Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Christian-Albrechts-Universität zu Kiel"

Transkript

1 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 3. Dezember 1979 Veröffentlichung vom 9. Januar 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S.2, bericht. S.113), geändert durch Satzung vom 12. Dezember 1981, Veröffentlichung vom 20. Januar 1982 (NBl. KM. Schl.-H. S.4), geändert durch Satzung vom 25. Juli 1986, Veröffentlichung vom 8. September 1986 (NBl. KM. Schl.-H. S.209), geändert durch Satzung vom 23. Dezember 1987, Veröffentlichung vom 20. Februar 1988 (NBl. KM Schl.-H. S.12), geändert durch Satzung vom 19. Mai 1988, Veröffentlichung vom 20. August 1988 (NBl. KM. Schl.-H. S.215), geändert durch Satzung vom 5. Dezember 1988, Veröffentlichung vom 5. September 1989 (NBl. MBWJK. Schl.-H. S.221), geändert durch Satzung vom 15. September 2004, Veröffentlichung vom 26. Januar 2005 (NBl. MBWFK Schl.-H. -H- 2005, S.64), geändert durch Satzung vom 6. Februar 2014, Veröffentlichung vom 7. März 2014 (NBl. HS: MBW. Schl.-H. S. 17) I. Einleitung Studien- und Berufsberatung Für die fachliche Beratung der Studierenden des Studienganges Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde steht der Vertreter dieses Faches im Studienausschuss als Studienberater zur Verfügung. Die Inanspruchnahme dieser Studienberatung wird allen Studierenden empfohlen. Dies gilt insbesondere bei Wechsel des Studienortes oder des Studienfaches. Den Studierenden wird die Inanspruchnahme der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kiel für Studierende an der Christian-Albrechts-Universität Kiel empfohlen. Dies gilt besonders für das Festlegen von Studienschwerpunkten, Studienfachwechsel und Studienabbruch. II. Allgemeine Vorschriften 1 Studienausschuss (1) Der Fachbereichskonvent bildet den Studienausschuss. Im Studienausschuss ist ein Angehöriger des Lehrkörpers des Zentrums Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Mitglied. (2) Dem Studienausschuss gehören gemäß 8 der Fachbereichssatzung des Fachbereichs Medizin an: 6 Angehörige der Gruppe der Professoren 1 wissenschaftlicher Mitarbeiter 4 Studenten. Der Dekan, seine Vertreter und die Studiendekane Medizin und Zahnmedizin haben das Recht, an den Sitzungen des Studienausschusses ohne Stimmrecht teilzunehmen. Der Dekan, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, hat das Recht, in einer Ausschusssitzung jederzeit das Wort zu ergreifen. (3) Der Studienausschuss erfüllt die ihm nach dieser Studienordnung zugewiesenen Aufgaben. (4) Die Namen der jeweiligen Mitglieder des Studienausschusses werden durch Anschlag im Dekanat bekannt gemacht. (5) Der Studienausschuss tritt nach Bedarf oder auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. Stand: Seite 1 / 11

2 2 Ziel, Gliederung und Dauer des Studiums (1) Durch das Studium der Zahnheilkunde (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) soll der Studierende die fachliche Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO) vom 26. Januar 1955 (BGB1. I S. 37), in der jeweils geltenden Fassung, erlangen. (2) Das Studium der Zahnheilkunde (ZMK) gliedert sich in das vorklinische und klinische Studium. Im zahnmedizinischen Studium beträgt die Mindeststudienzeit 5 Studienjahre. Die Zulassung zum Studiengang Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolgt jeweils im Wintersemester. (3) Die Mindeststudienzeit bis zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung beträgt zwei Semester, bis zur zahnärztlichen Vorprüfung fünf Semester. (4) Im klinischen Studium beträgt die Mindeststudienzeit fünf Semester. Die zahnärztliche Prüfung erfolgt erst nach vollständigem Ablauf der klinischen Studienzeit. (5) Der Prüfungsstoff für die naturwissenschaftliche Vorprüfung ist in 21 ZAppO, für die zahnärztliche Vorprüfung in 28 ZAppO angegeben. Der Prüfungsstoff für die zahnärztliche Prüfung ist in den 40 bis 51 ZAppO aufgeführt. (6) Während des Studiums ist den Studierenden Gelegenheit zu geben, sich mit dem Stand der Wissenschaft und den Methoden wissenschaftlicher Forschung vertraut zu machen, sowie das wissenschaftliche und praktische Arbeiten unter Anleitung zu üben. 3 Einführungsveranstaltungen (1) Auf die Einführungsveranstaltungen der Universitätsbibliothek und der Fachschaft Medizin (einschl. Vertreter Zahnmedizin) wird hingewiesen. (2) Der Fachbereich Medizin und das Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde veranstalten im Bedarfsfalle besondere Einführungsveranstaltungen, auf die durch Anschlag im Dekanat hingewiesen wird. 4 Studienpläne (1) Vom Studienausschuss und den Fachvertretern werden aufgrund der ZAppO und den Bestimmungen dieser Studienordnung Studienpläne erarbeitet. Die Studienpläne werden als Anlage beigefügt und außerdem durch Aushang in allen Instituten und Kliniken bekannt gegeben. (2) Die Studienpläne geben über die während des Studiums zu besuchenden Pflichtlehrveranstaltungen und die zusätzlich empfohlenen, die Pflichtlehrveranstaltungen begleitenden Vorlesungen, Auskunft. 5 Pflichtlehrveranstaltungen Pflichtveranstaltungen im Sinne dieser Ordnung sind alle Veranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme durch den Studenten gem. 19, 26 und 36 ZAppO nachzuweisen und von den Kursleitern bzw. den Leitern der Polikliniken und Kliniken nach Muster 4 zu bescheinigen ist. Der Nachweis wird durch das Dekanat durch Bestätigung der Eintragung im Belegblatt geführt. Zu den Pflichtlehrveranstaltungen gehören auch andere Lehrveranstaltungen, die der Student nach Maßgabe der ZAppO gehört haben muss. Stand: Seite 2 / 11

3 6 Teilnahme und Leistungsnachweise (1) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer der in 5 Satz 1 genannten praktischen Übung ist von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt. Sie muss den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen mitgeteilt werden. (2) Die Definition des Begriffes "regelmäßige Teilnahme" richtet sich nach den speziellen Gegebenheiten der Pflichtlehrveranstaltung und wird von der verantwortlichen Lehrkraft festgelegt. Sie muss den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt werden. (3) Zur Überprüfung der in der Lehrveranstaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können Leistungsnachweise wie Klausuren, Referate, Kolloquien, Protokolle, Berichte oder Testate über praktische Arbeiten gefordert werden. (4) Die Art der Leistungsnachweise wird von der verantwortlichen Lehrkraft nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt und den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern zu Kursbeginn durch Aushang schriftlich mitgeteilt. (5) Die verantwortliche Lehrkraft hat zu Beginn der Lehrveranstaltung darzulegen, nach welchen Bedingungen der Leistungsnachweis eingeholt und bewertet wird. (6) In strittigen Fällen hinsichtlich der Definition des Begriffes "regelmäßige Teilnahme" und der Art des Leistungsnachweises entscheidet der Fachbereichskonvent auf Vorschlag des Studienausschusses. 7 Zulassung zu Pflichtveranstaltungen (1) Melden sich zu Pflichtveranstaltungen erstmalig mehr Studenten als Arbeitsplätze vorhanden sind, so prüft der Studienausschuss, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. (2) Ist ein Abbau des Überhanges durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen nicht möglich, so richtet sich die Auswahl unter den Studenten, die sich rechtzeitig bis zu dem von der verantwortlichen Lehrkraft festgesetzten Termin gemeldet haben und die nach der Studienordnung die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, nach der Anwartschaft des betreffenden Studenten. (3) Anwartschaften: Studierende, die sich in dem vorklinischen oder klinischen Fachsemester befinden, in dem die Pflichtlehrveranstaltung nach dem Studienplan vorgesehen ist, besitzen die erste Anwartschaft. Studierende, die sich in einem höheren vorklinischen oder klinischen Fachsemester befinden, als dasjenige, in dem die Pflichtlehrveranstaltung nach dem Studienplan vorgesehen ist, besitzen die zweite Anwartschaft. Bei gleicher Anwartschaft entscheidet die niedrigere Fachsemesterzahl, bei gleicher Fachsemesterzahl entscheidet das Los. In Härtefällen ist der Studienausschuss einzuschalten. Bei Erwerb der Anwartschaften ist 86 Abs. 8a HSG zu berücksichtigen. Studienunterbrechungen (Auslandsaufenthalte, Doktorarbeiten) sollen vorab mit dem Studiendekan abgesprochen werden. Die Zahl der vorklinischen Fachsemester bestimmt sich nach dem Semester, zu dem die oder der Studierende einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin erhalten hat. Die Zahl der klinischen Fachsemester bestimmt sich nach dem Semester, welches auf den erfolgreichen Abschluss der zahnärztlichen Vorprüfung folgt. Stand: Seite 3 / 11

4 (4) Der Kursus der technischen Propädeutik findet in zwei Teilen während zwei Semestern statt. Voraussetzung für die Teilnahme an Teil II des Kursus der technischen Propädeutik ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Teil I des Kursus der technischen Propädeutik. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kursus der technischen Propädeutik wird erst nach regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an beiden Kursteilen bescheinigt. Voraussetzung für die Teilnahme am Phantomkurs I der Zahnersatzkunde ist die Vorlage des Leistungsnachweises für den Kursus der technischen Propädeutik, Voraussetzung für die Teilnahme am weiterführenden Phantomkurs II der Zahnersatzkunde ist die Vorlage des Leistungsnachweises für den Phantomkurs I der Zahnersatzkunde. Voraussetzung für die Teilnahme am Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde ist die Vorlage des Leistungsnachweises für den weiterführenden Phantomkursus II der Zahnersatzkunde. Ferner ist Voraussetzung für die Teilnahme an den weiterführenden klinischen Kursen der Zahnerhaltungskunde und Zahnersatzkunde die Vorlage der Leistungsnachweise für die 4 vorgenannten Kurse. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnerhaltungskunde I ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnerhaltungskunde II ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kursus der Zahnerhaltungskunde I. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnersatzkunde I ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnerhaltungskunde I und II. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnersatzkunde II ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kursus der Zahnersatzkunde I. Zu dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung II kann nur zugelassen werden, wer die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kursus und der Poliklinik der Zahnerhaltungskunde I und II nachweist. (5) Voraussetzung für die Teilnahme am "Physiologischen Praktikum" ist die Vorlage des Leistungsnachweises für den Kurs "Physik für Mediziner". Voraussetzung für die Teilnahme am "Praktikum der Physiologische Chemie" ist die Vorlage des Leistungsnachweises für den Kurs "Chemie für Mediziner". Kann der Student trotz regelmäßiger Teilnahme den erforderlichen Leistungsnachweis aus wichtigem Grund nicht rechtzeitig vorlegen, so kann die verantwortliche Lehrkraft eine Ausnahme von Satz 1 und 2 zulassen und dem Studenten eine Frist für die Vorlage des Leistungsnachweises setzen. (6) Voraussetzung für die Zulassung zum "Kursus der Makroskopischen Anatomie" ist die regelmäßige Teilnahme am Kursus über Medizinische Terminologie, sofern nicht der Nachweis über Lateinkenntnisse nach 9 Abs. 3 Approbationsordnung für Zahnärzte vorgelegt wird. Voraussetzung für die Zulassung zum "Mikroskopisch-Anatomischen Kursus, Teil II", ist die regelmäßige Teilnahme am "Mikroskopisch-Anatomischen Kursus, Teil I". Die verantwortliche Lehrkraft kann Ausnahmen von Satz 2 zulassen, wenn hiermit im Einzelfall eine unbillige Härte verbunden ist, und dem Studenten eine Frist für die regelmäßige Teilnahme an Teil I setzen. Stand: Seite 4 / 11

5 (7) Der Zugang zu dem Kursus der Makroskopischen Anatomie wird grundsätzlich auf Studierende beschränkt, die an der Universität Kiel für die Studiengänge Medizin oder Zahnmedizin, soweit nach der Approbationsordnung erforderlich, eingeschrieben sind. 8 Wiederholung von nicht erlangten Leistungsnachweisen (1) Prüfungen zu Leistungsnachweisen können zwei Mal wiederholt werden. Sofern es sich nicht um die Gesamtwiederholung einer Lehrveranstaltung handelt, soll der oder dem Studierenden grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, durch Nachprüfung oder erste Wiederholung den Leistungsnachweis vor der Lehrveranstaltung oder Prüfung zu erhalten, für die er Voraussetzung ist. Eine Wiederholung von Pflichtlehrveranstaltungen im Sinne des 5 Satz 1 kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Die Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen muss in einem Zeitraum von sechs Semestern nach Abschluss der scheinpflichtigen Lehrveranstaltung erfolgen, in der der Leistungsnachweis erstmalig nicht erreicht wurde. (2) Bereits unternommene Wiederholungsversuche an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands werden auf die noch bestehenden Wiederholungsversuche angerechnet. (3) Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung setzt eine Studienberatung im Studiendekanat voraus. (4) Härtefälle regelt der Studienausschuss im Benehmen mit dem Prüfer. 9 Vorklinisches Studium bis zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung (1) Durch das vorklinische Studium bis zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung soll der Studierende das Grundwissen und die methodischen Grundkenntnisse in den folgenden Wissenschaftsgebieten erlangen: Physik Chemie Zoologie oder Biologie (2) Während des Studiums hat der Student a) folgende Vorlesungen zu besuchen: Je eine Vorlesung über Physik und Chemie (während zweier Semester) und eine Vorlesung über Zoologie oder Biologie während eines Semesters) und b) folgende Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsnachweis abzuschließen: Ein physikalisches und ein chemisches Praktikum (während eines Semesters). (3) Ein ordnungsgemäßes Studium bis zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung setzt in den drei Prüfungsfächern in der Regel die Teilnahme an insgesamt 378 Lehrveranstaltungsstunden (= 27 SWS) voraus. 10 Vorklinisches Studium bis zur zahnärztlichen Vorprüfung (1) Durch das vorklinische Studium bis zur zahnärztlichen Vorprüfung soll der Studierende das Grundwissen und die methodischen Grundkenntnisse in den folgenden Wissenschaftsgebieten erlangen: Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie, Zahnersatzkunde. Stand: Seite 5 / 11

6 (2) Während des Studiums hat der Student a) folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1 Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte (während des Semesters) 1 Vorlesung über Physiologie, Physiologische Chemie und Werkstoffkunde (während zweier Semester) und 1 Vorlesung über Anatomie (während dreier Semester) und b) folgende Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsnachweis abzuschließen: Anatomische Präparierübungen, ein physiologisches und ein physiologisch-chemisches Praktikum, ein mikroskopisch-anatomischen Kurs, einen Kurs der technischen Propädeutik und einen Phantomkurs der Zahnersatzkunde (während eines Semesters) und einen weiteren Phantomkurs der Zahnersatzkunde (während der vorlesungsfreien Monate). (3) Ein ordnungsgemäßes Studium bis zur zahnärztlichen Vorprüfung setzt in den in Abs. 1 genannten Prüfungsfächern in der Regel die Teilnahme an 1918 Lehrveranstaltungsstunden (=137 SWS) voraus. 11 Zahnärztliche Prüfung (1) Durch das Studium bis zur zahnärztlichen Prüfung soll der Student die Voraussetzungen für den Eintritt in die berufliche Praxis erlangen, sich insbesondere mit dem Wissensstand und den Methoden seines Faches vertraut zu machen und lernen, die Methoden und Erkenntnisse selbständig anzuwenden sowie die Zusammenhänge des Faches zu erkennen. (2) Bis zur zahnärztlichen Prüfung hat der Student a) folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: Je eine Vorlesung über Einführung in die Zahnheilkunde, allgemeine Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge, medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschl. Rezeptierkursus), Innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie und b) folgende Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsnachweis abzuschließen: Einen pathologischen Kursus, einen Kursus der klinisch-chemischen und - physikalischen Untersuchungsmethoden, einen Röntgenkursus, einen Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und einen Kursus der kieferorthopädischen Technik (je ein Semester) sowie einen Operationskursus und einen Kursus der kieferorthopädischen Behandlung, den Kursus der Zahnerhaltungskunde und den Kursus der Zahnersatzkunde (je zwei Semester) sowie die in 36 Abs. 1 c) ZAppO aufgeführte praktische Ausbildung. (3) Ein ordnungsgemäßes Studium nach der zahnärztlichen Vorprüfung bis zur zahnärztlichen Prüfung setzt in der Regel insgesamt die Teilnahme an 2786 Lehrveranstaltungsstunden (= 199 SWS) voraus. Stand: Seite 6 / 11

7 12 Auslandstudium (1) Studierenden, die einen Teil des Studiums im Ausland verbringen wollen, wird empfohlen, dies rechtzeitig vor der Vorprüfung oder in angemessenem Zeitabstand vor der zahnärztlichen Prüfung auszuführen. Außerdem wird empfohlen, sich im Voraus zu erkundigen, ob Pflichtlehrveranstaltungen der zu besuchenden Fremduniversität anerkannt werden können. (2) Den Studierenden wird empfohlen, sich vor der Planung eines Auslandsaufenthalts durch den Studienberater des Fachbereichs Medizin bzw. vom Akademischen Auslandsamt beraten zu lassen. III. Schlussvorschriften 13 Inkafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft. Sie ist spätestens fünf Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten auf ihre Brauchbarkeit entsprechend dem Stand der Wissenschaft und den Bedürfnissen der Praxis zu überprüfen. (2) Die vorliegende Studienordnung befindet sich in Übereinstimmung mit der ZAppO (Prüfungsordnung für Zahnärzte). (3) Soweit für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2004 das Studium der Zahnmedizin aufgenommen haben, Schwierigkeiten entstehen, sollen diese im Einvernehmen mit dem Studiendekan geklärt werden. Artikel 2 der Änderungssatzung vom 6. Februar 2014: (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2013 in Kraft. (2) Die Änderungen in 6, 7 und 8 finden erstmals Anwendung zum Sommersemester Für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens einen Prüfungsversuch zur Erlangung eines Leistungsnachweises unternommen haben, gilt für diesen Leistungsnachweis 8 in der bisher geltenden Fassung. (3) Soweit für Studierende, die das Studium vor der erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften aufgenommen haben, durch die Änderungen Schwierigkeiten entstehen, sollen diese im Einvernehmen mit dem Studiendekan geklärt werden. Stand: Seite 7 / 11

8 Anlage: Studienplan für den Studiengang Zahnmedizin Veranstaltung Veranstaltungsart SWS Semesterlage Vorklinischer Studienabschnitt Physik I Vorlesung 2 1. Praktikum Physik Praktikum 3 1. Allgemeine Chemie I Vorlesung 1 1. Allgemeine Chemie II Vorlesung 1,5 1. Praktikum Chemie Praktikum 3 1. Biologie für Med und Zoologie für ZM Vorlesung 1,4 1. Biologie für Med und Zoologie für ZM Vorlesung 1,6 1. Biologie (Zytologie für ZM) Praktikum 1, Histologie/Mikroskopische Anatomie I Praktikum 1 1. Histologie/Mikroskopische Anatomie I Vorlesung 2 1. Histologie/Mikroskopische Anatomie II Praktikum 3 2. Histologie/Mikroskopische Anatomie II Vorlesung 3,7 2. Anatomie II Vorlesung 3,7 2. Anatomie III integrierte Neurobiol für Med und ZM Vorlesung 3 3. Topographische Anatomie begl. zum Präpkurs nur ZM Vorlesung 2 2. Kursus der makroskopischen Anatomie Kursus 6 3. Kursus der makroskopischen Anatomie für ZM Teil Gehirn Kursus 1 3. Physiologie I Zell- und Neurophysiologie für Med und ZM Vorlesung 5,1 2. Physiologie II der vegetativen Funktionen Vorlesung 5,3 3. Praktikum Physiologie I Praktikum 2,9 2. Praktikum Physiologie II Praktikum 2,9 3. Biochemie I Vorlesung 2,5 2. Biochemie II Vorlesung 4 3. Biochemie III Vorlesung 3 3. Praktikum Biochemie Praktikum 4 4. Kursus medizinische Terminologie Kursus 1 1. Werkstoffkunde I Vorlesung 1 4. Werkstoffkunde II Vorlesung 1 5. Kursus der techn. Propädeutik (Teil 1) Vorlesung Vorlesung 2 1. Klinischer Exkurs Kursus 1 1. Kursus der techn. Propädeutik (Teil 2) Kursus Vorlesung Vorlesung 1 4. Phantomkurs I Prothetik Kursus Phantomkurs II Prothetik Kursus 17,75 5. Vorlesung Vorlesung 1 5. Klinischer Exkurs Kursus 1,25 5. Stand: Seite 8 / 11

9 Klinischer Studienabschnitt Pathologisch-histologischer Kurs für Studenten der ZM Kursus 1,5 6. Allgemeine und spezielle Pathologie für ZM Vorlesung 1 6. Allgemeine Chirurgie für ZM Vorlesung 2 8. HNO-Krankheiten Vorlesung 1 8. Mikrobiologie, Virologie, Hygiene und Umweltmedizin für ZM Vorlesung 2 6. Praktikum Mikrobiologie, Virologie, Hygiene und Umweltmedizin für ZM Kursus 2 6. Rechts- und Standeskunde für ZM Vorlesung 1 8. Geschichte der Medizin unter bes. Berücksichtigung der Zahnheilkunde Vorlesung 1 7. Pharmakologie und Toxikologie für ZM Vorlesung 2 9. Pharmakologische Falldemonstrationen für Med, ZM und Pharmazie FPUE 0,5 10. Innere Medizin für Studierende der Zahnheillunde I Vorlesung 2 7. Innere Medizin für Studierende der Zahnheillunde II Vorlesung 2 8. Kurs klinisch-chem. u.phys. Untersuchungsmeth. Für ZM Kursus 2 7. Klinik der Haut- und Geschlechtskrankheiten für ZM Vorlesung 2 8. Kieferorthopädie Einführung in die Kieferorthopädie Vorlesung 1 7. Kieferorthopädische Diagnostik Vorlesung 1 8. (nur WS) Kieferorthopädische Therapie Vorlesung 1 9. (nur SS) Kurs kieferorth. Technik Kursus 8 7. Kursus der Kieferorthop. Behandlung I Behandlungsanteil Kursus 6 9. Kursus der Kieferorthop. Behandlung I Technikanteil Kursus 2 9. Kursus der Kieferorthop. Behandlung II Behandlungsanteil Kursus 6,5 10. Kursus der Kieferorthop. Behandlung II Technikanteil Kursus 1,5 10. Zahnerhaltungskunde und Parodontologie Zahnerhaltungskunde Vorlesung 2 6. Grundlagen der Kinderzahnheilkunde Vorlesung 1 6. Erkrankungen der Zahnhartsubstanzen Vorlesung 1 6. Grundlagen der Parodontologie I Vorlesung 1 6. Grundlagen der Parodontologie II Vorlesung 1 7. Grundlagen der Parodontologie III Seminar 1 8. Phantomkurs Zahnerhaltung Praktischer Teil I Kursus Praktischer Teil II (Kursus der parodontologischen Propädeutik) Kursus 3 6. Praktischer Teil III (Scalingkurs am Phantom) Kursus 1 7. Seminar Phantomkurs Seminar 2 6. Stand: Seite 9 / 11

10 Kursus der Zahnerhaltungskunde und Parodontologie I Behandlung Teil I Kursus 7 7. Behandlung Teil II (Parodontalbehandlung am Patienten I) Kursus 3 7. Praktischer Teil III (Scalingkurs am Phantom) Kursus 1 7. Technikanteil Kursus 3 7. Seminar Zahnerhaltung I Seminar 1 7. Seminar Parodontologie I Seminar 1 7. Kursus der Zahnerhaltungskunde und Parodontologie II Behandlung Teil I Kursus 8 8. Behandlung Teil II (Parodontalbehandlung am Patienten II) Kursus 3 8. Technikanteil Kursus 3 8. Seminar Zahnerhaltung II Seminar 1 8. Seminar Parodontologie II Seminar 1 8. Klinische Kinderzahnheilkunde Vorlesung 1 8. Praxis der Kinderzahnheilkunde I auscultando 0, Praxis der Kinderzahnheilkunde II auscultando 0, Grundlagen der Parodontologie IV, Examenskolloquium Seminar 1 9. Zahnärztliche Prothetik, Werkstoffkunde und Propädeutik Vorlesung Zahnersatzkunde I/II Vorlesung 3 9./10. Poliklinik Zahnersatzkunde I/II Vorlesung 1 9./10. Kurs Zahnersatzkunde I Poliklinik Zahnersatzkunde I (Seminar Behandlungsabläufe) Vorlesung 1 9. Technikanteil Klinik Kursus 3,55 9. Phantomkurs und Einführung Kursus 1,5 9. Patientenbehandlung Kursus 9 9. Individuelle Therapieplanung und-bewertung Kursus 0,6 9. Planungsseminar Kursus 0,2 9. Präprothetische Vorbehandlung Kursus 0,15 9. Stand: Seite 10 / 11

11 Kurs Zahnersatzkunde II Poliklinik Zahnersatzkunde II (Seminar Behandlungsabläufe) Vorlesung Technikanteil Klinik Kursus 2,9 10. Phantomkurs und Einführung Kursus Patientenbehandlung Kursus 9,6 10. Individuelle Therapieplanung und-bewertung Kursus 0,6 10. Planungsseminar Kursus 0,3 10. Präprothetische Vorbehandlung Kursus 0,3 10. Implantatprothetische Übung Kursus 0,3 10. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Radiologischer Kurs Kursus 3 6. Radiologischer Kurs (Vorlesung) Vorlesung 2 6. Radiologischer Kurs (Seminar) Seminar 1 6. DVT-Kurs P 1,25 8. Klinik und Poliklinik der ZMK-Krankheiten Vorlesung 3 7. Klinik und Poliklinik der ZMK-Krankheiten Vorlesung 3 8. Klinik und Poliklinik der ZMK-Krankheiten Vorlesung 3 9. Klinik und Poliklinik der ZMK-Krankheiten Vorlesung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie I Vorlesung 2 9. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie II Vorlesung Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I Vorlesung 2 9. Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten II Vorlesung Einführung Zahnheilkunde Vorlesung 1 7. Operationskurs I Operationskurs I Kursus 2,5 8. Chirurgische Übungen Kursus 0,5 7. Operationskurs II Operationskurs II Kursus 2,5 9. OP Kurs am Schweinekiefer Praktikum 1 7. Differentialdiagnostisches Seminar Seminar 1 8. Stand: Seite 11 / 11

NBl. HS. MBW. Schl.-H. 2014, S. 17 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: / 6

NBl. HS. MBW. Schl.-H. 2014, S. 17 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: / 6 Satzung zur Änderung der Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studiengangs Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vom 6. Februar

Mehr

vom XX.XX.XXXX Artikel I

vom XX.XX.XXXX Artikel I Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom XX.XX.XXXX Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Zahnmedizin STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG Zahnmedizin Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: ZAHNMEDIZIN 2. ABSCHLUSS: Zahnarzt / Zahnärztin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester und 6 Monate STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 3. Dezember 1979 Veröffentlichung

Mehr

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.)

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) 26. November

Mehr

Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen

Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen Satzung der Universität Heidelberg für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester auf Grund bisher erbrachter Studienleistungen vom 13. Juli 2007 Auf Grund von 19 Abs. 2 Satz 4 Hochschulvergabeverordnung

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 133 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2003 ausgegeben zu Saarbrücken, 25. September 2003 Nr. 19 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der

Mehr

Neunte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.09.

Neunte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.09. NR. 29 2015 28. OKTOBER 2015 INHALT SEITE Neunte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 30.09.2015 2 HERAUSGEBER REDAKTION

Mehr

1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren):

1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren): Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigentlichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin. an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin. an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg Verabschiedet vom Fachbereichsrat Medizin am 13.10.2004 1; 2 1 8 (5) geändert gemäß Fakultätsratsbeschluss

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 20. Mai 1994

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 20. Mai 1994 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 20. Mai 1994 (KWMBl II S. 533) Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art.

Mehr

STUDIENORDNUNG. des Studienganges Z a h n m e d i z i n an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden

STUDIENORDNUNG. des Studienganges Z a h n m e d i z i n an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden STUDIENORDNUNG des Studienganges Z a h n m e d i z i n an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes (SHG) vom

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 12. Mai 1998 (KWMBl II S.

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 12. Mai 1998 (KWMBl II S. Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein rrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt

Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Ergänzende Angaben zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester Studiengang Zahnmedizin (Hinweise

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde

Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde Aufgrund 24 und 71 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (GVBl. S. 2165) und dem Ergänzungsgesetz

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 24. Oktober 2003 Veröffentlichung vom 19. Dezember 2003

Mehr

Studienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg

Studienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg 08-1 Studienordnung für das Zahnmedizinstudium an der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg vom 23. Juli 2010 1 Allgemeines Die Medizinische Fakultät Heidelberg vermittelt ein zahnmedizinisches

Mehr

51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT

51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT Mitteilungen FU BERLIN 51/2003 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 02.12.2003 INHALTSÜBERSICHT Bekanntmachungen Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Studiengangs an der Charité - Universitätsmedizin

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom 08.01.

Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom 08.01. Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Zahnärztliche Prüfung vom 08.01.2003 Nichtamtliche Textversion mit Integration der Änderungen

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.12 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 12 Mathematik für das Studium des Studienelements Grundlagen der FBR HMWK StudO 18.04.1984 Ausnahmeregelung

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Informationen für Ortswechsler:

Informationen für Ortswechsler: RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Ortswechsler: Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Informationen für Quereinsteiger

Informationen für Quereinsteiger RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Quereinsteiger Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien-und Prüfungsordnungen

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien-und Prüfungsordnungen Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen und

Mehr

Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester)

Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester) Christian-Albrechts-Platz 5, 24118 Kiel Telefon: 0431/880-4840, Telefax: 0431/880-7326 Merkblatt zum Studienplatztausch / Humanmedizin (höhere Fachsemester) Eine Antragstellung auf Studienplatztausch ist

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung) Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September

Mehr

14.07.2006 Nr. 004. Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) 1

14.07.2006 Nr. 004. Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) 1 14.07.2006 Nr. 004 Studienordnung für den Studiengang Zahnheilkunde der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) 1 Präambel Aufgrund von 9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Zahnmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 21. Oktober 2002

Studienordnung. für den Studiengang Zahnmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 21. Oktober 2002 Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 21. Oktober 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 und 9 Abs.1 des Landeshochschulgesetzes vom 09. Februar 1994 (GVOBl.

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin

FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Lehrevaluationssatzung an der Universität Bayreuth Vom 25. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Regelungsinhalt

Inhaltsübersicht. 1 Regelungsinhalt Studienordnung für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der FernUniversität Gesamthochschule in Hagenvom vom 15. Februar 1995, in der Fassung der

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.06 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 06 Psychologie der Justus-Liebig- Universität für das Studium des Studienelements Psychologie StudO

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Zulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Düsseldorf)

Zulassungstableau (Nur für die Übergangskohorte der Universität Düsseldorf) Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Erläuterung zum Zulassungstableau Auf der Grundlage der von den medizinischen Fakultäten in NRW erarbeiteten "Äquivalenzempfehlungen"

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008

Mehr

Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Universität zu Lübeck

Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Universität zu Lübeck Studienordnung (Satzung) für Studierende des Studienganges Medizin an der Universität zu Lübeck vom 12. Januar 1981 (NBl. KM Schl.-H. S. 68) zuletzt geändert am 08. Februar 2005 (NBl. MBWFK Schl.-H.-H-2005

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 550 / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Weimarplatz 4 Postfach 2249 (0361) 3773-7282, 7283 99423 Weimar 99403 Weimar Informationen über die Ableistung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.03 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Studium des Studienelements Politikwissenschaft FBR HMWK StudO

Mehr

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Integrierte klinische Kurse am CharitéCentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Integrierte klinische Kurse am CharitéCentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Integrierte klinische Kurse am CharitéCentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 1. Peroz, Ingrid, Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre, Berlin 2. Jost-Brinkmann,

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ

Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ Chemie für Studierende der Human- und Zahnmedizin FAQ Fragen Allgemeine Fragen: 1. Warum erhalte ich keine Antwort auf meine E-Mail? 2. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Studierende

Mehr

Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt

Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Ergänzende Angaben zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester Studiengang Medizin (Hinweise und

Mehr

Zehnte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Zehnte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom NR. 1 2017 2. JANUAR 2017 INHALT SEITE Zehnte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.12.2016 2 HERAUSGEBER REDAKTION

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Realschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Realschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart. Seite C1 Wahlpflichtfach: Informatik Entwurf, VC, 24.9.03 Studienberatung: Prof. Hertrampf Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.de lfd. Nr. Sem. Lehrveranstaltungen

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen

Mehr

Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Pharmazie

Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Pharmazie Studienordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Pharmazie Aufgrund von 19 Absatz 1 Ziffer 9 und 8 Abs. 5 LHG in der Fassung vom 1. Januar 2005, zuletzt geändert am 20. November 2007, in Verbindung

Mehr

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz

Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz 20/18 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz Vom 13. Februar 2015 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese

Mehr