Marktkontrolle von Druckgeräten gemäss DGV - Übersicht:

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1 - Übersicht: Zum Vollzug Auswahl der überprüften Druckgeräte Stichprobenprogramme Praktische Erfahrungen der letzten Jahre Sanktionen/Folgen bei Unstimmigkeiten Michael Bosshardt Franz Steuble SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 1

2 - zum Vollzug: STEV Art. 11: die Kontrolle obliegt - der suva - dem bfu - den vom Departement bezeichneten Fachorganisationen Für Druckgeräte ist die bezeichnete Fachorganisation - das Kesselinspektorat des SVTI Keine Alternative SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 2

3 - zum Vollzug: Befugnisse: - Betreten der Geschäftsräume - Einsicht in technische Unterlagen, Erheben von Mustern - Veranlassen von Prüfungen der Geräte - Erlassen von Verfügungen reaktive Marktüberwachung: Kontrolle auf Grund konkreter Vorfälle, Mitteilungen von Konsumenten, Konkurrenten oder Behörden, Meldungen aus dem (europäischen) Ausland aktive Marktüberwachung: Kontrolle in Eigeninitiative SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 3

4 - zum Vollzug: Inhalt der nachträglichen Kontrolle (Marktkontrolle) nach Art.13 STEV: formelle Überprüfung der Konformitätserklärung Betriebs- (und Wartungs-) Anleitung andere technische Unterlagen Sicht- und Funktionskontrolle, sicherheitsrelevante Ausrüstung bei Bedarf erforderliche Massnahmen z.b. weitere Prüfungen wie Wandstärkemessung, Schweissnahtkontrolle,...) SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 4

5 - Auswahl der überprüften Geräte: Auswahlkriterien: Gefährlichkeit Menge neu in Verkehr gebrachter Geräte ( pro Jahr?) Professionalität der Betreiber Verkaufsorte/Vertriebskanäle: Supermärkte, Bau+Hobby-Märkte Grossverteiler Einzelhandel, Fachgeschäfte, Gewerbe Versandhäuser (Internetangebote, Kataloge) SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 5

6 - Auswahl der überprüften Geräte: Druckluftbehälter Dampfkochtöpfe Sterilisatoren / Autoklaven Expansionsgefässe Klima-/Kälteanlagen mit Sammlern oder Kondensatoren Feuerlöscher Div. Kleingeräte (Dampfbügelstationen, Espressogeräte, Gasdruckfedern) Wärmetauscher, Wärmepumpenanlagen Sterilkocher Druckfilter Atemluftflaschen Pharmaanlagen SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 6

7 - Stichprobenprogramme: bisher über 600 Firmen besucht (von KMUs bis Supermärkten und Grossverteilern) Prozentuale Erfassung: - von Inverkehrbringern: 50 bis 80 % - von Produkten: 1 bis 5 % Regionale Abdeckung: ganze Schweiz. ( km / Jahr) bei grösseren, bewilligungspflichtigen Druckgeräten: 70 bis 80 % (Dokumentenkontrolle im Rahmen der regulären Begutachtungen) SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 7

8 - praktische Erfahrungen der letzten Jahre: Akzeptanz der Marktüberwachung bei Herstellern im allgemeinen sehr gut bei Importeuren, Grossverteilern, unterschiedlich, je nach Firma, Branche und Region bei Erstellern von Anlagen (Gewerbe als Inverkehrbringer) wegen der schwierigen Handhabung von Baugruppen eher schwierig SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 8

9 - praktische Erfahrungen der letzten Jahre: Vorgefundene Mängel bei einzelnen Geräten Dokumentation im allgemeinen konform, im Detail zuweilen erst nach einigen Tagen lieferbar.. äusserer Zustand und Ausrüstung bisher stets in Ordnung ein Gerät wurde trotzdem auch innen mittels Endoskop geprüft bei zusammengesetzten Geräten und Anlagen, die als Baugruppen in Verkehr gebracht werden unterschiedlich, je nach Firma und Branche bei Anlagen, die vor Ort als Baugruppen erstellt werden übergeordnete Konformitätserklärungen fehlen fast immer, Zusammenarbeit mit Benannten Stellen weitgehend unbekannt SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 9

10 - Sanktionen/Folgen für den Inverkehrbringer: administrative Massnahmen (Art.19 THG und Art.11 STEG): - Anordnen nötiger Sicherheitsmassnahmen - Verbot des Inverkehrbringens - Beschlagnahme von Produkten oder Anlagen - Einleitung Rückruf von Produkten strafrechtliche Massnahmen (Art.13 STEG): - Haft oder Busse bei Vorsatz - Busse bei Fahrlässigkeit Gebühren (Art. 3 GebV-STEG): - Stichproben sind gratis - nachträgliche Kontrollen wegen Mängeln sind gebührenpflichtig (auch, falls erforderliche Dokumente nicht innert angemessener Frist beigebracht werden) Grundsatz der Verhältnismässigkeit SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 10

11 Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit SGVC-Tagung, 21.September 2006 Marktüberwachung von Druckgeräten nach DGV 11

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