Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung
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- Wolfgang Seidel
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1 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 2015 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
2 Inhalt Vorwort Ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt: Mit Sicherheit Qualität Seite Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt Seite 4 Genehmigungspflichtige Leistungen im Jahr 2015 Seite 6 Bericht aus der Versorgung Seite 11 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Seite 14 Hygiene in der ambulanten Versorgung Seite 17 Verordnungsmanagement in der KVSA Seite 21 Impressum Seite 23 INHALT 2
3 Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes der KVSA Vorwort Ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt: Mit Sicherheit Qualität Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht zeigt, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung im ambulanten Bereich in unserem Bundesland durchgeführt werden. Rund zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die im vertragsärztlichen Versorgungsbereich erbracht werden, unterliegen einer besonderen Qualitätssicherung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen- Anhalt (KVSA). Die KVSA prüft die Qualität der ambulant erbrachten Leistungen auf verschiedene Weise je nach Vorgabe in den entsprechenden Regularien. Genau diese Maßnahmen werden im vorliegenden Bericht für das Jahr 2015 vorgestellt. Ein Bericht über die Tätigkeit der Qualitätssicherungskommission Radiologie zeigt sehr eindrücklich, was Qualitätssicherung im Bereich der Radiologie bedeutet. Dabei wird auch deutlich, dass die KVSA auf das Engagement und die Unterstützung von Ärzten angewiesen ist, die ehrenamtlich in den Qualitätssicherungskommissionen mitarbeiten. Nur so gelingt es, die Qualität ärztlicher Leistungen fachlich korrekt beurteilen und bewerten zu können. An dieser Stelle herzlichen Dank für das Engagement und die Mitarbeit zahlreicher Ärzte in den Kommissionen und Ausschüssen der KVSA. Darüber hinaus wird in diesem Bericht der neue Versorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung thematisiert. Weitere Themenschwerpunkte sind die Bereiche Hygiene- und Verordnungsmanagement. Die KVSA bietet ihren Mitgliedern in diesen Bereichen Unterstützung und Beratung an. Unser Verständnis von Qualitätssicherung ist, den Mitgliedern in erster Linie unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Dies zeigt sich bei den Bereichen Hygiene und Verordnungsmanagement sehr deutlich. Wir freuen uns, wenn auch die diesjährige Ausgabe Ihr Interesse findet. Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes VORWORT 3
4 Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt 1 >>> Bundesweit geltende Qualitätssicherungs-Vereinbarungen und -Richtlinien Eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist die Weiterentwicklung, Sicherung und Prüfung der Qualität der ambulanten Patientenversorgung. Bundesweite und regional vereinbarte Qualitätsstandards sorgen dafür, dass jeder Patient alles Notwendige, Zweckmäßige und Ausreichende an medizinischen Leistungen erhält und das mit einer gesicherten und geprüften Qualität. Eine Vielzahl von Leistungen unterliegt in der ambulanten Versorgung der Genehmigungspflicht durch die zuständige KV. Mit Erhalt einer Genehmigung durch die KVSA können die 1989 Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall erbrachten Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und abgerechnet werden. Dazu müssen die Ärzte und Psychotherapeuten je nach Regelung fachliche, apparative, räumliche, personelle bzw. organisatorische Anforderungen nachweisen. Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung werden in einigen Genehmigungsbereichen in regelmäßigen Abständen Prüfungen, z. B. Dokumentationsprüfungen vorgenommen. Grundlage hierfür sind bundesweit und regional geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiographie Akupunktur Mammographie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2010/2011 Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2 Balneophototherapie Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiographie Akupunktur Mammographie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2012 Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung Kinder Molekulargenetik Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2 Balneophototherapie Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiographie Akupunktur Mammographie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall Dünndarm-Kapselendoskopie Intravitreale Medikamenteneingabe Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung Kinder Molekulargenetik Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2 Balneophototherapie Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiographie Akupunktur Mammographie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall 2015 Sozialpädiatrie EMDR Dünndarm-Kapselendoskopie Intravitreale Medikamenteneingabe Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung Kinder Molekulargenetik Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2 Balneophototherapie Delegationsvereinbarung Vakuumbiopsie der Brust HIV/AIDS Histopathologie Hautkrebsscreening Hautkrebsscreening Phototherapeutische Keratektomie MR-Angiographie Akupunktur Mammographie-Screening Interventionelle Radiologie DMP Asthma/COPD DMP Diabetes mellitus Typ 1 DMP Diabetes mellitus Typ 2 Diabetischer Fuß DMP Brustkrebs DMP KHK Handchirurgie Koloskopie Rehabilitation Soziotherapie Photodynamische Therapie Invasive Kardiologie Stoßwellenlithotripsie Sozialpsychiatrie Schmerztherapie Physikalisch-medizinische Leistungen Otoakustische Emissionen Arthroskopie Ambulantes Operieren Apherese Dialyse Herzschrittmacher MRT Mammographie Schlafapnoe Substitution Chirotherapie Labor Langzeit-EKG Onkologie Psychotherapie Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall QUALITÄTSSICHERUNG 4
5 Neue genehmigungspflichtige Leistung in 2015 EMDR Anerkannte Methode in der Psychotherapie Seit 2015 steht zur Einzeltherapie von gesetzlich versicherten Patienten (Erwachsene) mit einer posttraumatischen Belastungsstörung eine weitere psychotherapeutische Methode zur Verfügung. Dabei handelt es sich um EMDR (=Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing). Das Kernstück der EMDR-Therapie bildet die Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen. Es geht um die Nachverarbeitung der belastenden Erinnerung unter Nutzung bilateraler Stimulation: Der Patient folgt den Fingern des Therapeuten mit den Augen, während dieser seine Hand hin und her bewegt. Diese Stimulation unterstützt das Gehirn, die eigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und die belastenden Erinnerungen zu verarbeiten. Von EMDR profitieren vor allem Patienten, die durch Ereignisse wie Vergewaltigung, Entführungen, Missbrauch oder Krieg traumatisiert sind. Sie leiden oft unter Angst und Suizidgedanken. Auch bei der Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen wie Unfällen oder der Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit kann EMDR angezeigt sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte beschlossen, dass EMDR als Methode im Rahmen eines Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie in der ambulanten Versorgung angewendet werden kann. GENEHMIGUNGEN 5
6 Genehmigungspflichtige Leistungen im Jahr >>> Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der im Jahr 2015 erteilten Genehmigungen zu entnehmen. Darüber hinaus ist ersichtlich, in welcher Anzahl Genehmigungen beendet worden. Dies beruht in der Regel auf der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Anzahl Rückgabe oder Beendigungen der Genehmigungen Ablehnungen Qualitätssicherungsbereiche Anzahl neu erteilte Genehmigungen Anzahl Genehmigungen gesamt Stand Akupunktur Ambulantes Operieren Apheresen Arthroskopie Balneophototherapie Blutreinigungsverfahren/Dialyse Computertomografie Dünndarm-Kapselendoskopie Herzschrittmacher-Kontrolle Histopathologie Hautkrebsscreening HIV/AIDS Hörgeräteversorgung Hörgeräteversorgung Kinder Interventionelle Radiologie Intravitreale Medikamenteneingabe Invasive Kardiologie Koloskopie Konventionelle Röntgendiagnostik Laboruntersuchungen Langzeit-EKG Mammografie (kurativ) Medizinische Rehabilitation Molekulargenetik MR-Angiografie MRT MRT der Mamma Neuropsychologische Therapie Nuklearmedizin Onkologie Osteodensiometrie (Knochendichtemessung) Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Schlafbezogene Atmungsstörungen Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie Strahlentherapie Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Ultraschall Ultraschall der Säuglingshüfte Vakuumbiopsie der Brust Zervix-Zytologie GENEHMIGUNGEN 6
7 2 >>> Schematischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens Prüfung der Nachweise des antragstellenden Arztes > > Persönliche Qualifikation > > Betriebsstättenbezogene Nachweise (apparativ-technische, räumliche, organisatorische und/oder hygienische Anforderungen sowie die fachliche Befähigung des Personals) GENEHMIGUNGEN Erteilung der Genehmigung durch die KVSA > > Bescheid durch KVSA zur Erbringung und Abrechnung der genehmigungspflichtigen Leistung Genehmigungserhalt Folgeverpflichtungen zur Aufrechterhaltung einer Genehmigung > > Auflagenprüfung je nach Regelung > > Stichproben- und Dokumentationsprüfungen > > themenbezogene Fortbildungen > > Hygieneüberprüfungen > > Mindestfallzahlprüfungen > > Fallsammlungsprüfungen > > Fallkonferenzen, 7
8 2 >>> Ablauf der Stichprobenprüfungen nach Paragraf 136 Absatz 2 SGB V Die KVSA prüft die Qualität von Leistungen im Einzelfall durch Stichproben gemäß der geltenden Qualitätssicherungs-Vereinbarungen bzw. der Qualitätsbeurtei lungs- Richtlinien. Nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung werden bundesweit von mindestens vier Prozent aller abrechnenden Ärzte jeweils zwölf Doku menta tionen in verschiedenen Leistungsbereichen geprüft. Dies betrifft nach bundesweiten verbindlichen Vorgaben die Bereiche allgemeine Radiologie, CT, MRT und Arthroskopie. Die KVSA hat darüber hinaus Stich probenprüfungen im Bereich Langzeit-EKG und Schlaf apnoe eingeführt. Weiterhin werden in leistungsbezogenen Qualitätssicherungs-Vereinbarungen Stichprobenprüfungen an - ge ordnet, z. B. in der Ultraschalldiagnostik. GENEHMIGUNGEN Prüfungsgegenstand: schriftliche und bildliche Dokumentation (z. B. MRT-Aufnahmen) Anforderung von zwölf zufällig ausgewählten Patientendokumentationen Vollständigkeitsprüfung durch KVSA Überprüfung der Dokumentationsanforderungen durch die zuständige Qualitätssicherungs-Kommission Mitteilung des Gesamtergebnisses und mögliche Verbesserungsmaßnahmen an den Arzt Keine Beanstandung > > Information des Arztes über das Prüfergebnis Geringe Beanstandung > > schriftliche Empfehlung zur Beseitigung der Mängel > > ggf. Beratungsgespräch Erhebliche Beanstandung > > schriftliche Empfehlung oder Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel > > ggf. Beratungsgespräch > > Nichtvergütung oder Rückforderung > > Anforderung weiterer Dokumentationen > > Praxisbegehung Schwerwiegende Beanstandung > > schriftliche Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel > > ggf. Beratungsgespräch > > Nichtvergütung oder Rückforderung bereits gezahlter Vergütung > > Kolloquium > > Praxisbegehung > > Widerruf der Genehmigung bei erheblicher Patientengefährdung 8
9 Stichprobenprüfungen Stichprobenprüfungen nach 136 Abs. 2 SGB V Arthroskopie Kernspintomografie Kernspintomografie der Mamma Konventionelle Röntgendiagnostik Langzeit-EKG-Untersuchung Polygrafie Polysomnografie Anzahl abrechnender Ärzte nicht ermittelbar aufgrund der Abrechnung von Komplexleistungen Anzahl geprüfter Ärzte Anzahl Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 Anzahl kriterienbezogener Prüfungen gemäß 4 Abs GENEHMIGUNGEN Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 6, unterschieden nach Prüfung: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: 4 Abs. 2: 4 Abs. 3: keine Beanstandungen geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung/Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde Gesamtzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte Anzahl Kolloquien Anzahl Genehmigungswiderrufe Anzahl der mit Auflagen versehenen Genehmigungen
10 2 >>> Durchführung von Kolloquien im Jahr 2015 Die Durchführung von Kolloquien erfolgt durch die jeweilige Qualitätssicherungs-Kommission. Ein Kolloquium ist aus folgenden Gründen möglich: > > bei Antragstellung: Kolloquium ist obligat vorgesehen oder trotz vorliegender Unterlagen bestehen begründete Zweifel > > im Rahmen einer Stichprobenprüfung: bei Nichtbestehen einer Stichprobenprüfung kann der Arzt im Rahmen eines Kolloquiums seine fachliche Befähigung nachweisen > > erneute Antragstellung nach Widerruf einer Genehmigung Dabei bietet das Kolloquium als ein kollegiales Fachgespräch eine Möglichkeit des fachlichen Austauschs zwischen Ärzten. Die Kommissionsmitglieder geben oftmals Hinweise und Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der Leistungserbringung führen. Im Jahr 2015 wurden die nachfolgend aufgelisteten Kolloquien durchgeführt: GENEHMIGUNGEN Leistungsbereich Art des Kolloquiums Anzahl durchgeführter Kolloquien Anzahl bestandener Kolloquien Anzahl nicht bestandener Kolloquien Computertomografie Antragsverfahren: Nachweis der fachlichen Befähigung Kernspintomografie Konventionelle Röntgendiagnostik Osteodensiometrie Schmerztherapie Ultraschalldiagnostik Ultraschalldiagnostik Kolloquium nach Widerruf der Genehmigung
11 Bericht aus der Versorgung 3 >>> Die Radiologie ermöglicht durch vielfältige bildgebende Verfahren wichtige Diagnose- und Therapiemöglichkeiten in der heutigen Medizin. Aus diesem Grund erfolgt eine weitreichende Qualitätssicherung in der Radiologie von der Struktur-, Prozess- bis hin zur Ergebnisqualität. Strukturqualität Die entsprechenden Anforderungen sind in der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß Paragraf 135 Abs. 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) einheitlich auf Bundesebene geregelt. Voraussetzung zum Genehmigungserhalt ist der Nachweis der fachlichen Qualifika tion und der apparativen Ausstattung. Die fachliche Qualifikation wird vor allem durch Zeugnisse nachgewiesen, in Einzelfällen erfolgt zusätzlich ein Kolloquium. Prozessqualität Im Rahmen der Prozessqualität wird die ärztliche Dokumenta tion geprüft. So werden in den Bereichen der konventionellen Röntgendiagnostik, CT und MRT jährlich vier Prozent der Ärzte geprüft. Im Rahmen der interventionellen Radiologie und MRT der Mamma gelten für jeden Arzt darüber hinaus jährliche Mindestfallzahlen. Ergebnisqualität Die Beurteilung der Ergebnisse der Behandlung, umfasst bei Leistungen der Radiologie > > die rechtfertigende Indikation, > > die technische Durchführung der Röntgenuntersuchung, > > die Bildqualität sowie > > die ärztliche Befundqualität. BERICHT AUS DER VERSORGUNG Strukturqualität > > Kompetenz und fachliche Qualifikation des Arztes und des Praxispersonals > > Anforderungen an apparative und räumliche Ausstattung der Praxis Prozessqualität > > Qualität der Abläufe in der Praxis > > Art und Weise der Diagnostik und Therapie (u. a. ärztliche Dokumentation) Ergebnisqualität > > umfasst Ergebnisse eines Behandlungsprozesses (Indikator ist z. B. Verbesserung des Gesundheitszustandes) > > Auswertungs- und Evaluationsverfahren anhand von Daten der Qualitätssicherungsmaßnahmen. 11
12 3 >>> Die Radiologie-Kommission bei der Arbeit Die Qualität der ambulant erbrachten radiologischen Leistungen in Sachsen-Anhalt wird von den Mitgliedern der Radiologie-Kommission überprüft: In der Radiologie- Kommission der KVSA arbeiten 12 Ärzte mit. Der Kommissionsvorsitzende, Herr Christian Rohde, stellt sich zur Kommissionsarbeit den folgenden Fragen: Herr Rohde, Sie sind Vorsitzender der Radiologie- Kommission. In der Kommission sind 11 weitere Kollegen mit Ihnen tätig. Im Vergleich zu anderen Kommissionen ist das eine hohe Mitgliederzahl. Worauf basiert diese? Wir sind tatsächlich 12 Mitglieder in der Kommission. Die Radiologie ist breit gefächert, umfasst das kon ventionelle Röntgen, welches Radiologen und Teil radiologen (z. B. Chirurgen, Orthopäden, Urologen, Gynäkologen) durchführen, die radiologische Schnittbilddiagnostik und Interventionen. Allein im konventionellen Röntgen haben in Sachsen-Anhalt derzeit über 500 Ärzte die Genehmigung zur Abrechnung. Entsprechend hoch ist die Anzahl der zu überprüfenden Dokumentationen. Was sind die Hauptaufgaben der Kommission? Unsere Aufgabe als Kommission ist zum einen die Beurteilung der fachlichen Befähigung zur Ausführung und Abrechnung der beantragten Leistung. Manchmal sind dazu vorab auch Kolloquien erforderlich. Darüber hinaus prüfen wir Dokumentationen im Rahmen der Stichprobenprüfungen. Wie sind die Kolloquien angelegt und weshalb sind sie nötig? Kolloquien werden durchgeführt, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung des antragstellenden Arztes bestehen. Oder eben auch, wenn der Antragsteller im Vergleich zu den Anforderungen eine abweichende, aber gleichwertige Befähigung nachweist. In einem halbstündigen Kolloquium finden ein theoretischer und ein praktischer Prüfungsteil statt. Mindestens drei Prüfer erfragen z. B. gesetzliche Grundlagen wie Inhalte zur Röntgenverordnung und zur Qualitätssicherung. Anschließend werden im praktischen Teil Diagnostische Aufnahmen aus dem Fachgebiet vom Antragsteller befundet. Ist die Teilnahme am Kolloquium erfolgreich, erhält der Antragsteller die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der beantragten Leistung. Welche Überprüfungen erfolgen bei den Ärzten, denen bereits eine Genehmigung ausgesprochen wurde? In den Bereichen konventionelle Radiologie, Computertomografie, MRT (Magnetresonanztomografie), MRT der Mamma und MR-Angiografie überprüfen wir schriftliche und bildliche Dokumentationen. Es werden jährlich vier Prozent (und im Bereich MR-Angiografie mindestens 20 Prozent) der Ärzte geprüft. Die Auswahl erfolgt durch einen Zufallsgenerator. Von den zu prüfenden Ärzten sind jeweils zwölf Patientendokumentationen (Röntgenbilder, Befundberichte und die recht fertigende Indikation) einzureichen. Diese Dokumentationen werden in der Sitzung beurteilt und es wird festgestellt, ob und wenn ja, wie schwerwiegend die Beanstandungen sind. Nach der Prüfung durch unsere Kommission werden dem Arzt bei bestehenden Mängeln Verbesserungsvorschläge oder kollegiale Gespräche zur Erläuterung der festgestellten Probleme unterbreitet. Diese sind von dem Genehmigungsinhaber zu berücksichtigen; eine erneute Dokumentationskontrolle nach drei bis sechs Monaten kann erfolgen. Werden diese Maßnahmen wiederholt nicht beachtet, kann dies zum Genehmigungsentzug führen. BERICHT AUS DER VERSORGUNG 12
13 BERICHT AUS DER VERSORGUNG Mitglieder der Radiologie-Kommission bei der Arbeit: Dr. med. Dirk Breuer, Christian Rohde (Kommissionsvorsitzender) und Dr. med. Olaf Effenberger (v.l.n.r.) Herr Rohde, was sind die häufigsten Beanstandungen im Rahmen der Dokumentationsprüfungen? Können Sie Tipps zur Vermeidung geben? Prinzipiell kann man sagen, dass sich die Qualität der Aufnahmen in den letzten Jahren durch den breiten Einsatz digitaler Aufnahmesysteme erheblich verbessert hat. Technische Probleme gibt es besonders bei älteren konventionellen Röntgenanlagen, wobei es zu Belichtungsund Entwicklungsfehlern kommt. Zudem sehen wir suboptimale Einstellungen der abzubildenden Körperregionen und gelegentlich Beanstandungen im Strahlenschutz. Eine regelmäßige Fortbildung oder auch Hospitationen des durchführenden Personals können Abhilfe schaffen. Bislang wurde ausschließlich die Überprüfung der Ärzte und ihrer Leistungen thematisiert. Welche Überprüfungen werden für die Röntgeneinrichtungen durchgeführt? Die Überprüfungen der Röntgeneinrichtungen erfolgen wenn keine Beanstandungen vorliegen im Zwei- Jahresrhythmus durch die Ärztliche Stelle Röntgen bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Ärztliche Stelle prüft die von den Betreibern von Röntgenanlagen angeforderten und eingereichten technischen Unterlagen und Patientenaufnahmen. Wenn notwendig, teilt die Ärztliche Stelle den Ärzten also den Betreibern und deren technischem Personal Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung, zur Verbesserung der Bildqualität und zur Herabsetzung der Strahlen exposition mit. Vielen Dank für das Gespräch. 13
14 ASV Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 4 >>> Seit 1. April 2014 gibt es ein neues Behandlungsangebot für Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Das Besondere: Die Behandlung erfolgt in interdisziplinären Ärzteteams aus Praxen und Kliniken. Geregelt ist die ASV in Paragraf 116b SGB V. Der neue Versorgungsbereich in Stichworten: > > Zusammenarbeit von Vertrags- und/oder Krankenhausärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen > > gleiche Bedingungen für Praxen und Krankenhäuser (gleiche Qualitätsanforderungen, gleiche Vergütung, Facharztstandard etc.) > > Vergütung zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung > > bundesweit einheitlich geregelt Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt den Behandlungsumfang in den jeweiligen Anlagen zur ASV- Richtlinie pro Erkrankung fest. Im sogenannten Appendix zur ASV-Richtlinie ist der Behandlungsumfang anhand von EBM-Gebührenordnungspositionen ergänzt um Leistungen, die bislang noch nicht Bestandteil des EBM sind, abschließend definiert und den Fachgruppen des ASV-Teams zugeordnet. Drei krankheitsspezifische Richtlinienbeschlüsse des GBA sind in den Jahren 2014 bzw in Kraft ge treten: > > Tuberkulose und atypische Mykobakteriose > > onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle > > Marfan-Syndrom Mit der Konkretisierung durch den GBA können an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und nach Paragraf 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser die Erbringung von Leistungen beim erweiterten Landesausschuss (ela) anzeigen. Der erweiterte Landesausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der ambulant tätigen Ärzte, Krankenkasse sowie der Krankenhäuser, einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Ärzte und Krankenhäuser, die für eine bestimmte Indikation an der ASV teilnehmen wollen, zeigen dies dem ela als Team an. Mit der Anzeige sind sämtliche Voraussetzungen und Anforderungen nachzuweisen, die in den Richtlinien des GBA festgelegt sind. Der ela hat zwei Monate Zeit zu prüfen, ob die Teams und deren Mitglieder die Voraussetzungen erfüllen. In Sachsen-Anhalt wurde die KVSA mit der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere in persönlicher, fachlicher und sachlicher Hinsicht beauftragt. AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG 14
15 4 >>> Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV 1 Team bilden 2 Anzeige der Teilnahme beim ela > > Zusammenarbeit im interdisziplinären Team > > Fachgruppenzusammensetzung und Qualifikationen nach den Regelungen der Anlage der ASV-Richtlinie > > Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch die KVSA > > Beschluss des ela über die Teilnahmeberechtigung AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG 3 ASV-Teamnummer erhalten > > Nach ASV-Berechtigung informiert Teamleiter die ASV-Servicestelle > > Vergabe der ASV-Teamnummer zur Abrechnung, für Verordnungen und Überweisungen 4 Entscheidung über Abrechnung > > Entscheidung über den Weg der Abrechnung der Leistungen > > in Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit der Beauftragung der KVSA mit der Abrechnung der ASV-Leistungen 5 Start der Behandlung > > Beginn der Behandlung von Patienten 15
16 4 >>> ASV ist Teamarbeit ASV-Team Zusammensetzung und Aufgaben Die ASV ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Die Zusammensetzung der Teams ergibt sich diagnosespezifisch aus den Richtlinien des GBA. Kernteam Teamleitung Teammitglieder Hinzuzuziehende Fachärzte Der Teamleiter koordiniert die ASV fachlich und organisatorisch. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen. Er ist für die Patienten der erste Ansprechpartner. Die Richtlinien des GBA regeln, welcher Fachgruppe ein Teamleiter angehören kann. Die Mitglieder des Kernteams sind Fachärzte, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen bei der Behandlung der jeweiligen Krankheit mitwirken. Sie arbeiten eng mit dem Teamleiter zusammen. Hinzuzuziehende Fachärzte und Psychotherapeuten sind solche, deren Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise bei einem Teil der Patienten ergänzend benötigt werden. AMBULANTE SPEZIALFACHÄRZTLICHE VERSORGUNG Personelle Voraussetzungen werden durch Benennung und Beifügung entsprechender Unterlagen der im Team mitarbeitenden Ärzte nachgewiesen. Darüber hinaus sind räumliche und sächliche Anforderungen zu erfüllen. ASV konkret in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt sind mit Stand vier ASV- Teams zur Teilnahme an der ASV berechtigt: > > ein ASV-Team Tuberkulose und atypische Mykobakteriose > > drei ASV-Teams gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle Qualitätssicherung im Team Die Teammitglieder müssen über ausreichend Erfahrung in der Behandlung der Erkrankungen verfügen und sich auf dem Gebiet regelmäßig fortbilden. Auch für die ASV gilt: Die Qualitätssicherungs-Vereinbarungen gemäß Paragraf 135 Abs. 2 SGB V sind entsprechend anzuwenden. Damit dürfen z. B. Ultraschalluntersuchungen, radiologische Leistungen oder Leistungen der Laboratoriumsdiagnostik nur durchgeführt werden, wenn der entsprechende Arzt die Qualifikation und sonstigen Anforderungen nachweisen kann. 16
17 Hygiene in der ambulanten Versorgung Im Bereich der Hygiene existieren zahlreiche Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen, die in der ambulanten Versorgung umzusetzen sind. Die KVSA berät ihre Mitglieder zu allen relevanten Fragestellungen im Bereich Hygiene. Im Jahr 2015 gab es beispielsweise zahlreiche Anfragen zur Erstellung eines Hygieneplanes, zur Vorbereitung auf eine Hygieneüberprüfung in der Praxis sowie zur hygienegerechten Gestaltung der Praxis räumlichkeiten. e inen Überblick über alle Anforderungen an die Hygiene in der Praxis und zeigen vor allem Umsetzungsmöglichkeiten auf. Mit einer detaillierten Struktur und Untergliederung sollen sie gleichzeitig Informationsquelle und Nachschlagewerk für Einzelfragen der Hygiene sein. Von den praxisnahen und umsetzbaren Empfehlungen können alle Praxen unabhängig von der Fachrichtung profitieren. Artikel-Serie Hygiene Eine saubere Sache Hygieneleitfäden Seit Januar 2013 veröffentlicht die KVSA monatliche Beiträge zu hygienerelevanten Themen von der Abfall entsorgung in der Praxis bis hin zur Wundversorgung und Verbandswechsel. Grundsätzlich dient die ArtikelSerie der Publizierung von aktuellen Hygiene-Themen und der Sensibilisierung für das Thema. Ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das praxis interne Hygienemanagement bieten die vom Kompetenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV entwickelten Hygieneleitfäden für die Arzt- und psychotherapeutische Praxis. Sie geben Fortbildungsveranstaltungen in der Hygiene Die KVSA bietet jährlich regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Hygiene in der Arztpraxis an. Im Jahr 2015 nahmen insgesamt 57 Praxismitarbeiter an den von der KVSA vier angebotenen Veranstaltungen Hygiene in der Praxis teil. Zusätzlich wurden an zwei Fortbildungstagen über 150 Praxismitarbeiter zum Thema Hygiene unterwiesen. n der ene i i g y H is prax Arzt EN der Hygiene in raxis eutischen P ap er th psycho EIN LEITFAD EN D EITFA EIN L 17 HYGIENE IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG 5 >>>
18 5 >>> Hygieneüberprüfungen in der Koloskopie Qualitätssicherungsvereinbarungen stellen auch an den Bereich Praxishygiene konkrete Anforderungen. Ein Beispiel sind die Regelungen der Qualitätssicherungs- Vereinbarung zur Koloskopie. Hierbei ist festgelegt, dass die eingesetzten Koloskope regelmäßig einer Hygiene prüfung unterzogen werden. Aufgrund ihrer Beschaffenheit sind diese Untersuchungsinstrumente nicht sterilisierbar und daher besonders schwierig aufzubereiten. Die Reinigung und Desinfektion erfolgt nach strengen Kriterien, um das Infektionsrisiko für die untersuchten Patienten so weit wie möglich zu minimieren. Für die sachgerechte Durchführung der Hygiene überprüfungen hat die KVSA vier Institute in Sachsen- Anhalt beauftragt, die in den Praxen Proben nehmen und diese auf pathogene Keime untersuchen. Die Überprüfung der Hygiene in den Praxen erfolgt halbjährlich. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei Wieder holungsprüfungen. Treten anschließend erneut Mängel auf, kann dies zum Entzug der Genehmigung führen. Ablauf von Maßnahmen zur Überprüfung der Hygienequalität nach Paragraf 7 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Koloskopie Die Überprüfung umfasst die hygienisch-mikrobiologische Kontrolle: a) von einem Koloskop je Praxis mittels: 1. Durchspülung von Endoskopkanälen (z. B. Instrumentierkanal und L-/W-Kanal) und 2. Abstrichen von Endoskopstellen (z. B. Kanaleingänge am Distalende), welche der Reinigung und Desinfektion nur schwer zugänglich sind, sowie b) die während der Koloskopie verwendeten Lösungen und Optikspülsysteme. Soweit in einer Praxis sowohl manuelle als auch maschinelle Aufbereitungsverfahren zur Anwendung kommen, ist ein Koloskop je Aufbereitungsverfahren zu kontrollieren. HYGIENE IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG 18
19 5 >>> Die stichprobenhafte Überprüfung der Hygienequalität in der Einrichtung erfolgt einmal pro Kalenderhalbjahr. Die KV teilt dem Arzt den Kalendermonat der Überprüfung mit. Die Überprüfung durch das Hygieneinstitut erfolgt in der Arztpraxis. Das Ergebnis der Überprüfung soll dem Arzt durch die KVSA innerhalb von zwei Wochen nach der Probenentnahme mitgeteilt werden. Die Kosten der Hygieneüberprüfung sind von der überprüften Praxis selbst zu tragen. Es bestehen keine Mängel in der Hygienequalität. Die nächste Überprüfung erfolgt innerhalb des nachfolgenden Kalenderhalbjahres. Das Labor teilt der KVSA das Prüfergebnis mit. Es bestehen Mängel in der Hygienequalität. Der Arzt wird über Art und Umfang der Mängel informiert. Er erhält eine eingehende Beratung, in welcher Form die Mängel behoben werden können. Die Hygienequalität wird innerhalb eines Zeitraumes der nachfolgenden drei Monate erneut überprüft. HYGIENE IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG Die erneute Überprüfung erfolgt unangemeldet und unabhängig von den routinemäßigen halbjährlichen Überprüfungen. Die Anforderungen werden erfüllt. Die Anforderungen werden erneut nicht erfüllt. Der Fortbestand der Genehmigung wird von folgenden Auflagen abhängig gemacht: Der Arzt muss innerhalb von 6 Wochen die Erfüllung der Anforderungen an die Hygienequalität (siehe Infobox auf der Folgeseite) gegenüber der KVSA nachweisen. Bis zu diesem Nachweis dürfen Leistungen der Koloskopie in der vertragsärztlichen Versorgung nicht ausgeführt und abgerechnet werden. Nachweis wird geführt Anforderungen erfüllt Nachweis wird nicht geführt Nachweis wird geführt Anforderungen nicht erfüllt Die Hygienequalität wird innerhalb eines Zeitraumes der nachfolgenden drei Monate erneut überprüft unangemeldet und unabhängig von den routinemäßigen halbjährlichen Überprüfungen. Widerruf der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie Erneuter Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung über den Widerruf der Genehmigung gestellt werden. 19
20 5 >>> Die Anforderungen an eine sachgerechte Hygienequalität gelten als erfüllt bei: a) fehlendem Nachweis von Escherichia coli, anderen Enterobacteriacae oder Enterokokken, b) fehlendem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa, anderen Pseudomonaden oder weiteren Nonfermentern, c) fehlendem Nachweis von weiteren hygienerelevanten Erregern wie Staphylococcus aureus sowie d) maximaler Keimbelastung von 10 Kolonie bildende Einheiten pro Milliliter (KBE/ml) in der Probe der Durchspüllösung und der Lösung des Optikspülsystemes. Ergebnisse der Hygieneüberprüfungen der vergangenen Jahre: HYGIENE IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG Jahr Anzahl geprüfter Praxen (nicht Koloskope) Anzahl halbjährliche Prüfungen Wiederholungsprüfungen innerhalb von 3 Monaten Wiederholungsprüfungen innerhalb von 6 Monaten Im Rahmen der 1. Wiederholungsprüfung konnten alle Praxen den Nachweis erbringen, dass die festgestellten Mängel behoben wurden, so dass keine weitere Wiederholungsprüfung stattfinden musste
21 Verordnungsmanagement in der KVSA 6 >>> Eine gute Patientenversorgung und die Beachtung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen Verordnungsweise stellt die ambulant tätigen Ärzte oftmals vor Herausforderungen. Eine Ärztin, eine Apothekerin und eine pharmazeutisch-technische Assistentin sind Ansprechpartnerinnen der KVSA, um Fragen der ambulant tätigen Ärzte rund um das Thema Verordnung zu beantworten. Dabei geht es insbesondere um die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, aber auch um Fragen zu Schutzimpfungen, Krankentransport sowie häuslicher Krankenpflege. Beratungsleistungen durch die KVSA Die Beratungen finden telefonisch, schriftlich und persönlich statt. Ärzte aus Sachsen-Anhalt können jederzeit eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Besonders nützlich ist die sogenannte Starterberatung. Ärzte, die kurz vor dem Beginn der ambulanten Tätigkeit stehen, erhalten eine individuelle Beratung. Dabei werden zunächst die Grundzüge der Vorgaben und Regelungen im Bereich der Verordnung erläutert. Fachge biets bezogen werden Hinweise und Tipps zu allen Fragestellungen des Verordnungsbereiches gegeben. Fortbildungsveranstaltungen Darüber hinaus bietet die KVSA regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Verordnungsmanagement an. Dies ist oftmals Thema bei den Fortbildungs-Reihen KVSA informiert für Ärzte und bei dem KV-Info-Tag für Praxispersonal. Themenspezifisch werden die Verbände der nichtärztlichen Leistungserbringer, z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten einbezogen, um so eine problemorientierte und praxisnahe Fortbildung zu gewährleisten. Daneben finden auch regelmäßig gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit der Ärztekammer Sachsen- Anhalt statt. Im Jahr 2015 waren 75 Ärzte bei den beiden Veranstaltungen KVSA informiert. Themen der Veranstaltung waren u. a. die Prüfung vertragsärztlicher Leistungen und Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. An den drei KV-Info-Tagen für Praxispersonal im Jahr 2015 nahmen 159 Praxismitarbeiter teil. VERORDNUNGSMANAGEMENT IN DER KVSA 21
22 Regelmäßige Veröffentlichungen Zu Fragen des Verordnungsmanagements erfolgen monatliche Veröffentlichungen für die Mitglieder der KVSA: > > Artikel in der Mitgliederzeitschrift PRO > > Infoletter und Sonderinfoletter per Fax an die betreffenden Arztpraxen zu Themen wie bspw. Arzneimittelmissbrauch Leitfaden Wirtschaftlichkeitsprüfung Der Leitfaden vermittelt die wichtigsten Informationen zu den Rechtsgrundlagen und den Ablauf der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie den verschiedenen Prüfarten. Im Anhang der Broschüre sind die aktuellen Richtgrößen und Zielwerte für die Vereinbarungen und deren Anlagen zu finden. Außerdem sind Checklisten zur rationellen Verordnung und zum Verhalten in einem Prüfverfahren enthalten. Die Broschüre gibt einen allgemeinen Überblick. VERORDNUNGSMANAGEMENT IN DER KVSA > > Veröffentlichung eines gemeinsamen Infoletters mit der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus zu Themen, die die Verordnung betreffen > > Frühinformationen zu Arznei- / Heilmittelverordnungen 22
23 IMPRESSUM IMPRESSUM: Herausgeber: Bildnachweise: Gestaltung: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt KVSA, Fotolia.com PEGASUS Werbeagentur GmbH, Magdeburg 23
24 KVSA Ansprechpartner der Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Ansprechpartnerin Telefonnummer Abteilungsleiterin Sekretariat / / / Beratende Ärztin / Beratende Apothekerin / Pharmazeutisch-technische Assistentin maria-tatjana.kunze@kvsa.de josefine.mueller@kvsa.de heike.druenkler@kvsa.de Koordinierungsstelle Fortbildung/Qualitätszirkel marion.garz@kvsa.de / annette.mueller@kvsa.de / Praxisnetze/GeniaL - Ratgeber Genehmigung/Qualitätsberichte christin.richter@kvsa.de Informationsmaterial Hygiene Hygiene@kvsa.de / genehmigungspflichtige Leistung Akupunktur stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Akuter Hörsturz stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Ambulantes Operieren anke.schmidt@kvsa.de ambulante Katarakt-Operationen anke.schmidt@kvsa.de Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren annett.irmer@kvsa.de Arthroskopie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Balneophototherapie anke.schmidt@kvsa.de Belegärztliche Tätigkeit birgit.maiwald@kvsa.de Chirotherapie kathrin.kuntze@kvsa.de Computertomographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Dialyse annett.irmer@kvsa.de DMP Asthma bronchiale/copd birgit.maiwald@kvsa.de DMP Brustkrebs kerstin.muenzel@kvsa.de DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 claudia.hahne@kvsa.de DMP Koronare Herzerkrankung birgit.maiwald@kvsa.de EMDR silke.brumm@kvsa.de Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 claudia.hahne@kvsa.de Früherkennung augenärztlich anke.roessler@kvsa.de Früherkennung Schwangere anke.schmidt@kvsa.de Geriatrische Diagnostik anke.roessler@kvsa.de Handchirurgie anke.schmidt@kvsa.de Hautkrebs-Screening karin.nitsche@kvsa.de Hautkrebsvorsorge-Verfahren karin.nitsche@kvsa.de Herzschrittmacher-Kontrolle annett.irmer@kvsa.de Histopathologie beim Hautkrebs-Screening anke.schmidt@kvsa.de HIV-Aids karin.nitsche@kvsa.de Homöopathie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Hörgeräteversorgung (Kinder und Erwachsene) stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Intravitreale Medikamenteneingabe anke.schmidt@kvsa.de invasive Kardiologie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Kapselendoskopie-Dünndarm claudia.hahne@kvsa.de Knochendichte-Messung kerstin.muenzel@kvsa.de Koloskopie claudia.hahne@kvsa.de künstliche Befruchtung anke.schmidt@kvsa.de Kurärztliche Tätigkeit marlies.fritsch@kvsa.de Labordiagnostik anke.schmidt@kvsa.de Langzeit-EKG-Untersuchungen annett.irmer@kvsa.de Mammographie/Mammographie-Screening kerstin.muenzel@kvsa.de Molekularpathologie, Molekulargenetik anke.schmidt@kvsa.de MR-Angiographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de MRSA anke.schmidt@kvsa.de MRT allgemein / MRT der Mamma stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Neuropsychologische Therapie silke.brumm@kvsa.de Nuklearmedizin kerstin.muenzel@kvsa.de Onkologisch verantwortlicher Arzt carmen.platenau@kvsa.de Osteoporose birgit.maiwald@kvsa.de Otoakustische Emission kerstin.muenzel@kvsa.de PET, PET/CT karin.nitsche@kvsa.de Pflegeheimversorgung karin.nitsche@kvsa.de Photodynamische Therapie anke.schmidt@kvsa.de Phototherapeutische Keratektomie anke.schmidt@kvsa.de Physikalische Therapie birgit.maiwald@kvsa.de Praxisassistentin claudia.hahne@kvsa.de Psychosomatische Grundversorgung silke.brumm@kvsa.de Psychotherapie silke.brumm@kvsa.de Radiologie - allgemein und interventionell stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Schlafbezogene Atmungsstörungen anke.schmidt@kvsa.de Schmerztherapie kerstin.muenzel@kvsa.de Sozialpädiatrie birgit.maiwald@kvsa.de Sozialpsychiatrische Versorgung v. Kindern/Jugendlichen silke.brumm@kvsa.de Soziotherapie silke.brumm@kvsa.de Stoßwellenlithotripsie kerstin.muenzel@kvsa.de Strahlentherapie kerstin.muenzel@kvsa.de substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger karin.nitsche@kvsa.de Tonsillotomie anke.schmidt@kvsa.de Ultraschalldiagnostik kathrin.kuntze@kvsa.de / carmen.platenau@kvsa.de / Urinzytologie anke.schmidt@kvsa.de Vakuumbiopsie der Brust kathrin.hanstein@kvsa.de Zervix-Zytologie karin.nitsche@kvsa.de Assistenten, Vertretung und Famuli Gruppenleiterin silke.brumm@kvsa.de Studierendenberatung Studium@kvsa.de Stipendienprogramm kathrin.kurzbach@kvsa.de Famulatur marlies.fritsch@kvsa.de Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin Weitere Facharztgruppen claudia.hahne@kvsa.de silke.brumm@kvsa.de Vertretung/Assistenten Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenten marlies.fritsch@kvsa.de KVSA ANSPRECHPARTNER
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