Das Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und Pflegekosten

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1 Beratungsdienst Geld und Haushalt Das Alter finanziell meistern Information zu Betreuungs- und kosten Thomas Rohr Kreisseniorenrat Böblingen, Hildrizhausen

2 Agenda Wen Wie erhalte betrifft ich das eine Thema? stufe? Wie Ab : erhalte ich eine Mehr stufe? Leistungen und Wer höhere hilft mir Beiträge dabei? Ab Häusliche : Mehr durch Leistungen Angehörige und höhere Beiträge Häusliche Welche Leistungen durch aus der Angehörige gesetzlichen / Welche Rechte haben versicherung meine Angehörigen? kann ich erwarten? Seite 2

3 Wie erhalte ich eine stufe? Wo erhalte ich Rat?

4 Wie erhalte ich eine stufe? Wo erhalte ich Rat? In welche stufe werde ich eingeordnet? * Die Entscheidung über die stufe wird recht bürokratisch getroffen. Hier möchten ich für den Einstieg vor allem auf zweierlei hinweisen: Voraussichtliche Dauer. kassen zahlen nur bei einer voraussichtlich länger als sechs Monaten währenden zeit. Wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfen werden täglich in Anspruch genommen (Grundpflege = Körperpflege, Toilettengänge, Kleiden, Nahrungsaufnahme) * bis Seite 4

5 Wie erhalte ich eine stufe? Wo erhalte ich Rat? In welche stufe werde ich eingeordnet? * Hier eine kurze Übersicht: Stufe I Stufe II Stufe III insgesamt mindestens 90 Minuten 180 Minuten 300 Minuten für die Grundpflege mindestens 46 Minuten 120 Minuten 240 Minuten * bis Seite 5

6 Wie erhalte ich eine stufe? NEU: Reform des bedürftigkeitsbegriffs (ab ) Bisher wurde bei der Eingruppierung strikt zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen unterschieden. Bisher wurde der bedarf in Minuten gemessen. Dieses Prinzip benachteiligte vor allem Demenzkranke, wenn sie körperlich noch rüstig waren. Künftig soll die dem individuellen Bedarf besser gerecht werden. Seite 6

7 NEU: Begutachtungsassessment (ab ) Sechs Module / 77 Kategorien Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Seite 7

8 NEU: Aus stufen werden grade! (ab ) Aus 3 stufen werden 5 grade Es werden bis zu Menschen mehr als bisher Leistungen aus der versicherung beziehen können! Seite 8

9 Bestandsschautz für bereits bedürftige? (ab ) Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden in den nächst höheren grad übergeleitet. Bisher: stufe 1 stufe 2 stufe 3 Künftig: grad 1 grad 2 grad 3 grad 4 grad 5 Seite 9

10 Bestandsschutz für bereits bedürftige? (ab ) Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen automatisch in den übernächsten grad. Bisher: stufe 0 stufe 1 stufe 2 stufe 3 Künftig: grad 1 grad 2 grad 3 grad 4 grad 5 Seite 10

11 stufen und grade in Zahlen! Bisher Hauptleistungsbeträge in Euro PS 0 PS 1 PS 2 PS 3 Härtefall Gesamtleistung ambulant Sachleistung ambulant Leistungsbetrag stationär Ab : PG1 PG2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamtleistung ambulant Sachleistung ambulant Leistungsbetrag stationär Seite 11

12 hilfsmittel Stufe der bedürftigkeit Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu stufe 0 (mit Demenz*) 40 stufe I, II oder III 40 * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von 45a SGB XI das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Grundsätzlich werden unter dem Begriff hilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem bedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Seite 12

13 Weitere wesentliche Neuerung ab Künftig wird der Eigenanteil bei Einstufung in den nächst höheren grad in der vollstationären nicht mehr steigen, sondern über alle grade hinweg bei Ø 580,- im Monat liegen. Hinzu kommen wie bisher Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen! Seite 13

14 Häusliche durch Angehörige

15 Häusliche durch Angehörige zeit zeit = Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für maximal 6 Monate Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn Sie einen nahen Verwandten mit stufe I in häuslicher Umgebung pflegen. Nahe Verwandte sind: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Eltern, Großeltern, Geschwister, Adoptivund kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder Seite 15

16 Häusliche durch Angehörige Familienpflegezeit: Leistung des Arbeitgebers grundsätzlich besteht sei ein Rechtsanspruch. 24 Monate maximale Familienpflegezeit + Nachpflegezeit für die eines nahen Verwandten. In der Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz, wobei die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden kann und das Gehalt um die Hälfte des reduzierten aufgestockt wird. Zur Absicherung von Tod oder Erwerbsunfähigkeit ist der Abschluss einer zertifizierten Familienpflegezeitversicherung notwendig Seite 16

17 Häusliche durch Angehörige Familienpflegezeit: Gehalt: 40 Stunden = 4000 Reduzierung um 25 Stunden = 2500 auf 15 Stunden = 1500 Aufstockung um 12,5 Stunden = 1250 * auf dann 2750 * die Hälfte der reduzierten Summe / Aufstockung auf Antrag durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Seite 17

18 Häusliche durch Angehörige und dann die Nachpflegezeit zur Rückzahlung der Aufstockung normales Gehalt für 40 Stunden = 4000 Rückzahlung der Aufstockung = 1250 * Tatsächliches Gehalt in der Nachpflegezeit = 2750 * bis die Aufstockung zurückgezahlt ist. Seite 18

19 Häusliche durch Angehörige Neu ab Bei einem plötzlichen fall in der Familie können Arbeitnehmer bis zu 10 Tage bezahlt pausieren! Neu ab kasse zahlt für pflegende Personen, die mindestens 10 Stunden pro Woche einen bedürftigen der grade 2-5 betreuen, Rentenbeiträge. Diese steigen mit zunehmender bedürftigkeit. kasse zahlt personen, die aus dem Beruf aussteigen, Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der zeit. Seite 19

20 Häusliche durch Angehörige Neu ab nde Angehörige können künftig sechs statt bisher vier Wochen Urlaub nehmen oder krank sein und dafür eine Verhinderungspflege bis zu Euro p. a. organisieren. Zudem können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrages (also 50 % aus = 806 ) als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. Insgesamt stehen somit zur Verfügung. Seite 20

21 Welche Leistungen aus der gesetzlichen versicherung kann ich erwarten?

22 Welche Leistungen aus der gesetzlichen versicherung kann ich erwarten? Änderungen ab Finanzielle Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bisher maximal 2.557, ab , z. B. Einbau barrierefreie Dusche oder Abbau von Schwellen Künftig stehen für alle bedürftige die Nutzung sogenannter niederschwelliger Angebote offen. Dafür steht monatlich ein Betrag von 104 (bzw. 208 bei Demenzkranken) zur Verfügung. Seite 22

23 Welche Leistungen aus der gesetzlichen versicherung kann ich erwarten? Niederschwellige Angebote sind z. B. Orientierungstraining Gedächtnistraining Gespräche führen, Unterhaltung fördern Singen, Basteln oder Kochen Spaziergänge Zeitungs- und Bücherlesen Beratung pflegender Angehöriger Biographiearbeit Sprach- und Essübungen Seite 23

24 Welche Leistungen aus der gesetzlichen versicherung kann ich erwarten? Änderungen ab Für Hilfen im Haushalt, Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer können bis zu 40 % des Betrages der ambulanten sachleistung eingesetzt werden. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden. Tagesund Nachtpflege können künftig ungekürzt neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Seite 24

25 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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