Konzept der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern

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1 Konzept der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern 1. Oktober 2013 Matias Dabbene, Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern

2 Inhalt 1. Einleitung Gegenstand und Auftrag Grundlagen Fachliche Grundlagen Jugendförderung Aufwachsbedingungen Partizipation Gesetzliche Grundlage Strukturelle Grundlagen Vision Zielgruppen Ziele und Aufgabereiche Leistungskatalog Fachliche Haltung Qualitätssicherung und Dokumentation Arbeitsprinzipien Methoden Ressourcen Zeitliche Ressourcen Finanzielle Ressourcen Literatur- und Quellenverzeichnis Fussnoten

3 1. Einleitung Der Bezirk Affoltern setzt sich aus 14 Gemeinden zusammen, die über ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Angebot in der Jugendförderung verfügen. 1 Der Bedarf nach einem Konzept/Zielentwicklung der Stelle des Jugendbeauftragten Bezirk Affoltern wurde anhand von drei Aspekten legitimiert: verschiedene Feststellungen und Erfahrungen in der täglichen Arbeit des Jugendbeauftragten, Ergebnisse der Bestandsaufnahme Bezirk Affoltern, regionaler und innovativer Charakter der Stelle. Die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern besteht seit April 2012 und ist seither ein festes Dienstleistungsangebot innerhalb der Gemeinden des Bezirks Affoltern. Das vorliegende Konzept hat zum Ziel, der Stelle des Jugendbeauftragten eine Basis auf fachlicher und organisatorischer Ebene zu geben. Das Konzept zeigt zentrale Arbeitsschwerpunkte der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern auf und definiert deren Dienstleistungen und Unterstützungsangebote für die 14 Gemeinden des Bezirks Affoltern. Erarbeitet wurde dieses Konzept durch den Inhaber der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern mit fachlicher Begleitung und Beratung durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz. Durchgeführt wurde dazu eine Bestandsaufnahme (Dokumentation bestehender Angebote und Strukturen im ausserschulischen Bereich), eine Bedarfsanalyse (Erhebung des Unterstützungsbedarfes von Leistungserbringenden im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Gemeindebehörden) sowie eine darauf aufbauende Sequenz der Ziel- und Massnahmenentwicklung. Das Konzept fasst die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse zusammen und wurde von den entsprechenden Vorgesetzten (contact und Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), der Bildungsdirektion Kanton Zürich) unterstützt und genehmigt. 2. Gegenstand und Auftrag Angesichts sich verändernder Bedürfnisse der sich wandelnden Gesellschaft hat die Schweizer Regierung mit der «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» die aktuelle Jugendpolitik als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung von Jugendlichen definiert. 2 Die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern befasst sich mit den beiden Bereichen der Förderung und der Mitwirkung (resp. Beteiligung) von Jugendlichen in der Gesellschaft. Die Förderung von Jugendlichen begrenzt sich dabei nicht auf die Gestaltung der Angebotsebene, sondern befasst sich in einem erweiterten Sinne mit den Aufwachsbedingungen von Jugendlichen. In diesem Zusammenhang definiert sich der Gegenstand der Stelle Jugendbeauftragter im Bezirk Affoltern auf die Jugendförderung 3, die Aufwachsbedingungen und die Beteiligung der Jugendlichen im Bezirk Affoltern. Demnach werden drei Ebenen von der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern in den einzelnen Gemeinden und im Bezirk gefördert: 3

4 Ebene 1: Angebote und Leistungen in der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderung) Ebene 2: Förderung von Strukturen für Bedingungen des Aufwachsens von Jugendlichen (Aufwachsbedingungen) Ebene 3: Förderung der Mitwirkung/Beteiligung von Jugendlichen (Partizipation) 3. Grundlagen 3.1. Fachliche Grundlagen Jugendförderung Jugendförderung wird im vorliegenden Konzept entsprechend der Definition des Kantonalen Beauftragen Kinder- und Jugendförderung verstanden. 4 Die Zielgruppe der Jugendförderung umfasst nach der Konferenz der Kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung (KKJF) das Kindergartenalter bis zu den jungen Erwachsenen, also eine Altersspanne von ca. 4 bis 25 Jahren. In diesem Konzept umfasst die Jugendförderung Jugendliche im Alter von 10 bis 20 Jahren. Die KKJF kennt fünf Arbeitsfelder der Jugendförderung in der Schweiz: Offene Kinder- und Jugendarbeit Verbandsjugendarbeit Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit Politische Kinder- und Jugendarbeit Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit Aufwachsbedingungen Unter Aufwachsbedingungen werden Strukturen für die Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Jugendlichen in den einzelnen Gemeinden des Bezirks Affoltern und im gesamten Bezirk verstanden. 4

5 Partizipation Partizipation hat vielfältige Formen und Ausprägungen. Sie meint eine aktive Beteiligung am alltäglichen Leben und im Gemeinwesen, aber auch eine Beteiligung in Bezug auf die Gestaltung der Aufwachsbedingungen und die Nutzung und (Um-)Verteilung gemeinsamer Ressourcen. Partizipation kann ungeplant (spontan) und geplant stattfinden, mit und ohne klar definierte Rahmenbedingungen. 5 In diesem Konzept wird unter Jugendpartizipation die freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten von Jugendlichen in Bezug auf öffentliche Entscheidungsprozesse auf Gemeinde-, Kantons und Bundesebene sowie auf der Ebene der ausserschulischen Jugendarbeit verstanden. Die Jugendpolitik im engeren Sinne soll die Mitwirkung der Jugendlichen im Rahmen partizipativer Strukturen und Projekte ermöglichen Gesetzliche Grundlage Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, welches seit Januar 2013 in Kraft ist, umfasst die Jugendförderung alle Formen der Unterstützung von Angeboten, Diensten, Einrichtungen und Trägern der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Es ist zu bemerken, dass in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die Konzipierung, Planung und Umsetzung der Jugendförderung zuständig sind. Die Jugendförderung wird auf Kantonsebene in der Kantonsverfassung festgehalten. Der Kanton Zürich regelt seine Jugendförderung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom März Dabei ist nach dem Gesetz der Bereich Jugendförderung an die Gemeinden delegiert. Im 4. Abschnitt wird die Jugendarbeit als ergänzende Leistung aufgeführt. Beim Paragraphen über die ausserschulische Jugendarbeit wurde eine Kann-Formulierung gewählt, d.h. die Gemeinden sind nicht verpflichtet, Jugendarbeitsangebote anzubieten. Es ist wichtig zu betonen, dass unter Jugendförderung (ausserschulische Jugendarbeit) nicht nur die offene Jugendarbeit als Leistungserbringer verstanden wird. Im Sinne der Definition der Kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung und des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes gehören in diesem Grundlagepapier weitere Anbieter wie die Verbandsjugendarbeit, die kirchliche Jugendarbeit, Vereinsjugendarbeit etc. ebenfalls zu den Leistungserbringern der ausserschulischen Jugendarbeit auf kommunaler, regionaler, kantonaler und nationaler Ebene. Nebst den nationalen Bestimmungen sind für die Jugendförderung weitere wichtige Grundlagen auf internationaler Ebene zu nennen: die allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948; die UN-Kinderrechtskonvention; die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung der WHO Strukturelle Grundlagen Es ist zu bemerken, dass die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern contact (siehe Leistungsvereinbarung Führung der Jugendberatungsstelle contact im Auftrag der Gemeinden des Bezirks Affoltern vom 2. November 2011) angegliedert ist und dementsprechend agiert. 5

6 4. Vision Die Stelle des Jugendbeauftragten Bezirk Affoltern setzt sich für die Entwicklung und Verbesserung der Aufwachsbedingungen der Jugendlichen in den einzelnen Gemeinden des Bezirks Affoltern ein. Gezielt wird die soziale, kulturelle und politische Teilhabe von Jugendlichen in den einzelnen Gemeinden des Bezirks gefördert, damit diese selbständig und in eigener Verantwortung ihre Aufwachsbedingungen mitgestalten können. Die Gestaltung förderlicher Aufwachsbedingungen für Jugendliche widerspiegelt sich in der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Standortes Bezirk Affoltern. Die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern basiert auf einem Commitment der 14 Ämtler Gemeinden und ist in dieser Form einzigartig in der Schweiz. Das Modell dieser Stelle soll nachhaltig in den Bezirksstrukturen der Jugendförderung verankert, kontinuierlich weiterentwickelt und nach fachlichen Kriterien regelmässig evaluiert werden. 5. Zielgruppen Die Zielgruppen der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern sind: 1. Leistungserbring er, Organisationen und Initiativen im Jugendförderung sbereich Leistungserbringer: Offene Jugendarbeit, Kirchliche Jugendarbeit Organisationen: Verbandsjugendarbeit (Pfadi, CEVI, Jungwacht-Blauring), Jugendvereine Initiativen: Jugendliche, Fachpersonen, PolitikerInnen, Eltern, etc. 2. Akteure in den politischen Gemeinden Gemeinderat Gemeinde- und Bezirksbehörde Jugendkommissionen Betriebskommissionen 3. Jugendliche (im Alter von 10 bis 20 Jahren) Direkt in Projekten Indirekt durch Leistungserbringer der Jugendförderung und durch die Akteure in den politischen Gemeinden 6. Ziele und Aufgabereiche 9 Im Folgenden werden einerseits die Zielsetzungen und die entsprechenden Massnahmen resp. Leistungen der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern auf drei unterschiedlichen Ebene mit den entsprechenden Leitzielen beschrieben, andererseits werden die Leitziele operationalisiert und dementsprechend dargestellt. 6

7 Ebene 1: Angebote und Leistungen in der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderung) ) Strategisches Ziel / Wirkungsziel 1: Förderung des Austausches und der Zusammenarbeit unter Zielgruppen (Leistungserbringer, Organisationen und Akteure in der politischen Gemeinde) im Bezirk Affoltern. (ZIELGRUPPE 1 und 2) Handlungsziel 1.a.: Der Jugendbeauftragte stellt sicher, dass in den Gemeinden, in gemeindeübergreifenden Gefässen und im Bezirk Strukturen vorhanden sind, damit sich lokale Leitungserbringer und Organisationen austauschen, sich vernetzen und zusammenarbeiten können. Massnahme 1.a.: - Form: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von Vernetzungstreffen mit LeiterInnen aus der offenen Jugendarbeit im Bezirk. - Regelmässigkeit: 5 Mal im Jahr. - Inhalt: Inputs, Themenbezogene Arbeit, Informationen, Gemeinsame Haltungen / Standards entwickeln. Strategisches Ziel / Wirkungsziel 1: Förderung des Austausches und Zusammenarbeit mit den Zielgruppen (Leistungserbringer organisationen und Akteure in der politischen Gemeinde) im Bezirk Affoltern. (ZIELGRUPPE 1 und 2) Handlungsziel 1.b.: Der Jugendbeauftragte stellt sicher, dass Strukturen vorhanden sind, damit sich Akteure in den politischen Gemeinden vernetzen und austauschen können. Handlungsziel 1.c.: Der Jugendbeauftragte initiiert und fördert lokale Vernetzungen der kommunalen Akteure im Bereich Jugend. Massnahme 1.b.: - Form: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von Treffen mit SozialvorsteherInnen. - Regelmässigkeit: Halbjährlich. - Inhalt: Inputs, Themenbezogene Arbeit, Informationen, Gemeinsame Haltungen / Standards entwickeln. Massnahme 1.c.: Initiierung, Planung und Durchführung von Jugendkonferenzen (kommunal und regional). Regelmässigkeit: jährlich Inhalt: Anliegen der Jugendlichen einholen. Handlungsziel 1.d.: Massnahme 1.d.: Der Jugendbeauftragte stellt sicher, dass fachlich relevante Informationen an Zielgruppen (Akteure in den politischen Gemeinden und Leistungserbringer) gelangen. - Teilnahme und Mitarbeit in der kantonalen Steuergruppe der Jugendbeauftragten. - Teilnahme an der Sozialvorständekonferenz - Kooperation mit Fachhochschulen. - Fachrelevante Informationen an Zielgruppen weiterleiten (Mailing Website). 7

8 Strategisches Ziel / Wirkungsziel 2: Fachliche (Weiter-)Entwicklung und Professionalisierung von ausserschulischen Angeboten und Projekten für Jugendliche im Bezirk Affoltern. und Projekten für Jugendliche im Bezirk Affoltern Strategisches Ziel / Wirkungsziel 2: Fachliche (Weiter-) Entwicklung und Professionalisierung von ausserschulischen Angeboten und Projekten für Jugendliche im Bezirk Affoltern. (ZIELGRUPPE 1 und 3) Handlungsziel 2.a.: Es besteht eine Anlauf- und Beratungstelle für Leistungerbringer, Organisationen und Initiativen im ausserschulischen Bereich. Handlungsziel 2.b.: Der Jugendbeauftragte erarbeitet fachliche Standards im ausserschulischen Bereich. Handlungsziel 2.c.: Der Jugendbeauftragte fördert die Umsetzung fachlicher Standards und Qualitätskriterien in der ausserschulischen Jugendarbeit. Massnahmen 2.a.: - Der Jugendbeauftragte bietet der Offenen Jugendarbeit, Verbandsjugendarbeit, Kirchlichen Jugendarbeit, Vereinsjugendarbeit etc. fachliche Beratung und Unterstützung bei Bedarf an. - Der Jugendbeauftragte ist eine Anlaufstelle für Leistungserbringer und Projekte bei fachlichen Fragen. Massnahme 2.b.: - Recherche fachlicher Standards - Best Practice-Modelle - Fachdiskurs - Übertragung auf lokale / bezirksweite Ebene Massnahme 2.c.: - DerJugendbeauftragter stellt den Leistungserbringern, Organisationen und Initiativen im ausserschulischen Bereich Definitionen und fachliche Standards zur Verfügung. - Der Jugendbeauftragte begleitet die lokale Leistungserbringer, Organisationen, Angebote und Projekte bei der Umsetzung fachlicher Standards je nach Bedarf und Auftrag. Ebene 2: Förderung von Strukturen für Bedingungen des Aufwachsens von Jugendlichen (Aufwachsbedingungen) Strategisches Ziel / Wirkungsziel 3: Förderung und Unterstützung förderlicher Aufwachsbedingungen von Jugendlichen auf Gemeindeund Bezirksebene. Projekten für Jugendliche im Bezirk Affoltern. 8

9 Handlungsziel 3.a.: Strategisches Ziel / Wirkungsziel 3: Förderung und Unterstützung förderlicher Strukturen/Aufwachsbedingungen von Jugendlichen auf Gemeinde- und Bezirksebene. (ZIELGRUPPE 1 und 2) - Der Jugendbeauftragte setzt sich aktiv für bedarfsorientierte Angebote im ausserschulischen Bereich und für förderliche Aufwachsbedingungen in den politischen Gemeinden ein. - Der Jugendbeauftragte stellt den Leistungserbringern, Organisationen und politischen Gemeinden Wissen und Unterstützung zur Verfügung, damit das ausserschulische Angebot für Jugendliche bedarfsorientiert geplant und weiterentwickelt werden kann. Handlungsziel 3.b.: - Der Jugendbeauftragte fördert die Umsetzung fachlicher Standards in der Jugendförderung. Massnahme 3.a.: - Bestandsaufnahme / Bedarfsanalysen. - Erarbeiten von Empfehlungen / Vorschlägen zur Angebotsinitiierung / Weiterentwicklung. Massnahme 3.b.: - Wissen aufbereiten und zur Verfügung stellen. - Beratung und Begleitung bei Entwicklung und Unterstützung von Leitbildern/ Jugendpolitischen Zielsetzungen / Aufgaben und Kompetenzen der Jugendkommissionen. - Weiterbildung / Fachinputs je nach Auftrag und Bedarf, beispielweise bei Jugendkommissions-Mitgliedern. Ebene 3: Förderung der Mitwirkung/Beteiligung von Jugendlichen (Partizipation) Strategisches Ziel / Wirkungsziel 4: Förderung und Weiterentwicklung der Beteiligung und Partizipation von Jugendlichen im Bezirk Affoltern.Projekten für Jugendliche im Bezirk Affoltern. 9

10 Strategisches Ziel / Wirkungsziel 4: Förderung und Weiterentwicklung der Beteiligung und Partizipation von Jugendlichen im Bezirk Affoltern. (ZIELGRUPPE 3) Handlungsziel 4.a.: - Der Jugendbeauftragte stellt sicher, dass Beteiligungsfragen thematisiert und politische Akteure und Leistungserbringer auf diese Beteiligung sensibilisiert werden. - Der Jugendbeauftragte fördert Beteiligungsstrukturen in den Gemeinden und im Bezirk, damit die Themen der Jugendlichen aufgenommen werden. Massnahme 4.a.: - Der Jugendbeauftragte stellt Informationen im Bereich der Jugendbeteiligung und Partizipation bereit. Massnahme 4.b.: - Der Jugendbeauftragte ist Ansprechperson für Initiativen (auch Gruppen) mit Beteiligungsthemen /-fragen. - Der Jugendbeauftragte berät Leistungserbringer, Organisationen, politische Gemeinden und Jugendliche bezüglich Initiierung/Umsetzung von Beteiligungsstrukturen (Formen, Verfahren). - Der Jugendbeauftragte begleitet und berät Beteiligungsprojekte, Leistungserbringer, Organisationen, politische Gemeinden und Jugendliche im Rahmen von Projekten. Massnahme 4.c.: - Der Jugendbeauftragte entwickelt fachliche Standards Expertise. 10

11 Strategisches Ziel / Wirkungsziel 5: Themen der Jugendförderung, Aufwachsbedingungen von Jugendlichen und Jugendbeteiligung werden fachöffentlich und öffentlich thematisiert. Strategisches Ziel / Wirkungsziel 5: Themen der Jugendförderung, Aufwachbedingungen von Jugendlichen und Jugendbeteiligung werden fachöffentlich und öffentlich thematisiert. (ZIELGRUPPE 1,2 und 3) Handlungsziel 5.a.: - Der Jugendbeauftragte thematisiert öffentlich Anliegen der Jugendlichen, Angebote der Jugendförderung und Strukturen der Aufwachsbedingungen von Jugendlichen. Handlungsziel 5.b.: - Der Jugendbeauftragte vertritt in der Fachwelt, im Fachdiskurs und in der Öffentlichkeit eine Fachmeinung zu Themen der Jugendförderung, Aufwachsbedingungen von Jugendlichen und Jugendpartizipation. Strategisches Ziel / Wirkungsziel 6: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der eigenen Stelle als Jugendbeauftragter des Bezirks Affolterns. Strategisches Ziel / Wirkungsziel 6: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der eigenen Stelle als Jugendbeauftragter des Bezirks Affoltern. Handlungsziel 6.a.: - Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Massnahme 6.a.: - Jahresplanung - Sicherstellung von internen Abläufen, z.b. Intake / Erteilung von Aufträgen. - Weiterbildung / Supervision. 11

12 7. Leistungskatalog Auf der Grundlage der dargestellten Zielsetzungen und abgeleiteten Massnahmen der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern lassen sich für die unterschiedlichen Zielgruppen den folgenden Leistungskatalog ableiten: Zielgruppe 1: 1. Leistungserbringer, Organisationen und Initiativen im Jugendförderungsber eich Leistungserbringer: Offene Jugendarbeit, Kirchliche Jugendarbeit Organisationen: Verbandsjugendarbeit (Pfadi, CEVI, Jungwacht- Blauring), Jugendvereine Initiativen: Jugendliche, Fachpersonen, PolitikerInnen, Eltern etc. Leistungen der Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von Vernetzungstreffen. Weiterleitung von fachrelevanten Informationen (Mailing - Website). Erarbeitung fachlicher Standards der Jugendförderung Begleitung bei Umsetzung fachlicher Standards der Jugendförderung. Aufbereitung und Bereitstellung von Fachwissen in Bezug auf Themen der Jugendarbeit und Jugendförderung. Themenspezifische Weiterbildungen/fachliche Inputs. Fachliche Beratung und Unterstützung. Teilnahme und Mitarbeit in der kantonalen Steuergruppe der Jugendbeauftragten. Kooperationen mit Fachhochschulen. Anlaufstelle für fachliche Fragen in direkter Zusammenarbeit mit Jugendlichen. Sicher-/Bereitstellung von Informationen im Bereich der Jugendbeteiligung und Partizipation. Zielgruppe 2: 2. Akteure in den politischen Gemeinden Gemeinderat Gemeinde- und Bezirksbehörde Jugendkommissionen Betriebskommissionen Leistungskatalog: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von Treffen mit SozialvorsteherInnen (Begleitgruppe). Teilnahme an den Sozialvorständekonferenzen. Weiterleitung von fachrelevanten Informationen (Mailing - Website) Initiierung und Planung von kommunalen Jugendkonferenzen. 12

13 Bereitstellung von Definitionen und fachlichen Standards in der Jugendförderung. Durchführung von kommunalen Bestandsaufnahmen und Bedarfsanalysen im Bereich der Jugendförderung. Erarbeitung von Empfehlungen/Vorschlägen zur Angebotsinitiierung / Weiterentwicklung. Aufbereitung und Bereitstellung von Fachwissen über die Jugendförderung und die Aufwachsbedingungen von Jugendlichen. Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Leitbildern/jugendpolitischen Zielsetzungen/Verfahren/Definition von Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Jugendpolitik, Jugendförderung und Jugendpartizipation. Themenspezifische Weiterbildungen und fachliche Inputs (z.b. bei Jugendkommissionsmitgliedern). Anlaufstelle für fachliche Fragen in direkter Zusammenarbeit mit Jugendlichen. Sicher- und Bereitstellung von Informationen im Bereich der Jugendbeteiligung und Partizipation. Fachliche Entwicklung von Standards der Jugendbeteiligung und Jugendpartizipation. Zielgruppe 3: 3. Jugendliche (im Alter von 10 bis 20 Jahren) Direkt in Projekten Indirekt durch Leistungserbringer in der Jugendförderung und durch die Akteure in den politischen Gemeinden Leistungskatalog: Ansprechperson für Initiativen (Projekte) mit Beteiligungsthemen/-fragen. Beratung und Begleitung bei Jugendpartizipationsprozessen. Weitere Leistungen: Anliegen der Jugendlichen, Angebote der Jugendförderung und Strukturen der Aufwachsbedingungen von Jugendlichen werden öffentlich thematisiert. Vertretung einer Fachmeinung zu Themen der Jugendpartizipation, Jugendförderung und Aufwachsbedingungen von Jugendlichen in der Fachwelt, im Fachdiskurs und in der Öffentlichkeit. 13

14 8. Fachliche Haltung Die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern leistet qualitativ hochstehende und fachlich fundierte Arbeit, indem bei der Leistungserbringung sechs Grundlagen berücksichtigt werden: - Fachliche Positionierung und Fachwissen des Jugendbeauftragten - Fachliche Standards zur Gestaltung von ausserschulischen Angeboten und Aufwachsbedingungen in der Schweiz. - Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Empfehlungen (auf den drei Ebenen Gemeinde, Kanton, Bund) - Politische Lage (Gemeinde, Kanton) - Interessen der Involvierten. - Die Stelle des Jugendbeauftragten Bezirk Affoltern versteht sich als eine Dienstleitung und Unterstützungsangebot auf kommunaler und regionaler Ebene für lokale und regionale Akteure in der Jugendförderung und Jugendpolitik. 9. Qualitätssicherung und Dokumentation Die Arbeit des Jugendbeauftragten wird mit Hilfe eines Qualitätssicherungsverfahrens (Qualitätsverständnis: zirkulär und prozesshaft) kontinuierlich überprüft. Die erbrachten Leistungen werden gemeinde- und zielgruppenspezifisch durch den Jugendbeauftragten Bezirk Affoltern erfasst und jährlich dokumentiert. Des Weiteren werden bei der Leistungserbringung unterschiedliche Instrumente verwendet, wie z.b. ein Intake-Formular für die Definition neuer Aufträge, eine Jahresplanung, Jahresbericht, Mitarbeiterbeurteilungen, Jahresziele, welche die Qualität der Arbeit sichern sollen. 10. Arbeitsprinzipien: - Partizipativer Ansatz, in dem die Beteiligten in einem kommunikativen Prozess (Aushandlung) miteinbezogen werden. Die Entscheidungskompetenz bezüglich der Leistungserbringung (Form, Inhalte, Begründungen etc.) liegt beim Jugendbeauftragten. - Es wird vorausgesetzt, dass eine Balance zwischen den politischen Anliegen und den fachlichen Grundlagen angestrebt wird (Aushandlung - Kompromisse). - Der Jugendbeauftragte nimmt nur Aufträge innerhalb der Leistungskataloge von den Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher der 14 Gemeinden entgegen. - Die Stelle Jugendbeauftragter Bezirk Affoltern ist grundsätzlich für alle ersten Anliegen im Jugendbereich da. Alle Anfragen werden aufgenommen und bearbeitet. - Alle Gemeinden werden ausgewogen behandelt. - Bei der Angebotsgestaltung sind diese an die jeweiligen kommunalen Bedarfslagen anzupassen (Prinzip der Bedarfsorientierung). - Der Jugendbeauftragte übernimmt keine privaten Aufträge im Bezirk

15 11. Methoden Der Jugendbeauftragte Bezirk Affoltern verwendet je nach Leistungsbereich unterschiedliche Methoden und Verfahren wie zum Beispiel im Bereich des Projektmanagements, der Beratung und der Jugendhilfeplanung wie beispielsweise Bestandsaufnahmen oder Bedarfsanalysen. 12. Ressourcen Zeitliche Ressourcen Dem Jugendbeauftragten stehen 50%-Stellenprozente, d.h Stunden Jahresarbeitszeit, für die Leistungserbringung für alle 14 Gemeinden zur Verfügung. Da alle Gemeinden gleichwertig zu behandeln sind, werden dementsprechend die zeitlichen Ressourcen gleich auf die 14 Gemeinden verteilt Finanzielle Ressourcen Die finanziellen Ressourcen der Stelle (auch für Projekte) werden im Rahmen des Budgets von contact berücksichtigt. 15

16 13. Literatur- und Quellenverzeichnis AJB Kanton Zürich, Bildungsdirektion (2009). Stellenbeschreibung - Funktion Jugendbeauftragter. AJB Kanton Zürich, Bildungsdirektion und Gemeinde des Bezirks Affoltern (2011). Leistungsvereinbarung Führung der Jugendberatungsstelle contact im Auftrag der Gemeinden des Bezirks Affoltern. Bayerischer Jugendring (2011). Standards für die Kommunale Jugendarbeit in Bayern. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (2008). Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Bundesrat zum Postulat Fehr (2012). Schutz der Kinder und Jugendlichen von Gewalt in der Familie; Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinderund Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (2008). Schweizerische Kinder- und Jugendpolitik: Ausgestaltung, Probleme und Lösungsansätze. Dabbene, Matias (2013). Bestandsaufnahme der Jugendförderung Bezirk Affoltern. Dabbene, Matias (2012). Grundlagepapier Jugendpolitik Bezirk Affoltern. Dachverband Kinder- und Offene Jugendarbeit Schweiz (DOJ) ( ). "Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz - Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen". Dachverband Kinder- und Jugendarbeit Schweiz und okaj zürich. QuK Qualitätskriterien für Gesundheitsförderung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eidgenössische Kinder- und Jugendkommission (EKJ) (2000). Grundlagen Kinder- und Jugendpolitik. Frossard, Stanislas (2003). Entstehung und Entwicklung der Jugendpolitik in den Kantonen. Gerodetti, Julia (2012). Begleitbroschüre zur Fachtagung Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde und Kirchgemeinde. Gerodetti Julia / Stefan Schnurr (2013). Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz In: Deinet, Ulrich/Sturzenhecker, Benedikt (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Kantonale Kinder- und Jugendgesetz (KJHG), Kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten (KKJF) (Mai 2008 und Januar 2010). Standards der Kinder- und Jugendförderung Schweiz, Positionspapier. Kanton St. Gallen, Amt für Soziales (2013). Leitfaden für kommunale Kinder- und Jugendbeauftragte. Leuthard, Doris und Casanova, Corina (2010). Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vom 17. September Nationales Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), Okaj zürich (2012). Definition des Jugendbeauftragten der Konferenz der Kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten im Kanton Zürich. Schnurr, Stefan (2012). Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit. Institut für Kinder- und Jugendhilfe. Spiegel von Hiltrud (2000). Jugendarbeit mit Erfolg. Sven Huber / Peter Rieker (Hrsg.) (2013). Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Theoretische Perspektiven Jugendpolitische Herausforderungen Empirische Befunde. 16

17 14. Fussnoten 1 Vgl. Bestandsaufnahme der Jugendförderung Bezirk Affoltern. April Matias Dabbene 2 Vgl. Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), , S Für eine umfassende Definition der Jugendförderung siehe Grundlagenpapier Jugendpolitik im Bezirk Affoltern vom Juni Vgl. Standards der Kinder- und Jugendförderung Schweiz, Positionspapier Mai 2008 und Januar Vgl. Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), , S Vgl. Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vom 17. September Das Kinder- und Jugendgesetz regelt die Organisation, Leistungen und Finanzierung der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die Familien in ihren Erziehungsaufgaben. Sie (a) dient der Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, (b) fördert die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, (c) trägt dazu bei, Gefährdungen und Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder zu beseitigen. Der Kanton Zürich ist in 5 Jugendhilferegionen gegliedert. Der Bezirk Affoltern bildet mit Dietikon und Horgen eine Jugendhilferegion. Die Jugendhilfestellen sind insgesamt für den Jugendschutz zuständig, d.h. sie beraten Schulen, Behörden und Institutionen im Bereich des Kindesschutzes, der Erziehung und in anderen Fragen, die für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. 8 Vgl. Grundlagenpapier DOJ/AFAJ S In diesem Grundlagenpapier haben die Begriffe Strategische Ziele und Wirkungsziele die gleiche Bedeutung. Mit strategischen Zielen oder Wirkungszielen sind Vorstellungen über wünschenswerte Zustände, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, deren Erreichung durch pädagogische Bemühungen unterstützt werden sollen. (Spiegel 2000, S. 190). Strategische Ziele und Wirkungsziele haben eine orientierende Funktion. Sie begründen die Wahl von Handlungszielen und rechtfertigen diese. Handlungsziele bezeichnen Vorstellungen über die pädagogischen Arrangements, also förderliche Bedingungen, an deren Bereitstellung die Fachkräfte arbeiten und die so die Vorannahme das Erreichen der Wirkungsziele wahrscheinlicher machen. Handlungsziele beziehen sich auch, aber nicht in erster Linie auf die Jugendlichen, sondern vielmehr auf die Herstellung von zielfördernden Zuständen in der Einrichtung und im Umfeld der Einrichtung (Spiegel 2000, S. 179). Unter Massnahmen sind konkrete Handlungen oder Angebote zu verstehen, welche die Erreichung der Handlungsziele anstreben. 10 Gründe dafür: Will den vollen Einsatz für seine Aufgabe als Jugendbeauftragten geben. Private Aufträge würden Gefahr von Rollenkonfusion und Verzettelung beinhalten. Es ist bereits jetzt sehr anspruchsvoll, die verschiedenen Ebenen und Aufträge klar zu definieren. Die Allparteilichkeit gegenüber allen Gemeinden würde erschwert. 17

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