Aus dem Gemeinderat 1/7
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- Käte Pfaff
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1 Aus dem Gemeinderat Leitplanken für Fahrende, Infos für Landwirte und Grundlagen für Gemeinden Nach der grossen Herausforderung im letzten Juni mit dem Erlebnis Fahrende wurden in einer kantonalen Arbeitsgruppe diverse Formulare und Unterlagen geschaffen, die als Grundlage für alle möglichen Partner dienen sollen: Merkblatt für Platzvermieter an Fahrende, Mietvertrag zwischen Berechtigten Grundeigentümer oder Pächter und einem Mieter, Rechtsgrundlagen für Gemeinden hinsichtlich Fahrende und auch ein Merkblatt für Fahrende. Mit diesen Unterlagen soll Verständnis für alle geschaffen werden, denn die gesetzlichen Bestimmungen mussten geklärt und Einschränkungen notiert werden, gerade weil Wildcampieren gesetzlich zu wenig klar geregelt ist. Auch musste geregelt werden, wer verantwortlich zur Einhaltung des Umweltschutzgesetzes und der Abfallentsorgung ist. Grundsätzlich ist die Umnutzung von Arealen zum Zwecke des Campierens baubewilligungspflichtig. Es wird empfohlen, den vorbereiteten Mietvertrag, das Merkblatt für Fahrende und das Merkblatt für Platzvermieter in jedem Fall genau zu studieren, die auszufüllenden Positionen einzutragen und eine verbindliche Ansprechperson zu bestimmen. Auch mit den ausgefüllten und unterzeichneten Formularen sind nicht alle Unstimmigkeiten beseitigt. Die Erfahrung von gezeichneten Landeigentümer und Anwohner deutet eher auf eine Nichtvermietung von temporären Standplätzen hin. Temporärer erhöhter Mehrverkehr wegen Werkleitungsbau in Hagenwil Nachdem der Werkleitungsbau beim Bau des Rad- und Gehwegs Hagenwil-Mettlen bis zur Einfahrt Deponie Altegg abgeschlossen werden konnte und der Belag im Radweg in kürze eingebaut wird, ist noch die Dorfetappe Hagenwil auszuführen. Dazu konnten wir die Unternehmer zur bestmöglichen Terminierung bringen, nämlich in den Sommerferien (siehe auch Inserat in diesem Mitteilungsblatt). Um das erhöhte Verkehrsaufkommen vor allem im Dorf Schönholzerswilen zu kanalisieren und geordnet zu leiten, wurde die Situation mit den Verantwortlichen des Kantons beurteilt. Das Fahrverbot an der Lindenstrasse mit der Signalisation Zubringer gestattet für Anstösser, weitere Geschwindigkeitstafeln und der Einlenker Käsereistrasse als weiteren Risikopunkt wurden thematisiert und mit der nötigen Aufmerksamkeit in die Planung der Umleitungsroute aufgenommen. Die Bauarbeiten in Hagenwil sollten aller Voraussicht nach mit dem Schulbeginn nach den Sommerferien abgeschlossen sein und die Umleitung wieder aufgehoben sein. Teilrevision Richtplan Thurgau Das Amt für Raumentwicklung hat den Richtplan nach den neuesten Anforderungen des Bundes in Anlehnung der Volksabstimmung überarbeitet und neu erarbeitet. Die öffentliche Auflage und Bekanntmachung erfolgt ab dem 27. Juni 2016 in allen Thurgauer Gemeindeverwaltungen zeitgleich. Die Gemeinden wurden für die einschneidenden Veränderungen mit jedoch keinem grossen Spielraum für positive Verhandlungen und Gewinnung von Einzonungen, einbezogen. Das Bauen nach innen, optimales Nutzen der noch vorhandenen Baulandflächen und möglichst keine Baulandhortung entstehen lassen, wird die Bauwilligen in der Landgemeinde und die Verantwortlichen der Ämter und Gemeinden noch fordern. Die Pläne sind zur Ansicht im Gemeindehaus aufgelegt. Für Auskünfte, Erklärungen und mögliche Besprechungen kommen Sie bitte ab 27. Juni vorbei. Für ein längeres Gespräch bin ich über eine terminliche Absprache dankbar. 1/7
2 Bundesfeier 2016 Wie gewohnt organisieren die Schützen Schönholzerswilen die traditionelle vorgezogene Bundesfeier vom 31. Juli. Eine dem Anlass entsprechende Festwirtschaft mit Getränken und feinen Grilladen, einen grossen Funken und der Fackelumzug für die Kinder gehören zur jährlichen Feier dazu. Eine Persönlichkeit wurde als Redner eingeladen, um uns Gedanken über Sinn und Zweck der Bundesfeier und der Lage der Schweiz näher zu bringen. Zu dieser Feier werden alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde Mitte Juli mittels Flyer eingeladen. Die Schützen Schönholzerswilen, die Stammgäste wie auch die Sängerrunde am Nollen freuen sich schon jetzt auf eine grosse Unterstützung beim Singen der Landeshymne und des Thurgauerliedes. Damit das gemeinsame Singen ein erfreulicheres Bild abgibt, als dies uns die Fussballnationalmannschaft vor ihren EM-Spielen zeigt, werden die Liedertexte aufgelegt. Schön wenn sie dabei sind und wir die Bundesfeier gemeinsam geniessen können. Gemeindepräsident Fredy Oettli Voranzeige vorgezogene Bundesfeier 2016 Datum: Sonntag, 31. Juli 2016 Ort: Sekundarschulhaus Schönholzerswilen Beginn: Uhr (Festwirtschaft ab Uhr) Organisator: Schützengesellschaft Schönholzerswilen Festredner: Hans Eschenmoser, Gemeinderat und Kantonsrat Weinfelden Attraktionen: Uhr Lampionumzug Uhr 1. August-Funken Die neue Kaufmännische Mitarbeiterin ist gewählt Der Gemeinderat hat Frau Nicole Schudel-Kressebuch aus Hörhausen zur neuen Kaufmännischen Mitarbeiterin mit einem Teilzeitpensum von 40% gewählt. Frau Schudel wird die Stelle am antreten und wurde bereits im Juni an ersten Halbtagen von der bisherigen Stelleninhaberin eingearbeitet. Bis Frau Schudel eingearbeitet ist und die notwendigen Kurse besucht hat, wird Frau Sonja Bommer die Sozialen Dienste für Schönholzerswilen bis auf weiteres von Wuppenau aus weiterführen. Reingewinnanteil 2015 der Thurgauer Kantonalbank wurde ausbezahlt Die Thurgauer Kantonalbank darf auf ein gutes Geschäftsjahr 2015 zurückblicken. Die gesunde Ertragslage erlaubte es der Bank, die Ausschüttung an die anteilsberechtigten Gemeinden auf der vom Grossen Rat am festgelegten Maximalhöhe von 3 Millionen Franken voll auszuschöpfen. Der Gemeindeanteil wird auf der Basis der Gesamtkundenbeziehungen, der in der Gemeinde ansässigen TKB-Kunden, berücksichtigt. Gemäss diesem Schlüssel beträgt der Gewinnanteil der Gemeinde Schönholzerswilen Fr Besten Dank. 2/7
3 Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Waldrändern an Strassen und Wegen Gestützt auf 42 Abs.2 und 3 des Gesetzes über Strassen und Wege werden die Anstösser an Strassen und Wegen aufgefordert, bis zum 31. Juli 2016: Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4.5 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.5 m zu stutzen Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen so zurück zuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung werden nach Ablauf der Frist die notwendigen Arbeiten durch die Gemeinde an einen Dritten in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Rückschnitt werden den pflichtigen Grundeigentümern in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die Anstösser auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam gemacht: Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen ( 41 Abs.1). Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 cm zur Strassenoder Weggrenze einhalten ( 42 Abs.3). Diese Regelung gilt auch zwischen privaten Grundstücken, wird aber in der Regel mit gutnachbarschaftlichen Vereinbarungen anders geregelt. Bei Streitigkeiten betreffend Abstand und Höhe tritt diese Gesetzesgrundlage automatisch in Kraft. Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von 2.0 m zur Strassenund Weggrenze einhalten ( 42 Abs.1). Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten ( 42 Abs.4). 3/7
4 Aus der Gemeindeverwaltung Ferien-Schalteröffnungszeiten Während den Schulferien ist die Gemeindeverwaltung grundsätzlich jeweils nur am Morgen geöffnet. Sie können aber jederzeit einen Termin ausserhalb dieser Ferien-Schalteröffnungszeiten mit uns vereinbaren, wir sind für Sie da! Ausserdem ist die Gemeindeverwaltung am 28. und 29. Juli 2016 den ganzen Tag geschlossen! Wahlbüro Resultate der Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016 Schönholzerswilen Thurgau Schweiz Stimmbeteiligung 43,6 % 43,2 % 46,2 % Eidgenössische Vorlagen Schönholzerswilen Thurgau Schweiz Ja Nein Ja Nein Ja Nein Service-public-Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen Verkehrsfinanzierungsgesetz Fortpflanzungsmedizin Asylgesetz-Revision Kantonale Vorlage Schönholzerswilen Thurgau Ja Nein Ja Nein Expo-Kredit Verkehrsumleitung in Hagenwil in den Sommerferien Infolge von Werkleitungsarbeiten im Weiler Hagenwil (Gemeinde Schönholzerswilen) muss die Strasse in diesem Bereich vollständig gesperrt werden. Die Ortsdurchfahrt durch Hagenwil ist nicht möglich! Die Weiler Rohren, Hagenbuch und Wartenwil sind via Mettlen jederzeit zugänglich. Dauer der Sperrung: Montag 11. Juli 2016 bis voraussichtlich Freitag 12. August 2016 Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet. Die Umleitungen sind signalisiert. Umleitung von Bürglen in Richtung Wil über Schönholzerswilen. Umleitung von Mettlen in Richtung Wil über Moos und Schönholzerswilen Umleitung von Wil in Richtung Bürglen oder Mettlen via Schönholzerswilen Wir bitten Sie, das Verkehrsregime zu berücksichtigen und Ihre Lieferanten und Kunden zu informieren. 4/7
5 Öffentliche Bekanntmachung Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) und 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) wird der Kantonale Richtplan, Teilrevision 2016 (Entwurf Mai 2016) öffentlich bekanntgemacht. Auflageort: Gemeindeverwaltung Schönholzerswilen Dauer der Auflage: 27. Juni 2016 bis 2. September 2016 Zeiten: während der Öffnungszeiten Der Richtplan kann auch im Internet eingesehen werden ( -> Öffentliche Bekanntmachung KRP 2016). Jedermann ist eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern. Eingaben sind zu richten an: Kanton Thurgau Amt für Raumentwicklung Verwaltungsgebäude Promenade 8510 Frauenfeld Kynologischer Verein Weinfelden und Umgebung Verantwortliche Erziehungswesen Susanne Blöchlinger Kaltenbrunnen Heldswil Mobile: 079/ susanne.bloechlinger@bluewin.ch Kursdaten Welpenprägung und Hundeerziehung Welpen- und Junghundekurse: jeweils Samstags ab Uhr Erziehungskurse: Kurs 3/2016, Mittwoch, , Uhr Kurs 4/2016, Mittwoch, , Uhr 5/7
6 Den eigenen Solarstrom selbst nutzen Produziert ein Hausbesitzer auf dem Dach Solarstrom und braucht diesen zur selben Zeit im Haus, so heisst das «Eigenverbrauch». Durch den Eigenverbrauch reduziert der Hausbesitzer seine Kosten für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Mit jeder selbstkonsumierten Kilowattstunde der eigenen Solarstromanlage lassen sich um die 20 Rappen sparen (inkl. Netznutzungsentgelt und Abgaben). Für ein Einfamilienhaus macht das pro Jahr je nach Grösse der Solaranlage und Eigenverbrauch zwischen 250 und 500 Franken aus. Die Kosten für den Solarstrom vom eigenen Dach sind etwa gleich hoch oder nur leicht höher, so dass sich die Rahmenbedingungen eignen, eine eigene Solarstromanlage zu planen. Damit Hausbesitzer mehr vom eigenen Solarstrom für sich selbst nutzen können lohnt es sich, elektrische Geräte dann zu betreiben, wenn die Sonne scheint und die eigene Anlage Strom produziert. Um vom Eigenverbrauch zu profitieren, lohnt es sich, elektrische Geräte dann zu betreiben, wenn die Sonne scheint. Der Kanton Thurgau unterstützt zur weiteren Optimierung des Eigenverbrauchs die Installation von Batteriespeichern für Solaranlagen: Info-Kasten Planen Sie eine Solarstromanlage? Haben Sie Fragen zum Eigenverbrauch, zu erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz-Massnahmen, so wenden Sie sich bitte an die öffentlichen Energieberatungsstellen: Die Berechnung des Sonnenenergiepotenzials auf dem eigenen Dach ermöglicht das Tool: Infos zum kantonalen Förderprogramm: , Weitere Tipps zum Eigenverbrauch: > Gebäude > Meine Solaranlage Illustration: Die Illustration zeigt die Zusammensetzung des Strompreises für einen Durchschnittshaushalt 2015 mit Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr (Quelle Grafik: BFE, 2015/Layout: heyday) 6/7
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