AMTSBLATT. der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Jahrgang 12 Samstag, den 9. August 2014 Nr. 9 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig und der Mitgliedsgemeinden Frauenwald, Stützerbach, Schmiedefeld am Rennsteig

2 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stützerbach 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Stützerbach vom B 01/06/2014 Der Gemeinderat Stützerbach genehmigt die Niederschrift der 23. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 7 Stimmenthaltungen B 02/06/2014 Der Gemeinderat Stützerbach genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen Gemeinde Stützerbach Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Mitteilungen Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde Stützerbach liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der Dienststunden von 9.00 bis Uhr (außer freitags) und am von 9.00 bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22 Ilm-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr

3 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Stützerbach den Gemeinde Stützerbach Bätz, Gemeindewahlleiterin Gemeinde Stützerbach Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Wahlbezirk Abgrenzung Lage des Wahlraums des Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 1 Stützerbach Bahnhofstraße 01 Die Gemeinde ist in 1 allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in Schmiedefeld am Rennsteig, Suhler Str. 04 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. 5. Wähler die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Stützerbach, den Gemeinde Stützerbach Bätz, Gemeindewahlleiterin Bekanntmachung Anhörung im Rahmen des Rechtsverordnungsverfahrens zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Ilm Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar beabsichtigt, für die Ilm auf Teilen der Gemarkungen Stützerbach, Manebach, Ilmenau, Grenzhammer, Kammerberg, Öhrenstock und Langewiesen das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154). Im Rahmen des nach 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBI. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird Folgendes bekannt gegeben: Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Topografische Karten Maßstab 1: und Liegenschaftskarten Maßstab 1 : bzw. 1 : 2.000) liegen vom 25. August bis einschließlich 24. September 2014 in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus: Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Straße 4, Schmiedefeld Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

4 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Freitag 9:00-12:00 Uhr Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden: Montag - Donnerstag von 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Freitag von 8:30-12:00 Uhr Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben. Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet. Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Weimar, Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 440, Wasserwirtschaft Im Auftrag gez. H.-Günter Breitbarth Referatsleiter Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Mitteilungen Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig liegt in der Zeit vom 25. August bis 29. August 2014 während der Dienststunden von 9.00 bis Uhr (außer freitags) und am von 9.00 bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22 Ilm-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen

5 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Schmiedefeld am Rennsteig, den Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Kusian, Gemeindewahlleiter Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Wahlbezirk Abgrenzung Lage des Wahlraums des Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 1 Schmiedefeld Marktstraße 03 am Rennsteig Touristinformation Die Gemeinde ist in 1 allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in Schmiedefeld am Rennsteig, Suhler Str. 04 zusammen. und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Schmiedefeld am Rennsteig, den Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Kusian, Gemeindewahlleiter 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Schmiedefeld am Rennsteig, Suhler Str. 4 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich; kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig verteilt (Mitgliedsgemeinden Frauenwald, Stützerbach, Schmiedefeld am Rennsteig). Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) über den Verlag beziehen.

6 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Frauenwald Stellenausschreibung In der Gemeinde Frauenwald ist ab 01. Oktober 2014 eine Stelle im Bauhof zu besetzen. Ihre Aufgaben: - Hausmeistertätigkeiten in den kommunalen Einrichtungen - Grünanlagenarbeiten und Grünanlagenpflege in den kommunalen Gärten und Parks - Instandhaltungsarbeiten an den Wanderwegen und Pflege derselben - Durchführung des Winterdienstes auf kommunalen Straßen und Plätzen - Anlegen von Skiloipen mit dem Pistenbully - Zusammenarbeit mit den Verbänden und Vereinen - Pflege und Wartung der kommunalen Technik - Alle anfallenden Arbeiten im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde Unsere Erwartungen: - Erfahrungen in den oben genannte Tätigkeitsfeldern - organisatorisches und handwerkliches Talent - technische Fähigkeiten für die Gerätetechnik und Kfz- Technik - Führerschein für Pkw, Lkw sowie Traktor (B, BE, C, C1, C1E, T) - die Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten im Winter sowie auch im Sommer Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD). Die Stelle ist dem Bürgermeister unterstellt. vom 25. August bis 29. August 2014 während der Dienststunden von 9.00 bis Uhr (außer freitags) und am von 9.00 bis Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 29. August 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24. August 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis sind erforderlich) richten Sie bitte bis zum 31. August 2014 an die: Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Kennwort Bauhof Frauenwald Gemeinde Frauenwald Suhler Str Schmiedefeld am Rennsteig. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung gemäss Datenschutzrichtlinien. Auslagen für evtl. Vorstellungsgespräche / Reisekosten werden nicht erstattet. Gemeinde Frauenwald Amm Bürgermeister Gemeinde Frauenwald Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Mitteilungen Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag am 14. September Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde Frauenwald liegt in der Zeit 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 22 Ilm-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum 24. August 2014) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes (bis zum 29. August 2014) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

7 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wahlberechtigte kann die Briefwahlunterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Frauenwald, den Gemeinde Frauenwald Jirmann,Gemeindewahlleiterin Gemeinde Frauenwald Landkreis Ilm-Kreis Wahlkreis 22 Ilm-Kreis Wahlbekanntmachung 1. Am 14. September 2014 findet die Wahl zum 6. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer 1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlbezirk Abgrenzung Lage des Wahlraums des Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.) 1 Frauenwald Nordstraße 96 Die Gemeinde ist in 1 allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in Schmiedefeld am Rennsteig, Suhler Str. 04 zusammen. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Frauenwald, den Gemeinde Frauenwald Jirmann,Gemeindewahlleiterin 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

8 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Gemeinde Stützerbach Adventsfenster 2014 Ob als Gastgeber oder Gast, wir freuen uns über das große Interesse! Anmeldungen für die Gastgeber 2014 nehmen wir ab sofort unter (Fr. Annemüller) entgegen. Es grüßt Sie herzlich der Gemeindekirchenrat Stützerbach und Pfarrerin Flemming Altersjubiläen Geburtstagsglückwünsche zum 70. Geburtstag Frau Weiß, Elisabeth zum 73. Geburtstag Herrn Thurau, Sieghard zum 88. Geburtstag Frau Albrecht, Erika zum 88. Geburtstag Frau Bätz, Anneliese zum 73. Geburtstag Frau Bätz, Ina zum 77. Geburtstag Frau Siegmund, Ilse zum 78. Geburtstag Frau Gundelwein, Hildegard zum 71. Geburtstag Herrn Kaul, Eckhard zum 77. Geburtstag Herrn Kopriva, Otto zum 75. Geburtstag Herrn Witzmann, Egon zum 65. Geburtstag Frau Gebhardt, Christina zum 88. Geburtstag Frau Kupfer, Hertha zum 77. Geburtstag Herrn Geyer, Rolf zum 78. Geburtstag Frau Thurm, Helga zum 79. Geburtstag Herrn Keiner, Hans-Joachim zum 74. Geburtstag Herrn Hotzan, Peter zum 73. Geburtstag Herrn Krahlisch, Lothar zum 66. Geburtstag Frau Lutz, Anita zum 74. Geburtstag Frau Kiesewetter, Monika zum 78. Geburtstag Frau Kube, Renate zum 65. Geburtstag Herrn Rudolph, Horst zum 67. Geburtstag Frau Schneidereit, Edith zum 71. Geburtstag Herrn Kirchner, Klaus zum 87. Geburtstag Frau Wilhelmi, Elisabeth zum 71. Geburtstag Frau Böttger, Stefanie zum 78. Geburtstag Herrn Schramm, Johannes zum 75. Geburtstag Frau Eckstein, Margarete zum 66. Geburtstag Herrn Müller, Manfred zum 82. Geburtstag Herrn Kupfer, Fridolin zum 78. Geburtstag Frau Bucklitsch, Sonja zum 66. Geburtstag Frau Krahlisch, Dagmar zum 88. Geburtstag Frau Wiesenburg, Hilde Vereine und Verbände Der Hundesportverein Stützerbach e.v. lädt ein # Kirchliche Nachrichten Die Kirchengemeinde Stützerbach lädt zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Samstag, Uhr Kirchenführung in der Christuskirche / Besichtigung der Glocken, Orgel und Uhr möglich Freitag, Uhr Hissen der Kirchweihfahne an der Christuskirche, dazu spricht Pfarrerin Flemming einige Worte Sonntag, Uhr Kirmesgottesdienst in der Christuskirche, anschließend Zeltpredigt im Festzelt Samstag, Uhr Kirchenführung in der Christuskirche / Besichtigung der Glocken, Orgel und Uhr möglich Samstag, Uhr Barockkonzert in der Dreieinigkeitskirche Es spielt das Barockensemble Prattica di Musica Suhl Sonntag, Uhr Lesegottesdienst mit Herrn Ewald in der Dreieinigkeitskirche Wir freuen uns auf Sie! Veranstaltungen Veranstaltungsplan August 2014 Mittwoch, Uhr Vom Auerhahn ins Finstere Loch geführte Wanderung mit dem Besucherservice des Biosphärenreservates TP: Stützerbach, Parkplatz Auerhahn, Dauer 3,5 Stunden

9 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/ Traditionelle Kirmes und 10 Jahre Kirmesverein 2004 e.v. im Kurpark Stützerbach Uhr Ausstellungseröffnung zum GOETHEPLEINAIR der Vhs. Ilmenau, anschließend Mittagsimbiss im Hof des Goethehauses Freitag, Uhr Einmarsch der Kirmesgesellschaft mit Stützerbacher Vereinen Fassbieranstich mit dem Bürgermeister Frank Juffa, anschließend Tanz im Festzelt mit der Gruppe Die Gewaltlosen Samstag, Uhr Kirmesständchen mit den Kirmesburschen und dem Blasorchester Stützerbach gegen Uhr musikalischer Wettstreit zwischen der weimarischen und preußischen Seite im Kurpark Uhr Kirmestanz im Festzelt mit der Partyband Meilenstein Sonntag, Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Uhr Festzelt im Kurpark Frühschoppen mit dem Blasorchester Stützerbach und der Kirmesgesellschaft Frau Pfarrerin Flemming hält eine kurze Andacht ab Uhr Thüringer Kloßparty mit Jens serviert vom Gasthof Reifberg Uhr Großer Kirmesumzug mit dem Stützerbacher Kirmesverein 2004 e.v. begleitet von der Trommelgruppe LOS RABANOS aus Suhl und dem Stützerbacher Blasorchester Uhr Festzelt im Kurpark Kinderkirmes - Spiel, Spaß und Animation mit DJ Marko Hüpfburg, Kinderkarussell, Eiswagen Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen, wie immer bestens gesorgt! Donnerstag bis Seniorentreff im Haus des Gastes Uhr DER WEG DER WEISEN FRAUEN Teil 4 - Atemwegserkrankungen, Ohrenentzündungen und Fieber Samstag, TAG DER OFFENEN TÜR Uhr auf dem Hundesportplatz Lauersberg mit zahlreichen Veranstaltungen rund um den Hund Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Mittwoch, Uhr Der Kneipp-und Verkehrsverein lädt ein: Passend zur Urlaubszeit gibt es einen Nachmittag zum Entspannen - eine kleine Yogastunde TP: Haus des Gastes, Unkostenbeitrag: 2, Bitte eine Matte mitbringen! Samstag, Uhr 265. Goethegeburtstag im Goethehaus Stützerbach geführte Wanderung zum Goethehaus mit unserem Goethe, auf den Spuren des Geheimrates in Stützerbach, mit Anekdoten, Zitaten und Überraschungen TP: Haus des Gastes, Bahnhofstraße Uhr Regina Rosenhauer, Dresden PERFORMANCE und Interpretation zum autobiographischem Gedicht HARZREISE IM WINTER Uhr Barockkonzert des Barockensembles PRATTICA DI MUSICA SUHL in der Dreieinigkeitskirche anschließend können Sie das Cafe Am Mühlberg besuchen Vorschau auf Veranstaltungsangebote September 2014 Samstag, Uhr 5. Anglerfest im Kurpark Stützerbach Freuen Sie sich auf frisch aus dem Teich gefangene Forellen, frische Räucherforellen, Kulinarisches vom Grill, Kaffee und Kuchen, Scheibenzielweitwurf, Kinderangeln, Trophäenschau, Hüpfburg, Wir vergeben kleine Preise zu den Wettbewerben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch - der Anglerverein Stützerbach e. V. Sonntag, Kneipp-Gesundheitstage im Kurpark Uhr Großer Gesundheitsmarkt und Unterhaltungsnachmittag mit dem Blasorchester Stützerbach e.v. Kneippanwendungen mit vielen Möglichkeiten ihre Gesundheit zu testen. Zahlreiche Stände mit Angeboten rund um die Gesundheit. Kneipp zum Mitmachen für Kinder. Infostand Biosphärenreservat Vessertal, Kräuterteebar, Marmelade, Tees und Kräutersalz selbst gemacht. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Saal Haus des Gastes statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch - der Kneipp- und Verkehrsverein Stützerbach e. V. Standardangebote August 2014 Besuch des Goethe- und Glasmuseums, Seb.-Kneipp-Str., Tel: /50277 Samstag, Sonntag und Feiertag geöffnet von Uhr Besuch des Heimatmuseums, im Haus des Gastes, Bahnhofstr. 1, (Tel: /50211) Montag bis Freitag und Uhr Samstag/Feiertag Uhr

10 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Seniorentreff jeden Mittwoch, Uhr im Haus des Gastes, Bahnhofstr. 1 zu einem gemütlichen und geselligen Treff wird eingeladen, auch für Junggebliebene Ortswanderung Glas-Goethe-Kur jeden Donnerstag, Uhr TP: Kurverwaltung, Bahnhofstr. 1, ab 5 Personen Anmeldung bis einen Tag vorher in der Kurverwaltung, Tel /50211 pro Person 2,00, mit Gästekarte 30 % Ermäßigung (036784/50211) Besichtigung der Thüringer Glasbläserstube mit Vorführung, jeden Freitag, Uhr Familie Wagner, Auerhahnstr zum 76. Geburtstag Herrn Kaiser, Roland zum 82. Geburtstag Frau Krämer, Marianne zum 69. Geburtstag Frau Kühn, Karin zum 82. Geburtstag Frau Püschel, Helga zum 85. Geburtstag Frau Rempt, Christa zum 68. Geburtstag Frau Ruppe, Christine zum 75. Geburtstag Frau Schmidt, Isolde zum 83. Geburtstag Herrn Hofmann, Rudolf zum 97. Geburtstag Frau Ritter, Erna zum 75. Geburtstag Frau Baumgart, Hannelore zum 78. Geburtstag Herrn Heß, Siegfried zum 71. Geburtstag Herrn Brandt, Peter zum 77. Geburtstag Herrn Michael, Roland zum 83. Geburtstag Herrn Sieder, Rolf jeden Samstag Grillabend, /50390 Besuch Glasbläserwerkstatt Hartwig Bauer, Waldstr. 54, Tel: /50188 Kegelbahnnutzung, Bahnhofstr. 1, über Kurverwaltung, Tel: /50211 Gasthof Zum Reifberg, Tel. Täglich Führung zur Wildbeobachtung Anmeldung bis einen Tag vorher in der Kurverwaltung oder beim Förderverein Biosphärenreservat, Tel: /6294 Änderungen vorbehalten! Sonstige Mitteilungen 2-Raum-Wohnung in Stützerbach 2-Raum-Wohnung (Auslegware neu 05/2012) im Erdgeschoss mit separatem Eingang, Wohnfläche von 79,76 qm, zum Wohnraum offener Küchenbereich, WC & Dusche, Diele/ Korridor, zentrale Warmwasserversorgung, Zentralheizung Fremdenverkehr Tag des offenen Denkmals am 14. September 2014 Auch in diesem Jahr werden sonst nicht zugängliche Denkmale wieder ihre Türen öffnen. Bereits zum 22. Mal ist dieser Tag zu einem festen Termin in jedem Kulturkalender geworden, bundesweit. In diesem Jahr unter dem Thema FARBEN. Bürgerliches Wohnhaus Bahnhofstraße 31 In Schmiedefeld dominierte die hennebergisch-fränkische Fachbauweise. Die meisten Häuser waren in einer einfachen Fachbauweise, deren Felder mit Steckhölzer und Lehm ausgefüllt waren, errichtet. Die Balken waren zunächst Natur belassen, ebenso der Lehm. Ebenso errichtet wurde dieses Wohnhaus im typischen Fachwerkbaustil. Den Wohlstand konnte man in der Ausstattung des Hauses erkennen. Meist dominierten die Natur- und Erdfarben sowie weiß. Bei der Sanierung des von Pfarrer Frank Fuchs erworbenen Hauses, entdeckte er eine Bohlenstube. Mietkaution: Grundmiete: BK-Vorauszahlung: 450 EUR (2-fache Grundmiete) 224,13 EUR mtl. 200,00 EUR mtl. Auskünfte unter / oder k.rose@vg-rennsteig. de Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Altersjubiläen Geburtstagsglückwünsche zum 78. Geburtstag Frau Weißbrod, Irene zum 79. Geburtstag Herrn Graf, Albrecht zum 66. Geburtstag Herrn Schnabel, Peter zum 69. Geburtstag Herrn Ninnemann, Bernd zum 75. Geburtstag Frau Annemüller, Christa zum 87. Geburtstag Herrn Sachs, Theo zum 73. Geburtstag Herrn Schäfer, Gerald zum 73. Geburtstag Herrn Krohn, Rainer zum 89. Geburtstag Frau Stiller-Schneider, Ursula zum 82. Geburtstag Frau Schneider, Christa Bahnhofstr. 31 Ein weiteres Baumaterial kam nachweislich in Schmiedefeld ab 1812 in Form des Thüringer Naturschiefer dazu. Er eignete sich ideal zum Verkleiden der Außenwände und Dächer. Der Schiefer löste nach und nach, die bis dahin typischen Holzschindeln ab. Erlöserkirche In einfacher Fachwerkbauweise errichtete man die Kirche zu Schmiedefeld 1693, die 1692 einem Großbrand zum Opfer fiel, wieder. Im August 1706 konnte sie nach einer 13 jähriger Bauzeit

11 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 eingeweiht werden. Außen hatte man die Balken Natur belassen und die Fachwerkfelder hell abgesetzt. Der Innenraum der Kirche wurde so farblich gestaltet, dass sich die Farben dem mäßigen verzierten Barock und den doppelten Holzsäulen toskanischer Nachbildung, anpassten. Das Holzgewölbe ziert ein Deckengemälde»Christus und zwei Apostel«von Johann Adam Gottwald Kühn, Schmiedefeld (1794 bis 1866). Dieses wurde später nicht originalgetreu restauriert. Auch heute schmücken schlichte helle Farben die Kirche aus. Die Farben des prächtigen Orgelprospekts, das aus der Kreuzkirche in Dresden stammt, runden das gesamte farbliche Bild ab. Kirchliche Nachrichten Erlöserkirche Die Schmiedefelder Malerin Gitte Mörstedt präsentiert zum gegebenen Anlass, einen kleinen Querschnitt ihrer Arbeiten aus über drei Jahrzehnten Malerei in der Erlöserkirche. Schmückestraße 14»Alte Schule«Das Erdgeschoss der damaligen neuen Schule, das 1844 erbaut wurde, hebt sich vom Fachwerk der übrigen Gebäude der Ortschaft erheblich ab. Es zeigt die typischen Merkmale einer hennebergischen-fränkischen Fachwerkbauweise mit dem Andreaskreuz und der reichhaltigen Verzierungen. Die Eckpfeiler wurden mit mystischen Figuren des 16. Jahrhunderts versehen, die das Böse von den Kindern fernhalten sollte. Das Fachwerk wurde mit Felssteinen ausgefacht, die später verputzt wurden. Das Fachwerk trug nach 1899 eine rötliche Farbe. Die Fächer waren weiß abgesetzt. Alte Schule Führungen zu den einzelnen Objekten finden jeweils um und Uhr mit Treffpunkt an der Touristinformation Schmiedefeld am Rennsteig, Marktstr., statt. Klaus Dieter Völker Ortschronist, Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Gottesdienste Schmiedefeld: Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Verabschiedungsgottesdienst Pfarrer Söllig anschl. Kirchenkaffee im Gemeindehaus Freitag, Uhr Eröffnung der Kirmes vor der Kirche Sonntag, Uhr Kirmesgottesdienst Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Gottesdienst in Vesser Gottesdienste Vesser: Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Kindertreff: Sommerpause Konfirmanden: Sommerpause Gemeindekirchenrat: Montag, Uhr Kirchenmusik: (ab ) Chorproben donnerstags Uhr Urlaubsvertretung: Pfarrer Söllig hat ab 18. August Urlaub und geht anschließend in den Ruhestand. Vertretung für Amtshandlungen: Superintendent Herzfeld, Suhl, Kirchgasse 10, Tel Pfarrer Meinhold, Suhl, Kirchgasse 6, Tel Pfarrerin Flemming, Schmiedefeld, Marktstr. 1, Tel Es grüßen herzlich Pfarrer K. Söllig, Kantorin A. Ehrhardt und Katechetin N. Mayer

12 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Vereine und Verbände Herzliches Dankeschön Am war bei strahlenden Sonnenschein die Traditionsmannschaft von FC Rot-Weiß Erfurt zu Gast auf dem Schmiedefelder Sportplatz. Wir hofften auf schönes Wetter, ordentlichen Fußball, viele Gäste und viel Spaß. Und all das gab es an diesem Tag. Es war wie erhofft das gelungene Saisonhighlight, denn wann hat man schon mal ehemalige Nationalspieler auf unserem Sportplatz. Rot Weiß Erfurt und SV Rennsteig Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Alt Herrenspielern, Helfern, Gästen, den Einlaufkindern und natürlich auch bei den beiden Juniorenmannschaften, welche das Vorspiel bestritten, bedanken. Ein besonderer Dank geht an den Sportfreund Werner Feist, welcher dieses Spiel erst ermöglichte. Bemalen einer selbst geblasenen Kugel, bitte voranmelden und 1.50 EUR mitbringen, mit Gästekarte frei ab Uhr Dunkelrestaurant Fuchsbau bitte Voranmeldung unter Tel /70195 jeden Freitag ab Uhr in der Pension Anschütz Spezialitäten aus dem hauseigenen Holzbackofen - frisch gebackenes Brot, Thür. u. andere Fisch- und Fleischspezialitäten für Sie frisch zubereitet, Vorbestellung unter Tel /61385 jeden Sonntag Uhr Erlöserkirche, evangelischer Gottesdienst täglich möglich - Wildbeobachtung, Anmeldung unter / Vorführungen der Tierglasbläserei Ehrhardt Mo - Fr 9-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr, So Uhr, Tel / Bunkermuseum Rennsteighöhe täglich geöffnet, Tel / Besucherbergwerk und Museum»Schwarze Crux«geöffnet außer Do tägl Uhr, Tel / Kutschfahrten und Reiten mit Uwe Kummer, Anmeldung unter Tel Fahrradverleih bei Schreiber, Pension»Im Kurpark«Tel /6360 Änderungen behalten wir uns vor. Kirmes in Schmiedefeld am Rennsteig Der Vorstand des SV Rennsteig Veranstaltungen Veranstaltungen Monat September Montag um Uhr und um Uhr Basteln in der Touristinformation Dienstag um Uhr Basteln in der Touristinformation Donnerstag um Uhr Seniorentreff im Hotel»Endspurt«Sonntag und Tag des offenen Denkmals zum Thema Farbe Uhr Treffpunkt Touristinformation - Führungen (Wohnhaus Bahnhofstr. 31,»Alte Schule«, Marktstr. 3 und Erlöserkirche mit Ausstellung Malerei von Gitte Mörstedt) jeden Dienstag um Uhr Treffpunkt Reservatsverwaltung Waldstr. 1 - geführte Wanderung im Biosphärenreservat Dauer max. 3 Stunden, Thema: Wo einst der Köhler lebte jeden Dienstag um Uhr Busfahrt ins Thermalbad nach Rodach, ab Parkplatz Haus Am Hohen Stein Anmeldung unter Firma Endter, Tel /60732 jeden Mittwoch um Uhr Treffpunkt Touristinformation Gästebegrüßung mit einem zünftigen Schluck, anschl. lernen Sie Ihren Urlaubsort auf einer Tour mit dem Ortschronisten kennen, bitte voranmelden u EUR mitbringen, mit Gästekarte 1,50 jeden Donnerstag um Uhr am Bahnhof Renntsteig Treffpunkt zur geführten Wanderung im Biosphärenreservat Vessertal zum Thema:»Wälder, Wiesen, Wasser - erleben und erfahren, Dauer max. 2,5 Stunden jeden Donnerstag ab Uhr in der Tierglasbläserei Roland Ehrhardt - Liebe Schmiedefelderinnen und Schmiedefelder, liebe Gäste,»Ein großer Teil des Fortschreitens besteht darin, dass wir fortschreiten wollen.«- so sagte es schon einst der römische Philosoph Seneca. Die Jahre vergehen und unser Ort entwickelt sich immer weiter - der Fortschritt in Schmiedefeld ist nicht nur zu sehen, er ist auch für alle spürbar. Neben all den gegenwärtigen und zukünftigen Großbaustellen, die unseren Erholungsort voranbringen, ist die Aufwertung auch durch das Vereinsleben, die kulturellen Veranstaltungen oder den Wandel der Ortsstrukturen deutlich wahrzunehmen. Der Fortschritt in Schmiedefeld steht nicht still und das wollen wir auch nicht. Deshalb laden wir euch ein, eine kommende Tradition mit uns zu feiern: die 2. Schmiedefelder Zeltkirmes. Das tosende Feuerwerk des letzten Jahres heißt es zu übertreffen. Dieser Herausforderung sind wir uns bewusst. Wir, der Kirmesverein, möchten erneut ein traditionsreiches Fest für Jung und Alt auf die Beine stellen, welches sehr lange im Gedächtnis aller Schmiedefelder und Gäste bestehen bleiben soll. Aus diesem Grund haben wir keine Kosten und Mühen gescheut, um euch ein Feuerwerk an großartigen Showacts auf die Bühne des Festzelts am Schmiedefelder Sportplatz zu holen. Freitagabend ab 18 Uhr eröffnen die Rehbachtaler unsere 2. Zeltkirmes. Danach bringen die Schmiedefelder die bekanntesten Musikkünstler vom roten Teppich direkt auf die Bühne. Vom Altrocker bis hin zur Schlagerqueen - bei diesem Spektakel ist für jeden das Richtige dabei. Im Anschluss sorgen DJ Kalle und DJ Deetraxx für ausgelassene Stimmung im Zelt. Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen, denn ein Teil des Erlöses von diesem Abend kommt den Jüngsten aus unserem Dorf zu Gute: den Kindern aus dem Schmiedefelder Kindergarten. Hier soll ein Teil der Einnahmen für die Verschönerung des Außenbereichs verwendet werden. Nach einer langen, durchfeierten Nacht geht es für die Kirmesgesellschaft am Samstagmorgen ab 8 Uhr auf zum Ständchen durch den Ort. Die Burschen und Bräute werden vom Stützerbacher Blasorchester bei ihrer Tour begleitet. Gemütlich geht es bei Kaffee und Kuchen am Nachmittag im Festzelt zu. Wer es lieber deftig mag, der lässt es sich im Biergarten gut gehen mit Frischem vom Rost oder Kühlem aus dem Zapfhahn. Auch hier sorgt DJ Kalle wieder für ein abgerundetes musikalisches Programm. Am Abend ruft die Partyband Hess ab 20 Uhr zum traditionellen Kirmestanz mit Gute-Laune-Garantie.

13 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Den Sonntagmorgen begehen die Burschen und Bräute mit einem lachenden und einem weinenden Auge - Pfarrer Klaus Söllig geht in seinen wohlverdienten Ruhestand. Der Verein bedankt sich recht herzlich für sein Mitwirken an den vergangenen Kirmesveranstaltungen. Den Kirmesgottesdienst werden Herr Seifart aus St. Kilian und Herr Gleicke aus Schleusingen halten. Zum zünftigen Frühschoppen wird ab Uhr mit den Rehbachtalern eingeladen. Hier können sich die Gäste auf Knölle mit Braten und Rotkraut aus der Fleischerei Kummer freuen. Nachdem alle kulinarisch versorgt sind, startet um 14 Uhr der Kirmesumzug mit dem Stützerbacher Blasorchester durch Schmiedefeld. Im Anschluss lädt die Kinderkirmes Jung und Alt zu einem ereignisreichen Nachmittag ein. Um der 2. Schmiedefelder Zeltkirmes dann einen gebührenden Abschluss zu bescheren, wird sie um 18 Uhr im Festzelt beim traditionellen Kirmesbegräbnis feierlich beerdigt. Der Kirmesverein Schmiedefeld hofft auf ein zahlreiches Erscheinen und Unterstützung der Schmiedefelder und seiner Gäste. Wir wollen die Generationen an diesem Festwochenende zusammenbringen und so unsere Tradition aufrechterhalten.»wir wollen fortschreiten, denn Tradition bedeutet Fortschritt, der verbindet!«euer Kirmesverein Schmiedefeld e.v. Der Vorstand

14 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Heimattheater mit der Theatergruppe Schmiedefeld Die Spätlesekönigin Eine Komödie in 3 Akten von Maria Warmuth Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück. Es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt. (Seneca) Bunt wird es bei uns auch dieses Mal wieder zugehen. Sie haben noch nie den Alltag auf einem Weingut erlebt? Na dann haben Sie ja etwas verpasst! Aber wenn Sie wollen und etwas neugierig sind, dann können Sie das ja nachholen. Die Geschwister, die dieses Weingut von ihrem Vater geerbt haben, sind arg in Bedrängnis. Es geht nämlich erst dann in ihren Besitz über, wenn sie vor ihrem 50. Geburtstag geheiratet haben. Vielleicht haben Sie ja bis Anfang Oktober, wenn wir unser Stück spielen, einen Partner gefunden?? Das könnte aber sehr schwierig werden, denn»matthäus«engelhardt sucht seit achtzehn Jahren nach seiner Claudia, die bei Nacht und Nebel verschwand.»apolonia«monika hätte ja einen Bräutigam, doch dieser hält sie seit Jahren hin. Doch wenn Sie alle fest daran glauben, dass alles gut wird, dann wird auch alles gut! Das versprechen wir Ihnen und freuen uns sehr auf Ihren Besuch. Also dann - bis zum Oktober! Ach übrigens, unser Weingut befindet sich in Vesser. Und damit auch Sie die Spätlese in vollen Zügen genießen können, nutzen Sie den zur Verfügung stehenden Bus-Shuttle. Außerdem suchen wir all unsere Stühle zusammen, damit Sie sich eineinhalb Stunden lang beruhigt anlehnen können zu unserem Theaterstück: Die Spätlesekönigin Hexe Zirlibirl Uhr»Dr. Faust«Das Leben und die Höllenfahrt in einer aktionsreichen Puppenshow. Freitag, Uhr»Rosen - Linden...berg««Tribute - Show» Zwei charismatische Stimmen singen im Duett und präsentieren ihre Welthits im Solo. Spätlesekönigin Ort: Offenstall Vesser Termine: Samstag 4. Oktober um Uhr Sonntag 5. Oktober um Uhr Samstag 25. Oktober um Uhr Sonntag 26. Oktober um Uhr Rosen...Lindenberg Dienstag, Uhr»Lach mal wieder«mit heiteren Texten und frivolen Karikaturen. Samstag, Uhr»Noch n Gedicht«Frei nach dem Meister der gehobenen Heiterkeit H. Erhard. Donnerstag, Uhr»Spaß am Ärger«Satirisches Kabarett mit Jörg von Tolk und Al de Mut. Samstag, Uhr»Hoko s Rentnerband / WeimarSwingtime«New Orleans & Schlager Einlass jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Busshuttle ab Schmiedefeld: Haltestellen Ilmenauer Str., Kino, Suhler Str. und Ecke Schule Abfahrt Samstag um Uhr und Sonntag um 14 Uhr Kartenverkauf und Vorbestellung in der Touristinformation, Tel /61324 Das Cafe Harlekin lädt ein Dienstag, Uhr»Kaspers Abenteuer«Ein lustiges Handpuppenspiel»Hexe Zirlibirls süße Träume«Hoko s Rentnerband

15 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Donnerstag, Uhr»Tingeltangel«Comedy, Songs & kuriose Gedanken. Donnerstag, Uhr»Noch n Gedicht«Frei nach dem Meister der gehobenen Heiterkeit H. Erhard. Montag, Uhr»Unterwegs durch Thüringen«Familienprogramm, eine Videoreportage mit Hinweisen auf attraktive Wander- und Ausflugsziele. Donnerstag, Uhr»Rosen & Linden... bergtribute - Show«Marianne Rosenberg und Udo Lindenberg treffen sich musikalisch auf einer Bühne. Freitag, Uhr»J.A.G.«im Konzert Oldies, Country & Rock. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team vom Café»Harlekin«Info + Reservierungen Tel /61839 info@cafe-harlekin.de Musikalische Nachmittage Berthold Kellermann mit Schüler Beginn ist beide Male um Uhr. In gewohnter Weise versorgen einheimische Gastronomen mit Speisen und Getränken. Gemeinde Frauenwald im Kurpark Brauplatz Altersjubiläen Kurpark Brauplatz Wir laden recht herzlich ein zu 2 musikalischen Nachmittagen jeweils Sonntag den 10. August 2014 mit Sven Meisezahl Geburtstagsglückwünsche zum 68. Geburtstag Frau Wogau, Margarete zum 75. Geburtstag Herrn Kahl, Siegfried zum 73. Geburtstag Frau Schmidt, Renate zum 68. Geburtstag Herrn Wagner, Rolf zum 73. Geburtstag Herrn Draheim, Peter zum 82. Geburtstag Frau Herzer, Irmgard zum 78. Geburtstag Frau Kehler, Ingeborg zum 74. Geburtstag Frau Pfeuffer, Renate zum 72. Geburtstag Frau Ewald, Doris zum 68. Geburtstag Herrn Reiß, Wolfgang zum 92. Geburtstag Frau Kummer, Anneliese zum 80. Geburtstag Frau Wilm, Gerda zum 78. Geburtstag Frau Beetz, Erika zum 84. Geburtstag Herrn Ziemer, Horst zum 72. Geburtstag Frau Weißleder, Heidemarie OT Allzunah zum 76. Geburtstag Frau Spindler, Ruth q q q q q q q q Kirchliche Nachrichten Sven Meisezahl und am 31. August 2014 mit der Musikschule Sonnenschein - Berthold Kellermann und seine Musikschule Gottesdienste in der Kirche Sonntag, Uhr Gottesdienst in Schmiedefeld zur Verabschiedung von Pfarrer Söllig Sonntag, Uhr Taufgottesdienst Sonntag, Uhr Lesegottesdienst Seniorenkreis Mittwoch Uhr im Gemeindehaus Im September findet wegen Urlaub kein Seniorenkreis statt.

16 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 9/2014 Kinder und Teenies 20./ und 03./ Uhr oder nach Vereinbarung Kindertreff in der Grundschule Stützerbach - nähere Informationen werden nach Schuljahresbeginn an die Kinder gegeben. zum Mitmachen Natur erleben mit allen Sinnen - Veranstaltung Kinderfrühstück im Gemeindehaus Frauenwald wieder im September (Versuche mit Wasserwirbel und Wahrnehmung, mit Frau Schwanholt. Kontakt Kinder unter der Nummer oder unter schwanholts@gmx.de aufnehmen. Teentreff im Gemeindehaus Schmiedefeld (Klasse 5-7) wieder Videoclips, Namensfindung u.s.w.) in der Touristinformation Frauenwald, Nordstraße 96 Anmeldung ( ) bis Dienstag Uhr am 11. September - jeweils von Uhr bis 17 Uhr mit Frau Mayer und Frau Flemming Uhr Florianfest Uhr: Technik-Ausstellung der Feuerwehr Änderungen vorbehalten, informieren Sie sich bitte auch an den Schaukästen Pfarrerin Flemming hat Urlaub vom bis Die Vertretung finden Sie in den Schaukästen Mittagszeit: Essen aus der Gulaschkanone und Bratwurst, Rostbrätel ab ca Uhr: Schauvorführungen der Feuerwehr Veränderungen in den Pfarrstellen Frauenwald und Schmiedefeld Mit der Verabschiedung von Pfarrer Söllig in den Ruhestand am wird der bereits angekündigte Zusammenschluss der beiden Pfarrstellen zu einer großen Pfarrstelle Schmiedefeld vollzogen. Das Gebiet der VG Rennsteig entspricht dann der Pfarrstelle Schmiedefeld. Vertreter aus allen drei Kirchengemeinden haben sich im Vorfeld des Zusammenschlusses über die zukünftigen Gottesdienstzeiten beraten. Das Ergebnis ist so: Es wird jeden Sonntag um 9 Uhr einen Gottesdienst in Schmiedefeld geben, anschließend um Uhr einen Gottesdienst in Frauenwald oder in Stützerbach. Die Nachmittagszeiten werden nur zu besonderen Anlässen und an Festtagen genutzt. Bitte beachten Sie die veränderten Anfangszeiten! Eine weitere Veränderung wird es bei den Sprechzeiten von Pfarrerin Flemming geben: Die wöchentlich angebotene Sprechzeit wurde nicht genutzt. Bewährt hat sich dagegen eine Verabredung nach telefonischem Kontakt. So soll es auch künftig sein. Bitte rufen Sie in Schmiedefeld an oder senden Sie eine . Tel.: oder anne-k.flemming@web.de Veranstaltungen Veranstaltungsplan Frauenwald / Allzunah 18./ und 01./ Uhr geführte Wanderung mit Überraschung Wissenswertes über Heilkräuter, Naturphänomene, Gebiets-Geschichte u.v.m. Treffpunkt: Touristinformation Frauenwald Wöchentliche Angebote Di jeden Dienstag Uhr Busfahrt ins Thermalbad nach Rodach Anmeldung bis Montag Uhr unter Tel.: Mi jeden Mittwoch und Donnerstag Uhr Jugendclub Nordstraße 65, Tel.: Do Heimatstube Südstraße 25 geöffnet 9.30 Uhr Uhr wenn geschlossen Anmeldung Tel.: Uhr geführte Ortswanderung (Mindestteilnehmer 3 Personen) Anmeldung bis Mittwoch Uhr, Tel.: Täglich Reiten am Rosenberger Reiterhof Anmeldung: Tel.: Täglich Führung zur Wildbeobachtung Anmeldung bei Förderverein Br. Vessertal - Thüringer Wald e.v. Tel.: oder

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