Bestimmungen im neuen Rechnungslegungsrecht
|
|
- Frank Braun
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 thomas koller ralph schäfli Die Geldflussrechung geniesst als Bindeglied zwischen Bilanz und Erfolgsrechung schon seit Jahrzehnten breite Anerkennung in der Praxis. Mit dem neuen Recht wird das Instrument nun auch für grössere Unternehmungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Element der Rechnungslegung. Weiter ist der Anhang zur Jahresrechnung konzeptionell überarbeitet, ergänzt und teilweise entschlackt worden. Im Folgenden werden diese beiden Aspekte des neuen Rechts, vor allem aus KMU-Optik, beleuchtet. Bestimmungen im neuen Rechnungslegungsrecht 1. Geldflussrechnung 1.1 Zweck. Neben dem Gewinn stellt der Cashflow eine der zentralen Grössen für die Beurteilung der Finanzlage eines Unternehmens dar. Der Cashflow wird dabei als Veränderung eines Fonds (zum Beispiel Flüssige Mittel) verstanden und die Geldflussrechnung legt die verschiedenen Einflussgrössen auf die Fondsveränderung während eines Geschäftsjahres offen. Sie ist somit ein elementares Instrument für die Einschätzung der Finanzlage des Unternehmens, insbesondere für die Beurteilung der Entwicklung der Zahlungsfähigkeit [1]. Das neue Rechnungslegungsrecht erhebt nun die Geldflussrechnung zum gesetzlichen Erfordernis für grössere Unternehmungen. 1.2 Pflicht zur Erstellung einer Geldflussrechnung. Die Pflicht zur Erstellung einer Geldflussrechnung wurde auf die grösseren Unternehmungen [2] im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften beschränkt [3]. Dies ist an und für sich zu bedauern, da gerade die Geldflussrechnung im KMU- Umfeld zu einem unverzichtbaren Führungsinstrument geworden ist und oftmals wertvollere Informationen liefert als die Bilanz oder Erfolgsrechnung. Zudem ist die Erstellung einer einfachen Geldflussrechnung mit überschaubarem Aufwand verbunden. Hier wurde unseres Erachtens die Chance verpasst, die Transparenz der Jahresrechnung für alle Unternehmungen tatsächlich zu erhöhen. Mit der Beschränkung auf die grösseren Unternehmungen ist auch klar, dass Einzelunternehmungen und Personengesellschaften von der Erstellung befreit sind, da die Definition der grösseren Unternehmungen an die Pflicht zur ordentlichen Revision anknüpft. Ebenfalls auf die Erstellung einer Geldflussrechnung können Unternehmungen verzichten, wenn das Unternehmen selbst oder eine juristische Person, welche das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung erstellt [4]. 1.3 Inhalt und Darstellung der Geldflussrechnung. Das Gesetz verzichtet auf ein fixes Gliederungsschema und verlangt sehr allgemein die Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit (vgl. Abbildung 1). Es wird dem Ersteller somit weitgehend freie Hand gelassen, wie die Veränderung der verschiedenen Geldflüsse dargestellt werden soll. Als Minimalanforderung wird zumindest die Orientierung an den Bilanzgliederungsvorschriften des Art. 959 a revidiertes Obligationenrecht (revor) erwähnt [5]. So sind also beispielsweise bei der Darstellung der Veränderung der flüssigen Mittel aus Finanzierungstätigkeit mindestens die Investitions- bzw. Desinvestitionsvorgänge für Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen, immaterielle Werte sowie nicht einbezahltes Grundkapital offenzulegen. In der Praxis hat sich unter anderem die Detaildarstellung gemäss Swiss GAAP FER bewährt. Daher sei für die detaillierte Darstellung der Geldflussrechnung auf die entsprechende Fachempfehlung verwiesen [6]. Die Ermittlung des Geldflusses aus Geschäfts tätigkeit kann sowohl direkt (fondswirksame Erträge ab züglich fondswirksame Aufwendungen) als auch wie in der Praxis üblich indirekt (Erfolg zuzüglich nicht fondswirksame Aufwendungen abzüglich nicht fondswirksame Erträge) erfolgen. THOMAS KOLLER, DIPL. TREUHANDEXPERTE, PARTNER, MITGLIED DER SUBKOMMISSION RECH- NUNGSLEGUNG NATIONAL DER TREUHAND-KAMMER, OBT AG, ZÜRICH RALPH SCHÄFLI, DIPL. WIRTSCHAFTS- PRÜFER, OBT AG, ZÜRICH 880 Der Schweizer TreuhändeR
2 rechnungswesen Abbildung 1: inhalt der geldflussrechnung im Überblick aus Betriebstätigkeit aus Investitionstätigkeit aus Finanzierungstätigkeit = Total Veränderung flüssige Mittel Geschäftsjahr 1.4 Zulässige Fonds. Mit dem Begriff Geldflussrechnung wird signalisiert, dass die zulässigen Fonds eng auszulegen sind und sich auf flüssige Mittel und geldnahe Vermögenspositionen beschränken. Der in der Praxis nach wie vor anzutreffende Fonds Netto-Umlaufvermögen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen unseres Erachtens nicht. Zulässig sind die Fonds Flüssige Mittel und Netto-Flüssige Mittel. Der Fonds Flüssige Mittel umfasst Bargeld und Sichtguthaben bei Banken und sonstigen Finanzinstituten. Dazu gehören auch äusserst liquide Finanzmittel, die jederzeit in flüssige Mittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Beim Fonds Netto-Flüssige Mittel, werden zusätzlich Bank-Kontokorrente abgezogen, sofern sie zu den Zahlungsmitteln gezählt werden können. Abbildungen 2 bis 4 zeigen ein Beispiel einer Geldflussrechnung Fonds Flüssige Mittel bzw. Fonds Netto-Flüssige Mittel (indirekte Ermittlung des Geldflusses aus Betriebstätigkeit). 2. Der Anhang im neuen Rechnungslegungsrecht Mit dem neuen Rechnungslegungsgesetz werden die Bestimmungen zu den Anhangangaben revidiert. Art. 959 c revor und Art. 961 a revor werden die heute geltenden Regelungen von Art. 663 b Obligationenrecht (OR) ablösen. Der Anhang ist Bestandteil der Jahresrechnung und dient der Ergänzung und Erläuterung der Bilanz und Erfolgsrechnung mit dem Ziel, einer Drittperson ein zuverlässiges Bild zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu vermitteln. 2.1 Pflicht zur Erstellung des Anhangs. Die Pflicht zur Erstellung des Anhangs knüpft an die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung an. Demnach besteht die Pflicht zur Erstellung des Anhangs für alle juristischen Per- Abbildung 2: Bilanz X-AG mit Fondsveränderung X-AG/Bilanz per: Fonds Flüssige Mittel Fonds Netto- Flüssige Mittel Flüssige Mittel Forderungen aus Lieferungen Materialvorräte Aktive Rechnungsabgrenzung Total Umlaufvermögen Mobile Sachanlagen Finanzanlagen Immobile Sachanlagen Total Anlagevermögen Total Aktiven Verbindlichkeiten aus L/L Bankschulden kurzfristig Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristiges Fremdkapital Bankschulden langfristig Rückstellungen Langfristiges Fremdkapital Aktienkapital Gesetzliche Reserven Bilanzgewinn Jahresgewinn Eigenkapital Total Passiven Der Schweizer Treuhänder 881
3 Abbildung 3: Geldflussrechnung Fonds Flüssige Mittel X-AG/Geldflussrechnung 2013 Fonds Flüssige Mittel Jahresgewinn Abschreibungen Veränderung Rückstellungen Cashflow Netto-Umlaufvermögen Veränderung Forderungen aus Lieferung Veränderung Materialvorräte Veränderung Aktive Rechnungsabgrenzung Veränderung Verbindlichkeiten L/L Veränderung übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Veränderung Passive Rechnungsabgrenzung Geldfluss aus Betriebstätigkeit Investitionen Mobile Sachanlagen Investitionen Immobilien Geldfluss aus Investitionstätigkeit Veränderung Bankschulden kurzfristig Erhöhung Bankschulden langfristig Amortisation Bankschulden langfristig Ausschüttung Dividende Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Veränderung Fonds Flüssige Mittel Nachweis Bestand flüssige Mittel Bestand flüssige Mittel Veränderung Fonds Flüssige Mittel sonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös von mindestens CHF im letzten Geschäftsjahr. Gemäss Art. 959 c Abs. 3 revor können Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche nicht zur Rechnungslegung nach den Vorschriften für grössere Unternehmen [2] verpflichtet sind, auf die Erstellung des Anhangs verzichten. In diesem Fall ist zu beachten, dass im Sinne der Mindestgliederung zusätzlich geforderte Angaben in der Bilanz und Erfolgsrechnung direkt ausgewiesen werden müssen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang aber die Frage, welche Einzelunternehmungen und Personengesellschaften denn überhaupt zur Rechnungslegung nach den Vorschriften für grössere Unternehmungen, und somit zur Erstellung eines Anhangs, verpflichtet sein könnten. Die Definition der grösseren Unternehmungen im vorliegenden Rechnungslegungsrecht knüpft an der Pflicht zur ordentlichen Revision an. Von dieser sind Einzelunternehmungen und Personengesellschaften explizit befreit. Es liegt somit die Vermutung nahe, dass es sich um ein Versehen des Gesetzgebers handelt und Einzelunternehmungen und Personengesellschaften generell von der Erstellung des Anhangs befreit sind. Für Gesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe besteht die Möglichkeit, auf die von Art. 961 a revor verlangten zusätzlichen Angaben im Anhang zu verzichten, wenn diese in einer nach geltenden Vorschriften erstellten Konzernrechnung zusammengefasst werden. Vereine müssen einen Anhang erstellen, sobald sie der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister unterliegen. Für Stiftungen, die von der Revisionspflicht befreit sind, entfällt die Pflicht zur Erstellung des Anhangs. In diesen Fällen genügt dem Gesetzgeber die Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben [7]. 2.2 Inhalt des Anhangs. Der neue Art. 959 c revor definiert den vorgesehenen Inhalt in vier Absätzen. Während der erste Absatz allgemeine Aspekte zur Ergänzung und Erläuterung der Bilanz und Erfolgsrechnung regelt, werden im zweiten Absatz spezifische Offenlegungspflichten genannt. Der dritte Absatz umschreibt die in diesem Artikel weiter oben Abbildung 4: Geldflussrechnung Fonds Netto-Flüssige Mittel X-AG/Geldflussrechnung 2013 Fonds Netto-Flüssige Mittel Jahresgewinn Abschreibungen Veränderung Rückstellungen Cashflow Netto-Umlaufvermögen Veränderung Forderungen aus Lieferung Veränderung Materialvorräte Veränderung Aktive Rechnungsabgrenzung Veränderung Verbindlichkeiten L/L Veränderung übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Veränderung Passive Rechnungsabgrenzung Geldfluss aus Betriebstätigkeit Investitionen Mobile Sachanlagen Investitionen Immobilien Geldfluss aus Investitionstätigkeit Erhöhung Bankschulden langfristig Amortisation Bankschulden langfristig Ausschüttung Dividende Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Veränderung Fonds Netto-Flüssige Mittel Nachweis Bestand Netto-Flüssige Mittel Bestand Netto-Flüssige Mittel Veränderung Fonds Netto-Flüssige Mittel Der Schweizer TreuhändeR
4 rechnungswesen genannte Befreiungsmöglichkeit für kleinere Gesellschaften. Der vierte Absatz nennt die weitergehende Offenlegungspflicht für Unternehmen mit ausstehenden Anleihensobligationen. Hiernach sind die genauen Beträge, Zinssätze, Fälligkeiten und Konditionen von Anleihensobligationen im Anhang zu nennen. Der zweite Absatz verlangt spezifische Angaben, sofern diese nicht bereits in der Bilanz und der Erfolgsrechnung enthalten sind. Der Gesetzgeber bringt hier zum Ausdruck, dass die Informationen grundsätzlich nur einmal in der Jahresrechnung wiedergegeben werden müssen. Der Ersteller der Jahresrechnung kann im Sinne der guten und sinnvollen Transparenz in der Jahresrechnung den Ort der Offenlegung wählen. Neben Art. 959 c revor enthält das Gesetz in anderen Bestimmungen [8] diverse weitere Pflichtangaben für den Anhang, die aber an dieser Stelle nicht im Detail erläutert werden Im Vergleich zum bisherigen Recht fällt weg Brandversicherungswerte. Nach dem revor wird die Angabe der Brandversicherungswerte der Sachanlagen nicht mehr verlangt. Grund dafür ist die Unüblichkeit dieser Angaben im internationalen Rechnungslegungsumfeld und die begrenzte Aussagekraft der Brandversicherungswerte. Brandversicherungswerte basieren auf dem Neuwert der Sachanlagen und berücksichtigen eine durch den Gebrauch entstehende Wertminderung nicht laufend. Auch kann aus der Differenz der Versicherungswerte und Buchwerte nicht eindeutig auf die stillen Reserven geschlossen werden. So stellen Brandversicherungswerte weder eine handelsrechtliche noch eine betriebswirtschaftliche Grösse dar, was deren Relevanz in der Jahresrechnung schmälert. Die Offenlegung dieses Versicherungswertes kann somit zu irreführenden Schlüssen verleiten Risikobeurteilung. Art. 959 c revor verlangt keine Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung mehr. Zu diesen Angaben muss neu im Lagebericht Aufschluss gegeben werden. Damit entfällt die Pflicht zu Angaben im Zusammenhang mit der Risikobeurteilung für kleinere Gesellschaften, da diese keinen Lagebericht erstellen müssen Veränderung des Kapitals. Nicht mehr aufgeführt werden Angaben zur genehmigten oder bedingten Kapitalerhöhung. Im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen geht man davon aus, dass genügend entsprechende Angaben dem Handelsregister entnommen werden können. Im Weiteren sieht die Gesetzesrevision Spezialbestimmungen zu diesem Themenbereich vor. Analog zum geltenden Recht ist bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung zur Wahrung des Gläubigerschutzes die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten vorgesehen. So ist zum Beispiel neu vorgesehen, dass bei einer Kapitalherabsetzung der wesentliche Inhalt dieser Prüfungsbestätigung im Anhang zur Jahresrechnung per Jahresende/Bilanzstichtag wiederzugeben ist (Art. 653 y E-OR) Aufwertung. In Art. 959 c revor entfällt die Vorschrift zu Angaben des Aufwertungs-Sachverhaltes im Anhang. Dies deshalb, weil die gesamte Aktienrechtsrevision die Streichung von Art. 670 OR zur Aufwertung vorsieht. Das Inkrafttreten der weiteren Tranche der Aktienrechtsrevision ist noch von zukünftigen Volksentscheiden abhängig. Bis dahin bleibt Art. 670 OR und somit auch die Möglichkeit der Aufwertung bestehen. Im Sinne einer systematischen Gesetzesauslegung ist bis dahin die entsprechende Anhangangabe weiterhin vorzunehmen, obwohl es das Gesetz nach der Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts nicht explizit verlangt Im Vergleich zum bisherigen Recht ist neu Angaben zu Grundsätzen. Das Gesetz verlangt gemäss Art. 959 c Abs. 1 revor vom Ersteller der Jahresrechnung die Wiedergabe von Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, welche nicht schon vom Gesetz im Allgemeinen vorgeschrieben sind. Ebenfalls werden Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung verlangt. Konkret unter diese Punkte fallen zum Beispiel die nach Art. 960 b revor notwendigen Angaben zur Bewertung bei Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen, wonach Wertschriften und übrige Aktiven mit beobachtbarem Marktpreis separat offengelegt werden müssen. Ebenfalls denkbar sind hierunter Angaben zur angewendeten Bewertungsmethode der Vorräte oder zur gewählten Abschreibungsmethode Formelle Angaben zur Firma. Nach Art. 959 c Abs. 2 Ziff. 1 revor sind der Name, Rechtsform und Sitz der Unternehmung zu nennen. In den meisten Fällen enthält die Überschrift zur Bilanz und Erfolgsrechnung diese Angaben, weshalb eine gesonderte Angabe im Anhang meist nicht mehr notwendig ist Mitarbeiterzahlen. Um dem Bilanzleser die Qualifizierung als kleine, mittlere oder grosse Unternehmung zu ermöglichen, ist nach neuem Recht eine Erklärung betreffend Anzahl Vollzeitstellen im Anhang zu machen. Dies vervollständigt die jeweils im Gesetz verwendeten Grössenkriterien; die Umsatzzahl und die Bilanzsumme können der Bilanz und Erfolgsrechnung entnommen werden. Gesetz und Botschaft [9] zum Gesetzesentwurf verlangen im Anhang keine konkrete Mitarbeiterzahl, sondern lediglich die Erklärung, wonach die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, 50 [10] beziehungsweise 250 liegt. Mit diesen Grössenangaben wird an gesetzliche Grössenkriterien (im Bereich Rechnungslegung [Art. 961 c revor], Revi sionspflicht [Art. 727 a OR] und Fusionsgesetz [Art. 2 lit. e FusG]) angeknüpft Eventualverpflichtungen. Nach Art. 959 c Abs. 2 Ziff. 10 revor sind Eventualverpflichtungen im Anhang offenzulegen. Es handelt sich dabei um rechtliche oder tat sächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann. Zu denken ist hier Der Schweizer Treuhänder 883
5 an jene möglichen Verpflichtungen mit Ursprung in einem vergangenen Ereignis, deren Eintritt erst durch ein zukünftiges Ereignis bestätigt wird. Unter die Eventualverpflichtungen fallen die bereits heute in Art. 663 b Ziff. 1 OR explizit genannten Bürgschaften und Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter, aber auch Verpflichtungen aus unkündbaren langfristigen Mietverträgen, allfällige Verbindlichkeiten aus Rechtsfällen, rechtlich verpflichtende Patronatserklärungen, unwiderrufliche Kreditzusagen und nicht bilanzierte Anteile an Solidarschulden. Die Offenlegung von Verpflichtungen mit Eventualcharakter ist im Wesentlichen nicht neu. Neu ist vor allem die Nennung des Begriffes der Eventualverbindlichkeit im Gesetz, welcher die Offenlegungspflicht von Eventualverbindlichkeiten im Vergleich zum heute geltenden Recht aus weitet aber auch vervollständigt und an das Begriffsverständnis in den internationalen Rechnungslegungsstandards anlehnt Beteiligungsrechte und Optionen. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte für alle Leistungs- und Verwaltungsorgane sowie Mitarbeitende sind im Anhang offenzulegen. Diese Norm spricht die in der internationalen Rechnungslegung bekannte Thematik der Share based payments an. Unklar bleibt die Frage, wie Vergütungen in Form von Beteiligungsrechten oder Optionen zu verbuchen sind. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf zum neuen Rechnungslegungsrecht und in der Botschaft war die erfolgswirksame Erfassung solcher Beteiligungsrechte und Optionen auf solche Rechte innerhalb der Gliederungsvorschriften der Erfolgsrechnung explizit vorgesehen. In Art. 959 b revor ist dieser Absatz nicht mehr enthalten Ausserordentliche und periodenfremde Posten. Neben dem separaten Ausweis in der Erfolgsrechnung sind ausserordentliche, einmalige oder periodenfremde Positionen im Anhang zu erläutern. Unter diesen Punkt fallen beispielsweise Erläuterungen bei der Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven, Aufwendungen aus Schadenfällen oder Versicherungsleistungen für Schadenfälle. Das Gesetz und die Botschaft zum Gesetzesentwurf äussern sich nicht zum Detaillierungsgrad der Erläuterungen zu den ausserordentlichen Positionen der Erfolgsrechnung. In systematischer Hinsicht ist dieses Erläuterungserfordernis unter Abs. 2 des Art. 959 c revor aufgelistet, wonach Angaben im Anhang erst dann notwendig sind, wenn der Sachverhalt nicht aus Bilanz oder Erfolgsrechnung hervorgeht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Über positive und negative Ereignisse, welche zwischen Bilanzstichtag und der Genehmigung der Jahresrechnung eintreten, muss im Anhang informiert werden. Darunter fallen Ereignisse, die in der neuen Jahresrechnung buchhalterisch abgebildet werden, jedoch auch für die Urteilsbildung der letzten Jahresrechnung von wesentlicher Bedeutung sind. 3. Fazit Mit dem gesetzlichen «Ritterschlag» erhält die Geldflussrechnung nun endlich auch die Anerkennung, welche ihr in der Praxis schon seit Jahrzehnten zugekommen ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch kleinere Unternehmungen im Sog der Gesetzesrevision zur freiwilligen Offenlegung der Geldströme im Unternehmen entscheiden. Bei der Umsetzung der Bestimmungen ist kaum mit grösseren Problemen zu rechnen, da davon auszugehen ist, dass ein Grossteil der betroffenen grösseren Gesellschaften bereits jetzt eine Geldflussrechnung erstellt. Der Anhang behält die Funktion, dem Leser der Jahresrechnung zur Bilanz und Erfolgsrechnung zusätzliche Informationen zu geben, die ihm ein umfassenderes Bild über die wirtschaftliche Lage des entsprechenden Unternehmens vermitteln. Er erläutert gewissermassen den Individualisierungsgrad der Jahresrechnung und verbessert die Vergleichbarkeit einer einzelnen Jahresrechnung mit anderen. Die neuen Vorschriften zum Anhang sind vor allem eine konzeptionelle Anpassung an das neue Rechnungslegungskonzept des Obligationenrechts, welches die rechtsformunabhängige Regelung, Modernisierung und allenfalls anwendungsfreundlichere Rechnungslegung anstrebt. Die neue Regelung, dass Angaben zur Durchführung der Risikobeurteilung nicht mehr im Anhang gemacht werden müssen, wird vor allem bei kleineren Unternehmungen Gefallen finden. Hier wurde die formelle Risikobeurteilung vielfach als Last empfunden. Die Verschiebung der Risikobeurteilung in den Lagebericht steht auch mit dem Umstand im Einklang, dass Corporate-Governance-Aspekte aufgrund der beschränkten Ressourcen bei kleineren Unternehmungen in der Regel nur schwer umsetzbar sind. Die Streichung betreffend Angaben der Brandversicherungswerte steht für die Modernisierung und die verstärkte Fokussierung auf die Funktion zur Vermittlung eines klaren Bildes zur Beurteilung der finanziellen Lage des Unternehmens. Gleichzeitig führen die Neuerungen zu einem umfangreicheren Anhang. Im Unterschied zum bisherigen Recht sind vermehrt Erläuterungen zu machen, so z.b. Erläuterungen zu angewandten Grundsätzen in der Jahresrechnung, Erklärungen zu den Mitarbeiterzahlen oder Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen und periodenfremden Sachverhalten in der Jahresrechnung. Anmerkungen: 1) Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vom 21. Dezember 2007, BBI 1589, Seite ) Gesellschaften, die zwei der nachfolgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio/Umsatzerlös CHF 40 Mio./ 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. 3) Art. 961 revor. 4) Art. 961 d revor. 5) Botschaft, Seite ) Swiss GAAP FER 4. 7) Zur Buchführungs- und Revisionspflicht eines Vereins siehe Art. 69 a und Art. 69 b ZGB und Art. 957 revor. 8) Beispielhaft aufgezählt: Art. 958 a revor (Offenlegung von Abweichungen von der Annahme der Fortführung), Art. 959a Abs. 3 revor (separater Ausweis im Anhang von Positionen der Bilanz, falls dies für die Beurteilung der Vermögens oder Finanzierungslage durch Dritte wesentlich ist), Art. 959 a Abs. 4 revor (separater Ausweis von Nahestehenden), Art. 959b Abs. 4 revor (Angabe des Personalaufwands, Abschreibungen und Wertberichtigungen bei der Anwendung der Absatzerfolgsrechnung). 9) Botschaft, Seite ) Das Grössenkriterium von 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt findet ihren Ursprung im Vereinsrecht (Art. 69 b ZGB). 884 Der Schweizer TreuhändeR
Anhang 1 zum FINMA-RS 15/xy
Tabellarische Übersicht der Bestimmungen des Obligationenrechts und deren Anwendung auf Abschlüsse nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken und nach den durch die FINMA anerkannten internationalen
MehrELEMENTE DER GELDFLUSSRECHNUNG Empfehlung zur freiwilligen Erstellung einer Geldflussrechnung auch für KMU
STEFAN TRABER CHRISTIAN SIEGFRIED ELEMENTE DER GELDFLUSSRECHNUNG Empfehlung zur freiwilligen Erstellung einer Geldflussrechnung auch für KMU Mit dem Rechnungslegungsrecht wird die Geldflussrechnung nun
MehrNeues Rechnungslegungsgesetz (nrlg)
Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Referent Roman Bosetti Mandatsleiter & Teamleiter
MehrWarenvorräte Auf dem Bestand der Vorräte (Bewertung zu Einstandspreisen) werden pauschal 1/3 Wertberichtigungen vorgenommen.
1. Bewertungsgrundsätze Die für die vorliegende Jahresrechnung angewendeten Grundsätze der Rechnungslegung erfüllen die Anforderungen des schweizerischen Rechnungslegungsrechts. Die wesentlichen Abschlusspositionen
MehrFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG
FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Erfolgsrechnung 64 Bilanz 65 Anhang zur Jahresrechnung 66 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns 68 Bericht der Revisionsstelle 69 ERFOLGSRECHNUNG
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht
Mattig-Suter und Das neue Rechnungslegungsrecht Dies gilt es zu beachten Das neue Rechnungslegungsrecht Dies gilt es zu beachten Um was geht es? Die Eidgenössischen Räte haben am 23. 12. 2011 das neue
MehrTotal Umlaufvermögen
01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 6 298 918.49 7 785 258.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 2 629 181.00 2 317 662.17 Gegenüber Aktionären 8 515 320.35 7 815 420.63
MehrTrend Handels AG Bahnhofstrasse Zürich. Musterbericht. erstellt durch. NRS Treuhand AG, Zürich
Trend Handels AG Bahnhofstrasse 1 8001 Zürich 2016 Musterbericht erstellt durch NRS Treuhand AG, Zürich INHALTSVERZEICHNIS Jahresrechnung Bilanz Erfolgsrechnung Anhang Gewinnverwendungsvorschlag Zürich,
MehrFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG
FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Erfolgsrechnung 52 Bilanz 53 Anhang zur Jahresrechnung 54 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns 56 Bericht der Revisionsstelle 57 NZZ-Mediengruppe
MehrVerein Arud. Zürich. Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2016
Verein Arud Zürich Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2016 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Vereinsversammlung des Vereins Arud Zürich
MehrTouring Club Schweiz Thunstrasse 61 Postfach Bern 6
Bilanz 31.12.2014 31.12. Veränderung AKTIVEN Flüssige Mittel 232'739.72 123'815.05-108'924.67 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 99'324.80 152'143.95 +52'819.15 Übrige kurzfristige Forderungen
MehrHBB Holding AG Walzenhausen
Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung der Jahresrechnung per 31. Dezember 2017 der HBB Holding AG Walzenhausen Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision an die Generalversammlung
MehrJahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Revisionsbericht Seite 2 Bilanz Seite 3 Erfolgsrechnung Seite 4 Geldflussrechnung Seite 5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Seite 6 Anhang Seite 7 Seite 1
MehrJahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht 2015 Inhaltsverzeichnis Revisionsbericht Seite 2 Bilanz Seite 3 Erfolgsrechnung Seite 4 Geldflussrechnung Seite 5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Seite 6 Anhang Seite 7 Seite 1
Mehr11. Geschäftsbericht bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse Bassersdorf
11. Geschäftsbericht 2015 bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse 20 8303 Bassersdorf Inhalt 1. Jahresrechnung 1.1 Bilanz 1.2 Erfolgsrechnung 1.3 Anhang 2. Antrag Gewinnverwendung 3. Bericht der Revisionsstelle
MehrGeschäftsbericht bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse Bassersdorf
Geschäftsbericht 2016 bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse 20 8303 Bassersdorf Inhalt 1. Jahresrechnung 1.1 Bilanz 1.2 Erfolgsrechnung 1.3 Anhang 2. Antrag Gewinnverwendung 3. Bericht der Revisionsstelle
MehrKonzernrechnung Die Konsolidierung der Konzernrechnung ist freiwillig. Die Konzernrechnung wurde durch keine Revisionsstelle geprüft.
Konzernrechnung 2014 Raurica WAld AG Die Konsolidierung der Konzernrechnung ist freiwillig. Die Konzernrechnung wurde durch keine Revisionsstelle geprüft. Bilanz Bilanz per 31. Dezember 2014 A K T I V
MehrNeues Schweizer Rechnungslegungsrecht
Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Was bleibt, was ist neu für KMU? Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht. Inhalt. Anwendung Anwendung Bilanzierungspflicht Bewertung Gliederung Anhang
Das neue Rechnungslegungsrecht Inhalt Anwendung Bilanzierungspflicht Bewertung Gliederung Anhang Anwendung Artikel OR 957-963 Ab Geschäftsjahr beginnend mit 01.01.2015 anzuwenden Betroffene: Einzelunternehmen
MehrLION E-Mobility AG Poststrasse Zug. Jahresrechnung 2015
Poststrasse 6 Jahresrechnung 2015 Bilanz per 31. Dezember 2015 2014 AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel Flüssige Mittel 203'495.04 47'232.43 Total Flüssige Mittel 203'495.04 47'232.43 Übrige kurzfristige
MehrBilanz. Aktiven Anmerkung*
8 Bilanz Aktiven Anmerkung* 2016 2015 Flüssige Mittel 858 362 281 634 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 646 2 839 Übrige kurzfristige Forderungen 188 162 228 462 Vorräte 633 4 097 Aktive Rechnungsabgrenzungen
MehrGeschäftsbericht bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse Bassersdorf
Geschäftsbericht 2017 bassersdorf x aktiv ag Grindelstrasse 20 8303 Bassersdorf Inhalt 1. Jahresrechnung 1.1 Bilanz 1.2 Erfolgsrechnung 1.3 Anhang 2. Antrag Gewinnverwendung 3. Bericht der Revisionsstelle
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2017 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG, Bern Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1
MehrKonsolidierte Erfolgsrechnung
Konsolidierte Halbjahresrechnung Repower-Gruppe Konsolidierte Erfolgsrechnung 01.01.-30.06.2018 01.01.-30.06.2017 Leistungen 1'047'122 897'374 Aktivierte Eigenleistungen 2'744 2'499 Bestandesänderungen
MehrVerein Arud Zürich. Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015
Verein Arud Zürich Bericht der Revisionsstelle an die Vereinsversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Vereinsversammlung des Verein Arud Zürich
MehrDER NEUE KONTENRAHMEN KMU
Anpassungen infolge des neuen Rechnungslegungsrechts Versammlung der Konferenz der gewerblichen Treuhandfirmen MARKUS HELBLING 25. Januar 2013 Geschichte Eugen Schmalenbach Kontenrahmen, 1927 Prof. Karl
MehrVerein Kino Openair Hof3 Trubschachen. Bilanz per 31. Dezember 2015 Erfolgsrechnung 2015 Anhang per 31. Dezember 2015
Verein Kino Openair Hof3 Trubschachen Bilanz per 31. Dezember 2015 Erfolgsrechnung 2015 Anhang per 31. Dezember 2015 476 010 BILANZ PER 31. DEZEMBER 2015 AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel 1'685.64
MehrBilanz per
Bilanz per 31.12.2017 A k t i v e n Kassen 4'309.70 0.12 11'843.90 0.34 Banken 1'492'326.31 40.98 1'391'768.27 40.18 Flüssige Mittel 1'496'636.01 41.10 1'403'612.17 40.52 Debitoren 588'962.55 16.17 379'317.75
MehrBilanz CHF CHF CHF CHF Aktiven
JAHRESRECHNUNG 2015 Bilanz 31.12.2015 31.12.2014 CHF CHF CHF CHF Aktiven Flüssige Mittel 5'950'883 6'082'327 Forderungen aus Lieferungen + Leistungen 1'348'993 1'022'076 Delkredere -90'000 1'258'993-90'000
MehrBilanz per
Bilanz per 31.12.2016 A k t i v e n Kassen 11'843.90 0.34 8'226.40 0.24 Banken 1'391'768.27 40.18 1'276'105.88 37.59 Flüssige Mittel 1'403'612.17 40.52 1'284'332.28 37.84 Debitoren 379'317.75 10.95 308'140.05
MehrSwiss GAAP FER 4. Geldflussrechnung
Swiss GAAP FER 4 Geldflussrechnung 1) Grundlagen 2) Geldflussrechnung nach Swiss GAAP FER 4 3) Aufgaben zur Geldflussrechnung Prof. Dr. Conrad Meyer Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit Genehmigung
MehrDIE JAHRES- RECHNUNG 2016
1 FMH-Geschäftsbericht 2016 Jahresrechnung 2016 FMH-GESCHÄFTSBERICHT 2016 DIE JAHRES- RECHNUNG 2016 2 BILANZ PER 31.12.2016 in CHF 2016 2015 AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel 14 432 488.30 15 872
MehrSachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven
22.01 Bilanz Sachanlagen (Materielles ) Kapitalreserven 22.02 22.03 22.04 22.05 Bilanz (Mindestgliederung gemäss Obligationenrecht) Umlaufvermögen Flüssige Mittel und kurzfristige mit Börsenkurs Forderungen
MehrCasino-Gesellschaft Basel Basel. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015
Basel Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Basel Als Revisionsstelle haben
MehrVerein Kino Openair Hof3 Trubschachen. Bilanz per 31. Dezember 2016 Erfolgsrechnung 2016 Anhang per 31. Dezember 2016
Verein Kino Openair Hof3 Trubschachen Bilanz per 31. Dezember 2016 Erfolgsrechnung 2016 Anhang per 31. Dezember 2016 476 010 BILANZ PER 31. DEZEMBER 2016 AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel 4'778.93
MehrSedrun Bergbahnen AG Rapport da gestiun Geschäftsbericht 2016/17 ( )
Sedrun Bergbahnen AG Rapport da gestiun Geschäftsbericht 2016/17 (01.10.2016 30.09.2017) Sedrun Bergbahnen AG Dieni 7189 Rueras Telefon 058 200 68 68 info@skiarena.ch 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort des
MehrCampussaal Immobilien AG Brugg. Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017
Campussaal Immobilien AG Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017 Inhaltsverzeichnis 1 - Bericht der Revisionsstelle 2 2 - Bilanz 3 3 - Erfolgsrechnung 5
MehrVerein Toolpoint for Lab Science, Egg. Bericht der Revisionsstelle für
T R E UC O N T R O L A G W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G U N D B E R A T U N G Verein Toolpoint for Lab Science, Egg Bericht der Revisionsstelle für 2016 A D R E S S E K O N T A K T I N T E R N E T
MehrRAPPORT DA GESTIUN GESCHÄFTSBERICHT
SEDRUN BERGBAHNEN AG RAPPORT DA GESTIUN GESCHÄFTSBERICHT der Sedrun Bergbahnen AG Geschäftsjahr 2015/16 (01.10.2015-30.09.2016) SEDRUN BERGBAHNEN AG Dieni l 7189 Rueras Telefon 081 920 40 90 l www.skiarena.ch
MehrREVISIONSBERICHT 2014
Revisan GmbH Birkenstrasse 47 6343 Rotkreuz Telefon +41 (41) 798 08 50 Telefax +41 (41) 798 08 51 E-Mail Homepage MwSt-Nr. info@revisan.ch www.revisan.ch CHE-112.542.515 MWST REVISIONSBERICHT 2014 Bilanz
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat
Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon, Rüschlikon Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an den Stiftungsrat Jahresrechnung 2017 KPMG AG Zürich, 5. April 2018 KPMG AG Audit Badenerstrasse 172
MehrJAHRESRECHNUNG 2012/2013
1 JAHRESRECHNUNG 212/213 Bilanz per 3.4.213 Anlagevermögen CHF 4'38' (Vj CHF 4 489') Der Buchwert des Anlagevermögens nahm im Berichtsjahr um CHF 19' ab. Es wurden Investitionen in der Höhe von CHF 175
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
MehrANHANG DER JAHRES- RECHNUNG 2017
1 FMH-GESCHÄFTSBERICHT 2017 ANHANG DER JAHRES- RECHNUNG 2017 2 ANHANG 2017 1. ANGABEN ÜBER DIE IN DER JAHRESRECHNUNG ANGEWANDTEN GRUNDSÄTZE Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften
MehrKonzernrechnung 2015
Konzernrechnung 2015 Raurica WAld AG Die Konsolidierung der Konzernrechnung ist freiwillig. Inklusive Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Review (prüferische Durchsicht). www.rauricawald.ch Bilanz Bilanz
MehrBericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2017
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2017 5000 Aarau Aarau, 21 Februar 2018 thv AG Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der 5000 Aarau Ziegelrain
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Hallenbad Obwalden AG 6064 Kerns Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang)
Mehrin CHF Anhang 31.12.2017 in % 31.12.2016 in % AKTIVEN Flüssige Mittel 507'237.57 59.0% 362'281.20 52.7% Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 208'972.70 24.3% 188'255.20 27.4% Delkredere -10'400.00-1.2%
MehrBERICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
BERICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS mit Jahresrechnung per 31. Dezember 218 der Kanzler Sozialpsychiatrische Betreuungsangebote, Frauenfeld Bericht des Wirtschaftsprüfers an die Betriebskommission der Kanzler
MehrMobile Sachanlagen Wertberichtigung mobile Sachanlagen Anlagevermögen
Bilanz Aktiven Anmerkung* 2017 2016 Flüssige Mittel 571 337 554 592 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 47 439 42 288 Übrige kurzfristige Forderungen 3 500 3 500 Vorräte und nicht fakturierte
MehrOperatives Fremdkapital Forderungen. Vorräte Finanzielles Fremdkapital
12.01 Bilanz Aktiven Passiven Operatives Fremdkapital Forderungen Vorräte Finanzielles Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital 12.01 Nr. Geschäftsfall Buchungssatz Einnahme Ausgabe Aufwand Ertrag 1 Barkauf
MehrJahresrechnung Pro Senectute Kanton Bern Beilage 3 Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen. Genehmigung
Beilage 3 Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Jahresrechnung 2016 Genehmigung - vollständige Jahresrechnung 2016 nach Swiss GAAP FER bestehend aus - Bilanz - Betriebsrechnung - Geldflussrechnung - Rechnung
MehrNovavisions AG. Rotkreuz. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2016
Novavisions AG Rotkreuz Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2016 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Novavisions
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2016 nach Swiss GAAP FER
Tel. +41 41 874 70 70 Fax +41 41 874 70 80 www.bdo.ch BDO AG Marktgasse 4 6460 Altdorf An den Stiftungsrat der Stiftung Pro Senectute Kanton Uri - Für das Alter Gitschenstrasse 9 6460 Altdorf Bericht der
MehrNovavisions AG Rotkreuz. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015
Rotkreuz Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Rotkreuz Als Revisionsstelle
MehrSteuerberater- und Treuhandbüro Michele Romerio Finanzexperte und Wirtschaftsprüfer mit eidgenössischer Zulassung
Steuerberater- und Treuhandbüro Michele Romerio Finanzexperte und Wirtschaftsprüfer mit eidgenössischer Zulassung Bericht der Revisionsstelle An das Plenum der ASSOCIAZIONE ACTIONAID SWITZERLAND 6900 LUGANO
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2017
Tel. +41 34 421 88 11 Fax +41 34 422 07 46 www.bdo.ch BDO AG Hodlerstrasse 5 3001 Bern An die Delegiertenversammlung des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Wölflistrasse 5 3006 Bern Bericht der Revisionsstelle
MehrAktiven Anhang CHF CHF
Bilanz per 31. Dezember 2015 2015 2014 Aktiven Anhang CHF CHF Flüssige Mittel 3'249'429.64 3'429'860.08 Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 426'032.00 428'173.00 Forderungen aus Lieferungen und
MehrFinanzen I Finanzielles Rechnungswesen
Herzlich willkommen! Martin (Wiss) www.homepage.swissonline.ch/wiss Unser Thema: Finanzen I Finanzielles Rechnungswesen Roadmap Datum Skript Thema (Kapitel) 02.05.09 RW 1 Grundlagen der doppelten Buchhaltung
MehrFC St. Gallen Event AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014/2015
FC St. Gallen Event AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014/2015 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der FC St. Gallen Event AG St.
MehrInterkantonale Hochschule für Heilpädagogik. Jahresrechnung 2012
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Jahresrechnung 2012 Jahresrechnung 2012 Jahresrechnung 2012 Bilanz per 31.12.2012 Erfolgsrechnung 2012 Aktiven in TFr. 2012 2011 Flüssige Mittel 7 877 8 140
MehrForderungen aus Lieferungen und Leistungen Dritte 121' '050 Nahestehende Personen 6 26'120 18' ' '500
Bilanz Aktiven Ziff. 31.12.2018 Vorjahr Umlaufvermögen Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 3.3 1'562'000 773'800 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Dritte 121'880 106'050
Mehr7.01. Geldflussrechnung 20 _ 2. Geldfluss aus Geschäftstätigkeit. Geldfluss aus Investitionstätigkeit. Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
7.01 Geldflussrechnung 20 _ 2 Geldfluss aus Geschäftstätigkeit Geldfluss aus Investitionstätigkeit Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Geldfluss aus Geschäftstätigkeit (direkt) 20 _ 2 7.02 Geldflussrechnung
Mehr3.01. Geldflussrechnung Variante 2. Geldflussrechnung Variante 1. Betriebstätigkeit (direkt) Betriebstätigkeit (direkt) Zahlungen von Kunden
3.01 Geldflussrechnung Variante 1 Geldflussrechnung Variante 2 Betriebstätigkeit (direkt) Betriebstätigkeit (direkt) Zahlungen von Kunden 300 Zahlungen von Kunden 300./. Zahlungen an Lieferanten 130./.
MehrBericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision
Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision mit Jahresrechnung per und Vorjahr der Luzern, 18. April 2017 Bericht der Revisionsstelle zur Eingeschränkten Revision an die Generalversammlung
MehrCheckliste Buchhaltung RRG 1 / 8
Checkliste Buchhaltung RRG 1 / 8 Darstellung und Offenlegung Geschäftsbericht Jahresrechnung - Bilanz - Erfolgsrechnung - Anhang Zusatzangaben - Geldflussrechnung Lagebericht Innerhalb von 6 Monaten nach
MehrTHEORIE 19. Inhaltsverzeichnis. TEIL I: Grundlagen. TEIL II: Bilanzierung von Aktiven und Passiven
THEORIE 19 TEIL I: Grundlagen 1. Die Rechnungslegungsnormen 22 1.1. Die Vorschriften des Obligationenrechtes 22 Die Buchführung 22 Die Rechnungslegung 23 Die Bewertung der Bilanzpositionen 25 1.1.4. Die
MehrGeschäftsjahr 2015/16 ( ) GESCHÄFTSBERICHT der Andermatt Gotthard Sportbahnen AG
ANDERMATT GOTTHARD SPORTBAHNEN AG GESCHÄFTSBERICHT der Andermatt Gotthard Sportbahnen AG Geschäftsjahr 2015/16 (01.10.2015-30.09.2016) ANDERMATT GOTTHARD SPORTBAHNEN AG Gotthardstrasse 110 l 6490 Andermatt
MehrFC St. Gallen Event AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016
FC St. Gallen Event AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2015/2016 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der FC St. Gallen Event AG St.
MehrNovavisions AG. Rotkreuz. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2017
Novavisions AG Rotkreuz Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2017 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Novavisions
MehrAktiven Anhang CHF CHF
Bilanz per 31. Dezember 2017 2017 2016 Aktiven Anhang CHF CHF Flüssige Mittel 3'012'225 3'320'096 Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 454'299 417'188 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
MehrStille Reserven. Inhaltsverzeichnis
Vincent Studer, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner, Leiter Wirtschaftsprüfung T+R AG, Gümligen Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen Ermittlung der stillen Reserven Tabellarische Führung Buchhalterische
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision mit Jahresrechnung per 31. Dezember 2015 des Vereins Ernst & Young AG Belpstrasse 23 Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 58 286 61 11 Fax +41 58 286
MehrRevision der Jahresrechnung
Revision der Jahresrechnung 31.12.2016 Testumgebung AG Im Ifang 16 8307 Effretikon Publikation vom: 10.11.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Lagebericht 2 Bilanz 3 Erfolgsrechnung 4 Mittelflussrechnung 5 Anhang
MehrBilanz per
Bilanz per 31.12.2011 Währung AKTIVEN Umlaufvermögen 1000 Kassa 774.90 1'894.90 1020 RB 43814.10 KK 0.00 62'677.98 1023 RB 43814.25 KK Buchprojekt Komturei 15'993.65 16'001.50 1025 Alternative Bank 310.630.100-01
MehrStadion St. Gallen AG. St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2017
Stadion St. Gallen AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2017 Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Generalversammlung der Stadion
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht. Übergangsbestimmungen Art. 2 Abs. 4 AUDIT. Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung
AUDIT Das neue Rechnungslegungsrecht Übergangsbestimmungen Art. 2 Abs. 4 Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung kpmg.ch Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision mit Jahresrechnung per 31. Dezember 2017 des Vereins Ernst & Young AG Schanzenstrasse 4a Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 58 286 61 11 Fax +41
MehrLakota-Stiftung Luzern. Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017
Lakota-Stiftung Bericht der Revisionsstelle über die eingeschränkte Revision für das Geschäftsjahr 2017 Inhaltsverzeichnis 1 - Bericht der Revisionsstelle 2 2 - Bilanz 3 3 - Betriebsrechnung 4 4 - Anhang
MehrErstmalige Anwendung, was ist zu beachten?
Erstmalige Anwendung, was ist zu beachten? Christian Feller Dipl. Wirtschaftsprüfer Merkli & Partner AG, Partner Inhaltsübersicht Seite 3 Fragen bei der erstmaligen Anwendung des Neuen Rechnungslegungsrecht
MehrPro Senectute Graubünden
Jahresrechnung 2016 Pro Senectute Graubünden Geschäftsstelle Alexanderstrasse 2 7000 Chur Telefon 081 252 75 83 PC-Konto 70-850-8 info@gr.prosenectute.ch www.gr.prosenectute.ch IBAN CH59 0900 0000 7000
MehrBericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision mit Jahresrechnung per 31. Dezember 2016 des Vereins Ernst & Young AG Schanzenstrasse 4a Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 58 286 61 11 Fax +41
Mehr2.01. Bilanz. Flüssige Mittel. Operatives Fremdkapital Forderungen. Vorräte Finanzielles Fremdkapital. Anlagevermögen Eigenkapital
2.01 Bilanz Operatives Fremdkapital Forderungen Vorräte Finanzielles Fremdkapital Anlagevermögen 2.01 Nr. Geschäftsfall Buchungssatz Einnahme Ausgabe Aufwand Ertrag 1 Barkauf einer Maschine (= Investition)
MehrJahresrechnung Pro Senectute Berner Oberland
Jahresrechnung 2017 Pro Senectute Berner Oberland Bilanz per 31. Dezember 2017 Aktiven Anhang CHF CHF Flüssige Mittel 1'299'574.25 1'101'452.75 Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 0.00 0.00 Forderungen
Mehr1. Januar bis 31. Dezember, inchf
Jahresrechnung der Valora Holding AG Erfolgsrechnung 1. Januar bis 31. Dezember, inchf 000 2006 2005 Ertrag Beteiligungsertrag 31 600 29 950 Zinsertrag 1605 1532 Währungsgewinne 670 1 Wertschriftenertrag
MehrBilanz AKTIVEN
Bilanz (Werte in CHF) 31.10.2018 31.10.2017 AKTIVEN Flüssige Mittel 911 678.82 2 598 053.19 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Dritte 175 127.82 1 406 338.01 - Nahestehende 274 273.67 358 706.43
MehrBundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) 220 vom 30. März 1911 (Stand am 1. Oktober 2012) Bestimmungen des Obligationenrechts zur Rechnungslegung
MehrBezeichnung Geschäftsjahr Vorjahr
Bilanz per 31.12.16 Bezeichnung Geschäftsjahr Vorjahr Aktiven Umlaufvermögen Kassenstock 2 000,00 2 000,00 PostFinance Nr. 60-473191-6 1 420,45 480,45 AEK Thun, Kto. 1485865.191 64 671,05 41 454,90 AEK
MehrANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 2015
1. Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze Die für die vorliegende Jahresrechnung angewandten Grundsätze der Rechnungslegung erfüllen die Anforderungen des schweizerischen Rechnungslegungsrechts.
Mehr5. Verdichtete Jahresrechnung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Universitätsspital Basel
5. Verdichtete Jahresrechnung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Universitätsspital Basel 5.1 Bilanz der öffentlich-rechtlichen Anstalt Universitätsspital Basel Ref. Geschäftsjahr 31.12. 31.12.2016 zu
MehrBerichterstattung für klassische Stiftungen
Berichterstattung für klassische Stiftungen Stand: 1. Januar 2018 Für klassische Stiftungen, die der Aufsicht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) oder einer bernischen Gemeinde unterstehen,
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2018
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Oktober 2018 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2018 Die Schweizerische
MehrBilanz. Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven. Leimgruber/Prochinig: Bilanz- und Erfolgsanalyse (9. Auflage 2016).
2.01 Bilanz Sachanlagen (Materielles Anlagevermögen) Kapitalreserven 2.02 Nr. Sachverhalte Umlaufvermögen Anlagevermögen Fremdkapital Eigenkapital Flüssige Mittel Forderungen Vorräte Materielles Finanzielles
Mehr4 Aufgaben. Aufgabe Titel Richtzeit (Minuten) 1 Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung 20 10
Modulprüfung für Steuerexperten 2018 Modul: BWL Die Prüfung umfasst 13 Seiten. Zeitvorgabe: Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Aufgabe Titel Richtzeit (Minuten) Punkte 1 Kaufmännische Buchführung
MehrBILANZ AM 31. DEZEMBER 2014
BILANZ AM 31. DEZEMBER 2014 AKTIVEN 31.12.2014 Vorjahr Flüssige Mittel 225'319,74 263'429,00 Verschiedene Forderungen 92,35 140,02 Inventar Bücher u. Karten 1'403,75 2'905,17 Aktive Rechnungsabgrenzung
MehrEinnahme Ausgabe. Aufwand Ertrag. Nr. Geschäftsfall Buchungssatz. 1 Barkauf einer Maschine (= Investition)
70.01 f) Nr. Geschäftsfall Buchungssatz Einnahme Ausgabe Aufwand Ertrag 1 Barkauf einer Maschine (= Investition) 2 Erhöhung des Aktienkapitals durch Barliberierung (= Aussenfinanzierung) 3 Rückzahlung
MehrKonsolidierte Erfolgsrechnung
Konsolidierte Erfolgsrechnung In 1 000 CHF Erläuterung 2016 2015 Kommissionsertrag 4 211 258 200 203 Jahresgebühren 115 726 97 228 Zinsertrag 5 99 918 103 835 Übrige Erträge 6 156 091 82 791 Betriebsertrag
Mehr