Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederer Fläming mit den. Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederer Fläming mit den. Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen"

Transkript

1 Niederer Fläming Amtsblatt für die Gemeinde Niederer Fläming Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederer Fläming mit den Ortsteilen Bärwalde, Borgisdorf, Gräfendorf, Herbersdorf, Hohenahlsdorf, Hohengörsdorf, Hohenseefeld, Höfgen, Kossin, Körbitz, Lichterfelde, Meinsdorf, Nonnendorf, Reinsdorf, Riesdorf, Rinow, Schlenzer, Sernow, Waltersdorf, Weißen, Welsickendorf, Werbig und Wiepersdorf. Jahrgang 5 Niederer Fläming, OT Lichterfelde, den 30. August 2008 Nummer 8 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 28. September 2008 zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevertretung, des Ortsbeirats und der Bürgermeister und Ortsvorsteher Seite 2 Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl der Gemeindevertretung, des Ortsbeirats, des Ortsvorstehers Seite 3 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung Seite 3 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Nonnendorf am Sonntag, 28. September 2008 Seite 5 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Schlenzer am Sonntag, 28. September 2008 Seite 5 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Welsickendorf am Sonntag, 28. September 2008 Seite 5 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Werbig am Sonntag, 28. September 2008 Seite 6 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Hohenseefeld am Sonntag, 28. September 2008 Seite 6 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats OT Herbersdorf am Sonntag, 28. September 2008 Seite 6 Bekanntmachung der öffentlichen Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Hohenseefeld Seite 7 Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Wasserheide Wiepersdorf/Kossin Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung - Einladung zur Informationsveranstaltung zum Bodenordnungsverfahren Mückendorf gemäß 5 Flurbereinigungsgesetz Seite 7

2 Werbig - 2-8/2008 Amtliche Bekanntmachungen Kommunalwahlen Brandenburg Wahlgebiet Gemeinde Niederer Fläming Wahlbehörde Der Bürgermeister Wahlkreis 5 Kreistag; 1 Gemeindevertretung, Ortsbeirat, Ortsvorsteher Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 28. September 2008 zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevertretung, des Ortsbeirats und der Bürgermeister und Ortsvorsteher 1. Am 28. September 2008 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahl dauert von Uhr. 2. Das Wahlgebiet Gemeinde Niederer Fläming (Landkreis, Stadt, Amt, Gemeinde, Ortsteil) ist in 18 (Anzahl) allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am 31. August 2008 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Niederer Fläming im OT Lichterfelde, Dorfstraße 1a (Ort des Zusammentretens) zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirke wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen. 4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält die mit Beschluss des Wahlausschusses vom (Datum) zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus. 5. Für die Wahl der Vertretung/des Ortsbeirats gilt: Der Stimmzettel enthält die im Wahlgebiet oder wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlkreise eingeteilt ist, die im betreffenden Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge. Jeder wahlberechtigte Bürger kann für seine Wahl drei Stimmen vergeben. Er kann seine drei Kreuze hinter einem Kandidaten setzen, er kann sie aber auch verteilen, z. B. hinter drei Kandidaten seiner Wahl je ein Kreuz oder hinter einen Kandidaten seiner Wahl zwei Kreuze und hinter einen weiteren Kandidaten ein Kreuz. Der wahlberechtigte Bürger kann seine Stimmen verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlags geben, ohne dabei an die Reihenfolge des Wahlvorschlags gebunden zu sein; Er ist ebenso berechtigt, seine Stimmen Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge zu geben. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig! Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. Sollten Sie weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die Sie nicht vergeben haben, ungültig. Vergeben Sie zum Beispiel Ihren Stimmzettel nur mit einem Kreuz, sind zwei Stimmen ungültig. 6. Für die Wahl der Bürgermeister/des Ortsvorstehers gilt: Jeder wahlberechtigte Bürger kann für seine Wahl eine Stimme vergeben. Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als eine Stimme abgegeben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig! Ist bei der Wahl oder Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen, ist bei einem der beiden Wörter Ja oder Nein befindlichen Kreis ein Kreuz einzusetzen. 7. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet werden. 8. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet/Wahlkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes/Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Im Falle verbundener Gemeindewahlen (Wahlen der Vertretung und des Bürgermeisters) in einem Wahlgebiet mit mehreren Wahlkreisen kann die wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein besitzt, an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Im Falle verbundener Gemeinde- und Ortsteilwahlen kann die wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein besitzt, an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem der Wahlbezirke, die zu dem Wahlkreis für die Wahl zur Vertretung der Gemeinde und zu dem Ortsteil gehören oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Im Falle verbundener Kreis- und Gemeinde- oder Ortsteilwahlen und der Ausgabe einheitlicher Wahlscheine, die auch für die Kreistagswahl gelten, kann die wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein besitzt, an den Wahlen, für die der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem der Wahlbezirke, die zu dem Wahlkreis für die Wahl zur Vertretung der Gemeinde und zu dem Wahlkreis für die Kreistagswahl sowie, wenn der Wahlschein auch für die Ortsteilwahl gilt, zu dem Ortsteil gehören, oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Wahlbehörde Gemeinde Niederer Fläming (Be der Wahlbehörde) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen

3 8/ Werbig Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis Uhr abgegeben werden. Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am 12. Oktober 2008, um Uhr. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Wahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen: 1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. 2. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen. 3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. 4. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. 5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter. Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Wahlumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Wahlumschlag ein. Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt Folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufgestellt, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlleiter. 10. Wahlberechtigte Personen, die erst für die mögliche Stichwahl am 12. Oktober 2008 wahlberechtigt oder nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits für die Wahl am 28. September 2008 einen Wahlschein bekommen haben, erhalten nach Maßgabe der Kommunalwahlverordnung von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl. Wahlberechtigte Personen, die für die Wahl am 26. September 2008 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein ausgestellt und zugesendet. 11. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Niederer Fläming OT Lichterfelde, Unterschrift i. V. gez. Schütze Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl der Gemeindevertretung, des Ortsbeirats, des Ortsvorstehers am Sonntag, 28. September 2008 Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses findet am 29. September 2008 (Datum) um Uhr (Uhrzeit) in/im Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung, Dorfstraße 1a, OT Lichterfelde statt. Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter/Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen ( 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung). Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter/der Wahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind ( 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Ort, Datum Niederer Fläming OT Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung am Sonntag, 28. September 2008 Der Kreiswahlausschuss/Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und für die Bewerber wurde bestätigt. 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Wäsche, Reiner Wäsche 4 Hertel, Steffen Hertel 5 Wilke, Matthes Wilke 6 Niendorf, Jörg Niendorf 7 Liske, Matthias Liske

4 Werbig - 4-8/ Kukel, Hans-Peter Kukel g Sernow, Michael Sernow 10 Lehmann, Hartmut Lehmann 11 Gottwald, Uwe Gottwald 12 Grahl, Thomas Grahl 13 Niendorf, Klaus Niendorf 14 Grusdat, Marina Grusdat 15 Seehausen, Lutz Seehausen 16 Flach, Susanne Flach 17 Winzer, Uta Winzer 18 Kaster, Gerhard Kaster 19 Zander, Inga Zander 20 Löffler, Lutz Löffler 2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber b) Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge 1 (Wahlkreis- oder Name) 1 Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift 1 Reh, Reiner 1956 Tierarzt OT Hohenseefeld Chausseestraße 8b 2 Thor, Hans-Ulrich 1941 Rentner OT Welsickendorf Dorfstraße 16b 3 Litzke, Cornelia 1968 Kosmetikerin OT Meinsdorf Dorfstraße 28 4 Dümichen, Mark 1974 Landwirt OT Lichterfelde Dorfstraße 1 2 DIE LINKE DIE LINKE Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift 1 Siebert, Reinhard 1953 Angestellter OT Schlenzer Dorfstraße 49a 2 Lohrmann, Brigitte 1942 Rentnerin OT Sernow Dorfstraße 37a Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift 3 Wäsche, Reiner 1959 Werkzeugmacher OT Herbersdorf Dorfstraße 11 4 Hertel, Steffen 1977 Tiefbauer OT Hohenseefeld Hauptstraße 17 5 Wilke, Matthes 1987 Industriemechaniker OT Hohenseefeld Hauptstraße 13 6 Niendorf, Jörg 1961 Landwirt OT Reinsdorf Dorfstraße 4 7 Liske, Matthias 1978 Dachdeckermeister OT Riesdorf Dorfstraße 13 8 Kukel, Hans-Peter 1950 Rentner OT Nonnendorf Dorfstraße 2 9 Sernow, Michael 1954 Agrotechniker OT Sernow Dorfstraße Lehmann, Hartmut 1960 Leiter Bauhof OT Gräfendorf Dorfstraße Gottwald, Uwe 1954 Rektor OT Welsickendorf Dorfstraße 9a 12 Grahl, Thomas 1965 Landwirt OT Hohenahlsdorf Dorfstraße Niendorf, Klaus 1954 Elektroingenieur OT Hohenseefeld Niebendorfer Weg 8 14 Grusdat, Marina 1959 Maler OT Welsickendorf Dorfstraße Seehausen, Lutz 1960 Landwirt OT Meinsdorf Dorfstraße Flach, Susanne 1968 Vorarbeiterin OT Hohengörsdorf Dorfstraße 24

5 8/ Werbig Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift 17 Winzer, Uta 1960 Diplomagraringenieur OT Welsickendorf Dorfstraße 40a 18 Kaster, Gerhard 1960 Hausverwalter/Makler OT Wiepersdorf Dorfstraße Zander, Inga 1980 Finanzbeamte OT Werbig Reinsdorfer Weg 9d 20 Löffler, Lutz 1957 Fuhrparkleiter OT Bärwalde Dorfstraße 16 Ort, Datum Lichterfelde, den 25. August 2008 Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl zur Vertretung der Gemeinde unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsbeirats unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Nonnendorf am Sonntag, 28. September 2008 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt. 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Kukel, Hans-Peter Kukel 1 Kukel, Hans-Peter Kukel Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift Kukel, Hans-Peter 1950 Rentner OT Nonnendorf Dorfstraße 2 Ort, Datum Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsvorstehers unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Schlenzer am Sonntag, 28. September 2008 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt. 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 DIE LINKE DIE LINKE 1 DIE LINKE DIE LINKE Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift Siebert, Reinhard 1953 Angestellter OT Schlenzer Dorfstraße 49a Ort, Datum Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsvorstehers unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Welsickendorf am Sonntag, 28. September 2008 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt.

6 Werbig - 6-8/ Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Grusdat, Marina Grusdat 1 Grusdat, Marina Grusdat Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift Grusdat, Marina 1959 Maler Dorfstraße 20 OT Welsickendorf Ort, Datum Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsvorstehers unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Werbig am Sonntag, 28. September 2008 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt. 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Schulze, Angela Schulze 1 Schulze, Angela Schulze Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift Schulze, Angela 1961 Gastwirtin Gräfendorfer Straße 1 OT Werbig Ort, Datum Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsvorstehers unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers OT Hohenseefeld am Sonntag, 28. September 2008 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wurde bestätigt. 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Schüler, Horst Schüler 1 Schüler, Horst Schüler Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift Schüler, Horst 1938 Rentner OT Hohenseefeld Niederseefelder Straße 10 Ort, Datum Lichterfelde, den Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsvorstehers unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Kommunalwahlen Brandenburg Der/Die Wahlleiter/in des/der Landkreises/Amtes/Gemeinde/Stadt Gemeinde Niederer Fläming Wahlleiterin Frau Schütze Dorfstraße 1a OT Lichterfelde Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats OT Herbersdorf am Sonntag, 28. September 2008 Der Kreiswahlausschuss/Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. August 2008 (Datum) für die oben bezeichnete Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und für die Bewerber wurde bestätigt.

7 8/ Werbig 1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschlagsträger 1 Müller, Matthias Müller 2 Wäsche, Reiner Wäsche 3 Linke, Roswitha Linke Lfd. Familienname, Vornamen, Beruf Geburtsjahr oder Tätigkeit, Anschrift 1 Müller, Matthias 1974 Zimmerer Dorfstraße 28 2 Wäsche, Reiner 1959 Werkzeugmacher Dorfstraße 11 3 Linke, Roswitha 1956 Verkäuferin Dorfstraße 18 Ort, Datum Lichterfelde, den 25. August 2008 Unterschrift gez. Schütze Hinweis: Bei der Wahl zur Vertretung der Gemeinde unterbleibt die Angabe des Wohnorts; stattdessen kann die Angabe des Ortsteils aufgeführt werden. Bei der Wahl des Ortsbeirats unterbleibt die Angabe des Wohnorts. Wasser- und Abwasserzweckverband Hohenseefeld Öffentliche Bekanntmachung Hiermit geben wir bekannt, dass am Mittwoch, dem um Uhr im Versammlungsraum, Chausseestraße 12a, Niederer Fläming OT Hohenseefeld eine Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Hohenseefeld stattfindet. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung, Anträge zur Änderung der Tagesordnung 3. Beschlussfassung der Tagesordnung 4. Bürgeranfragen 5. Beschlusskontrolle - Protokoll vom Beratung und Beschlussfassung zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum Beratung und Beschlussfassung Entlastung der Verbandsvorsteherin für das Wirtschaftsjahr Beratung und Beschlussfassung Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr Beratung zu Investitionsmaßnahmen Sonstiges II. Nichtöffentlicher Teil 1. Beschlusskontrolle - Protokoll vom Sonstiges Hohenseefeld, gez. Wäsche Vorsitzender der Verbandsversammlung Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Wasserheide Wiepersdorf/Kossin Zur Vollversammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Wasserheide Wiepersdorf/Kossin am 18. Juli 2008 wurde mit Punkt 9 der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst: Der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Jagdgenossenschaft Wasserheide Wiepersdorf/Kossin wird ab dem Jagdjahr 2008/2009 an die Mitglieder jährlich zum Ende des Jagdjahres ausgezahlt. Auszahlungen erfolgen nur an Mitglieder, die dem Vorstand alle zur Auszahlung erforderlichen Angaben angezeigt haben. Der Vorstand Land Brandenburg Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Thälmannstraße 11, Brieselang Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landentwicklung und Flurneuordnung Thälmannstraße Brieselang Bearb.: Frau Kretzmann Gesch.Z: Hausruf: ( ) Fax: ( ) Internet Brieselang, den 15. August 2008 Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Informationsveranstaltung zum Bodenordnungsverfahren Mückendorf gemäß 5 Flurbereinigungsgesetz Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Standort Brieselang beabsichtigt, aufgrund der vorliegenden Anträge auf Bodenordnung das Bodenordnungsverfahren (BOV) Mückendorf anzuordnen. Das voraussichtliche Bodenordnungsgebiet ist auf der beiliegenden Karte im Maßstab 1 : dargestellt. Es umfasst Teile folgender Fluren: 1, 2, 3 der Gemarkung Baruth 8 der Gemarkung Horstwalde 1, 2, 4, 5 der Gemarkung Mückendorf 1 der Gemarkung Paplitz Es werden hiermit die voraussichtlich beteiligten Eigentümer von im Bodenordnungsgebiet gelegenen Grundstücken und Gebäuden zur Informationsveranstaltung am eingeladen. Mittwoch, dem 08. Oktober 2008, um 18:00 Uhr in das Gasthaus Jahn Paplitzer Straße 19 in Baruth/Mark Ortsteil Mückendorf Informationsschwerpunkte werden sein: - Gründe für die Einleitung der Bodenordnung - Ziele der Bodenordnung - Verfahrensablauf - Kostentragung im Auftrag gez. Schneidewind Regionalteamleiter Bodenordnung

8 Werbig - 8-8/2008 Anlage Gebietskarte Informationen Herzlichen Glückwunsch Bärwalde am Frau Eva Richter zum 67. Geburtstag am Herrn Gerhard Schneider zum 76. Geburtstag am Herrn Werni Schüler zum 76. Geburtstag Borgisdorf am Herrn Joachim Schulze zum 73. Geburtstag am Frau Herta Rietdorf zum 72. Geburtstag am Frau Margarete Brandke zum 86. Geburtstag am Frau Irmgard Szalek zum 70. Geburtstag Gräfendorf am Herrn Karl Püschel zum 71. Geburtstag am Herrn Waldemar Peter zum 71. Geburtstag am Herrn Ernst Braband zum 82. Geburtstag am Frau Silvia Ziegelmann zum 71. Geburtstag am Frau Gertrud Freiwald zum 78. Geburtstag am Frau Erika Möhle zum 67. Geburtstag Herbersdorf am Herrn Werner Strauß zum 83. Geburtstag Hohenahlsdorf am Frau Inge Petke zum 74. Geburtstag am Herrn Bernhard Knechtel zum 77. Geburtstag am Frau Brigitte Jonetzko zum 72. Geburtstag am Herrn Waldemar Driesner zum 70. Geburtstag

9 8/ Werbig Hohengörsdorf am Herrn Horst Lehmann zum 70. Geburtstag am Frau Irene Lehmann zum 79. Geburtstag am Frau Elka Panis zum 67. Geburtstag am Herrn Gerhard Höhne zum 69. Geburtstag Hohenseefeld am Herrn Hans-Joachim Högl zum 66. Geburtstag am Frau Ingrid Schliebener zum 72. Geburtstag am Herrn Erhard Lüderitz zum 73. Geburtstag am Frau Marianne Gellert zum 70. Geburtstag am Herrn Erich Pfeiffer zum 87. Geburtstag am Frau Herta Schmidt zum 84. Geburtstag am Frau Christa Lehmann zum 74. Geburtstag Körbitz am Herrn Rudolf Lieske zum 87. Geburtstag am Herrn Martin Schiering zum 80. Geburtstag Kossin am Herrn Joachim Hertel zum 72. Geburtstag Lichterfelde am Herrn Heinz Pägelow zum 85. Geburtstag am Frau Liesbeth Henkel zum 85. Geburtstag Meinsdorf am Frau Gertrud Balke zum 73. Geburtstag am Herrn Ferdinand Schuler zum 76. Geburtstag Nonnendorf am Herrn Erich Jung zum 80. Geburtstag am Frau Ingeborg Besig zum 72. Geburtstag am Frau Elli Tauscher zum 67. Geburtstag Reinsdorf am Frau Edelgard Ehrenberg zum 69. Geburtstag am Herrn Hans-Dieter Kegel zum 70. Geburtstag am Herrn Gerhard Lehmann zum 71. Geburtstag Riesdorf am Herrn Willi Buhl zum 78. Geburtstag am Herrn Erich Güthling zum 86. Geburtstag Rinow am Frau Selma Wienicke zum 99. Geburtstag am Frau Inge Schmidt zum 75. Geburtstag Schlenzer am Frau Irma Kleindienst zum 67. Geburtstag am Frau Liesa Schröder zum 70. Geburtstag am Herrn Siegfried Bergemann zum 69. Geburtstag am Frau Martha Banis zum 89. Geburtstag am Herrn Manfred Bey zum 67. Geburtstag am Frau Herta Wenzel zum 75. Geburtstag am Frau Brigitta Krüger zum 69. Geburtstag am Herrn Walter Habel zum 77. Geburtstag am Frau Walli Schill zum 74. Geburtstag Sernow am Frau Hulda Schindler zum 86. Geburtstag am Herrn Berthold Wolff zum 78. Geburtstag Waltersdorf am Frau Erika Rehahn zum 73. Geburtstag am Frau Irmgard Andreas zum 84. Geburtstag am Herrn Otto Mudrich zum 72. Geburtstag Weißen am Herrn Heinz Müller zum 68. Geburtstag Welsickendorf am Herrn Bernhard Arndt zum 82. Geburtstag am Frau Elisabeth Becker zum 77. Geburtstag Werbig am Frau Karin Jentzsch zum 65. Geburtstag am Frau Elisabeth Görlich zum 80. Geburtstag am Frau Alice Herrmann zum 77. Geburtstag Wiepersdorf am Herrn Alfred Schneider zum 83. Geburtstag am Frau Waltraud Fehmel zum 76. Geburtstag am Frau Anneliese Schröder zum 80. Geburtstag Gottesdienste 7. September - Gemeindefest Uhr Borgisdorf zentrales Gemeindefest mit Taufe 14. September 8.30 Uhr Borgisdorf m. KiKa 9.15 Uhr Hohenahlsdorf Uhr Goldene Konfirmation 21. September Uhr Zentraler Gottesdienst zur Einführung der neuen Konfirmanden in Jüterbog 28. September - Erntedankfest Uhr Borgisdorf anschließend Brunch 9.15 Uhr Hohenahlsdorf Uhr Welsickendorf Sonstige Veranstaltungen Posaunenchor in Borgisdorf Freitag, Uhr Chor in Borgisdorf Mittwoch, Uhr Christenlehre Donnerstag, 14.30, Uhr Konfirmandenunterricht in Borgisdorf: 8. Klasse Freitag, Uhr, 7. Klasse Montag Uhr. Anmeldungen werden im Pfarramt entgegengenommen. Junge Gemeinde Montag, Uhr in Jüterbog Band in Borgisdorf Donnerstag, Uhr Kreisjugendabend 5. September, Uhr in Dahme Tag des offenen Denkmals am an diesem Sonntag laden wir zur Besichtigung der Kirchen in Borgisdorf, Höfgen, Hohenahlsdorf, Hohengörsdorf, Körbitz und Welsickendorf in der Zeit von bis Uhr ein. Oberlaubenfest in Borgisdorf am ca Uhr. Eine Veranstaltung des Fördervereins Begegnungszentrum Oberlaubenstall Borgisdorf e. V. Monatsspruch: Gott spricht: Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte (Jeremia 31,3) Weitere Informationen in den Schaukästen der Kirchengemeinde und unter Viele Grüße Michael Heimann, Pfr. Evangelisches Pfarramt Dorfstr Borgisdorf Tel Ergänzung zur Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Borgisdorf, Hohenahlsdorf, Höfgen, Körbitz, Welsickendorf beschlossen nach 36 Abs.2 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz vom [KABI.13/1992]) vom Gemeindekirchenrat der Evangelischen Christophorus - Kirchengemeinde Borgisdorf in seiner Sitzung am ; ergänzend beschlossen in seiner Sitzung am Gebührentarife 2.1. Grabberechtigungsgebühren (inkl. Wassergeld) Einzelgrabstelle pro Jahr 8, Doppelgrabstelle pro Jahr 16, Urnengrabstelle in ausgewiesenen Urnenfeldern für maximal 2 Urnen pro Jahr 6, Rasenreihenstellen für Urnen inkl. Gedenkstein 750, 00

10 Werbig / Die Gebühren werden einmalig bei Erwerb der Grabstätte für die gesamte Ruhezeit fällig Diese Friedhofsgebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im kommunalen Amtsblatt und öffentlichem Aushang (Schaukasten), jedoch nicht vor dem in Kraft und ersetzt damit die bisherige Friedhofsgebührenordnung. Borgisdorf, den Der Gemeindekirchenrat Besonderer Hinweis: Für Nachbelegungen in bestehenden Grabanlagen sind wir It. 13 Friedhofsgesetz verpflichtet, für die entstehende Verlängerung Gebühren nach der Gebührenordnung zu erheben. Evangelisches Pfarramt Borgisdorf Ergänzung vom zur Friedhofsordnung veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 13/1992 nach dem Friedhofsgesetz der Landeskirche vom und der Rechtsverordnung zur Durchführung vom Abtg. IV Grabstätten 15 Allgemeines Satz 3.e Rasenreihengrabstätten für Urnen 23 Rasenreihengrabstätten für Urnen 1) befinden sich in einem Bereich des Friedhofes mit völlig gleichgestalteter, pflegevereinfachter Grabanlage für Urnenbestattungen, in der jedes Grab einen eigenen, flach in der Erde liegenden Gedenkstein hat. Die Verstorbenen werden der Reihe nach für die Dauer einer Ruhezeit von 25 Jahren beigesetzt. Die Grabstätten werden hügellos angelegt. Zwischenwege entfallen, sodass sich eine geschlossene Rasenfläche ergibt. 2) Die in der Art der Ausführung einheitlichen Gedenkplatten enthalten den Namen des Verstorbenen und das Geburts- und Sterbejahr. Die liegenden Gedenksteine werden vom Friedhofsträger in Auftrag gegeben, ebenso die Entsorgung nach Ablauf der Ruhezeit. Das außerordentliche Aufstellen von Grabdenkmälern, die Anlage von Familiengräbern, eine individuelle Bepflanzung der Grabstelle sowie das Schmücken mit frischen oder künstlichen Blumen auf der Grabstätte sind nicht erlaubt. Die Pflege der Grabanlage obliegt dem Friedhofsträger. 3) Frischer Blumenschmuck von Angehörigen der in 15Satz 3e) Bestatteten kann an einem dafür eingerichteten zentralen Gedenkplatz in der Nähe der Bestattungsanlage abgelegt werden. Die Entsorgung obliegt dem Friedhofsträger. Diese Ergänzung ist gültig für die Friedhöfe der Evangelischen Christophorus - Kirchengemeinde Borgisdorf in den Gemeinden Borgisdorf, Welsickendorf, Höfgen, Hohenahlsdorf und Körbitz. Borgisdorf, den Der Gemeindekirchenrat Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg - schlesische Oberlausitz Uns interessiert, ob Sie sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt haben, beispielsweise durch einen zu pflegenden Verwandten oder eine Person in Ihrem Bekanntenkreis. Dazu würden wir Ihnen gerne ein paar Fragen stellen, wozu wir innerhalb des Befragungszeitraums von ca bis Uhr ausgewählte Haushalte mit Personen im Altersbereich ab ca. 45 Jahren in den Ortsteilen besuchen werden. Für Ihre Mithilfe wären wir Ihnen sehr dankbar. Catharina Domtera und Franziska Bauknecht Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per melden unter franziska.bauknecht@gmx.de oder unter der Nummer 01 63/ Die Befragung findet in unserer Gemeinde in den ausgewählten Ortsteilen Hohengörsdorf, Hohenseefeld, Reinsdorf, Riesdorf, Waltersdorf und Körbitz vom 1. bis 4. September 2008 statt. Wer aus den anderen Ortsteilen ebenfalls daran interessiert ist, durch diese Befragung zur Ergebnisfindung beizutragen inwieweit man eine besonders aufwändige stationäre Pflege möglichst lange hinausschieben und durch eine gute ambulante Pflege auch durch ehrenamtliche Hilfeleistungen entlasten kann, möchte sich bitte bei Frau Bode im Ordnungsamt Tel / melden. Bitte unterstützen Sie die Tätigkeit dieser Mitarbeiterinnen und nehmen Sie an der Befragung teil. Es geht hier besonders um die Zukunft auch der Altenpflege in kleinen Regionen. H. Bode Ordnungsamtsleiterin Sernower Kinderfeuerwehr Nun endlich war es so weit. Am Freitag, dem 18. Juli 2008, hatten unsere Feuerwehrjüngsten ihr erstes Training. Mit Spannung erwarteten wir Gruppenleiter die Kinder, hatten wir doch viel vor und uns gut auf 2 sehr abwechslungsreiche Stunden vorbereitet. Nach einer etwas schüchternen Begrüßung erhielt jeder seine eigene Mappe für alle wichtigen Feuerwehrinformationen und einen eigenen Helm, der ganz besonders gut ankam. Es folgten lustige Spiele mit Reifen und Wasserbomben und ein feuchtes Zielspritzen auf ein brennendes Haus, das uns von Nadine Semrok gemalt wurde. Bevor es mit dem Feuerwehrauto nachhause ging, gab es noch etwas Theorie über wichtige Feuerwehrregeln. Zuletzt bekamen alle noch eine kleine Hausaufgabe für das nächste Treffen auf. Mal sehen, wer daran gedacht hat. Tatkräftig unterstützt haben uns Alexander Wolff beim Anlegen der Helme und an der Kübelspritze sowie die kompletten Matthis-Männer beim Starten und Warten der Technik. Wir hoffen, dass auch weiterhin alle mithelfen, einen starken Feuerwehrnachwuchs aus unseren Jüngsten zu machen. Bis zum nächsten Mal. Bettina Bürgel - Sernower Kinderfeuerwehr Ehrenamtliches Engagement im Bereich der ambulanten Pflege stärken Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, vom 25. August bis 19. September 2008 führen wir im Auftrag der Regionalen Planungsstelle Havelland - Fläming eine Befragung zum Thema Altenpflege innerhalb der Familie und Nachbarschaft durch.

11 8/ Werbig Auf zum Streetstoccer-Turnier Wann? , um Uhr Wo? Sporthalle in Hohenseefeld Startbedingungen: 4 Spieler je Mannschaft bis 22 Jahre möglichst inkl. 1 Mädchen plus zwei Wechselspieler Maximale Teilnehmerzahl: 10 Mannschaften (bitte bis zum vorher anmelden) Bei zu wenigen Voranmeldungen wird das Turnier abgesagt. Spielzeit nach Teilnehmerzahl Anmeldungen nehmen entgegen: Frau Bode, Gemeinde Niederer Fläming: / Herr Thier, Jugendkoordinator: / Sommerferien im Jugendclub Auch in diesen Sommerferien gab es für die Kinder und Jugendlichen im Club Hohenseefeld ein vielseitiges Angebot. Besonders angenommen wurde dies von den Jüngeren. Ganz oben in der Beliebtheitsskala standen wieder einmal die Ferienturniere im Billard, Darts und Tischtennis. Zum ersten Mal gab es auch ein Torwandschießen. Sieger beim Billard: Aaron Seehausen Zwei Sieger blicken durch die Torwand Fünf Teilnehmer starteten beim Billardturnier. Nach fast zwei Stunden war das Turnier entschieden. Aaron Seehausen siegte vor Denise Preiß und Robby Scholder. Beim Tischtennis revanchierte sich Denise Preiß und belegte Platz 1. Das Dartsturnier gewann Tom Deutsch aus dem Elbe-Elster- Kreis, der seine Ferien in der Gemeinde verbrachte. Beim Torwandschießen wurde nach Mädchen und Jungen getrennt gewertet. Denise Preiß und Aaron Seehausen erzielten die jeweils meisten Treffer. Zum Ferienabschluss wurde dann noch gegrillt. So vergingen die Ferien im Club viel zu schnell, meinten alle Besucher. Heißes Sommervergnügen Sernower Jugend organisierte zweites Beach-Volleyballturnier Die Sonne meinte es wirklich gut an diesem 26. Juli. So beneidete sicherlich niemand die sechs Teams, die auf dem heißen Sand von Sernow über fünf Stunden lang um den Siegerpokal wetteiferten. Die Schattenplätze am Rande des Spielfeldes waren daher sehr begehrt. Auch mit dem Schiedsrichter, Herrn Thier hatte man Mitleid, in dem ihm ein schattenspendender Sonnenschirm bereitgestellt wurde. Sicherlich hatte auch der Eine oder Andere am Abend einen tüchtigen Sonnenbrand zu versorgen, doch Spaß hat es eben allen gemacht. Aus dem Spielgeschehen Nach dem TT-Turnier mit Siegerin Denise Preiß Die Gräfendorfer zogen es vor nach einem Spiel abzureisen, vermutlich war es ihnen zu heiß und der Badesee lockte mehr. Deshalb ist es den verbleibenden sechs Mannschaften hoch anzurechnen, dass sie bis zum Ende durchhielten.

12 Werbig /2008 Ungeschlagener Sieger wurde die Heimmannschaft Die Fitzolffs. Um Platz 2 gab es bei Punkt und Satzgleichheit zwischen den Mannschaften Irgendwas und Tiefer Tritt ein Entscheidungsspiel. Hier hatte das Team Tiefer Tritt aus Nonnendorf die Nase vorn und gewann verdient. Den vierten Platz belegte Nur so hier aus Sernow, vor A horse named Horst (gemischt) und der Spaßmannschaft aus Sernow. Ein herzliches Dankeschön geht an alle fleißigen Helfer, die das Turnier zu einem kleinen Dorffest machten. Auch die Versorgung hatten die Organisatoren fest im Griff, was bei diesen Temperaturen ein extra Lob verdient. Manfred Thier Koordinator für Jugendarbeit 11. Hegefischen in Gräfendorf Übergabe des Siegerpokals an Die Fitzolffs Kinder und Jugendliche ermittelten beste Petrijünger Es gehört schon zur Tradition beim Gräfendorfer Dorffest, das sonntägliche Hegefischen der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde. In diesem Jahr kamen nur acht Teilnehmer, weil die Altersgrenze bei 20 Jahren festgelegt wurde. Trotzdem hatten alle ihren Spaß, auch wenn bei einigen kein Fisch angebissen hatte. Erstaunlich ist besonders die Zuschauergunst für diese Veranstaltung, die die Teilnehmeranzahl bei Weitem übertraf. Auch in diesem Jahr ließen es sich viele Vatis nicht nehmen, ihre Kinder zu begleiten, was sehr erfreulich ist. So wurde mancher Hinweis dankend angenommen. Zuschauer im heißbegehrten Schatten Zwei aufmerksame Angler Der Spielernachwuchs für das Turnier 2015 Bestandteil des Hegefischen ist auch immer ein kleiner Wissenstest, den alle Teilnehmer gut meisterten. Über Platz und Sieg musste dann wieder die Anzahl der gefangenen Fische entscheiden. Da es im letzten Jahr dabei einen Gleichstand gegeben hatte, wurde dieses Mal zusätzlich das Gesamtgewicht einbezogen. Dafür hatte Herr Semrok vom Anglerverein extra eine Waage mitgebracht. An den Haken gingen nach ca. 1 1/2 Stunden insgesamt 104 Fische: Plötze, Karausche und Barsch. Die Teilnehmer nach der Siegerehrung Bei der Sicherung des Fanges

13 8/ Werbig Auf Platz zwei kamen Die Jewinner I, die zwei Spiele abgeben mussten. Punkt- und satzgleich landeten die Teams Jewinner II und Norbert + Decked auf Platz 3. Den 5. Platz belegte punktgleich aber mit dem schlechteren Satzverhältnis die Mannschaft Tanzorchester immer voll. Sechster wurde die Mannschaft Stuhlgang Tagebuch vor dem Frauenteam. Nach über 5 Stunden Spielzeit waren alle Teilnehmer ziemlich geschafft. Wir freuen uns schon auf nächstes Jahr und werden uns zum Jubiläum was Besonderes einfallen lassen, so die Organisatoren. Sieger und Platzierte beim 11. Hegefischen Bei der weiblichen Jugend erzielte Cindy Mahler mit 36 Fischen (560 Gramm) das beste Ergebnis. Julia Jann erreichte bei den Mädchen bis 14 Jahre mit vier Fischen (100 Gramm) den 1. Platz. Die Gruppe der Jungen bis 14 Jahre war am stärksten besetzt. Bei drei Jungen bissen die Fische besonders gut. Lukas Kauschmann hatte wohl das meiste Anglerglück. Mit 25 Fischen (700 Gramm) holte er die meisten an Land und erzielte sogar das größte Gesamtgewicht. Auf den Plätzen folgten Hendrik Jann (9 Fische) und Leroy Tobinski (4 Fische). Das Hegefischen hat natürlich seinen besonderen Reiz beim Fangen der Fische, so Herr Semrok. Er nutzte aber intensiv auch das fachliche Gespräch mit den Teilnehmern, um Wissen zu vermitteln und den Nachwuchs für den Angelsport zu interessieren. Deshalb unser herzliches Dankeschön an Herrn Karl-Heinz Semrok und den Anglerverein Werbig für die freundliche und langjährige Unterstützung bei dieser Veranstaltung. Manfred Thier Koordinator für Jugendarbeit Das Frauenteam Beach-Volleyball in Gräfendorf Jugendliche organisierten 9. Turnier Sicherlich hat das Dorffest in Gräfendorf eine längere Tradition, doch schon seit 2000 kümmern sich die Jugendlichen des Dorfes sehr rührig um die Organisation ihres Beach-Volleyballturnieres. So ist es nicht verwunderlich, dass sich ein richtiger Teilnehmerstamm herausgebildet hat. Besonders hilfreich und fördernd ist dabei die gute Zusammenarbeit von Feuerwehr und Ortsbürgermeisterin. In diesem Jahr am 2. August trafen sich sieben Mannschaften zum fairen Wettstreit auf dem Sportplatz in Gräfendorf. Auch gehörte wieder eine reine Frauenmannschaft zum Teilnehmerkreis, was besonders lobenswert ist. Dass die Gewinner vom vorherigen Jahr sich die Pokalverteidigung vorgenommen hatten sagt schon ihr Name aus, mit dem sie auch dieses Mal angetreten waren, Die Jewinner. Was für ihre Stärke zusätzlich spricht, sie stellten sogar ein zweites Team. Doch auch die anderen Mannschaften hatten fleißig geübt und so hatten die Jewinner I und Jewinner II wohl die Rechnung ohne den Wirt gemacht, in Persona des Teams Triple Wodka. Zwei Jahre lang mussten wir Lehrgeld bezahlen aber in diesem Jahr wollten wir gewinnen, so der Teamchef am Turnierschluss und das hatten sie dann auch geschafft. Dass es in den Spielen immer ziemlich knapp zuging und der dritte Platz zweimal vergeben wurde, spricht für die Ausgeglichenheit der sieben Mannschaften. Auch die Frauenmannschaft Jewinner Schlager hielt gut mit und erkämpfte sich so manchen Punkt, obwohl es am Ende doch nur zum letzten Platz reichte. Das Team Triple Wodka machte also ihr Vorhaben wahr und wurde ungeschlagener Sieger. Alle Teilnehmer vor Spielbeginn Aus dem Spielgeschehen

14 Werbig /2008 Voraussichtliche Dorffeste und Veranstaltungen der Gemeinde Niederer Fläming 2008 Stand: Datum Ort Bemerkung Wiepersdorf Dorffest Reinsdorf Dorffest Borgisdorf Dorffest Werbig Dorffest Gräfendorf Nachtpokallauf der FF Liebe Schlenzeraner, lieber Herr Bürgermeister Werner! Nach vielen Jahren tat es Not und weil sich grad die Chance bot, man sowieso ganz gerne feiert, ha m wir das Dorffest angeleiert. Es traf sich dann auch sehr alsbald die Dorfgemeinschaft - Jung und Alt. Die Stimmung wurde superfein, man schwang aktiv das Tänzerbein. Die meisten hat es wohl erfreut, wir denken, keiner hat s bereut, gab durch die große Gästemasse auch etwas Geld in uns re Kasse. Der 12. hat viel Spaß gemacht, es hat uns echt das Herz gelacht. Wir senden euch ein Dankeschön und hoffen auf ein Wiederseh n. Allen Einwohnern, Gästen und Sponsoren, die uns aktiv und passiv bei dem Dorffest vom unterstützt haben, danken wir von Herzen. Das Festkommitee Nächster Erscheinungstermin: Samstag, der 27. September 2008 Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 19. September 2008 IMPRESSUM Amtsblatt für die Gemeinde Niederer Fläming Informationsblatt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederer Fläming mit den Ortsteilen Bärwalde, Borgisdorf, Gräfendorf, Herbersdorf, Hohenahlsdorf, Hohengörsdorf, Hohenseefeld, Höfgen, Kossin, Körbitz, Lichterfelde, Meinsdorf, Nonnendorf, Reinsdorf, Riesdorf, Rinow, Schlenzer, Sernow, Waltersdorf, Weißen, Welsickendorf, Werbig, und Wiepersdorf. Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und ist im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Niederer Fläming, Dorfstraße 1a in Niederer Fläming, OT Lichterfelde erhältlich. Das Amtsblatt erscheint monatlich am letzten Freitag. - Herausgeber: Gemeinde Niederer Fläming - Druck: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10, Herzberg, Telefon (03535) 489-0, Telefax (03535) , Fax-Redaktion Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Niederer Fläming Herr Werner, Dorfstraße 1a,, OT Lichterfelde - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Köhler, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon ( ) , Telefax: ( ) , Funk: 01 71/ Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

15 8/ Werbig Nachtrag Am 12. Juli 2008 feierte Kossin sein 13. Dorffest Es ist unseren 39 Einwohnern gelungen, fast 300 Gäste zu bewirten. Die Vorbereitungen waren abgeschlossen. Das Zelt festlich geschmückt, Cindy und Matthias, die eigentlichen Organisatoren, waren zufrieden. Eine Steigerung brachte dann der Schweinetango von Jennifer und Pauline vorgetragen. Jetzt folgten einige Tänze der Blasmusik. Der zweite Auftritt unserer Jugend - zwischen 8 und 55 Jahren - war die Reise um die Welt mit dem Jet der KOSSIN AIR. Und das Fest konnte beginnen. Der Kuchenbasar wurde aufgebaut, der Kaffee gebrüht und pünktlich Uhr nach der Begrüßung dann auch der 1. Marsch der Seydaer lustigen Blasmusikanten. Die Tanzfläche war sofort belegt und die Stimmung bestens. Wieder einmal Pauline und Jennifer als Reisende. Es ging nach Australien, Japan, Russland und nach Tirol. Schließlich landeten die beiden in Amerika.

16 Werbig /2008 Im Laufe des Nachmittags kam auch die Feuerwehr zum Einsatz. Es musste gelöscht werden. Im Anschluss wurde Herr Helmut Schulze zum Gemeindebrandschutzwart und von unserem Wehrleiter ausgezeichnet. Als langjähriger Wehrleiter in Kossin und als der Mann, der unseren Backofen zu jeder Gelegenheit immer auf die richtige Temperatur brachte und bringt, sei von dieser Stelle ein Dankeschön ausgesprochen. Wir bedanken uns auch bei Familie Wolfgang Schüler, Familie Michael Hertel, bei Enrico Weidner, Ivon Fehmel, Ronny und Katja sowie allen Nichtkossinern, ohne deren Hilfe unser Dorffest schwer möglich ist. Die Gaststätte Schliebener, Nonnendorf, auch schon das 13. Mal dabei, sorgte für das leibliche Wohl - Danke. Hinter dem Zelt wurden von Silvio, Christoph und Lothar fleißig Klemmkuchen gebacken, die besonders gut angekommen sind. Neben dem Zelteingang war die Kegelbahn unter Verantwortung von Katja im Einsatz. Gegenüber auf der anderen Straßenseite war das Milchkannenzielwerfen aufgebaut. Verantwortlich Daniel und Martin. Daneben hatte Ronny seinen Wettnagelstand aufgebaut. Für alle Spiele waren gute Preise zu gewinnen. Für unsere Kleinen war auch gesorgt. Die Negerkussweitwurfmaschine war im Einsatz, Stangenklettern war angesagt und die Hüpfburg wurde gut genutzt. Wie jedes Jahr gab es dann ab Uhr Schwein am Spieß in Eigenverantwortung von Christoph. Zum ersten Mal hatte sich Ralf mit Partner und seine Disco angeboten und ist, nach dem Auftritt der Seydaer Blasmusik bestens angekommen. Wir bedanken uns auch bei unseren Sponsoren. Anbei der volle Parkplatz und die Fahrzeuge am Straßenrand. Unsere Jugend war noch zweimal auf der Bühne (einmal mit Can- Can die Rocke). Zuletzt Pauline und Jennifer als Kleine Italiener in ihren hübschen Trachten. Die Stimmung war auf dem Höhepunkt. Wir möchten allen Helfern und besonders unseren Frauen, die für den Kuchen und das Brot für die Schmalzstullen gesorgt haben, ein großes Dankeschön aussprechen. Zusammenfassend war es ein tolles Fest, ein toller Erfolg für alle Akteure und Verantwortlichen. Dorffestkomitee Ortsbürgermeister Erhard Knuppe P.S.: Nächstes Dorffest in Kossin:

17 8/ Werbig Rund um die Knolle Bereits zum 5. Mal geht es in diesem Jahr in der Gemeinde Niedergörsdorf rund um die Kartoffel. Die große Eröffnung der Niedergörsdorfer Kartoffeltage mit kartoffeligen Schlemmereien findet am Sonntag, 31. August 2008, ab 12 Uhr am Kulturzentrum DAS HAUS, Kastanienallee 21, in Altes Lager statt. Von der Kartoffelsuppe bis zum Kartoffelkuchen - für das leibliche Wohl ist gesorgt. Außerdem gibt es einen Kartoffelsalatwettbewerb sowie ein buntes Programm mit Marktständen (Honig, Pflanzen, Korb- und Trockenfloristik u. V. m.). Natürlich ist die Flämingknolle in einer großen Sortenvielfalt auch käuflich an den Ständen der Agrargenossenschaften unserer Gemeinde erhältlich. Am Nachmittag gibt es die ersten Stempel für das alljährliche Kartoffelgewinnspiel. Wer bis Ende September in zwei Gasthäusern ein Kartoffelgericht verspeist und außerdem noch Kartoffeln kauft, nimmt an der Verlosung des Kartoffelgewinnspiels teil. Übrigens: Wer eine besonders große oder skurrile Kartoffel geerntet hat, kann diese im Gasthof Zum Alten Lager Altes Lager, im Wirtshaus Zum Grafen Bülow Dennewitz, in der Gaststätte Miething Gölsdorf, dem Romantikhotel Alte Försterei Kloster Zinna, in Jockels BurnOut Jüterbog, in der Touristinformation oder der Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf abgeben. Um 15 Uhr erwarten Mühlengeister im Kulturzentrum DAS HAUS die Zuschauer zur Aufführung von Max und Moritz. Sofortiges, befristetes Badeverbot für Rangsdorfer See Ab sofort ist das Baden im Rangsdorfer See nicht mehr erlaubt. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen und Beprobungen der Badestellen im Landkreis Teltow-Fläming hat das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises am Rangsdorfer See am 24. Juli 2008 eine sehr starke Algenbildung festgestellt. Die starke Algenbildung hat eine Verminderung der Sichttiefe zur Folge. Dadurch sind die Rettungschancen bei Badeunfällen vermindert. Des Weiteren kann es durch das starke Algenaufkommen bei Badenden zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautreizungen, bei Schlukken des Wassers zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Um diese möglichen Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne zu verhindern, ordnet die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Teltow-Fläming mit sofortiger Wirkung ein Badeverbot an. Das Badeverbot gilt bis auf Widerruf durch die UWB und wurde in Form einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt 24/2008 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht. Landrat Peer Giesecke lädt alle Einwohner und Besucher des Landkreises Teltow-Fläming herzlich ein, am Sonntag, dem 7. September 2008 gemeinsam das 8. Behinderten- und Skaterfest zu feiern Von 14 bis 18 Uhr geht es rund in Kolzenburg! Auf dem Dorfplatz direkt an der an der Flaeming-Skate wird ein buntes Programm geboten. So wird der Chor der Kastanien-Schule Jüterbog das Fest eröffnen. Die Kinder der Luckenwalder Kita Vier Jahreszeiten stellen sich mit einem Programm vor. Wir freuen uns auch auf das Polizeiorchester Potsdam - es wird den ganzen Nachmittag über die Gäste mit flotten Melodien unterhalten. Höhepunkt der Veranstaltung wird traditionell die kombinierte Skater-Rollstuhl-Staffel sein. Viele Angebole für Jung und Alt werden in Kolzenburg für fröhliche Stimmung sorgen. Die Gaststätte Kuhlmey hält regionale Köstlichkeiten bereit. Seien auch Sie mit von der Partie, egal ob im Rollstuhl, auf Skates, mit dem Fahrrad oder zu Fuß! Ablauf: Uhr Zur Einstimmung singt traditionell der Chor der Kastanienschule Jüterbog - Förderschule für geistig Behinderte Uhr Offizielle Eröffnung des Festes: Begrüßung durch: 1. Landrat Peer Giesecke 2. Elisabeth Herzog von der Heide, Bürgermeisterin von Luckenwalde 3. Kreistagsvorsitzenden Klaus Bochow 4. Landesbehindertenbeauftragten Rainer Kluge 5. Behinderten- und Seniorenbeauftragte Ina Landmann Uhr Landespolizeiorchester Brandenburg Uhr Übergabe eines Schecks der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam an Landrat Peer Giesecke für eine Behindertentoilette Uhr Kindertanzgruppe der Kita Vierjahreszeiten Luckenwalde Landespolizeiorchester Brandenburg Uhr Start der Rollstuhlstaffel 17 Paare - die Staffel wird durch den Behindertenverband Luckenwalde auf einen kleinen Kurs der Skate-Strecke mit 4 Haltepunkten und kleinen Überraschungen gebracht Landespolizeiorchester Brandenburg Uhr Auftritt des Luckenwalder-Karneval-Klubs (LKK) Landespolizeiorchester Brandenburg Uhr Ende für das leibliche Wohl: Kuchenstände des Behindertenverbandes Dahme und des Ortsvereins Kolzenburg e. V. zwei Grillstationen der Gaststätte Kuhlmey zwei Getränkestände Eisstand außerhalb des Bühnenprogramms unter den Eichen: gemeinsame Präsentationen von DRK, VS, AWO, die ein liebevolles Unterhaltungsprogramm bereithalten Bücher-Verkaufsstand des Behindertenverbandes Jüterbog Verkaufsstand mit Accessoires und kleinen Geschenkideen der Wünsdorfer Werkstätten die Keramik- und Teestube Petkus bietet viele schöne Dinge Wichtig!!!! Kostenloser Bus-Shuttle von Luckenwalde nach Kolzenburg Ein Niederflurbus, der auch für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollator geeignet ist. Hinfahrt: ca Uhr ca Uhr ca Uhr ca Uhr ca Uhr Abfahrt Schützenstraße Begegnungsstätte, Nähe Haus Sonnenschein Salzuflen Allee Bahnhof Haltestelle Poststraße - Hotel Jüterboger Str. - Friedhof

18 Werbig /2008 Rückfahrt: Uhr Abfahrt hinter der Bühne - gleiche Haltestellen Rollstuhlfahrer, die mit diesem Bus mitfahren möchten, bitte bei Herrn Kiefer oder Herrn Stollin unter der Telefonnummer anmelden. Die Zeiten können sich leicht verschieben, da u. U. Verzögerungen beim Aufnehmen von Rollstühlen eintreten. Kreiserntefest in Dahme/Mark am 20. September 2008 Hand in Hand durchs Bauernland Programm 9.30 Uhr Erntedankgottesdienst in der Kirche Sankt Marien Uhr Festumzug durch die historische Altstadt Uhr Eröffnung des 8. Kreiserntefestes auf der Parkbühne bis Uhr Kulturprogramm auf der Parkbühne Uhr Talente der Grundschule in der Schlossruine Uhr Pferdevorführung im Schlosspark Uhr Puppentheater in der Schlossruine - Rotkäppchen Uhr Erntetanz mit dem Rumpelkammerorchester im Schlosspark* *Schlechtwettervariante in der Sportwelt Handwerker- u. Bauernmarkt, Tierausstellung, von der Schafschur bis zur Wollsocke, Maislabyrinth, Technikvorführung Tradition u. Moderne Kinderprogramm (Strohburg, Kartoffeln in den Korb lesen, Ponyreiten u. v. m.) Ausstellung der Malerin Kerstin Rometsch in der Schlossruine, Kunstruine zum Erntefestmotto Hand in Hand durchs Bauernland in der Schlossruine, Kunst und Krempel rund um die Ruine, Kutschfahrten, zünftige Blasmusik, kulinarische Köstlichkeiten - Hand gemacht -, geöffnete Geschäfte im historischen Stadtkern Grußwort zum 8. Kreiserntefest des Landkreises Teltow-Fläming Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Gäste unseres Landkreises im schönen Fläming, Erntefeste erinnern uns an Zeiten, in denen eine gute Ernte nicht selbstverständlich, aber überlebenswichtig war. In heutiger Zeit sind Nahrungsmittel das ganze Jahr über verfügbar. Erhalten wir die Natur und sorgen wir dafür, dass auch künftigen Generationen ausreichend gesunde Nahrungsmittel zu fairen Preisen zur Verfügung stehen. Mit dem nunmehr 8. Kreiserntefest des Landkreises, das in diesem Jahr im früheren Ackerbürgerstädtchen Dahme/Mark gestaltet wird, danken wir unseren Landwirten, die für gesunde Ernährung und den Erhalt einer intakten Natur Verantwortung tragen. Sie sind herzlich eingeladen, dies mit uns gemeinsam zu feiern. Peer Giesecke Landrat des Landkreises Teltow-Fläming Helmut Dornbusch Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Teltow-Fläming e. V. Frank Pätzig Amtsdirektor des Amtes Dahme/Mark Manfred Radan Amtsausschussvorsitzender und Ortsbürgermeister der Stadt Dahme/Mark Thomas Goebel Vorsitzender des Bauernverbandes Niederlausitz-Spreewald e. V. Thomas Willweber Bürgermeister der Stadt Dahme/Mark Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf Sonntag, 7. September 2008,15.00 Uhr Zu Gast im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf T-Werk Potsdam Ensemble cornucopia (Berlin) >Babylon< multinationales Musiktheaterprojekt mit Uraufführung von Antons Anissegos (Griechenland), Tim Florence (Australien), Symeon loannidis (Griechenland), Taner Akyol (Türkei), Paul Mertens (Deutschland) und Georgios Sfyridis (Griechenland) Sonntag, 14. September 2008 Tag des offenen Denkmals Vergangenheit aufgedeckt - Archäologie und Bauforschung mit Führungen zur Baugeschichte in Wiepersdorf und Bärwalde Sonntag, 28. September 2008, Uhr Veranstaltungen der Stipendaten Lesung mit Annett Gröschner Moderation Tomas Fitzel Öffentliche Bekanntmachung Der Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, erlässt als zuständige Behörde folgende Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming Impfung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BT) vom 20. August Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) wird bei allen Rindern, Schafen und Ziegen ab einem Alter von drei Monaten (ab 91. Lebenstag) für den gesamten Landkreis Teltow-Fläming angewiesen; A. Impfung aller Schafe und Ziegen (Impfstoff: Bluevac 8). B. Zweimalige Impfung aller Rinder (Impfstoff: Zulvac 8 Bovis) im Abstand von 21 Tagen. 2. Die freiwillige Impfung von Gehegewild (Wildwiederkäuer) und Kameliden ab einem Alter von drei Monaten kann erfolgen. 3. Die zur Impfung angewiesenen Tierhalter von empfänglichen Tieren: A. haben dem niedergelassenen und von unserem Amt beauftragten Tierarzt die notwendige Hilfe zu leisten; B. sind für die Durchführung und Dokumentation der Impfung verantwortlich; C. haben nach der Impfung die von Ihnen und dem Impftierarzt unterschriebene Impfbescheinigung mit Auskunft über die Anzahl und den Zeitpunkt der durchgeführten Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit, über den verwendeten Impfstoff, die Anzahl der geimpften Tiere sowie die jeweils geimpfte Tierart und das von Ihnen und dem Impftierarzt unterschriebene Bestandsregister (nur Rinderhalter) unverzüglich, spätestens am folgenden Arbeitstag unserem Amt (Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Verbraucherschutz, Am Nuthefließ 2, Luckenwalde) zuzusenden.

19 8/ Werbig 4. Alle Tierhalter von empfänglichen Tieren (Wiederkäuer - Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild und Kameliden) des Landkreises Teltow-Fläming, die ihrer Anzeigepflicht noch nicht nachgekommen sind, haben diese Anzeige unverzüglich unter Angabe des Standortes beim Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Sachgebiet Verbraucherschutz, Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, Tel.: / oder 3807, Fax: / nachzuholen. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung können gemäß 76 Abs. 2 1 des Tierseuchengesetzes i. V. m. 5 Abs. 1 EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und nach 76 Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. Gemäß 80 Satz 1 2 TierSG hat die Anfechtung einer Anordnung zur Impfung von Tieren keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die mit dieser Tierseuchenallgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen selbst bei der Einlegung eines Widerspruchs zu befolgen sind. Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig wird hiermit die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19. Mai 2008 aufgehoben. Rechtliche Grundlagen; Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) vom 31. August 2006 (ebanz AT V1) zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Mai 2008 (BGBl. I S. 1599) und Tierseuchengesetz (TierSG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, berichtigt BGBl. I S. 3588) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) sowie Gesetz zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSGBbg) in der Fassung vom 17. Dezember 2001 (GVBI S.14) und Verordnung gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat, Am Nuthefließ 2, Luckenwalde einzulegen. Der Widerspruch gegen die Maßnahmen hat gemäß 80 Tierseuchengesetz keine aufschiebende Wirkung. Im Auftrag Dr. Münch Amtstierärztin Warnhinweise Im Kliestower See, Badestelle Kliestow, und am Siethener See, Badestelle Siethen, besteht zurzeit starke Algenentwicklung. Dies kann man an der dunkelbraunen Trübung des Wassers erkennen. Die Sichttiefe beträgt zurzeit 0,40 m, sodass notwendige Rettungsmaßnahmen erschwert werden können. Bestimmte Algen bilden Gifte, so genannte Algentoxine, die beim Verschlucken von Wasser aufgenommen werden und zu Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen können. Beobachtet wurden auch Hautreizungen und allergische Reaktionen. Hinweise und Empfehlungen: - Vermeiden Sie beim Schwimmen Wasser zu schlucken! - Vermeiden Sie den Aufenthalt im Wasser in Bereichen mit sichtbaren Schlieren! - Kinder und Kleinkinder sind besonders gefährdet! Sie sollten sich deshalb nicht im Wasser aufhalten und auch nicht in der Nähe des Seeufers spielen. - Falls nach dem Baden gesundheitliche Beschwerden auftreten, suchen Sie einen Arzt auf und melden Sie diese dem Sachgebiet Gesundheit im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Durch das Sachgebiet Gesundheit wird nun verstärkt die Algenentwicklung überwacht. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz/Sachgebiet Gesundheit, Tel. ( ) Wer will Pferdewirt werden? Berufsbegleitender Kurs der Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming startet im November Anmeldungen noch möglich Für den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Pferdewirt/in, der Mitte November 2008 startet, gibt es in der Landwirtschaftsschule Teltow-Fläming noch freie Plätze. Es handelt sich um einen berufsbegleitenden Kurs in der Erwachsenenbildung mit dem Abschluss als Pferdewirt/in mit der Ausrichtung Zucht und Haltung. Ausbildungsinhalte des Lehrgangs sind: - Anatomie und Physiologie - Zucht und Haltung - Fütterungslehre, Futterwirtschaft - Gesundheitslehre - Krankheitsgeschehen beim Pferd und Hufpflege - Reitlehre, Bewegen von Pferden - Betriebswirtschaftslehre - Arbeits- und Sozialrecht Der Lehrgang dauert von Mitte November 2008 bis März 2009 und von Oktober 2009 bis März Der Unterricht findet zweimal wöchentlich am Nachmittag statt. Die Abschlussprüfungen sind im Juni/Juli 2010 geplant. Anmeldungen und Fragen richten Sie bitte an: Landkreis Teltow-Fläming Amt für Landwirtschaft und Umwelt Landwirtschaftsschule Frau Wolff Tel.( ) Cordia.Wolff@teltow-flaeming.de Speed-Team Flaeming-Skate stark im Lausitzer Seenland aufgetrumpft! Insgesamt 11 Speedskater des SV Flaeming-Skate starteten im Rahmen des Mitteldeutschen Skating-Cups am 26./ bei den international besetzten Wettkämpfen im Lausitzer Seenland. Und das mit herausragendem Erfolg. Bei den Wettkämpfen 6 km Einzelzeitfahren, Skate-Halbmarathon mit dem Highlight des Sonntags - der Königsdisziplin 107-km-Lauf - landeten die Fläming- Skater regelmäßig auf dem Treppchen. Nachdem am Freitagabend Sturm und Platzregen echte Zweifel aufkommen ließen, ging es am Sonnabend auf fast trockener Strecke in den ersten Skate-Wettkampf, dem 6 km-einzelzeitfahren. Hier nahmen Manuela Friese Platz 2 und Liane Schulze Platz 3 bei den Damen in der Altersklassenwertung ein.

20 Werbig /2008 Bei den Herren freute sich Bodo Dau über den 3. Platz. Unser jüngster Teilnehmer, Marcel Friese (13) belegte Platz 1 in seiner Altersklasse. Im Mannschaftszeitfahren ging das Speed-Team mit 3 Männern und 3 Frauen ins Rennen. Nach einem geglückten Start hatte die Mannschaft jedoch Pech. Durch einen technischen Defekt einer Rolle nach ca. 11 km konnte das Team nicht mehr die volle Leistung zeigen und erreichte nur noch Platz 5. Beim Halbmarathon am Sonntag setzte sich Anika Schröder in der Damen-Gesamtwertung nach der erst 13-jährigen Kolumbianerin Maria Natalia Carrero-Rojas (Siegerin) und Sandy Dinort auf den 3. Platz (2. Platz Aktivenklasse) und konnte sich über einen Pokal freuen. Den 3. Platz in seiner Altersklasse belegte Michael Nahler und Liane Schulze siegte überraschend in der AK 30 der Damen. Herauszuheben ist die Leistung von Jens Lange, der beim 107- km-lauf ab ca. km 40 mit einem gebrochenen Carbon-Schuh gefahren ist und sich bei glühender Mittagshitze trotz allem auf den 3. Platz durchgebissen hat. In der Gesamtwertung des Mitteldeutschen-Skating-Cups befinden sich Manuela Friese und Bodo Dau nach diesen Wettkämpfen unter den TOP 5. Der nächste große Wettkampf wird Zuhause stattfinden: Die Flaeming-Skate-Day s mit 10 km Ausscheidungsrennen auf dem neuen 500-m-Kurs in der Arena am kommenden Sonnabend und Marathon durch die Straßen Jüterbogs am Sonntag. 850 Jahre Schönewalde Ab 31. August wird in Schönewalde gefeiert, denn schließlich ist unser Jubiläum ein guter Grund dafür. Zu diesen Feierlichkeiten möchten wir alle recht herzlich einladen. Bringen Sie viele Gäste mit, denn es wird sich lohnen. So sind unser Benefizkonzert am Freitag und unser Programm am Samstag, das von Antenne Brandenburg begleitet wird, besondere Höhepunkte. Aber auch alles andere kann sich sehen lassen. Hier das gesamte Festprogramm auf einen Blick: Sonntag, den Uhr Festliches Konzert in der Kirche mit dem Jugendblasorchester Falkenberg Dienstag, den Uhr Was Urgroßvater einst in der Zeitung las - Historische Presseschau mit Herrn Dieter Lehmann in der Bibliothek Einbürgerungskurs und Einbürgerungstest an der VHS Teltow-Fläming Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, muss ab 1. September 2008 neue gesetzliche Regelungen beachten. Sie verlangen, dass die Einbürgerungsbewerber über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Der Nachweis der Kenntnisse erfolgt über einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest. Dafür sind die Volkshochschulen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich. Sie arbeiten bei der Durchführung der Tests eng zusammen. Im Landkreis Teltow-Fläming können Einbürgerungswillige innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung eine Prüfung absolvieren. Die entsprechenden Unterlagen stellt das BAMF zur Verfügung. Die Prüfung wird in Luckenwalde von Mitarbeitern der Volkshochschule abgenommen. Das Entgelt für den Einbürgerungstest beträgt 25 Euro. Zur Vorbereitung auf den umfangreichen Test bietet die Volkshochschule Teltow-Fläming Einbürgerungskurse an. Sie vermitteln staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Grundsätze und Werte unserer Verfassung. Anmeldung und Information in der VHS-TF, Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, Tel. ( ) , kvhs.@teltow-flaeming.de. oder online: Für Fragen zur Einbürgerung wenden Sie sich zunächst an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming. Diese ist unter Telefon ( ) Donnerstag, den Uhr Eröffnung Schulmuseum Uhr Festgottesdienst Freitag, den ab Uhr Schauprägen Gedenkmedaille Schönewalde seit 1158 in Zinn durch die Herzberger Münzfreunde und Verkauf der bereits im Voraus bestellten Exemplare in Silber und Gold Uhr Benefizkonzert zu Gunsten unserer Kindereinrichtungen in Schönewalde mit dem Luftwaffenmusikkorps 4 der Bundeswehr auf der Freilichtbühne Samstag, den ab Uhr Schauprägen Gedenkmedaille Schönewalde seit 1158 in Zinn durch die Herzberger Münzfreunde und Verkauf der bereits im Voraus bestellten Exemplare in Silber und Gold Uhr Festumzug ab Uhr Buntes Markttreiben und offene Toreinfahrten bzw. Höfe, Programm gestaltet von Gruppen aus unserer Region auf der Bühne von Antenne Brandenburg und dazwischen gegen Uhr Hochseil-Motorradsensationsshow Uhr Party mit Antenne Brandenburg auf dem Markt Uhr Hochseil-Motorradsensationsshow mit dem Hochseilteam Roland Schmidt Uhr Feuerwerk Ortsbürgermeisterin und Festkomitee

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Die Stadt im Internet:

Die Stadt im Internet: 14. Jahrgang Mittenwalde, den 16. März 2016 Nummer 3 Woche 11 Die Stadt im Internet: www.mittenwalde.de 2 16. März 2016 Nr. 3 Woche 11 AMTSBLATT für die Stadt Mittenwalde AMTLICHER TEIL Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Egelner Mulde Nachrichten

Egelner Mulde Nachrichten Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der EKHN MilSDB 132 Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 8. Juli 1968 In der Fassung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei, Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: Wahlbezirk:

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

Amtlicher Teil. Gemeindliche Bekanntmachungen. Wahlbekanntmachung. 21. Jahrgang 3. Mai 2014 Nr. 5. Wahl zum Europäischen Parlament

Amtlicher Teil. Gemeindliche Bekanntmachungen. Wahlbekanntmachung. 21. Jahrgang 3. Mai 2014 Nr. 5. Wahl zum Europäischen Parlament Amtsblatt der Gemeinde Wutha-Farnroda Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda Eisenacher Str. 49 in 99848 Wutha-Farnroda info@wutha-farnroda.de www.wutha-farnroda.de 21. Jahrgang 3. Mai 2014 5 1. Am 25. Mai

Mehr

Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Wie man wählt: Landtagswahl Nordrhein-Westfalen Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von integ Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November

Mehr

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1 für die Gemeinde Rangsdorf 7. Jahrgang Rangsdorf, 08.05.2009 Nr. 9 Seite 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahlräume, Auslegung des Wählerverzeichnisses,

Mehr

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal

Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Briefwahl Wahl im Wahllokal KW 20 Europa- und Kommunalwahl 2014 Tipps zur Wahl Am 25.Mai 2014 finden gleichzeitig die Europawahl, die Wahlen der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbandes

Mehr

Kleine Wiener Wahlhilfe

Kleine Wiener Wahlhilfe Kleine Wiener Wahlhilfe Wien bewegt Europa. Was wird gewählt? Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament. Im Europäischen Parlament sitzen Vertreterinnen und Vertreter von allen Ländern der

Mehr

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997 SATZUNG der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates vom 10. Januar 1997 Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers) Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende

Mehr

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Satzung über die Errichtung eines Jugendgemeinderates in Weinheim

Satzung über die Errichtung eines Jugendgemeinderates in Weinheim Satzung über die Errichtung eines Jugendgemeinderates in Weinheim Aufgrund des 4 in Verbindung mit 41a der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert durch

Mehr

Wahlordnung der Fachschaft Medizin der Ernst- Moritz- Arndt-Universität Greifswald

Wahlordnung der Fachschaft Medizin der Ernst- Moritz- Arndt-Universität Greifswald Wahlordnung der Fachschaft Medizin der Ernst- Moritz- Arndt-Universität Greifswald Vom 2. September 2010 1 Geltungsbereich, Wahlberechtigung (1) Diese Wahlordnung gilt für die Wahl des Fachschaftsrates

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL

Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL Von Karl Finke/Ulrike Ernst Inklusion im Bundestag Die 2009 verabschiedete UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik auch Wahlen barrierefrei zu machen

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein

Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein Abschnitt I Wahl des Elternbeirats 1 Elternbeirat Kindertageseinrichtung (1) Nach Art.14 Abs. 3 des BayKiBiG ist in jeder

Mehr

Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen

Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen Wann kann ich mein Kind anmelden? Mo.17.2.2014 oder Do 20.2.2014 19:30-20:30h Haus der Generationen Saal an der Kirche bitte Stammbuch und Anmeldeformular mitbringen Wer ist zum Konfirmandenunterricht

Mehr

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.

Mehr

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 SATZUNG für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat auf Grund des 24 und des 46 a Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G der Universität Heidelberg zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung-WahlO) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 1 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit S. 2 3 Zeitpunkt der Wahlen

Mehr

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v.

Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. Satzung des Kreisfachverbandes Tischtennis Görlitz e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Kreisfachverband Tischtennis Görlitz e.v. (nachfolgend KFV genannt) und ist die Vereinigung der Tischtennisvereine

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.10.2007 im Rathaus Beginn: 19.35 Uhr Ende: 21.10 Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO vom 25. August 2005

======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO vom 25. August 2005 ======================================================= wahlen-in-braunschweig INFO 03-2005 vom 25. August 2005 ======================================================= 1. Bundestagswahl am 18. September

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Amtsblatt der Stadt Datteln 51. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 11 Inhalt: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Freitag, 29. Juli 2016, 10.00 Uhr in der Stadthalle, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln 2.

Mehr

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle:

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: www.hlz.hessen.de) Abgeordnete Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden in direkter, freier, geheimer und gleicher Wahl auf vier Jahre gewählt. Abgeordnete einer Partei

Mehr

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am 18.04.2016 im DGH Zimmersrode Beginn: 19:05 Uhr Ende: 20:40 Uhr Für diese Sitzung

Mehr

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7 Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) 6. Jahrgang Mücheln, 24.02.2015 Nummer 7 I N H A L T Mücheln (Geiseltal) Stadtrat - Sitzung des Sozialausschusses am 04.03.2015.. 1 - Sitzung des Kulturausschusses

Mehr

MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT

MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT MUSTER-ANZEIGEN GOLDENE HOCHZEIT Goldene Hochzeit Einladung 1 91,5 mm Breite / 80 mm Höhe Stader Tageblatt 175,17 Buxtehuder-/Altländer Tageblatt 133,28 Stader- /Buxtehuderund Altländer Tageblatt 243,71

Mehr

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen Niederer Fläming Amtsblatt für die Gemeinde Niederer Fläming Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederer Fläming mit den Orts teilen Bärwalde, Borgisdorf, Gräfendorf, Herbersdorf, Hohenahlsdorf,

Mehr

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2011 folgende Wahlvorschläge für die Wahl

Mehr

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts Wahlordnung der Ev. Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 159 Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Lausnitzer Musiksommer

Lausnitzer Musiksommer August 2016 Lausnitzer Musiksommer Am Freitag, den24. Juni machten sich unsere Sänger auf den Weg nach Bad Klosterlausnitz. Eigentlich stand das Chorkonzert vom Sängerkreis Stadtroda auf der Kurparkbühne

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012)

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Stadt Eberswalde Der Bürgermeister S A T Z U N G der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012) Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung

Mehr

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: )

Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: ) Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Satzungsversammlung (Stand: 30.11.1994) 1 Grundzüge 1) Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wählen aus ihrer Mitte

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München

Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München [1] Satzung des Evangelischen Vereins München-Solln e.v. Bertelestr. 35, 81479 München 1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit (1) Der Verein trägt den Namen Evangelischer Verein München-Solln e.v.. Er

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde. Langenwetzendorf

Amtsblatt der Gemeinde. Langenwetzendorf Amtsblatt der Gemeinde Langenwetzendorf mit den Ortsteilen Daßlitz, Erbengrün, Göttendorf, Hain, Hainsberg, Hirschbach, Lunzig, Naitschau, Neuärgerniß, Neugernsdorf, Nitschareuth, Wellsdorf, Wildetaube

Mehr

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Präambel...2 1 Jugendparlament...2 2 Aufgaben und Rechte...2 3 Pflichten...3 4 Zusammensetzung...3 6 Wahlvorschläge...4 7 Wahlvorgang...4 8 Geschäftsgang...4

Mehr

Der Bischof von Augsburg

Der Bischof von Augsburg - 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten

Mehr

Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Wahl ABC Aktives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Briefwahl: Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit der schriftlichen

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Wie wir wählen. Land-Tags-Wahlen 2014

Wie wir wählen. Land-Tags-Wahlen 2014 Wie wir wählen Land-Tags-Wahlen 2014 Ihre Wahl ist wichtig. 2014 wird in Sachsen der Land-Tag gewählt. Gehen Sie zur Wahl. Wer wählen geht, bestimmt mit wie sich Sachsen entwickelt. Sie bestimmen, welche

Mehr

850 Jahre Wülfingerode

850 Jahre Wülfingerode 11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck AZ 752.031 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 12. Jahrgang Letschin, den 23.

Mehr

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Rheurdt am 25. Mai 2014 Aufgrund des 19 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)

Mehr

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser 13. Sitzung der Leg.-Periode 2006/2011 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 4.6.2007 im Dorfgemeinshaftshaus Fürstenwald Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung

Mehr

Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei.

Mehr