Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG
|
|
- Michael Krüger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bedingungen des Verteilnetzbetreibers für die Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG 1 Überblick Als im Sinne des Metering Code (MC) in der jeweils aktuellen Fassung (z.zt. MC 2006) für die Zählung verantwortlicher und nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zur Aufnahme der eingespeisten Mengen verpflichteter Netzbetreiber, stellt der Verteilnetzbetreiber Oberhausener Netzgesellschaft mbh (im Folgenden Verteilnetzbetreiber genannt) die im Folgenden beschriebenen Anforderungen an die Bereitstellung von Elektrizitätszählern durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG. Diese Anforderungen beruhen auf dem MC, der alle weitergehenden Informationen enthält. Die im MC beschriebenen Mindestanforderungen sind ebenfalls Bedingungen des Verteilnetzbetreibers für die Bereitstellung von Elektrizitätszählern durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG. Entsprechend 8 Abs. 1 KWKG ist der Betreiber einer KWKG- Anlage mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 100 kw selber zur Anbringung der Messeinrichtung berechtigt. Es dürfen nur geeichte Zähler ohne Rücklaufsperre eingesetzt werden. Ausnahme ist die Direktvermarktung der erzeugten Energie. Hierbei dürfen an der Eigenerzeugungsanlage nur geeichte Zähler mit Rücklaufsperre eingesetzt werden 2 Eindeutige Identifikation der Zählstelle Der Verteilnetzbetreiber vergibt für den Einspeisezählpunkt des Anlagenbetreibers eine eindeutige Zählpunktbezeichnung nach MC. Im Zuge der Plombierung (siehe Punkt 5) wird die Zählpunktbezeichnung gut sichtbar am Zählerplatz (nicht auf dem Zählgerät) angebracht. Die eindeutige Bezeichnung soll sicherstellen, dass im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über die an dem Zählpunkt ermittelte Energiemengen Missverständnisse und fehlerhafte Zuordnungen der registrierten Zählwerte vermieden werden. Bereitstellung von Elektrzitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG.docx Seite 1/5
2 3 Dokumentation Es ist Aufgabe des Anlagenbetreibers, die Einspeisezählpunkte in geeigneter Form zu dokumentieren. Verwaltungsdaten: Zählpunktbezeichnung: DE Anschrift des Zählpunktes: Anschrift des Anlagenbetreibers / Zählereigentümers: Zählerdaten: Geräteart (Wechsel- oder Drehstromzähler): Gerätehersteller: Typbezeichnung des Herstellers: Gerätedaten (Strom und Spannung): Gerätenummer bzw. Herstellernummer vom Typenschild: Baujahr: Eichjahr: Stellenzahl vom Zählwerk z. B. 5,1 oder 6,1 (Vorkommastellen, Nachkommastellen): Einbaudatum: Zählerstand zum Zeitpunkt des Einbaus: Bereitstellung von Elektrzitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG.docx Seite 2/5
3 4 Betrieb der Zähleinrichtungen Der Anlagenbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Zähleinrichtungen verantwortlich. Dem Verteilnetzbetreiber ist jederzeit Zutritt zu den Zähleinrichtungen zu gewähren. 5 Plombenverschlüsse Alle Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden durch den Netzbetreiber oder einen konzessionierten Elektroinstallateur plombiert. Diese Plombenverschlüsse dürfen nur vom konzessionierten Elektroinstallateur mit Zustimmung des Netzbetreibers geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne Zustimmung des Netzbetreibers entfernt werden; in diesem Fall ist der Netzbetreiber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Wird festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist das dem Netzbetreiber ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Plomben) der geeichten Messeinrichtungen für die Zählung elektrischer Energie (Zähler, Stromwandler, Tarifzusatzgeräte usw.) dürfen nach den eichrechtlichen Bestimmungen nicht entfernt oder beschädigt werden. 6 Überwachung nach dem Eichgesetz Die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen (z.b. Eichgültigkeitsdauer, Verkehrsfehlergrenzen) für die Bereithaltung, die Verwendung und den Betrieb von Messgeräten für Elektrizität ist durch den Anlagenbetreiber zu gewährleisten. Es wird empfohlen, die Überwachung nach dem Eichgesetz einer "Staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität" zu übertragen (die Prüfstellen sind zur Neutralität verpflichtet). Dadurch ist der Schutz der betroffenen Parteien im geschäftlichen Verkehr gewährleistet. Darüber hinaus können Stichprobenprüfverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit auf Grund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich von den Eichaufsichtsbehörden und den Staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen werden. Bereitstellung von Elektrzitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG.docx Seite 3/5
4 7 Betriebliche Überwachung Die verwendeten Zähleinrichtungen sollen im Rahmen von allgemeinen Überprüfungen regelmäßig einer Nachschau unterzogen werden. Die Qualität der verwendeten Geräte kann mit Verfahren der statistischen Qualitätskontrolle überwacht werden (z. B: IEC 62059). Werden Statusinformationen, die Auswirkungen auf die Zählwertbildung haben, von der Zähleinrichtung erzeugt, sind diese auszuwerten. Änderungen an der Zähleinrichtung oder aufgetretene Störungen müssen in geeigneter Form dokumentiert und dem Netzbetreiber unverzüglich unter Angabe der Zählpunktbezeichnung schriftlich per Post mitgeteilt werden. 8 Auswechslung der Zähleinrichtung Über die Auswechslung von Zähleinrichtungen, z. B. infolge eines störungsbedingten Ausfalls von Komponenten oder nach Ablauf der Eichgültigkeit, wird der Anlagenbetreiber den Verteilnetzbetreiber in geeigneter Form unverzüglich informieren. Eine Auswechslung von Zähleinrichtungen muss in geeigneter Form dokumentiert und dem Netzbetreiber unverzüglich unter Angabe der Zählpunktbezeichnung schriftlich per Post mitgeteilt werden. 9 Überprüfung der Zähleinrichtung Wird die Richtigkeit der Zähleinrichtung von dem Verteilnetzbetreiber in Frage gestellt, hat der Verteilnetzbetreiber das Recht, eine Befundprüfung bei einer "Staatlich anerkannten Prüfstelle" oder der zuständigen Eichbehörde zu beantragen. Die Kosten der Befundprüfung fallen dem Anlagenbetreiber zur Last, falls die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen eingehalten, gehen die Kosten der Befundprüfung zu Lasten des Netzbetreibers. Sollte sich im Rahmen der Befundprüfung herausstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden, erfolgt eine rückwirkende Anpassung der Abrechnungen für den Zeitraum seit der letzten Prüfung, längstens jedoch für drei Jahre. Dem Verteilnetzbetreiber ist das Prüfprotokoll der Eichbehörde mit dem Zählereinbau vollständig und kostenlos zur Verfügung zustellen. Bereitstellung von Elektrzitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG.docx Seite 4/5
5 10 Anlage(n) Metering Code (MC) Die im MC beschriebenen Mindestanforderungen und die hier aufgelisteten Bedingungen des Verteilnetzbetreibers für die Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG erkenne ich an., Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Für Rückfragen zu den messtechnischen Angelegenheiten stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpartner zu Verfügung: Herr Beltermann (0208/ ) Herr Cleven (0208/ ) Rücksendung bitte an die nachfolgende Adresse: Oberhausener Netzgesellschaft mbh Abtl. NZE Danziger Straße Oberhausen. Bereitstellung von Elektrzitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG.docx Seite 5/5
Auftrag zur Befundprüfung eines eichfähigen Messgerätes gemäß 39 Mess- und Eichgesetz - MessEG
über die Befundprüfung schriftlich bei der beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Zähler zu weiteren Prüfungen von der nicht mehr Die beauftragt eine staatlich anerkannte Prüfstelle mit der
MehrUmsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen
MehrVertrag über die Einspeisung elektrischer Energie in das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers. Vertrag. zwischen. und dem
Vertrag zwischen - nachfolgend Einspeiser genannt - und dem Elektrizitätswerk der Gemeinde Hauenstein Schulstrasse4 76846 Hauenstein - nachfolgend Netzbetreiber genannt - - nachfolgend gemeinsam Vertragspartner
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf
MehrMesskonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen. Ergänzung: Speicher
Messkonzepte und Abrechnungshinweise Ergänzung: Ausgabe 12.2016 Inhalt Vorwort... 3 2. Allgemeines... 4 2.1. Anforderungen an Zählerplätze... 4 2.2. Kundeneigene Zähler... 4 MK : Einspeisung mit (keine
MehrVertrag. zwischen. - nachfolgend Einspeiser genannt - und. Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh Kurfürstenstraße Ludwigshafen
Vertrag zwischen - nachfolgend Einspeiser genannt - und Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - nachfolgend Netzbetreiber genannt - - nachfolgend gemeinsam Vertragspartner
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den
MehrHerausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen
Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen Berlin, 5. Dezember 2016 Ansgar Wetzel, Bayernwerk AG für den FNN im VDE Vom Vertrag zur korrekten Abrechnung Bierkarte Frisch vom Fass
Mehr(EEG 2009) 2009 (KWK G
HINWEIS Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft Wärme Kopplung 2009 (KWK G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte
MehrMesskonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015 1. Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.
MehrDiese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.
Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein
MehrStromeinspeisungsvertrag
PHOTON Europe GmbH, 2009 Seite 1 Stromeinspeisungsvertrag (vorgesehen für Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt Modulleistung, Inbetriebnahme 2009) zwischen - nachfolgend Anlagenbetreiber genannt - und
MehrDiese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die neu errichtet oder erweitert werden.
Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
MehrÜbergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp
Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum E-Mail Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrDas neue Eichrecht aus Sicht der Eichbehörden. Martin Peters Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg
Das neue Eichrecht aus Sicht der Eichbehörden Martin Peters Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg 19.03.2015 Das gesetzliche Messwesen in Deutschland ist nach fast 150 Jahren erheblich der modernen
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung
MehrAnlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14
Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk
MehrUMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)
Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH Sedanstraße 19 88161 Lindenberg info@e-netzeallgaeu.de UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) 1. Folgende Eigenerzeugungsanlage wird von dem unter Punkt
MehrFragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen
Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon
MehrErgänzungen zur VDEW-Richtlinie
Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 Stand: 01.01.2015 Energienetze
MehrAnlage 1.1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH
Anlage 1.1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH 1. Allgemeines Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in 21b Absatz 3 S.
MehrA N M E L D U N G PV-Anlagen zur Inbetriebnahme und Abwicklung der EEG-Förderung
A N M E L D U N G PV-Anlagen zur Inbetriebnahme und Abwicklung der EEG-Förderung An die Gemeindewerke Krauchenwies - Stromversorgung Hausener Str. 1 72505 Krauchenwies - nachfolgend Netzbetreiber genannt
Mehr1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
An: Stadtwerke Lemgo GmbH Bruchweg 24 32657 Lemgo Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte
Mehr(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8
Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN
oder per E-Mail an: einspeisung@do-netz.de Dortmunder Netz GmbH Netzvertrieb Günter-Samtlebe-Platz 1 44135 Dortmundax a: 0 n nnetzvertrieb231. 544 1963 ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis
Bitte ausgefüllt zurück an: ENA Energienetze Apolda GmbH Tel.: 03644 502835 Heidenberg 52 Fax: 03644 502838 99510 Apolda E-Mail: info@en-apolda.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen
MehrNGO Ergänzung zur TAB 2007
Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH NGO Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a
MehrClearingstelle EEG/KWKG 30. Fachgespräch Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG Anwendungsfragen aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 5. Juni 2018 www.bdew.de Teil 1: Vermarktungsmöglichkeiten Assessor jur.
MehrAntrag zur Anerkennung eines Gartenzählers für die Absetzung der Abwassergebühren
Antrag zur Anerkennung eines Gartenzählers für die Absetzung der Abwassergebühren Grundstückseigentümer (Name, Vorname) Telefon (Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Betroffenes Grundstück
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrHinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:
Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Umstellung der
Mehr4. Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und technische Regelungen
Anlage 1: Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 1.Teil: Technische Mindestanforderungen I) Strom (Zur inhaltlichen Ausgestaltung wird der Metering Code 2011, Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 herangezogen.)
MehrRegelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):
Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden
MehrBiogas. Anlage 1 zum Einspeisevertrag Biogas
Biogas Anlage 1 zum Einspeisevertrag Biogas 1. Angaben zum Anschlussnehmer: Firma :... Registergericht :... Registernummer :... Familienname, Vorname :... Geburtstag :... Adresse :... Telefonnummer :...
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt
MehrInhaltsverzeichnis. Prüfstellen
Inhaltsverzeichnis G 1 G.1 Gesetzliche Grundlage 1 G.2 Prüfung 1 G.2.1 Maßnahmen vor der Prüfung 1 G.2.2 Durchführung der Prüfung 1 G.2.1 Prüfvorschriften 2 G.2.2.2 Prüfungsumfang 2 G.2.3 Ergebnis der
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Registrier-/ Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.)
MehrAngaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage
Vergütungsantrag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) und für den Kraft-Wärme-KopplungsZuschlag nach dem
MehrBDEW/VKU Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden nach 18 StromNEV
Anhang zum BDEW/VKU Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden nach 18 StromNEV (Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen) Berlin, 09. Oktober 2009 1 Allgemeines Nach 17 des zum 01.01.2009 novellierten EEG
MehrMesskonzepte für Erzeugungsanlagen
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrAnlage 3 MSRV - Strom:
Anlage 3 MSRV - Strom: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) nach 12 1. Anwendungsbereich und Grundlagen Die TMS gelten für die Errichtung von Messeinrichtungen in - Kundenanlagen
MehrInstandsetzerschulung
Hessische Eichdirektion Instandsetzerschulung (rechtliche Sachkunde) Themen: - 37 Mess und Eichgesetz - 54 Mess und Eichverordnung - 55 Mess und Eichverordnung - Kennzeichnung nach Instandsetzung (Beispiele)
MehrAnlage 1 zum Messstellenrahmenvertrag Strom Technische Mindestanforderungen
Anlage 1 zum Messstellenrahmenvertrag Strom 1. im Netzgebiet Soest im Bereich Strom an Niederspannungsstromwandlern für Verrechnungszwecke a) Klasse: 0,5 S 120% FS 5 b) Nennleistung: 0...10VA c) Spannung
MehrTechnische Mindestanforderungen Strom
Technische Mindestanforderungen Strom I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und Umfang im Netzbereich 0,4/20 KV des Netzbetreibers
MehrInformation über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV
Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des
MehrGeschäftspartner: Die persönlichen Daten sind unter der Nummer des Geschäftspartners erfasst.
1 Rechnungsnummer: Bitte bei Fragen zur Rechnung immer die Rechnungsnummer angeben. Die zusätzliche Angabe der Nummer des Geschäftspartners sowie des Vertragskontos führt zur eindeutigen Identifi zierung
MehrMesskonzepte für EEG- und KWKG Anlagen sowie Speichersysteme im Niederspannungsnetz
Einleitung Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein
MehrErgänzung zur TAB NS Nord
Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin/Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
MehrSTROMEINSPEISEVERTRAG - EINSPEISUNG AUS KLEINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IN NIEDERSPANNUNGSNETZ -
STROMEINSPEISEVERTRAG - EINSPEISUNG AUS KLEINER PHOTOVOLTAIKANLAGE IN NIEDERSPANNUNGSNETZ - zwischen der Gemeindewerke Grefrath GmbH, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath, im Folgenden Netzbetreiber
MehrPreisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand
Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2013 Anlage 3 a Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrHinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017)
Hinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017) Dieses Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kundenanlagen sowie deren Dienstleister, die eine
MehrEinspeisemanagement für Erzeugungsanlagen kleiner 100 kwp
Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen kleiner 100 kwp Am Krekel 55 35039 Marburg Telefon: 06421-2050 Fax: 06421-205550 Email: info@swmr.de Homepage: www.stadtwerke-marburg.de Bedingungen zur Umsetzung
MehrAnlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2. Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009)
Anlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2 Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009) Eigenverbrauch von Solarstrom nach 33 Abs. 2 EEG2009 in der Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (im
MehrAnforderungen an EEG Stromerzeugungsanlagen
Ausführung und Betrieb von Erzeugungs- und Anschlussanlagen Aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der Netzbetreiber verpflichtet, EEG Anlagen an sein Netz anzuschließen und den Strom aus diesen
MehrIdentifikation: MSRV - Gas Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen. Messstelle 1 Messstelle 2 Messstelle 3. Anschlussnehmer
MSRV - Gas Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen Identifikation: Anschlussnehmer Letztverbraucher Entnahmestelle Verbrauchsart Zählpunktbezeichnung Anlagen-Nummer Vorgangsgrund Name Vorname Hausnummer
MehrAllgemeine Regelungen über Einspeisung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in das Niederspannungsnetz
Stand 09/2014 1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Abnahme und Vergütung von elektrischer Energie (Kraft-Wärme-Kopplungsstrom), die der Anlagenbetreiber in seiner Erzeugungsanlage, die
MehrBestätigung Ihrer Anlagenübergabe
Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe 1) Anlagendaten Anlagenstandort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Bisheriges Vertragskonto EEG-Anlagenschlüssel Energieträger Installierte Leistung Datum der Übergabe 2)
MehrErmittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses
Ermittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses Dr. Dirk Ratschko Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen 2. Mai 2017 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee 100 38116
MehrV e r t r a g. über die Abnahme und Vergütung von regenerativ erzeugter elektrischer Energie
V e r t r a g über die Abnahme und Vergütung von regenerativ erzeugter elektrischer Energie Der Eigenerzeugungsanlagen-Betreiber - im folgenden Anlagenbetreiber genannt - und KEW Kommunale Energie- und
MehrErläuterungen zum "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" der Stadtwerke Emsdetten GmbH
Erläuterungen zum "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" der Stadtwerke Emsdetten GmbH 1 (5) Form: E-0001-A10.1 17-2 Auszug aus: Erläuterungen zum BDEW-Formular Datenblatt Speichersystem Niederspannung
MehrErklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage
MehrInformationsschreiben an alle Einspeiser. Arrach, den Sehr geehrter Einspeiser,
Informationsschreiben an alle Einspeiser Arrach, den 10.03.2015 Sehr geehrter Einspeiser, die EW Geiger GmbH als Dienstleister des Netzbetreibers Hermann Geiger Stiftung wurde beauftragt, Sie heute in
Mehrn mit Vergütung des eing Zuschlag, Erstattung vermiedener Netz Umlage für Selbstverbrauch SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT
n mit Vergütung des eing SO IST IHRE KWK-GUTSCHRIFT GUTSCHRIFT AUFGEBAUT 1 Gutschriftenanschrift An diese Adresse erhalten Sie die Gutschrift zugesandt. Diese kann vom tatsächlichen Anlagenbetre Anlagenbetreiber
MehrPeter Conrad Netznutzung 07961/ / März /2
Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH Postfach 1330 73479 Ellwangen Name Bereich Telefon Telefax E-Mail Ihr Zeichen Ihr Schreiben Datum Seite Peter Conrad Netznutzung 07961/9336-1480 07961/9336-651480
MehrBestätigung Ihrer Anlagenübergabe
Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe 1) Anlagendaten Anlagenstandort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Bisheriges Vertragskonto EEG-Anlagenschlüssel Energieträger Installierte Leistung Datum der Übergabe 2)
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter
MehrAuswahl des Messkonzept (Grafiken, Erläuterungen und Anwendungsbeispiele zu den Messkonzepten auf den nachfolgenden Seiten):
Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum Formular Auswahl der Messkonzepte Zum Anschluss von Erzeugungsanlagen geben EEG und KWKG keine verbindlichen Messkonzepte vor. Der Anlagenbetreiber ist
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014 EEG-Strommengen im Jahr 2015 Daten des Verteilnetzbetreibers (VNB) Netzbetreiber: SWE Netz GmbH Sitz des Unternehmens: Magdeburger Allee
MehrPreise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem)
Preisblatt 1 Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle Leistungspreise Arbeitspreise bis... / kw und Jahr Hochspannungsnetz einschließlich Umspannung 2.500
MehrBericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2014
Bericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens: 10003164 1. Einleitung Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen
MehrMesskonzepte für Erzeugungsanlagen
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrKommunikationsparameter Netzbetreiber in der Rolle Messstellenbetreiber
Anlage Ansprechpartner und Erreichbarkeit Technische Einzelheiten zum Datenaustausch Der gesamte erforderliche Datenaustausch zu den vertragsrelevanten Geschäftsprozessen erfolgt grundsätzlich gemäß den
MehrBericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 Absatz 1 Nr. 2 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2015
Bericht der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh gemäß 77 Absatz 1 Nr. 2 EEG zu den EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens: 10003164 1. Einleitung Netzbetreiber
MehrWandler-Zählungen bei EEG-Anlagen (Ausgabe ) Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze
Wandler-Zählungen bei EEG-Anlagen (Ausgabe 11.2005) Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Vorwort Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht die
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 03/2017 Inhalt 1.0. Allgemeines... 2 2.0. Anwendungsbereich... 2 3.0. Technische Realisierung...
MehrBitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!
Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht (Zutreffendes bitte
MehrTechnische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung
Anlage 3a Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung 1. Vorwort Gem. 21b Abs. 2 EnWG kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter
MehrTechnische Spezifikation (Technische Mindestanforderungen) zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 EEG für Erzeugungsanlagen
Technische Spezifikation (Technische Mindestanforderungen) zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 EEG für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der EHINGER ENERGIE Version Januar 2013 Seite 1 von
MehrStrom- und Gasnetz Wismar GmbH
Anlage 5 Fragebogen EEG-Umlage Erklärung zur EEG-Umlage Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, die EEG-Umlagepflicht zu prüfen und die EEG- Umlage bei Eigenversorgung einzubehalten und dann an den
MehrDatenblatt zum Anschluss von Windenergieanlagen an das Stromnetz
Dieses Datenblatt ist Bestandteil des Antrages zum Anschluss von Windenergieanlagen der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS). Das ausgefüllte Datenblatt ist Vorraussetzung für die netztechnische Bewertung.
Mehr