15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg
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- Ella Geiger
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1 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomG) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i..m. 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in den derzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Ronnenberg in seiner Sitzung am folgende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg beschlossen: Artikel 1 2 Absatz 1 Gebührensätze erhält folgende neue Fassung: Für die Betreuung in den städtischen Tageseinrichtungen wird eine Jahresgebühr festgesetzt, die in gleichen monatlichen Beträgen (12) erhoben wird. Diese beträgt im Bereich Krippe/Krabbelstube monatlich für 1. Ganztagsbetreuung 283,00 (08.00 Uhr bis Uhr) 2. reduzierte Ganztagsbetreuung 215,50 (08.00 Uhr bis Uhr) 3. Sonderöffnungszeiten (Früh- und Spätdienste) 1 bis 2 genannten Zeiten hinausgehen halbe Stunde 22,00 je volle Stunde 43,50 Die Gebühr im Bereich Kindergarten beträgt monatlich für 4. Ganztagsbetreuung 245,00 (08.00 Uhr bis Uhr) 5. reduzierte Ganztagsbetreuung 187,00 (08.00 Uhr bis Uhr) 6. erweiterte ormittagsbetreuung 165,00 (08.00 Uhr bis Uhr) 7. Halbtagsbetreuung vormittags 142,00 (08.00 Uhr bis Uhr) 8. Halbtagsbetreuung nachmittags 142,00 (4 Std./Tag)
2 9. Sonderöffnungszeiten (Früh- und Spätdienste) 4 bis 7 (nur Frühdienst) sowie in den Nummern (nur Spätdienst) genannten Zeiten hinausgehen halbe Stunde 19,00 je volle Stunde 37,50 Die Gebühr im Bereich der außerschulischen Betreuung von Schulkindern (Hort bzw. hortähnliche Betreuung) beträgt monatlich für 10. Mittagsbetreuung 86,00 (1 Std. und 45 Min., während der Ferien Uhr bis Uhr bzw Uhr) 11. Hortbetreuung reduziert 126,00 (12.45 Uhr bis Uhr, während der Ferien Uhr bis Uhr) 12. Hortbetreuung 138,50 (12.55 Uhr bis Uhr, während der Ferien Uhr bis Uhr) 13. Hortbetreuung 165,00 (12.45 Uhr bis Uhr, während der Ferien Uhr bis Uhr) 14. Sonderöffnungszeiten (Früh- und Spätdienste) 10 bis 13 genannten Zeiten hinausgehen halbe Stunde 19,00 je volle Stunde 37, Schulferienbetreuung ausschließlich 198,50 (08.00 Uhr bis Uhr) Artikel 2 2 Absatz 1 a Sätze 1-3 Gebührensätze erhalten folgende neue Fassung: Für die Sonderöffnungszeiten (Früh- und Spätdienste), die über die Betreuungszeiten wie im 2 Abs. 1 Ziffern 3, 9 und 14 genannten Zeiten hinausgehen, kann eine Zehnerkarte erworben werden. Die Gebühr für die nanspruchnahme von 10 halbstündigen Sonderdiensten beträgt im Krippenbereich 18,00 und im Kindergarten/ Hort bzw. hortähnlichen Bereich 16,00. Die Gebühr für 10 ganzstündige Sonderdienste beträgt im Krippenbereich 36,00 und im Kindergarten/ Hort bzw. hortähnlichen Bereich 31,50. Artikel 3 n 2 Absatz 1 b Gebührensätze wird ein neuer Satz 2 ergänzt: Dies gilt nicht bei nanspruchnahme der in Absatz 1 a genannten Zehnerkarten.
3 Artikel 4 2 Absatz 5 Gebührensätze werden die Worte Ziffer 1, 2 und 7 bis 10 durch Ziffern 1, 2, 4, 5 und 10 bis 13 und das Wort Essen durch Mittagessen ersetzt. Artikel 5 n 3 Absatz 4 Einkommensbegriff werden die Worte Lohnsteuer bzw. gestrichen. Artikel 6 Die Anlage erhält folgende neue Fassung: Gebührenübersicht ab Krippe 8.00 Uhr 8.00 Uhr Früh- und Spät- Früh- und Spät- Mehr als 80 % über der bis bis dienst/halbe dienst/volle Uhr Uhr Stunde Stunde 215,50 283,00 22,00 43,50 264,50 332,00 197,50 259,00 20,00 40,00 246,50 308,00 179,50 235,00 18,00 36,00 228,50 284,00 163,00 212,00 16,00 31,50 212,00 261,00 145,00 188,00 14,00 28,00 194,00 237,00 unter der 127,00 165,00 12,00 24,00 176,00 214,00
4 Kinder Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr Uhr Früh- und Spät- Früh- und Spät- garten bis bis bis bis bis dienst/halbe dienst/volle Mehr als 80 % über der Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Stunde Stunde 142,00 165,00 187,00 245,00 142,00 19,00 37,50 236,00 294,00 131,00 151,50 171,50 224,50 131,00 17,50 34,50 220,50 273,50 119,50 137,00 155,50 203,50 119,50 16,00 31,50 204,50 252,50 107,00 124,50 141,00 184,00 107,00 14,00 27,50 190,00 233,00 95,50 110,00 125,50 163,00 95,50 12,00 24,00 174,50 212,00 unter der 84,00 96,50 110,00 143,00 84,00 10,50 21,00 159,00 192,00
5 Hort/ Mittags- Hortbetreuung Hortbetreuung Hortbetreuung Früh- und Spät- Früh- und Spät- Schulferien- hortähnliche betreuung bis Uhr bis dienst/halbe dienst/volle betreuung Betreuung (1 Std. und Uhr bis Uhr Stunde Stunde 8.00 Uhr bis Mehr als 80 % über der 45 Min.) Uhr Uhr 86,00 126,00 138,50 165,00 19,00 37,50 198,50 49,00 135,00 175,00 187,50 214,00 247,50 unter der 80,00 115,50 127,50 151,50 17,50 34,50 181,50 49,00 129,00 164,50 176,50 200,50 230,50 72,50 105,00 116,00 137,00 16,00 31,50 165,00 49,00 121,50 154,00 165,00 186,00 214,00 65,00 95,00 105,50 124,50 14,00 27,50 148,50 49,00 114,00 144,00 154,50 173,50 197,50 59,00 84,00 92,00 110,00 12,00 24,00 132,00 49,00 108,00 133,00 141,00 159,00 181,00 51,50 73,50 80,50 96,50 10,50 21,00 115,00 49,00 100,50 122,50 129,50 145,50 164,00 Artikel 7 Die 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg tritt am in Kraft. Ronnenberg, den Stadt Ronnenberg Harms Bürgermeisterin Dienstsiegel
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