R U N D S C H R E I B E N Nr. 16/2014
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1 Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Praxisvolksschulen und Praxishauptschulen Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport, bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und im Bereich der bewegungsorientierten Freizeitgestaltung ganztägiger Schulformen R U N D S C H R E I B E N Nr. 16/2014 Verteiler: Sachgebiet: Inhalt: Geltung: Rechtsgrundlage: Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Praxisvolksschulen und Praxishauptschulen Pädagogische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport, bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und der bewegungsorientierten Freizeitgestaltung ganztägiger Schulformen unbefristet 51 SchUG; RS 15/2005 Aufsichtserlass; Lehrpläne Bewegung und Sport; SchVV 1995 Der Unterricht in Bewegung und Sport und die Bewegungsaktivitäten im Rahmen von Schulveranstaltungen und bei Bewegungsaktivitäten im Rahmen der schulischen Betreuungsformen können im Spannungsfeld zwischen dem pädagogischen Anliegen nach bewusstem Umgang mit Risiken und der Gewährleistung von Sicherheit stehen. Geschäftszahl: BMBF /0023-II/8c/2014 SachbearbeiterIn: Mag. Günther Apflauer Abteilung: II/8c [email protected] Telefon/Fax: / Ihr Zeichen: Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl. Minoritenplatz Wien Tel.: Fax: [email protected] DVR
2 Seite 2 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Durch kompetentes, verantwortungsvolles und vor allem sorgfältiges Handeln der Lehrerin/des Lehrers bzw. von Betreuungspersonen soll das mit Bewegung und Sport möglicherweise verbundene Risiko minimiert und eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet werden. Es ist daher jene Sorgfalt einzuhalten, die den rechtlichen Vorschriften entspricht und nach den gegebenen Umständen und Verhältnissen erforderlich ist. Bei der Gestaltung des Unterrichts in Bewegung und Sport bzw. bei Bewegungs- und Sportangeboten im Rahmen der Freizeitgestaltung in ganztägigen Schulformen ist insbesondere auf die körperliche Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu achten (vgl. 51 Abs 3 SchUG). Es sind daher nur jene Tätigkeiten durchzuführen, deren Vermittlung (bzw. Inhalte) von der Lehrerin/dem Lehrer bzw. der Betreuungsperson auch unter objektiver Betrachtungsweise ausreichend beherrscht wird (vgl. 6 StGB, 1299 ABGB, RS 15/2005 Aufsichtserlass 2005). Für die eigene Einschätzung sorgfaltsgemäßen Handelns ist daher von der Lehrkraft bzw. Betreuungsperson im Einzelfall zu prüfen, ob den folgenden Aspekten (Fragen) ausreichend entsprochen wird. Besitze ich auf Grund meiner Ausbildung/Fortbildung/Berufserfahrung/Eigenkönnen und körperlichen Verfassung die erforderliche Qualifikation, bei den betreffenden (auch bei risikobehafteten) Sportaktivitäten professionell agieren zu können? Kenne ich den aktuellen Stand der Wissenschaft, der Technik und der Lehrmeinung sowohl zur Sportart als auch zu deren Vermittlung? Besitze ich die für die betreffende Sportaktivität ausreichenden Kenntnisse über die Unterrichtsorganisation, den methodischen Aufbau, die Sportgeräte und deren spezifischen Gefahren, Sichern und Helfen, Erste Hilfe,? Bringen meine Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Voraussetzungen für die betreffende Sportaktivität mit (Alter, körperliche/psychische/geistige Reife, Vorkenntnisse, Erfahrung, Eigenkönnen, Disziplin, )? Kann ich auf Grund meiner Erfahrungen mit den Schülerinnen und Schülern deren Verhalten in der jeweiligen (risikobehafteten) Situation richtig antizipieren? Lassen die örtlichen Gegebenheiten, der Zustand der Sportgeräte, die Gruppengröße, die äußeren Einflüsse, ein sicheres Ausüben der Sportaktivität zu? Kenne ich die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Straßenverkehrsordnung, Pistenregeln, Baderegeln, Bestimmungen zu Gruppengrößen, )? Kenne ich die für die Sportart erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen? Ist die erforderliche (Sicherheits-)Ausrüstung vorhanden?
3 Seite 3 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Die Beachtung der genannten Aspekte stellt ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl der Lehr- bzw. Betreuungsinhalte dar. Werden Defizite oder Mängel erkannt, darf die geplante Tätigkeit nicht durchgeführt werden. Die Inhalte des Rundschreibens sind sinngemäß auch auf die Auswahl der Leiterinnen/Leiter, der Begleitlehrerinnen/Begleitlehrer und Begleitpersonen bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen durch die Schulleitung anzuwenden.
4 Beispiele für die praktische Umsetzung des Rundschreibens 16/2014: Seite 4 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Besitze ich auf Grund meiner Ausbildung/Fortbildung/ Berufserfahrung / Eigenkönnen die erforderliche Qualität, bei den betreffenden Sportaktivitäten (auch bei risikoreicheren) professionell agieren zu können? Kenne ich den aktuellen Stand der Technik und Lehrmeinung? z.b. Ausbildung im Rahmen der Lehrerbildung (Aus-/Fortbildung), Bundessportakademie, Übungsleiter Trampolin, jahrelange Erfahrung in einem Sportverein mit (Absprung)Trampolinen, Kontinuierliche Fortbildung: Fachliteratur, Kurse, Lehrvideos, Unterrichtserteilung: Ausbildung im Rahmen der Lehrerbildung oder Bundessportakademie; Assistenzen (Unterstützung des/der Unterrichtenden): einschlägige Ausbildung durch Pädagogische Hochschule oder Bundessportakademie oder Helferschein als 1. Stufe des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens. Kontinuierliche Fortbildung: Fachliteratur, Kurse, Lehrvideos, z.b. Ausbildung im Rahmen des Studiums; Aus-/Fortbildung an der Pädagogischen Hochschule, Bundessportakademie, in alpinen Vereinen; Aus-/Fortbildungen des Österreichischen Wettkletterverbandes. Zu beachten sind dabei die unterschiedlichen Ausbildungsstufen (künstliche Kletterwände, natürliche Klettergärten) Kontinuierliche Fortbildung: Fachliteratur, Kurse, Lehrvideos, Altersspezifischer Einsatz: 1. und 2. Schulstufe: nur besonders eingeschränkte Verwendung (niveaugleiche Anlauf- und Absprungebene, nur mit Sicherung, nur für freie Sprünge ohne jede Rotation); Partnercheck ist verpflichtend! Das Klettern im Vorstieg wird nur bis zur halben Seillänge empfohlen. 1. und 2. Schulstufe: Sichern durch Erwachsene 3. und 4. Schulstufe: eingeschränkte Verwendung (gesicherte Formen von Salti aus dem Anlauf, Angehen und Anspringen). 3. und 4. Schulstufe: Doppelte Sicherheit beim Seilsichern (ein Schüler / eine Schülerin sichert, ein Schüler / eine Schülerin hält das Seil dahinter zur Nachsicherung 3-er Gruppen), Sichtkontrolle von Seilen und Haken/Ständen, kein Umhängen am Standplatz.
5 Seite 5 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Besitze ich die für die betreffende Sportaktivität ausreichenden Kenntnisse über die Unterrichtsorganisation, den methodischen Aufbau, die Sportgeräte und deren spezifischen Gefahren, Sichern und Helfen, Erste Hilfe,? Guter methodischer Aufbau (z.b. Festigung der motorischen Grundmuster durch vorbereitende Übungen und einfache Sprungübungen); Berücksichtigung der besonderen Gefahrenquellen des Gerätes (z.b. Schleuderwirkung, unbeaufsichtigte Benützung, keine Verwendung des Gerätes im Zusammenhang mit Wettkämpfen auf Zeit, Höhe oder Weite; Hilfestellung auch bei einfachen Sprüngen); Geeigneter Organisationsrahmen; Einholung von Informationen über mögliche Gefahren, Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen, Badeordnung, vor dem Schwimmunterricht; Altersgemäße Belehrung der Schülerinnen und Schüler vor dem Schwimmunterricht über die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen; Fähigkeit zum Retten. Ein organisatorisch an die Situation angepasster Ablauf des Kletterunterrichtes ist sicherzustellen. Es ist darauf zu achten, dass die Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers korrekt umgesetzt werden. Die Einhaltung der Kletterregeln ist ständig zu kontrollieren. Kenntnis von Ausrüstung, Sicherheitsmaßnahmen und Seiltechnik. Geeignete Maßnahmen des Sicherns und Helfens. Bringen meine Schülerinnen/Schüler die erforderlichen Voraussetzungen für die betreffende Sportaktivität mit (Alter, körperliche/ psychische/ geistige Reife, Vorkenntnisse, Erfahrung, Eigenkönnen, Disziplin, )? Vielfältige Bewegungserfahrung auch an anderen Geräten, Erfahrung im Springen; Notwendige konditionelle und koordinative Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler; Anspruchsvollere Fertigkeiten nur bei ausreichender Information über das Können der Schülerinnen und Schüler bei einschlägiger Übungserfahrung. Überprüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Das Klettern selbst bedarf keiner großen körperlichen Voraussetzungen. Das Sichern erfordert dagegen einen verantwortungsvollen Umgang mit sich und anderen. Die Gruppen-Dynamik ist bei der Wahl des Sicherheitsrahmens zu berücksichtigen.
6 Seite 6 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Kann ich auf Grund meiner Erfahrungen mit den Schülerinnen und Schülern deren Verhalten in der jeweiligen Situation richtig einschätzen? Lassen die örtlichen Gegebenheiten, der Zustand der Sportgeräte, die Gruppengröße, die äußeren Einflüsse, ein sicheres Ausüben der Sportaktivität zu? Längere Beobachtung der Klasse/ der Gruppe in unterschiedlichen Situationen. Ausreichender Sicherheitsabstand von Wänden, Decke, Türen oder sonstigen Hindernissen; Funktionstüchtigkeit gegeben (Rahmen, Fußbodenschoner, Sprungtuch, Verspannung, Ganzrahmenabdeckung, ); Geeigneter Ordnungsrahmen. Längere Beobachtung der Klasse/ der Gruppe in unterschiedlichen Situationen. Schwimmunterricht nur in Hallenbädern, künstliche Freibädern und in Badegewässern, in denen das Baden behördlich nicht untersagt ist, eine Rettungsmöglichkeit (zumindest Rettungsreifen) besteht, sowie die notwendigsten sanitären Anlagen vorhanden sind; Bei und Baden in offenen Gewässern davon überzeugen, dass keine gefährlichen Stellen vorhanden sind und die hygienischen Voraussetzungen gewährleistet sind; Für den Anfängerschwimmunterricht ist ein Lehrschwimmbecken oder ein Beckenteil vorhanden, in dem die Schüler/innen ungefährdet stehen können; Längere Beobachtung der Klasse/ der Gruppe in unterschiedlichen Situationen; Die Schülerinnen und Schüler halten den vorgegebenen Ordnungsrahmen ein, akzeptieren die Entscheidungen der Lehrerin/des Lehrers und bringen die nötige Disziplin mit. Künstliche Kletteranlagen müssen entsprechend den gültigen Normen aufgebaut und betreut sein: z.b. kann die Nachfrage nach Einhaltung der ÖNORM EN (Künstliche Kletteranlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten) Klarheit schaffen. Natürliche Klettergärten müssen als solche entsprechend gekennzeichnet und abgesichert sein. Im Freien wie auch in der Halle obliegt die Überprüfung der Standplätze und der vorgesehenen Sicherheitspunkte in geeigneter Form den Lehrerinnen/den Lehrern.
7 Seite 7 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Angepasstes Verhalten bei kalter Witterung (ausreichendes Fönen, entsprechende Akklimatisationszeit nach dem, Kopfbedeckung). Kenne ich die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Straßenverkehrsordnung, Pistenregeln, Baderegeln, Bestimmungen zu Gruppengrößen, )? Regelmäßige Überprüfung des Geräts gemäß ÖNORM B 2609, die Lehrerin/der Lehrer kann beim Aufbau keinen Umstand feststellen, der die Inbetriebnahme gefährden würde. Sichere Aufbewahrung des Geräts (darf außerhalb des Unterrichtsgeschehens durch Schülerinnen/ Schüler nicht verwendbar sein). Kenntnis der Lehrplanbestimmungen (Hygiene und Gesundheitserziehung, Körperpflege, ) und der Baderegeln; Unterrichtserteilung in den vorgesehenen Gruppengrößen (im Bundesbereich gemäß Eröffnungsund Teilungszahlenverordnung derzeit: maximal 19 Schüler/innen bzw. den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen). Kenntnis der Kletterregeln; Empfohlene Gruppengröße je Lehrerin/Lehrer bzw. Fachperson des befugten Unternehmens/der befugten Einrichtung: maximal 12 Schülerinnen/Schüler. Kenne ich die für die Sportart erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen? Absicherung des Lande- und Fallbereiches durch Niedersprungmatte bzw. Weichboden, zusätzlich Matten seitlich, dahinter und gegebenenfalls darauf. Ständige Beaufsichtigung bei Tauchübungen (vor allem beim Strecken- und Tieftauchen). Eine ständige Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt sein.
8 Seite 8 von 8 zu Geschäftszahl BMBF /0023-II/8c/2014 Ist die erforderliche (Sicherheits-)Ausrüstung vorhanden? Geeignete Rettungshilfen sind vorhanden. Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler tragen Schwimm- oder andere geeignete Sportkleidung; Geeignete Rettungshilfen sind vorhanden. Der Einsatz einer entsprechenden Kletterund Sicherheitsausrüstung (Seil, Klettergurt, Erste Hilfe-Ausrüstung,...); Helmpflicht in. Wien, 27. August 2014 Für die Bundesministerin: i.v. Mag. Günther Apflauer Elektronisch gefertigt Signaturwert fokz97nhpdgll5swaehtz7xbtjzy1nrzoktsmrxbkr80g59joccrwoxtmyqcazfcqzgp7kwyqhzxvjwbtj8bjnsvd8nzracxamlfonxgw8rlmxhnwhrpo5e2eqrhdec8+4bs8hs l6wsiyucequ/ceg2nq6z+5vhunj47deo2jsyxto0ikaqbnqaic+fuqvtl+iosoyft8dz9pc/cfemcrsxu6iiemavypbuadknvhb8fx/yc/njzfgvofnfost+cwv8+lxpfwve6c/ jec+r+u/invc5wxpwndmjxdw+m4vc4/w+chpiq8l8wbzq++wdschdsb0jy8iat9zwtgtdn5w== Unterzeichner Bundesministerium für Bildung und Frauen Datum/Zeit-UTC Aussteller-Zertifikat Serien-Nr T10:33:21+02:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter:
R U N D S C H R E I B E N Nr. 29/2008
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Geschäftszahl: BMUKK-36.377/0136-V/5/2008 SachbearbeiterIn: MR Mag. Dr. Sepp Redl Abteilung: V/5 E-Mail: [email protected] Telefon/Fax: +43(1)/53120-2570/53120-812570
R U N D S C H R E I B E N Nr. 16/2014
Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Praxisvolksschulen und Praxishauptschulen Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand
R U N D S C H R E I B E N Nr. 18/2018
Minoritenplatz 5, 1010 Wien www.bmbwf.gv.at Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Praxisvolksschulen und Praxis Neue Mittelschulen Sachbearbeiter/in:
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GZ 36.377/81-V/5/03 Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Direktionen der Zentrallehranstalten Direktionen der Übungsvolksschulen und Übungshauptschulen Sachbearbeiter: MinR Dr. Sepp REDL Leiter der
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3933/AB vom 08.05.2015 zu 4103/J (XXV.GP) 1 von 5 BUNDESMINISTER DR. JOSEF OSTERMAYER An die Präsidentin des Nationalrats Doris BURES Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.120/0030-I/4/2015 Wien, am 8. Mai
GZ. BMF /0003-II/1/2013. Betreff: Richtlinien zur Erstellung des Berichtes gemäß 47 Abs. 2 Z 1 BHG 2013
BMF - II/1 (II/1) Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien An Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien Sachbearbeiter: Dr. Thomas Limberg Telefon +43 1 51433 502028 Fax
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GZ 36.377/78-V/5/03 Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Direktionen der Zentrallehranstalten und an die Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Akademien Richtlinien zum Absprungtrampolin
Orientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, sicherheit und qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Amire Mahmood E-Mail: [email protected] Telefon: +43 (1) 71100-4741 Fax: Geschäftszahl: BMG-75335/0006-II/B/13/2012
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10/SN-73/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen. An das Bundesministerium
GZ: BMASK-40001/0061-IV/9/2015 Wien,
5098/AB vom 30.07.2015 zu 5274/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00
Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt folgende Information:
E-Mail: Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, - sicherheit und -qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Karen Jebousek E-Mail: [email protected] Telefon: +43 (1) 71100-4806 Fax: Geschäftszahl:
GZ: BMASK /0004-VII/A/2/2014 Wien, Erlass zu Ausnahmen/Abweichungen von Klimabestimmungen der AStV
Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien Favoritenstraße 7, 1040 Wien DVR: 0017001 A l l e Arbeitsinspektorate AUSKUNFT Dipl.-Ing. Walter Rauter Tel: (01) 711
Wir bitten um Weiterleitung dieser Informationen an die zuständigen und an interessierte Lehrpersonen.
LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG Zahl: 800000.87/0022-LSR/2014 Bregenz, 15.04.2014 (Bei Antwortschreiben bitte anführen) An alle Schulen in Vorarlberg Sachbearbeiterin: Dr. Christiane Peter Telefon - DW:
7271/AB. vom zu 7512/J (XXV.GP) GZ.: BMI-LR2220/0050-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016
7271/AB vom 19.02.2016 zu 7512/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. a JOHANNA MIKL-LEITNER HERRENGASSE 7 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1 53126-2352
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie darf in der Liste der KFZ- Haftpflichtversicherer folgende Anpassungen bekanntgeben:
BMVIT - IV/ST4 (Kraftfahrwesen) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 E-Mail: [email protected] GZ. BMVIT-179.551/0005-IV/ST4/2012 Bitte Antwortschreiben
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5838/AB vom 08.09.2015 zu 5941/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5941/J-NR/2015 betreffend Unterbringung
AUSBILDUNGEN IM ARBEITSKREIS SCHNEESPORT AN SCHULEN UND HOCHSCHULEN PROF. MAG. PETER ANKNER, FI PROF. MAG GERHARD ANGERER
AUSBILDUNGEN IM ARBEITSKREIS SCHNEESPORT AN SCHULEN UND HOCHSCHULEN PROF. MAG. PETER ANKNER, FI PROF. MAG GERHARD ANGERER Teilnehmer/innenkreis Studierende (Sport, Lehramt, Begleitlehrer) Lehrer/innen
PRÜFBERICHT. Auftragsnummer: Probenummer: Probenahmestelle: Marktgemeinde St. Peter in der Au
Wieningerstraße, 42 Linz Marktgemeinde St. Peter in der Au Hofgasse 6 3352 St. Peter in der Au Österreich Datum: Kontakt: Tel.: Fax: E-Mail: Dok. Nr.:..26 Dipl.Ing. (FH) Birgit Huemer +43()5 555 46 555545
R U N D S C H R E I B E N Nr. 4/2017. Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden. Direktionen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Minoritenplatz 5, 1010 Wien www.bmb.gv.at DVR 0064301 Sachbearbeiter/in: Mag. Cornelia Haselberger, BA Abteilung Präs.6 Tel.: +43 1 531 20-4277 Fax: +43 1 531 20-814277 [email protected] Antwortschreiben
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13/SN-182/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 BMASK [email protected] Organisationseinheit: BMG - II/A/2 (Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und
GZ. BMVIT /0014-IV/ST5/2012. Wien, am
BMVIT - IV/ST5 (Rechtsbereich Straßenverkehr) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: [email protected] Internet: www.bmvit.gv.at DVR:0000175 Wien, am 01.03.2012
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Freigabe zur Abfrage: 29. Februar 2008, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 23 Jahr: 2008 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Hauptverband der österreichischen
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Ergebnisprotokoll der 106. Sitzung der "Unabhängigen Schiedskommission" beim BMWFW vom 6. Mai 2015 - TO-Punkt 1: Bundesinnung der Gärtner und Floristen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor
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Alle Arbeitsinspektorate Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat Postanschrift: Stubenring 1, 1010 Wien Favoritenstraße 7, 1040 Wien DVR: 0017001 AUSKUNFT Dipl.Ing. Ernst Piller Tel: (01) 711 00 DW
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ed\tierung 1 s < Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Die Nationale Akkreditierungsstelle / The National Accreditation Body AKKREDITIERUNG AUSTRIA bestätigt die Akkreditierung
Wiener Gebietskrankenkasse. Kundmachung der Adressen, Amtsstunden und Kundenverkehrszeiten (Erreichbarkeitskundmachung) Allgemeine Adressen
Freigabe zur Abfrage: 16. Dezember 2015, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 235 Jahr: 2015 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Die verlautbart gemäß 13 des
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BMVIT - IV/SCH3 (Oberste Seilbahnbehörde) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: [email protected] Internet: www.bmvit.gv.at (Antwort bitte unter Anführung
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