Was bringt die neue Pflegereform? Gesetzliche Grundlagen zur Pflege von Angehörigen

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1 Homecare - Eldercare Unterstützung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit Was bringt die neue Pflegereform? Gesetzliche Grundlagen zur Pflege von Angehörigen Gabriele Lenz, Pflegesachverständige

2 Unsere Standorte

3 Homecare - Eldercare Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich um kranke oder pflegebedürftige Angehörige jeden Alters kümmern (Kinder, Partner/Partnerin, Eltern). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die selbst erkrankt sind.

4 Änderungen durch die Pflegereform im Überblick Spezielle Betreuungsleistungen für Menschen, die an Demenz erkrankt sind Einführung der Pflegezeit Beratung durch Pflegestützpunkte und Pflegeberater/-innen Für Laien sollen gute Heime von schlechten Heimen erkennbar sein Die Wahlmöglichkeiten sollen sich erweitern Einzelpflegekräfte Geld- und Sachleistungen haben sich erhöht

5 Geld- und Sachleistungen Pflegestufe 1 Geldleistung Sachleistung Heim Unverändert: Pflegestufe Unverändert: Pflegestufe

6 Weitere Neuerungen Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann nach einem halben Jahr Pflegebedürftigkeit das erste Mal in Anspruch genommen werden. Der Geldbetrag hat sich von 1432 auf 1470 erhöht. Zukünftig müssen die Entscheidungen ob es zur Pflegestufe kommt oder nicht innerhalb von 5 Wochen getroffen werden.

7 Der Begriff von Pflegebedürftigkeit wird sich verändern 14 SGB XI besagt: Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen sind: - Körperpflege - Ernährung - Ausscheidung - Mobilität

8 Die Pflegestufen werden sich verändern Die neuen Begutachtungsrichtlinien liegen der Regierung zur Abstimmung vor. Nach den neuen Richtlinien wird es statt 3 zukünftig statt 5 Pflegestufen geben. Es wird keine Minutenwerte mehr geben, sondern Punkte. Selbstständig 0 Punkte Geringe Beeinträchtigung 1-3 Punkte Erhebliche Beeinträchtigung 4-6 Punkte Schwere Beeinträchtigung 7-11 Punkte Völliger/weitgehender Selbstständigkeitsverlust Punkte

9 Was wird erfragt? Mobilität: Fortbewegung über kurze und lange Strecken Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Urteilen, Kommunikation (geistige und verbale Aktivitäten) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhaltensweisen, die mit einer Selbstgefährdung oder mit der Gefährdung Anderer verbunden sind, sowie psychische Probleme wie Angst, Panikattacken oder Wahnvorstellungen Selbstversorgung: Körperpflege, sich Kleiden, Essen und Trinken, Verrichtungen bei der Ausscheidung Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamentenversorgung, Wundversorgung Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Einteilung von Zeit, Tag/Nachtrhythmus, Pflege sozialer Beziehungen

10 Was ändert sich? Außerhäusliche Aktivitäten: Teilnahme an sozialen und im weitesten Sinne kulturellen Aktivitäten Haushaltsführung: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Regelungen, der für die alltäglichen Lebensführung notwendigen geschäftlichen Belange (Behörden, Geldangelegenheiten) Und was kostet das alles? Die Umsetzung wird nicht kostenneutral werden, es wird sogar vermutet, dass es Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro hinzukommen.

11 . Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gabriele Lenz

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