Bremen, im Dezember 2016
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- Ingrid Fried
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1 Bremen, im Dezember 2016 Konzeption zur Betreuung anspruchsberechtigter Bewohner gem. 43 b SGB XI geändert durch Pflegestärkungsgesetz 2, gültig ab Seit Gründung des Christlichen Reha-Hauses 1974 haben wir uns die fachgerechte Pflege und soziale Betreuung und Versorgung insbesondere älterer Menschen mit Suchterkrankungen, heute für chronisch mehrfachgeschädigte Menschen mit dementiellen und/oder psychischen Erkrankungen, zur Aufgabe gemacht. Durch die stetige Zunahme suchterkrankter Menschen mit dementiellen Auffälligkeiten die eine besondere von den üblichen Leistungen abweichende Pflege und Begleitung benötigen, wurde unser allgemeines Pflegekonzept um dieses spezielle für alle in unserer Einrichtung lebenden erkrankten Bewohner ergänzt. Unser erklärtes Ziel ist es, den dementiell erkrankten Bewohnern ein Zuhause und ein Wohlbefinden in Geborgenheit zu bieten, das an deren individueller Biografie anknüpft. Um den verschiedenen Stadien der dementiellen Erkrankung gerecht zu werden und auf die sich bei den Bewohnern veränderten Fähigkeiten und Bedürfnissen adäquat eingehen zu können, verpflichtet sich das Christliche Reha-Haus seinen Pflege- und Betreuungskräften die dafür notwendigen Grundlagen mittels Fortbildungsveranstaltungen zu vermitteln. Wir orientieren uns im Schwerpunkt an den Stadien der dementiellen Erkrankung, den damit einhergehenden Bedürfnissen und den sich verändernden Fähigkeiten. Um diese Ansprüche umzusetzen, verpflichtet sich das Christliche Reha-Haus den Pflegefachkräften die dafür notwendigen Grundlagen mittels Fortbildungsmaßnahmen zu vermitteln. Die Pflegefachkräfte tragen ihre Kenntnisse an alle Mitarbeiter weiter, die direkt und indirekt an Pflege- und Betreuungsleistungen beteiligt sind. Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist das Pflegemodell nach Frau Professor Monika Krohwinkel. In unserem Pflegeleitbild haben sich alle Mitarbeiter zu gemeinsamen Grundsätzen pflegerischen Handelns und zur emphatischen Begleitung dementiell erkrankter Bewohner verpflichtet. Die dementiell erkrankten Bewohner leben in unserer Einrichtung integrativ mit den anderen nicht an Demenz erkrankten Bewohnern zusammen. Ergänzt erhalten sie eine spezielle Betreuung.
2 durch geschulte Betreuungskräfte, die den Richtlinien vom 19. August 2008 des Bundesministeri-ums für Gesundheit gem. 87b Abs. 3 SGB XI neu nach 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte RL) in der Fassung von 2016 entspricht. Die Betreuungsleistungen orientieren sich an der bisherigen,,normalen, individuellen und Biografie orientierten Tagesgestaltung der Bewohner. Ferner zählen zu diesem pflegebedürftigen Personenkreis nach dem Pflegestärkungsgesetz 1+ 2 auch diejenigen Bewohner sowie die Versicherten, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht, (pflegebedürftige Personen). Näheres wird in unserem Pflege- und Betreuungskonzept im Unterpunkt,,Anforderungen an die Betreuungskraft zum Umgang mit an Demenz erkrankten Bewohnern erklärt. Vor Aufnahme des Betroffenen wird den Angehörigen und Betreuern die spezielle Pflege- und Betreuungsleistung für dementiell erkrankte Bewohner erläutert und die Akzeptanz abgeklärt. Im Besonderen wird dem Betroffenen und seinen Angehörigen und Betreuern die Biografie- und normalitätsorientierte Pflege und Begleitung erklärt. Sie werden gebeten, den allgemeinen Biografiebogen bis zur Aufnahme möglichst vollständig ausgefüllt mitzubringen. Im Erstgespräch mit dem Bewohner/Betreuer und Angehörigen werden anschließend alle noch offenen pflegerelevanten Daten ergänzt. Orientiert an den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden dann zunächst vorläufige Pflege- und Betreuungsleistungen geplant. Nach einer ca. acht- bis zehnwöchigen Phase der Beobachtung und Erhebung, folgt schließlich die konkrete Pflege- und Betreuungsplanung mittels Fallbesprechung. Wenn die Angehörigen des Bewohners es zulassen, werden sie während der Eingewöhnungs-phase und auch im weiteren Verlauf mit in die Betreuungsmaßnahmen einbezogen. Um den dementiell erkrankten Menschen ein größtmögliches Maß an Wohlbefinden zu ermöglichen, knüpft die Pflege- und Betreuung, alle weiteren Versorgungsangebote an die vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnisse, sowie an die biografischen Lebensgewohnheiten an. Bei der Einbindung der vorhandenen Fähigkeiten versuchen wir die von den Betroffenen oft als bedrohlich erlebte Überforderung zu vermeiden, um dadurch ein Vertrauensverhältnis zu schaffen. Regelmä-
3 ßige Pflegevisiten und Fallbesprechungen stellen sicher, dass eine fachgerechte, an den Bedürfnissen und dem Bedarf orientierte Pflege und Begleitung erbracht und der Pflegeprozess den sich verändernden Fähigkeiten und Gegebenheiten angepasst wird. Anforderungen an die Betreuungskraft zum Umgang mit Demenz erkrankten Bewohnern Definition Demenz: Die diagnostischen Kriterien für eine Demenz beinhalten Kombinationen von Defiziten in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung von sozialen und beruflichen Funktionen führen. Als Leitsymptom gilt die Gedächtnisstörung. Am Anfang der Erkrankung stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit. In ihrem weiteren Verlauf verschwinden auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses, so dass die Betroffenen zunehmend die während ihres Lebens erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verlieren. Ziele: Enge Kooperation und fachliche Absprache mit den Pflegefachkräften und Pflegeteams. Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderung dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungsund Betreuungsbedarf haben. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Grundsätze der Arbeit: Die Betreuungskraft soll die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren und motivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die
4 das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Die Aufgabe der Betreuungskraftkraft ist es, die betroffenen Bewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten (siehe auch 2 der Richtlinien): Malen und Basteln Haustiere füttern und pflegen Anfertigen von Erinnerungsalben Musik hören, musizieren, singen, tanzen Brett- und Kartenspiele Spaziergänge und Ausflüge Bewegungsübungen Gottesdienste, Bibelstunden Lesen und Vorlesen Siehe auch Rahmenablaufplan in der Pflege. Generell ist anzumerken, dass alle aufgezählten Aktivitäten im Einzel- oder Gruppenrahmen stattfinden können. Darüber hinaus sollte die Betreuungskraft den Bewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
5 Prävention/ Isolation Zur Prävention einer drohenden oder einer bereits eingetretenen sozialen Isolation sind Gruppenaktivitäten für die Betreuung und Aktivierung das geeignete Instrument. Bewohner, die laut ihrer Biografie den sozialen Kontakt meistens oder immer gemieden haben, sind ein typisches Beispiel sozialer Isolation. Hier gilt es den Bewohner mit viel Einfühlungsvermögen zu motivieren an Gruppenangeboten teilzunehmen. Eine genaue Dokumentation ist hierbei von hoher Wichtigkeit. Generell zählt aber, dass der Bewohner nicht zur Teilnahme genötigt wird. Durch Einbeziehen der Angehörigen in den Betreuungsprozess können demenzkranke Bewohner zeitweise zur Teilnahme an Gruppenaktivitäten angeregt werden. Zeitweise oder ständige Bettlägerigkeit ist ebenfalls eine hohe Gefahr sozialer Isolation. Hier ist eine regelmäßige Einzelbetreuung anstrebenswert. Weitere Auslöser der Isolation Auslöser einer Isolation und deren Folgen sind vielfältig. Hier werden einige benannt. Unsicherheit, Ratlosigkeit, Einsamkeit, Zorn, Angst, Trauer, Sprachlosigkeit, Langeweile, Scham, Schlaflosigkeit, Rastlosigkeit, Gelassenheit, Anspannung, Unruhe, Orientierungslosigkeit, Resignation und Misstrauen. Sehr oft treten bei an Demenz erkrankten Bewohnern mehrere Faktoren gleichzeitig auf. Um eine fachlich qualifizierte Begleitung sicher zu stellen, vor allem für Bewohner mit o. g. Verhaltensauffälligkeiten, arbeiten wir eng mit den betreuenden Hausärzten zusammen. Es wird zunächst im Rahmen von Fallbesprechungen nach möglichen Ursachen gesucht und z. B. überprüft, ob das gezeigte Verhalten durch ein nicht angepasstes Milieu entstanden ist. Um die Zufriedenheit der Bewohner und Angehörigen sicher zu stellen, wird in jedem Quartal ein gemeinsames Zusammentreffen von Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern angeboten. Zusätzlich können Angehörige und Betreuer ihr Anliegen an die Pflegedienstleitung herantragen. Christliches Reha-Haus Bremen e.v. Im Dezember 2016
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