Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten Erste Erfahrungen aus dem Piloten. Die evergabe in der Praxis Abgabe eines elektronischen Angebotes

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1 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten Erste Erfahrungen aus dem Piloten Die evergabe in der Praxis Abgabe eines elektronischen Angebotes 1

2 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten Erste Erfahrungen aus dem Piloten 2

3 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Übliche Vorgehensweise Kalkulation der Gemeinkosten und Umlage der Gemeinkosten auf die EKT s Keine separaten LV-Positionen für zeitabhängige Kosten Keine LV-Positionen für BGK s Keine LV-Positionen für AGK s Keine LV-Positionen für W + G Keine EFB-Preis-Blätter! 3

4 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Übliche Vorgehensweise Feststellungen Gemeinkostenanteil bei Ausschreibungen des LfS teilweise bis zu % D.h.: mehr als ein Viertel der Baukosten ist weder durch eine Vertragsposition ausgewiesen, noch durch die Urkalkulation nachvollziehbar belegt. 4

5 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Übliche Vorgehensweise Widerspruch zur VOB/A - 7 Abs. 12 Widerspruch zur VOB/C DIN

6 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten I. Übliche Vorgehensweise Folgen dieser Kalkulationsmethodik für den AG: Fehlende Kostentransparenz Erschwerte Vergleichbarkeit der Einheitspreise Spekulationsanreize Konfliktfeld Nachtragsforderungen zeitabhängiger Kosten 6

7 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten II. Durchführung des Pilotprojektes Grundsätze zum Pilotprojekt: Vorgaben der Vergabestelle zu: Form und Inhalt der Urkalkulation Darstellung der Gemeinkosten Aber: kein Eingriff in die Kalkulationsfreiheit des Bieters! 7

8 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Auswirkungen Aspekte bei Vergabe und Vertragsabwicklung: Erhöhung der Kostentransparenz Bessere Vergleichbarkeit von Einheitspreisen Dadurch verlässlichere Kostenkennwerte Verbesserte Wertungsmöglichkeiten bei Vergaben 8

9 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten III. Auswirkungen Aspekte bei Vergabe und Vertragsabwicklung: Erhöhter Anreiz für den AN zur beschleunigten Abwicklung Vereinfachte Preisfortschreibung bei Nachtragsforderungen Zeitabhängige Kosten können ohne baubetriebliche Gutachten fortgeschrieben werden. hypothetisch ungestörter tatsächlicher Bauablauf 9

10 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen ,00 Psch Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportieren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fernsprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen beschaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden gesondert vergütet. Diese Pauschale umfasst auch die Vergütung aller einmaligen und zeitunabhängigen Baustellengemeinkosten für das Einrichten der Baustelle, wie z. B. Technische Bearbeitung, Verkehrskosten der Baustelle, Arbeitsvorbereitung, Baustellenversicherungen und sonstige einmalige Baustellengemeinkosten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle nach Unterlagen des AG herstellen und nach Beendigung der Baumaßnahme entfernen. Ursprünglichen Zustand wieder herstellen. 10

11 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen Hinweis zur OZ Abrechnungsgrundlage ist die Dauer der Vorhaltung (Monate/Tage). Jedoch mindestens die ausgeschriebene Bauzeit. In diese OZ. sind alle zeitabhängigen baustellenbezogenen Kosten zu kalkulieren ,00 Mt...,.....,.. Baustelle vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten, unterhalten und betreiben. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu je 1/30 des Einheitspreises vergütet. Diese Position umfasst auch die Vergütung aller zeitabhängigen Baustellengemeinkosten für das Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Baustelle, wie z. B. Geräte, Gerüste und dgl., Baustellengehälter (sofern diese nicht im Mittellohn enthalten sind), Allgemeine Hilfslöhne, Betriebsstoffe sowie sonstige zeitabhängigen Gemeinkosten. Für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. Verkürzt sich die Ausführungszeit oder verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG nicht zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit vergütet. Verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit zuzüglich einer dann zu vereinbarenden Bauzeitverlängerung vergütet. Abgerechnet werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises. 11

12 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen / ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leistungsverzeichnisses. 12

13 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen Hinweis zur OZ Abrechnungsgrundlage = Dauer der Ausführung. Jedoch mind. die ausgeschriebene Bauzeit. In diese OZ. sind alle zeitabh. Geschäftskosten (sofern vorhanden) zu kalkulieren. Diese Position kann auch mit 0,00 (weil nicht zeitabhängig) kalkuliert werden ,00 Mt...,.....,.. AGK zeitabhängig Allgemeine Geschäftskosten, zeitbezogen. Kosten die weder der Baustelle allgemein, noch einer Teilleistung unmittelbar zugeordnet werden können. In dieser Position sind die zeitabhängigen allgemeinen Geschäftskosten des AN anzugeben unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verkürzt sich die Ausführungszeit oder verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG nicht zu vertreten hat wird die ausgeschriebene Bauzeit vergütet. Verlängert sich die Ausführungszeit aus Gründen die der AG zu vertreten hat, wird die ausgeschriebene Bauzeit zuzüglich einer dann zu vereinbarenden Bauzeitverlängerung vergütet. Abgerechnet werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises. 13

14 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen Hinweis zur OZ Die Pauschale für die umsatzabhängigen AGK s errechnet sich aus der Angebotssumme der EKT s. multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden prozentualen Anteil für die AGK. Abrechnungsgrundlage = Abrechnungssumme der EKT s multipliziert mit dem vom Bieter angegebenen prozentualen Anteil für die AGK, jedoch mindestens die Pauschale ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. AGK umsatzabhängig Allgemeine Geschäftskosten, umsatzbezogen. Kosten die weder der Baustelle allgemein, noch einer Teilleistung unmittelbar zugeordnet werden können. In dieser Position sind die umsatzabhängigen allgemeinen Geschäftskosten des AN anzugeben unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verringert sich die in der Schlussrechnung ermittelte Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden die angebotenen umsatzabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten als Pauschale vergütet. Erhöht sich die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden diese mit dem vom Bieter angebotenen v. H.-Satz multipliziert vergütet. Bezugsgröße = Einzelkosten der Teilleistung. Summe der EKT s (Zwischensumme 00.)[ ]...[ ] Abgerechnet werden die vom AN insgesamt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen multipliziert mit dem vom AN angebotenen v. H.-Satz. umsatzabh. Anteil AGK s [%]... [%] Pauschale = Summe der EKT s x umsatzabh. Anteil AGK s / 100 Sofern ein Unterschied besteht zwischen eingetragener Pauschale und berechnetem Wert, gilt sowohl für Wertung als auch für Abrechnung der berechnete Wert 14

15 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen Hinweis zur OZ Die Pauschale für die umsatzabhängigen AGK s errechnet sich aus der Angebotssumme der EKT s. multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden prozentualen Anteil für die AGK. Abrechnungsgrundlage = Abrechnungssumme der EKT s multipliziert mit dem vom Bieter angegebenen prozentualen Anteil für die AGK, jedoch mindestens die Pauschale ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. AGK umsatzabhängig Allgemeine Geschäftskosten, umsatzbezogen. Kosten die weder der Baustelle allgemein, noch einer Teilleistung unmittelbar zugeordnet werden können. In dieser Position sind die umsatzabhängigen allgemeinen Geschäftskosten des AN anzugeben unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verringert sich die in der Schlussrechnung ermittelte Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden die angebotenen umsatzabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten als Pauschale vergütet. Erhöht sich die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden diese mit dem vom Bieter angebotenen v. H.-Satz multipliziert vergütet. Bezugsgröße = Einzelkosten der Teilleistung. Abgerechnet werden die vom AN insgesamt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen multipliziert mit dem vom AN angebotenen v. H.-Satz. 15

16 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten IV. LV-Positionen Hinweis zur OZ Die Pauschale für Wagnis und Gewinn errechnet sich aus der Angebotssumme der EKT s. multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden prozentualen Anteil für W+G. Abrechnungsgrundlage = Abrechnungssumme der EKT s multipliziert mit dem vom Bieter angegebenen prozentualen Anteil für W+G, jedoch mindestens die Pauschale ,00 Psch xxxxxx,xx...,.. Wagnis und Gewinn, umsatzabh. Wagnis und Gewinn, umsatzbezogen. In dieser Position sind die Kosten für Wagnisse und der kalkulierte Gewinn des AN anzugeben, unabhängig davon welche Leistungen selbst ausgeführt oder an andere Unternehmer weiter vergeben werden. Verringert sich die in der Schlussrechnung ermittelte Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot werden die angebotenen Kosten als Pauschale vergütet. Erhöht sich die Summe der Einzelkosten der Teilleistungen gegenüber dem Angebot, werden diese mit dem vom Bieter angebotenen v. H.-Satz multipliziert vergütet. Bezugsgröße = Einzelkosten der Teilleistung. Abgerechnet werden die vom AN insgesamt ermittelten Einzelkosten der Teilleistungen multipliziert mit dem vom AN angebotenen v. H.-Satz für W + G. Summe der EKT s (Zwischensumme 00.)[ ]...[ ] umsatzabh. Anteil für W + G [%]... [%] Pauschale = Summe EKT s x umsatzabh. Anteil (W+G)/100 Sofern ein Unterschied besteht zwischen eingetragener Pauschale und berechnetem Wert, gilt sowohl für Wertung als auch für Abrechnung der berechnete Wert 16

17 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten V. Erkenntnisse aus dem ersten Piloten In der Vertragsabwicklung: Keine! 17

18 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten V. Erkenntnisse aus dem ersten Piloten In der Vergabephase: Es gab 1 Beschwerde beim Wirtschaftsministerium über diese Art der Ausschreibung Es gab keine erkennbaren Abweichungen bei der Kalkulation der Kosten (keine Kostenverlagerungen!) Die Bieter haben mit ihren üblichen Zuschlagssätzen kalkuliert. Keine (bzw. nur sehr geringe) zeitabhängige AGK s 18

19 VSVI-Seminar Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Fragen? Erik Schuh Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee Neunkirchen e.schuh@lfs.saarland.de 19

20 Die evergabe in der Praxis Abgabe eines elektronischen Angebotes

21 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Grundsatz: Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am in Kraft. Sie ist innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten ( ) in nationales Recht umzusetzen (Artikel 90 Absatz 1). Dieser 24-Monatsfrist unterfallen u. a. die Vorschriften über Dynamische Beschaffungssysteme (Artikel 34), elektronische Auktionen (Artikel 35), elektronische Kataloge (Artikel 36), die Veröffentlichung von Bekanntmachungen (Artikel 51 Absatz 2) und die elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen (Artikel 53).

22 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 1) Spätestens bis zum (innerhalb von 36 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen ist die Vorschrift zur Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektr. Kommunikationsmittel, insbesondere die Einreichung von Angeboten, in Vergabeverfahren einer Zentralen Beschaffungsstelle (Artikel 90 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1).

23 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 2) Spätestens bis zum (innerhalb von 48 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen ist die Vorschrift, dass für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ein von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestelltes elektronisches Standardformular zu nutzen ist und dass die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ausschließlich in elektronischer Form auszustellen ist (Artikel 90 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2).

24 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Ausnahmemöglichkeiten: 3) Spätestens bis zum (innerhalb von 54 Monaten nach in Kraft Treten der Richtlinie) in nationales Recht umzusetzen sind die Vorschriften zur a. Kommunikation und zum Informationsaustausch mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere die Einreichung von Angeboten, sofern es sich nicht um Vergabeverfahren einer Zentralen Beschaffungsstelle handelt (Artikel 90 Absatz 2 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1) sowie zur b. Nutzungspflicht von e-certis durch öffentliche Auftraggeber (Artikel 90 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 2).

25 1. Grundlagen: Wichtige Fristen für Vergabestellen: : Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen : Kommunikation und Informationsaustausch mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel Elektronische Angebotsabgabe

26 2. Die evergabe-plattform im LfS: Wird genutzt bei folgenden Vergabeverfahren: Offenen und nichtoffenen Verfahren Öffentlichen Ausschreibungen Beschränkten Ausschreibungen

27 2. Die evergabe-plattform im LfS: Wird (noch) nicht genutzt bei: Freihändigen Vergaben

28 2. Die evergabe-plattform im LfS: Der LfS nutzt die evergabe-plattform des DTVP Deutsches Vergabeportal

29 2. Die evergabe-plattform im LfS: Der LfS nutzt die evergabe-plattform des DTVP Deutsches Vergabeportal DTVP ist ein Zusammenschluss zwischen dem Bundesanzeiger-Verlag und COSINEX

30 2. Die evergabe-plattform im LfS: Der LfS nutzt die evergabe-plattform des DTVP Deutsches Vergabeportal DTVP ist ein Zusammenschluss zwischen dem Bundesanzeiger-Verlag und COSINEX DTVP ist eine reine Vergabeplattform und beinhaltet kein Vergabemanagementsystem

31 2. Die evergabe-plattform im LfS:

32 2. Die evergabe-plattform im LfS: Vorteile für die Bieter: Angebotsunterlagen stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung

33 2. Die evergabe-plattform im LfS: Vorteile für die Bieter: Angebotsunterlagen stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung Wegfall der Personal-, Sach- und Fahrtkosten um Angebotsunterlagen im LfS abzuholen

34 2. Die evergabe-plattform im LfS: Vorteile für die Bieter: Angebotsunterlagen stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung Wegfall der Personal-, Sach- und Fahrtkosten um Angebotsunterlagen im LfS abzuholen Bei Registrierung auf der Plattform: automatisierte Information über neue Ausschreibungen und über Änderungen laufender Ausschreibungen

35 2. Die evergabe-plattform im LfS: Weitere Vorteile: Kommunikation ausschließlich über die Plattform

36 2. Die evergabe-plattform im LfS: Weitere Vorteile: Kommunikation ausschließlich über die Plattform Vergaberechtssichere Dokumentation von Bieteranfragen und deren Beantwortung

37 2. Die evergabe-plattform im LfS: Weitere Vorteile: Kommunikation ausschließlich über die Plattform Vergaberechtssichere Dokumentation von Bieteranfragen und deren Beantwortung Elektronische Angebotsabgabe möglich - auch in Textform, d. h. ohne fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur!!!

38 3. Meilensteine der evergabe: Vor dem :

39 3. Meilensteine der evergabe: Vor dem : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Zeit und Kosten!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen)

40 3. Meilensteine der evergabe: Vor dem : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Zeit und Kosten!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen) Mehrfaches Kopieren der Vergabeunterlagen Zeit und Kosten!!!

41 3. Meilensteine der evergabe: Vor dem : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Zeit und Kosten!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen) Mehrfaches Kopieren der Vergabeunterlagen Zeit und Kosten!!! Verkauf der Vergabeunterlagen Zeit und Kosten!!!

42 3. Meilensteine der evergabe: Ab bis :

43 3. Meilensteine der evergabe: Ab bis : Bekanntmachung auf: Amtsblatt des Saarlandes Kurzfassung!!! LfS-Internetseite SIMAP (bei EU-Ausschreibungen)

44 3. Meilensteine der evergabe: Ab bis : Kostenloser Download möglich Aber: Kauf der Angebotsunterlagen möglich Angebotsabgabe nur in Papier möglich

45 3. Meilensteine der evergabe: Seit dem :

46 3. Meilensteine der evergabe: Seit dem : Bekanntmachung nur noch auf: Internetseite LfS SIMAP (bei EU-Ausschreibungen)

47 3. Meilensteine der evergabe: Seit dem : Keine Bekanntmachungen mehr im Amtsblatt Nur noch kostenloser Download möglich Angebote in Papier sind nicht mehr erhältlich Angebotsabgabe elektronisch und in Papier möglich

48 3. Meilensteine der evergabe: Sonstige wichtige Informationen: Angebotsfrist Öffnungstermin Eröffnungstermin Niederschrift zum Öffnungs-/Eröffnungstermin Beipackzettel Elektronische Angebotsabgabe

49 4. Die evergabe-plattform:

50 Fragen? Erik Schuh Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee Neunkirchen e.schuh@lfs.saarland.de 50

51 Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit. Und wünsche bei der weiteren Veranstaltung noch viele neue Erkenntnisse! 51

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