Bestandsaufnahme R4 Gewässer und Wasserschutz

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1 Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen Fachbereich Landschaftsplanung und Gartenkunst Technische Universität Wien Projekt 2 Kommunale Entwicklungs- und Flächenwidmungsplanung PA Kommunale Freiraum- und Landschaftsgestaltung PA Bestandsaufnahme R4 Gewässer und Wasserschutz Birgit HERMANN , e @student.tuwien.ac.at Anna-Christina KROS , anna@kros.at Ulrike PAWLITSCH , ulrike.pawlitsch@chello.at Nicole RINGER , nringer@gmx.at Julia SCHÖFTNER , julia@schoeftner.at Univ.Ass. Dipl.-Ing. Peter RISTO

2 I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I Tabellenverzeichnis... I Abbildungsverzeichnis...II 1 Einleitung Allgemeine Grundlagen Wasserrecht in Österreich... 6 EU Wasserrahmenrichtlinie Gewässergüte Fließgewässergüte Stillgewässergüte Allgemeine Probleme der Gewässer der Region Eintrag aus der Landwirtschaft Brachen Hochwasser(schutz) Gewässer im Planungsgebiet Fließgewässer Stillgewässer Zusammenfassung Quellen Persönliche Gespräche Internet Weitere Quellen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Fließgewässer der Planungsregion... 2 Tabelle 2: Gewässerdichte (eigene Berechnungen)... 3 Tabelle 3: Gewässerhäufigkeit (eigene Berechnungen)... 3 Tabelle 4: Gewässervernetzungsgrad (eigene Berechnungen)... 4 Tabelle 5: Fließgewässergüte... 8

3 II Tabelle 6: Stillgewässergüte... 9 Tabelle 7: Abflüsse Wulka bei Wulkaprodersdorf (Bundesstraße B16) von Tabelle 8: Abmessungen Perger Sees Tabelle 9: Abmessungen Esterhazy See Tabelle 10: Abmessungen St. Margarethener Badesee Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Wassergüte der Fließgewässer... 8 Abbildung 2: Abflussganglinie der Wulka.. 12 Abbildung 3: Verlauf Sulzbach (eigene Erhebung). 17 Abbildung 4:Verlauf Wulka bis inkl. der Einmündung des Sulzbach (eigene Erhebung). 18 Abbildung 5: Verlauf Wulka ab Einmündung des Sulzbaches in Wulkaprodersdorf (eigene Erhebung) 19 Abbildung 6: Verlauf Wulka in Trausdorf (eigene Erhebung) 20 Abbildung 7: Verlauf Eisbach (eigene Erhebung) Abbildung 8: Draßburger Bach Eintritt ins Planungsgebiet (eigene Erhebung) Abbildung 9: Draßburger Bach - Zagersdorf (eigene Erhebung) 22 Abbildung 10: Verlauf Nodbach in Siegendorf (eigene Erhebung). 23 Abbildung 11: Ufergehölz des Nodbachs in St. Margarethen (eigene Erhebung) Abbildung 12: Bach ohne Namen - Ungermühle (eigene Erhebung).. 24 Abbildung 11: Verlauf Bach ohne Namen - Sulzbreiten (eigene Erhebung) Abbildung 14: Perger See (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ) Abbildung 15: Esterhazy See (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ) Abbildung 16: St. Margarethener Badesee (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ). 27 Abbildung 17: privater Fischerteich (eigenen Erhebung) 28

4 2 1 Einleitung Im Rahmen des Projekts 2 im Wintersemester 2008 wird erstmals ein Interkommunales Entwicklungskonzept für eine Region erstellt. Die sieben Gemeinden Großhöflein, Klingenbach, Siegendorf, St.Margarethen, Trausdorf, Wulkaprodersdorf und Zagersdorf bilden die Planungsregion zwischen Eisenstadt und Sopron (Ungarn). Dieser Bericht stellt die Bestandserhebung zum Thema Gewässer und Wasserschutz dar und befasst sich mit den Oberflächengewässern der Planungsregion. 2 Allgemeine Grundlagen Grundsätzlich wird das Burgenland hydrographisch gesehen, von den drei Hauptflussgebieten Donau, Rabnitz und Raab berührt. Das Planungsgebiet rechnet sich hierbei dem Hauptflussgebiet Rabnitz zu. Es umfasst folgende Fließgewässer, die öffentliches Wassergut des Landes Burgenland und des Bundes sind: Tabelle 1: Fließgewässer der Planungsregion Fluss/Bach Länge (km) Eisbach 7,69 Wulka 10,92 Sulzbach 4,25 Hirmer Bach 1,33 Nodbach 9,81 Draßburger Bach 2,68 diverse Bäche ohne Namen 11,15 zeitweise wasserführende Gräben 31,85 Summe 79,68 Insgesamt gibt es in der Planungsregion sechs Flüsse, 4 Bäche ohne Namen und vier zeitweise wasserführende Gräben.

5 3 Anhand der Anzahl der Fließgewässer, sowie deren Länge und der Größe der Planungsregionen lassen sich einige Parameter ausrechnen, um die Planungsregion aus wassertechnischer Sicht mit anderen Gemeinden und Regionen zu vergleichen. Die Gewässerdichte ist die Gewässerlänge in km 2 dividiert durch die Gemeindegröße in km. Für die Planungsregion ergeben sich daher folgende Werte: Tabelle 2: Gewässerdichte (eigene Berechnungen) Gewässerdichte Flüsse 0,35 Flüsse und namenlose Bäche 0,46 Flüsse, namenlose Bäche und zeitweise 0,77 wasserführende Gräben Vergleichsweise liegt die Gewässerdichte für die Gemeinde Mistelbach bei 0,45 und für die Gemeinde Herzogenburg bei 0,36. 1 Ein weiterer Parameter ist die Gewässerhäufigkeit. Diese ergibt sich durch die Division der Gewässeranzahl durch die Gemeindegröße in km 2. Tabelle 3: Gewässerhäufigkeit (eigene Berechnungen) Gewässerhäufigkeit Flüsse 0,06 Flüsse und namenlose Bäche 0,10 Flüsse, namenlose Bäche und zeitweise 0,14 wasserführende Gräben Der Wert der Vergleichsgemeinde Mistelbach liegt hier bei 0,05, für die Gemeinde Herzogenburg bei 0, Vgl. Risto, Peter Vgl. Risto, Peter

6 4 Auch der Gewässervernetzungsgrad kann Aussagen über die Gewässer einer Region treffen. Hierbei werden die Flussgabelungen (Einmündungen) durch die Gemeindegröße in km 2 dividiert. Tabelle 4: Gewässervernetzungsgrad (eigene Berechnungen) Vernetzungsgrad Flüsse und namenlose Bäche 0,08 Flüsse, namenlose Bäche und zeitweise 0,20 wasserführende Gräben Die Gemeinde Mistelbach bzw. Herzogenburg haben einen Vernetzungsgrad von 0,05 bzw. 0,19. 3 Neben den Fließgewässern befinden sich in der Planungsregion drei große Stillgewässer, der Perger See, der Esterhazy See, sowie der St. Margarethener Badesee, sowie viele kleinere Seen und Teiche. Die meisten dieser kleinen Stillgewässer sind in privater Hand mit Beschluss zur Nutzung als Fischteich. 4 In der Region sind weder Moore noch Augebiete vorhanden. 5 3 Vgl. Risto, Peter Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung 5 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung

7 Übersichtskarte - Gewässer Region Eisenstadt - Sopron Großhöflein Eisbach Esterhazy See Eisbach Perger See Wulka Trausdorf Sulzbach Wulkaprodersdorf Wulka Nodbach St. Margarethen St. Margarethener Badesee Bach Hirmer Wulka Siegendorf Nodbach Zagersdorf Draßburger Bach Klingenbach Fluss, Bach zeitweise wasserführender Bach Stillgewässer Siedlungsgebiet Fachbereich: Landschaftsplanung und Gartenkunst Betreuer: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Peter Risto Erstellungsdatum: Planersteller: Hermann, Kros, Pawlitsch, Ringer, Schöftner Kilometers N Verkehrsfläche Wald Quelle: Institut Regionalplanung

8 6 3 Wasserrecht in Österreich Das Wasserrechtsgesetz 1959 umfasst vor allem die drei Themenkreise Benutzung der Gewässer, Schutz und Reinhaltung der Gewässer und Schutz vor den Gefahren des Wassers. Des Weiteren finden sich im Wildbachverbauungsgesetz und im Forstgesetz Bestimmungen zu dem Thema Wasser, diese haben aber für das Planungsgebiet keinerlei Auswirkungen. 6 Wie in 2 und 3 WRG 1959 nachzulesen ist, wird zwischen öffentlichen und privaten Gewässern unterschieden. Quellen und Grundwasser sind private Gewässer, Flüsse in den meisten Fällen in öffentlicher Hand. Die Entnahme von Wasser, sei es aus Quellen, dem Grundwasser oder fließenden Gewässern benötigt ab bestimmten Mengen eine Bewilligung. Diese wird nur erteilt, wenn keine öffentlichen Interessen behindert werden. 7 EU Wasserrahmenrichtlinie Die EU Wasserrahmenrichtlinie trat 2002 in Kraft und regelt die europäische Wasserpolitik. Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind der Schutz der Gewässer, Vermeidung einer Verschlechterung der Gewässer und die Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt. 8 Mit der WRG-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 82/2003, wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die EU Wasserrahmenrichtlinie setzt drei Umweltziele, die bis 2015 erreicht werden müssen. 1. Ein guter ökologischer und chemischer Zustand für natürliche O- berflächengewässer. 6 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung 7 Vgl. WRG Internet, a)

9 7 2. Ein gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand für künstliche und natürliche, aber erheblich veränderte Gewässer. 3. Ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich erfolgt auf Grund der Zugehörigkeit zu den Einzugsgebieten der Donau, des Rhein und der Elbe. Weiters wird zwischen Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden, wobei ersteres aus Flüssen, Seen, Übergangsgewässern und Küstengewässern besteht. Bis zum Jahr 2009 werden für die jeweiligen Einzugsgebiete Maßnahmenprogramme erstellt. Die Umsetzung dieser Programme hat bis zum Jahr 2015 zu erfolgen. 9 In der Planungsregion gibt es derzeit noch keine genauen Pläne für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Im Moment befindet man sich in der Ausarbeitung der Maßnahmen, die 2009 in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Die derzeitigen Grobausweisungen sehen vor, dass sowohl die Wassergüte der Wulka bis 2027 verbessert werden, als auch die Durchlässigkeit für Fische bis 2027 hergestellt werden soll. Für den Eisbach soll dies bis 2022 geschehen Gewässergüte 4.1 Fließgewässergüte Die Gewässergüte von Flüssen und Bächen wird einerseits anhand der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten, andererseits mit Hilfe von chemischen Indikatoren bewertet. Zusammen ergeben sie den saprobiologischen Gewässerzustand, der sich in vier Güteklassen sowie deren Zwischenstufen unterteilt. Farbbänder entlang der Flüsse stellen die unterschiedlichen Güteklassen dar: 9 Vgl. Internet, a) 10 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung

10 8 Tabelle 5: Fließgewässergüte Gewässergute Güteklasse Farbe Legende Unbelastet I Blau Mäßig belastet II Grün Stark verschmutzt III Gelb Übermäßig verschmutzt IV Rot In der folgenden Karte sind ist die Gewässergüte der wichtigsten Flüsse der Planungsregion dargestellt. Abbildung 1: Wassergüte der Fließgewässer 11 Es ist zu erkennen, dass alle größeren Flüsse der Region in die Gewässergüte II oder III fallen. Sie sind daher mäßig belastet bis stark verschmutzt. Auffallend ist 11 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

11 9 hierbei der Eisbach, der über einen großen Teil seiner Länge in die Klasse III fällt. 12 Neben dem Nodbach ist er das schlechteste Gewässer im Burgenland. Für alle anderen Fließgewässer, die nicht in dieser Karte enthalten sind, wurden keine Untersuchungen zur Wasserqualität unternommen Stillgewässergüte Für die Bewertung der Gewässergüte eines stehenden Gewässers werden die Sichttiefe, die Gesamtkonzentration von Phosphor, sowie Chlorophyll-a-Gehalt verwendet. Durch diese drei Werte können die Stillgewässer in die drei Trophiestufen oligotroph (nährstoffarm), mesotroph (mäßig nährstoffreich) und eutroph (nährstoffreich) eingeteilt werden. Den drei größten Stillgewässern der Planungsregion wurde in der folgenden Tabelle die jeweilige Trophiestufe zugeordnet. 14 Tabelle 6: Stillgewässergüte Gewässer Perger See Esterhazy See St. Margarethener Badesee Trophiestufe Mesotroph Mesotroph Schwach eutroph 12 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung 14 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

12 10 5 Allgemeine Probleme der Gewässer der Region 5.1 Eintrag aus der Landwirtschaft Zur Emissionen aus Gewässern kann es auf Grund von punktfömigen oder von diffusen Quellen kommen. Bei dem Eintrag aus der Landwirtschaft gibt es keinen konkreten Punkt des Eintrags. Man spricht daher von einer diffusen Quelle oder einer flächenhaften Belastung. 15 Bereits vor zwanzig Jahren gab es im Planungsgebiet Probleme mit dem Eintrag aus der Landwirtschaft. Diese Probleme sind immer noch aktuell Brachen Durch Förderungen im Rahmen des Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (kurz: ÖPUL) wurden verstärkt Brachen angelegt. Auf Grund der Steigerung der Energiepreise und da die Produkte der Landwirtschaft teurer wurden, sind viele Landwirte in den letzten zwei Jahren von diesen Förderungen zurückgetreten, um ihre Länder zu bewirtschaften. Die meisten Brachen sind verschwunden. Im Planungsgebiet gibt es entlang der Wulka noch einige Brachen, vor allem in Form von Gewässerbegleitstreifen. Diese bestehen noch, da sie anderen Verträgen zu Grunde liegen Hochwasser(schutz) Abflüsse der Wulka Um sich mit dem Thema Hochwasser beschäftigen zu können, ist es nötig, sich die Daten des Niedrig-, Mittel- und Hochwasserabflusses anzusehen. In Tabelle 7 sind die Werte der Wulka bei der Bundesstraße B16 in Wulkaprodersdorf in der 15 Vgl. Internet b) 16 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung 17 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung

13 11 Zeit von 1966 bis 2002 dargestellt. Dabei ist deutlich zu erkennen, dass der Mittelwasserabfluss (MQ) dem Frühlingshoch mit der Schneeschmelze und vermehrtem Regen folgt. Im Sommer sind auf Grund des geringen Niederschlags niedrigere Abflüsse zu verzeichnen. Diese steigen bis zum Winter wieder etwas an. Die Hochwasserabflüsse werden mit bis zu 33,30 m 3 /s sehr stark und treten in den Monaten April bis Oktober auf Grund von Starkregenereignissen auf. Tabelle 7: Abflüsse Wulka bei Wulkaprodersdorf (Bundesstraße B16) von NQ in m 3 /s MQ in m 3 /s HQ in m 3 /s Jänner 0,140 0,59 9,61 Februar 0,150 0,57 4,82 März 0,160 0,64 6,90 April 0,090 0,63 10,60 Mai 0,041 0,63 33,30 Juni 0,021 0,60 22,00 Juli 0,005 0,55 23,00 August 0,009 0,50 30,50 September 0,008 0,46 15,40 Oktober 0,170 0,45 32,60 November 0,044 0,50 5,32 Dezember 0,120 0,53 10,70 Abbildung 2 zeigt die Umsetzung der Daten in eine Abflussganglinie der Wulka. Besonders die Monate April bis Oktober treten hier bei den Hochwasserabflüssen sehr stark in den Vordergrund. 18 Vgl. Hydrographisches Zentralbüro (2005).

14 12 100,00 10,00 MQ HQ 1,00 Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 0,10 Abbildung 2: Abflussganglinie der Wulka Hochwasser Für den Hochwasserschutz ist laut Gesetz jede Gemeinde selbst verantwortlich. Die derzeitigen Pläne im Bezug auf den Hochwasserschutz scheitern zumeist an der Zusammenarbeit der Gemeinden. Daher wird im Moment versucht einen Verband für alle Gemeinden entlang der Wulka zu gründen, um sinnvolle Wasserschutzmaßnahmen, die allen Gemeinden helfen, zu schaffen. Die neu berechneten Hochwasseranschlagslinien (HQ 30 und HQ 100) stellen die Gemeinden vor neue planerische Probleme Vgl. Hydrographisches Zentralbüro (2005). 20 Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung

15 Hochwasserkarte Region Eisenstadt - Sopron Trausdorf (inkl. Feriensiedlung)- HQ 30 Wulkaprodersdorf - HQ 30 HQ 30 Hochwasserüberflutungsbereich HQ 100 Hochwasserüberflutungsbereich Retentionsbereich Fluss, Bach zeitweise wasserführender Bach Stillgewässer Siedlungsgebiet Fachbereich: Landschaftsplanung und Gartenkunst Betreuer: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Peter Risto Erstellungsdatum: Planersteller: Hermann, Kros, Pawlitsch, Ringer, Schöftner Kilometers N Verkehrsfläche Wald Quelle: Institut Regionalplanung

16 14 Im Bereich des Siedlungsgebietes Wulkaprodersdorf sind die Bereiche südlich der Wulka sowohl bei einem 30-jährigem als auch bei einem 100-jährigen Hochwasser komplett überschwemmt. Die Schnellstraße und Autobahn wirken als Staudämme. Vor der Autobahn stauen sich die Wassermengen bis auf eine Höhe von zwei Metern. Problematisch scheint hier, dass in den letzten Jahren im Bereich zwischen Schnellstraße und Autobahn viele Häuser gebaut wurden, da sie laut den alten Hochwasseranschlagslinien nicht in der HQ 30 Zone liegen. Auch nördlich der Wulka kommt es zu Überschwemmungen, diese betreffen aber weitaus weniger Häuser. In Trausdorf bleibt der westliche Teil des Siedlungsgebietes größtenteils von Überflutungen verschont. Im östlichen Gebiet tritt die Wulka vor allem über ihr nördliches Ufer und überflutet hier eine Einfamilienhaussiedlung. In diesem Bereich treten solche Wassermengen über, dass sich ein eigenständiger Fluss getrennt von der Wulka bildet, der im späteren Verlauf die Feriensiedlungen um den Perger und den Esterhazy See überschwemmen. In diesem Bereich beträgt die Wassertiefe dann aber nur 15cm. 21 Hochwasserrückhaltebecken sind eine schutzwasserbauliche Maßnahme um mit der Hochwasserproblematik umzugehen. Entlang der Wulka gibt es ein Retentionsbecken. Dieses befindet sich aber nicht mehr im Planungsgebiet. Laut der Abteilung 9 (Wasser und Abfallwirtschaft) der burgenländischen Landesregierung, wäre die Planung und Anlegung weiterer Retentionsräume sehr sinnvoll. In Planung ist derzeit ein Hochwasserrückhaltebecken im Bereich von Mattersburg. Hierzu gibt es aber noch keine genaueren Daten Gewässer im Planungsgebiet Um die Gewässer der Planungsregion genauer zu beschreiben, wurden am Fotos an einigen Stellen der Fließ- und Stillgewässer aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es seit einiger Zeit keinen Niederschlag. Die Aufnahmepunkte sind auf der folgenden Karte dargestellt. 21 Vgl. Bodi, Gabriel, Bearbeiter des neuen Hochwassermodells 22 Vgl. Rojacz, Helmut, Hauptreferatsleiter Wassermengenwirtschaft

17 Wulka Übersichtskarte - Fotoverortung Region Eisenstadt - Sopron Großhöflein 10 1 Hirmer Eisbach Sulzbach Bach 11 Wulkaprodersdorf Wulka 6 Siegendorf 7 8 Eisbach Trausdorf Nodbach 19 Perger See Wulka Esterhazy See Nodbach 15 St. Margarethen St. Margarethener Badesee Zagersdorf 12 Draßburger Bach 13 Klingenbach Foto Fließgewässer Foto Stillgewässer Fluss, Bach zeitweise wasserführender Bach Stillgewässer Fachbereich: Landschaftsplanung und Gartenkunst Betreuer: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Peter Risto Erstellungsdatum: Planersteller: Hermann, Kros, Pawlitsch, Ringer, Schöftner Kilometers N Siedlungsgebiet Verkehrsfläche Wald Quelle: Institut Regionalplanung

18 Fließgewässer Um die Fließgewässer genauer zu betrachten wird auf das Vorhandensein von Ufergehölz eingegangen, sowie auf die Eingriffe in den Gewässerverlauf. Das Ufergehölz ist für die Gewässer sehr wichtig. Es spendet Schatten, schützt daher vor Erwärmung und daraus folgend auch vor Verkrautung und Veralgung des Gewässers. Weiters vermindert Ufergehölz mit einer dichten Schicht von Gräsern und Kräutern den Eintrag aus der Landwirtschaft. Ufergehölze wachsen an den Böschungen und entlang der Gewässer und bilden Ufergehölzsteifen unterschiedlicher Breite und Dichte. 23 Durch menschliche Aktivitäten kommt es zu Eingriffen in die Morphologie der Gewässer. Seit über zwanzig Jahren werden die Oberflächengewässer auf ihren strukturellen Zustand untersucht. Es werden hierbei zum Beispiel die Sohl- und Uferstruktur oder die Vernetzung mit dem Umland bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden in einer fünfstufigen Skala abgetragen: nicht verändert wenig verändert mäßig verändert stark verändert sehr stark verändert Vgl. Risto, Peter Vgl. Internet c)

19 Sulzbach 1 1 Der Sulzbach tritt in Wulkaprodersdorf in das Planungsgebiet ein. Bis zur Autobahn verläuft er zwischen landwirtschaftlichen Flächen. Die Unterführung unter der Autobahn ist stark reguliert und es ist außer etwas Gras kein Ufergehölz vorhanden. Bis zum Einfluss des Hirmerbaches verläuft der Bach in der Nähe einer Straße, auf der anderen Seite folgen unmittelbar weitere landwirtschaftliche Flächen. Das Ufergehölz ist in diesem Bereich sehr stark abwechselnd. Zum Teil ist überhaupt kein Ufergehölz vorhanden, zum Teil Buschwerk, manchmal auch Bäume. Auch die Breite des Ufergehölzstreifens schwankt sehr stark. Auf der ökomorphologischen Skala der EU gilt der Fluss durchgehend als nicht verändert Abbildung 3: Verlauf Sulzbach (eigene Erhe- bung) 25 Vgl. Internet a)

20 Wulka Die Wulka durchfließt die Planungsgemeinden Wulkaprodersdorf und Trausdorf. In Wulkaprodersdorf beträgt die mittlere Gewässertiefe der Wulka 0,20m und die mittlere Gewässerbreite 4,5 m. 26 Das Mittelwasser liegt bei 0,55m 3 /s. 27 Beim Einfluss in das Planungsgebiet ist die Wulka einseitig durch eine Straße und eine darauf folgende Siedlung begrenzt. In diesem Bereich ist nur sehr wenig U- 3 fergehölz, eher in Form von Buschwerk zu finden. Zum Teil grenzt die Wulka direkt an die Straße und wird nur durch Leitplanken von dieser getrennt. Auf der anderen Seite findet man verdichtetes U- fergehölz und Bäume, welche eine Abbilden. trennung zu landwirtschaftlichen Flächen 4 Aus ökomorphologischer Sicht ist die Wulka in diesem Bereich nicht bis mäßig verändert Abbildung 4:Verlauf Wulka bis inkl. der Einmündung des Sulzbach (eigene Erhebung) 26 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Vgl. Internet b) 28 Vgl. Internet a)

21 19 Ab der Einmündung des Sulzbaches in die Wulka tritt vermehrt Ufergehölz auf. Die Ufergehölzstreifen sind grundsätzlich breiter und dichter als im vorherigen Abschnitt. Zum Teil ist die Wulka sogar nur schwer zugänglich auf Grund der Dichte des Gehölzes. Die Wulka wirkt in diesem Bereich wenig von Menschenhand geändert, einzige Ausnahme hierbei ist die Kläranlage Wulkaprodersdorf. In diesem Bereich ist die Wulka auch laut EU-Skala der Ökomorphologie mäßig verändert Abbildung 5: Verlauf Wulka ab Einmündung des Sulzbaches in Wulkaprodersdorf (eigene Erhebung) 29 Vgl. Internet a)

22 20 An der Gemeindegrenze von Wulkaprodersdorf tritt die Wulka aus dem Planungsgebiet aus um nach der Durchquerung von Eisenstadt in Trausdorf wieder einer Rolle zu spielen. Im ersten Abschnitt der Wulka innerhalb der Gemeinde ist noch Ufergehölzstreifen in unterschiedlichen Breiten überall vorhanden. Im Bereich der Siedlungsstruktur ändert sich dieses Bild aber rasch. Die Wulka ist hier beidseitig entweder durch Sieldung oder Straßen unmittelbar begrenzt. Zum Teil sind noch alibimäßige Ufergehölzstreifen vorhanden, diese bestehen aber oft nur aus einer Reihe Bäume oder Sträucher. Der Fluss wird im Bereich der Brücken häufig reguliert. Nach dem Verlassen des bebauten Gebiets tritt wieder vermehrt Ufergehölz auf. Dieses ist eher spärlich und licht, trennt den Fluss aber etwas von der umliegenden Landwirtschaft. In diesem Bereich sind auch noch einige der wenigen Brachen der Planungsregion zu finden Abbildung 6: Verlauf Wulka in Trausdorf (eigene Erhebung) 30 Vgl. Rojacz, Helmut, Hauptreferatsleiter Wassermengenwirtschaft

23 Eisbach Abbildung 7: Verlauf Eisbach (eigene Erhebung) Laut morphologischer Bewertung gilt der Eisbach als nicht verändert 31. Grundsätzlich ist der Eisbach mit einer mittleren Gewässertiefe von 0,05m und einer mittleren Gewässerbreite von 0,5m ein sehr kleiner Bach, der auch nicht immer wasserführend ist. 32 Der Eisbach durchfließt die Gemeinde Großhöflein und ist der Grenzfluss zwischen Trausdorf und Eisenstadt. Beim Eintritt in das Planungsgebiet fließt der Bach entlang der Autobahn und wird auch unter dieser durchgeleitet. In diesem Bereich ist der Bach daher stark verbaut und wirkt auch kanalmäßig. Ufergehölzstreifen sind zum Teil vorhanden, oft aber nur in Form von Gräsern und Kräutern an der Böschung. Nach Großhöflein fließt der Eisbach durch die Gemeinde Eisenstadt. Hier läuft er meist neben einer kleinen Landwirtschaftsstraße, ansonsten sind nur Felder in unmittelbarer Umgebung. Diese Situation bleibt auch im Bereich der Gemeinde Trausdorf bestehen. 31 Vgl. Internet a) 32 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

24 Draßburger Bach Nodbach Da der Draßburger Bach fast unmittelbar in der Nodbach übergeht werden beide Bäche hier zusammen behandelt. Der Draßburger Bach tritt in Zagersdorf ins Planungsgebiet ein. In diesem Bereich ist er nicht mehr als ein Rinnsal. Es ist so gut wie kein Ufergehölz vorhanden, nur einige Gräser. Der Bach ist nicht in der Nähe von Straßen und Siedlungsstrukturen. Abbildung 8: Draßburger Bach Eintritt ins Planungsgebiet (eigene Erhebung) 12 Im Bereich des Siedlungsgebiets in Zagersdorf fließt der Draßburger Bach mitten durch das bebaute Gebiet. Es ist fast kein Ufergehölz vorhanden, manchmal sind einige kleine Bäume im Bereich des Baches zu finden. 13 Abbildung 9: Draßburger Bach - Zagersdorf (eigene Erhebung)

25 23 In Siegendorf ist der Draßburger Bach schon in den Nodbach übergegangen. Die mittlere Gewässertiefe beträgt hier 0,25m und die mittlere Gewässerbreite 2m. 33 Der Fluss gilt ökomorphologisch als nicht verändert 34, wobei diese Einschätzung schwer verständlich ist. Nachdem der Fluss durch die Gewerbezone Siegendorf geflossen ist, erreicht er das Siedlungsgebiet. Der Fluss ist in diesem Bereich komplett reguliert und auf beiden Seiten von Häusern oder Straßen begrenzt. Die Böschung besteht aus Steinen, die grün verwachsen sind. Mehr Ufergehölz als diese grüne Verwachsung ist nicht vorhanden Abbildung 10: Verlauf Nodbach in Siegendorf (eigene Erhebung) Nachdem der Nodbach St. Margarethen durchflossen hat, tritt er aus dem Planungsgebiet aus. In diesem Bereich scheint der Bach nicht verändert. Er befindet sich in Mitten von Landwirtschaft mit breiten und dichten Ufergehölzstreifen, die zumeist auf Schilf bestehen. 15 Abbildung 11: Ufergehölz des Nodbachs in St. Margarethen (eigene Erhebung) 33 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Vgl. Internet a)

26 Bach ohne Namen (Ungermühle) 16 Abbildung 12: Bach ohne Namen - Ungermühle (eigene Erhebung) Im Bereich der Grenze zwischen den Gemeinden Trausdorf und St. Margarethen gibt es laut ÖK einen ständig wasserführenden Bach. Zum Zeitpunkt der Erhebung und der Fotoaufnahme war dieser aber nicht wasserführend. In diesem Bereich ist sehr viel Ufergehölz vorhanden und dieses ist auch sehr dicht. Nach der Begrenzung durch den Ufergehölzstreifen befinden sich auf beiden Seiten landwirtschaftliche Flächen und keinerlei Siedlungsstrukturen Bach ohne Namen (Sulzbreiten) Im Bereich der Sulzbreiten fallen einige zeitweise wasserführende Gräben auf. Diese stellen die Bewässerung der Felder da. Ausgangspunkt hiervon ist ein kleiner Bach inmitten der Landwirtschaft. Dieser wirkt naturbelassen und nicht verbaut. Im nördlichen Bereich des Baches ist Ufergehölz vorhanden, im weiter südlichen Teil besteht der Ufergehölzstreifen eigentlich nur noch aus Gräsern an der Böschung Abbildung 13: Verlauf Bach ohne Namen - Sulzbreiten (eigene Erhebung)

27 Stillgewässer Perger See Der Perger See befindet sich in Trausdorf und ist im Privateigentum der Esterhazys. Er ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, an allen Seite mit Kleingartensiedlungen bebaut und wird als Badeteich genutzt. Die Maße des Sees sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 8: Abmessungen Perger Sees Gewässeroberfläche Maximale Länge Maximale Breite Maximale Tiefe Größe 3,5 ha 280 m 130 m 2 m Der Grundwassersee war früher eine Schottergrube, das Sediment ist daher kiesigschottrig mit einem lehmig-tonigen Untergrund an manchen Stellen. Der Perger See hat keine oberirdischen Zuflüsse. Auf Grund der starken Badenützung und dem dadurch verstärkten Nährstoffeintrag kam es in den letzten Jahren verstärkt zu einer Eutrophierung. Die Folgen sind die Verstärkung der Sedimentation und daraus folgend die Zunahme der Verlandung des Perger Sees. 35 Abbildung 14: Perger See (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ) Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

28 Esterhazy See 18 Abbildung 15: Esterhazy See (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ) Der Esterhazy See befindet sich in unmittelbarer Umgebung des Perger Sees und befindet sich ebenfalls im Besitz der Esterhazys. Auch er ist nicht öffentlich zugänglich, von Kleingartensiedlungen umgeben und wird als Badeteich, aber auch als zur Fischerei verwendet. Der See ist der größte Grundwassersee in der Region. Das Sediment ist dementsprechend kiesrig-schottrig. Die Böschung ist zum Großteil Liegewiese für die Bewohner der umliegenden Siedlung. Zum Teil befinden sich hier einige Bäume und Sträucher. Ein weiterer Teil der Böschung ist parzelliert. Der Esterhazy See ist deutlich größer als der Perger See. Die genauen Abmessungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 36 Tabelle 9: Abmessungen Esterhazy See 37 Gewässeroberfläche Maximale Länge Maximale Breite Maximale Tiefe Größe 12 ha 480 m 380 m 2 m 36 Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

29 St. Margarethener Badesee Der St. Margarethener Badesee befindet sich, dem Namen entsprechend, in St. Margarthen. Er wurde in den 1980ern angelegt und dient als Badeteich. Bis vor einigen Jahren gab es noch einen oberirdischen Zufluss, dieser wurde aber auf Grund des Nährstoffeintrags umgeleitet. Der See ist der kleinste der untersucht wurde. Tabelle 10: Abmessungen St. Margarethener Badesee Gewässeroberfläche Maximale Länge Maximale Breite Maximale Tiefe Größe 0,7 ha 100 m 60 m 2 m Das Gebiet um das Gewässer ist abgezäunt, befindet sich aber in der Nähe einer Straße. Unmittelbar an den See grenzt eine Liegewiese, die mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt wurde. Der restliche See ist von Ufergehölz umgeben. Dieses ist sehr naturnah, besteht aus Schilf, Binsen und Blütenpflanzen. 38 Abbildung 16: St. Margarethener Badesee (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung ) Vgl. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung

30 Beispiel für einen der vielen privaten Teiche (vor allem in den Gemeinden Zagersdorf und Siegendorf) Im Planungsgebiet befinden sich viele kleine Stillgewässer. Diese sind alle in Privatbesitz und befinden sich daher auch auf Privatgrunde. Häufig sind diese Gewässer eingezäunt oder die Zufahrtsstraßen sind mit Schranken gesperrt. Weiters finden sich Fischen verboten Schilder. Laut Auskunft der burgenländischen Landesregierung werden fast alle diese Gewässer als Fischteiche benutzt. 39 Abbildung 17: privater Fischerteich (eigenen Erhebung) Vgl. Szinovatz, Herbert, Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung

31 29 7 Zusammenfassung Die Planungsregion ist ein sehr wasserbetonter Raum mit Bächen und Flüssen in der Länge von 47 km und einer Vielzahl an Stillgewässern, die zum größten Teil in privater Hand sind. Negativ fällt vor allem die Gewässergüte der Fließgewässer auf. Diese befindet sich in der gesamten Planungsregion zwischen mäßig belastet und stark verschmutzt. Ein weiteres Problem ist die bestehende Bebauung und gewidmete Baulandflächen in den neu berechneten Hochwasserbereichen. Die Gewässer sind in der gesamten Region sehr unterschiedlich. Zum Teil ist ausreichendes Ufergehölz vorhanden und die Flüsse sind gut strukturiert. Viele Abschnitte sind aber das genaue Gegenteil. Sie haben keinerlei Ufergehölzbewuchs, sind stark verbaut und bieten keinerlei Erholungswert.

32 30 Quellen Persönliche Gespräche : Rojacz, Helmut, WHR Dipl. Ing. Hauptreferatsleiter Wassermengenwirtschaft. Amt der Burgenländischen Landesregierung. Abteilung 9. Szinovatz, Herbert, WHR Mag., Hauptreferatsleiter Gewässeraufsicht und Gewässerentwicklung. Amt der Burgenländischen Landesregierung. Abteilung : Bodi, Gabriel, Dipl. Ing., Bearbeiter des neuen Hochwassermodells Internet a) b) c) a) b) Weitere Quellen Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung Detaildarstellung der Güte der fließenden und stehenden Gewässer der Burgenlands. Stand Amt der Burgenländischen Landesregierung. Abt. 9 Wasser und Abfallwirtschaft. Gewässeraufsicht. Hydrographisches Zentralbüro (2005). Hydrographisches Jahrbuch von Österreich Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Abt. VII/3. Wien.

33 31 Risto, Peter, Univ.Ass. Dipl.-Ing Unterlagen zur Lehrveranstaltung UE Naturräumliche Grundlagen der Raumplanung. SS Risto, Peter, Univ.Ass. Dipl.-Ing Unterlagen zur Lehrveranstaltung PA Kommunale Freiraum- und Landschaftsgestaltung Projekt 2. WS 2008/SS WRG, Wasserrechtsgesetz. WRG 1959 idf BGBl. I Nr. 123/2006.

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