Urheberrecht. Hochschulen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urheberrecht. Hochschulen"

Transkript

1 Sprecherkreis der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands Einführung Ausgewählte Fragen Zum Urheberrecht an Hochschulen Josef Schneiders Dipl.- Ing. Rechtsanwalt 1

2 Was fällt unter das Urheberrecht? Schutzgegenstand 1 UrhG Die Urheber von Werken -der Literatur -Wissenschaft -Kunst Genießen für ihre Werke Schutz nach dem UrhG Werk -Was ist ein Werk? Urheber -Wer ist Urheber? 2

3 Geschützte Werke Insbesondere 1. Sprachwerke wie Schriftwerke und Computerprogramme 2. Werke der Musik 3. pantomimische Werke einschl. Werke der Tanzkunst 4. Werke der bildenden Künste einschl. Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke 5. Lichtbildwerke und Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden 6. Filmwerke einschl. der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden 7. Darstellungen wissenschaftlicher Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen 3

4 Werkbegriff Persönliches Schaffen Handlungsergebnis > formprägender Einfluss eines Menschen Wahrnehmbare Formgestaltung Wahrnehmbar für andere Menschen Körperliche Festlegung Unkörperliche Wahrnehmung Musik /Tanz Geistiger Gehalt Anregung auf die Gedanken- und Gefühlswelt des Betrachters Eigenpersönliche Prägung Schöpferische Eigenart Individualität / Originalität Schöpfungshöhe / kleine Münze 4

5 Werkbegriff nichtmaßgebliche Eigenschaften Nicht maßgeblich sind u.a. folgende Eigenschaften: Herstellungsaufwand Handy - Logos Fleiß Faktensammlung ohne schöpferische Leistung bei der Anordnung Umfang des Werkes Kein Mindestumfang Kurze phantasievolle Werbemusik Gestaltungszweck / Gebrauchszweck zweckneutral Rechtsverletzende / rechtswidrige Werkinhalte Strafbarkeit lässt das UrhR unberührt 5

6 Die einzelnen Werkarten Sprachwerke Informationsaustausch unter Personen 1. Schriftwerke 2. Reden 3. Computerprogramme 4. Mathematische Zeichen oder Zahlen 5. Taubstummensprache > Handzeichen 6. Flaggensignale > Seefahrt / Luftfahrt 6

7 Die einzelnen Werkarten Werke der Musik Werke der Musik werden durch Töne ausgedrückt Individuelle Komposition Keine Bindung an Lehren oder Tontheorien Künstlerische Bedeutung unerheblich Schutz entsteht durch Äußerung der Schöpfung Niederlegung / Noten Darbietung 7

8 Die einzelnen Werkarten Pantomimische und choreografische Werke Handlung durch stumme gebärden und Mimik Pantomime Körpersprache Abfolge von Bewegungen, Gebärden oder Mimik Choreografie Tanzkunst Mit Musik Ohne Musik 8

9 Die einzelnen Werkarten Werke der bildenden Kunst Zwei oder dreidimensionale Gestaltungen, die ihren ästhetischen Gehalt durch Ausdrucksmittel wie Farbe, Linien, Fläche, Raumkörper Oberfläche zum Ausdruck bringen 9

10 Die einzelnen Werkarten Werke der bildenden Kunst Reine Bildende Kunst Keinen funktionellen Gebrauchszweck Bilder / Malerei Zeichnungen Werke der Bildhauerei Baukunst Gebäude Landschaftsbau 10

11 Die einzelnen Werkarten Werke der bildenden Kunst Angewandte Kunst Gebrauchszweck Möbel Leuchten Industriedesign Autodesign Mode Schmuck Höhere Anforderungen an das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung Abgrenzung Markenrecht Design 11

12 Die einzelnen Werkarten Lichtbildwerke / Lichtbilder Lichtbildwerke 2 I Ziff. 5 UrhG Fotografien, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen Abgrenzung vom einfachen Lichtbild 72 UrhG Portraits Pressefotografie Kein Schutz für Reproduktionsfotografie von zweidimensionalen Gegenständen Differenziert bei dreidimensionalen Objekten Spiel mit Licht, Perspektiven Schutzdauer: 70 Jahre nach Tod des Urhebers Lichtbilder 72 UrhG Geschützt rein techn. Leistung der Bildaufnahme Gegenstandsfotografie Schutzdauer: 50 Jahre ab Herstellung 12

13 Die einzelnen Werkarten Filmwerke Filmwerk: Bild oder Bildtonfolge bei Vermittlung eines bewegten Geschehensablaufs Spielfilme Zeichentrickfilme Dokumentarfilme Computerspiele Sendeformate grds. kein Schutz 13

14 Urheberschaft Urheber Schöpfer des Werkes Natürliche Person Miturheberschaft Gemeinsame Werkschöpfung Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung > zur gesamten Hand Einwilligung aller Miturheber erforderlich Besteller ist grds. kein Urheber oder Miturheber 14

15 Verwertungsrechte Die Verwertung umfass insbesondere: Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht Öffentliche Wiedergabe Vortrags-,Aufführungs- und Vorführungsrecht Öffentliche Zugänglichmachung Senderecht Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger Wiedergabe von Funksendungen 15

16 Urheberschaft an Hochschulen Urheber ist der Werkschöpfer Auch der / die Angestellte Auftragnehmer Studierende Lehrkraft Freie Mitarbeiter 16

17 Beispiel Hausarbeit Das Urheberrecht bleibt beim Schöpfer Nicht übertragbar Miturheberschaft möglich Professor, der nicht nur betreut sondern Anteile beigetragen, ist ebenfalls Miturheber Verwertungs- und Nutzungsrechte Beim Urheber Bei den Miturhebern zur gesamten Hand Keiner kann ohne den Anderen 17

18 Studierende und Hochschule Keine Pflicht, der Hochschule (weitere) Rechte einzuräumen Aber: Zweckübertragungsprinzip Werkschöpfung (Arbeit) für das Studium. Die Arbeit darf im Rahmen von Lehrveranstaltungen kopiert und beispielsweise in einer Seminarveranstaltung verteilt werden Jede weitere Nutzung bedarf der gesonderten Erlaubnis Sklupturen, Gemälde, etc. dürfen im Rahmen der Ausbildung ausgestellt werden ( auch zum Vergleich verschiedener Werke) Die Ausstellung außerhalb des Studiums bedarf der Erlaubnis Tipp: Aufnahme dieser Punkte in die Studienordnung und in die Prüfungsordnung 18

19 Hochschule Hochschulpersonal Werke des Hochschulpersonals genießen Urheberrechtsschutz Arbeitnehmer / Zweckübertragungsprinzip Verwertungsrechte beim Arbeitgeber Stillschweigende Rechteeinräumung Professoren (Hochschullehrerprivileg) Keine Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts Nutzung durch Hochschule nur mit Einwilligung Wissenschaftliche Mitarbeiter De facto wie Professoren 19

20 Studierende Abschlussarbeiten Studierende erwerben eigene Rechte Prüfende Professoren werden nicht Miturheber Prüfung impliziert auch wesentliche Anregungen Alle Recht aus Urheberrecht stehen dem Studierenden zu Ausnahme: Das Original der Arbeit und evtl. Pflichtexemplare sind der Hochschule zu übertragen Prüfungsordnung Besitzrecht und keine Urheberechte der Hochschule 20

21 Vereinbarungen Hochschule <> Studierenden insbesondere bei prüfungsrelevanten Werken Grundsätzlich sind Vereinbarungen hinsichtlich der Verwertung zwischen Werkschöpfern und Hochschulen möglich Anders bei Abhängigen Wegen der Abhängigkeit : keine wirksame Vereinbarung im Zusammenhang mit Prüfung und / oder Prüfungsarbeiten Vor Beginn der Werkschöpfung könnten Nutzungs - vereinbarungen getroffen werden, wenn der Studierende (noch) eine tatsächliche Wahlmöglichkeit hat Mit externen Firmen sind solche Vereinbarungen mangels Abhängigkeit möglich 21

22 Einzelne Fragen Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen Grundsätzlich erlaubt, Foto - Hinweis auf Einladung und im Lokal sind hilfreich, aber keine Garantie der Verbindlichkeit des Eiverständnisses das Hervorheben von unmittelbar Beteiligten wie Preisträger, Referenten etc- erlaubt. Nur mittelbar Beteiligte ( Gäste): Fotos, wie Gesamtaufnahmen der Veranstaltung, grds. erlaubt, insbes. wenn die Betroffen die Situation erfassen und akzeptieren. Hervorhebungen solcher Personen im Zweifel nicht erlaubt. Kinder können grundsätzlich nur über Erziehungsberechtige einwilligen / Grauzone 22

23 Einzelne Fragen Verantwortung für Studienarbeiten Dem Werkschöpfer, also dem Studierenden, obliegt es dafür Sorge zu tragen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden Empfehlung: schriftliche Erklärung des Studierenden, dass er Rechte Dritter, insbes. Urheberrechte beachtet und nicht verletzt hat. 23

24 Contact Josef Schneiders Rechtsanwalt Huestraße Bochum Phone: +49 (234)

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Urheberrecht im Archiv Grundlagen des Urheberschutzes Bilder im Urheberrecht Der ominöse 72

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2018 Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Umgang mit dem Urheberrecht

Umgang mit dem Urheberrecht Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz 1 20.01.2015, Berlin DataCite-Workshop für Leibniz-Institute 2 Dipl. Jur. Dennis Heinemeyer Referendar

Mehr

Urheberrecht. Werkarten Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer Schutzentstehung

Urheberrecht. Werkarten Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer Schutzentstehung Urheberrecht Werkarten Bearbeitung und freie Schöpfer Schutzentstehung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Werkarten: 2 I Nr. 1 UrhG (falls Schöpfungshöhe):

Mehr

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs

Mehr

Urheberrecht und Museen

Urheberrecht und Museen Urheberrecht und Museen Dr. Martin Mitschke Urheberrecht und Museen I. Einführung II. Wesen des Urheberrechts III. Inhalt des Urheberrechts IV. Das Werk V. Der Urheber VI. Bedeutung der Urheberrechte VII.

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES SCHUTZES VON GEISTIGEM EIGENTUM IN DER HEIMATFORSCHUNG VORTRAG VON DR. CHRISTOPH MÜLLERLEILE AM 9. MAI 2017 BEIM VEREIN FÜR GESCHICHTE UND HEIMATKUNDE

Mehr

ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Urheberrecht Eine Einführung

ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Urheberrecht Eine Einführung ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1 Das Urheberrecht Eine Einführung Einstieg Zu Beginn der Einführungseinheit zum Thema Urheberrecht bearbeiten die Schüler das Quiz auf

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Andreas Nestl Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns E-Mail: andreas.nestl@gda.bayern.de

Mehr

Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung

Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung Bildrechte kontra Informationsfreiheit? Überraschende Rechtsfolgen von Digitalisierung Berliner Bibliothekswissenschaftliches Kolloquium Berlin, 23. Mai 2006 Dr. Harald Müller Goldgräberland Bibliothek

Mehr

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Die urheberrechtliche Schutzfrist im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Gliederung 1. Einleitung 2. Gewerbliche Schutzrechte 3. Was ist urheberrechtlich geschützt? 4. Entstehung des urheberrechtlichen

Mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW Urheberrecht & mehr Gernach, 10.03.2018 CC BY Dominik Großmann 1 / 25 Urheberrechtsgesetz 1 UrhG Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf.

Urheberrecht. Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf. Urheberrecht Prof. Dr.-Ing. H. B. Cohausz Patentanwalt COHAUSZ HANNIG BORKOWSKI WIßGOTT Düsseldorf Das Urheberrecht entsteht mit dem Schaffen des Werkes. Wesen und Entstehen des Urheberrechts Das Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Schutz wissenschaftlicher Leistungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Schutz wissenschaftlicher Leistungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Björn Knudsen Anne Lauber Schutz wissenschaftlicher Leistungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Urheber-, Marken-, Patent- und Internetrecht Mit 13 Abbildungen und 11 Tabellen ö Springer Vorwort

Mehr

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017

URHEBERRECHT. FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung. Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 URHEBERRECHT FRK Breitbandkongress 2017 Mitgliederversammlung Autor: Ramón Glaßl, LL.M. 17. Oktober 2017 AGENDA 01 URHEBERRECHT WAS IST DAS? 02 SENDERECHT, 20 URHG 03 RECHT DER ÖFFENTLICHEN ZUGÄNGLICHMACHUNG,

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Mediale Selbstdarstellung als persönliche geistige Schöpfung Nomos

Mediale Selbstdarstellung als persönliche geistige Schöpfung Nomos Hannes (Bond University) Mediale Selbstdarstellung als persönliche geistige Schöpfung Nomos 2013 Inhaltsverzeichnis A. Mediale Selbstdarstellung als Gut und ihr bisheriger Schutz I. Einleitung 11 IL Anknüpfungspunkt

Mehr

Erklärung zum Softwareprogramm an der TU Berlin

Erklärung zum Softwareprogramm an der TU Berlin Erklärung zum Softwareprogramm an der TU Berlin Hauspost Technische Universität Berlin Zentrum für geistiges Eigentum ZfgE VD 1 Wird vom ZfgE (VD 1) ausgefüllt Eingegangen am: Aktenzeichen TUB: Kopie an

Mehr

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von Urheberrecht Ein Studienbuch von Dr. Manfred Rehbinder em. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) und Dr. Alexander Peukert o. Professor an der Goethe-Universität

Mehr

Inhaltsverzeichnis A. Mediale Selbstdarstellung als wirtschaftliches Gut und ihr bisheriger Schutz 11 I. Einleitung 11 II. Anknüpfungspunkt der Untersuchung 13 III. Internationale Sachverhalte 13 IV. Mediale

Mehr

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern Vortragender RA Dr. Adam KOZIELSKI Der Vortragende RA Dr. Adam Kozielski Ausbildung Universität Wien Berufserfahrung 2011 2013 bei Rechtsanwalt

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Revision Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht und Urheberrecht... 1 1. Regelungsbefugnis... 1 2. Primäres Gemeinschaftsrecht... 2 3. Sekundäres

Mehr

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten

Mehr

Block F (Fr., , 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht

Block F (Fr., , 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht Fachbereich Informations- und Kommunikationswesen: Medienrecht WS 2003/2004 Stephan Dreyer, Dr. Benjamin Korte Block F (Fr., 12.12.2003, 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam

Urheberrecht. Tobias Lettl. Verlag C. H. Beck München von. o. Professor an der Universität Potsdam Urheberrecht von Tobias Lettl o. Professor an der Universität Potsdam I : Verlag C. H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XVII 1. Grundlagen I. Gemeinschaftsrecht

Mehr

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Prof. Dr. Michael Scholz Fortbildungsseminar 2/2017 LWL-Archivamt für Westfalen 21. Februar 2017, Münster 1. Grundzüge des Urheberrechts Rechtsgrundlage

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Do s and Dont s beim Social Media-Marketing

Do s and Dont s beim Social Media-Marketing Do s and Dont s beim Social Media-Marketing 04.04.2017 Dr. Frank Eickmeier Rechtsanwälte Unverzagt von Have Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin Köln Spezialisiert auf Medien, Werbung und Online/Mobile

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

BESONDERE WERKFORMEN Appropriation Art, Medienkunst und Film: gesetzliche Vermutungen zugunsten des Produzenten

BESONDERE WERKFORMEN Appropriation Art, Medienkunst und Film: gesetzliche Vermutungen zugunsten des Produzenten BESONDERE WERKFORMEN Appropriation Art, Medienkunst und Film: gesetzliche Vermutungen zugunsten des Produzenten Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer

Mehr

Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen

Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen RA Mag. Michael Pilz michael.pilz@jus.at 1080, Alserstraße 21 Tel. 01/406 05 51 IG Bildende Kunst 14. November 2007 Urheberrecht: Wem nützt das? Urheberrecht soll

Mehr

Urheberrecht im Überblick

Urheberrecht im Überblick Urheberrecht im Überblick 1. Urheberrecht Künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen stellen - wirtschaftlich betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse

Mehr

Urheberrecht, TU Dresden. Urheberrecht

Urheberrecht, TU Dresden. Urheberrecht Urheberrecht Urheberrechtsfähigkeit des Architektenwerks Nach 1 UrhG genießen die Urheber u. a. von Werken der Kunst Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsschutzes. 1 UrhG lautet: Die Urheber von Werken

Mehr

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.

Grundrisse des Rechts. Urheberrecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. Grundrisse des Rechts Urheberrecht Bearbeitet von Von Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Grundlagen I. Unionsrecht und Urheberrecht...

Mehr

Leitfaden Urheberrecht. für die Arbeit in der BBIK

Leitfaden Urheberrecht. für die Arbeit in der BBIK Leitfaden Urheberrecht für die Arbeit in der BBIK Inhaltsübersicht I. EINLEITUNG II. III. WER IST URHEBER? WELCHE WERKE FALLEN UNTER DEN URHEBERSCHUTZ? 1. VORAUSSETZUNGEN DER SCHUTZFÄHIGKEIT EINES WERKES

Mehr

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung Bildrechte in Bezug auf Fotografien Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Mag. Stefan Pötsch Rechts-

Mehr

Filmveranstaltungen legal durchführen

Filmveranstaltungen legal durchführen Filmveranstaltungen legal durchführen www.kein-sexismus.de 17.10.2012 Peter Mathes Version 2.0.1 Persönliches Peter Mathes 25 Jahre Fulda Studium Angewandte Informatik Hochschule Fulda Über mich fzs fgp-ausschussmitglied

Mehr

Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken

Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken https://cuvillier.de/de/shop/publications/1319 Copyright:

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Materialienverzeichnis... XXVII Einleitung... 1 1. Teil: Die Grundlagen Kapitel 1: Die Wahrnehmung der Planer

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Der urheberrechtliche Schutz des Filmwerks in Deutschland und der Türkei

Der urheberrechtliche Schutz des Filmwerks in Deutschland und der Türkei Der urheberrechtliche Schutz des Filmwerks in Deutschland und der Türkei Vom Recht zur Verfilmung bis zur Herstellung der Privatkopie Bearbeitet von Karolin Nilüfer Engl 1. Auflage 2011. Buch. 246 S. Hardcover

Mehr

Urheberrecht. Rechtsquellen

Urheberrecht. Rechtsquellen Urheberrecht Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz 1936 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 Seite 106 1 Schutzgegenstand Werk 1 UrhG (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen

Mehr

Bertram von Moltke. Das Urheberrecht an den Werken der Wissenschaft

Bertram von Moltke. Das Urheberrecht an den Werken der Wissenschaft Bertram von Moltke Das Urheberrecht an den Werken der Wissenschaft Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1992 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Schrifttumsverzeichnis VII XI I. Einführung 5 IL Der

Mehr

Urheberrecht.

Urheberrecht. Urheberrecht www.bmj.gv.at https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/die_justiz_von_a_bis_z/u/ urheberrecht_~2c94848b4b92ce25014c314273ab1aca.de.html Urheberrecht Musik Tanz +Ballett Choreografie+

Mehr

Leitlinien und Urheberrechte

Leitlinien und Urheberrechte 1 25. Leitlinienkonferenz der AWMF Leitlinien und Urheberrechte Leitlinienkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF e.v. Frankfurt a.m., 28.11.2014

Mehr

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss)

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) I. Was ist Urheberrecht? Das Urheberrecht betrifft eine schöpferische geistige Leistung. Es regelt das

Mehr

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Michael Scholz Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung

Mehr

Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes

Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes 25.10.2014 Folie 1 A. Grundlagen Begriff des Urheberrechts Immaterielles (geistiges) Eigentum

Mehr

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen

Mehr

Urheberrecht für die Praxis

Urheberrecht für die Praxis Urheberrecht für die Praxis von Professor Dr. Karl Egbert Wenzel t fortgeführt von Emanuel H. Burkhardt Rechtsanwalt in Stuttgart Lehrbeauftragter an der Hochschule für Druck und Medien Stuttgart Vierte,

Mehr

Urheberrecht MERKBLATT

Urheberrecht MERKBLATT MERKBLATT Urheberrecht Künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen stellen - wirtschaftlich betrachtet Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse des Urhebers, sein

Mehr

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements Marcel Bisges Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements F^ Nomos 2009 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Kapitel A. Einleitung I. Anliegen dieser Arbeit und Gang der Darstellung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 18 UrhG Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht. 18a UrhG Zurverfügungstellungsrecht Ciresa 1 2 Vorbem zu UrhG

Inhaltsverzeichnis. 18 UrhG Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht. 18a UrhG Zurverfügungstellungsrecht Ciresa 1 2 Vorbem zu UrhG Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Stichwortverzeichnis Ciresa 1 39 1 UrhG Werke der Literatur und der Kunst 2 2 UrhG Werke der Literatur 0 3 UrhG Werke

Mehr

Besonderheiten für Museen und Archive

Besonderheiten für Museen und Archive Besonderheiten für Museen und Archive Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer VBK Wien Erster Teil: Grundlagen des Urheberrechts geschützte Werke

Mehr

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar c Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt Urheberrechts gesetz Handkommentar 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 1. Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Medienrecht 6. Teil. Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gemäß 2 Abs. 2 UrhG "nur persönliche geistige Schöpfungen".

Medienrecht 6. Teil. Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gemäß 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen. 1 Dr. Harald Vinke Medienrecht 6. Teil H. Urheberrecht I. Entstehung des Urheberrechtsschutzes Anknüpfungspunkt: Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werks. 1. Materielle Voraussetzungen Werke

Mehr

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Immaterialgüterrecht für Klein- und Mittelbetriebe 5 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Einführung Markenrecht 2,1 Einführung... 13 2,1.1 Begriff Marke... 13 2,1.2 Funktionen der

Mehr

Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre

Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht www.igewem.tu-dresden.de Urheberrechtliche Rahmenbedingungen der Hochschullehre Gliederung I. Einführung 1. Was wird durch das UrhG geschützt?

Mehr

Urheberrecht. Werkarten, Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer, Schutzentstehung

Urheberrecht. Werkarten, Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer, Schutzentstehung Urheberrecht Werkarten, Bearbeitung und freie Schutzentstehung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Werkarten: 2 I Nr. 1 UrhG (falls Schöpfungshöhe

Mehr

Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I

Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I Gemeinschaftsmarke und Internationale Marke I Gemeinschaftsmarke Rechtsgrundlage: GemeinschaftsmarkenVO ein einheitlicher Markenschutz für das Gebiet der EG Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre Dez. V.2 Rechtsangelegenheiten Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre A. Problem Innerhalb des Studiums und der Forschung werden regelmäßig Arbeiten genutzt und erstellt, die urheberrechtlich

Mehr

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II Der Urheber Nach 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Personen in Betracht. Dies ist z. B. in den USA anders, dort können auch

Mehr

Recht des geistigen Eigentums

Recht des geistigen Eigentums Recht des geistigen Eigentums 7. Veranstaltung 1. Besprechung der Wiederholungsfragen 1. Student S hat eine Idee für eine Fernsehshow: Kinder und Tiere sollen Kunststücke vormachen, im Mittelteil soll

Mehr

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian Web 2.0 und Urheberrecht erstellt von Christoph Bastian Gliederung 1 Das Web 2.0 2 Das Urheberrecht 2.1 Was wird geschützt? 2.2 Wer wird geschützt? 2.3 Rechte des Urhebers 3 Urheberrechtliche Probleme

Mehr

Stefan Ernst. Urheberrecht und Leistungsschutz im Tonstudio

Stefan Ernst. Urheberrecht und Leistungsschutz im Tonstudio Stefan Ernst Urheberrecht und Leistungsschutz im Tonstudio Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1995 Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 13 Erstes Kapitel: Der Musikbereich 14 2 Das Tonstudio 14 A. Die Mitarbeiter

Mehr

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Christian Handig FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Werkschutz ua für Werke der Literatur Musik Werke der bildend Kunst (Fotografien), Baukunst Filmwerke Datenbankwerke, Sammlungen Leistungsschutz ua für Ausübende

Mehr

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann

Mehr

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Franziska Weise E-Learning Topic Medien&Recht 1. Dez. 2009 Agenda > Urheberrecht Grundsätze

Mehr

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Do., 16 18 Uhr in HS II (AU) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher

Mehr

Der Erwerb von Rechten bei Multimediaproduktionen

Der Erwerb von Rechten bei Multimediaproduktionen eculture Factory//netzspannung.org KIRCHNER-FREIS, Iris KIRCHNER, Andree Wert und Verwertung Der Erwerb von Rechten bei Multimediaproduktionen Publiziert auf eculture Factory: http://www.eculturefactory.de/eculturetrends/download/fazit.pdf

Mehr

URHEBERRECHT IM E-LEARNING AN HOCHSCHULEN. Die Ressourcenuniversität. Seit 1765.

URHEBERRECHT IM E-LEARNING AN HOCHSCHULEN. Die Ressourcenuniversität. Seit 1765. URHEBERRECHT IM E-LEARNING AN HOCHSCHULEN Die Ressourcenuniversität. Seit 1765. Herzlich WILLKOMMEN! VERHALTEN IM VIRTUELLEN KLASSENRAUM bitte während der Sitzung ausschalten bei Fragen/Anmerkungen/Ergänzungen:

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil. Der Schutz der Leistungen von Ingenieuren und Architekten nach dem Urheberrechtsgesetz... 1

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil. Der Schutz der Leistungen von Ingenieuren und Architekten nach dem Urheberrechtsgesetz... 1 Vorwort........................................ Inhaltsübersicht.................................. Literaturverzeichnis............................... Rdn. Seite V VII XVII 1. Teil. Der Schutz der Leistungen

Mehr