M 470 SICHERHEIT KOMPAKT. Elektromagnetische Felder. Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.

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1 M 470 SICHERHEIT KOMPAKT Elektromagnetische Felder Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 1

2 AUVA Elektromagnetische Felder Sprachliche Gleichbehandlung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männ licher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. 2

3 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Physikalische Grundlagen Beobachtbare Wirkung von Feldern Technische Erzeugung und Nutzung von Elektrizität Elektromagnetische Wellen und Strahlung Wirkungen von EMF auf den Menschen Grenzwerte wie sie festgelegt werden Messgrößen und Begriffe 14 3 Verordnung elektromagnetische Felder VEMF Erfasste Wirkungen Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers 17 Ermittlung und Bewertung der Exposition 3.3 Grenzwerte in der VEMF Bei Überschreitung der Grenzwerte Ausnahmen und Sonderregelungen Besonders schutzbedürftige oder gefährdete Personen Unterweisung Minimierungsprinzip 25 4 Evaluierung von EMF Empfohlener Ablauf der Evaluierung Evaluierung aus der Zeit vor Inkrafttreten der VEMF Besondere Personengruppen 30 3

4 AUVA Elektromagnetische Felder 4.4 Kennzeichnung Ermittlung der Exposition durch fachkundige 32 Dienste oder Personen 5 Maßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Kennzeichnung von EMF Schutzausrüstung für EMF 35 6 Mögliche relevante Quellen von EMF Magnetische Gleichfelder, Elektromagnete Quellen möglicher Reizwirkung Energieversorgung und Energieverteilung Elektrotechnische Maschinen und Anlagen Schweißanlagen, Lötanlagen Technische Nutzung von erzeugten Feldern Quellen thermischer Wirkung Medizinische Anwendungen Technische Nutzung von Erwärmung mit 43 hochfrequenten EMF Funk- und Telekommunikation 44 7 Liste der Abkürzungen 46 8 Glossar und Index 49 9 Literatur und Links 49 Redaktionsschluss des Merkblatts:

5 1 Einleitung Elektromagnetische Felder (EMF) treten als gewollte oder ungewollte Erscheinung bei vielen Anwendungen in Industrie und Medizin auf. Die Intensität dieser Felder kann sehr unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen ist sie so hoch, dass ohne genaue Untersuchung eine Gesundheitsgefährdung nicht generell ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund müssen Arbeitsstätten bzgl. der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen evaluiert werden, wie es entsprechende Regelungen auf EU-Ebene sowie Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) [1] fordern. Zu diesem Merkblatt/Zweck des Merkblattes: Dieses Merkblatt soll Sie beim Erkennen von Risiken und der Evaluierung von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz unterstützen und folgende Fragen beantworten: Was sind elektromagnetische Felder und elektromagnetische Strahlung? Wie wirken diese auf den Menschen? Welche wichtigen Begriffe und Messgrößen gibt es? Welche Vorschriften gilt es zu beachten? Welche Grenzwerte für messbare Größen werden darin vorgegeben? Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen gibt es? Wie geht man bei einer Evaluierung von elektromagnetischen Feldern vor? Auf welche Quellen für elektromagnetische Felder muss man besonders achten? Eine kurze Zusammenfassung und nützliche Tipps für die Evaluierung finden sich in Abschnitt 4; Beispiele für besonders zu beachtende Quellen werden in Abschnitt 6 angegeben. 5

6 AUVA Elektromagnetische Felder 2 Physikalische Grundlagen Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe und Phänomene rund um elektromagnetische Felder dargestellt. 2.1 Beobachtbare Wirkung von Feldern Elektromagnetische Felder (EMF) sind für den Menschen unsichtbar. Dennoch jeder kennt die Begriffe Elektrizität und Magnetismus. Insbesondere die Fernwirkung ist einprägsam. Das Magnetfeld der Erde zum Beispiel sorgt dafür, dass die Kompassnadel zum (magnetischen) Nordpol zeigt eine Fernwirkung über eine Distanz von mitunter tausenden von Kilometern! Ein starker Hufeisenmagnet neben dem Kompass würde die Wirkung auf die Nadel überlagern und dominieren. Elektromagnetische Felder wirken nicht nur unmittelbar am Entstehungsort, sondern auch in der Ferne. Sie sind jedoch stark um ihre Quelle konzentriert. Ähnliche Phänomene der Fernwirkung kennt man aus der Elektrizität: Elektrische Aufladungen wie z. B. jene in der Nähe einer Gewitterwolke oder Aufladung durch Reibung mit einem Kamm können dafür sorgen, dass einem die Haare zu Berge stehen (siehe Abbildung 1). Bei in der Natur vorkommenden elektrischen und magnetischen Phänomenen sind die Felder und Fernwirkungen oftmals schwach. Auf den ersten Blick so unterschiedliche Effekte wie Magnetismus, elektrische Aufladungen und Spannung sowie elektrischer Strom ( Elektrizität ) sind nah verwandte Phänomene. Magnetismus und elektrischer Strom sind oft durch zeitlich konstante oder langsam veränderliche ( niederfrequente ) Felder charakterisiert. Zeitlich konstante Felder werden auch als Gleichfelder bezeichnet. 6

7 Abbildung 1: Elektromagnetische Felder üben eine Fernwirkung auf ihre Umgebung aus. Das einfachste Beispiel dafür ist die Kraftwirkung durch ein statisches Magnetfeld. Zeitlich veränderliche Felder, wie sie durch zeitlich veränderliche Ströme entstehen können, werden magnetische Wechselfelder genannt. Entsprechend dazu gibt es elektrische Wechselfelder, welche ihren Ursprung in zeitlich veränderlichen elektrischen Spannungen und Aufladungen haben. 2.2 Technische Erzeugung und Nutzung von Elektrizität Elektrizität wird heute in Energieversorgungsunternehmen ( Stromversorgung ) erzeugt. Dazu werden sich drehende Maschinen, nämlich von Turbinen angetriebene Generatoren eingesetzt. Es wird mechanische Drehbewegung in elektrische Energie umgewandelt, die als elektrischer Strom einfach transportiert und verbraucht werden kann. Die Energieumwandlung im Generator ist durch die Fernwirkung von Feldern möglich. In einem einfachen Generator wird über eine Welle eine Spule (Leiterschleife) im Magnetfeld eines Permanentmagneten gedreht (Abbildung 2). Bezogen auf die Spule ändert sich laufend die Polarität des Magnetfelds. Dabei muss Arbeit gegen das Magnetfeld geleistet werden. An der Spule entsteht bei diesem Vorgang elektrische Spannung, die mit jeder Umdrehung ihre Polarität (Vorzeichen) ändert. Auf diese Weise hat man eine Quelle von Wechselspannung und Wechselstrom Spannung und Strom schwingen zwischen positiven und negativen Höchstwerten hin und her. 7

8 AUVA Elektromagnetische Felder In der Praxis treten meist elektromagnetische Wechselfelder mit einer bestimmten Frequenz auf. Die wesentliche Größe dieser Schwingung ist ihre Frequenz (abgekürzt: f). Die Frequenz entspricht der Anzahl der Schwingungen pro Sekunde und wird in Hertz gemessen. Beim öffentlichen Stromnetz sind das 50 Hz, beim Bahnstrom 16,7 Hz. Abbildung 2: In einem Generator wird ein elektromagnetisches Wechselfeld, welches durch Rotation entsteht, in eine Wechselspannung umgewandelt. Die Änderungs-Frequenz der Polarität der Spannung entspricht dabei der Drehzahl. In Europa beträgt die Frequenz der Netzspannung 50 Hz (3000 U/min). Das physikalische Prinzip, welches bei dieser technischen Erzeugung von Strom genutzt wird, heißt Induktionsprinzip. Dabei werden aus veränderlichen Magnetfeldern veränderliche elektrische Spannungen und Ströme erzeugt. Umgekehrt verursachen fließende elektrische Ströme ein Magnetfeld, wie eben rund um stromführende Kabel und Spulen. Bezogen auf diese enge Verknüpfung von elektrischen Strömen und Magnetfeldern sowie elektrischen Spannungen spricht man im Allgemeinen von elektromagnetischen Feldern. 8

9 Elektromagnetische Felder breiten sich im freien Raum und in Medien wie Luft beinahe mit Lichtgeschwindigkeit aus und erfüllen daher augenblicklich den ganzen Raum. Allerdings sind sie stark um die Quelle konzentriert. Teilweise ist eine Abschirmung und Begrenzung des Feldes möglich. 2.3 Elektromagnetische Wellen und Strahlung Sehr schnelle Änderungen (schneller als einige Milli-Sekunden) oder sehr schnelle Schwingungen von elektrischen Ladungen führen zum Ablösen der Felder von der Quelle und zur Aussendung von elektromagnetischen Wellen (Abbildung 3). Diese Wellen werden auch elektromagnetische Strahlung genannt. Dieses Phänomen tritt allerdings im Wesentlichen erst bei Frequenzen über 30 khz auf, und zwar als sogenannte Radiowellen (z. B. Lang-, Ultrakurz- oder Mikrowellen). Abbildung 3 illustriert die Aussendung elektromagnetischer Wellen als Radiowellen bzw. als elektromagnetische Strahlung mit einer Antenne. Üblicherweise wird dies für Funk- und Telekommunikationsanwendungen also um Nachrichten zu übertragen verwendet. Im Allgemeinen können daher EMF als hochfrequente oder niederfrequente Felder auftreten. Insbesondere die elektromagnetische Strahlung kennen wir in verschiedensten Erscheinungsformen, zum Beispiel als Radiowellen, Mikrowellen- und Wärmestrahlung. Selbst das sichtbare Licht, Abbildung 3: Bei hohen Frequenzen lösen sich elektromagnetische Felder von ihrer Quelle ab und breiten sich als elektromagnetische Wellen bzw. elektromagnetische Strahlung im Raum aus. 9

10 AUVA Elektromagnetische Felder welches der Mensch einfach mit dem Auge wahrnehmen kann, ist eine elektromagnetischen Strahlung. Für den Empfang von Radiowellen ist man hingegen auf technische Geräte angewiesen. Die Gesamtheit der elektromagnetischen Strahlung wird auch als elektromagnetisches Spektrum bezeichnet. Die Strahlung, die sich als Welle im Raum ausbreitet, unterscheidet sich hier lediglich durch die Größe der Frequenz. Hohe Frequenzen entsprechen einer schnellen Änderung des elektromagnetischen Feldes. Funk- und Telekommunikationsanwendungen zeichnen sich für gewöhnlich durch hohe Frequenzen aus, da auch hohe Datenraten übertragen werden sollen. So sind heutzutage Megabit/sec also Millionen Dateneinheiten pro Sekunde in der mobilen Datenkommunikation üblich. Entsprechend sind hohe Bandbreiten von MHz (Millionen Hertz) und ein Funksignal mit hunderten MHz (mit hunderten Millionen Schwingungen pro Sekunde) üblich. Abbildung 4 zeigt das elektromagnetische Spektrum und stellt auch ausgewählte Phänomene sowie technische Anwendungen bildhaft dar. Kraftwirkung Thermische Wirkung Reizwirkung Erwärmung von Oberflächen- Gewebe 6 GHz 300 GHz 0 Hz 10 Hz 1 khz 100 khz 10 MHz 1 GHz 100 GHz Frequenz f (Hz) Abbildung 4: Darstellung des Spektrums der elektromagnetischen Felder ( Strahlung ) über die verschiedenen Frequenzbereiche, inklusive ausgewählten technischen Anwendungen. Die farbliche Skala und die darin vermerkten Bereiche stellen die Wirkungen durch Felder im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz dar. Bei noch höheren Frequenzen spricht man von optischer Strahlung. 10

11 Wichtige technische Anwendungen sind im jeweiligen Frequenzbereich in Abbildung 4 dargestellt. Dazu zählen die Energieversorgung des öffentlichen Stromnetzes ebenso wie Geräte mit hohem Strom-/Energiebedarf wie Schweißgeräte sowie Radio- und Funkwellen wie z. B. Mobilfunk. Dieses Merkblatt beschäftigt sich mit elektromagnetischen Feldern, die durch Frequenzen bis 300 GHz beschreibbar sind. Es werden im Folgenden elektromagnetische Felder behandelt, die durch Frequenzen bis 300 GHz beschreibbar sind. Innerhalb dieses Bereichs werden die Begriffe elektromagnetische Felder und Strahlung oft gleichwertig verwendet (wenngleich der Begriff Feld für niederfrequente Phänomene mit einer Frequenz von unter 100 khz dominiert). Elektromagnetische Strahlung über 300 GHz wie z. B. Infrarotstrahlung und sichtbares Licht sowie ionisierende Strahlung werden in den AUVA-Merkblättern M-013, M-014, M-080, M-085, M-086 behandelt. Dort ist nur mehr der Begriff Strahlung gebräuchlich. 2.4 Wirkungen von EMF auf den Menschen Elektrische Gleichfelder dringen kaum in den menschlichen Körper ein. Vor allem magnetische Felder sowie elektrische Wechselfelder dringen aber ins Innere des Gewebes ein und induzieren elektrische Felder und Ströme. Biologische Materie ist nämlich ein verhältnismäßig guter Leiter. Die biologische Wirkung im Inneren des Körpers hängt stark von der Frequenz ab. Man unterscheidet: Feldwirkung in Gleichfeldern: Durch eine rasche Bewegung eines Körperteils in einem statischen Magnetfeld können im Gewebe Wirbelströme entstehen, die zum Beispiel zur Störung der Sehnerven (Seh-Eindrücke, Phosphene ) führen können. Diese Phänomene verursachen allerdings keine irreversiblen Schäden. Reizung von Muskeln und Nerven durch Wechselfelder: Im menschlichen Körper werden Nervenimpulse des Gehirns und der Sinnesorgane ebenso auf elektrische Weise transportiert wie Nervenimpulse 11

12 AUVA Elektromagnetische Felder zu den Muskeln. Diese Impulse können durch die von außen induzierten Felder gestört, verändert oder blockiert werden. Eine Beeinträchtigung der Herzfunktion oder Muskelschmerzen sind mitunter die Folge. Die Stimulation von Sinnesorganen (Schwindel, Seh-Eindrücke) zählt zu möglichen vorübergehenden Symptomen. Thermische Wirkung durch hochfrequente Wechselfelder: Wechselfelder mit hohen Frequenzen wirken geringer auf das Nervensystem. Allerdings bewirkt Absorption (Schwächung) des Feldes eine Erwärmung des Gewebes. Da die Temperatur für die Funktion von biologischem Gewebe sehr wesentlich ist, muss sie vom Körper möglichst konstant gehalten werden. Zu starke Wärme-Einwirkung von außen verursacht daher physiologischen Stress und kann zu Überhitzung führen. Körpergewebe mit geringer Durchblutung wie z. B. das Auge ist hier besonders anfällig. Leitende Gegenstände (Metall) wie z. B. am Körper getragener Schmuck können sich oft noch stärker erhitzen als Gewebe! Sehr hohe Frequenzen (im Bereich von GHz) dringen nur mehr wenig in den Körper ein und bewirken lediglich eine Erwärmung der obersten Gewebeschichten sowie der Haut. Effekte von hochfrequenten EMF, die über die Wärmeeinwirkung hinausgehen, konnten bislang nicht mit gesundheitlichen Einwirkungen in Verbindung gebracht werden. Studien zu Langzeit-Wirkungen auf den Menschen konnten ebenfalls noch keine Effekte nachweisen, sind aber Gegenstand aktueller Forschung. Kontaktströme: Leitende Gegenstände, die sich in starken EMF befinden, können Spannung gegenüber dem Erdpotenzial führen. Direkter Kontakt kann Ausgleichströme verursachen. Diese werden als Elektrisierung unangenehm wahrgenommen. 12

13 Auch indirekte Wirkungen können den Menschen gefährden: Herzschrittmacher und andere aktive medizinische Implantate: Herzschrittmacher (HSM) und andere aktive medizinische Implantate (AIMD) im Inneren des Körpers können von EMF beeinflusst werden. Dazu zählen unter anderem Cochlea-Implantate und Insulinpumpen. Vor allem magnetische Gleichfelder können HSM in einen Testmodus schalten, weshalb für Träger von HSM diesbezüglich niedrigere Grenzwerte gelten. Details zur Verträglichkeit von Implantaten mit EMF werden vom Hersteller bereitgestellt. Kraftwirkung und Projektilwirkung in Gleichfeldern: Starke Magnete können metallische Gegenstände (z. B. Werkzeug aus Eisen, Nickel oder Stahl) anziehen und mit sehr hoher Kraft an sich pressen oder wie Geschosse beschleunigen. Für den Menschen besteht daher Gefahr durch mechanische Einwirkung (z. B. Quetschgefahr). Dies gilt insbesondere auch für Metalle im oder am Körper (Implantate oder Schmuck). 2.5 Grenzwerte wie sie festgelegt werden Die Wirkung der EMF auf den menschlichen Körper muss begrenzt werden, um gesundheitliche Schäden auch indirekte Auswirkungen zu vermeiden. Grenzwerte in Normen und Regelwerke zielen daher üblicherweise auf Höchstwerte für physikalische Phänomene im Körper wie zum Beispiel für elektrische Ströme, Felder und Temperaturerhöhung ab. Diese Grenzwerte werden im Folgenden Expositionsgrenzwerte genannt, in manchen Regelwerken ist auch der Begriff Basisgrenzwerte üblich. Die nötige Begrenzung der Wirkungen im Körper (Expositionsgrenzwerte) ist durch Einhaltung der Auslösewerte gegeben. Da Effekte im Körper schwer messbar sind, wurden Auslösewerte für die von außen einwirkenden EMF abgeleitet. Diese werden für die elektrische Feldstärke und das magnetische Feld (die magnetische Flussdichte) am Arbeitsplatz angegeben. Je nach Regelwerk sind auch die Begriffe Auslöseschwellen oder Referenzwerte üblich. 13

14 AUVA Elektromagnetische Felder Abbildung 5: Ist die Emission von EMF einer Feldquelle nicht durch Herstellerinformation, Datenbanken etc. bekannt, kann eine Messung durch eine fachkundige Person notwendig sein. 2.6 Messgrößen und Begriffe Wir fassen nochmals die wichtigsten Begriffe sowie die Messgrößen und deren Einheiten zusammen: Ladung, Spannung, Strom und Gleichfelder Elektrische Ladungen und Spannungen erzeugen elektrische Felder. Elektrische Ströme sowie Permanentmagnete erzeugen magnetische Felder. Ändern sich Ladung, Spannung oder Strom zeitlich nicht, spricht man von Gleichfeldern. Diese Felder sind um die Quelle konzentriert und nehmen mit der Distanz rasch ab. Zeitlich langsam veränderliche Felder wie z. B. die Felder der Energieversorgung (50 Hz) verteilen sich um eine Quelle ähnlich wie Gleichfelder. 14

15 Frequenz und Feldstärke Elektrische und magnetische Wechselfelder also zeitlich veränderliche Felder sind einerseits um die Quelle konzentriert, lösen sich aber bei hohen Frequenzen (größer als 30 khz) unter Umständen als elektromagnetische Wellen von der Quelle ab. Dies wird auch als elektromagnetische Strahlung bezeichnet. Die Abstrahlung muss allerdings durch geeignet geformtes, leitendes Material (Antenne) ermöglicht werden. Dabei nimmt die Feldstärke des elektrischen und magnetischen Feldes mit der Distanz von der Quelle ebenfalls stark ab. Die Frequenz der Strahlung ist eine wichtige Größe. Messgrößen für die Intensität der Felder bzw. Strahlung Elektrische Feldstärke, Formelzeichen E, gemessen in Volt pro Meter (Abkürzung V/m, oft auch Milli-Volt pro Meter, mv/m) Magnetische Feldstärke, Formelzeichen H, gemessen in Ampere pro Meter (Abkürzung A/m) Magnetische Flussdichte, Formelzeichen B, gemessen in Tesla (Abkürzung T, oft auch Milli-Tesla oder Mikro-Tesla, abgekürzt als mt oder µt) In Luft oder biologischer Materie ist die magnetische Flussdichte direkt proportional zur magnetischen Feldstärke und damit eine äquivalente Messgröße. Es gilt: B (T) = 1, H [A/m]. Leistungsflussdichte, Formelzeichen S, gemessen in Watt pro Quadratmeter (W/m²). Diese Angabe ist nur für hochfrequente Felder sinnvoll, die praktisch ausschließlich als elektromagnetische Strahlung in Erscheinung treten. Die Frequenz als Messgröße für Schwingungsperiode der Felder bzw. Strahlung Die Schwingungsperiode wird durch die Frequenz, gemessen in Hertz (Hz), Kilo-Hertz (khz), Mega-Hertz (MHz), Giga-Hertz (GHz), charakterisiert. Ein Hertz entspricht einer vollen Schwingungsperiode (Wellenberg bis Wellenberg bzw. Wellental bis Wellental) pro Sekunde. 15

16 AUVA Elektromagnetische Felder 3 Verordnung elektromagnetische Felder VEMF Gesetzliche Referenz Regelwerke und Richtlinien wie z. B. von ICNIRP [2, 3] zur Begrenzung der Immission von EMF basieren auf und schützen vor wissenschaftlich abgesicherten, unmittelbaren Wirkungen auf den Menschen. Mit der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (kurz: Verordnung elektromagnetische Felder VEMF) [4] setzt der Verordnungsgeber die Inhalte der EU-Richtlinie 2013/35/EU [5] in angepasster Form in österreichisches Recht um. Einige Regelwerke verwenden unterschiedliche Begriffe für das zu begrenzende externe elektrische und magnetische Feld. Die Begriffe Auslöseschwellen, Auslösewerte und Referenzwerte sind gebräuchlich. In diesem Text wird dafür der einheitliche und mit der VEMF konforme Begriff Auslösewerte verwendet. Ebenso wird einheitlich von Expositionsgrenzwert für Wirkung im Körper gesprochen, was gleichbedeutend mit dem Begriff Basisgrenzwert ist. 3.1 Erfasste Wirkungen Die Verordnung bezieht sich auf alle bekannten direkten biophysikalischen Wirkungen und indirekten Wirkungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden. Die Grenzwerte basieren auf dem wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Kurzzeitwirkung und der Exposition, behandeln aber nicht vermutete Langzeitwirkungen. 16

17 3.2 Pflichten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers Ermittlung und Bewertung der Exposition Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Exposition der Arbeitnehmer/-innen gegenüber elektromagnetischen Feldern das Niveau der genannten Grenzwerte welche als Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte formuliert sind nicht überschreitet. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat die Pflicht, sämtliche von den elektromagnetischen Feldern hervorgerufenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen zu ermitteln und zu bewerten. Dazu kann sie/er sich der Leitfäden zur Umsetzung der Richtlinie [6, 7] relevanter Normen, expositionsbezogener Datenbanken oder Angaben der Hersteller bedienen. Wenn nötig muss eine Messung oder Berechnung der Exposition vorgenommen werden. Die Bewertungen und eventuell erforderlichen Messungen haben durch fachkundige Personen oder Dienste zu erfolgen. 3.3 Grenzwerte in der VEMF Wie in Abschnitt 2.5 dargelegt, ist es üblich, zusätzlich zu den Expositionsgrenzwerten auch Auslösewerte festzulegen. Expositionsgrenzwerte für die Begrenzung der Wirkung im menschlichen Gewebe werden zwar in der VEMF festgelegt (Anlage 2, Tabellen A2 und A3 sowie Anlage 3, Tabellen A1 A3 ), können aber in der Praxis nicht direkt ermittelt werden. Daher werden sie hier nicht direkt wiedergegeben. Die gemäß VEMF einzuhaltenden Auslösewerte sind in Tabelle 1 und 2 angeführt. Werden diese Auslösewerte unterschritten, so ist die Einhaltung des Expositionsgrenzwertes sichergestellt. Die Auslösewerte des magnetischen Feldes werden in der VEMF für den Bereich unter 10 MHz abhängig von der betroffenen Körperregion definiert. Auslösewerte für den Rumpf sind dabei in gewissen Frequenzbereichen höher als für den Kopf. Für Letzteren wurden niedrige Auslösewerte zum Schutz vor sensorischen Wirkungen wie Seheindrücken, Schwindel etc. festgesetzt. Abbildung 6 und Abbildung 7 stellen diese Auslösewerte für das elektrische und magnetische Feld grafisch dar. 17

18 AUVA Elektromagnetische Felder Frequenz [Hz] Von Bis Magnetische Flussdichte (Kopf) [mt] Magnetische Flussdichte (Rumpf) [mt] /f² 300/f 900/f /f 300/f 900/f /f 900/f /f 300/f 900/f ,1 0,1 0,3 Magnetische Flussdichte (Gliedmaßen) [mt] Tabelle 1: Niedrige (Kopf), hohe (Rumpf) und lokale Auslösewerte (Gliedmaßen) für die magnetische Flussdichte bei Reizwirkung. f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert des Wechselfelds. Frequenz [Hz] Von Bis Elektrische Feldstärke - niedrige Auslösewerte [V/m] /f /f /f /f Elektrische Feldstärke - hohe Auslösewerte [V/m] Tabelle 2: Niedrige und hohe Auslösewerte für die elektrische Feldstärke bei Reizwirkung. f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert des Wechselfelds. Für eine genaue Bewertung hinsichtlich der Auslösewerte ist der größte Feld- Wert in der jeweiligen Körperregion hinzuzuziehen. Dies kann unter Umständen messtechnisch aufwendig sein bzw. weitere Berechnungen der Feld-Verteilung um und im Körper notwendig machen. Für eine vereinfachte Betrachtung der Auslösewerte im Bereich des Körpers ist es empfehlenswert, die niedrigen Auslösewerte geltend für den Kopf zu verwenden. Eine Unterschreitung dieser Auslösewerte (bezogen auf die entsprechende Körperregion) gilt als Nachweis, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, muss (unter erhöhtem Aufwand, z. B. mittels Berechnungen und Simulationen oder unter Einbeziehung der Herstellerangaben) die Unterschreitung des Expositionsgrenzwertes gezeigt werden. 18

19 Für magnetische Gleichfelder sind Grenzwerte nach Tabelle 3 festgelegt. Damit sollen gesundheitliche Wirkungen sowie indirekte Gefährdung durch Projektilwirkung und Störung von implantierten medizinischen Geräten (AIMD) vermieden werden. 1 T Magnetische Flussdichte B 10 mt 100 µt 1 µt 0.01 µt Frequenz [Hz] 1 Hz 1 khz 1 MHz Niedrige Auslösewerte (Kopf, Nicht-Thermische Wirkungen) Hohe Auslösewerte (Rumpf, Nicht-Thermische Wirkungen) Auslösewerte Gliedmaßen (Nicht-Thermische Wirkungen) Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG) Abbildung 6: Darstellung der Auslösewerte für das magnetische Feld, nicht-thermische Wirkungen bis 10 MHz 19

20 AUVA Elektromagnetische Felder 100 kv/m Elektrische Feldstärke E 10 kv/m 1000 V/m 100 V/m 10 V/m Frequenz [Hz] 1 Hz 1 khz 1 MHz Niedrige Auslösewerte ( Nicht-Thermische Wirkungen) Hohe Auslösewerte ( Nicht-Thermische Wirkungen) Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG) Abbildung 7: Darstellung der Auslösewerte für das elektrische Feld, nicht-thermische Wirkungen bis 10 MHz Im Bereich von 100 khz bis 300 GHz sind Auslösewerte für die thermische Wirkung definiert (siehe Tabelle 4 und Tabelle 5 sowie Abbildung 8). Im Bereich von 100 khz bis 10 MHz werden zwei Auslösewerte für die nicht-thermische (Reiz-)Wirkung und die thermische Wirkung festgelegt (siehe Tabelle 2 und Tabelle 4 bzw. Tabelle 1 und Tabelle 5). In diesem Bereich sind EMF relativ zu beiden Auslösewerten, d. h. sowohl zu jenen aus dem nicht-thermischen als auch aus dem thermischen Bereich, zu evaluieren und einzuhalten. 20

21 Exposition gegenüber magnetischen Gleichfeldern Kopf und Rumpf 2 Gliedmaßen 8 Aktive Implantate, AIMD z. B. HSM Projektilwirkung im Streufeld von Quellen mit hohen Feldstärken (> 100 mt) Tabelle 3: Grenzwerte für magnetische Gleichfelder Magnetische Flussdichte [T] 0,0005 = 0,5 mt 0,003 = 3 mt Frequenz [Hz] Von bis Elektrische Feldstärke [V/m] 100 khz (1 MHz) (1 MHz) (10 MHz) 6, /f (10 MHz) (400 MHz) (400 MHz) (2 GHz) 0,003 2 GHz 300 GHz 140 Tabelle 4: Auslösewerte für die elektrische Feldstärke im thermischen Wirkungs-Bereich (100 khz 300 GHz, thermische Wirkung). f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert und sind über ein 6-Minuten- Intervall zu mitteln. Frequenz [Hz] Von bis Magnetische Flussdichte [mt] 100 khz (1 MHz) 2.000/f (1 MHz) (10 MHz) 2.000/f (10 MHz) (400 MHz) 0, (400 MHz) (2 GHz) GHz 300 GHz 0,00045 Tabelle 5: Auslösewerte für die magnetische Flussdichte im thermischen Wirkungs-Bereich (100 khz 300 GHz, thermische Wirkung). f steht für die jeweilige Frequenz in Hertz (Hz). Die Werte entsprechen dem quadratischen Mittelwert und sind über ein 6-Minuten- Intervall zu mitteln. 21

22 AUVA Elektromagnetische Felder 10 kv/m Elektrische Feldstärke E Magnetische Flussdichte B 33 µt 1000 V/m 3.3 µt 100 V/m 330 nt 10 V/m 33 nt 1 V/m Frequenz [Hz] 100 khz 10 MHz 1 GHz 100 GHz 3.3 nt Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte Ratsempfehlung 1999/519/EG, B-Feld)) Auslösewerte schwangere Arbeitnehmerinnen (Referenzwerte Ratsempfehlung 1999/519/EG, E-Feld) Auslösewerte Thermische Wirkungen (B-Feld) Auslösewerte Thermische Wirkungen (E-Feld) Abbildung 8: Darstellung der Auslösewerte für das elektrische Feld (linke Achse) und das magnetische Feld (rechte Achse), thermische Wirkungen von 100 khz bis 300 GHz. Die Werte sind zeitlich über ein 6-Minuten-Intervall zu mitteln. 22

23 3.4 Bei Überschreitung der Grenzwerte Sind die Auslösewerte überschritten, so kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber durch eine Berechnung oder Simulation den Nachweis erbringen, dass die Expositionsgrenzwerte im Gewebe trotzdem eingehalten sind, technische oder organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition ergreifen (siehe Abschnitte 4 und 5). Bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte sind jedenfalls unverzüglich Maßnahmen zu Reduzierung der Exposition zu setzen. Außerdem ist den Informationspflichten gegenüber der SVP ( 11 Abs. 7 ASchG) und dem Betriebsrat ( 92 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz) nachzukommen. 3.5 Ausnahmen und Sonderregelungen Für bildgebende Verfahren mittels Magnetresonanz im Gesundheitswesen ist eine Überschreitung der Expositionsgrenzwerte zulässig, sofern alle technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik und den Grundsätzen der Gefahrenverhütung ausgeschöpft wurden und die Umstände die Notwendigkeit zur Überschreitung der Grenzwerte rechtfertigen. Auch in anderen speziellen Situationen gibt es Sonderregelungen: Vorübergehend können die sogenannten Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen überschritten werden ( 3 Abs. 7 VEMF), solange die gesundheitlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Jedoch ist dies auf bestimmte Situationen wie Widerstands- und Bolzenschweißarbeiten in engen Räumen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Energieversorgung und Arbeiten am Höchstspannungsnetz ab 220 kv beschränkt (Details siehe 3 Abs. 8 VEMF). Bei Anlagen der Energieversorgung und bei Überbelastung durch das Magnetfeld sind bei absehbaren Betriebsstörungen in abgegrenzten Betriebsstätten und Bereichen im Freien darüberhinaus Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche Wirkung zulässig, wenn die Dauer der Überexposition durch die Abschaltdauer nach Stand der Technik begrenzt ist ( 3 Abs. 9 VEMF). Da ist es auch erforderlich, dass die Evaluierung nach VEMF eine Überschreitung dargelegt hat sowie gesundheitsschädigende Wirkungen und Sicherheitsrisiken ausgeschlossen sind ( 3 Abs.10 VEMF). 23

24 AUVA Elektromagnetische Felder Werden die Expositionsgrenzwerte - wenn auch nur zeitweilig - überschritten (z. B. aufgrund der oben genannten Sonderregelungen), sind den Betroffenen persönliche arbeitsmedizinische Gespräche anzubieten, die auf allfällige EMF-assoziierte Gesundheitsstörungen eingehen und eine gezielte Beratung insbesondere hinsichtlich individueller Gefährdung (z. B. durch Implantate) sowie Schutzmaßnahmen beinhalten ( 5 Abs. 1 und Anlagen der VGÜ, [8]). Zeitweilig oder vorübergehend bedeutet, dass es sich um eine nur kurz andauernde Exposition handelt, die keinen häufig wiederkehrenden Zustand im Sinne eines dauerhaften Betriebs widerspiegelt. 3.6 Besonders schutzbedürftige oder gefährdete Personen Die Verordnung fordert, besonders gefährdete oder besonders schutzbedürftige AN bei der Evaluierung zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel schwangere AN, Personen mit passiven, metallischen Implantaten und Personen mit am Körper getragenen medizinischen Geräten. Für schwangere Arbeitnehmerinnen sind die Grenzwerte nach der Ratsempfehlung 1999/519/EG [9] (welche für die Allgemeinbevölkerung gedacht ist) zu verwenden ( 5 VEMF). Personen mit passiven, metallischen Implantaten sind bei Exposition zu EMF besonders gefährdet; daher empfiehlt der Leitfaden [6], ebenfalls die Grenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG anzuwenden (vgl. Abschnitt 3.3). Die Auslösewerte nach 1999/519/EG sind in Abbildung 6, Abbildung 7 und Abbildung 8 als grüne Kurve dargestellt. Bei der Risikobewertung sind alle Auswirkungen auf die Gesundheit von besonders gefährdeten AN, insbesondere solche mit implantierbaren medizinischen Geräten (AIMD), zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken und die Unterweisung müssen entsprechend gestaltet werden. Explizite Grenzwerte sind in der Verordnung nur für das statische Magnetfeld genannt: Um eine Beeinflussung von implantierten aktiven Geräten, z. B. Herzschrittmachern, zu vermeiden, ist ein Auslösewert von 0,5 mt für das magnetische Gleichfeld einzuhalten. 24

25 Für elektrische und magnetische Felder aus anderen Frequenzbereichen können die Richtwerte aus dem Forschungsbericht 451 des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [10] oder die Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees (OEK) Personen mit aktiven Implantaten in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern [11] zur Bewertung herangezogen werden. Grundsätzlich ist die Rücksprache mit der arbeitsmedizinischen Betreuung und dem Hersteller zu empfehlen. 3.7 Unterweisung Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/- innen, die wahrscheinlich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei der Arbeit ausgesetzt sind, über das Ergebnis der Risikobewertung informiert werden, insbesondere über die ergriffenen Maßnahmen, mögliche indirekte Auswirkungen einer Exposition, sichere Arbeitsverfahren sowie darüber, wie gesundheitliche Auswirkungen zu erkennen und zu melden sind. Zu empfehlen ist, die sichere Verwendung von Geräten mit hoher EMF-Exposition einschließlich Maßnahmen und Verhaltensweisen im Störfall zusätzlich in einer Betriebsanweisung ( 14 Abs. 5 ASchG) zusammenzufassen. 3.8 Minimierungsprinzip Die VEMF beschränkt sich auf die Begrenzung der unmittelbaren Wirkungen (Kraft-, Reiz-, thermische Wirkung) und befasst sich nicht mit möglichen Langzeitwirkungen. Die Wirkung von EMF ist Thema weiterer Untersuchungen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, fordert die VEMF konsequenterweise, im Sinne der Vorsorge und Risikominimierung die EMF-Belastung nach dem Stand der Technik und der Verfügbarkeit von technischen Mitteln auf das niedrigste vertretbare Niveau zu senken. Auch wenn Grenzwerte (gerade) eingehalten sind, müssen alle Maßnahmen zur Reduktion ausgeschöpft werden. 25

26 AUVA Elektromagnetische Felder 4 Evaluierung von EMF 4.1 Empfohlener Ablauf der Evaluierung Die Evaluierung im Sinne der VEMF ist ein Teil der Arbeitsplatzevaluierung. Sie soll alle Gefahren ausschließen, die durch statische elektrische, statische magnetische sowie zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz hervorgerufen werden können, und die Immission minimieren. Abbildung 9 stellt den Ablauf schematisch dar, so wie dieser in der Folge beschrieben wird. Bei einigen Arbeitsplätzen wie z. B. klassischen Büroarbeitsplätzen lässt sich die Unbedenklichkeit eines Arbeitsplatzes im Hinblick auf Risiken, die von elektromagnetischen Feldern ausgehen, durch einen Vergleich der dort vorkommenden Quellen mit einer Liste unbedenklicher Quellen (vgl. Leitfaden, [6,7] ) oder durch Vergleich des Arbeitsplatzes mit einer Musterevaluierung (z. B. mittels der Software EMES, [12]) belegen. Bei einer genaueren Evaluierung sollen in einem ersten Schritt alle Quellen ermittelt werden, bei denen die oben genannten Felder auftreten. Abschnitt 6 gibt einen Überblick über mögliche Quellen und nennt einige Situationen, in welchen mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Kommen an einem Arbeitsplatz nur Quellen vor, bei denen mit keiner Gefährdung zu rechnen ist, wird zumindest diese Unbedenklichkeit in der Dokumentation der Evaluierung festgehalten. Die Risiken sind abhängig von der jeweils betroffenen Personengruppe, je nachdem, ob es sich um Schwangere, Arbeitnehmer/-innen mit aktiven medizinischen Implantaten wie z. B. Herzschrittmachern oder um Personen mit metallischen Implantaten handelt. Es sind alle direkten Wirkungen zu bewerten (Gewebeerwärmung, Nerven- oder Muskelreizung), sowie alle indirekten Wirkungen wie z. B. die Beeinflussung von aktiven medizinischen Implantaten, die Projektilwirkung im Magnetfeld oder die Erwärmung von am oder im Körper getragenen Metallteilen. Bei der Evaluierung ist zu jeder Quelle auch die jeweils betroffene Personengruppe zu ermitteln. 26

27 Ist die Liste der Quellen und Personengruppen erstellt, beginnt für alle möglichen Kombinationen die Bewertung der Risiken. Durch Berücksichtigung von Listen unbedenklicher Quellen wie z. B. jener im Leitfaden [7] kann die Anzahl der Kombinationen auf einige wenige dominante Gefährdungen reduziert werden. Zuerst betrachtet man die indirekten Wirkungen wie z. B. die Beeinflussung von Herzschrittmachern. Hier bieten oft nur Herstellerangaben und/oder Aussagen der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes die Möglichkeit einer fundierten und rechtssicheren Bewertung. Ergibt sich aus der Bewertung eine Gefährdung, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Gefährdung auszuschließen. Ist eine Substitution (Maßnahme S) der Feldquelle nicht möglich und wird eine TOP-Maßnahme wie z. B. eine Zutrittsbeschränkung gewählt, muss an der Quelle eine entsprechende Kennzeichnung im Zutrittsbereich erfolgen, etwa durch das Anbringen des Zeichens Verbot für Personen mit Herzschrittmachern. Die Unterweisungsunterlagen sind anzupassen. Zumindest eine Beschränkung des Zugangs ist als letzte Maßnahme immer möglich. Als Nächstes greift man für die Beurteilung der direkten Wirkungen auf die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte aus der VEMF zurück. Informationen über das Ausmaß der Exposition wie die neben einer Quelle auftretende elektrische oder magnetische Feldstärke sollte man so weit wie möglich über einfach zugängliche Informationen, wie etwa die Herstellerangaben, aus Datenbanken oder im Zuge der Evaluierung mit EMES gewinnen. Lassen sich Informationen über das Ausmaß der Exposition, die für den Vergleich mit den Auslösewerten erforderlich sind, nicht auf einfache Weise ermitteln, ist eine Messung durch fachkundige Dienste oder Personen notwendig. Bei Überschreitung der Auslösewerte ist zu prüfen, ob die Expositionsgrenzwerte über- oder unterschritten wurden. Sind die Expositionsgrenzwerte tatsächlich überschritten (in der Regel ist ein solcher Umstand z. B. aus der Angabe eines Mindestabstands in den Herstellerangaben ableitbar) oder ist der Nachweis für die Unterschreitung der Expositionsgrenzwerte nicht erbracht, sind unverzüglich Maßnahmen zu setzen, um die Exposition unter den Grenzwert zu senken. Laut Einführungserlass des ZAI zur Evaluierung nach VEMF [13] kann bei Büroarbeitsplätzen mit üblichen elektrischen Arbeitsmitteln von einer Einhaltung der Expositionsgrenzwerte ausgegangen werden. Die VEMF 27

28 AUVA Elektromagnetische Felder erlaubt (außer den dort genannten speziellen Bereichen unter sehr speziellen Auflagen für zeitweilige Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte) keine Ausnahme von der Einhaltung der Expositionsgrenzwerte. Ist eine Substitution der Feldquelle nicht möglich und wird eine TOP- Maßnahme wie z. B. eine Zutrittsbeschränkung oder die Limitierung der Leistungsstufe gewählt, sind die Unterweisungsunterlagen entsprechend anzupassen, um betroffene Personen über EMF-spezifische Gefahren und Maßnahmen unterrichten zu können. Alle Bereiche, in denen ein Auslösewert überschritten wird, sind zu kennzeichnen. Die gekennzeichneten Bereiche und die gekennzeichneten Quellen werden dokumentiert. Dieser Ablauf ist für alle Kombinationen von Quellen und betroffenen Personengruppen zu wiederholen, bis alle Risiken durch direkte oder indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind. Wurden TOP-Maßnahmen ergriffen, um indirekte Wirkungen zu vermeiden, oder wurden Bereiche, in denen Auslösewerte überschritten sind, gekennzeichnet, ist über die Kennzeichnungen und die Maßnahmen sowie generell über die erkannten Risiken zu informieren und zu unterweisen. Etwaige Herstellerangaben oder Messungen und Berechnungen sind der Dokumentation beizufügen. Auch wenn keine Maßnahmen zum Schutz vor indirekten Wirkungen ergriffen und keine Auslösewerte überschritten wurden, ist zu dokumentieren, welche Quellen erfasst wurden und dass diese im Hinblick auf die indirekten und direkten Wirkungen keine Gefährdung darstellen. Sobald neue Quellen aufgestellt, vorhandene Quellen verändert werden oder neue Personengruppen an vorher nicht für diese Personengruppe berücksichtigten Arbeitsplätzen arbeiten (zum Beispiel wenn eine/ein AN erklärt, einen Herzschrittmacher oder ein metallisches Implantat zu tragen), ist die Evaluierung zu aktualisieren. Dabei müssen lediglich die für diese neuen Konstellationen von Quellen und Personen ermittelten Risiken neu bewertet werden. 28

29 Quellen ermitteln Betroffene Personen ermitteln Bewertung hinsichtlich aller Quellen und aller betroffenen Personengruppen Gefährdung durch indirekte Wirkung? ja ja Maßnahme S Maßnahme TOP Kennzeichnung Unterweisung anpassen Auslösewerte überschritten? ja Expositionsgrenzwerte überschritten? ja ja Maßnahme S Maßnahme TOP Unterweisung anpassen Kennzeichnung EMF ja Evaluierung dokumentieren, Unterweisung durchführen Unterweisung anpassen Abbildung 9: Schema der Evaluierung nach VEMF. Maßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip in Maßnahmen S (Substitution) und Maßnahmen TOP (Technisch, Organisatorisch, Personenbezogen) unterteilt Näheres dazu findet sich in Abschnitt 5. 29

30 AUVA Elektromagnetische Felder 4.2 Evaluierung aus der Zeit vor Inkrafttreten der VEMF Die Evaluierung sollte generell auf bereits vorhandene Evaluierungen zum Thema EMF aufsetzen. Verwendet die vorhandene Evaluierung die Referenzwerte der Vornorm ÖVE E 8850 [14] als Grundlage für die Bewertung und sind seit der Evaluierung keine neuen Quellen und/oder Personengruppen hinzugekommen, so kann bis auf Sonderfälle von Quellen mit elektrischen Feldern im Frequenzbereich von zirka 1 khz bis zu mehreren MHz wie z. B. in der Elektrochirurgie die Evaluierung ohne Änderung übernommen werden. Die Grenzwerte der VEMF erlauben bis auf die genannte Ausnahme eine höhere Feld-Exposition als die Vornorm ÖVE E Bezieht sich die Evaluierung auf Bescheide, die vor Inkrafttreten der VEMF erlassen wurden, müssen die darin genannten Grenzwerte durch die Grenzwerte der VEMF ersetzt werden. In der Regel stellt dies jedoch kein Problem dar, da die Grenzwerte der VEMF meist höhere Feldexpositionen zulassen. 4.3 Besondere Personengruppen Bei der Evaluierung ist stets auf besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer/-innen Bedacht zu nehmen. In diesem Abschnitt werden einige dieser Personengruppen näher beschrieben. Schwangere Als Bewertungsgrundlage für die direkten Wirkungen sind die Referenzwerte und Basisgrenzwerte der Ratsempfehlung zu verwenden. In der Praxis wird man also auf Herstellerangaben zurückgreifen, die sich auf die Bewertung mittels Basisgrenzwerten beziehen, oder man vergleicht die gemessenen Feldstärken mit den Referenzwerten der Ratsempfehlung [9]. Achtung: Eine Mutterschutzevaluierung muss für alle Arbeitsplätze ausgearbeitet vorliegen, an denen Frauen beschäftigt werden. Im Vergleich zu den Auslösewerten der VEMF liegen diese Referenzwerte teils deutlich niedriger. Wo für die berufliche Exposition bei starken Quellen in manchen Fällen noch gar kein Sicherheitsabstand erforderlich ist, ergeben sich für den Schutz von Schwangeren oft Sicherheitsabstände von etwa einem Meter. 30

31 Jugendliche in Ausbildung Für Jugendliche sind Arbeiten in jenen Bereichen verboten, in denen die Auslösewerte für elektromagnetische Felder überschritten sind. Dieses Verbot gilt nicht für Lehrlinge nach 18 Monaten Ausbildung, wenn die Arbeiten unter Aufsicht durchgeführt werden. Eine Ausbildung von Jugendlichen an Anlagen, bei denen elektromagnetische Felder über den Auslösewerten auftreten (z. B. manchen Schweißanlagen siehe Abschnitt 6.2.3), darf erst nach 18 Monaten Ausbildung und nur unter Aufsicht erfolgen [15]. Personen mit aktiven medizinischen Implantaten Aktive medizinische Implantate sind z. B. Herzschrittmacher (HSM), implantierte Kardioverter-Defibrillatoren (ICD), Cochlea-Implantate oder Insulinpumpen. Bei Trägerinnen/Trägern von HSM oder ICD besteht die Gefahr einer falschen oder nicht erfolgten Stimulation des Herzens, wenn der Herzschrittmacher wegen der Feldeinwirkung nicht mehr zuverlässig arbeiten kann. Als einzigen Grenzwert nennt hier die VEMF den Auslösewert von 0,5 mt für das magnetische Gleichfeld. Um Wechselfelder zu bewerten, verweist der Einführungserlass [13] zur VEMF auf die Fachinformation des ÖEK [11] und den Report 451 des Deutschen Sozialministeriums [10]. In diesen Dokumenten werden Richtwerte genannt, bei deren Einhaltung zumindest unter gewissen Zusatzbedingungen eine solche Fehlfunktion unwahrscheinlich ist. Im Zweifelsfall muss eine ärztliche Beurteilung erfolgen. Träger/-innen passiver metallischer Implantate Unter passiven metallischen Implantaten sind medizinische Implantate aus Metall zu verstehen (wie z. B. metallische Prothesen, Stifte, Platten, Stents...), aber auch im oder am Körper getragene metallische Gegenstände (z. B. Spirale, nicht-entfernbare Piercings, im Gewebe verbliebene Metallstücke nach einer Verletzung). Risiken ergeben sich aus der Kraftwirkung und der möglichen Reizwirkung am Übergang zwischen Metall und Körpergewebe sowie aus der Möglichkeit einer übermäßigen thermischen Erwärmung. Explizite Grenzwerte sind derzeit nicht vorhanden. Falls keine anderen Angaben vorliegen, ist zumindest bei Einhaltung der Grenzwerte der Ratsempfehlung 1999/519/EG [9] eine Gefährdung unwahrscheinlich. Insbesondere bei am Körper getragenen metallischen Gegenständen wie z. B. Werkzeug, Gürtelschnallen oder entfernbarem Schmuck wie Ringen und Uhren 31

32 AUVA Elektromagnetische Felder ist in Unterweisungen darauf aufmerksam zu machen, dass sich diese Gegenstände in unmittelbarer Nähe von induktiven Erwärmungsanlagen sehr schnell erhitzen und zu Verbrennungen führen können, bevor es gelingt, sie abzunehmen. 4.4 Kennzeichnung Dort wo Zugangsbeschränkungen festgelegt wurden, ist die Kennzeichnung bei großräumigen Beschränkungen wie ganzen Räumen am sinnvollsten im Zugangsbereich anzubringen (Türen, Absperrungen), ansonsten an den Feldquellen selbst derart, dass vor Erreichen des abgegrenzten Bereichs die Kennzeichnung deutlich erkennbar ist. 4.5 Ermittlung der Exposition durch fachkundige Dienste oder Personen Die VEMF fordert, dass nur fachkundige Dienste oder Personen die Exposition durch Messungen ermitteln. Fachkundige Personen sind in der Lage, für die jeweilige Exposition geeignete Messgeräte auszuwählen und einzusetzen. Sollten Betriebsangehörige über das entsprechende Wissen und die Einrichtungen verfügen, dürfen auch sie die notwendigen Messungen durchführen. In der Praxis erweisen sich die auf die Auslösewerte bezogene Messung und Bewertung als deutlich schneller und einfacher als die Bewertung gegenüber Expositionsgrenzwerten. Eine gute Ausschöpfung der Expositionsgrenzen ist in der VEMF durch die Anwendung der Auslösewerte auf einzelne Körperregionen gewährleistet. Dabei wird das Maximum des Feldes in der jeweiligen Körperregion (also Gliedmaßen, Rumpf oder Kopf) mit den drei entsprechenden Auslösewerten verglichen (Tabelle 1). 32

33 5 Maßnahmen Werden Expositionsgrenzwerte überschritten, sind Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiliger Einwirkung von EMF erforderlich. Diese sollten nach dem allgemein gültigen STOP-Prinzip organisiert werden. Dabei steht S für Substitution der Einwirkung. Daher wäre die erste Wahl, Arbeitsverfahren ohne oder geringerer Anwendung von EMF zu finden. Weitere Schritte werden, in dieser Reihenfolge, in Form von technischen (T), organisatorischen (O) und zuletzt personenbezogenen (P) Maßnahmen gesetzt. 5.1 Technische Maßnahmen Die technischen Maßnahmen zielen auf die Reduktion der EMF am Platz der/des AN ab. Das Feld soll an der Quelle reduziert werden. Dies gelingt z. B. durch Reduktion der Leistung bzw. Stromaufnahme des Geräts, Reduktion der Flankensteilheit bei gepulsten Quellen oder Verkürzung des Betriebsintervalls bei Quellen im Intervallbetrieb. Es kann auch die Einwirkung des Feldes auf den Körper verändert werden, indem z. B. Betriebs-Frequenzen geändert werden, um in einem für den Körper weniger belastenden Bereich zu liegen. Mittels baulicher Maßnahmen kann die räumliche Ausdehnung des Feldes begrenzt werden. Dies kann z. B. durch Änderung der Lage der Versorgungs-Kabel (Leitungen gemeinsam verlegen!) oder Änderung der Anordnung von Elektroden und Spulen erreicht werden. Reichen die erwähnten Maßnahmen nicht aus, können Abschirmungen für das Feld verwendet werden. Für hochfrequente Felder, insbesondere solche über 30 khz, können einfache Metall-Bleche oder Gitter eingesetzt werden. Für niederfrequente Felder sowie für magnetische Gleichfelder ist eine Schirmung oft aufwendiger, weil mehr und teureres Material eingesetzt werden muss. 33

34 AUVA Elektromagnetische Felder 5.2 Organisatorische Maßnahmen Erweisen sich technische Maßnahmen als nicht ausreichend, müssen organisatorische Maßnahmen gesetzt werden. Dazu zählen: die einfachste und wirksamste aller Maßnahmen: Abstand halten! Felder nehmen mit zunehmender Distanz von der Quelle immer stark ab. 侊侊 Erzwingen des Abstands zur Quelle durch Abschrankungen, Lichtschranken etc. oder Zugangsbeschränkung 侊侊 Mögliches Vorbeigehen an der Rückseite von Geräten beachten! 侊侊 Feldquellen sollten durch geeignete Platzierung hinreichend Abstand zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen aufweisen. zeitliche Begrenzung der Dauer des Aufenthalts dies ist nur bei hochfrequenten Feldern aufgrund ihrer rein thermischen Wirkung zulässig. 5.3 Kennzeichnung von EMF Warnung vor nichtionisierender Strahlung Warnung vor starkem Magnetfeld Elektrisches Feld Warnung vor starkem elektrischen Feld Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern (oder implantierten Defibrillatoren) Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall Mitführen von Metallteilen verboten Abbildung 10: Kennzeichnungs-Piktogramme Warnzeichen nach KennV (obere Reihe), Verbotszeichen nach ÖNORM EN ISO 7010 (untere Reihe, [16]) 34

35 Für die Kennzeichnung von EMF für z. B. Zugangsbeschränkungen sind die Warnzeichen (Piktogramme) aus Abbildung 10 zulässig. Die wichtigsten sind: Warnung vor nicht-ionisierender Strahlung, Warnung vor starkem Magnetfeld (beide nach KennV) und Verbot des Aufenthalts für Träger/-innen von Herzschrittmachern (nach ÖNORM EN ISO 7010). Für hochfrequente EMF mit thermischen Wirkungen (bzw. bereits ab 30 khz) wird als Kennzeichnung das Warnzeichen für nicht-ionisierende Strahlung empfohlen, für niederfrequente Magnetfelder unter 30 khz das Warnzeichen vor starkem Magnetfeld. Für niederfrequente elektrische Felder unter 30 khz kann das Warnzeichen Allgemeine Gefahr mit dem Zusatz Elektrisches Feld verwendet werden. Bei Gefährdung durch Kraft- bzw. Projektilwirkung sind die Verbots-Zeichen bezüglich Gegenständen und Implantaten aus Metall (nach ÖNORM EN ISO 7010) zu empfehlen [16]. 5.4 Schutzausrüstung für EMF Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Abschirmung von EMF wird nur bei hochfrequenten EMF (Radiowellen, Mikrowellen, ) verwendet. Anzüge, Kopfbedeckungen sowie Brillen aus leitendem Material in Form von engmaschigen Gittern können vor Einwirkung der elektromagnetischen Strahlung schützen. 35

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