Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg im Innenteil / nach Seite 6. Seite 3

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1 Ausgabe Januar 2006 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg im Innenteil / nach Seite 6 Zu schade für den Müll Skatmeister in Neuhardenberg gesucht Was ist los in den Gemeinden? Begegnungen in der Villa Waldfrieden Seite 2 Seite 3 Seite 7 Seite 10 Inhalt Neujahrswünsche des Bürgermesiters der Gemeinde Gusow-Platkow... 1 Anmeldung der Schulanfänger 2006/ Bauernregeln....1 Bauabgangsstatistik Information zur Streupflicht...2 Zu schade für den Müll...2 Telefonnummern des Amtes Neuhardenberg....2 Polizeinotizen...3 Mieterberatung...3 Neujahrsball der Vereine in Neuhardeberg...3 Skatturniere in Neuhardeberg...3 Geburtstage im Januar...4 Rentnernachmittag in Neuhardeberg...4 Bürgermeistersprechstunde.. 4 Kulturhaus Seelow... 5 Info Rentenversicherung...5 Kunstspeicher Friedersdorf... 6 Veranstaltungen Januar...7 Veranstaltungen Februar...8 Service der Bibo...8 Was man sonst noch wissen sollte...9 Villa Waldfrieden...10 Anzeigen Vorschläge für die nächsten Monate und zur künftigen Gestaltung aus allen Orten des Amtsbereiches Neuhardenberg bitte an die Redaktion des Amtsblattes Rückblick und Ausblick verbinden sich an der Jahreswende zur Gewissheit, dass sich die Mühen und die gemeinsame Arbeit gelohnt haben, vieles aber noch zu tun bleibt. Alle guten Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2006 verbunden mit dem Dank für das entgegengebrachte Vertrauen im alten Jahr. Allen Vereinen, Einrichtungen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde danken wir für die gute Zusammenarbeit insbesondere zur Vorbereitung und Durchführung der 600 Jahrfeier in Gusow. Karlheinz Klein Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gusow-Platkow Ihre Ortsbürgermeister und Gemeindevertretung Grundschule Neuhardenberg Friedrich-Engels-Straße 2, Tel.: / 263, Fax / Anmeldung der Schulanfänger 2006/07 Die Anmeldung der Kinder für die 1. Klasse des Schuljahres 2006/07 findet für den Amtsbereich Neuhardenberg am Samstag, dem 14. Januar 2006 in der Zeit von bis Uhr im Sekretariat der Grundschule, Friedrich-Engels-Straße 2, Neuhardenberg statt Die Schulpflicht beginnt gemäß 37 Abs. 2 des Brandenburger Schulgesetzes für alle Kinder, die bis zum 30. September 2006 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Bitte bringen Sie die Geburts-/ Abstammungsurkunde und die evtl. vorhandene SorgerechtserklärungIhres Kindes mit! Sollten Sie den Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, haben Sie Gelegenheit, die Anmeldung am Montag, d. 16. Januar 2006 in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr im Sekretariat der Grundschule nachzuholen. gez. Frau Qualmann SGL Soziales/Schulen/Tourismus gez. Frau Schenk Schulleiterin Januar Auf trocken-kalten Januar folgt viel Schnee im Februar. Fehlen im Januar Schnee und Frost, gibt der März gar wenig Trost. Im Januar Reif ohne Schnee, tut Bergen, Bäumen und allem weh. Im Januar sieht man lieber einen Wolf, als den Bauern ohne Jacke. Ist der Januar feucht und lau, wird das Frühjahr trocken und rauh. Ist der Januar hell und weiß, wird der Sommer sicher heiß Wenns Gras wächst im Januar, wächst es schlecht das ganze Jahr. Tanzen im Januar die Mucken, muß der Bauer nach dem Futter gucken.

2 Seite LAND BRANDENBURG Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Bauabgangsstatistik 2005 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz- HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde. Melden Sie deshalb als Eigentümer - den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum, - den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) - die Nutzungsänderung von Wohnraum an den LDS Brandenburg. Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m² umbauten Raum zusätzlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauangangsstatistik bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Potsdam, im November 2005 Telefonnummern Amt Neuhardenberg Tel.: / Fax: / 328 App.-Nr. Bereich Mitarbeiter 11 Sekretariat Frau Kanehl 15 Hauptamt Herr Schubring 16 Hauptamt Frau Wagner 17 Personalwesen / Kita Frau Meister 18 Bauamt Frau Weise / Frau Albrecht 19 Bau-/Ordnungsamt Herr Müller 20 Bauamt Herr Buchwaldt 21 Ordnungsamt Frau Lutter 22 Standesamt Frau Uebel 23 Kämmerei (Steuern, Frau Gesche / Friedhofswesen) Frau Bartel / Frau Hohensee 24 Kämmerei (Kasse) Frau Dittrich / Frau Lehmann 26 Kämmerei Frau Neumann 27 Liegenschaften Herr Hempel 28 Ordnungsamt / Frau Salokat / Wohnberechtigungsscheine Frau Schlabe 29 Einwohnermeldeamt/ Frau Korbanek Gewerbeamt 31 Ordnungsamt Frau Dorf 32 Hauptamt (Soziales) Frau Qualmann Das Ordnungsamt erinnert: Aus gegebenen Anlass erinnern wir an die Räum- und Streupflicht im Winter auf den Gehwegen bei Schnee und Eisglätte. Die Reinigungspflicht ist gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der jeweiligen Gemeinde den Eigentümern, der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Auch das notwendige Streumaterial ist durch den Reinigungspflichtigen selbst bereitzustellen. Der Winterdienst auf den kommunalen Straßen, der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt über Verträge mit wirtschaftlichen Unternehmen und Straßenmeistereien. Haben Sie Anfragen zum Winterdienst, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Neuhardenberg. Tel: Frau Lutter / Frau Salokat In dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen ist auch der Bürgermeister Ihr Ansprechpartner. Zu schade für den Müll!!! Kostenlose Abholung von Altmöbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Bekleidung u.a. Hat Ihr altes Sofa ausgedient, trennen Sie sich von Tisch, Stuhl und Bett oder Ihrer alten Kaffeemaschine, die noch funktioniert...? Wir haben die Lösung für Ihr Problem- und Sie helfen Bedürftigen! Rufen Sie uns an!!!! Möbelhof und Kleiderkammer in Neuhardenberg, Birkenweg / Täglich geöffnet

3 Seite 3 POLIZEINOTIZEN November 2005 Kriminalität Im November 2005 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 17 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich um 4 Anzeigen wegen Diebstahl, 6 Anzeigen wegen Sachbeschädigung, 3 Anzeigen wegen Körperverletzung und und jeweils 2 Anzeigen wegen Betrug und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 106 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Bereichszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 17 Verkehrsunfälle. Dabei wurden vier Personen verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte, war in diesem Monat an 6 Unfällen beteiligt. Unfälle mit Fahrerflucht wurden in diesem Monat zwei registriert. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 105 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Seelow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 9 Personen verletzt und eine Person getötet. In 12 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 38 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol war insgesamt 1mal im Spiel. Dabei verursachte ein Unfallbeteiligter den Unfall mit einer alkoholischen Beeinflussung von 3,22. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden 2 Fahrzeugführer festgestellt, welcher eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen hat. Dabei handelte es sich 1mal fahren ohne Pflichtversicherung und um 1mal fahren unter Alkoholeinfluss. Die dabei festgestellte alkoholischen Beeinflussung lag bei 2,67. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 15 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelte es sich um 2mal Fahren ohne Pflichtversicherung, 5mal um Fahren ohne Fahrerlaubnis und 8mal um Trunkenheit im Verkehr Höchste festgestellt alkoholische Beeinflussung lag bei 2,67. Es wurden weiterhin 10 Fahrzeugführer festgestellt, welche ihr Fahrzeug mit einer alkoholischen Beeinflussung zwischen 0,5 und 1,09 im öffentlichen Straßenverkehr führten. Ihnen Drohen Geldbuße und Fahrverbot. i.a. Trölenberg, POM Mieterberatung in Neuhardenberg Jedem 3. Montag im Monat von bis Uhr, im Haus Birkenweg 2 (Bürgermeisterbüro) durch den Mieterverein VIADRINA. Information und Beratung über Rechte und Pflichten als Mieter und Unterschützung bei Rechtsstreitigkeiten. Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) und Umgebung e.v. Halbe Stadt 21, Frankfurt (O.) Telefon:

4 Seite Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat Januar verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow - Platkow OT Gusow Karl-Heinz Schütz zum 79. Helmut Bauer zum 69. Hugo Baldt zum 67. Hans Riemer zum 75. Heinz Junge zum 75. Helmut Lange zum 71. Horst Werner zum 78. Rudi Werner zum 67. Annemarie Schlickeiser zum 67. Helmi Seel zum 70. Dora Kiehl zum 63. Lucie Beier zum 80. Irmghard Mai zum 87. Elfriede Mittelstedt zum 70. Helga Natzke zum 67. Siegrid Nühse zum 78. Renate Wiemprecht zum 62. Gertrud Mickley zum 71. Jürgen Marggraf zum 63. Ruth Röhl zum 73. Gusow - Platkow OT Platkow Conrad Schulz zum 62. Karl Beiersdorff zum 76. Heinz Butschke zum 79. Gusow - Platkow OT Platkow Martin Gericke zum 71. Kurt Gonschorek zum 68. Dr. Barbara Saalfeld zum 67. Gertrud Gerhardt zum 81. Hannelore Gonschorek zum 66 Rosemarie Danne zum 65. Rosemarie Thiele zum 66. Märkische Höhe OT Batzlow Erich Bringezu zum 76. Renate Schwan zum 72. Edith Buchwaldt zum 70. Elke Fruggel zum 62. Erika Pöhle zum 72. Gertrud Teichert zum 73. Christl Wolter zum 71. Märkische Höhe OT Reichenberg Helmut Menning zum 74. Werner Galle zum 65. Ilse Schwonke zum 73. Erika Hanisch zum 78. Else Renz zum 83. Marta Giebel zum 79. Marta Luck zum 87. Elisabeth Wilde zum 71. Märkische Höhe OT Reichenberg Marianne Wavschiniak zum 72. Erika Goldberg zum 65. Märkische Höhe OT Ringenwalde Gertrud Rißkowski zum 65. Brigitte Giese zum 68. Neuhardenberg Rolf Schumann zum 64. Johannes Koch zum 69. Wolfgang Kiekbusch zum 63. Christian Kupke zum 71. Manfred Butschke zum 69. Günther Nestroy zum 72. Fred Nespethal zum 73. Wilhelm Grey zum 76. Dieter Grünke zum 67. Karl Gielisch zum 71. Walter Ludwig zum 65. Wolfgang Oellermann zum 62. Fritz Papenfuß zum 66. Ralf Wermann zum 67. Edith Starke zum 69. Gertrud Konrad zum 68. Gisela Knorr zum 73. Irmgard Kieling zum 73. Hannelore Käbermann zum 63. Hilde Hanne zum 76. Johanna Hiller zum 86. Ursel Bauer zum 74. Helga Butschke zum 69. Regine Büttner zum 67. Irmgard Mehnert zum 67. Anne-Dore Rollinger zum 63. Helga Gliesche zum 64. Käthe Dumke zum 70. Roswitha Johst zum 63. Gertrud Tyrock zum 83. Herta Wegener zum 93. Martha Winterfeld zum 87. Anneliese Wieczoreck zum 71. Ursula Waschnewski zum 72. Lieselotte Wulkow zum 78. Karl Bool zum 81. Serop Vaniev zum 70. Anita Hagen zum 68. Neuhardenberg OT Altfriedland Werner Adam zum 76. Erich Pautz zum 85. Martin Torge zum 75. Margitta Bettermann zum 62. Heide-Marie Bastigkeitzum 64. Doris Goletz zum 63. Irmgard Opitz zum 70. Helga Lebelt zum 64. Ekkehard Pluns zum 65. Herbert Pautz zum 62. Neuhardenberg OT Quappendorf Helmut Kieling zum 84. Gertud Kulicke zum 71. Wally Janello zum 87. Neuhardenberg OT Wulkow Wilhelm Müller zum 85. Charlotte Schulz zum 71. Erna Strehmann zum 84. Irmgard Klemz zum 81. Edeltraud Gebhardt zum 67. Gerda Jander zum 64. Inge Lüning zum 71. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek, SGL Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am Dienstag, dem 17. Januar 2006, um im Sportlerheim. Die Ortsgruppe der VS Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg An jedem ersten Sonnabend im Monat, von Uhr im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: /60604 (privat) oder 0173/ ( Uhr) neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Mario Eska, ehrenamtlicher Bürgermeister

5 Seite 5 Kreiskulturhaus Erich Weinert Erich- Weinert- Str Seelow Tel / 2 78 Fax 03346/ Januar 2006 Sonntag, 8. Januar Uhr Neujahrskonzert Gibt es etwas Schöneres, das Neue Jahr mit Wiener Walzerklängen und beliebten Operettenmelodien zu begrüßen? Es erklingen Evergreens wie Ich brech die Herzen der stolzesten Frau n oder Die Männer sind alles Verbrecher aber lieb, aber lieb sind sie doch. Unter der Leitung von Klaus-Peter Will gastieren das Salonorchester Königin Luise, die Gesangssolisten Grit und Norbert Diaz de Acre, Heike-Pissarius Will mit einem wunderbaren Programm, dass jede Menge musikalische Überraschungen bereit hält. Mittwoch, 25. Januar Uhr Das große Volksmusikfest im neuen Jahr mit den Stars Judith & Mel, Mara Kayser, Maxi Arland und den Hainich Musikanten Achtung, nur noch einzelne Karten im Angebot. Samstag, 28. Januar Uhr Roland Berens in Cocert Rhytm & Blues-Folk-Rock Sonntag, 12. Februar Uhr Die Liebesfalle Köfer s Komödiantenbühne mit Herbert Köfer, Dorit Gäbler, Joachim Kaps, Wolfgang Lippert und Madelaine Lieck Tanzschule Gertitschke 11. bis 25 Januar Uhr für Anfänger und Uhr für Fortgeschrittene Jeden Donnerstag - Weight Watchers Treffen und Uhr mit der Kursleiterin Frau Martina Weiske Änderungen vorbehalten! Kartenvorverkauf: Dienstag / Donnerstag Uhr Mittwoch Uhr Kreiskulturhaus Erich Weinert Erich Weinert - Str Seelow Tel / 2 78; Fax 03346/ kreiskulturhaus-seelow@kultur-in-mol.de Eine Einrichtung der Kultur GmbH Märkisch - Oderland Rentenversicherung Sehr geehrte Versicherte der Rentenversicherung Brandenburg, der BfA und Bundesknappschaft! Auch nach der Schließung der Auskunfts - und Beratungsstelle in Seelow, Küstriner Straße, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen rund um die Rente in Seelow zu klären. Ab Januar 2006 werde ich in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Brandenburg in Seelow regelmäßig Sprechstunden durchführen und stehe Ihnen dann für Ihre Fragen und Probleme zur Verfügung. Meine Sprechstunden führe ich jeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats von 8.00 Uhr bis Uhr in der Alten Dampfbäckerei durch. Meine kostenlosen Leistungen umfassen insbesondere: - Auskunft und Beratung zu Fragen der Rentenversicherung - Entgegennahme von Anträgen und anderen Unterlagen der Rentenversicherung - Unterstützung bei der Ausfüllung von entsprechenden Formularen - Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen der Rentenversicherung Telefonische Rücksprachen sind möglich, unter Tel. Nr / Alles Gute für das Jahr 2006 wünscht Ihnen D. Metag Versichertenältester Wissenswertes Januar Der Monat Januar hat 31 Tage. Bis zum Jahr 153 vor Beginn unserer Zeitrechnung war dieser Monat der elfte Monat des altrömischen Kalenders. Sein Name stammt, wie alle unsere Monatsnamen aus der lateinischen Sprache. Namenspate des Januars ist der römische Gott Janus, einer der ältesten altrömischen Götter. Der römische Gott Janus herrschte über den Anfang und Beginn jeglicher Aktivitäten und war auch der Hüter der Tore und Türen - eben aller Ein- und Ausgänge. Im römischen Kalender waren ihm die Tagesanfänge, der erste Tag eines Monats und natürlich vor allem der nach ihm benannte Monat geweiht. Mit seinen zwei Gesichtern und seinen zwei Köpfen konnte Janus sowohl nach vorne und zurück als auch nach innen und außen schauen. Janus war der Hüter der Schwelle im realen wie übertragenen Sinne. Wenn Gebete oder Rituale an mehrere Götter gerichtet waren, so musste zunächst sein Name fallen und seine Riten durchgeführt werden. Janus war zusammen mit Saturn der mythische Herrscher des Goldenen Zeitalters und zugleich Kulturbringer. Er war auch der Beschützer des Handels und der Schifffahrt. Der heilige Ort des Janus war ein Doppeltor im Norden des Forum Romanum, dieser Torbogen (Janusbogen) war zu Friedenszeiten geschlossen. Waren Kriegszeiten dann zog die römische Armee durch diesen Torbogen zu den Kämpfen. Sein Fest, das agonium, wurde am 9. Januar des römischen Kalenders gefeiert

6 Seite Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Januar 2006 Lieber Speicherbesucher, wir, das Speicherteam wünschen Ihnen ein gesundes und glückliches Jahr Auch in diesem Jahr können Sie sich auf viele interessante Veranstaltungen und schöne Erlebnisse freuen. Herzlich willkommen! Ausstellungen Wolfgang Stübner Skulpturen in Holz und Keramik, bis , Boden II Gunter Pröhl Landschaftsfotografien aus der Region in der kleinen Galerie im Wirtshaus Sonntag, 8.1., Uhr Mit Glanz und Gloria ins Jahr 2006 Friedrich der Große und der Müller von Sanssouci die beliebten Radiofiguren von Antenne Brandenburg mit Frank Rawel als Friedrich II. und Andreas Flügge als Müller Grävenitz. Beide inszenieren den wohl legendärsten Nachbarschaftsstreit des 18. Jahrhunderts. Einer ist des anderen bester Feind; da logiert die Schadenfreude, Mutterwitz paart sich mit Weisheit, und die beiden Nachbarn sind übern Gartenzaun hinweg nicht gerade zimperlich aber sie brauchen einander. Eintritt: 10,- Euro Samstag, 14.1./ 16 Uhr Konzert mit dem EXTRA-Chor Frankfurt/O. in der Barockkirche in Friedersdorf Veranstalter: Kirchengemeinde Alles unter einem Dach Erdgeschoss: Unser Wirtshaus bietet weihnachtliche Köstlichkeiten in uriger Atmosphäre und die kleine Galerie zeigt Aquarelle und Pastelle von Gisela Neumann und Barbara Nagel im Nachklang des Altlewiner Kalenderfestes. Boden 1: Der Speicherladen bietet Handwerkliches aus dem Oderbruch und verführt Sie ins Reich der Sinne mit wunderschönen Weihnachtsgeschenkideen und Dekorationen. Boden 2: Ausstellung des Künstlers Wolfgang Stübner einblicke Skulpturen in Holz und Keramik Boden 3: Ausstellung zur Orts- und Regionalgeschichte Oderbruchbahn * Getreide und Mühlen Das Oderbruch sensibel wie der Strom eine Ausstellung in Bildern und Texten zwischen gestern und heute Boden 5: Fakten zum Speicherbau und Umbau mit Lageplänen Samstag, 22.1./ Uhr Winterlicher JAZZ-BRUNCH mit dem Berliner Dixiejazzmen Meets Amaryllis Club. Jazz in unterschiedlichen Soundvarianten von Swing und Dixie bis Latin und Popjazz. Sax/Flöte/Klarinette: Reiner Hess Akustikgitarre/E-Gitarre: Martin Richter E-Gitarre/E-Bass: Ralf Timer Eintritt: 19,50 inkl. Speicherschmaus Wir bitten um Voranmeldung. Tel.:03346/ FAX 03346/ Tel.: Wirtshaus: info@kunstspeicher-friedersdorf.de

7 Informationsblatt für die Gemeinden Gusow Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg Nummer 01 Neuhardenberg, den 2. Januar Jahrgang Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe von der Sitzung am S.1 Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow von der Sitzung am S.1 Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gusow-Platkow vom S.1-3 Bekanntmachung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Märkische Höhe vom S.3/4 Bekanntmachung Kurzfassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung des WAMS vom S.4 B E S C H L Ü S S E Beschluss-Nr.: 76/05 - Jahresrechnung 2004 sowie Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2004 Beschluss-Nr.: 74/05 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2006 Gemeinde Märkische Höhe Beschluss-Nr.: 75/05 - Investitionsplan zum Haushaltsplan 2006 Gusow-Platkow Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 86/05 - Durchführung einer Bürgerbefragung in der Gemeinde Gusow-Platkow Bekantmachungsanordnung Beschluss-Nr.: 84/05 - Gedenktafel für die Kirche Gusow Beschluss-Nr.: 85/05 - Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) Beschluss-Nr.: 83/05 - Jahresrechnung 2004 sowie Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2004 Beschluss-Nr.: 81/05 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2006 Gemeinde Gusow-Platkow Beschluss-Nr.: 82/05 - Investitionsplan zum Haushaltsplan 2006 Die vorstehende Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenb1erg, den Gerhard Maslowski Amtsdirektor aus den Gemeindevertretungen Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 73/05 - Umbau und Erneuerung der Straßenbeleuchtung Ringenwalde Beschluss-Nr.: 77/05 - Satzung der Gemeinde Märkische Höhe über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom ( GVBL. IS. 154 ) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom ( GVBl. IS. 210 ) und des 81 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung vom ( GVBl. IS. 210 ), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom ( GVBl. IS. 242 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow- Platkow am die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Gusow- Platkow. (2) Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen und anderen Anlagen, bei denen ein Zuund Abgangsverkehr zu erwarten ist. 2 Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze (1) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie von anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen notwendige Stellplätze gemäß nach Anlage 1 dieser Satzung hergestellt werden und spätestens im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Benutzbarkeit

8 Seite der baulichen oder anderen Anlagen fertiggestellt sein. (2) Bei Nutzungsarten, die in der Anlage 1 nicht aufgeführt, jedoch mit einer der genannten Nutzungsarten vergleichbar sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall unter sinngemäßer Berücksichtigung der geforderten Stellplatzanzahl für Nutzungsarten mit vergleichbarem Stellplatzbedarf zu ermitteln. (3) Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen verlangt werden. (4) Bei baulichen Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr mit Autobussen zu erwarten ist, kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Autobusse verlangt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist. (6) Die Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß 81 Abs.4 Ziffer 3 der Brandenburgischen Bauordnung wird in der Stellplatzablösesatzung geregelt. 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Errichtung baulicher Anlagen (1) Soweit der Stellplatzbedarf nach der Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1: zu ermitteln. (2) Bei baulichen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist der Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Erfolgen unterschiedliche Nutzungen zu verschiedenen Tageszeiten, so ist eine zeitlich gestaffelte Mehrfachnutzung der Stellplätze zulässig. Eine Mehrfachnutzung darf sich zeitlich nicht überschneiden; bei Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größten Stellplatzbedarf maßgebend. 4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (1) Bei der Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist der Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. (2)Der Bestand an vorhandenen oder durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet. (3) Ist der Bestandsschutz für eine bauliche Anlage vor der Änderung oder Nutzungsänderung erloschen, erfolgt die Ermittlung des Stellplatzbedarfs nach 3. 5 Zulassung und Abweichungen von den Richtzahlen (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann erhöht oder verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse oder die besondere Art oder Nutzung der baulichen Anlage dies erfordern oder zulassen. (2) Eine Minderung des Stellplatzbedarfs ist nicht zulässig, wenn notwendige Stellplätze ganz oder teilweise nach 43 Abs.3 der Brandenburgischen Bauordnung abgelöst werden. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg in Kraft. Neuhardenberg, den Gerhard Maslowski Amtsdirektor Anlage 1 zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Gusow-Platkow Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nutzungsart Zahl der Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser/ 1 je Wohnung bis 100m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser 2 je Wohnung über 100m² Nutzfläche 1.2 Altenwohnungen 1 Stellplatz je 5 Wohnungen 1.3 Wochenend- u. Ferienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung 1.4 Kinder- u. Jugendheime 1 Stellplatz je 15 Betten 1.5 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 10 Betten 1.6 sonstige Wohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungsund Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche 2.2 Büro- und Verwaltungsräume mit erheblichen Besucherverkehr 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche 2.3 Arzt Praxisräume 1 Stellplatz je 5 Wartestühle 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Geschäftshäuser 1 Stellplatz je 40m² Nutzfläche 3.2 Einkaufzentren, großflächige 1 Stellplatz je 20m² Brutto Einzelhandelsbetriebe, sonstige grundfläche großflächige Handelsbetriebe gem. 11 Abs.3 BauNV 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1 Versammlungsstätten 1 Stellplatz für 5 Sitzplätze von überörtlicher Bedeutung und 4.2 sonstige 1 Stellplatz für 8 Sitzplätze Versammlungsstätten 4.3 Kirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne 1 Stellplatz je 300 qm Sportfläche Besucherplätzen 5.2 Sportplätze mit 1 Stellplatz je 150 qm Sportfläche Besucherplätzen 5.3 Spiel- und Sporthallen 1 Stellplatz je 100 qm Hallenfläche ohne Besucherplätze 5.4 Spiel- und Sporthallen 1 Stellplatz je 50 qm Hallenfläche mit Besucherplätzen 5.5 Freibäder 1 Stellplatz je 300 qm Grundstücks fläche, 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 qm Nutzfläche 6.2 Hotels, Pensionen und andere Beherber- 1 Stellplatz je 3 Betten gungsbetriebe 6.3 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 10 Betten 7 Öffentliche Einrichtungen 7.1 Kindertagesstätten 1 Stellplatz je Gruppenraum 7.2 Grundschule 1 Stellplatz je Klasse Amtliche Bekanntmachungen

9 Seite Jugendfreizeiteinrichtung 2 Stellplätze je Freizeiteinrichtung 7.4 Freiwillige Feuerwehr 1 Stellplatz je 3 Kameraden 8. Gewerbliche Anlagen 8.1 Handwerks- und 1 Stellplatz je 60 qm Nutzfläche Industriebetriebe 8.2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 Stellplatz je 100 qm Nutzfläche Ausstellungs- und Verkaufsplätze 8.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturwerkstatt 9. Verschiedenes 9.1. Friedhöfe 1 Stellplatz je 2000 qm Grundstücks fläche, 9.2 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten 9.3 Tankstelle mit 10 Stellplätze je Pflegeplatz Pflegeplätzen Bekantmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Gemeinde Gusow-Platkow Satzung der Gemeinde Märkische Höhe über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenb1erg, den Gerhard Maslowski Amtsdirektor Satzung der Gemeinde Märkische Höhe über die Herstellung notwendiger Stellplätze bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatzsatzung) vom Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom ( GVBL. IS. 154 ) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom ( GVBl. IS. 210 ) und des 81 Abs. 4 Satz 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung vom ( GVBl. IS. 210 ), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom ( GVBl. IS. 242 ) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe am die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Märkische Höhe. (2) Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist. 2 Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze (1) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie von anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen notwendige Stellplätze gemäß nach Anlage 1 dieser Satzung hergestellt werden und spätestens im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Benutzbarkeit der baulichen oder anderen Anlagen fertiggestellt sein. (2) Bei Nutzungsarten, die in der Anlage 1 nicht aufgeführt, jedoch mit einer der genannten Nutzungsarten vergleichbar sind, ist der Stellplatzbedarf nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall unter sinngemäßer Berücksichtigung der geforderten Stellplatzanzahl für Nutzungsarten mit vergleichbarem Stellplatzbedarf zu ermitteln. (3) Bei baulichen Anlagen mit regelmäßigem An- und Auslieferungsverkehr kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Lastkraftwagen verlangt werden. (4) Bei baulichen Anlagen, bei denen ein Besucherverkehr mit Autobussen zu erwarten ist, kann zusätzlich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Autobusse verlangt werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist. (6) Die Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß 81 Abs.4 Ziffer 3 der Brandenburgischen Bauordnung wird in der Stellplatzablösesatzung geregelt. 3 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Errichtung baulicher Anlagen (1) Soweit der Stellplatzbedarf nach der Fläche zu bemessen ist, sind die Flächen nach DIN 277-1: zu ermitteln. (2) Bei baulichen Anlagen mit unterschiedlicher Nutzung ist der Bedarf für die jeweilige Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Erfolgen unterschiedliche Nutzungen zu verschiedenen Tageszeiten, so ist eine zeitlich gestaffelte Mehrfachnutzung der Stellplätze zulässig. Eine Mehrfachnutzung darf sich zeitlich nicht überschneiden; bei Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größten Stellplatzbedarf maßgebend. 4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes bei der Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (1) Bei der Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist der Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. (2)Der Bestand an vorhandenen oder durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätzen wird angerechnet. (3) Ist der Bestandsschutz für eine bauliche Anlage vor der Änderung oder Nutzungsänderung erloschen, erfolgt die Ermittlung des Stellplatzbedarfs nach 3. 5 Zulassung und Abweichungen von den Richtzahlen (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann erhöht oder verringert werden, wenn die örtlichen Verhältnisse oder die besondere Art oder Nutzung der baulichen Anlage dies erfordern oder zulassen. (2) Eine Minderung des Stellplatzbedarfs ist nicht zulässig, wenn notwendige Stellplätze ganz oder teilweise nach 43 Abs.3 der Brandenburgischen Bauordnung abgelöst werden. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg in Kraft. Neuhardenberg, den Gerhard Maslowski Amtsdirektor Amtliche Bekanntmachungen

10 Seite Anlage 1 zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Märkische Höhe Richtzahlen für den Stellplatzbedarf Nutzungsart Zahl der Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser/ 1 je Wohnung bis 100m² Nutzfläche Mehrfamilienhäuser 2 je Wohnung über 100m² Nutzfläche 1.2 Altenwohnungen 1 Stellplatz je 5 Wohnungen 1.3 Wochenend- u. Ferienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung 1.4 Kinder- u. Jugendheime 1 Stellplatz je 15 Betten 1.5 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 10 Betten 1.6 sonstige Wohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungsund Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 Stellplatz je 40 qm Nutzfläche 2.2 Büro- und Verwaltungsräume mit erheblichen Besucherverkehr 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche 2.3 Arzt Praxisräume 1 Stellplatz je 5 Wartestühle 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Geschäftshäuser 1 Stellplatz je 40m² Nutzfläche 3.2 Einkaufzentren, großflächige 1 Stellplatz je 20m² Brutto Einzelhandelsbetriebe, sonstige grundfläche großflächige Handelsbetriebe gem. 11 Abs.3 BauNV 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten) 4.1 Versammlungsstätten 1 Stellplatz für 5 Sitzplätze von überörtlicher Bedeutung und 4.2 sonstige 1 Stellplatz für 8 Sitzplätze Versammlungsstätten 4.3 Kirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne 1 Stellplatz je 300 qm Sportfläche Besucherplätzen 5.2 Sportplätze mit 1 Stellplatz je 150 qm Sportfläche Besucherplätzen 5.3 Spiel- und Sporthallen 1 Stellplatz je 100 qm Hallenfläche ohne Besucherplätze 5.4 Spiel- und Sporthallen 1 Stellplatz je 50 qm Hallenfläche mit Besucherplätzen 5.5 Freibäder 1 Stellplatz je 300 qm Grundstücks fläche, 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 qm Nutzfläche 6.2 Hotels, Pensionen und andere Beherber- 1 Stellplatz je 3 Betten gungsbetriebe 6.3 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 10 Betten 7 Öffentliche Einrichtungen 7.1 Kindertagesstätten 1 Stellplatz je Gruppenraum 7.2 Grundschule 1 Stellplatz je Klasse 7.3 Jugendfreizeiteinrichtung 2 Stellplätze je Freizeiteinrichtung 7.4 Freiwillige Feuerwehr 1 Stellplatz je 3 Kameraden 8. Gewerbliche Anlagen 8.1 Handwerks- und 1 Stellplatz je 60 qm Nutzfläche Industriebetriebe 8.2 Lagerräume, Lagerplätze, 1 Stellplatz je 100 qm Nutzfläche Ausstellungs- und Verkaufsplätze 8.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturwerkstatt 9. Verschiedenes 9.1. Friedhöfe 1 Stellplatz je 2000 qm Grundstücks fläche, 9.2 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten 9.3 Tankstelle mit 10 Stellplätze je Pflegeplatz Pflegeplätzen Kurzfassung der Beschlüsse der Verbandversammlung des WAMS vom Beschluss-Nr. 09/05 zur einstimmigen Beschlussfassung des Investitionsplanes, Sachgebiet Trinkwasser für das Jahr 2006 Beschluss-Nr. 10/05 zur einstimmigen Beschlussfassung des Investitionsplanes, Sachgebiet Abwasser für das Jahr 2006 Beschluss-Nr. 11/05 zur einstimmigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes, Sachgebiet Trinkwasser für das Jahr 2006 Beschluss-Nr. 12/05 zur einstimmigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes, Sachgebiet Abwasser für das Jahr 2006 Beschluss-Nr. 13/05 zur einstimmigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2006 nach 7 Ziffer 3 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg für die Geschäftsbereiche Trink- und Abwasser Beschluss-Nr. 14/05 zur einstimmigen Beschlussfassung zur Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 Beschluss-Nr. 15/05 nichtöffentlicher Teil zur Erteilung einer Belastungsvollmacht in der Angelegenheit Verkauf Grundstück in Müncheberg Dienstag Donnerstag Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Amtliche Bekanntmachungen

11 Seite 7 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2006 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Januar Neuhardenberg Neujahrswanderung Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANDES HAUS Altfriedland e.v Uhr Unter dem Motto Gute Vorsätze startet Altfriedland Ansprechpartner: Alfred Effert der Verein in die neue Wandersaison! Tel.: km, ca. 2 Stunden Für Erwachsene wird ein Unkostenbeitrag Anmeldung erforderlich unter: zwischen 1,50 und 3,00 Euro erhoben Neujahrsball der Neuhardenberger Bürgerhaus Neuhardenberg Vereine der Gemeinde Neuhardenberg Uhr Vereine Ansprechpartner: Sportverein Neuhardenberg Tel.: Winterwanderung Treffpunkt: Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkow Tag der offenen Tür Grundschule Neuhardenberg Grundschule Neuhardenberg 9.00 bis in der Grundschule Neuhardenberg Schulleiterin: Frau Monika Schenk Uhr mit Anmeldung der Schulanfänger Tel.: / Seniorennachmittag in Altfriedland ehemaliger Kindergarten Altfriedland Volkssolidarität Altfriedland Uhr gemeinsames Kaffetrinken mit den Geburtstagskindern Gemeinde Gusow-Platkow Sportnachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow auch am 9./16./ 23. und Romménachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow auch am 11./ 18. und Seniorennachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag in Batzlow Bürgerhaus Gemeinde Märkische Höhe OT Batzlow Uhr Seniorennachmittag in Ringenwalde Feuerwehr-Gerätehaus Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Seniorennachmittag in Reichenberg ehemalige Schule in Reichenberg Volkssolidarität Reichenberg mit DIA-Vortrag Februar Neuhardenberg Wanderung unter dem Motto Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANDES HAUS Altfriedland e.v Uhr Winterliche Vogelpirsch, Altfriedland Ansprechpartner: Alfred Effert 5 km/2 Stunden Für Erwachsene wird ein Unkostenbeitrag Tel.: Anmeldung erforderlich unter: zwischen 1,50 und 3,00 Euro erhoben.

12 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2006 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Seniorennachmittag in Altfriedland ehemaliger Kindergarten Altfriedland Volkssolidarität Altfriedland Uhr Wanderung unter dem Motto Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANDES HAUS Altfriedland e.v Uhr Winterliche Vogelpirsch, Altfriedland Ansprechpartner: Alfred Effert 5 km/2 Stunden Für Erwachsene wird ein Unkostenbeitrag Tel.: Anmeldung erforderlich unter: zwischen 1,50 und 3,00 Euro erhoben Spieleabend Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkow Uhr Faschingsball mit dem NCV Neuhardenberg NCV Neuhardenberg Uhr Gemeinde Gusow-Platkow Romménachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow auch am 08./ 15. und Sportnachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow auch am13./ 20. und Seniorennachmittag in Platkow Bürgerhaus Platkow Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag in Batzlow Bürgerhaus Gemeinde Märkische Höhe OT Batzlow Uhr Faschin in Reichenberg ehemalige Schule in Reichenberg Volkssolidarität Reichenberg Seniorennachmittag in Ringenwalde Feuerwehr-Gerätehaus Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 Tel / info@bibliothek-neuhardenberg.de Service und Dienstleistungen - Angebot und Ausleihe von Medien an Belletristik, Sach- und Informationsliteratur, Kinderliteratur, Zeitschriften, Comics, Musik- und Hörspielkassetten, Hörbüchern, CD s, Videokassetten, DVD s, CD-ROM s - Beschaffung nicht vorhandener Medien über den bundesweiten Leihverkehr - Vorbestellungen von Medien - Einsichtnahme in Nachschlagewerke und Gesetzessammlungen - Informationsmöglichkeiten anhand elektronischer Nachschlagewerke: Enzyklopädie Encarta und Bertelsmann Lexikothek - Auftragsrecherche durch die Bibliothek bei speziellen gewünsch- ten Themen und Titeln - Nutzung von Bibliographien und Medien über unsere Region - Bibliothekseinführungen, Autorenlesungen und Veranstaltungen - Terminreservierung für die Nutzung der Internetarbeitsplätze - Medienlieferdienst für Bürger des Amtsbereiches, die die Bibliothek nicht selbst aufsuchen können - Kopiermöglichkeit Technische Ausstattung - 3 öffentlich zugängliche Arbeitsplätze für Internet, Textverarbeitung und CD-ROM - 1 Online Katalog für Recherche des eigenen Bestandes und des Bestandes der Bibliotheken des Landes Brandenburg - 2 Drucker Internetnutzung: 30 Min./ 0,50 Weitere Gebühren für ausgewählte Dienstleistungen: entsprechend Benutzungsordnung

13 Seite 9 WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Tel.: / Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 Tel.: / Öffnungszeiten: Mo bis Do bis Uhr Fr bis Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 Öffnungszeiten: Di bis Do bis Uhr Fr bis Wochennde u. Feiertage bis Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße Buckow Offnungszeiten: Montag-Freitag bis Uhr Samstag, Sonntag u. feiertags bis Uhr Tel.: / Fax / Vom bis 3.Januar 06 ist das Besucherzentrum geschlossen! (ab 04.Januar wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten) EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 26 Tel Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Tel.: / DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr Uhr Di und Do Uhr Tel.: / FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / tagsüber / SCHULDNERBERATUNG Tel.: / S U C H T B E R A T U N G Tel.: / SENIORENTELEFON Tel.: / TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / Tel.: 0800 / (kostenlos) SOZIALPARK ARK MOL E.V.V. AUSSIEDLER-BERATUNGSSTELLE Zweigstelle im Amt Neuhardenberg Karl-Marx-Allee 72 Tel.: 0171 / Tel.: 0177 / Öffnungszeiten: Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Angebote: Hier finden Sie Ansprechpartner für alle Fragen, die es im Zusammenhang mit der Aussiedlerproblematik gibt. BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 Tel.: / Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Videos etc. Internetnutzung: 30 min./ 0,50 Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Do Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonnatg Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Birkenweg 2 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Fr Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee 23 Öffnungszeiten Mo Fr 8.30 bis Angebot Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Uhr Sa, So, Feieretag Uhr Änderungen vorbehalten!

14 Seite Villa Waldfrieden - Begegnung für Alle! Ein Projekt Des Kinderring Neuhardenberg e.v. Unsere Vision Das Leben in Neuhardenberg verbessern! Unsere Ziele Nähere Kontakte zwischen den Neuhardenbergern (Einheimische und Aussiedler); Kulturelle und politische Bildung, Kennenlernen der Natur und Traditionen, Erfahrungs- und Hobbyaustausch. Was wir bisher geschafft haben Ein kurzer fotografischer Rückblick unserer Aktivitäten im letzten halben Jahr Windmühle (Wilhelmsaue) Kräuterwanderung (Altfriedland) Piratenfest Internationale Küche Brecht-Weigel-Haus in Buckow Privatmuseum Herausgeber Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: /328 Amt-Neuhardenberg@t-online.de Internet: Redaktion Herr Hansjörg Schubring, Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Anzeigenaquisition Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Anzeigenverwaltung Verlag GmbH Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72 in. Villa Waldfrieden Karl-Marx-Allee 1, Tel Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Wir freuen uns sehr auf Ihren baldigen Besuch! 2-tägige Bildungsreise nach Berlin Bezugspreis beträgt jährlich 13,50 (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

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16 Breite Straße 32 Karl-Marx-Straße Seelow Müncheberg Tel /88966 Tel /378 geöffnet Tag + Nacht Anzeige Schuldenfrei durch eine Verbraucherinsolvenz * Sie haben Schulden und können Ihre Raten nicht mehr zahlen * Sie suchen schnelle, professionelle und seriöse Hilfe Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren haben überschuldete und von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Privatpersonen die Chance, der Schuldenfalle zu entkommen. Das gilt insbesondere dann, wenn durch Ratenzahlungen der Schulden-berg nicht mehr abgetragen werden kann und die persönliche Belastung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hoch ist. Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht darin, nach 6 Jahren schuldenfrei zu sein und einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Für viele Betroffene ist es bisher nicht bekannt, dass auch spezialisierte Anwälte für sie tätig werden können. Wir bieten Ihnen (auch ehem. Selbständigen) diese Hilfe an, die in der Regel auf der Grundlage von Beratungshilfe der Amtsgerichte erfolgt und alle Rechtsanwaltskosten bis zur Einigung mit den Gläubigern oder bis zur Bestätigung des Scheiterns des Einigungsversuchs im vorgerichtlichen Verfahren abdeckt. In einem persönlichen Gespräch werden wir Sie ausführlich beraten: Rechtsanwältin Anke Mußmann Rechtsanwälte Mußmann & Brause Am Försterweg 93 - Im Südcenter Strausberg Tel.: Liebe Preschburgerinnen und Preschburger, werte Freunde und Gäste, der Fehlerteufel hatte sich bei der Redaktion in der letzten Ausgabe eingeschlichen. Natürlich freut sich das Preschburgkomitee auf ein fröhliches Wiedersehen am (Und nicht 2005, dass ja nun schon vorbei ist.) Wir bitten um Entschuldigung. Ihre Fortuna Werbung Redaktionsschluss für die nächsten Amtsnachrichten (Februar) ist der

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