Risikoanalyse mit Risk Score Matrix (RSM) und CSM-Design Targets (CSM-DT) 8. Workshop SiT - Safety in Transportation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Risikoanalyse mit Risk Score Matrix (RSM) und CSM-Design Targets (CSM-DT) 8. Workshop SiT - Safety in Transportation"

Transkript

1 Risikoanalyse mit Risk Score Matrix (RSM) und CSM-Design Targets (CSM-DT) 8. Workshop SiT - Safety in Transportation DB Netz AG Rainer Beck Unabhängige Bewertungsstelle (I.NVS 2(B)) Braunschweig, 16. /

2 Ausgangslage CSM RAC-TS CSM-DT RA RSM 2

3 Risk Score Matrix: Allgemeine Darstellung Die Risk Score Matrix ist eine semi-quantitative Methode zur expliziten Risikoabschätzung, auf Basis der (beispielhaften) Risikomatrix in DIN EN 50126, mit Methodik zur Berücksichtigung von Barrieren. Klasse für Sicherheitsanforderung Risk Score Matrix Verschiebung der»akzeptanzlinie«entsprechend des Wertes für Barrieren A B C D E F G Klasse für Schadensausmaß

4 Anforderungen an den Aufbau einer RSM Anforderungen an semi-quantitative Verfahren nach DIN V VDE V : Mindestens 4 Kategorien für Sicherheitsanforderungen Granularität: übliche Abstufung Gleichmäßige Abstufung Sensitivität: kleine Änderungen in der Einstufung bedingen nur kleine Auswirkungen bezüglich der Anforderungen! Daraus ergibt sich auch: mindestens 4 Unfallklassen! Bei der Konstruktion der Klassen im Zweifel Abschätzungen zur sicheren Seite vornehmen Konservativität: deutliches Abweichen vom Mittelwert jedoch nicht Worst Case! Kalibrierung anhand eines Risikoakzeptanzkriteriums Weitere Anforderungen: Für Sicherheitsanforderungen Wertebereiche vermeiden Eindeutigkeit für Nachweisführung, keine zusätzlichen Festlegungen erforderlich Kompatibilität zum Wertebereich (SIL-Tabelle) nach DIN EN (künftig: DIN EN ) Keine widersprüchlichen Sicherheitsanforderungen, Wertebereich abgedeckt 4

5 Rückblick: Vorschlag der ERA Task Force zur Weiterentwicklung von RAC-TS aus RAC-TS: Risikoakzeptanzkriterium für technische Systeme nach VO (EG) Nr. 352/2009

6 RSM in der DIN VDE V und Kalibrierung auf Basis RAC-TS Sicherheitsanforderung 1/h keine 10-5 X Risk Score Matrix Weitere»Referenzpunkte«nach Vorschlag der ERA Task Force 3 x x 10-7 X x x »Referenzpunkt«nach RAC-TS A B C D E F G X X Unfallklasse Klassenbreite 10 6

7 Unfallklassen in DIN VDE V Unfallklasse»maßgebendes«Schadensausmaß A Kein Personenschaden B Ein Leichtverletzter C Mehrere Leichtverletzte D Ein Schwerverletzter oder viele Leichtverletzte oder erheblicher Sachschaden E Mehrere Schwerverletzte Erläuterungen im Zusammenhang mit Quantifizierung:»Ein«: 1 x < 3»Mehrere«: 3 x < 10»Viele«: x 10»Erheblicher Sachschaden«: »Beträchtlicher Sachschaden«: 2 Mio. F Ein Todesfall oder viele Schwerverletzte oder beträchtlicher Sachschaden G Mehrere Todesfälle 7

8 Aktueller Stand der CSM RA-VO»CSM-RA VO«Aus den Erwägungsgründen: (5) Die Agentur übermittelte der Kommission ihre Empfehlung für die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013, mit der der Teil des Auftrags der Kommission abgeschlossen werden soll, der sich mit der noch offenen Frage der harmonisierten Entwurfsziele befasst. Die Empfehlung der Agentur bildet die Grundlage der vorliegenden Verordnung. Im Weiteren wird in Anlehnung an den englischen Originalbegriff»CSM Design Targets«als Abkürzung CSM-DT verwendet. 8

9 Harmonisierte Entwurfsziele (1) Führen Funktionsausfälle eines technischen Systems zu Gefährdungen, gelten unbeschadet der Nummern und die folgenden harmonisierten Entwurfsziele für diese Ausfälle: a) Ist bei einem Ausfall davon auszugehen, dass dieser unmittelbar zu einem katastrophalen Unfall führt, muss das damit verbundene Risiko nicht weiter reduziert werden, wenn es nachweislich höchst unwahrscheinlich ist, dass es zu einem Ausfall der Funktion kommt. b) Ist bei einem Ausfall davon auszugehen, dass dieser unmittelbar zu einem kritischen Unfall führt, muss das damit verbundene Risiko nicht weiter reduziert werden, wenn es nachweislich unwahrscheinlich ist, dass es zu einem Ausfall der Funktion kommt. Die Einordnung in die Begriffsbestimmung Nummer 23 oder Nummer 35 ergibt sich aus der als am wahrscheinlichsten anzunehmenden nicht mehr tolerierbaren Folge eines Ausfalls. 9

10 Harmonisierte Entwurfsziele (2) Artikel 3 (Begriffsbestimmungen)... Darüber hinaus bezeichnet der Ausdruck »katastrophaler Unfall«einen Unfall, bei dem in der Regel eine große Zahl von Personen Schaden erleidet und mehrere Menschen zu Tode kommen; »Vorkehrung«eine technische, betriebliche oder organisatorische Risikokontrollmaßnahme außerhalb des zu bewertenden Systems, mit der entweder die Häufigkeit des Auftretens einer Gefährdung verringert oder die Schwere der möglichen Folgen dieser Gefährdung abgemildert werden; 35.»kritischer Unfall«einen Unfall, bei dem in der Regel eine sehr geringe Zahl von Personen Schaden erleidet und mindestens ein Mensch zu Tode kommt; 36.»höchst unwahrscheinlich«das Auftreten eines Ausfalls mit einer Ausfallrate von höchstens 10 9 je Betriebsstunde; 37.»unwahrscheinlich«das Auftreten eines Ausfalls mit einer Ausfallrate von höchstens 10 7 je Betriebsstunde. 10

11 Fragen und Interpretationsspielräume (1)»Unmittelbar«: Der entsprechende Ausfall muss direkt zu einem unerwünschten Ereignis (Unfall) führen. Dies ist jedoch bei der etlichen Funktionen innerhalb des Eisenbahnsystems nicht der Fall. Interpretation: CSM-DT müssen dann für Funktionen auf nächsthöherer Ebene angewendet werden. Problem: Richtige Berücksichtigung von Barrieren und Unterschied zu dem neu eingeführten Begriff der»vorkehrungen«? Gegenseitige Anerkennung möglicherweise nicht mehr möglich.»... zu Tode kommen: Im Fokus stehen nur Funktionsausfälle, die das Potenzial für Unfälle mit Todesfolge haben. Interpretation 1: CSM-DT ist nicht anwendbar, wenn alle potenziellen Unfälle typischerweise geringere Auswirkungen haben. Interpretation 2: Prospektive Unterscheidung zwischen Schwerverletzten und Todesfällen schwierig / nicht möglich, daher: Unfälle mit Schwerverletzten sind denjenigen mit Todesfällen gleichzusetzen (konservativere Auslegung) Problem: Tendenz zu Worst Case-Betrachtungen. 11

12 Fragen und Interpretationsspielräume (2)»in der Regel... Schaden erleidet«: Wenn viele Tote die Folge eines Unfalles sind, erleidet auch zwangsläufig eine große Zahl von Personen Schaden. Die deutsche Übersetzung gibt die Intention des Originaltextes»typically affecting a large number of people«nicht korrekt wieder. Interpretation: Hinter der Formulierung steht das Konzept der Abschätzung des Effektes eines potenziellen Schadens (»lokal«oder»global«). Dieses ist vergleichbar mit dem entsprechenden Kriterium aus der Luftfahrt. Es kann (in vielen Fällen) alternativ die Frage gestellt werden:»ist der gesamte Zug betroffen?«problem: Das Konzept ist nicht anwendbar, wenn die Analyse auf Basis statistischer Daten erfolgen soll. Es sind Expertenschätzungen erforderlich, die nachweislich eher zu Worst Case- Annahmen tendieren.»mehrere Menschen (zu Tode kommen)«abgrenzung zu»mindestens ein (Mensch)«ist interpretationsbedürftig, da der Originaltext»multiple«eher mit»viele«zu übersetzen wäre. Interpretation: Bei Verwendung statistischer Daten sind 1,# Todesfälle bereits»mehrere«. Problem: Tendenz zu Worst Case-Betrachtungen. 12

13 Fragen und Interpretationsspielräume (3)»Am wahrscheinlichsten anzunehmende nicht mehr tolerierbaren Folge eines Ausfalls«: Nicht mehr tolerierbare Folge eines Ausfalls ist i.d.r. ein Unfall mit Personen- oder Umweltschaden. Wahrscheinlichste (= häufigste) Folge eines Unfalls ist jedoch in den meistens Fällen nur Sachschaden. Interpretation 1: Somit ist i.d.r. weder Klasse a) noch Klasse b) anwendbar, da nur Schadensereignisse mit potenziellen Todesfällen relevant sind. Interpretation 2: Gemeint ist die glaubwürdigste schlimmste Folge eines Unfalls. Problem: Was ist richtig?»vorkehrung«impliziert im Gegensatz zum englischen Originaltext einen Unterschied zum ansonsten üblichen Begriff»Barriere«. Interpretation: Es dürfen nur Barrieren betrachtet werden, die im Einflussbereich des Vorschlagenden liegen. Dies ist vor Allem erforderlich, um eine gegenseitige Anerkennung zu erreichen, da viele Barrieren in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich wirksam sind. Problem: Wie ist mit anderen Barrieren umzugehen, die typischerweise in Risikobewertungen berücksichtigt werden, z.b. Verhaltensregeln im Straßenverkehr, Selbstrettung,»Gesunder Menschenverstand«? Tendenz geht zu Worst Case-Einschätzungen. 13

14 Fragen und Interpretationsspielräume (4) Darstellung des Entscheidungsprozesses: 14

15 Fragen und Interpretationsspielräume (5) Zusammenfassung / Ausblick: Der Verordnungstext enthält eine große Anzahl interpretationsbedürftiger Begriffe. Die deutsche Übersetzung weicht in Nuancen vom englischen Originaltext ab und gibt dadurch die ursprüngliche Intention nicht immer wieder. Zur Unterstützung der Anwender ist ein Leitfaden sinnvoll / erforderlich. Dieser wurde entgegen ursprünglicher Absicht nicht zeitgleich mit dem Verordnungstext veröffentlicht. Im Entwurf des Leitfadens ist bereits die Tendenz zu Worst Case-Betrachtungen erkennbar. Worst Case-Betrachtungen sind vor dem Hintergrund, dass CSM-DT die strengsten Entwurfsziele darstellen sollen, ggf. gerechtfertigt. Es wird jedoch das Konzept des»credible Worst Case«, das erst mit der CSM RA-VO eingeführt wurde, aufgegeben. Außerdem gilt: Wenn Worst Case als erforderlich angesehen wird, sollte dies dem Anwender klar dargestellt werden! 15

16 CSM-DT als Kalibrierungsmöglichkeit für eine RSM? Im Fokus der CSM-DT stehen insbesondere: Gegenseitige Anerkennung CSM-DT als strengste Entwurfsziele Andere Sichtweise auf das zu erwartende Schadensausmaß Expertenschätzung des»möglichen Schadens«vor statistischer Grundlage Beschränkung auf Ausfälle / Unfälle mit potenzieller Todesfolge Daher nur 2 Klassen Andere Sichtweise auf Barrieren Definition der»vorkehrung«als»bewusst installierte«risikokontrollmaßnahme CSM-DT und damit verbundene Sichtweise als Kalibrierung für RSM nur bedingt geeignet! 16

17 RSM nach DIN V VDE V mit Abbildung der CSM-DT Sicherheitsanforderung 1/h Risk Score Matrix keine x CSM-DT Klasse b) 3 x x x 10-9 CSM-DT Klasse a) 10-9 A B C D E F G Unfallklasse Die»Überlappungsbereiche«zwischen den Klassen der CSM-DT und den Unfallklassen ergeben sich aus den Interpretationsspielräumen! 17

18 Ausblick: Weiterentwicklung der RSM aus DIN V VDE V (1) Vorschlag aus Projekt NeGSt: Sicherheitsanforderung 1/h Risk Score Matrix keine x x x x A B C D E F G Unfallklasse NeGSt: Neue Generation Signaltechnik 18

19 Ausblick: Weiterentwicklung der RSM aus DIN V VDE V (2) Abbildung der CSM-DT unter Auflösung der»überlappungsbereiche«: Sicherheitsanforderung 1/h Risk Score Matrix keine x x x x CSM-DT Klasse a) A B C D E F G X CSM-DT Klasse b) X Unfallklasse Weniger strenge Entwurfsziele: zulässig, wenn keine gegenseitige Anerkennung angestrebt wird. Interpretationsspielraum zwischen den Begriffen»ein«,»mehrere«und»viele«bei Anwendung statistischer Methoden. 19

20 Zusammenfassung und Ausblick RSM und CSM-DT haben unterschiedliche Anwendungsgebiete / Zielstellungen. Demzufolge sind die Anforderungen an semi-quantitative Methoden für die CSM-DT nicht übertragbar. Die Anwendbarkeit der CSM-DT leidet unter einer Vielzahl interpretationsbedürftiger Begriffe. Die Verständlichkeit leidet zusätzlich an der Ungenauigkeit der deutschen Übersetzung an einigen Stellen. Für Unterstützung des Anwenders und Erfüllung der Anforderungen an semi-quantitative Methoden gem. DIN V VDE V sind jedoch konkrete Vorgaben erforderlich. Die Methode RSM kann so gestaltet werden, dass die Kompatibilität zu den CSM-DT abbildbar ist. Eine entsprechender Vorschlag wurde vorgestellt. Dieser berücksichtigt auch weitere Anforderungen an die Konstruktion einer RSM, die in DIN VDE V nicht vollumfänglich erfüllt sind. 20

21 Ergebnis? CSM RAC-TS CSM-DT RA RSM 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22

Beurteilung potenzieller Sicherheitsmängel Weiterentwicklung der DIN VDE V Workshop SiT - Safety in Transportation

Beurteilung potenzieller Sicherheitsmängel Weiterentwicklung der DIN VDE V Workshop SiT - Safety in Transportation Beurteilung potenzieller Sicherheitsmängel Weiterentwicklung der DIN VDE V 0831-100 11. Workshop SiT - Safety in Transportation DB Netz AG Rainer Beck I.NPS 51 04./05.12.2018 Einleitung zur DIN VDE V 0831-100:

Mehr

VPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -

VPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.

Mehr

DB Netz AG Rainer Beck Zulassungsmanagement LST (I.NVT 312) Braunschweig, 13. /

DB Netz AG Rainer Beck Zulassungsmanagement LST (I.NVT 312) Braunschweig, 13. / Vornorm zur Ableitung von Sicherheitsanforderungen an technische Funktionen der Eisenbahnsignaltechnik mit einer semi-quantitativen Methode 5. Workshop SiT - Safety in Transportation DB Netz AG Rainer

Mehr

Die Festlegung von harmonisierten Risikoakzeptanzkriterien (RAK) als Teil der CSM-RA

Die Festlegung von harmonisierten Risikoakzeptanzkriterien (RAK) als Teil der CSM-RA Die Festlegung von harmonisierten Risikoakzeptanzkriterien (RAK) als Teil der CSM-RA Braunschweig, Safety in Transportation, 05/11/2013 Maria ANTOVA -ERA Safety Unit -Management System Sector 1. Einführung:

Mehr

Prof. Dr. rer. nat. Jens Braband Prof. Dr.-Ing. Jörn Pachl

Prof. Dr. rer. nat. Jens Braband Prof. Dr.-Ing. Jörn Pachl i Konstruktion eines Verfahrens zur Signifikanzbewertung von Änderungen im europäischen Eisenbahnwesen Von der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften der Technischen Universität

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION

MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß

Mehr

Safety and Reliability of Embedded Systems

Safety and Reliability of Embedded Systems (Sicherheit und Zuverlässigkeit eingebetteter Systeme) -Verfahren Prof. Dr. Liggesmeyer, 1 Definition Risiko verfahren MEM Beispiel: Risikograph nach DIN 19250 Prof. Dr. Liggesmeyer, 2 Definition Risiko

Mehr

FTg SMS, , WS 3.1. Workshop 1. Umgang mit Risiken. Fachtagung SMS , Bern. Gerhard Züger. Leiter Produktion und Rollmaterial zb

FTg SMS, , WS 3.1. Workshop 1. Umgang mit Risiken. Fachtagung SMS , Bern. Gerhard Züger. Leiter Produktion und Rollmaterial zb FTg SMS, 11.06.2014, WS 3.1 Workshop 1 Umgang mit Risiken»» Fachtagung SMS 11.06.2014, Bern Gerhard Züger Leiter Produktion und Rollmaterial zb Zielsetzungen des Workshops. 1. Einführung ins Thema 2. Diskussionen

Mehr

Sicherheit für Maschinen und Anlagen

Sicherheit für Maschinen und Anlagen Sicherheit für Maschinen und Anlagen Mechanische Einheiten, elektronische Systeme und sicherheitsgerichtete Programmierung von P. Wratil, M. Kieviet, W. Röhrs 1. Auflage VDE Verlag 2010 Verlag C.H. Beck

Mehr

Nachweis mindestens gleicher Sicherheit gegenüber Referenzsystemen

Nachweis mindestens gleicher Sicherheit gegenüber Referenzsystemen ETCS Prüfcenter Wildenrath Interoperabilität auf dem Korridor A Nachweis mindestens gleicher Sicherheit gegenüber Referenzsystemen Prof. Dr. Jens Braband Siemens AG Industry Sector, Mobility Division 01./02.

Mehr

Risikomanagement bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Teil 2 Dr. Thomas Kießling TÜV Rheinland LGA Products GmbH

Risikomanagement bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Teil 2 Dr. Thomas Kießling TÜV Rheinland LGA Products GmbH Risikomanagement bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Teil 2 Dr. Thomas Kießling TÜV Rheinland LGA Products GmbH 6. Heidelberger Sterisymposium Samstag 08.03.2014 Akademie für Gesundheitsberufe Praxisbeispiel

Mehr

Quantitative Bewertung menschlicher Zuverlässigkeit Grenzen der Anwendung am Beispiel Eisenbahn 10. Workshop SiT - Safety in Transportation

Quantitative Bewertung menschlicher Zuverlässigkeit Grenzen der Anwendung am Beispiel Eisenbahn 10. Workshop SiT - Safety in Transportation Quantitative Bewertung menschlicher Zuverlässigkeit Grenzen der Anwendung am Beispiel Eisenbahn 10. Workshop SiT - Safety in Transportation Normative Grundlagen DIN EN 50126-1 fordert u.a.: die Analyse

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr

Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?

Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung? oder? Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Anwendungsbereiche Inverkehrbringen z. B.: (Produktsicherheitsgesetz)

Mehr

Dokumenten-Nr.: Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5

Dokumenten-Nr.: Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5 Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5 1 Zweck Ziel der Verfahrensanweisung ist es, bekannt gewordene, vermutete Abweichungen im Zusammenhang mit GMP-Inspektionen zu untersuchen und zu bewerten.

Mehr

Stand der Einführung des AsBo in Europa. Insbesondere bei den ECM

Stand der Einführung des AsBo in Europa. Insbesondere bei den ECM Anwendung der CSM-Verordnung Stand der Einführung des AsBo in Europa Insbesondere bei den ECM Ueli Ritter, CEO SCONRAIL AG Page 1 Inhalt Normative Grundlagen Auswirkungen auf die ECM-Zertifizierung Anerkennung

Mehr

Risikoerkennung und -überwachung aus Sicht eines Halters / ECM

Risikoerkennung und -überwachung aus Sicht eines Halters / ECM Risikoerkennung und -überwachung aus Sicht eines Halters / ECM Bertram Wieloch Leiter Engineering 13. Technische Informationsveranstaltung des VPI Hannover 1 Hamburg Helsingborg Ljubljana Milano Olomouc

Mehr

Funktionale Sicherheit. Einführung

Funktionale Sicherheit. Einführung Funktionale Sicherheit Einführung Folie 1 Inhalt Einordnung der Normen Funktionale Sicherheit 3 Risikominderung Folie 2 Häufig gestellte Fragen Welcher Normenaufbau existiert in Europa? Was sind Harmonisierte

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2013R0402 DE 03.08.2015 001.003 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 402/2013

Mehr

Die Revision der gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken 4. Symposium der VPI Hamburg, 14.01.

Die Revision der gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken 4. Symposium der VPI Hamburg, 14.01. Die Revision der gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken 4. Symposium der VPI Hamburg, 14.01.2014 1 Themen 1. Einführung 2. Revision der CSM Risikobewertung (EU VO

Mehr

Entwurf. Anwendungsbeginn E DIN VDE V (VDE V ): Anwendungsbeginn dieser Vornorm ist...

Entwurf. Anwendungsbeginn E DIN VDE V (VDE V ): Anwendungsbeginn dieser Vornorm ist... Anwendungsbeginn Anwendungsbeginn dieser Vornorm ist... Inhalt Vorwort... 8 Einleitung... 8 1 Anwendungsbereich... 8 2 Normative Verweisungen... 8 3 Begriffe... 9 4 Symbole und Abkürzungen... 11 5 Die

Mehr

Ein Beispiel für die Anwendung des Risikographen

Ein Beispiel für die Anwendung des Risikographen Ein Beispiel für die Anwendung des Risikographen Birgit Milius 1 Der Risikograph Von jedem System geht ein Risiko aus. Das Risiko darf nicht unzulässig groß sein; es muss tolerierbar sein. Der Risikograph

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp - Wesentliche Veränderung von Maschinen - 21.09.2016 Damp Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten

Mehr

Fachtagung Eisenbahnfahrzeuge»

Fachtagung Eisenbahnfahrzeuge» Kommission Technik und Betrieb Schiene KTBS Fachgruppe Fahrzeuge Meterspur (FG Fz M) Fachgruppe Fahrzeug Normalspur (FG Fz N) Regelwerk Technik Eisenbahn RTE Fachtagung Eisenbahnfahrzeuge»» Mittwoch, 25.11.2015

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2017) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller

Mehr

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO

Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Die Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Broad Consent für Forschungszwecke nach der DSGVO Thanos Rammos, LL.M. TaylorWessing, Berlin www.dsri.de Wesentliche Aspekte Konzept einer pauschalen Einwilligung,

Mehr

Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse. Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz

Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse. Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz CSM - Herausforderungen und Hindernisse > 1. Dezember 2011 > Folie 1 Inhalt Forderungen des Regelwerks

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Sachstand zu CSM-RA Sektordiskussion auf Grund der Revision EU-VO Nr. 402/2013

Sachstand zu CSM-RA Sektordiskussion auf Grund der Revision EU-VO Nr. 402/2013 Sachstand zu CSM-RA Sektordiskussion auf Grund der Revision EU-VO Nr. 402/2013 DB Netz AG Robert Lehmann I.NVS 2 (B) unabhängige Bewertungsstelle Braunschweig, 11.11.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. Revision

Mehr

FMEA Glossar. Was ist eine FMEA? Was ist eine Prozess-FMEA? Was ist eine Produkt-FMEA? Was ist eine Design FMEA? Was bedeutet Brainstorming?

FMEA Glossar. Was ist eine FMEA? Was ist eine Prozess-FMEA? Was ist eine Produkt-FMEA? Was ist eine Design FMEA? Was bedeutet Brainstorming? FMEA Glossar Was ist eine FMEA? Fehlermöglichkeits und Einflussanalyse (FMEA) Die Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse ist eine Methode zur Analyse von Fehlerrisiken im Produkt und Prozess. Sie dient

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

Szenario und Wirklichkeit

Szenario und Wirklichkeit Szenario und Wirklichkeit Wie weit lassen sich Risikoberechnungen bei Naturgefahren vereinfachen? Katharina Fischer / Matthias Schubert Übersicht Szenario und Wirklichkeit Ziel: - Kritische Diskussion

Mehr

Quantifizierung im Risikomanagement

Quantifizierung im Risikomanagement Quantifizierung im Risikomanagement Grundlagen, Instrumente und Anwendungsbeispiele Prof. Dr. Bruno Brühwiler November 2016 1. Ausgangslage Im Business-Risikomanagement werden Eintrittswahrscheinlichkeiten

Mehr

Salmonellen-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für 2009

Salmonellen-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für 2009 Salmonellen-Bekämpfungsprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003: Ergebnisse für 2009 Stellungnahme Nr. 044/2010 des BfR vom 1. August 2010 Im Rahmen des EU-weiten Programms zur Bekämpfung von Salmonellen

Mehr

Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen

Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen Funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie in der Praxis von Patrick Gehlen Publicis Corporate Publishing Einleitung 13 1 Die europäische Gesetzgebung

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.

27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe. Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-11055-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 23.01.2018 bis 21.05.2020 Ausstellungsdatum: 23.01.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen

Mehr

ECM Grundlagen und operative Auswirkung

ECM Grundlagen und operative Auswirkung ECM Grundlagen und operative Auswirkung Entity in Charge of Maintenance Für die Instandhaltung zuständige Stelle Grundlage der EU-Regelungen: AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der EU Primärrechtlicher

Mehr

Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess

Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Birgit Winkel Vilm, 09.09.2008 Rechtsgrundlagen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG mit nationaler Umsetzung durch Gentechnikgesetz Regelt: Freisetzungen

Mehr

DSR öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

DSR öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Der Standardisierungsrat Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Erfahrungsberichte zur Umsetzung einer Gefahren- und Risikobeurteilung für Kessel, Turbine u. Nebenanlagen

Erfahrungsberichte zur Umsetzung einer Gefahren- und Risikobeurteilung für Kessel, Turbine u. Nebenanlagen Erfahrungsberichte zur Umsetzung einer Gefahren- und Risikobeurteilung für Kessel, Turbine u. Nebenanlagen Thomas Wollnik 5. Instandhaltungsworkshop Uniper Anlagenservice GmbH Land Gut Höhne, Mettmann/Düsseldorf

Mehr

3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung

3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung ÖGSV-wfhss-Congress 2007, Baden bei Wien, 05.05.2007 3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung auf Basis der deutschen RKI/BfArM-Empfehlung Ein Erfahrungsbericht Dr. Thomas Kießling Sachverständiger für

Mehr

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 29.09. 02.10.2009 Garmisch-Partenkirchen MR in Dr. Undine Buettner-Peter 2 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Mehr

Überblick zu den Sicherheitsnormen

Überblick zu den Sicherheitsnormen Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

Siehe hierzu: Sieben, Maltry Netznutzungsentgelte für elektrischen Energie, S. 62 ff.

Siehe hierzu: Sieben, Maltry Netznutzungsentgelte für elektrischen Energie, S. 62 ff. Darstellung der Methode und Kriterien für die Bewertung von Investitionen in Strom- und Gasinfrastrukturvorhaben gem. Artikel 13 Abs. 6 der (EU) Verordnung 347/2013 Allgemeine Informationen Artikel 13

Mehr

NIS-RL und die Umsetzung im NISG

NIS-RL und die Umsetzung im NISG NIS-RL und die Umsetzung im NISG 17.12.2018 Datenschutz neu : Erste Erfahrungen und neue Herausforderungen Mag. Verena Becker, BSc Bundessparte Information und Consulting Inhalt Zeitablauf NIS-RL Allgemeines

Mehr

Präambel. 2. Der Zeitpunkt für die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes wird so festgesetzt, dass

Präambel. 2. Der Zeitpunkt für die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes wird so festgesetzt, dass Vorschlag aller ÜNB für die Zeitpunkte für die Öffnung und die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung

Mehr

Integrierte Fertigungssysteme. Gesamtheitliche Gefahrenanalyse im Fokus

Integrierte Fertigungssysteme. Gesamtheitliche Gefahrenanalyse im Fokus Christoph Preuße Integrierte Fertigungssysteme - Gesamtheitliche Gefahrenanalyse im Fokus -1 - -2 - Iterative 3 Stufen Methode im Risikoreduzierungsprozess Start Bestimme die Grenzen der Maschine Identifiziere

Mehr

ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF

ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF TECH-17017-CTE10-6.3b 13.04.2017 Original: EN ANMERKUNG DES SEKRETARIATES DER OTIF ZUR REVISION DER ATMF Fragen bezüglich der neuen Rolle der ERA im Kontext der ATMF Erwägungen zu Artikel 3a ATMF 2 Diese

Mehr

Inhalt: Themenkomplex III:

Inhalt: Themenkomplex III: 26.1.2018 Inhalt: Themenkomplex I: Themenkomplex II: Themenkomplex III: Definitionen FSCA Trendmeldungen I Themenkomplex: Definitionen 1 Frage: Wie ist eine schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Gemeinsam für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Martin Gschwind, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz OptiBau, 9.3.

Gemeinsam für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Martin Gschwind, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz OptiBau, 9.3. Gemeinsam für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Martin Gschwind, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz OptiBau, 9.3.2016 Seite 1 Seite 2 Gemeinsam für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Weshalb

Mehr

Leitlinie zu Vertragsgrenzen

Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/

Mehr

Bahn-Unfalls von Neufahrn

Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-BahnS Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 6-22. und 23. September 2005, Braunschweig Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 1.6.2016 L 144/27 VERORDNUNG (EU) 2016/863 R KOMMISSION vom 31. Mai 2016 zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung,

Mehr

I. Aufgaben des EBA II. Gesetzliche Grundlagen III. Einfluss aus Europa IV.Interoperabilität V. Die Sicherheitsrichtlinie VI.

I. Aufgaben des EBA II. Gesetzliche Grundlagen III. Einfluss aus Europa IV.Interoperabilität V. Die Sicherheitsrichtlinie VI. Dr.-Ing. Jens Böhlke AbtL 2 Eisenbahn-Bundesamt - Zentrale Heinemannstraße 6 53175 Bonn Tel.: (02 28) 98 26 201 BoehlkeJ@eba.bund.de 08. September 2011 8. Sept. 2011 Nationale Normen und Richtlinien einschließlich

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 05.06.2018 bis 21.12.2019 Ausstellungsdatum: 05.06.2018 Urkundeninhaber: Thales Deutschland GmbH Thalesplatz 1, 71254

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 04 APR 2017 gültig ab: sofort 2-332-17 2-281-16 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamtes über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt DFS Deutsche

Mehr

Dossierbewertung A14-19 Version 1.0 Mirabegron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-19 Version 1.0 Mirabegron Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Mirabegron gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

Konstruktion eines Verfahrens zur Signifikanzbewertung von Änderungen

Konstruktion eines Verfahrens zur Signifikanzbewertung von Änderungen Konstruktion eines Verfahrens zur Signifikanzbewertung von Änderungen SIT, Nicolas Petrek, 11.November 2014 Gliederung des Vortrags Ausgangssituation und Problemstellung Untersuchung vorhandener Verfahren

Mehr

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand

Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Inhalt Einführung Arbeitsgruppe EMF des Beratenden Ausschusses Aufbau und Inhalt unverbindlicher

Mehr

Anwendung von BP-Risk auf den Zugleitbetrieb (ZLB)

Anwendung von BP-Risk auf den Zugleitbetrieb (ZLB) RA:GS! Anwendung von BP-Risk auf den Zugleitbetrieb (ZLB) Braunschweig, den 02. Dezember 2008 Dipl.-Ing Sonja-Lara Bepperling Einführung 1 Kosten für Einführung von Sicherungstechnik (Signaltechnik) sind

Mehr

Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen. Simone Palazzo, GRS Garching

Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen. Simone Palazzo, GRS Garching Statistische Nachweisführung für KMV-Störfälle unter Verwendung von Best-Estimate Plus Uncertainty (BEPU)-Analysen Simone Palazzo, GRS Garching Inhalt Historischer Überblick Vorgehensweisen zur Durchführung

Mehr

Fachtagung Safety in Transportation Leitfaden für die IT Sicherheit auf Grundlage IEC 62443

Fachtagung Safety in Transportation Leitfaden für die IT Sicherheit auf Grundlage IEC 62443 Fachtagung Safety in Transportation Leitfaden für die IT Sicherheit auf Grundlage IEC 62443 DKE UK 351.3.7 Hans-Hermann Bock 1 Braunschweig, 06.11.2013 Anwendungsbereich der Vornorm (1) Diese Vornorm ist

Mehr

EMV und CE-Konformität

EMV und CE-Konformität Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur

Mehr

Leitlinien und Empfehlungen

Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern von CCP- Kollegien ESMA CS 60747 103, rue de Grenelle 75345 Paris Cedex 07 Frankreich Tel. +33

Mehr

NEUES aus EUROPA in Sachen PSA-Verordnung 2016/425 anlässlich des PSA-Fachgespräches

NEUES aus EUROPA in Sachen PSA-Verordnung 2016/425 anlässlich des PSA-Fachgespräches NEUES aus EUROPA in Sachen PSA-Verordnung 2016/425 anlässlich des PSA-Fachgespräches Frankfurt, 21. Juni 2017 Referent: RA Thomas Lange GUIDANCE DOCUMENT ON THE PPE Transition Dokument wurde durch die

Mehr

Berücksichtigung der Arbeitsschutzkriterien im EU-Zulassungsprozess von Schienenfahrzeugen

Berücksichtigung der Arbeitsschutzkriterien im EU-Zulassungsprozess von Schienenfahrzeugen stellv. Leiter Referat 31 Inbetriebnahmegenehmigung Schienenfahrzeuge Eisenbahn-Bundesamt - Zentrale Heinemannstraße 6 53175 Bonn Berücksichtigung der Arbeitsschutzkriterien im EU-Zulassungsprozess von

Mehr

Öko-Design Richtlinie - Ein Überblick -

Öko-Design Richtlinie - Ein Überblick - Öko-Design Richtlinie - Ein Überblick - Christoph Wendker, Miele & Cie. KG Historie DIE ÖKO-DESIGN-RICHTLINIE GIBT MINDESTANFORDERUNGEN IM MARKT VOR 1992 Einführung Energy Label Geräteabsatz im Markt 2005

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT. Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln. Fazit und Ausblick. Dr. Rudolf Pfeil Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG BUNDESINSTITUT. Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln. Fazit und Ausblick. Dr. Rudolf Pfeil Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Mehrfachrückstände von Pestiziden in Lebensmitteln Von der wissenschaftlichen Grundlagenbewertung zur regulatorischen Umsetzung Fazit und Ausblick Dr. Rudolf Pfeil Dr.

Mehr

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht

EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht 1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:

Mehr

Value of Failure! Students Course! Modul 2: Was ist Scheitern?!

Value of Failure! Students Course! Modul 2: Was ist Scheitern?! Value of Failure Students Course Modul 2: Was ist Scheitern? Modul 2: Was ist Scheitern? Inhalt 1. Definitionen des Scheiterns 2. Gegenteil von Erfolg? 3. Produktives Scheitern Modul 2: Was ist Scheitern?

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

Die norddeutsche Art. Offenlegungsbericht nach EU-Eigenmittelverordnung (CRR)

Die norddeutsche Art. Offenlegungsbericht nach EU-Eigenmittelverordnung (CRR) Die norddeutsche Art. Offenlegungsbericht nach EU-Eigenmittelverordnung (CRR) zum 31. März 2015 2 Offenlegungsbericht Inhalt Offenlegungsbericht Inhalt 3 1 Präambel 5 2 Eigenmittel während der Übergangszeit

Mehr

Erläuterungen zum Begriff der charakteristischen Masse in den DIN- Normen für Feuerwehrfahrzeuge

Erläuterungen zum Begriff der charakteristischen Masse in den DIN- Normen für Feuerwehrfahrzeuge Erläuterungen zum Begriff der charakteristischen Masse in den DIN- Normen für Feuerwehrfahrzeuge Seit einigen Jahren wird in den DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge der Begriff charakteristische Masse verwendet.

Mehr

Nüchtern betrachtet führt jegliche Wissenschaft lediglich zum vorläufig letzten Irrtum. (Kafka)

Nüchtern betrachtet führt jegliche Wissenschaft lediglich zum vorläufig letzten Irrtum. (Kafka) Nüchtern betrachtet führt jegliche Wissenschaft lediglich zum vorläufig letzten Irrtum. (Kafka) Funktionale Sicherheit bei baurechtlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anlagen Folie: 1 Funktionale

Mehr

Automotive Komponenten in sicherheitsgerichteten Bahnanwendungen

Automotive Komponenten in sicherheitsgerichteten Bahnanwendungen Automotive Komponenten in sicherheitsgerichteten Bahnanwendungen Anwendbarkeit und Nachweisführung Safety in Transportation 7 10. Nov. 14 Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrssicherung Braunschweig

Mehr

LEITLINIE Nr. 1 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE 88/378/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG

LEITLINIE Nr. 1 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE 88/378/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung...

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung... E S K EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT 1 Einleitung... 2 2 Grundlagen... 2 2.1 Aufgabenstellung... 2 2.2 Definition...

Mehr

Die sozioökonomische Analyse (SEA)

Die sozioökonomische Analyse (SEA) Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 6.2.2018 L 32/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/171 R KOMMISSION vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union

L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 127/2 Amtsblatt der Europäischen Union 23.5.2018 Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013 0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme

Mehr

Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik

Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik IT-Sicherheitsrechtstag 2017 Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und BvD Berlin, 07.11.2017 Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik Methodischer Ansatz zur Bestimmung des Technologiestands von

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.11.2015 L 295/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2014 R KOMMISSION vom 11. November 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Muster für die Übermittlung

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dr. Corina Jürschik, LL.M. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Vollzugsfragen des ÖPNV-Rechts,

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU)

IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU) M E M O R A N D U M O F U N D E R S T A N D I N G über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU) AG Optimierung Fahrzeugzulassung

Mehr