Die steuerliche Betriebsprüfung Rechte und Pflichten des Unternehmers. Werner FINA Marian WAKOUNIG

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1 Die steuerliche Betriebsprüfung Rechte und Pflichten des Unternehmers Werner FINA Marian WAKOUNIG

2 Organisation der Finanzverwaltung In Österreich gibt es: 1 Bundesministerium für Finanzen 5 Regionalmanagements 41 Finanzämter 15 Zollämter 2

3 Organisation der Finanzverwaltung Gliederung nach Regionen - Region Mitte für Oberösterreich und Salzburg - Region Ost für Burgenland und Niederösterreich - Region Süd für Kärnten und Steiermark - Region West für Tirol und Vorarlberg - Region Wien für Wien 3

4 Gesetzliche Grundlagen für die Betriebsprüfung Bundesabgabenordnung (BAO) 99 Abs.2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) Dienstanweisung für die Betriebsprüfung die Dienstanweisung (kurz DBP) wurde mit Erlaß des BMF vom , GZ /21-IV/2/94 zum in Kraft gesetzt 4

5 Pflichten des Abgabepflichtigen (Unternehmers) 8 Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Anzeigepflicht BAO 8 Buchführungspflicht BAO 8 Abgabenerklärungspflicht 133,134,136 8 Bilanzeinreichungspflicht 137 BAO 8 Beweisführungspflicht 138 BAO 8 Hilfeleistung bei Amtshandlungen 141,142 5

6 Befugnisse der Finanzbehörde Auskunftspflicht Dritter 143 BAO Nachschaurecht BAO Durchführung von Außenrüfungen BAO Durchführung von Überwachungsmaß-nahmen bei verbrauchsteuerpflichtigen Betrieben BAO 6

7 Wie wird man zur Prüfung ausgewählt? Derzeit vier Möglichkeiten: 4 Zeitauswahl 4 Gruppenauswahl 4 Einzelauswahl 4 Risikoanalyse (derzeit nur bei der Umsatzsteuer) 7

8 Organisatorische Vorbereitung des Prüfers Aktenbeschaffung Prüfungsauftrag Ankündigung der Betriebsprüfung Verschiebung der Betriebsprüfung Festlegung des Prüfungsortes Anlage des Arbeitsbogens 8

9 Inhaltliche Vorbereitung des Prüfers Ausführliches Aktenstudium, Fallaktivierung Planung der Prüfungsdurchführung Setzung von Prüfungsschwerpunkten Beschaffung von Infos und Kontrollmaterial Einschaltung des Erhebungsdienstes, der PAST Einschaltung von Spezialprüfern Infobeschaffung innerhalb der Finanzverwaltung Infobeschaffung außerhalb des Finanzamtes 9

10 Muß der Betriebsprüfer die BP ankündigen? Außenprüfungen sind 1 Woche vorher anzukündigen Eine Ankündigung erfolgt dann nicht, wenn durch die Ankündigung der Prüfungszweck vereitelt werden würde Die Prüfung kann beim Abgabepflichtigen oder beim steuerlichen Vertreter angekündigt werden Ankündigung erfolgt in der Regel telefonisch (in Ausnahmefällen auch schriftlich) 10

11 Welchen Zeitraum umfaßt die BP in der Praxis? Die letzten 3 Jahre, für die im Zeitraum der Ankündigung einer BP eine Veranlagung bzw. Erklärung vorliegt In begründeten Fällen kann der Zeitraum ausgedehnt bzw. verkürzt werden Eine generelle Ausdehnung für bestimmte Branchen ist nicht zulässig Wenn Erklärungen nach Beginn der BP abgegeben werden, können diese Erklärungen aus verfahrensökonomischen Gründen mitgeprüft werden 11

12 Verschiebung der Betriebsprüfung und der Prüfungsort Verschiebung Verschiebung einer angekündigten BP ist möglich berücksichtigungswürdige Gründe müssen vorliegen Strenger Maßstab bei Verschiebung Prüfungsort Grundsätzlich der Betrieb des Abgabepflichtigen Ansonsten ist Prüfung auch beim Steuerberater bzw. im Finanzamt möglich Verwaltungsökonomie ist wichtig (Platzmangel etc.) 12

13 Wo liegen die Grenzen der Mitwirkungspflicht des Unternehmers bei Prüfungen? Die Grenzen liegen in der: Notwendigkeit Verhältnismäßigkeit Erfüllbarkeit Zumutbarkeit 13

14 Wie läuft die Prüfung in der Praxis ab? (1) 4 Prüfungsbeginn 4 unter Umständen Selbstanzeige 4 Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen 4 Betriebsbesichtigung 4 Befragung von Auskunftspersonen 4 Aufnahme von Niederschriften 4 Führung des Arbeitsbogens 14

15 Wie läuft die Prüfung in der Praxis ab? (2) 8 Erstellung von Kontrollmitteilungen 8 Wahrung des Parteiengehörs 8 Information der Vorgesetzten 8 Vorbesprechung - Schlußbesprechung 8 Erstellung des Betriebsprüfungsberichtes 8 Neue Bescheide als Folge der BP 8 Stellungnahme zur eventuellen Berufung 15

16 Welche Unterlagen sollen dem Prüfer uneingeschränkt zur Verfügung stehen? Konten, Journale, Kontenplan, Lohnkonten Kassabuch und andere Nebenbücher (WEB) Belege (Kassenbelege, Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen,...) Anlagenverzeichnisse, Inventuren Verträge, Bilanzunterlagen, Umbuchungen Urbelege (Tageslosung, Arbeitsberichte,...) Daten auf Datenträgern 16

17 Prüfungsmethoden - Verprobungstechnik äußerer und innerer Betriebsvergleich - Rohaufschlagskoeffizient (RAK) - Stundensätze, Kopfleistungsumsätze kalkulatorische Verprobung - Materialverbrauch, Arbeitseinsatz - Mengenrechnung Vermögensdeckungsrechnung - Geldverkehrsrechnung - Schätzung nach dem Lebensaufwand 17

18 Weitere Prüfungsmöglichkeiten Überprüfung bei der Veranlagung (Vorbescheid,- Nachbescheidkontrolle) GPLA-Prüfung, Systemprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung (USO) Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST) Hausdurchsuchung (HD) Internationale Zusammenarbeit (Amtshilfe, DBA, MIAS, Fiscalis etc) 18

19 Teilnehmerkreis und Ort der Schlußbesprechung Grundsatz: So wenige Personen wie möglich Von der Finanz: Prüfer (immer), Gruppenleiter Abteilungsleiter, Vorstand (selten) Von der Unternehmerseite: Unternehmer, Buchhalter Steuerberater Ort: wird vom Leiter der Amtshandlung bestimmt 19

20 Wann kann die Schlußbesprechung entfallen? Wenn nach BP keine Änderungen der Bescheide bzw. der abgegebenen Erklärungen vorliegen Wenn Abgabepflichtiger bzw. sein steuerlicher Vertreter in einer eigenhändig unterfertigten Erklärung auf die Schlußbesprechung verzichten Wenn trotz Vorladung Abgabepflichtiger bzw. sein steuerlicher Vertreter zur Schlußbesprechung nicht erscheinen 20

21 Der Abschluß der Betriebsprüfung Schlußbesprechung Wiederaufnahme des Verfahrens Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Sicherheitszuschlag Rechtsmittelverzicht Finanzstrafverfahren 21

22 Betriebsprüfung und Finanzstrafverfahren Überleitung von normaler Betriebsprüfung zur strafrechtlichen Prüfung: BP ist Sachverhaltsermittlungsbehörde BP ist Strafverfolgungsbehörde ( 99 Abs. 2 FinStrG) Unterschiedliche Stellung des Abgabepflichtigen 22

23 Betriebsprüfung und Finanzstrafverfahren Kann die BP ein Strafverfahren auslösen? Finanzdelikte werden vorwiegend bei Betriebsprüfungen aufgedeckt Von der Strafsachenstelle des Finanzamtes werden BP-Berichte überprüft Anzeigepflicht des Prüfers, wenn Verdachtsgründe vorliegen ( 80 FinStrG) Betriebsprüfung nimmt keine strafrechtliche Würdigung vor 23

24 Unterschiede BAO zum Finanzstrafgesetz (1) BAO: Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Grundsätzlich keine Belehrungspflicht Kein Beweisverwertungsverbot Warheitsgemäße Vorhaltsbeantwortung Ankündigung der BP Wiederholungsverbot Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen 24

25 Unterschiede BAO zum Finanzstrafgesetz (2) FinStrG: Keine Verpflichtung zur Selbstbeschuldigung Eingeschränktes Beweisverwertungsverbot Keine Ankündigungspflicht Kein Wiederholungsverbot Beschuldigtenstellung des Abgabepflichtigen 25

26 Die Kontrolle der Umsatzsteuer (1) Welche Faktoren können bei der Umsatzsteuer zu Prüfungen führen? 4 Hohe Umsatzsteuernachzahlungen 4 Nichtentrichtung/verspätete Entrichtung der Ust oder der Ust-Sonder-VZ 4 Feststellungen aus Betriebsprüfungen bzw. vorangegangenen Umsatzsteuer-sonderprüfungen (USO) 4 Hohe Vorsteuerbeträge 4 branchenbedingte Risikos 26

27 Die Kontrolle der Umsatzsteuer (2) 4 Art der Mitwirkung und Zuverlässigkeit des Abgabepflichtigen 4 Liquiditätslage des Abgabepflichtigen (Säumniszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen, Zahlungserleichterungen) 4 Zeitfaktoren (letzte Betriebsprüfung) 4 Verhältnis USt-Zahllasten/ USt-Gutschriften 27

28 Die Kontrolle der Umsatzsteuer Prüfungsschwerpunkte (3) Steuerbare Umsätze Ort des Umsatzes Erlöse im Ausland Rechnungsmerkmale Ausfuhrnachweise, Buchnachweise Vorsteuerabzug generell (materiell und formell) Entstehung der Steuerschuld Innergemeinschaftliche Geschäftsfälle (Lieferungen, sonstige Leistungen) 28

29 Die Prüfung der Bilanz Anlagevermögen - Abschreibung, aktivierte Eigenleistungen Umlaufvermögen - Bewertung Vorräte, halbfertige Arbeiten - Bewertung Forderungen, Kassa Eigenkapital - Privatentnahmen, Privateinlagen Fremdkapital - Rückstellungen 29

30 Die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung Betriebseinnahmen - Vollständigkeit Betriebsausgaben - betrieblich/privat Gehalt Familienmitglieder - Fremdvergleich Autokosten - Privatanteil, Fahrtenbuch Abschreibung Nutzungsdauer verdeckte Ausschüttungen Provisionen an in- und ausländische Empfänger Gehaltshöhe 30

31 Vortragender Marian Wakounig Über die Vortragenden: Marian WAKOUNIG; DDr.; Univ. Lektor Kurzbiographie - Nach dem Jusstudium Eintritt in die österreichische Bundesfinanzverwaltung - ab 1990 Gruppenleiter in der Großbetriebsprüfung Wien - von Leiter sowohl der Betriebsprüfungsabteilung als auch der Veranlagungsabteilung an einem Wiener Großfinanzamt - ab Mai 2004 Regionalmanager im Bundesministerium für Finanzen für die Region Ost (Niederösterreich und Burgenland) Zusatzfunktionen: - Vortragender an der Bundesfinanzakademie der österreichischen Finanzverwaltung, Universität Wien, WIFI, Fachhochschule des BFI sowie diversen privaten Bildungsinstitutionen - Dozent an der Universität Maribor in Slowenien für das Finanzrecht und öffentliche Finanzen - Mitglied der Prüfungskommission an der Bundesfinanzakademie der österreichischen Finanzverwaltung (ua für das Gebiet des gesamten Abgabenrechtes) - Mitglied der Prüfungskommission der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Prüfungskommissär für das gesamte Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts - zahlreiche Fachpublikationen im In- und Ausland 31

32 Vortragender Werner Fina E- Mail: Werner bis dato: Referent im Büro des Herrn Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, Dr. Richard Schenz Bundesministerium für Finanzen sowie Referent im Kabinett des Herrn Finanzstaatssekretärs, Dr. Alfred Finz Bundesministerium für Finanzen parlamentarischer Mitarbeiter Parlament Wien Finanzbeamter Finanzamt Villach, KIAB vielfältige Erfahrungen im Bereich der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung 32

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