ABSICHTSERKLÄRUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND
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- Vincent Fritz Esser
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1 ABSICHTSERKLÄRUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM VERTEIDIGUNGSMINISTER DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER NEUE PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCH- FRANZÖSISCHE RÜSTUNGSKOOPERATION
2 2 Das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und der Verteidigungsminister der Französischen Republik, im Folgenden als die Teilnehmer bezeichnet - in Anerkennung der dauerhaften und fruchtbaren Beziehungen, die zwischen den Teilnehmern insbesondere im Rüstungsbereich und in den damit verbundenen Bereichen bestehen, - in dem Bewusstsein, dass die deutsch-französische Rüstungskooperation maßgebend für die Entwicklung des europäischen Rüstungssektors ist, - in Bekräftigung ihrer Absicht, diese Beziehungen weiter zu vertiefen und zu stärken, indem sie eine neue bilaterale Kooperationsinitiative auf den Weg bringen, - überzeugt von der wirtschaftlichen Dimension dieser Initiative, - unter Berücksichtigung der Leistungen, die von den fünf bilateralen Arbeitsgruppen in den Bereichen Weltraum, Landsysteme, Hubschrauber, Flugund Flugkörperabwehr und Zulassung militärischer Luftfahrzeuge erbracht wurden, - in Beachtung des Geheimschutzabkommens: Accord entre le Gouvernement de la République française et le Gouvernement de la République fédérale d Allemagne sur la protection des informations classifiées du 15 Mars 2005 / Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen vom 15. März 2005 erklären ihre gemeinsame Absicht zur Erweiterung ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit in den folgenden Kooperationsbereichen.
3 3 1. Weltraum Rückblickend auf eine lange Tradition erfolgreicher Weltraumzusammenarbeit im Bereich der Erdbeobachtung, beabsichtigen die Teilnehmer diese Zusammenarbeit mit der nächsten Generation der Satellitensysteme Composante Spatiale Optique (CSO) und SARah fortzusetzen. Eine intensivere Zusammenarbeit ist auch in Zukunft beabsichtigt, und zwar ab der Systemdefinitionsphase. Die Grundlagen dafür sollten ab 2013 entwickelt werden. Dies kann die Weiterentwicklung einer leistungsstarken Auswertesoftware für die Fusion von Radar- und optischem Bildmaterial umfassen. 2. Landsysteme Bemühungen im Bereich Landsysteme sollen sich auf Konzepte und Technologien konzentrieren, die für die zukünftigen Systeme benötigt werden, beginnend mit der Vorbereitung der nächsten Generation von Bodenkampfsystemen (Main Ground Combat System). Zukünftige Artilleriesysteme und leichte Kampfsysteme sollen ebenfalls untersucht werden. Technologische Lücken sollen bewertet und gemeinsame, auf den Fähigkeitsbedarf ausgerichtete Forschungsaktivitäten auf den Weg gebracht werden. Das Ziel ist die risikoarme Entwicklung und Beschaffung zukünftiger Waffensysteme. 3. Hubschrauber Im Bereich Hubschrauber haben die Teilnehmer dank der Programme Kampfhubschrauber Tiger und NH 90 erfolgreich ihre industriellen Fähigkeiten und Kompetenzen entwickelt. Nichtsdestoweniger haben sich diese Kooperationsprojekte in einigen Fällen zu nationalen Versionen oder Ansätzen entwickelt. Zur Förderung der gemeinsamen Ansätze bezüglich dieser Fähigkeiten und ihrer Entwicklung soll in diesem Bereich der Dialog neu aufgelegt werden.
4 4 Des Weiteren soll kurzfristig eine gemeinsame Bedarfsanalyse durchgeführt werden, die zu einer gemeinsamen Strategie für eine optimierte Beschaffung der benötigten leichten Hubschrauber führen könnte. Die Lösungen sollten sich auf zivile Hubschrauber konzentrieren, mit der Möglichkeit, bei Bedarf militärische Systeme zu installieren. Die absehbaren Fähigkeitsoptionen für schwere Transporthubschrauber sollen in einem gemeinsamen Ansatz festgelegt werden, aufbauend auf den Ergebnissen der NATO und der EU und unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel. 4. Flug- und Flugkörperabwehr Durch das gemeinsame Ziel, langfristig einen europäischen Beitrag zur NATO- Flugkörperabwehr anzubieten, sollen die Teilnehmer diesbezügliche Kooperationsmöglichkeiten in einem Prozess, der insbesondere Italien offen steht, bewerten. Im Hinblick auf die bereits bestehende fachliche Expertise sollen die Teilnehmer als ersten Schritt eine mögliche gemeinsame Lösung für ein modernes, leistungsstarkes europäisches Flug- und Flugkörperabwehrsystem für niedrige Höhen, das bis zum Ende des Jahrzehnts einsatzfähig sein könnte, einschätzen. Eine erste Durchführbarkeitsbeurteilung soll zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. In einem zweiten Schritt soll, unter Berücksichtigung der territorialen ballistischen Flugkörperabwehr der NATO, eine Architektur auf der Grundlage europäischer Systeme festgelegt werden, die sich insbesondere auf gemeinsame Überlegungen hinsichtlich Frühwarnfähigkeiten und Weltraumlagesysteme konzentriert. Dies könnte bis 2030 umgesetzt werden, auch wenn Frühwarnfähigkeiten möglicherweise schon erheblich früher zur Verfügung stehen könnten.
5 5 5. Zulassung militärischer Luftfahrzeuge Die Teilnehmer sollen ihren Dialog über die Luftfahrzeugzulassung mit dem Ziel intensivieren, die gemeinsamen europäischen militärischen Lufttüchtigkeitsforderungen (EMAR European Military Airworthiness Requirements) in einem europäischen Rahmen zu entwickeln und in ihre nationale Vorschriften umzusetzen. Beide Teilnehmer beabsichtigen den zu diesem Zweck unter dem Dach der EVA begonnenen Harmonisierungsprozess zu unterstützen, um in der Militärluftfahrt Einsparpotentiale zur Durchführung gemeinsamer Rüstungsprojekte unter Beibehaltung hoher Sicherheitsbestimmungen zu erzielen. 6. Unbemannte Luftfahrzeuge für mittlere Flughöhen (MALE UAV) Die Teilnehmer sollen eine Einschätzung hinsichtlich möglicher kurzfristiger Lösungen für ISR-Anforderungen (ISR Intelligence, Surveillance and Reconnaissance, Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung) für MALE UAV vornehmen (bis 2014) sowie langfristige Kooperationsmöglichkeiten (bis 2020) bewerten. Hinsichtlich dieser langfristigen Kooperationsmöglichkeiten soll Frankreich mit dem Vereinigten Königreich im Rahmen der bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Staaten Verbindung aufnehmen. 7. A400M Das Programm A400M ist ein Erfolg für die europäische Rüstungskooperation. Um auf diesen Erfolg aufzubauen, die Kosten der logistischen Betreuung in der Nutzungsphase für dieses Luftfahrzeug zu optimieren und die europäische Interoperabilität zu fördern, sollen sich die Teilnehmer für eine weitestgehend gemeinsame Organisation der logistischen Betreuung in der Nutzungsphase einsetzen. Dies soll auch diejenigen Leistungen berücksichtigen, die gemeinsam mit anderen Partnern, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, erbracht werden.
6 6 Des Weiteren sollen die Teilnehmer ihre gemeinsame Arbeit im Hinblick auf die Erweiterung des Schutzes des A400M gegen Bedrohungen durch Boden-Luft- Flugkörper mit Infrarotlenkung fortsetzen. 8. Marinesysteme Die Teilnehmer sollen den Impuls, der durch die gemeinsame Entwicklung eines Schwergewichtstorpedos durch französische und deutsche Unternehmen gegeben wurde, fördern. Zur Vorbereitung zukünftiger Entscheidungen in diesem Bereich sollen die Teilnehmer auf Arbeitsgruppen zurückgreifen. - Fünf bilaterale deutsch-französische Roadmap -Arbeitsgruppen sollen den Dialog zur Rüstungskooperation in den Bereichen Weltraum, Landsysteme, Hubschrauber, Flug- und Flugkörperabwehr und Zulassung militärischer Luftfahrzeuge unter dem Dach der Unterarbeitsgruppe Projekte des deutschfranzösischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates entwickeln. - Diese Roadmap-Arbeitsgruppen sollen nach Bedarf durch weitere Arbeitsgruppen oder durch Arbeitsgruppen, die andere Schlüsselaktivitäten bearbeiten, ergänzt werden, um die deutsch-französische Zusammenarbeit zum Rückgrat der Entwicklung des europäischen Rüstungssektors zu machen. Die Arbeitsgruppen sollen den Teilnehmern einen Kooperationsbericht für jeden der identifizierten Kooperationsbereiche, einschließlich aller diesbezüglichen konkreten Projekte, übergeben. Informationen und Daten können nach Bedarf ausgetauscht werden, um die Bewertung denkbarer Rüstungskooperationsmöglichkeiten zu gestatten; diese Informationen und Daten sollen nur zu Bewertungszwecken (darunter auch die Abfassung der genannten Berichte) verwendet werden.
7 7 Sofern möglich, soll eine gemeinsame Roadmap für den Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus für jede der in einem Rüstungsbereich identifizierten Kooperationsmöglichkeiten von den Roadmap-Arbeitsgruppen entwickelt werden. Erste Ergebnisse der Bemühungen der Roadmap-Arbeitsgruppen sollten den Teilnehmern vor der Sommerpause 2012 mitgeteilt werden, und ein Abschlussbericht soll im Dezember 2012 vorgelegt werden. Der 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags im Januar 2013 bietet einen angemessenen Rahmen, um weitere Impulse für den Start der ersten identifizierten konkreten Projekte zu geben. Das Ziel dieser Absichtserklärung ist es, die Grundsätze aufzuführen, nach denen die Teilnehmer neue Perspektiven für die deutsch-französische Rüstungskooperation untersuchen sollen. Ihre Unterzeichnung stellt keine rechtsverbindliche Verpflichtung zwischen den Teilnehmern nach dem Völkerrecht oder nach nationalem Recht dar. Sofern Verpflichtungen erforderlich werden, sollen die Teilnehmer nach Maßgabe ihrer nationalen Genehmigungsprozesse über die angemessenen Urkunden verhandeln. Diese Absichtserklärung wird in zweifacher Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Paris, den 14. Juni 2012 Für das Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland Für den Verteidigungsminister der Französischen Republik
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