Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen
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- Daniela Tiedeman
- vor 8 Jahren
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1 Mitglied im Palliativnetz Heidekreis Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen Munster Bispingen Wietzendorf
2 Den Menschen in seinem Menschsein annehmen ist die Aufgabe von mir und meinem Team, und das zu jeder Zeit. Claudia Sonnwald, staatlich geprüfte Altenpfl egerin
3 Wir über uns Wir sind ein privater ambulanter Pfl egedienst und betreuen junge und alte Menschen, die durch außergewöhnliche Umstände, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche unsere Unterstützung zur Sicherung ihrer Lebensqualität benötigen seit mehr als 15 Jahren. Zu unserem qualifi zierten Team gehören staatlich geprüfte Altenpfl egerinnen, Krankenschwestern, Palliativ-Care-Krankenschwestern, Krankenpfl egehelferinnen, Altenpfl egehelferinnen und Hauswirtschafterinnen sowie Kinderbetreuerinnen und Haushaltshelferinnen. Für Sie sind wir 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche da. Ihre Betreuung fi ndet in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihrem Hausarzt statt. Wir pfl egen unsere Patienten, wie auch wir gepfl egt werden wollen.
4 Unser Service Der uns anvertraute Mensch steht im Mittelpunkt all unserer Bemühungen. Wir geben ihm die Möglichkeit: in seiner gewohnten häuslichen Umgebung versorgt zu werden trotz Krankheit oder Behinderung ein selbständiges Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen nach persönlichen Bedürfnissen in seinem gewohnten Umfeld betreut zu werden zur beruhigenden Entlastung seiner Angehörigen bei der täglichen häuslichen Krankenpfl ege seinen pfl egenden Angehörigen einen Urlaub o. Ä. zu ermöglichen durch unser Verhinderungspfl ege-angebot
5 Unsere Dienstleistungen Pflegeversicherungsleistungen (SGB XI) Grundpflegerische Versorgung Verhinderungspflege und Urlaubspflege Zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI Pflegekontrollbesuche nach 37.3 SGB XI Krankenkassenleistungen (SGB V) Behandlungspflege (Medikamentenverabreichung, Verbandswechsel, Blutzuckerkontrolle u. v. m.) Haushaltshilfe Spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) Individuelle Leistungen Beratung im Bereich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht* Privater Dienstleistungskatalog *Keine Rechtsberatung.
6 Die Pfl egestufen Das Pfl egeversicherungsgesetz enthält die Kriterien, die einer Einstufung in Pfl egestufen (0 bis 3) zugrunde liegen. Wir kommen gern unverbindlich zu Ihnen nach Hause und erklären Ihnen dies anhand Ihrer persönlichen Situation. Die Einstufung und die Entscheidungen werden von den Pfl egekassen bzw. dem Medizinischen Dienst (MDK) übernommen und von der Pfl egeversicherung budgetiert. Wir bieten Ihnen an, alles Notwendige, vom Vorgespräch über die Beantragung bis zur Unterstützung beim einmaligen Besuch eines MDK-Mitarbeiters, zu übernehmen. Nachfolgend eine kurze Erläuterung der einzelnen Pfl egestufen.
7 Pfl egestufe 1 (erhebliche Pfl egebedürftigkeit) Erhebliche Pfl egebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens einmal täglich erforderlichen Hilfebedarf, wenn mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpfl ege, der Ernährung oder Mobilität zutreffen. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere Pfl egeperson (nicht der Pfl egedienst) für alle Verrichtungen benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen Davon müssen mindestens 46 Minuten auf die Grundpfl ege entfallen
8 Pfl egestufe 2 (Schwerpfl egebedürftigkeit) Schwerpfl egebedürftigkeit liegt vor bei einem mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität. Zusätzlich muss ebenfalls mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand einer nichtprofessionellen Pfl egeperson muss hierbei bei mindestens drei Stunden im Tagesdurchschnitt liegen, wobei auch hier der pfl egerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand eindeutig das Übergewicht haben muss Es müssen mindestens 120 Minuten auf den täglichen Grundpfl egebedarf und mindestens 60 Minuten auf die hauswirtschaftliche Versorgung entfallen
9 Pfl egestufe 3 (Schwerstpfl egebedürftigkeit) Dies liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pfl egeperson unmittelbar erreichbar sein muss, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand, den eine nichtprofessionelle Pfl egeperson für diesen Hilfebedarf benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei wiederum der pfl egerische Aufwand eindeutig das Übergewicht haben muss Hier wird der Mindestgrundpfl egebedarf bei täglich 240 Minuten (Achtung: Es muss ein nächtlicher Hilfebedarf bestehen!) festgelegt
10 Die gesetzlichen Leistungen Die Leistungen unterteilen sich in drei Varianten Sachleistung Pflege durch Ihren häuslichen Pflegedienst Geldleistung Pflegegeld von der Pflegekasse Kombination aus Sach- und Geldleistung Pflegestufe Sachleistung* Geldleistung* 1 450, Euro 235, Euro , Euro 440, Euro , Euro 700, Euro 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen Liegt eine durch den MDK begutachtete erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vor, erhalten die Versicherten zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 Euro bis 200 Euro monatlich Dieses zusätzliche Budget wird ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen bereitgestellt Es darf nicht für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden
11 Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden automatisch in der Pfl egestufe 0 eingestuft und haben entsprechend auch Anspruch auf Geld- oder Sachleistung. Kommt zu der Pfl egestufe noch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz hinzu, verändern sich die Beträge wie folgt: Pfl egestufe Sachleistung* Geldleistung* 0 225, Euro 120, Euro 1 665, Euro 305, Euro , Euro 525, Euro , Euro 700, Euro Zusätzliche gesetzlich beantragbare Leistungen 39 SGB XI Verhinderungs- oder Ersatzpfl ege 42 SGB XI Kurzzeitpfl ege 40 SGB XI Pfl egehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 45 SGB XI Pfl egekurse und individuelle Schulungen in der Häuslichkeit 37 Abs. 2 SGB V Krankenkasse medizinische Behandlungspfl ege nach Verordnung des Hausarztes *Stand: August 2013.
12 Munster Bispingen Wietzendorf Ihr Weg zu uns Wir sind für Sie da: montags freitags Uhr Nachmittags nach Vereinbarung Söhlstraße Munster
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