Neufassung der Kostenregelung für die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n.

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1 Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 67 / 2015 Neufassung der Kostenregelung für die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. Az: He/Er Amt: Kämmereiamt Datum: Beratung Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Beschluss Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Bisherige Sitzungen Datum Gremium GR, Vorlage 1996, Nr GR, Vorlage 2001, Nr GR, Vorlage 2005, Nr. 62 Beschlussvorschlag 1. Der Kostenersatzregelung für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. wird entsprechend Anlage 1 und 2 der Vorlage zugestimmt 2. Der Kalkulation der Personal- und Fahrzeugkosten wird zugestimmt 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: Kosten der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig: Ergebnis beschlossen einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen: nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:

2 Seite 2 von 4 Vorlage Nr. 67 / 2015 Sachverhalt: 1. Kostenersatz für Feuerwehreinsätze Mit Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes im Jahr 2009 hat sich die Rechtsgrundlage für Kostenersätze bei kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr geändert. Der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze beruht auf den 2 und 34 Feuerwehrgesetz. Grundsätzlich bedarf es keiner weiteren ortsrechtlichen Regelung (Satzung oder Kostenregelung), weil 34 bereits die materiell rechtliche Grundlage darstellt. Es empfiehlt sich aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz sowie zur Verwaltungsvereinfachung Pauschalsätze festzulegen. Die Kostenersätze für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. wurden vom Gemeinderat letztmals in der Sitzung am überprüft und angepasst. Entsprechend der Vorgabe Kostenersatzregelungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. aktuellen Kostenentwicklungen anzupassen, wurden die Personal- und Fahrzeugkosten aufgrund der Rechnungsergebnisse der Jahre überprüft. Die vorgeschlagenen neuen Sätze sind aus Anlage 2 ersichtlich (zum Vergleich wurde der seit 2010 bestehende Wert gegenübergestellt). Dazu schlägt die Verwaltung vor, die Sätze bei den Personalkosten anzupassen. Bei den Fahrzeugkosten hat sich ergeben, dass die Sätze bis auf die Nutzung der Drehleiter noch den alten Sätzen entsprechen. Änderungsbedarf ergibt sich nicht. Bei den Booten kann die verwendete Kalkulation nur bedingt angewandt werden, es wird vorgeschlagen Pauschalsätze zu berechnen, gleiches gilt für den Einsatz der Wärmebildkamera und des Stromaggregats. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden befindet sich Lauffen a.n. mit den vorgeschlagenen neuen Sätzen im oberen Bereich. Die Kostenersatzregelungen anderer Kommunen (Anlage 3) wurden überwiegend bereits vor einigen Jahren festgelegt, sie eignen sich deshalb nicht für Vergleichszwecke. Aktuelle Gebührenkalkulationen von Nachbarkommunen für Feuerwehrleistungen liegen derzeit nicht vor. 2. Kalkulation der Personal- und Fahrzeugkosten, Pauschalen und Materialverbrauch Grundsätzlich darf ein Kostenersatz oder eine Gebühr höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Als betriebsbedingt und damit kostenersatzfähig können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Feuerwehr verursacht wurden. Die Kosten müssen mit der Leistungserstellung in einem engen Zusammenhang stehen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sowohl die Kosten der Gemeinde als Folge des konkreten Feuerwehreinsatzes, als auch die Kosten für die Vorhaltung der Feuerwehr kostenersatzfähig sind.

3 Seite 3 von 4 Vorlage Nr. 67 / Personalkosten Zu den Personalkosten gehören insbesondere der Ersatz der notwendigen Auslagen und des nachgewiesenen Verdienstausfalls für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen. Der Kalkulation liegen die Personalkosten der Jahre zugrunde. Diese Personalkosten wurden den tatsächlichen Einsatzstunden und den Übungsstunden gegenübergestellt. Daraus errechnet sich als Kostenobergrenze ein Kostenersatz in Höhe von 38,62. Es wird vorgeschlagen künftig 33,00 (seither 30,00 ) zu berechnen. Für Arbeiten mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern wird ein Aufschlag von 3,00 / Einsatzstunde vorgeschlagen. Erfolgt der Einsatz mit Chemikalienschutzanzug und Atemschutzgerät soll der 5-fache Satz, also 165,00 (seither 150 ) stündlich berechnet werden. 2.2 Fahrzeugkosten Bei Kalkulation der Kostenersätze für Feuerwehrgeräte und fahrzeuge ist zwischen Kosten, die Folgen konkreter Einsätze sind (Einsatzkosten) und Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten). zu unterscheiden Zu den Einsatzkosten gehören die Kosten, die mit dem direkten Betrieb des Fahrzeuges entstehen (hauptsächlich Kraftstoffe) Der Kostenersatz berechnet sich nach folgender Formel: Jährliche Gesamteinsatzkosten durchschnittliche Einsatzstunden jährlich Zu den Vorhaltekosten gehören: Kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsung, Versicherungen, TÜV-Gebühren usw. Zur Berechnung der Kostenersätze für Vorhaltekosten regelt 34 FwG, dass die Vorhaltekosten für Feuerwehrfahrzeuge auf der Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden können. Die sog. Handwerkerlösung geht von ca Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden) aus. Der Kostenersatz wurde auf Jahresbasis wie folgt berechnet:

4 Seite 4 von 4 Vorlage Nr. 67 / 2015 Gesamtvorhaltekosten Im gewerblichen Bereich übliche Nutzungszeit und Vorhaltekosten / Stunde ergeben zusammen die Kostenobergrenze je Einsatzstunde 2.3 Pauschale Kostenersätze für einzelne Arbeiten Für einzelne, regelmäßig wiederkehrende, in Art und Umfang gleichartige Arbeiten wird ein pauschaler Kostenersatz vorgeschlagen. Von der Pauschalierung wurde für die Türöffnung Gebrauch gemacht. Zu den Personalkosten kommen dabei die Fahrzeugkosten jeweils hinzu. Bei Fehlalarmen wird ebenfalls eine Pauschale berechnet. 2:4 Verbrauchsmaterialien Verbrauchsmaterial (z.b. Ölbinder) wird nach tatsächlichem Aufwand (Materialkosten) zuzüglich 10 % Verwaltungskostenaufschlag berechnet. 3. Überlandhilfeabrechnung Seit 2004 besteht im Landkreis Heilbronn die Regelung, für Tätigkeiten der Feuerwehr im Rahmen der Überlandhilfe einen einheitlichen Betrag zur gegenseitigen Verrechnung in Höhe von 20,00 je Feuerwehrangehörigem und Stunde festzusetzen. Für die beim Alarm angetretenen aber nicht ausgerückten Feuerwehrangehörigen, sowie für die Reinigung der persönlichen Ausrüstungen und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft wird ein Pauschalsatz von 10,00 pro Stunde je Feuerwehrangehörigem zur gegenseitigen Verrechnung festgesetzt. Die Personalstärke ist dabei auf die eingesetzten Fahrzeuge einschließlich einer Personalreserve nach folgendem Schlüssel begrenzt

5 Vorlage 2015 Nr. 67/1 Stadt Lauffen a.n. Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 581, ber. S. 698, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom ), (Gesetzblatt S. 343), und 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FWG) in der Fassung vom (Gesetzblatt S.333) hat der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.n. am 19. Mai 2010 folgende Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauffen a.n. beschlossen: Kostenregelung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr 1 Kostenersatzpflicht Die Stadt Lauffen a.n. als Trägerin der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. erhebt Kostenersätze für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. im Rahmen von 2 in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom (GBL S. 333). 2 Berechnung der Kosten (1) Die Kosten werden nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach Zeitaufwand, Anzahl und Art der in Anspruch genommenen Angehörigen der Feuerwehr und Geräte berechnet. (2) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden voll berechnet. Für die Reinigung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände können je Angehörigem der Feuerwehr bis zu 2 Stunden über die Einsatzzeit hinaus berechnet werden. Bei Tagessätzen wird jeder angefangene Kalendertag als voller Tag berechnet. Für Feuerwehrsicherheitswachdienst werden angefangene Stunden voll berechnet. (3) Bei Einsätzen setzen sich die Kosten zusammen aus: 1. Den Personalkosten für die eingesetzten Angehörigen der Feuerwehr; 1

6 Vorlage 2015 Nr. 67/1 2. den Grund- und Betriebskosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte; 3. den Kilometerkosten für die von den Fahrzeugen zurückgelegten Wegstrecken vom Standort zum Einsatzort und zurück (Fahrtkosten); Für Fahrten innerhalb des gesamten Stadtgebiets werden keine Fahrtkosten berechnet 4. Als Dauer des Einsatzes wird die Zeit der Abwesenheit zum Standort gerechnet. Betriebsdauer ist die Zeit des Betriebs der mechanischen Fahrzeugeinrichten und Geräte am Einsatzort. (4) Entstehung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Kostenschuld besteht mit Beendigung der Leistung der Feuerwehr. (2) Die Kosten werden mit der Bekanntgabe des Kostenbescheids an die Kostenschuldner zur Zahlung fällig. 3 Inkrafttreten (1) Diese Kostenregelung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten alle seitherigen Kostenregelungen außer Kraft. Laufen a.n., den gez. Waldenberger Bürgermeister Hinweis gemäß 4 Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 2

7 Vorlage 2015 Nr. 67/1 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dieser Verletzung geltend machen. 3

8 Vorlage 2015 Nr.67/2 Kostenersätze für kostenplichtige Einsätze der freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. Auf Grund von 2 und 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom wurden vom Gemeinderat am die nachfolgenden Kostenregelungen für die Inanspruchnahme der freiwilligen Feuerwehr Lauffen a.n. beschlossen: 1. Personalkosten je Stunde Neu seither 1.1 je Feuerwehrangehörigem und Stunde 33,00 30,00 (Für die Reinigung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände und für die Erholung können bis zu einer Stunde über die Einsatzzeit hinaus berechnet werden) 1.2 Zuschlag bei Unfällen und Arbeiten mit Öl oder sonsitgen gefährlichen Gütern 3,00 3, Einsatz unter Chemikalien-Schutzanzug und Atemschutzgerät je angefangene Stunde 165,00 150,00 2. Grund- und Betriebskosten für Fahrzeuge je Einsatz 2.1 Kommandowagen (Führungsfahrzeug) 17,00 17, Löschfahrzeug TLF 16 46,00 46, Schlauchwagen (SW 1000) 35,00 35, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 46,00 46, Rüstwagen (mit Zusatzbeladung Öl) 46,00 44, Kleineinsatzfahrzeug (KEF - früher VRW) 17,00 17, Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) 30,00 30, Einsatzleitwagen (ELW 1) 17,00 17, Drehleiter (DLA(K) 23/12 65,00 60, Bootsanhänger und Boot 34,00 34, Schlauchboot 20,00 Neu 3. Fahrtkosten Für Fahrten innerhalb des gesamten Stadtgebiets werden keine Fahrtkosten berechnet. Ansonsten gelten folgende Sätze je Kilometer: 3.1 Kommandowagen (Führungsfahrzeug) 1,80 1, Löschfahrzeug TLF 16 2,70 2, Schlauchwagen (SW 1000) 2,70 2, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 2,70 2, Rüstwagen (mit Zusatzbeladung Öl) 2,70 2, Kleineinsatzfahrzeug (KEF - früher VRW) 1,80 1, Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) 2,70 2, Einsatzleitwagen (ELW 1) 1,80 1, Drehleiter (DLA(K) 23/12 3,00 2,80 1

9 Vorlage 2015 Nr.67/2 4. Betriebskosten je Einsatzstunde: Neu seither 4.1 Feuerlöschpumpe TS 8 33,00 33, Feuerlöschpumpe LF 16 und TLF 16 44,00 44, Elektrotauchpumpen (ohne Aggregat) 14,00 13, Schmutzwasserpumpen 10,00 10, Wasserstrahlpumpe 3,00 2, Notstrom-Aggregate (j nach Größe) bis zu 32,00 30, Öl-Wassersauger 12,00 11, Schläuche je Stück und Einsatz 1,50 1, Sonstige Geräte: z.b. Kettensäge, Trennschleifer, Hebekissen u.a. bis zu 14,00 13, Ölsperre je 20 m 1,50 1, Wärmebildkamera 20,00 20, Lichtmast / Aggregat 20,00 Bei den Grund- und Betriebskosten für Kraftfahrzeuge ist der Kraftstoff- und Ölverbrauch, die Benutzung der im Fahrzeug verlasteten Geräte und sonstiger Ausrüstungsgegenstände, sowie die Instandsetzung und Reinigung der Geräte nach Einsatzende mit eingeschlossen Bei Leistungen zur Beseitigung von Gefahren und Schäden durch Öl u.a. gefährliche Stoffe und Güter und bei Einsätzen mit Schutzanzügen werden die Reinigungskosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte zusätzlich berechnet. Für eingetretene Schäden bei derartigen Leistungen hat der Kostenschuldner die Instandsetzungs- bzw. die Neubeschaffungskosten der Geräete zu tragen. Bei kostenpflichtigen Einsätzen werden zusätzlich in Rechnung gestellt: - verbrauchtes Material (z.b.ölbinder, Wiederbefüllen von Feuerlöschern und Flaschen von Atemschutzgeräten) - verbrauchte Einsatzmittel - Reinigung bzw. Ersatz von Einsatzkleidung und / oder Schutzanzügen 5. Feuersicherheitsdienst Neu seither Personalkosten je Angehöriger der Feuerwehr und Stunde 15,00 9,40 6. Pauschale Berechnung bei Fehlalarmen 350,00 350,00 7. Türöffnungen Pauschale für Türöffnung 180,00 40,00 Ist die Türöffnung erforderlich um Menschen oder Tiere aus lebensbedrohlichen Situationen zu retten, handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Der Einsatz ist in diesen Fällen kostenfrei 2

10 Vorlage 2015 Nr.67/2 8. Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Heilbronn Entsprechend der Pauschalregelung des Landkreises Heilbronn werden verrechnet: für Feuerwehrangehörige im Einsatz je Stunde 20,00 20,00 Für die beim Alarm angetretenen aber nicht ausgerückten Feuerwehrangehörigen sowie für die Reinigung der persönlichen Ausrüstung und der und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft je Feuerwehrangehörigem 10,00 10,00 3

11 Vorlage 2015 Nr. 67/3 Berechnung der Stundensätze 1. Gesamtkosten Kalkulation Personalkosten Aufwendg. f. ehrenamtl. Tätigkeit 2.240, , , , ,00 Dienst- und Schutzkleidg , , , , ,50 Aus- und Fortbildung , , , , ,02 Ehrungen u. dergl. 255, ,14 37,78 188,42 Jahresdurchschnitt Insgesamt , , , , , ,12 2. Einsatzstunden: Jahresdurchschnitt Einsätze / Jahr durchschn. Einsatzdauer in Stunden 1 1,5 1,25 1 1,1 Einsatzstunden somit: , ,3 170,60 Std. 3. Gesamtdienste: Anzahl der Gesamtdienste / Jahr Stunden je Gesamtdienst Sutnden Gesamtdienste / Jahr Std. 4. Kostenobergrenze 38,62 /Std. 4.1 Kostenersatz / Stunde somit 85% Kostenobergrenze 33 /Std. 4.2 Zuschlag bei Unfällen und Arbeiten mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern 10% 3 /Std. Einsatz unter Chemikalien- 4.3 Schutzanzug und Atemschutzgerät je angefangene Stunde 5-facher Satz 165 /Std. Excel:H:Feuerwehr:Kostenersätze Kalkulation Personalkosten

12 Berechnung der Kostenersätze für Feuerwehrgeräte- und Fahrzeuge 1 Vorlage 2015 Nr. 67/3 Bei der Berechnung der Kostenersätze für Feuerwehrgeräte und -fahrzeuge ist zu unterscheiden zwischen Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind (Einsatzkosten) und Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten) Zu den Einsatzkosten gehören die Betriebsstoffe (Schmiermittel, Treibstoff usw.) zu den Vorhaltekosten gehören insbesondere die kalkulatorischen Kosten, Versicherungen, TÜV-Gebühren. 1. Kommandowagen, Führungsfahrzeug (Anschaffung 2007, Baujahr 2004); HN-ES-112 Sachbuch HHst ,00 438,77 866,60 651,11 835,82 656,46 Einsatzstunden ca Stunden 15,93 /Stunde Versicherung 166,00 166,00 166,22 166,22 166,22 Reifen - 352,92 505,99 166,30 - Kundendienst/TÜV) - 106, ,00 Abschreibung 1.548, , , , ,00 Zins 578,00 501,00 424,00 347,00 270, , , , , , ,43 Vorhaltekosten / Stunde 1,23 /Stunde 17,16 /Stunde 17,00 /Stunde 2. TLF16,, HN-NR-597, (Anschaffung 1987, Ersatzbeschaffung geplant Sachbuch HHst ,00 406,35 697,19 242,64 251,61 381,16 Einsatzstunden Stunden 46,48 /Stunde Versicherung 207,00 207,22 207,00 207,22 207,22 Reifen./ Kundendienst TÜV usw , ,60 578, ,40 176,56 Abschreibung Zins , ,82 785, ,62 383, ,95 Vorhaltekosten / Stunde 0,89 /Stunde 47,37 /Stunde 46,00 /Stunde 3. Schlauchwagen, SW 1000, HN-CL 299 (neu ab 2016 Gerätewagen Transport) Sachbuch HHst ,00 235,74 191, ,16 170,21 532,70 Einsatzstunden Stunden 34,59 /Stunde Versicherung 207,00 207,00 207,22 207,22 207,22 Reifen/ Kundendienst TÜV usw , ,49 655,59 Abschreibung Zins , , ,71 862,81 207,22 944,93 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 0,47 /Stunde 35,06 /Stunde 35,00 /Stunde 4. Löschfahrzeuge: TLF 16 / LF 16 (, Neuanschaffung 2014 HLF HN-ZQ-112) Sachbuch HHst ,21 453,60 838,96 695, ,54 797,81 Einsatzstunden Stunden 44,32 /Stunde Versicherung 575,00 575,09 575,09 575,09 575,09 Reifen/ Kundendienst/TÜV usw ,97 836, , ,31 695,58 Abschreibung ,09 Zins , , , , , , ,97 Vorhaltekosten / Stunde 1,96 /Stunde 46,29 /Stunde 46,00 /Stunde Excel:H:Feuerwehr:Kostenersätze Kalkulation Fahrzeugkosten

13 5. Rüstwagen RW 2: HN-ZY 112 Sachbuch HHst , ,00 652,88 799,15 695,15 810,92 Einsatzstunden Stunden 34,07 /Stunde Versicherung 300,00 300,00 300,68 300,68 300,68 Reifen/ Kundendienst TÜV usw ,49 223, ,43 529, ,04 Abschreibung , , , , ,00 Zins , , , , , , , , , , ,16 Vorhaltekosten / Stunde 12,41 /Stunde 46,48 /Stunde 46,00 /Stunde 6. Bootsanhänger und Boot (HN-ZV-112) Sachbuch HHst ,81 501,50 344,49 357,23 162,55 321,92 Einsatzstunden Stunden 48,78 /Stunde Versicherung 35,00 41,00 41,33 41,33 41,33 Reifen/ Kundendienst TÜV usw ,32 198,89 230,78 Abschreibung - 427,00 427,00 427,00 427,00 Zins - 306,00 285,00 264,00 243,00 35,00 774,00 947,65 931,22 942,11 726,00 Vorhaltekosten / Stunde 0,36 /Stunde 49,14 /Stunde 30,00 /Stunde 7. KEF (Kleineinsatzfahrzeug- Bezeichnune früher: VRW HN-Rx 576) Sachbuch HHst ,00 360,66 314,40 278,88 395,93 310,97 Einsatzstunden Stunden 16,90 /Stunde Versicherung 218,00 217,80 217,80 217,80 217,80 Reifen/ Kundendienst TÜV usw. 649,00 510,47 114, ,26 246,57 Abschreibung Zins ,00 728,27 332, ,06 464,37 760,43 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 0,38 /Stunde 17,28 /Stunde 17,00 /Stunde 8. Gerätewagen Messtechnik (HN-MD-112) - Landkreis Sachbuch HHst ,00 67,97 72,31 411,17 54,44 130,38 Einsatzstunden Stunden 29,63 /Stunde Versicherung 232,99 232,99 232,99 232,99 232,99 Reifen/ Kundendienst TÜV usw. 328, ,72 805,51 997,98 294,85 Abschreibung Zins , , , ,97 527, ,20 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 0,69 /Stunde 30,32 /Stunde 30,00 /Stunde 2 Excel:H:Feuerwehr:Kostenersätze Kalkulation Fahrzeugkosten

14 9. ELW 1 (HN-ZZ-112) Sachbuch HHst ,59 757,29 453,85 896,37 654,58 669,74 Einsatzstunden Stunden 12,59 /Stunde Versicherung 217,14 217,14 217,14 217,14 217,14 Reifen/ Kundendienst TÜV usw. 266, ,80-483,19 477,50 Abschreibung 3.754, , , ,00 - Zins 654,00 467,00 280,00 93, , , , ,33 694, ,19 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 10,01 /Stunde 22,60 /Stunde 17,00 /Stunde 10. Rettungsboot II mit Anhänger - Neuanschaffung im Jahr 2011 Sachbuch HHst Einsatzstunden Stunden - /Stunde Versicherung - Reifen/ Kundendienst TÜV usw. 139,68 74,38 8,24 5,84 - Abschreibung , ,00 Zins - 812,00 755,00 139,68 74, , ,84-433,06 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 0,22 /Stunde 0,22 /Stunde 15,00 /Stunde 11. Drehleiter (HN-ZW-112) Sachbuch HHst ,76 807,70 982, , ,29 957,46 Einsatzstunden Stunden 31,92 /Stunde Versicherung 348,13 348,13 348,13 348,13 348,13 Reifen/ Kundendienst TÜV usw , , , , ,73 Abschreibung , , , ,00 Zins , , , , , , , ,02 ergibt Vorhaltekosten / Stunde 34,25 /Stunde 66,17 /Stunde 65, Wärmebildkamera (Anschaffung 2008) Nur Vorhaltekosten Kosten p.a. Abschreibung 1.437, , , , ,00 Verzinsung 336,00 336,00 336,00 336,00 336, ,00 Anzahl Einsätze Kostenobergrenze 39,40 Es wird vorgeschlagen je Einsatzstunde weiterhin 20,00 zu berechnen. 34,00 /Stunde 13. Lichtmastanhänger (Anschaffung 2014) Nur Vorhaltekosten Kosten p.a. Versicherung ,70 Abschreibung ,00 Verzinsung ,00-423,00 Anzahl Einsätze Kostenobergrenze Es wird vorgeschlagen je Einsatzstunde 20,00 zu berechnen. Excel:H:Feuerwehr:Kostenersätze Kalkulation Fahrzeugkosten

15 Vorlage 2015 Nr. 67/4 Gemeinde Regelung vom Personalkosten Stunde Zuschlag Öl Stunde Sicherheitswache Stunde Fahrzeuge, Ausrückgebühr Fahrtkosten DLK ELW TLF 16 LF 16 SW MTW RW Kdow je km Brackenheim ,00 8,00 30,00 30,00 30,00 15,00 15,00 15,00 1,00 Güglingen ,50 2,50 30,00 30,00 15,00 30,00 1,50 Leingarten ,00 3,00 13,00 45,00 17,00 1,50 Schwaigern ,00 3,00 26,00 21,00 13,00 1,10 Weinsberg ,50 2,60 13,00 31,00 15,50 31,00 31,00 31,00 15,50 31,00 0,50-1,50 zum Vergl. Lauffen a.n. 33,00 3,00 65,00 17,00 46,00 46,00 35,00 46,00 17,00 1,80-3,00

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