Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2016/2017

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1 Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2016/2017 Allgemeine Hinweise Das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte z u m Schulhalbjahr 2016/2017 wird durch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) zentral geführt. Einstellungen erfolgen in den Schularten Grund-, Mittel-/Ober- und Förderschulen, Gymnasien sowie in den berufsbildenden Schulen. Die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung werden nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des SGB IX beteiligt. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie auf der Grundlage der schulartspezifischen Bedarfslisten der Regionalstellen. Bewerbungsfrist für das Einstellungsverfahren ist der Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen zum Schulhalbjahr 2016/2017 erfolgen grundsätzlich zum Bewerbergruppen Bewerberinnen und Bewerber mit 1) I. und II. Staatsprüfung, 2) mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/Höheres Lehramt oder 3) mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR bilden die Bewerbergruppe A. Dabei werden sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen als auch aus anderen Bundesländern und Lehrkräfte mit einem anerkannten oder gleichgestellten im Ausland erworbenen Lehrerabschluss berücksichtigt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden der Bewerbergruppe B zugeordnet. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe A bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung. Außerdem können sich Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt an Gymnasien auch für berufsbildende Schulen, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen; Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen auch für Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen und Grundschulen; Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen auch für Förderschulen und Grundschulen; Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen auch für Förderschulen bewerben. Ansonsten wird die Bewerbung der Bewerbergruppe B zugeordnet. Auswahlkriterien/Rangfolge Die Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B, die die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (QualiVO Lehrer) erfüllen, können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bedarf durch geeignete Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe A nicht gedeckt werden kann. Für das Auswahlverfahren gilt folgende Rangfolge: zvv_02_10_012 10/2016 Seite 1 von 7

2 1. Gruppe A und B besonderes Anforderungsprofil/Zusatzqualifikationen (z. B. spezielle Trainerlizenz, Fachlehrer im Bereich der berufsbildenden Schulen in besonderen Ausbildungsfächern) - optional 2. Gruppe A: Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) 3. Gruppe A: Schwerpunktfach (Ausbildung für die jeweilige Schulart) 4. Gruppe A: alternative Bedarfsfächer (Ausbildung für die jeweilige Schulart) - optional 5. Gruppe A: andere Schularten (soweit Bereitschaft zum Einsatz in der betreffenden Schulart signalisiert wurde) nach Ziffer 2 bis 4 6. Gruppe B: geeignete Bewerber mit einem Hochschulabschluss (Master, Magister mit Hauptfach, Diplom) wenn daraus mindestens ein Unterrichtsfach der jeweiligen Schulart abgeleitet werden kann 7. Gruppe A: kein Bewerber vorhanden, dann erneut zu Punkt 4 - optional Im Bereich der allgemein bildenden Förderschulen genießt der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Vorrang vor dem Ausbildungsfach. Die Einstellungen von pädagogischen Unterrichtshilfen werden in Verantwortung der Regionalstellen der SBA realisiert. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Bewerbung, Berechnung der Leistungszahl, Einflussfaktoren und Bonuswerte Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit drei Einsatzwünsche anzugeben, die jeweils das Einzugsgebiet einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur umfassen. Ein Einsatzwunsch, der sog. Erstwunsch ist zwingend erforderlich, weil diese Einsatzregion besondere Berücksichtigung findet. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bereitschaft für einen Einsatz in weiteren Schularten anzuzeigen. Diese Option bezieht sich nur auf den Erstwunsch der Einsatzregion. Die Auswahlentscheidung zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe A wird anhand der Leistungszahl getroffen. Die Leistungszahl wird gebildet aus: a) der Summe des Zehnfachen der Durchschnittsnote der I. Staatsprüfung/des M.Ed. und dem Dreißigfachen der Durchschnittsnote der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. beider entsprechenden Noten aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) oder dem Vierzigfachen des Durchschnittswertes aller Einzelnoten des Abschlusszeugnisses des Universitäts-, Hochschul- bzw. Fachschulabschlusses einschl. der Abschlussarbeit, bzw. einer entsprechenden Note/Wert aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) und b) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) der von der Bewerberin/dem Bewerber angegebenen Priorität seines Einsatzwunsches und zvv_02_10_012 10/2016 Seite 2 von 7

3 c) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) der Einsatzregion bzw. der gewünschten Regionalstelle und d) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) positiv bewerteter Berufserfahrung bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft im Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren oder bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangenen 6 Jahren im Schuldienst (öffentliche Schulen, freie Schulen, Auslandsschuldienst) und e) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) einer Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO). Für die unter b), c), d) und e) benannten Einflussfaktoren und Bonuswerte wird festgelegt: Zu b) Einsatzwunsch 1. Wunsch 2. Wunsch 3. Wunsch Faktor 1,0 1,1 1,2 Zu c) Einsatzregion Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau Faktor 0, ,0 1,0 0,7 Zu d) Zu e) Einschlägige Berufserfahrung Vorhanden - bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangen 6 Jahren Vorhanden - bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren Nicht vorhanden Faktor 0,8 0,9 1,0 Ausbildung in einem dritten vorhanden Nicht vorhanden ordentlichen Unterrichtsfach Faktor 0,9 1,0 Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen jeweils unter b) sind schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber. Die Leistungszahl wird bis auf eine Dezimalstelle genau ermittelt und eine Reihenfolge der Bewerber festgelegt. Berechnungsbeispiele: A) Note I. Staatsprüfung/M.Ed.: 1,3; Note II. Staatsprüfung/Staatsprüfung: 1,9; nur ein Einsatzwunsch im Bereich der Regionalstelle Dresden, ohne Berufserfahrung Leistungszahl: (10 x 1, x 1,9) x 1,0 x 1,0 x 1,0 = 70,0 B) Note I. Staatsprüfung/M.Ed.: 1,3; Note II. Staatsprüfung/Staatsprüfung: 1,9; erster Einsatzwunsch Dresden, zweiter Einsatzwunsch Regionalstelle Bautzen, mit Berufserfahrung (bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangen 6 Jahren) Leistungszahl für den Zweitwunsch: (10 x 1, x 1,9) x 1,1 x 0,7 x 0,8 = 43,1 Da für die Ermittlung der Leistungszahl die Noten der beiden Staatsprüfungen bzw. des M.Ed. und der Staatsprüfung benötigt werden, kann das Auswahlverfahren in der Regel erst nach Vorliegen dieser Noten beginnen. Soweit eine Entscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen/Bewerbern über die Leistungszahl zu treffen ist (Konkurrenzsituation), wird die Bewerberin/der Bewerber ausgewählt, der/die über die bessere (d. h. niedrigere) Leistungszahl verfügt. zvv_02_10_012 10/2016 Seite 3 von 7

4 Sollte über die Leistungszahl keine Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern möglich sein, werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge berücksichtigt: 1. Schwerbehinderung 2. Zusatzqualifizierungen, Familienstand, Kinder, ggf. weitere soziale Belange. Die Einstellungsangebote der SBA erfolgen ab dem Liegt keine Konkurrenzsituation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern vor, können vorzeitig Einstellungsangebote unterbreitet werden. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden durch die Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur rechtzeitig über den Verfahrensstand bzw. das Verfahrensergebnis informiert, bei der sie die Bewerbungsunterlagen eingereicht haben. Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Einstellungsverfahrens vernichtet. Bewerberinnen und Bewerber, die zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden, haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisekosten. Die Gewährung einer Umzugskostenvergütung aus Anlass der Einstellung in den Sächsischen Schuldienst erfolgt ebenfalls nicht. Wie können Sie Ihre Einstellungschancen verbessern? Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, zur Sicherung der sachsenweiten Unterrichtsversorgung erfolgen Neueinstellungen durch alle Regionalstellen der SBA. Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhen Sie Ihre Einstellungschancen deutlich, wenn Sie regional möglichst flexibel sind. Ein besonderes Interesse besteht weiterhin an der Einstellung von Lehrkräften an Mittel- /Oberschulen sowie an Grund- und Förderschulen (hier insbesondere für Schulen zur Lernförderung und Schulen für Erziehungshilfe). Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Höhere Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen können ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem Sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt besonders für Mittel-/Oberschulen und bei einer geeigneten Fachkombination auch für Grundschulen. Einstellungsangebote werden nur von einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur unterbreitet, die von Ihnen auch als Einsatzwunsch auf dem Bewerbungsformblatt angegeben wurde. Die Regionalstelle der von Ihnen bevorzugten Einsatzregion gibt Ihre Bewerbungsunterlagen nur an die Regionalstelle/n Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weiter, falls Ihnen in der bevorzugten Einsatzregion kein Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Sofern Sie per ein Einstellungsangebot des Freistaates Sachsen erhalten, wird Ihnen eine Frist von zwei Arbeitstagen von der für die Einstellung zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur eingeräumt, innerhalb derer von Ihnen eine Rückmeldung bezüglich des Angebots erbeten wird. Bitte sorgen Sie für Ihre Erreichbarkeit, damit eine Rückmeldung an die SBA möglich ist. Wir bitten um Verständnis für die knappe Rückäußerungsfrist. Um das Verfahren möglichst schnell voranzutreiben, ist eine längere Fristsetzung leider nicht möglich. Sollte diese Frist ohne eine Rückäußerung von Ihnen verstreichen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr an einer Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen haben. zvv_02_10_012 10/2016 Seite 4 von 7

5 Falls Sie im Laufe des Verfahrens Abstand von Ihrer Bewerbung nehmen, teilen Sie dies bitte insbesondere im Interesse der anderen Bewerberinnen/Bewerber der Sächsischen Bildungsagentur mit. Hinweise zum Bewerbungsverfahren Bewerbungsunterlagen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für eine Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen zum Schulhalbjahr 2016/2017 müssen bis zum in der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur eingegangen sein, die von Ihnen als Erstwunsch angegeben wird. Dort erfolgt die Erfassung der Daten für das zentral von der SBA geführte Verfahren. SBA Regionalstelle Bautzen Otto-Nagel- Str Bautzen SAB Regionalstelle Chemnitz Annaberger Str Chemnitz SBA Regionalstelle Dresden Großenhainer Str Dresden Postfach Bautzen Postfach Chemnitz Postfach Dresden SBA Regionalstelle Leipzig Nonnenstraße 17 A Leipzig Postfach Leipzig SBA Regionalstelle Zwickau Makarenkostraße Zwickau Postfach Zwickau Folgende Unterlagen sind in der angegebenen Reihenfolge bei einer Bewerbung vorzulegen: - ausgefülltes Bewerbungsformblatt: Bewerberformblatt Einstellungsverfahren zum Schulhalbjahr 2016/2017 ( - Bewerbungsanschreiben - tabellarischer Lebenslauf - Zeugnisse der I. und II. Staatsprüfung bzw. des Master of Education und der Staatsprüfung (jeweils beglaubigt; bitte Hinweis unten beachten) - sonstige Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse - ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung - ggf. Schwerbehindertenausweis (Kopie) - ggf. Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit für Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten und zertifizierte deutsche Sprachdiplome (jeweils beglaubigt) Bewerber/innen aus Lehrerausbildungsstätten anderer Bundesländer und andere Bewerber/innen haben nur auf Anforderung der SBA im Nachgang zusätzlich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Bitte prüfen Sie vor Abgabe der Bewerbungsunterlagen diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit, um Nachfragen bzw. im äußersten Falle eine Nichtberücksichtigung Ihrer Bewerbung infolge unvollständiger Unterlagen zu vermeiden. Bewerbungsunterlagen, die per eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung im Verfahren. zvv_02_10_012 10/2016 Seite 5 von 7

6 Nach Eingang und Erfassung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (ggf. mit dem Hinweis auf fehlende Unterlagen und einem Vermerk, ob die Bewerbung in der vorliegenden Form im weiteren Verfahren dennoch berücksichtigt wird). Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Erläuterungen zu den Bewerbungsunterlagen Das Bewerbungsformblatt dient der Erfassung wichtiger Informationen über die Bewerbe- rinnen und Bewerber um Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen. Es bietet die Möglichkeit, Einsatzwünsche für mehrere Regionalstellen der Sächsischen Bildungs-agentur einzutragen. Es ist die Angabe von drei Einsatzwünschen möglich. Die Angabe mindestens einer Regionalstelle als Einsatzwunsch ist zwingend. Bitte geben Sie im Bewerbungsformblatt auch an, ob Sie zum Einsatz in anderen Schularten oder schulartübergreifend bereit sind. Benennen Sie in diesem Fall bitte die Schulart/Schularten. Insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Höhere Lehramt an Gymnasien hier besteht in der Regel ein Überschuss an Bewerbungen ergeben sich damit Chancen für ein Einstellungsangebot in einer anderen Schulart. Die Bewerbungsunterlagen sind nur einmal bei der Sächsischen Bildungsagentur einzureichen. Das Zeugnis der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. eine Vorabbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes über das Bestehen der Prüfung (einschließlich der Note) ist bis spätestens der Sächsischen Bildungsagentur vorzulegen. Soweit eine Vorabbescheinigung eingereicht wird, ist das Zeugnis nach Erhalt in beglaubigter Kopie nachzureichen. Absolventinnen und Absolventen der Lehrerausbildungsstätten im Freistaat Sachsen können mittels einer Einverständniserklärung veranlassen, dass die zuständige Regionalstelle das Ergebnis der Staatsprüfung vom Referat Lehrerausbildung direkt abfragt und in das Bewerbungsverfahren einbezieht. Änderungen der persönlichen Angaben sind schriftlich bei der Sächsischen Bildungsagentur anzuzeigen. Für Rückfragen zu den regionalen Bedarfen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur: Regionalstelle Schulart Ansprechpartner Telefonnummer Bautzen Grundschulen Frau Jäger Bautzen Förderschulen Frau Jäger Bautzen Mittel-/Oberschulen Frau Gadke Bautzen Gymnasium Frau Dr. Volkmann Bautzen berufsbildende Schulen Herr Brill zvv_02_10_012 10/2016 Seite 6 von 7

7 Chemnitz Grundschulen Herr Würzebesser Chemnitz Förderschulen Herr Schott Chemnitz Mittel-/Oberschulen Herr Gottlebe Chemnitz Gymnasium Frau Dr. Loos Chemnitz berufsbildende Schulen Herr Kretzschmar Dresden Grundschulen Herr Reitz Dresden Förderschulen Herr Reitz Dresden Mittel-/Oberschulen Herr Kafurke Dresden Gymnasium Frau Kersten Dresden berufsbildende Schulen Frau Martin Leipzig Grundschulen Herr Kleinschmidt Leipzig Förderschulen Herr Kleinschmidt Leipzig Mittel-/Oberschulen Herr Ahnicke Leipzig Gymnasium Frau Zorn Leipzig berufsbildende Schulen Frau Schumacher Zwickau Grundschulen Frau Merkelbach Zwickau Förderschulen Frau Schubert Zwickau Mittel-/Oberschulen Frau Kühn Zwickau Gymnasium Herr Dr. Oettler Zwickau berufsbildende Schulen Frau Wienhold zvv_02_10_012 10/2016 Seite 7 von 7

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