Leistungsansprüche für Pflege & Gesundheit. VdK-Landesjuniorenkonferenz Grünberg,
|
|
- Gotthilf Dressler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungsansprüche für Pflege & Gesundheit VdK-Landesjuniorenkonferenz Grünberg,
2 Grundlegende Zahlen der Pflegebetreuung Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Unterstützung der Arbeitgeber/ Neue Gesetze (Leistungen Pflegeversicherung) Ergänzende Hilfen
3 Pflegebedürftigkeit wächst
4
5 Grundlegende Zahlen der Pflegebetreuung Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Unterstützung der Arbeitgeber/ Neue Gesetze Ergänzende Hilfen
6 67% aller Berufstätigen gehen davon aus, die Arbeitszeit bei Pflege in der Familie reduzieren zu müssen 46% aller Berufstätigen kümmern sich um hilfs- oder pflegebedürftige Angehörige 68% dieser Betroffenen bestätigen: Beruf & Familie sind schwer zu vereinbaren, Doppelbelastung
7 Grundlegende Zahlen der Pflegebetreuung Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Unterstützung der Arbeitgeber/ Neue Gesetze Ergänzende Hilfen
8 Seit Arbeitszeitreduzierung bis zu 2 Jahren (Mindestumfang von 15 Std. darf nicht unterschritten werden) Gehaltsaufstockung (Verringerung von 100% auf 50% bei einem Gehalt von 75%) Rückkehr zur alten Arbeitszeit (mit 75% des Gehaltes, so lange bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen ist) Familienpflegezeitversicherung (Rentenansprüche können so während der Familienpflegezeit etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung gehalten werden) Schriftliche Vereinbarung der Förderbedingungen zwischen Arbeitnehmer & Arbeitgeber Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten
9 Neu ist seit dem die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverlust in dieser Zeit abzufedern. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.
10 zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist bei akuter Pflegesituation, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren Seit dem ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung das Pflegeunterstützungsgeld vorgesehen Antragstellung, anschließend Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, das von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird
11 Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger seit Die Pflegezeit setzt eine Pflegebedürftigkeit voraus; eine schwere Krankheit alleine führt nicht zu einem Anspruch auf Freistellung.
12 Seit haben Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen drei Monate lang weniger zu arbeiten oder auch ganz auszusetzen Das zinslose Darlehen kann für diese Zeit ebenso in Anspruch genommen werden.
13 Künftig besteht der Rechtsanspruch auf Fernbleiben von der Arbeit sowie für die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz für weitere nahe Angehörige Bislang umfasst ist schon die Pflege von Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartnern, Geschwistern sowie von Kindern, Adoptiv- oder Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder Seit sind auch die Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwägern sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen
14 Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung Sie soll Risiken der Pflegebedürftigkeit abfedern Es werden Geld-, Sachleistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung gewährt Die Leistungen werden in den Pflegestärkungsgesetzen (PSG I/II) festgehalten
15 Seit : Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können in Zukunft besser miteinander kombiniert Ausbau der Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) Stärkung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote Erhöhung der Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen
16
17 Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden und mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
18
19 Seit dem können diese Leistungen neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden!
20
21 Insbesondere für die Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder im Anschluss an einen KH-Aufenthalt gibt es die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege: (der nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann seit Jan für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden)
22 Individuelle Anpassung an die Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen
23
24 Inanspruchnahme bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistung nicht voll ausschöpft, kann bis zu max. 40% des Leistungsbetrages für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden
25 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsverfahren Individueller Pflegebedarf/Pflegestufen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden Verankert im PSG II (in Kraft seit ) voraussichtlich 2017
26 Neues Begutachtungsassessment Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problem Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Punktesystem Module werden gewichtet und addiert) Personen, die bereits vorher einer Pflegestufe zugerechnet waren, müssen keinen Antrag stellen und werden übergeleitet (Bestandsschutz)
27 Anspruch auch für Personen, die bisher keinen Anspruch hatten Personen mit geringen Beeinträchtigungen Ca zusätzlich Berechtigte 125,00 /Monat für Betreuung, Aktivierung, Unterstützung im Alltag
28 Pflegegrad Ehemalige Pflegestufe I oder 0 II oder I+ eak III oder II + eak III + eak Oder Härtefall Pflegegeld Euro Pflegesachleistung Euro Stationäre Pflege
29 Soziale Ungleichheiten im Zugang und in der Versorgung kranker Menschen müssen behoben werden Lebenserwartung von Menschen mit geringerem Einkommen 10 Jahre kürzer Alternde Gesellschaft: Multimorbidität, Pflegebedürftigkeit, chronische und psychische Krankheiten Verlässliche Finanzierung der steigenden Versorgungsbedarfe umfassender Versicherungsschutz nach gleichem Standard
30 Grundlegende Zahlen der Pflegebetreuung Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Unterstützung der Arbeitgeber/ Neue Gesetze Weitere ergänzende Hilfen
31 Neben dem Pflegegeld & Pflegesachleistungen, Kurzzeit-/Ersatz, Tages- und Nachpflege sowie Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es: Gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung Beratung durch den Pflegestützpunkt Teilnahme an Pflegekursen
32 Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegebedürftige und deren Angehörige nach 7a SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Bei Sorgen und Fragen Beratung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberater (Pflegestützpkt., KH, Pflegedienste) Aufgaben von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern z. B.: Die Erledigung von Formalien sowie Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen über Leistungen, die Erarbeitung entscheidungsreifer Anträge, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und allen anderen an der Pflege Beteiligten, die Veranlassung aller für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen sowie die Begleitung bei der Durchführung sowie Vorschläge für eine Anpassung an veränderte Bedarfslagen
33 gemeinsame Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen und des Landkreises Der Pflegestützpunkt ist da bei allen Fragen zur Pflege sowie zu Hilfs- und Versorgungsangeboten für alle wichtigen Informationen zur individuellen Beratung Unterstützung in allen nötigen Belangen Vermittlung notwendiger Hilfen Koordination und Organisation Der Pflegestützpunkt berät neutral, unabhängig und kostenfrei
34 Bei Pflege einer Angehörigen oder einem Angehörigen, können Pflegende an einem Pflegekurs ihrer Pflegekasse teilnehmen. praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen Austausch und Kontakte mit anderen Angeboten vor Ort von: Diakonie, DRK, Krankenhaus etc.
35 Eltern pflegen f05324fcb64bc24b/fuer_die_praxis_01_Elter n_pflegen.pdf Beruf und Pflege vereinbaren cff38e3a33023f16eda3/2013_beruf_u_pflege_hess en.pdf Die Pflegestärkungsgesetze en/pflege/flyer/flyer_die_pflegestaerkungsgesetze. pdf
36 Internetportal zum Thema Pflege Internetportal für Angehörige, Freunde, Nachbarn, die ältere Menschen pflegen; Unterstützung im Pflegealltag
37 - Ärztliche Versorgung - Paritätische Finanzierung - Prävention - Landesrahmenvereinbarung - Gute Pflege & gutes Leben im Alter sichern - Bedarfsgerechtes, selbstbestimmtes Wohnen und Versorgen
38 Dr. DANIELA SOMMER Mitglied VdK-Landesverband Stellvertretende Bezirksvorsitzende MR Juniorenvertreterin Ortsverband Bottendorf Gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion im hessischen Landtag
Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte
Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl.
Mehr1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?
1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen
MehrAm 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.
Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung
MehrJUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg
JUDITH AHREND Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin 1 Ohne Familie geht es nicht Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Pflegeaufgaben an der Hochschule Hannover 11.06.2015: Alles,
MehrDas Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und Pflegekosten
Beratungsdienst Geld und Haushalt Das Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und kosten Thomas Rohr Kreisseniorenrat Böblingen, Hildrizhausen 17.11.2015 Agenda Wen Wie erhalte betrifft ich
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrHasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel
Das Pflegestärkungsgesetz I: Worauf Demenzkranke und ihre Angehörigen bereits heute Anspruch haben Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Rückblick Pflegeversicherungsgesetz (01.01.1995)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Ulrike Gebelein Erika Stempfle Diakonie Deutschland
Ulrike Gebelein Erika Stempfle Diakonie Deutschland Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Entwurf der Präsentation Derzeit sind in Deutschland rund 2,63 Millionen
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrPflegestärkungsgesetz I -
Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika
MehrHäufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall
MehrDetails zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015
Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere
MehrPflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.
Pflegereform 2015 Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.2015 Tagesordnung 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Umsetzung der rechtlichen
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-
MehrPflege zu Hause organisieren
Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015
Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150
MehrPflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte
MehrIm Fall des Falles. Pflege von Angehörigen. Wismar, 28.11.2011
Im Fall des Falles Pflege von Angehörigen Wismar, 28.11.2011 1 Inhalte Aus Statistiken und Studien Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung Der Pflegefall tritt ein Wenn die Pflegesituation anhält
MehrDas erste PflegeStärkungsgesetz
Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
MehrGeänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG
Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab
MehrDas Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff Mechthild Rawert, MdB, Pflege-Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Trends und Herausforderungen
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrMehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und
MehrRoland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de
Roland Rosenow - Sozialrecht in Freiburg - www.srif.de Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung nach Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) und über die Änderungen durch das
Mehr1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen
1 / 5 Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000 Pflegepolitik 1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen Das Pflegestärkungsgesetz 1, das Bundestag
MehrMerkblatt für pflegende Angehörige
Merkblatt für pflegende Angehörige (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit -http://www.bmg.bund.de/ ) Pflegezeit Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten Sie sich vielleicht auch als berufstätige
MehrPflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen
BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Pflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen Das bislang größte Reformvorhaben in der Geschichte der sozialen
MehrPflege von Angehörigen und Beruf
Pflege von Angehörigen und Beruf Prof. Dr. Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft PZG Profilzentrum für Gesundheitswissenschaften Was erwartet Sie? Pflegebedürftig was heißt das? Häufigkeit in
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
MehrPflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015
Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrÄnderungen der Pflegereform
Aktualisierung des Ratgebers Pflegefall was tun?, 1. Auflage 2012 Änderungen der Pflegereform Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil Im Einzelnen führt das zu folgenden dürftigen, also
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrDas Pflegestärkungsgesetz I
Das Pflegestärkungsgesetz I Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick 2 3 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, wie Sie diese in Ihrer
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de 09.03.2015 Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Unveränderte
MehrINFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG)
INFORMATIONEN ZUM FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPFZG) So können Sie Job und Betreuung kombinieren GLIEDERUNG Allgemeines zum FPfZG Unterschied zwischen der Familienpflegezeit und der Pflegezeit Video Rechtliche
MehrFür Beamte gelten die Vorschriften der 62, 64 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG).
Freistellung und Teilzeitbeschäftigung zur Pflege Angehöriger Hinsichtlich der Freistellung oder Teilzeitbeschäftigung im Falle der Pflege (naher) Angehöriger ist zunächst zwischen tarifbeschäftigten und
MehrPflege Aktualisierungen 2015
Pflege Aktualisierungen 2015 Am 1.1.2015 ist das Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft getreten und führte zu verschiedenen Veränderungen z. B. in der Höhe der Pflegeleistungen und der Kombinierbarkeit der
MehrPflegesachleistungen bzw. Pflegegeld sind möglich, wenn der zu Pflegende zu Hause durch einen Pflegedienst oder Angehörige versorgt wird.
Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen bzw. Pflegegeld sind möglich, wenn der zu Pflegende zu Hause durch einen Pflegedienst oder Angehörige versorgt wird. Pflegesachleistungen
MehrDie Pflegeversicherung Das Pflegezeitgesetz Das Familienpflegezeitgesetz
Die Pflegeversicherung Das Pflegezeitgesetz Das Familienpflegezeitgesetz Jürgen Nicolaus - BARMER GEK Landesgeschäftsstelle 13.03.2013 Folie 1 Übersicht Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick Folie
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
MehrIKK-INFORMATIV. Leistungen für Pflegepersonen
IKK-INFORMATIV Leistungen für Pflegepersonen LEISTUNGEN FÜR PFLEGEPERSONEN Vorwort Wir leben in unserer Gesellschaft im ständigen Wandel. Dazu gehört auch eine stetig steigende Anzahl pflegebedürftiger
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrÄnderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015
Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015 1. Pflegestärkungsgesetz Das Thema Pflege wird für immer mehr Menschen wichtig. Darauf hat der Gesetzgeber mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, welches
MehrMerkblatt für Beschäftigte der Freien Universität Berlin, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen
Merkblatt für Beschäftigte der Freien Universität Berlin, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen Aufgrund des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes besteht die
MehrMehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.
Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-
MehrLiebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell gehandelt werden. Hilfe und Pflege sind zu organisieren, der Alltag des Pflegebedürftigen muss häufig
MehrDemenz & Soziales Aktualisierungen 2015
Demenz & Soziales Aktualisierungen 2015 S. 24 Pflegeversicherung Zusätzliche Leistungen bei Demenz (Stand: 1.1.2015) Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (z. B. bei Demenz, schweren Psychosen,
MehrVereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel. 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel I. Pflegezeitgesetz v. 1.7.2008 1. Sinn und Zweck des Gesetzes Stärkung
MehrBedeutung und Erklärung der Leistungsbegriffe
Bedeutung und Erklärung der Leistungsbegriffe 1. Kombination Pflegegeld mit Sachleistungen... 2 2. Pflegekurse für Angehörige... 3 3. Teilstationäre Pflege tagsüber/ nachts... 3 4. Verhinderungspflege...
MehrAlle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen
Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche
MehrNeue Regelungen für Pflegebedürftige
Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische
Mehrkranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum
MehrInformationen zum Thema Alter und Pflege
Informationen zum Thema Alter und Pflege Stand: Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Unterstützungsleistungen... 3 Die Pflegeversicherung... 3 Pflegebedürftigkeit... 3 Leistungen der Pflegeversicherung...
MehrGruszecki&Hildebrand
Gruszecki&Hildebrand d i e s t e u e r b e r a t e r Ulrike Gruszecki Steuerberaterin Rainer Hildebrand Dipl.-Betriebswirt (FH) Steuerberater Johannisstr. 45 32052 Herford Fon 05221 / 121 490 oder 144
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf(1)
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf(1) Kurzzeitige Arbeitsverhinung, Pflegezeit, Familienpflegezeit Das ist neu seit dem 1.1.2015 ein Überblick(2): Kurzzeitige Arbeitsverhinung:
MehrThema kompakt Pflegeversicherung
Thema kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
MehrPflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrIhre Pflegeversicherung
Eine umfassende Information zu neuen und verbesserten Leistungen pronova BKK Brunckstraße 47 67063 Ludwigshafen service@pronovabkk.de www.pronovabkk.de Wichtige Telefonnummern: Servicetelefon der Pflegekasse
MehrJuni 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Was ändert sich für die Versicherten?
Juni 2008 Pflegereform 2008 Was ändert sich für die Versicherten? Mit dem In-Kraft-Treten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 ändert sich für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
MehrKontakthalteseminar. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit oder Sonderurlaub. Seminar am 30.07.2007 Katholische Landvolkshochschule
Kontakthalteseminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit oder Sonderurlaub Seminar am 30.07.2007 Katholische Landvolkshochschule Themen Pflegezeitgesetz Tarifeinigung 2008 Bericht aus der
MehrFamilienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich?
Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich? Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten
MehrUnterstützungsangebote. für Seniorinnen und Senioren. - Allgemeiner Überblick - 05.06.2012
Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren - Allgemeiner Überblick - 05.06.2012 Barbara Scheffner-Schwarze 1/9 Einige Eckdaten zur Pflegestatistik des Landes Baden Württemberg Stand: 2009 Insgesamt
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform
MehrInformationen zum Thema Alter und Pflege
Informationen zum Thema Alter und Pflege Stand: November 2014 Leitfaden zur Pflege naher Angehöriger Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, entsteht oft sehr große Unsicherheit über bestehende gesetzliche
MehrAltenhilfe Tübingen ggmbh
Altenhilfe Tübingen ggmbh 1 18. Gerontopsychiatrische Arbeitstagung Auswirkungen der Pflegereform 2008 für die Demenzversorgung in Baden-Württemberg Stefanie Lohrmann (Dipl. Betriebswirtin/ Krankenschwester)
MehrInformationen zum Thema Alter und Pflege
Informationen zum Thema Alter und Pflege Stand: Januar 2014 Leitfaden zur Pflege naher Angehöriger Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, entsteht oft sehr große Unsicherheit über bestehende gesetzliche
MehrPflegereform 2015: Höhere Pflegeleistungen und mehr Rechte für pflegende Arbeitnehmer
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 51/14 Pflegereform 2015: Höhere Pflegeleistungen und mehr Rechte für pflegende Arbeitnehmer Gut 2,5 Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland.
MehrInformation In guten Händen bei der BKK
Information In guten Händen bei der BKK Pflege und Pflegeversicherung Die Reform Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Strukturen der Pflege verändern
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrZusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
MehrDie Seite "Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz" ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 80526 RECHTSINFORMATION Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen
MehrKompetenz in Pflegefragen. Pflegeversicherung. Informationen rund um Mitgliedschaft, Beiträge und Leistungen. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund
Kompetenz in Pflegefragen Die Pflegeversicherung Informationen rund um Mitgliedschaft, Beiträge und Leistungen Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Liebe Leserin, lieber Leser, Sie interessieren
MehrPflegezeit und Familienpflegezeit
Pflegezeit und Familienpflegezeit Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Das Gesetz sieht vier verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für
MehrDie Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestärkungsgesetz ab Januar
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrWelche Leistungen werden von der Pflegekasse erbracht?
16 Welche Leistungen werden von der Pflegekasse erbracht? Die Pflegeversicherung soll vorrangig die häusliche Pflege unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung
MehrPflegebedürftig, was nun? Die wichtigsten Informationen und Hinweise rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und den gesetzlichen Grundlagen
Pflegebedürftig, was nun? Die wichtigsten Informationen und Hinweise rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und den gesetzlichen Grundlagen Impressum: Herausgeber: Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim
MehrPflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
Pflegeversicherung 2014 Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Der erste Schritt: Ihr Antrag wir kümmern uns! 4 Die häusliche Pflege 6 Wenn
MehrPflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Inhalt: 1. Begriffsbestimmungen welche Personen sind umfasst? 2. Leistungsverweigerungsrecht / kurzzeitige Arbeitsverhinderung 3. Wann besteht der Pflegezeitanspruch?
MehrLeistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
Mehr5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus
5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus Die neue Pflegereform Das Pflegestärkungsgesetz Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Birgitta Neumann/Saskia Lück Nicht alles wird gleich verstanden
MehrAktualisierungen 2015
Parkinson & Soziales Aktualisierungen 2015 S. 19/22 Krankengeld Selbstständige Hauptberuflich Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben in der Regel keinen Anspruch
MehrSeniorenbereich Katholische Stiftung Marienhospital Aachen Seniorenzentren Marienheim & St. Severin, Servicezentrum Häusliche Pflege
Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrEinzelne Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Gesamtübersicht (1-12)
Sonderausgabe zur Reform der Pflegeversicherung ab 1.8. (Pflege- und Weiterentwicklungsgesetz) unter besonderer Berücksichtigung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Eltern/Angehörigen und
Mehr