmid (für Bronnen) Telefon ( ) 7 84 Petra Schuster Telefon ( ) Annelise Scholz Telefon ( ) Sontheim Margret Müller Telefon ( ) Stetten Xaver Grimm, Telefon ( ) Roswitha Jall Telefon ( )

10 Trunkelsberg Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Tussenhausen Hilde Rampp, Telefon ( ) 4 53 Türkheim Inge und Hans Hassmann, Telefon ( ) 7 55 Ungerhausen Veronika Wildegger, Telefon ( ) Unteregg/Oberegg Marlene Preißinger, Telefon ( ) oder -64 Westerheim Ute Aramini, Telefon ( ) Wiedergeltingen Kein Ansprechpartner Winterrieden Regine Zoller, Telefon ( ) Wolfertschwenden Hedwig Göser Telefon ( ) Reinhilde Schmalholz Telefon ( ) Nicole Hellmuth Telefon ( ) Woringen Manuela Fendt Telefon ( ) oder (01 73) * Die aktuelle Liste finden Sie auch unter Sollte es in Ihrer Gemeinde noch keinen Seniorenbeauftragten geben, so wenden Sie sich an die Koordinationsstelle Seniorenkonzept im Landratsamt, Telefon ( ) , oder an Ihren Bürgermeister. Übrigens: Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, so wenden Sie sich ebenfalls an eine der beiden Stellen. Mit welchen Anliegen kann ich mich an den Seniorenbeauftragten meiner Gemeinde wenden? Grundsätzlich sind die örtlichen Seniorenbeauftragten eine erste Anlaufstelle in sämtlichen Fragen rund um die Themen Älterwerden und Pflege entweder sie können Ihnen persönlich weiterhelfen oder Ihnen geeignete Ansprechpartner nennen. Darüber hinaus können Sie sich an den Seniorenbeauftragten Ihrer Gemeinde wenden, wenn Sie spezielle Anliegen haben von der fehlenden Straßenlaterne bis hin zum barrierefreien Zugang zum Rathaus. Die Seniorenbeauftragten sind Bindeglied zum Bürgermeister und zum Gemeinderat. Ihr örtlicher Seniorenbeauftragter wird sich auch für die speziellen Bedürfnisse von Senioren einsetzen, also zum Beispiel dafür, dass Einkaufsmöglichkeiten geschaffen oder Fahrdienste vermittelt werden. 9

11 1. 5 Die Betreuungsstelle Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle am Landratsamt? Sie berät und unterstützt Bürger in allen Fragen zum Betreuungsrecht, zum Beispiel wenn es um die Voraussetzungen zur Einleitung einer Betreuung geht, um das Betreuungsverfahren oder die Auswahl des Betreuers. Sie informiert über General- und Vorsorgevollmachten, wie Sie eine Betreuung vermeiden können sowie über Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Sie beglaubigt Unterschriften unter General- und Vorsorgevollmachten. Betreuungsstelle Joachim Kandziora, Telefon ( ) , Montag bis Freitag 8-12 Uhr Zimmer 32 Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünfte möglich Die Behindertenbeauftragten Die Behindertenbeauftragten des Landkreises haben ein offenes Ohr für alle Sorgen und Nöte von Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken sowie deren Angehörigen. Ziel der Behindertenbeauftragten ist, allen Menschen mit Behinderung und allen chronisch Kranken zu ermöglichen, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. Marianne Mayer ist seit 1. Januar 2009 ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Lehrerin am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Mindelheim. Zudem ist sie für das Erstellen der Lehrpläne im Sonderschulbereich am ISB zuständig das ISB ist die Forschungsabteilung des Kultusministeriums. Sie engagiert sich außerdem in der VKIB, der Vereinigung aller Behindertenbeauftragten in Bayern. Sie informiert die Behindertenbeauftragten vor Ort über neue Gesetze, Aktionen, Rechte und Pflichten. Zudem steht Sie allen Unterallgäuern bei Fragen rund um die Behinderung zur Verfügung. 10

12 Die Behindertenbeauftragte Marianne Mayer, Telefon: (01 73) , Mayer_Marianne@t-online.de Sprechstunde am Landratsamt: Jeden ersten Dienstag im Monat: Uhr Zimmer 12 Sprechstunde in Memmingen: Altenheim St. Ulrich, Sankt-Hildegard-Weg 2, Jeden dritten Dienstag im Monat: Uhr Die Beratung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die jeweiligen Räume sind auch für Menschen mit Gehbehinderung gut zu erreichen. Kreisbaumeister Claus Irsigler berät bei allen Fragen rund um barrierefreies Bauen. Er ist Fachmann in Sachen barrierefreies Bauen. Er weist die öffentliche Hand bei Bauvorhaben auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin. Zudem steht er im Landratsamt unter anderem bei Fragen zur so genannten Wohnraumanpassung zur Verfügung. Behindertenbeauftragter und Kreisbaumeister am Landratsamt Claus Irsigler, Telefon ( ) , Zimmer 227 Die Beratung ist kostenlos. Wer seine Wohnung altersgerecht gestalten möchte, den berät auch die Wohnberatung des Landkreises Unterallgäu (Seite 12-15). Marianne Mayer und Claus Irsigler 11

13 1. 7 Wohnberatung Viele Menschen denken darüber nach, wie sie im Alter oder bei Behinderung leben wollen. In der vertrauten Umgebung zu bleiben wünschen sich viele. Um trotz fortgeschrittenen Alters, bei Behinderung oder einer Erkrankung daheim wohnen zu können, ist es oft notwendig, die Wohnung an die veränderten Bedürfnisse anzupassen. Die Wohnberater des Landkreises und vor Ort helfen Ihnen dabei. So können Sie auch in Zukunft selbstbestimmt, sicher und selbstständig in Ihrem Zuhause leben. Was macht die Wohnberatung? Die Wohnberatung ist kostenlos, neutral und unverbindlich. Bei Bedarf findet die Beratung bei Ihnen zuhause statt. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Die Berater erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die gewünschte Lösung. Und sie begleiten Sie bei den Umbaumaßnahmen. Die Wohnberater unterstützen Sie bei Anträgen an Kostenträger. Worum geht s genau? Umbaumaßnahmen wie stufenlose Eingänge oder Veränderungen im Bad Ausstattungsveränderungen wie bequemere Möbel oder sichere Fußbodenbeläge Technische Hilfsmittel wie Badewannenlifter oder Haltegriffe Finanzierungsmöglichkeiten Wohnberatung Koordination Prof. Hans-Dieter Haas, Telefon ( ) , Bgm.-Möckel-Straße 4, Bad Wörishofen 12

14 Zudem können Sie sich auch direkt an den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Wohnberater wenden. Landkreis Unterallgäu Hans-Dieter Haas, Koordinator Telefon ( ) Heinz Schulze (bei Bedarf), Telefon ( ) Amberg Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Apfeltrach Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Babenhausen Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Bad Grönenbach Diana Elverich, Telefon (01 62) Bad Wörishofen Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Hans-Dieter Haas, Telefon ( ) Rita Heidorn, Telefon (01 74) Benningen Regina Sproll, Telefon ( ) Boos Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Regina Sproll, Telefon ( ) Breitenbrunn Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Buxheim Angela Schnalke, Telefon ( ) Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Böhen Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Dirlewang Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Egg a.d. Günz Richard Moser, Telefon ( ) Eppishausen Robert Knoll, Telefon ( ) Erkheim Richard Moser, Telefon ( ) Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Ettringen Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Fellheim Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( )

15 Hawangen Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Heimertingen Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Regina Sproll, Telefon ( ) Holzgünz Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Regina Sproll, Telefon ( ) Kammlach Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Kettershausen Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Kirchhaslach Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Kirchheim Robert Knoll, Telefon ( ) Kronburg Diana Elverich, Telefon (01 62) Lachen Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Lauben Richard Moser, Telefon ( ) Lautrach Regina Sproll Telefon ( ) Legau Diana Elverich, Telefon (01 62) Markt Rettenbach Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Markt Wald Robert Knoll, Telefon ( ) Memmingerberg Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Regina Sproll, Telefon ( ) Mindelheim Markus Riker, Telefon ( ) oder (0177) Hans-Peter Gaiser, Telefon ( ) Niederrieden Regina Sproll, Telefon ( ) Oberrieden Markus Riker, Telefon ( ) oder (0177) Oberschönegg Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( )

16 Ottobeuren Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Pfaffenhausen Robert Knoll, Telefon ( ) Pless Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Rammingen Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Salgen Robert Knoll, Telefon ( ) Sontheim Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Stetten Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Trunkelsberg Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Tussenhausen Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Türkheim Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Rita Heidorn, Telefon (01 74) Ungerhausen Cornelia von Schledorn, Telefon ( ) Regina Sproll, Telefon ( ) Unteregg Markus Riker, Telefon ( ) oder (01 77) Westerheim Elke Kunze, Telefon ( ) Ludwina Schedler, Telefon ( ) Wiedergeltingen Katerina Koller-Stefan, Telefon ( ) Winterrieden Josef Deggendorfer, Telefon ( ) Leonhard Müller, Telefon ( ) Wolfertschwenden Diana Elverich, Telefon (01 62) Woringen Diana Elverich, Telefon (01 62) * Die aktuelle Liste finden Sie auch unter 15

17 1. 8 Rentenberatung Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genau über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie hier beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen. Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen? Die Rente kommt nicht von alleine oder wird»von Amts wegen«auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen auch die Rente werden nur auf Antrag bewilligt. Wann muss ich den Rentenantrag stellen? Um Rechtsnachteile zu vermeiden, müssen Sie den Rentenantrag rechtzeitig stellen. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein. Folgende zeitliche Richtwerte sollten Sie beachten: Altersrente: Stellen Sie den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate bevor Sie die Altersgrenze erreichen, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Erwerbsminderungsrente: Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist zum Beispiel durch Erkrankung oder einen Unfall und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen. Hinterbliebenenrente: Nach einem Sterbefall sollten Sie als Hinterbliebener baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Der Antrag zur Auszahlung des»sterbevierteljahres«ersetzt nicht den Rentenantrag. Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollten Sie frühzeitig vervollständigen. Häufig sendet Ihnen dazu der Versicherungsträger einen Auszug über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten zu und bittet Sie, diese zu überprüfen. In einem Ehescheidungsverfahren oder bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden ebenfalls die Konten geklärt, um die beiderseitigen Rentenanwartschaften festzustellen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer Rente richtig berechnet werden. Wo erhalte ich einen Rentenantrag? Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Daneben können Sie den Rentenantrag auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen. 16

18 Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des Rentenantrags etwas falsch zu machen. Wer kann mir dabei helfen? Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich zunächst an die Stelle, wo Sie Ihre Antragsunterlagen erhalten haben, zum Beispiel an Ihre Gemeindeverwaltung oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG). Selbstverständlich hilft Ihnen auch das Versicherungsamt am Landratsamt oder bei der Stadt gerne weiter. Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben? Dies ist auf mehreren Wegen möglich zum Beispiel bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, persönlich oder auf dem Postweg beim Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, in Mindelheim Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen? Möchten Sie eine Rentenauskunft oder Näheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Informationen erhalten Sie auch auf deren Internetseiten: An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden? Wenn Sie Beratung und Unterstützung rund um die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt gerne weiter. Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal wöchentlich einen Sprechtag im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an. Darüber hinaus gibt es ein kostenloses Bürgertelefon, an das Sie sich mit Fragen zur Rentenversicherung wenden können: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Schwaben können sich montags bis donnerstags von 7.30 bis Uhr und freitags von 7.30 bis Uhr unter Telefon (08 00) beraten lassen. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis donnerstags von 7.30 bis Uhr und freitags von 7.30 bis Uhr unter Telefon (08 00) beraten. Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist, kann sich auch an die Vermittlung unter Telefon (08 00) wenden. Wie erreiche ich das Versicherungsamt? Versicherungsamt am Landratsamt Peter Haggenmüller, Telefon ( ) , Zimmer 35 Montag bis Freitag 8-12 Uhr zusätzlich am Donnerstag Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Die Beratung ist kostenlos. 17

19 Wann findet der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt und mit welchen Anliegen kann ich kommen? Deutsche Rentenversicherung Sprechstunde am Landratsamt: Mittwoch 8.30 bis Uhr Die Sprechstunde ist kostenlos. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Telefon ( ) Halten Sie bei der Terminvereinbarung Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. Bringen Sie zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Hier können Sie alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Sie erhalten auch Tipps zur zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge. Wo erhalte ich eine Beglaubigung für Rentenzwecke? Das Versicherungsamt (Seite 17) stellt Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung aus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente? Die Deutsche Rentenversicherung hat verschiedene interessante Informationsbroschüren rund um die Rente zusammengestellt. Diese finden Sie in den Infoständern im Eingangsbereich des Landratsamts in Mindelheim. 18

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21 2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit Ein naher Angehöriger ist vermehrt auf Unterstützung angewiesen. Was ist nun zu tun? Wohin muss ich mich wenden? Wer kann uns helfen? Was muss beantragt werden? Um Sie in dieser Situation zu unterstützen, haben wir den Leitfaden Pflegebedürftigkeit für Sie zusammengestellt er soll Ihnen einen ersten Überblick bieten. Alle angesprochenen Leistungen und Dienste werden auf den folgenden Seiten für Sie erläutert. 20

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23 3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung Pflegebedürftigkeit verändert das Leben. Sie werden damit jedoch nicht alleine gelassen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die Pflege zu Hause, welche Unterstützung Sie erhalten und welche finanziellen Entlastungen möglich sind Pflegezeit und Familienpflegezeit Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Die Pflege eines Familienangehörigen neben dem Beruf zu meistern, bedeutet oft eine große Herausforderung für die Familien. Seit Anfang des Jahres 2015 gibt es ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern soll und mehr Zeit für die Pflege schafft. Um die Einzigartigkeit jeder Pflegesituation zu berücksichtigen, besteht es aus drei verschiedenen Säulen. Sieht das Gesetz eine Freistellung vom Beruf vor und wie könnte diese aussehen? Es gibt drei Arten der Freistellung: kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Eine Möglichkeit ist die Freistellung für die Dauer von zehn Tagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Während dieser zehn Tage haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld - eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt. Pflegezeit: Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Wenn Sie sich für die Pflegezeit entscheiden, können Sie zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe ein zinsloses Darlehen beantragen. Familienpflegezeit: Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Sie sich für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freistellen lassen, wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Auch hier besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Habe ich einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit? Seit 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit. Aber: Gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 und weniger Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Freistellung von der Beschäftigung möglich ist? Zunächst muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Verwandten handeln. Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen. 22

24 Die Pflegezeit - vollständige oder teilweise Freistellung - kann auch zur Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase gewährt werden. Dies müssen Sie dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Wer ist ein naher Angehöriger? Der Begriff der nahen Angehörigen wurde erweitert und gilt für Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, auch für Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie Partner in lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. Nach wie vor sind auch Geschwister, Kinder, Adoptivoder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartner sowie Schwieger- und Enkelkinder als nahe Angehörige anzusehen. Welche Rechte habe ich als Beschäftigter? Von der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz bis zur Beendigung der Freistellungen darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen. Welche Fristen müssen Beschäftigte einhalten? Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, überlegen Sie zunächst, ob Sie sich nur kurzzeitig freistellen lassen wollen, um Ihrem Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) oder ob Sie die Pflege selbst übernehmen möchten. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bitte unverzüglich mit, wenn Sie sich für eine kurz- 23

25 zeitige Arbeitsverhinderung entschieden haben! Wenn Sie Ihren Angehörigen selbst pflegen möchten, dann überlegen Sie sich, wie lange Sie freigestellt sein möchten: Zwischen sechs (Pflegezeit) und 24 (Familienpflegezeit) Monaten sind möglich. Wollen Sie sich vollständig oder teilweise freistellen lassen? Die Pflegezeit müssen Sie dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage, die Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich ankündigen. Erklären Sie dabei, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Freistellung in Anspruch nehmen wollen. Geben Sie auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit an. Achtung: Enthält die Ankündigung keine eindeutige Festlegung, ob Sie die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt die Erklärung als Ankündigung von Pflegezeit. Können die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten auch kombiniert werden? Der Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit wurde miteinander verzahnt. Im unmittelbaren Anschluss an eine Pflegezeit kann eine Familienpflegezeit sowie auch umgekehrt anschließen. Beachten Sie, dass Sie das Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig ankündigen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen - nacheinander oder parallel. Wird der Verdienstausfall, der in der Zeit der Freistellung entsteht, finanziell ausgeglichen? Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt für bis zu zehn Arbeitstage. Dieses so genannte Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag - den Sie unverzüglich stellen müssen - von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt. Für die Dauer der Freistellungen (Pflegezeit und Familienpflegezeit) gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein in monatlichen Raten zu zahlendes zinsloses Darlehen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sibille-Hartmann-Straße Köln Telefon (02 21) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. 24

26 3. 2 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflege findet in den eigenen vier Wänden oder im Lebensumfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst. Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an? Je nach Ausrichtung des ambulanten Pflegedienstes bietet er Leistungen der Grundund Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft: Unter Grundpflege versteht man etwa die Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen und die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen. Bei der Behandlungspflege handelt es sich um die krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung). Darunter fallen etwa Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung. Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und beim Essen, bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen und so weiter. Am besten fragen Sie beim ambulanten Dienst nach. Sind die Leistungen fest vorgegeben? Nein, Sie können die Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie benötigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem ambulanten Pflegedienst. Erhalte ich finanzielle Hilfen von der Pflegekasse, wenn ich einen ambulanten Pflegedienst beauftrage? Wenn Sie sich für eine häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes entscheiden, erhalten Sie so genannte Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Sollten die Sachleistungen der Pflegekasse nicht voll ausgeschöpft werden, können Sie so genannte Kombinierte Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Dann können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten, vorausgesetzt unentgeltlich tätige Pflegekräfte (beispielsweise Angehörige) sind regelmäßig in die Pflege eingebunden. Mehr erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse oder von Ihrem ambulanten Pflegedienst. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die Einstufung in eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei demenzkranken Menschen. Tipp: Die BertelsmannStiftung hat gefördert durch das Bundesverbraucherministerium einen Wegweiser im Gesundheitswesen erstellt. Mit dem Pflegeplaner können Sie beispielsweise Ihre ambulante Pflege in einer persönlichen Wochenübersicht planen und Ihren monatlichen Eigenanteil errechnen. Die Internetadresse dazu: 25

27 Welche ambulanten Pflegedienste gibt es? Babenhausen Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH, Am Espach 6, Telefon ( ) Bad Grönenbach Seniormobil GmbH Bahnhofstraße 35 Telefon ( ) Bad Wörishofen Altenpflege- und Betreuungsverein SIRI e.v., Jochen Zahn/Sylvia Geisler, Türkheimer Straße 3 a, Telefon ( ) Ambulante Krankenpflege Bad Wörishofen gemeinnützige GmbH, Caritas und Diakonie, Schulstraße 8, Telefon ( ) Ambulanter Pflegedienst Christine Nägele, Gabelsberger Straße 10, Telefon ( ) Ambulanter Pflegedienst Körber, Zugspitzstraße 19, Telefon ( ) Benningen Pflegedienst Anna Keller, Hauptstraße 35, Telefon ( ) Boos Ambulanter Pflegedienst Memmingen und Unterallgäu, Elisabeth Steidele, Fuggerstraße 5, Telefon ( ) Kirchhaslach Siggi s Pflegedienst, Inhaber Siegfried Müller, Augustin-Schlegel-Straße 18, Greimeltshofen, Telefon ( ) 6 02 Kirchheim Pflegeservice Schneider GmbH, Am Mühlberg 1, Telefon ( ) Kronburg: Ambulanter Pflegedienst, Sonja Vogel, Kronburger Straße 2a, Telefon ( ) Legau Vinzenz Mobil, Witzenberger Weg 4, Telefon ( ) Markt Rettenbach Zu Hause leben GmbH, Lotte Ferling, Engetrieder Hauptstraße 14, Telefon ( ) Ambulanter Pflegedienst Siebert Griestal 9, Telefon ( ) Markt Wald Ambulanter Pflegedienst, Margarete Drexel-Heider, Hauptstraße 31, Telefon ( ) Mindelheim Caritas Sozialstation, Diakonie Mindelheim e.v., Landsberger Straße 5, Telefon ( )

28 Mindelheimer Pflegedienst, Friedrich Müller, Elisabeth Mutzel, Schenckstraße 4, Telefon ( ) Oberschönegg Pflegedienst Bohnet, Inhaberin Anja Bohnet, Brunnengasse 17, Telefon ( ) Ottobeuren Ambulante Krankenpflege Unterallgäu ggmbh, Elke Kunze, Adelgundeweg 3, Telefon ( ) Lebenszentrum Ottobeuren, Ambulanter Dienst, Am Sonnenbühl 3, Telefon ( ) 8 00 Sontheim Hauskrankenpflege Birgit Meyer, Ottobeurerstraße 4, Telefon ( ) Türkheim Ambulanter Pflegedienst, Herbert Nitsch, Bahnhofstraße 17, Telefon ( ) Ambulanter Sozialdienst Allgäu, Holger Miller, Tussenhauser Straße 1, Telefon ( ) Westerheim Kath. Sozialstation Günztal e.v., Schulweg 5a, Telefon ( ) Quelle: AOK-Pflegenavigator; Stand: November Mahlzeitendienste Kochen wird langsam beschwerlich für Sie? Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen. Auch im Unterallgäu gibt es Mahlzeitendienste, die täglich warme und altersgerechte Mahlzeiten liefern. Muss ich das Essen täglich in Anspruch nehmen? Nein. Dies können Sie selbstverständlich ganz nach Ihren Wünschen mit Ihrem Mahlzeitendienst vereinbaren. Kann ich auch Essenswünsche äußern? Generell werden täglich zwei oder drei Menüs angeboten für Diabetiker oder Vollkost. Sie können im Voraus auswählen. Weitere Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Mahlzeitendienst besprechen. 27

29 Übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für einen Mahlzeitendienst? Speziell für Mahlzeitendienste erhalten Sie keine Leistungen von der Pflegekasse. Allerdings können Sie das Pflegegeld, das Sie je nach Pflegestufe erhalten, auch für den Mahlzeitendienst verwenden. Gibt es eine Alternative zum Mahlzeitendienst? Eine Alternative zum Mahlzeitendienst kann ein offener Mittagstisch sein vorausgesetzt Sie sind mobil. Ein offener Mittagstisch ist ein Treffpunkt für ältere Menschen, an dem ein günstiges Mittagessen angeboten wird. Offene Mittagstische sind auch Orte der Begegnung und des Austausches. Informationen zum offenen Mittagstisch in Ihrer Gemeinde erhalten Sie vom örtlichen Seniorenbeauftragten (Seite 7-9) oder von Ihrer Gemeindeverwaltung. oder für Personen, bei denen die Gefahr besteht, plötzlich in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten. Der Hausnotruf ist jedoch kein Ersatz für menschliche Kommunikation! Er bietet Ihnen lediglich die technische Möglichkeit, einen Hilferuf schnell und einfach abzusetzen. Ist die Bedienung eines Hausnotrufs kompliziert? Nein, der Hausnotruf ist einfacher und schneller zu bedienen als ein Telefon. Drücken Sie auf eine rote Taste am Hausnotrufgerät, so stellen Sie direkten Sprechkontakt zur Hausnotrufzentrale her. Hierfür müssen Sie keinen Telefonhörer in die Hand nehmen. Sie können zum Beispiel nach einem Sturz von jedem Ort in der Wohnung den Notruf auslösen und mit den Mitarbeitern der Notrufzentrale sprechen. Diese leiten dann die geeigneten Hilfsmaßnahmen ein Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle, die sich selbst noch gut versorgen können, aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit nicht verzichten möchten. Über den Hausnotruf können Sie rund um die Uhr auf Knopfdruck Sprechkontakt mit dem Anbieter aufnehmen. Für wen eignet sich der Hausnotruf? Der Hausnotruf eignet sich vor allem für alte, kranke und behinderte Menschen, die allein leben oder oft lange allein sind, 28

30 3. 5 Hilfen im Haushalt Oft können Senioren länger in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben, wenn sie ein wenig Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich erhalten. Haushaltshilfen und auch die ambulanten Dienste bieten verschiedene Leistungen an. Seit Januar 2010 dürfen Haushaltshilfen aus Osteuropa neben der hauswirtschaftlichen Arbeit einfache Unterstützungstätigkeiten ausüben. Wer bietet entsprechende Leistungen an? Es gibt spezielle Angebote beispielsweise von Privatpersonen zur Unterstützung im Haushalt. Auch ambulante Dienste bieten Hauswirtschaftliche Hilfen an. Kontaktadressen der Anbieter finden Sie im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu. An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte? Auch hier finden Sie verschiedene Kontaktadressen im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu Fahrdienste Vielen älteren Menschen ist es nicht mehr möglich, ohne Unterstützung beispielsweise einen Arzt aufzusuchen, Einkäufe zu erledigen oder einfach Freunde und Bekannte zu besuchen. Um die Selbstständigkeit dennoch zu erhalten, ergänzen mobile soziale Dienste das Angebot. Wenn Sie Ihre Wohnung nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen können, holen Sie Fahrdienste nach Absprache ab und bringen Sie zu Ihrem Ziel. Auf Wunsch begleiten Sie die Fahrdienste auch bei Besorgungen, Arztbesuchen oder Sonstigem. Wer bietet solche Fahrdienste an? Es gibt spezielle Anbieter für Fahrdienste für Sitzend- und Liegendtransporte. Häufig bieten auch Taxiunternehmen entsprechende Leistungen an fragen Sie einfach nach. Gibt es finanzielle Zuschüsse für die Fahrdienst-Leistung? Speziell für Fahrdienste erhalten Sie keine Leistungen von der Pflegekasse. Allerdings können Sie das Pflegegeld, das Sie je nach Pflegestufe erhalten, auch für den Fahrdienst verwenden. Beim Bezirk Schwaben können Menschen mit Behinderung wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen eine Entgeltpauschale beantragen. Diese können Sie für private Fahrten verwenden. Beim Bezirk Schwaben erhalten Sie nähere Informationen. 29

31 Gibt es eine Alternative zum Fahrdienst? Ja, beispielsweise nachbarschaftliche Unterstützung. In manchen Gemeinden im Landkreis Unterallgäu gibt es ehrenamtliche Helferkreise, die auch Fahrdienste übernehmen. Dazu gibt Ihnen der örtliche Seniorenbeauftragte (Seite 7-9) Auskunft Tagespflege In der Tagespflege werden zumeist ältere Menschen tagsüber betreut und versorgt. So werden pflegende Angehörige für einen oder mehrere Tage in der Woche entlastet. Die Tagespflege schließt eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Was ist der Unterschied zwischen solitärer und eingestreuter Tagespflege? Handelt es sich um eine reine Tagespflegeeinrichtung, spricht man von einer solitären Tagespflege. Eine reine Tagespflegeeinrichtung hat geregelte Öffnungszeiten. Eine Wochenendbetreuung muss nachgefragt werden. Daneben können Tagespflegeplätze in einer stationären Einrichtung»eingestreut«sein. Wer diese Form der Tagespflege in Anspruch nimmt, ist Besucher in der Einrichtung und nutzt die Angebote mit. Separate Ruheräume stehen zur Verfügung. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Besuch der Tagespflege? Ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen, erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Person muss also einer Pflegestufe zugeordnet sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung können für die Betreuung in der Tagespflege aufgewendet werden. Mit diesen Leistungen ist zumindest ein Teil der Kosten der Tagespflege gedeckt. Je nachdem, wie häufig Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, können die Beträge auch für die gesamten Kosten ausreichen. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pflegekasse. Welche Vorteile hat die Tagespflege? Wichtig ist der soziale Aspekt: In der Tagespflege können ältere Menschen den Tag gemeinsam mit anderen verbringen und erfahren dabei Schutz, Pflege und Hilfe. Die Tagesgäste werden umfassend betreut und zu gemeinsamen Aktivitäten angeregt. So werden unter anderem Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Gedächtnisübungen und Ausflüge angeboten. Häufig besteht für Gäste die Möglichkeit, sich an Alltagstätigkeiten zu beteiligen, um so unter Anleitung und Aufsicht wieder mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen. Zusätzlich bietet die Tagespflege zahlreiche Dienste an, die den Gästen entgegenkommen und ihre Angehörigen entlasten: Fahrdienst: Die meisten Einrichtungen haben einen Fahrdienst, der die Gäste morgens abholt und abends heimbringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat berechnet. Serviceleistungen: Vielerorts kommen in regelmäßigen Abständen beispielsweise Friseure, Fußpfleger, Ärzte, Mas- 30

32 seure und Krankengymnasten in die Tagespflege. Öffnungszeiten: Manche Tagespflege- Einrichtungen haben auch an Sonnund Feiertagen geöffnet. Kommt die Tagespflege auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in Frage? Die Tagespflege-Einrichtungen haben sich inzwischen gut darauf eingestellt, auch Menschen, die an gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz leiden oder zu Depressionen neigen, gesondert zu fördern. Lassen Sie sich vor Ort beraten. Wo im Unterallgäu wird Tagespflege angeboten? Solitäre Tagespflege: Babenhausen Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege GmbH, Am Espach 6, Telefon ( ) Ottobeuren Ambulante Krankenpflege Unterallgäu ggmbh, Adelgundeweg 3, Telefon ( ) Lebenszentrum Ottobeuren GmbH, Sonnenbühl 3, Telefon ( ) 8 00 Westerheim Tagespflege- und Begegnungsstätte, Haus St. Vinzenz, Kath. Sozialstation Günztal e.v., Schulweg 5a, Telefon ( ) Eingestreute Tagespflege: Fellheim Schloss Fellheim altershorizonte, Ulmer Straße 6, Telefon ( ) Kirchheim Sozialzentrum Kirchheim, Raiffeisenstraße 10, Telefon ( ) Legau Seniorenbetreuung Vinzenz von Paul, Witzenberger Weg 4, Telefon ( ) Markt Rettenbach Marienheim Altenpflegeheim, Mussenhausen ggmbh, Ortsstraße 9, Telefon ( ) Mindelheim Caritas-Seniorenzentrum St. Georg, Bgm.-Krach-Straße 4, Telefon ( ) Pfaffenhausen Dominikus-Ringeisen-Werk, Integratives Senioren- und Begegnungszentrum St. Anna, Krankenhausstraße 1, Telefon ( ) Türkheim Kreisseniorenwohnheim St. Martin, Kapuzinerstraße 11, Telefon ( )

33 32

34

35 3. 8 Betreuungsgruppen Senioren, die zuhause gepflegt werden, laufen Gefahr, Sozialkontakte zu verlieren. Um nicht zu vereinsamen, gibt es verschiedene Konzepte. Gleichzeitig werden dadurch Möglichkeiten zur Entlastung der pflegenden Angehörigen geschaffen. Welche Angebote gibt es? Meist wird an bestimmten Tagen in der Woche eine Betreuung angeboten. Es wird gemeinsam gebacken, gespielt, gebastelt, geredet, Kaffee getrunken und Kuchen gegessen. Organisiert werden die Betreuungs-/Begegnungstage unter anderem von ambulanten Diensten, Kirchengemeinden, stationären Einrichtungen und von ehrenamtlichen Personen. Wenn ich meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, gibt es dann auch Möglichkeiten? Es gibt Besuchsdienste, die zu Ihnen nach Hause kommen. Entsprechende Betreuung bieten beispielsweise geschulte ehrenamtliche Personen oder auch ambulante Dienste an. Wo erfahre ich, ob es in meiner Nähe entsprechende Angebote gibt? Am besten fragen Sie beim Seniorenbeauftragten (Seite 7-9) Ihrer Gemeinde oder beim Bürgermeister nach. Verschiedene Anlaufstellen und Adressen stehen auch im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu Kurzzeitpflege Pflegende Angehörige sind einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt. Um einmal Abstand zu gewinnen, gibt es die Kurzzeitpflege. Dort werden Pflegebedürftige zeitlich befristet stationär gepflegt. Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage? Kurzzeitpflege bietet sich zum einen an, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Zum anderen kommt Kurzzeitpflege in Frage, wenn der Pflegebedürftige nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann oder wenn die Zeit überbrückt werden muss, bis ein stationärer Einrichtungsplatz frei wird. Welchen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege habe ich? Sie können Leistungen von bis zu Euro in Anspruch nehmen für eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen. Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege (Seite 36), können Sie übrigens - wenn noch nicht verbracht - auch für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch können Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln; parallel können Sie den Zeitraum der Kurzzeitpflege von vier auf bis zu acht Wochen ausweiten. Haben Sie einen erhöhten Betrag für Kurzzeitpflege beansprucht, wird Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege entsprechend gekürzt. 34

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