Starkregen und urbane Sturzfluten: Handlungsempfehlungen zur kommunalen Überflutungsvorsorge

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1 Starkregen und urbane Sturzfluten: Handlungsempfehlungen zur kommunalen Überflutungsvorsorge Marc Illgen* ) (Darmstadt) Zusammenfassung Die Vorsorge vor starkregenbedingten Überflutungen urbaner Räume ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, für die es bislang noch keine etablierten Handlungsschemata gibt. Die verbandsübergreifende DWA/BWK-Arbeitsgruppe "Starkregen und Überflutungsvorsorge" hat die Möglichkeiten zur kommunalen Überflutungsvorsorge nun fachlich aufbereitet und praxisorientierte Handlungsempfehlungen für kommunale Fachplaner und Entscheidungsträger in einem Leitfaden zusammengestellt. Der Praxisleitfaden zeigt anhand von anschaulichen Beispielen auf, wie Überflutungsrisiken in Siedlungsgebieten erkannt werden können, wie infrastruktur- und objektbezogene Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge konkret aussehen können und welche Akteure hierbei gefordert sind. Dabei werden sowohl planerische, technische als auch administrative Vorsorgemaßnahmen auf kommunaler und privater Ebene behandelt. Schlagwörter: Extremregen, Klimawandel, Objektschutz, Risikomanagement, Überflutungsgefährdung, Vorsorgemaßnahmen 1 HINTERGRUND In den letzten Jahren haben Starkniederschläge wiederholt schwere Überschwemmungen mit enormen Sachschäden verursacht und mancherorts sogar Menschenleben gekostet. Diese Schadensereignisse führen immer wieder vor Augen, wie empfindlich Siedlungsgebiete gegenüber Sturzfluten sind und wie machtlos Anwohner und Einsatzkräfte den Wassermassen gegenüber stehen. Nach den langjährigen Erfahrungen der Deutschen Versicherer resultiert inzwischen etwa die Hälfte der regulierten Überflutungsschäden aus derartigen lokal begrenzten Extremereignissen, die gerade auch *) Sprecher der DWA/BWK-Arbeitsgruppe HW-4.2 "Starkregen und Überflutungsvorsorge"; Mitglieder: Dr. rer. nat. Andre Assmann (Heidelberg), Dipl.-Ing. Reinhard Beck (Wuppertal), Dipl.-Ing. (FH) Michael Buschlinger (Mondorf- Les-bains), Dipl.-Ing. Sabine David (Hagen); Dipl.-Ing. (FH) Albrecht Dörr (Karlsruhe); Dr.- Ing. Lothar Fuchs (Hannover); Dr.-Ing. Hans Göppert (Hügelsheim); Dipl.-Ing. Josef Göttlicher (Dortmund); Dipl.-Ing. Gert Graf-van Riesenbeck (Erkrath); Dipl.-Ing. Henry Hille (München), Dr.-Ing. Marc Illgen (Darmstadt); Dr.-Ing. Thomas Kilian (Darmstadt); Dipl.-Ing. Martin Kissel (Karlsruhe); Dipl.-Ing. Dirk Kurberg (Essen); Dr.-Ing. Horst Menze (Hannover); Dr.-Ing. Klaus Piroth (Karlsruhe); Dipl.-Ing. Marc Scheibel (Wuppertal); Dipl.-Ing. Christian Scheid (Kaiserslautern); Dipl.-Ing. Christiane Schilling (Stuttgart); Dipl.-Ing. (FH) Frank Schöning (Karlsruhe); Dipl.-Ing. Werber Siebert, M.A. (Mannheim), Dipl.-Ing. Uwe Sommer (Hagen); Dipl.-Ing. (FH) Simone Stöhr, M.Sc. (Saarbrücken); Dr. rer. nat. Hartwig Vietinghoff (Kaiserslautern); Dr.-Ing. Mingyi Wang (Berlin); Dr. rer. nat. Britta Wöllecke (Schwerte)

2 fernab von Gewässern zu Überschwemmungen führen [1]. Der Klimawandel erhöht in diesem Zusammenhang zusätzlich den Handlungsdruck, auf kommunaler Ebene schon heute Anpassungsmaßnahmen und v.a. eine gezielte Vorsorge gegenüber Schäden aus urbanen Sturzfluten zu ergreifen. Bild 1: Zustände bei urbanen Sturzfluten der Jahre in Deutschland Extreme Wettereignisse blieben bislang im stadthydrologischen Kontext, wie auch in der Stadtplanung und der Straßenplanung, nahezu gänzlich unberücksichtigt. Hier hat in den letzten Jahren zumindest in der Siedlungswasserwirtschaft bereits ein Bewusstseinswandel eingesetzt. Zwar liegt die Sicherstellung eines angemessenen Überflutungsschutzes in erster Linie im Verantwortungsbereich der Betreiber der Entwässerungssysteme, auch zukünftig und bei sich verändernden klimatischen Bedingungen; das hierdurch erreichbare Schutzniveau ist jedoch begrenzt und es verbleibt generell ein Überflutungsrisiko bei besonders starken Regenereignissen. Die weiter gehende Überflutungsvorsorge mit Blick auf seltene und außergewöhnliche Starkregenereignisse stellt daher eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe dar eine Aufgabe, für die es noch keine etablierten Handlungsschemata gibt und bei der die Kommunen bislang weitgehend aus ich allein gestellt sind. Aus dieser Veranlassung heraus wurde Ende 2011 die verbandsübergreifende DWA/BWK-Arbeitsgruppe HW-4.2 gebildet, um die Herausforderungen wie auch die Möglichkeiten zur kommunalen Überflutungsvorsorge fachlich aufzubereiten und eine praxisorientierte Hilfestellung für kommunale Fachplaner und Entscheidungsträger zu erarbeiten. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen, die zwischenzeitlich als DWA/BWK-Publikation erschienen sind [2, 3]. 2 ZUKUNFTSGERECHTE ÜBERFLUTUNGSVORSORGE Der Überflutungsvorsorge muss innerhalb der Kommunen zukünftig eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden! Die Kommunen in der Gesamtheit der vielzähligen öffentlichen und privaten Akteure sind aufgefordert, eine stärker risikoorientierte und ganzheitlich ausgerichtete Überflutungsvorsorge anzustoßen, in der Kommune zu etablieren und langfristig umzusetzen. Den Kern einer wirkungsvollen Vorsorge gegenüber

3 urbanen Sturzfluten stellt ein entsprechend interdisziplinär ausgerichtetes "Risikomanagement Sturzfluten" dar, in dem alle zielführenden Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen gebündelt und koordiniert werden. Dies umfasst das Erkennen und Bewerten der bestehenden Risiken sowie die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Vorkehrungen auf kommunaler und privater Ebene. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Rückhalt von Oberflächenwasser in der Fläche, der gezielten oberflächigen Wasserführung innerhalb des Siedlungsgebietes sowie dem objektbezogenen Überflutungsschutz zu. Nur durch die konsequente Umsetzung eines solchen Risikomanagements können Schäden aus Sturzfluten mit angemessenem wirtschaftlichen Einsatz wirkungsvoll abgemildert, begrenzt oder gar vermieden werden. Hier sind neben den kommunalen Entwässerungsbetrieben und der Kommunalpolitik vor allem Stadt- und Raumordnungsplaner, Straßenplaner, Grünflächenplaner, Gebäudeplaner und Grundstückseigentümer gefordert, wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dies setzt eine intensive Kommunikation und den Austausch zwischen den Beteiligten voraus, in die auch der Katastrophenschutz und die örtlichen Rettungskräfte einzubinden sind. Bild 2: Teamwork Überflutungsvorsorge Alle Akteure innerhalb einer Kommune tragen eine Mitverantwortung zum lokal erzielten Überflutungsschutz: Planungsämter und Fachplaner, Politiker und Entscheidungsträger, Bürger und Grundstückseigentümer, Rettungskräfte und Katastrophenschutz. Ohne die Einbindung und die Beiträge der einzelnen Akteure ist eine wirkungsvolle Überflutungsvorsorge kaum möglich! 2.1 Vorsorgemaßnahmen in kommunaler Regie Zur Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen muss neben den Grundstückseigentümern insbesondere die öffentliche Hand einen Beitrag leisten. Dies betrifft v.a. Vorsorgemaßnahmen, die in unmittelbaren Bezug zur kommunalen Infrastruktur stehen und im Aufgabenspektrum kommunaler Träger und Gebietskörperschaften liegen. Hinsichtlich der Zuständigkeit lassen sich die möglichen Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unterscheiden nach infrastrukturbezogenen Maßnahmen in Regie der Kommunen, und objektbezogenen Maßnahmen in Regie der Grundstückseigentümer.

4 Mit der Unterhaltung des öffentlichen Entwässerungssystems haben die Kommunen einen definierten Entwässerungskomfort zu gewährleisten und liefern damit im Zusammenspiel mit der Grundstücksentwässerung einen wesentlichen Grundbeitrag zum Überflutungsschutz. Das hierdurch leistbare Schutzniveau hat jedoch seine Grenzen, gerade mit Blick auf seltene und außergewöhnliche Starkregen, die über den Bemessungsvorgaben der Entwässerungsinfrastruktur liegen [4]. Zur Erreichung eines weiter gehenden Überflutungsschutzes bedarf es u.a. der gezielten Einbeziehung der Ableitungs- und Speicherkapazitäten von Verkehrs- und Freiflächen, die als kommunale Infrastruktur ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegen. Zur Schadensbegrenzung bei außergewöhnlichen Ereignissen rückt letztlich der gezielte Objektschutz durch die öffentlichen und privaten Grundstückseigentümer in den Vordergrund. Für ein effizientes Vorsorgekonzept ist es indes erforderlich, dass infrastruktur- und objektbezogene Maßnahmen ineinander greifen und aufeinander abgestimmt sind. Bild 3: Zentrale Elemente und Wirkungsbereiche des Überflutungsschutzes in unterschiedlichen Belastungsbereichen [nach 5] Die Möglichkeiten der öffentlichen Überflutungsvorsorge sind ausgesprochen vielfältig und umfassen sowohl technische, bauleitplanerische und städtebauliche als auch administrative Maßnahmen. Im Handlungsfeld der Kommune liegt es, nach Möglichkeit: Außengebietswasser vom Siedlungsgebiet fernzuhalten, Oberflächenwasser im Siedlungsgebiet in der Fläche zurückzuhalten, unvermeidbares Oberflächenwasser im Straßenraum geordnet und schadensarm abzuleiten oder zwischenzuspeichern, Freiflächen zum schadensarmem Rückhalt von Oberflächenwasser zu aktivieren, Gewässer und Gräben rückstaufrei und gefährdungsarm zu gestalten, eine angemessene Auslegung und einen bedarfsgerechten Betrieb der Entwässerungsinfrastruktur zu gewährleisten, die Überflutungsvorsorge bei der Bauleitplanung und Stadtplanung frühzeitig und angemessen einzubeziehen,

5 eine organisatorische Struktur für die ressortübergreifende Koordinierung aller Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen zu schaffen, die Bürger über die bestehenden Risiken und ihre Eigenverantwortung zu informieren sowie bzgl. der Eigenvorsorge zu beraten und insgesamt ein ganzheitlich ausgerichtetes Risikomanagement bzgl. urbaner Sturzfluten zu etablieren. Die in Betracht kommenden Maßnahmen decken Vorsorgeansätze ab, die sich im gewässerseitigen Hochwasserrisikomanagement bewährt haben und sich auf den Lastfall urbaner Sturzfluten übertragen lassen (Flächenvorsorge, Bauvorsorge, naturnaher Abflussrückhalt, technischer Überflutungsschutz, verhaltenswirksame Vorsorge usw.). Vielfach bieten sich besonders kosteneffiziente Maßnahmen an, gerade wenn es um den Rückhalt von Außengebiets- und Straßenabflüssen geht. Umfassende und stark praxisorientierte Handlungsempfehlungen hierzu enthält die o.g. DWA/BWK-Publikation Starkregen und urbane Sturzfluten: Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge [2, 3]. 2.2 Technische Vorsorgemaßnahmen Technische Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Schäden aus urbanen Sturzfluten setzen die o.g. Vorsorgeansätze um. Sie umfassen vor allem die Errichtung, die Gestaltung und den Betrieb von technischen Anlagen zur gezielten Abflussrückhaltung oder -ableitung im Bereich von land- und forstwirtschaftlichen Außengebieten Gewässern und Entwässerungsgräben öffentlichen Entwässerungssystemen (Kanalisationen) Straßen und Wegen innerhalb des Siedlungsgebietes Frei- und Grünflächen Bild 4: Anpassung der kommunalen Infrastruktur auf Starkregen: geordnete Außengebietsentwässerung, Regenwasserrückhaltung, gezielte Notflutung von Freiflächen Die Rückhaltung von Oberflächenabflüssen in Außengebieten kann bspw. durch entsprechend gestaltete Abfanggräben, Verwallungen, Kleinrückhalte, Flutmulden und Einlaufbauwerke erreicht werden. Zudem können abfluss- und erosionsmindernde Maßnahmen in der Fläche ergriffen werden. Hierzu zählt auch eine retentionsorientierte Gestaltung und Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

6 Neben der starkregensensitiven Gestaltung von Plätzen und Freiflächen als (Not- )Speicherräume kommt insbesondere der Straßenplanung eine gewichtige Rolle zu. Hier gilt es, die Bedeutung des Straßenraumes als oberflächiges Ableitungselement sowie als temporären Speicherraum zu erkennen und bedarfsgerecht als Maßnahme der Überflutungsvorsorge zu nutzen. Entlang von oberflächigen Hauptfließwegen sollte bspw. einer Querschnittsprofilierung mit Hochborden oder angerampten Gehwegen der Vorrang vor einem vollkommen barrierefreien Straßenausbau eingeräumt werden. Die Entwässerung des Straßenkörpers ist generell auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen (Bebauung, Oberfläche, Kanalnetz, Überflutungsrisiko). Bild 5: Anpassung der kommunalen Infrastruktur auf Starkregen: Rückhalte- und Ableitungsfunktion von Straßen sowie bedarfsgerechte Ausbildung der Straßenentwässerung Zur mittel- und langfristigen Erreichung eines angemessenen Überflutungsschutzes im Sinne der DIN EN 752 ist die alleinige Vergrößerung unterirdischer Ableitungskapazitäten und zentraler Rückhalteanlagen sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend [19]. Dennoch besteht auch für die kommunalen Kanalnetzbetreiber eine Reihe von Möglichkeiten, das mit dem öffentlichen Entwässerungssystem erzielbare Überflutungsschutzniveau soweit wie möglich auszuschöpfen. Zur weiter gehenden Überflutungsvorsorge bieten sich im Zuständigkeitsbereich der Entwässerungsbetriebe vor allem Maßnahmen an, die auf ein Fernhalten von Niederschlagsabflüssen vom Kanalnetz abzielen und das Abflussaufkommen bei Starkregen reduzieren. Hierzu zählen v.a. klassische Maßnahmen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Einen spürbaren Beitrag zum Überflutungsschutz können diese Maßnahmen jedoch nur entfalten, wenn sie großräumig umgesetzt werden und in der Summe einen nennenswerten Regenwasserrückhalt auch bei seltenen Starkregen gewährleisten. Hier gilt es v.a. in Bestandssystemen fortlaufend und langfristig auf einen substanziellen dezentralen Abflussrückhalt hinzuwirken. Das Kanalnetz und seine Speicherbauwerke können zudem durch eine gezielte Abflusssteuerung bewirtschaftet werden, um das vorhandene Speichervolumen besser auszunutzen. Darüber hinaus können an geeigneten Stellen gezielte Notentlastungsstellen im Kanalnetz geschaffen werden, über die in seltenen Ausnahmefällen (z.b. einmal alle Jahre) Abflüsse in Gewässer, Freiflächen oder sonstige Notflutungsflächen abgeschlagen wird. Solche Notentlastungen bewirken eine hydraulische Entlastung unterhalb gelegener Kanalabschnitte bzw. verringern die dortige Überlastung.

7 Bei der Überflutungsvorsorge und insbesondere zur Schadensbegrenzung bei sehr seltenen und außergewöhnlichen Starkregen besteht grundsätzlich die Option, unvermeidbares Oberflächenwasser gezielt in ausgewählte Bereiche mit geringerem Schadenspotenzial zu leiten und die dort entstehenden Schäden anstelle noch größerer Schäden in anderen Bereichen bewusst in Kauf zu nehmen. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, Frei- und Grünflächen mit vergleichsweise untergeordneter Nutzung als Flutflächen heranzuziehen. Grundsätzlich können sich hierzu bspw. öffentliche Grünflächen, befestigte öffentliche Plätze ohne Bebauung, großflächige öffentliche Sportanlagen, selten genutzte P&R-Plätze, Teichanlagen, Brachflächen oder unbebaute Flächen eignen. Ein großer Vorteil einer solchen multifunktionalen Flächennutzung besteht in der sehr hohen Kosteneffizienz. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge ist die angepasste Gestaltung von Frei- und Grünflächen oftmals mit relativ geringen Kosten verbunden. 2.3 Bauleitplanerische und städtebauliche Vorsorgemaßnahmen Der Raum- und Stadtplanung kommt im Kontext der Überflutungsvorsorge eine Schlüsselkompetenz zu (Bild 2). Durch die integrierte Berücksichtigung von Anforderungen des Überflutungsschutzes bei der Bauleit- und Stadtplanung können sowohl die Überflutungsgefährdung als auch das Schadenspotential entscheidend gemindert bzw. beeinflusst werden. Das Baugesetzbuch eröffnet insbesondere bei der Bauleitplanung für Neubaugebiete einen großen Gestaltungsspielraum [6]. So schreibt das Baurecht eine allgemeine Berücksichtigungspflicht der Belange des Hochwasserschutzes vor. Hierzu zählt auch die Vorsorge gegenüber urbanen Sturzfluten. Darüber hinaus können zahlreiche Vorsorgemaßnahmen bereits in Flächennutzungsplänen verankert (z.b. nach 1 und 5 BauGB) oder in Bebauungsplänen rechtsverbindlich festgesetzt werden (z.b. nach ( 9 BauGB). Auf diese Weise können risikobehaftete Gebiete insgesamt von Bebauung oder anderen Formen empfindlicher Nutzung frei gehalten werden oder besondere Vorkehrungen in Bauleitplänen fixiert werden. Neben der Berücksichtigung bei Neuerschließungen sollte der Aspekt der Überflutungsvorsorge auch stets in Bestandsgebieten mit ausgeprägter Überflutungsgefährdung geprüft werden. Unter Umständen lassen sich auch dort Notabflusswege und Retentionsflächen nachträglich sichern und verankern. 2.4 Administrative und organisatorische Vorsorgemaßnahmen Ein zielgerichtetes und effektives "Risikomanagement Sturzfluten" erfordert als Querschnittsaufgabe einen intensiven Austausch zwischen der Vielzahl an Akteuren sowie eine zielgerichtete Koordination sämtlicher Maßnahmen. Daher umfasst die Überflutungsvorsorge auch eine Reihe administrativer Maßnahmen im kommunalen Handlungsfeld, die sich in Anlehnung an das klassische Hochwasserrisikomanagement der verhaltenswirksamen Überflutungsvorsorge zuordnen lassen. Als Maßnahmen können beispielsweise sinnvoll sein: Einrichtung eines Koordinierungskreises mit Beteiligung aller Akteure

8 Erstellung eines kommunalen Pflichtenhefts Überflutungsvorsorge Erarbeitung eines Masterplans "Überflutungsvorsorge" Klärung von Zuständigkeiten für Planung, Finanzierung, Umsetzung und Unterhaltung von Überflutungsschutzmaßnahmen Anpassung und Weiterentwicklung von Planungs- und Verwaltungsabläufen Abstimmung mit Rettungskräften (Alarm- und Einsatzplanung) Verabschiedung einer politischen Zielvereinbarung zur Überflutungsvorsorge Verpflichtungserklärung zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit aller kommunalen Fachstellen Benennung eines kommunalen Überflutungsschutzbeauftragten interkommunale Zusammenarbeit Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation Immer wieder erweist sich die Finanzierung von Maßnahmen, die sich keinem kommunalen Fachressort klar zuordnen lassen, als besonderes Hemmnis. Als Beispiel seien hier Baumaßnahmen an Straßen und Grünflächen genannt, die auf einen Überflutungsschutz jenseits des Bemessungsniveaus der Kanalisation abzielen. Sie liegen weder in der unmittelbaren Zuständigkeit des Stadtentwässerungsbetriebes noch des Straßenbauamtes oder Grünflächenamtes. Umso wichtiger ist es daher, die Zuständigkeiten und die Finanzierung solcher Maßnahmen frühzeitig abzustimmen. Die Kommunikation von Überflutungsrisiken mit einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit stellt eine eminent wichtige Maßnahme zur kommunalen Überflutungsvorsorge dar. Sie muss darauf abzielen, Risikobewusstsein sowohl bei den Bürgen als auch bei kommunalen Fachplanungen und politischen Entscheidungsträgern zu wecken, über lokale Gefährdungssituationen und bestehende Überflutungsrisiken zu informieren, Wege und Maßnahmen zum objektbezogenen Überflutungsschutz aufzuzeigen und Bereitschaft zum Ergreifen kommunaler wie privater Vorsorgemaßnahmen zu erzeugen [2, 3]. 2.5 Objektbezogenen Maßnahmen in Regie der Grundstückseigentümer Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite können nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es daher erforderlich, dass die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben. Objektschutzmaßnahmen stellen somit einen elementaren Bestandteil einer ganzheitlichen Überflutungsvorsorge dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Grundstückseigentümern das bestehende Überflutungsrisiko bewusst zu machen und sie fachlich zu beraten. Hierzu ist von kommunaler Seite eine zusätzliche Kommunikations- und Beratungsarbeit zu leisten. Auch auf Grundstücksebene bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Überflutungsvorsorge. In Betracht kommen ähnlich wie auf kommunaler Ebene Maßnahmen zur Flächenvorsorge, zur Bauvorsorge und zum technisch-konstruktiven Überflutungsschutz, zur verhaltenswirksamen Vorsorge sowie zur Risikovorsorge. Auf die verschiedenen

9 Maßnahmenoptionen wird an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen, sondern auf die umfassenden Ausführungen im o.g. DWA/BWK-Leitfaden [2, 3] verwiesen. Die Bauvorsorge umfasst beispielswiese alle technisch-konstruktiven Schutzmaßnahmen vor Überflutungsschäden direkt an gefährdeten Gebäuden und Anlagen sowie in deren unmittelbarem Umfeld. Sie fungieren meist als letzte Barriere gegenüber zufließendem Wasser und sind im Hinblick auf den wirksamen Überflutungsschutz des Grundstücks von entsprechend herausragender Bedeutung. Insbesondere im Bestand sind Objektschutzmaßnahmen oftmals wesentlich wirtschaftlicher als großräumiger angelegte Überflutungsschutzmaßnahmen durch die öffentliche Hand. Sie lassen sich in aller Regel auch zügiger umsetzen und bieten somit schneller einen zielgerichteten Überflutungsschutz. Einige Ausführungsbeispiele zum technisch-konstruktiven Objektschutz zeigt Bild 6. Bild 6: Ausführungsbeispiele zum technisch-konstruktiven Objektschutz 3 ÜBERFLUTUNGSRISIKEN ERKENNEN UND BEWERTEN Grundvoraussetzung für das Einleiten, Planen und Umsetzen von effizienten Vorsorgemaßnahmen und somit für den Einstieg in ein zielgerichtetes Risikomanagement ist es, die kritischen Gefährdungs- bzw. Risikobereiche zu (er)kennen. Die Identifizierung und räumliche Eingrenzung potenzieller Gefährdungsbereiche, die Ermittlung der konkreten Überflutungsursachen sowie die Bewertung der lokalen Überflutungsrisiken müssen stets vorweg laufen, um zielführende planerische, technische und/oder organisatorische Vorsorgemaßnahmen auf kommunaler und privater Ebene ergreifen zu können. Zielsetzung einer qualifizierten Risikobewertung muss es sein, lokal variierende Risiken miteinander abzuwägen, um Handlungsschwerpunkte zu definieren und die verfügbaren Ressourcen möglichst effektiv zu einer Risikominderung einsetzen zu können. Zur Abschätzung oder dezidierten Ermittlung der Überflutungsgefährdung kommen verschiedene Herangehensweisen in Betracht, die sich hinsichtlich der benötigten Datengrundlagen, der eingesetzten EDV-Werkzeuge, der Aussagekraft der Ergebnisse sowie des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes und letztlich auch der Kosten unterscheiden (Bild 7). War vor einigen Jahren die modelltechnische Nachbildung von Überflutungsvorgängen in urbanen Räumen noch nicht möglich, stehen heute leistungsfähige EDV- Werkzeuge und hochaufgelöste Grundlagendaten zur Verfügung. Ergebnisbeispiele zu den unterschiedlichen Vorgehensweisen zeigen die Bilder 8 und 9.

10 Im Wesentlichen lassen sich folgende Vorgehensweisen unterscheiden: vereinfachte Gefährdungsabschätzung topografische Gefährdungsanalyse hydraulische Gefährdungsanalyse Datengrundlage vorhandene Bestandsunterlagen vorhandene Bestandsunterlagen topografische Daten (DGM) detaillierte Bestandsdaten (DGM, Entwässerungssystem, ) Vorgehensweise Auswertung Bestandsunterlagen Ortsbegehungen GIS-gestützte Analyse der Geländetopografie hydraulische Simulation der Abflussund Überflutungsvorgänge Ergebnis erste Gefährdungseinschätzung Skizze mit Gefährdungsbereichen Fließwege und Geländesenken vereinfachte Gefahrenkarte Fließtiefen und Oberflächenabflüsse detaillierter Überflutungsplan Aufwand & Schwierigkeitsgrad geringer Aufwand in Eigenregie möglich geringer bis mittlerer Aufwand setzt GIS-Kenntnisse voraus hoher Aufwand erfordert Spezialwissen Bild 7: Mögliche Vorgehensweisen zur Ermittlung der Überflutungsgefährdung Digitales Geländemodell (DGM) Oberflächige Fließwege Gefüllte Geländesenke Bild 8: Ergebnisse einer einfachen GIS-gestützten Analyse der Geländetopografie Bild 9: Ergebnisbeispiele vereinfachter (li.) und ganzheitlicher (re.) Überflutungssimulationen

11 Oftmals kann eine gestufte Herangehensweise mit flächendeckender Voranalyse mit vereinfachten Methoden sinnvoll sein, an die sich eine detailliertere Betrachtung für ausgemachte Gefährdungslagen und Risikogebiete anschließt. Die Wahl der geeigneten Vorgehensweise hängt nicht zuletzt von den örtlichen Gegebenheiten, der konkreten Zielsetzung der Betrachtung, den verfügbaren Mitteln (EDV, Personal, Kosten) sowie den geplanten Nutzern der Ergebnisse (Entwässerungsfachleute, Fachplaner angrenzender Disziplinen, Laien) ab. Zur Bewertung des örtlichen und letztlich maßgebenden Überflutungsrisikos ist es erforderlich, die Überflutungsgefährdung mit den zugehörigen Schadenspotenzialen zu überlagern. Hierzu empfiehlt es sich, die örtliche Gefährdung, das zugehörige Schadenspotenzial und das Überflutungsrisiko in Klassen einzuteilen und bereichsweise zuzuordnen. Die Bewertung des (monetären) Schadenspotenzials ist v.a. dann wichtig, wenn für etwaige Vorsorgemaßnahmen der konkrete (monetäre) Nutzen bewertet werden soll. Dabei ist die Quantifizierung des de-facto sehr vielschichtigen Schadenspotenzials oftmals schwierig, insbesondere dann, wenn nicht-monetäre Schäden berücksichtigt werden sollen. Weiter gehende Empfehlungen zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung können ebenfalls dem o.g. DWA/BWK-Leitfaden [2, 3] entnommen werden. 4 FAZIT UND AUSBLICK Mit dem hier in Auszügen vorgestellten Praxisleitfaden wird eine umfassende und anschauliche Orientierungshilfe für den Einstieg in eine wirkungsvolle Überflutungsvorsorge bereitgestellt. Neben geeigneten Vorgehensweisen zur Ermittlung der örtlichen Überflutungsrisiken werden die konkreten Möglichkeiten an planerischen, technischen und administrativen Vorsorgemaßnahmen aufgezeigt und erläutert. Darüber hinaus möchte der Praxisleitfaden sowohl einen Impuls für die notwenige innerkommunale Diskussion geben als auch Argumentationshilfen bieten, um die vielfältigen Akteure von einer sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Thema "urbane Sturzfluten" zu überzeugen. Die aktuelle Veröffentlichung des Praxisleitfadens wird von einer Seminarreihe begleitet. Im ersten Halbjahr werden die im Praxisleitfaden formulierten Handlungsempfehlungen auf vier regionalen Tagesseminaren in Karlsruhe, Dortmund, Hamburg und Dresden vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. LITERATUR [1] Kron, Wolfgang (2010): Überschwemmungsüberraschung Risiko von Überflutungen fernab von Gewässern, DWA/BWK-Symposium "Starkregen in bebauten Gebieten, , Karlsruhe-Grözingen [2] DWA (2013): Starkregen und urbane Sturzfluten: Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge, DWA-Themen, T2/2013, ISBN , Hennef

12 [3] BWK (2013): Starkregen und urbane Sturzfluten: Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge, BWK-Fachinformationen 1/2013, ISBN???, Ort?? [4] Schmitt, T.G. (2011): Risikomanagement statt Sicherheitsversprechen Paradigmenwechsel auch im kommunalen Überflutungsschutz?, KA, Jahr. 58, Nr. 1, S [5] DWA (2008): Prüfung der Überflutungssicherheit von Entwässerungssystemen, Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe ES-2.5, KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, Nr. 55, Heft 9, [6] BAUGB (2011): Baugesetzbuch AUTOR Dr.-Ing Marc Illgen DAHLEM Beratende Ingenieure Poststraße 9, Darmstadt Tel.: +49 (0)

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