Aktualisierungsstand. Rahmenzielsetzung. Spezifische Ziele. Derzeit förderfähige Länder. EU Service-Agentur: Kurzinfo Europa für BürgerInnen
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1 >>> Rahmenzielsetzung >>> Spezifische Ziele >>> Derzeit förderfähige Länder >>> Förderfähige Antragsteller >>> Fördermittel >>> Programmstruktur >>> Ansprechpartnerin in der EU Service-Agentur >>> Weitere Informationen Aktualisierungsstand 2. Juli 2015 Rahmenzielsetzung Das Förderprogramm?Europa für Bürgerinnen und Bürger? unterstützt Projekte, Studien und Veranstaltungen, die zu folgenden Zielen beitragen: den Bürgerinnen und Bürger ein Verständnis von der Europäischen Union, ihrer Geschichte und ihrer Vielfalt zu vermitteln die Unionsbürgerschaft fördern und die Bedingungen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene verbessern. Spezifische Ziele Auf transnationaler Ebene oder mit einer europäischen Dimension werden folgende spezifische Ziele verfolgt: Stärkung des Geschichtsbewusstseins und des Bewusstseins für die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte sowie das Ziel der Union, den Frieden, die Werte der Union und das Wohlbefinden der Menschen zu fördern, indem die Debatte, die Reflexion und die Entwicklung von Netzwerken angeregt wird, Förderung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene, indem ihr Verständnis für den Entscheidungsprozess der Union verbessert und Chancen für gesellschaftliches und interkulturelles Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene geschaffen werden. Derzeit förderfähige Länder Das Programm steht den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union offen. Das Programm steht auch weiteren Ländergruppen offen, sofern sie eine Vereinbarung mit der Kommission unterzeichnet haben. Nach der Unterzeichnung eines so genannten Memorandums of Understanding sind Serbien und Montenegro vollberechtigte Teilnehmerländer im Programm?Europa für Bürgerinnen und Bürger?. 1
2 Förderfähige Antragsteller Eigener Rechtsstatus Nicht-gewinnorientierte Tätigkeit: Lokale und regionale Behörden Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Gedenkstätten, Archive Organisationen der Zivilgesellschaft (Vereine, Verbände, Stiftungen, Gewerkschaften usw.) Spezifische Kriterien für jeden Bereich Fördermittel Rund 185,5 Millionen Euro für den gesamten Programmzeitraum. Programmstruktur Das Förderprogramm?Europa für Bürgerinnen und Bürger? ist in zwei Programmbereiche untergliedert: Programmbereich 1 "Europäisches Geschichtsbewusstsein": richtet sich an Organisationen und Institutionen, die sich mit Erinnerungsarbeit und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Reflexion über europäische Werte befassen. Maximale Dauer des Projekts: 18 Monate Maximale Fördersumme: Euro Vereine und Verbände Gedenkstätten, Denkmale, Museen, Forschungseinrichtungen usw. Lokale und regionale Behörden Anzahl der Partner: An jedem Projekt müssen Organisationen aus mindestens einem Mitgliedstaat teilnehmen. Vorrang erhalten transnationale Projekte. 01. März 2016 für Projekte, die zwischen dem 01. August 2016 und dem 31. Januar 2017 beginnen 2
3 Prioritäten für 2016 für den Programmbereich 1 Die EU Kommission wird das Jahresarbeitsprogramm und die Jahresschwerpunktthemen voraussichtlich im Dezember 2015 verabschieden. Programmbereich 2 "Demokratisches Engagement und Partizipation": betrifft insbesondere Städtepartnerschaften und -freundschaften, Vereine und Verbände, Bildungseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen etc. Bürgerbegegnungen Städtepartnerschaften oder-freundschaften Mindestens zwei Partnerkommunen aus unterschiedlichen Ländern Durchführung in einem der förderfähigen Ländern, die am Projekt teilnehmen Maximale Dauer des Projekts: 21 Tage Maximale Fördersumme: Euro Städte und Gemeinden Partnerschaftsvereine andere Organisationen, die im Auftrag der Kommune handeln 01. September 2015 für Projekte, die zwischen dem 01. Januar 2016 und dem 30. September 2016 beginnen 01. März 2016 für Projekte, die zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 31. März 2017 beginnen Vernetzung von Partnerkommunen Mindestens vier Veranstaltungen Mindestens vier Partnerkommunen aus unterschiedlichen Ländern Maximale Dauer des Projekts: 24 Monate Eine längerfristige thematische Zusammenarbeit sollte angestrebt werden! Maximale Fördersumme: Euro Kommunen und Partnerschaftsvereine Lokale und regionale Verwaltungen lokale Gemeindeverbände Organisationen ohne Erwerbszweck in Vertretung lokaler Behörden 3
4 Neu: als Partner (nicht als Antragssteller!) sind auch andere Organisationen mit spezifischen Fachkenntnissen im Bereich des Projektthemas möglich 01. September 2015 für Projekte, die zwischen dem 01. Januar 2016 und dem 30. Juni 2016 beginnen 01. März 2016 für Projekte, die zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 31. Dezember 2016 beginnen. Zivilgesellschaftliche Projekte Mindestens drei Partner aus unterschiedlichen Ländern Maximale Dauer des Projekts: 18 Monate Das Projekt muss mindestens zwei der drei folgenden Arten von Aktivitäten durchführen: Förderung von gesellschaftlichem Engagement Einholung von Meinungen Freiwilligenarbeit/Ehrenamt Maximale Fördersumme: Euro NGOs, Vereine und Verbände, Stiftungen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen etc. Neu: als Partner (nicht als Antragssteller!) sind auch öffentliche lokale/regionale Verwaltungen zugelassen 01. März 2016 für Projekte, die zwischen dem 01. August 2016 und dem 31. Januar 2017 beginnen. Prioritäten für 2015 für den gesamten Programmbereich 2 Debatte über die Zukunft Europas Für die Antragstellung zum 1. September 2015 sind die Prioritäten für 2015 relevant. Die EU Kommission wird das Jahresarbeitsprogramm und die Jahresschwerpunktthemen voraussichtlich im Dezember 2015 verabschieden. Ihre Ansprechpartnerin in der EU Service-Agentur für das Programm Kathrin Hamel Telefon: / Fax: / kathrin.hamel(at)ib-lsa.de 4
5 Antragsunterlagen und weitere Informationen unter Europäische Kommission/ Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles & Kultur Für Fragen und Informationen steht Ihnen ebenfalls die nationale Kontaktstelle gern zur Verfügung. Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB) Frau Christine Wingert-Beckmann / Frau Monika Lühn / Frau Stefanie Ismaili Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e. V. Weberstr. 59a D Bonn Tel: bzw. Tel: wingert(at)kontaktstelle-efbb.de luehn(at)kontakstelle-efbb.de 5
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