Materialien und Informationen. zur. Z-Prüfung. Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Materialien und Informationen. zur. Z-Prüfung. Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung"

Transkript

1 Materialien und Informationen zur Z-Prüfung Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zuständigkeiten Was kann ich mit der bestandenen Z-Prüfung anfangen? Studienangebote an der Universität in Vechta Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs Zulassung zur Prüfung Rund um die Prüfung Wie sieht die Prüfung inhaltlich aus? Der allgemeine Teil besteht aus Der besondere Teil (Fachteil) Durchführung der Prüfung Durchführung der schriftlichen Prüfung im allgemeinen Teil Durchführung der mündlichen Prüfung im allgemeinen Teil Durchführung der Prüfungen im besonderen Teil Ergebnis der Prüfung Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung... Fehler! Textmarke nicht definiert

3 Liebe Interessentinnen und Interessenten für die Z-Prüfung! Wir freuen uns, dass Sie sich für die Z-Prüfung an der Universität in Vechta interessieren. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir versuchen, Ihre Fragen rund um die Z-Prüfung zu beantworten. Wenn nach Durchsicht dieser Broschüre trotzdem noch Fragen offen geblieben sind, steht Ihnen der/die Koordinator/in für die Z-Prüfung gerne zur Verfügung. Über Ablauf und Inhalte des Studiums sowie Prüfungs- und Studienordnungen können Ihnen die Lehrenden der jeweiligen Studienfächer (im Veranstaltungsverzeichnis aufgeführt) sowie die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung (ZSB) Auskünfte erteilen. Wenn Sie Fragen zum Einschreibeverfahren an der Uni haben, wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt. Eine Übersicht über die Sprechzeiten und Telefonnummern des/der Koordinators/in, sowie der Zentralen Studienberatungsstelle und des Immatrikulationsamtes finden Sie auf der nächsten Seite. Das aktuelle Veranstaltungsverzeichnis können Sie zu Beginn eines Semesters (April bzw. Oktober) auf der Homepage der Hochschule aufrufen. Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Universität Vechta (

4 1 Zuständigkeiten an der Hochschule Vechta 1.1 Koordinatorin für die Z-Prüfung und Beratung in Zulassungs- und Prüfungsangelegenheiten: Regina Milatović Koordination Wissenschaftliche Weiterbildung Raum R 018 Tel.: Tel. & persönliche Sprechzeiten: Mittwochs: 9.00h 10.30h Donnerstags: 13.30h 15.00h 1.2 Zentrale Studienberatung (ZSB) Sekretariat Raum R 026, Tel Mandy Garthoff zsb@uni-vechta.de Sprechzeiten: siehe Homepage Beratung Raum R 015, Tel Imke Kimpel imke.kimpel@uni-vechta.de Beratungszeiten: siehe Homepage Sascha Homfeldt Raum R 022, Tel sascha.homfeldt@uni-vechta.de Beratungszeiten: siehe Homepage 1.3 Einschreibungsangelegenheiten: Immatrikulationsamt der Hochschule Vechta Das Immatrikulationsamt erteilt allgemeine Studieninformationen und gibt insbesondere Auskunft über Zulassungsverfahren, Einschreibung und Rückmeldung. immatrikulationsamt@uni-vechta.de Tel: / (Servicepoint) zu Bewerbungsfragen: bewerbungsservice@uni-vechta.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag Donnerstag 10:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr 1.4. Lehrende und weitere Ansprechpartner für die einzelnen Studiengänge und Studienfächer Namen und Sprechzeiten sind auf der Homepage veröffentlicht und sind über die Koordinatorin zu erfahren. Sie stellt in der Regel den Kontakt mit den Lehrenden her

5 2 Was kann ich mit der bestandenen Z-Prüfung anfangen? Wenn Sie kein Abitur haben, erwerben Sie mit der bestandenen Z-Prüfung die fachgebundene Zugangsberechtigung für a) wissenschaftliche Hochschulen b) künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen oder c) Fachhochschulen in Niedersachsen. Die Prüfung kann an der Universität Vechta in den Studiengängen/ Hauptfächern abgelegt werden, die an der Universität Vechta gelehrt werden. Die Zugangsberechtigung gilt für einen Studiengang oder im Falle eines Zwei-Fächer- Bachelorstudiums für ein Studienfach, und zwar für ein nach der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebenes Hauptfach, mit dem das weitere möglichen Fach ohne eine weitere Zulassungsprüfung kombiniert werden kann. 2.1 Studienangebote an der Universität Vechta Grundständige Studienangebote: Bachelor Combined Studies (mit und ohne Lehramtsoption) Bachelor of Arts Soziale Arbeit in Humandiensten Bachelor of Arts Gerontologie Bachelor of Arts - Dienstleistungsmanagement Für diese Studiengänge kann man eine Zugangsberechtigung erwerben. Im Anschluss an die Bachelorstudiengänge haben die Absolventen die Möglichkeit, folgende Masterstudiengänge an der Hochschule Vechta zu wählen. Masterstudiengänge Master of Education (Lehramt) Master of Arts Soziale Arbeit Master of Arts Gerontologie Master of Arts Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisirung Master of Arts Kultureller Wandel Näheres zu den Studienangeboten finden Sie unter folgendem Link: Für den Bachelorstudiengang Combined Studies (CS) ist für die Z-Prüfung ein Fach aus den angebotenen Studienfächern zu wählen. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Informationen unter nachstehendem Link: 015_web.pdf Eine bestandene Z-Prüfung, die zum Studium eines bestimmten Faches an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch - wissenschaftlichen Hochschule (Universität) berechtigt, beinhaltet gleichzeitig die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule in einem entsprechenden Studiengang

6 Für die Studiengänge der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wird die Prüfung nur für Aufstiegsbewerberinnen und -bewerber durchgeführt. Das Abschlussdiplom einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie wird als besonderer Teil der Prüfung für den Studiengang Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften angerechnet. Die durch die Z-Prüfung erworbene fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung gilt in der Regel nur innerhalb Niedersachsens. Ausnahmen erfragen Sie bitte unter Zuständigkeiten (Seite 4). 2.2 Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs Sollten Sie später in einen anderen Studiengang oder ein anderes Studienfach wechseln wollen, besteht die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung abzulegen. Die Bewerberin oder der Bewerber für eine Erweiterungsprüfung braucht nur noch einmal den besonderen Teil der Zulassungsprüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) zu absolvieren, der allgemeine Teil wird aus der ersten Prüfung übernommen (der Inhalt der Prüfung ist unter Punkt 4.2.2, Seite 11 ausführlich beschrieben). 3 Zulassung zur Z-Prüfung Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um sich zur Zulassungsprüfung anzumelden: 1. Einen Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss. 2. a) Eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf abgeschlossen haben und eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen. oder b) Eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich, dessen Anforderungen denen eines entsprechenden Ausbildungsberufs vergleichbar sind. oder c) Die selbständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt, bezogen auf die drei- bzw. fünfjährige Beschäftigung, als hauptberufliche Tätigkeit. Auf die Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten können angerechnet werden: - Zeiten weiterer abgeschlossener Berufsausbildungen, - Zeiten des Wehrdienstes oder des Ersatzdienstes, jedoch höchstens ein Jahr, - Zeiten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, jedoch höchstens ein Jahr, - Zeiten betreuter Praktika, die mindestens vier Wochen gedauert haben, insgesamt jedoch höchstens ein halbes Jahr, - Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden entsprechend dem Verhältnis der Teilarbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt, wenn die Teilarbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt

7 3. Eine Bescheinigung einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung, einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie, einer Fernstudieneinrichtung vorlegen, dass sie oder er sich intensiv auf den allgemeinen Teil der Prüfung vorbereitet hat. Ein solches Gutachten kann auch von einer Person abgegeben werden, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und die Bewerberin/den Bewerber in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat. 4. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung auch nach einem zweiten Versuch endgültig nicht bestanden haben, werden nicht zugelassen. Bewerbungsformulare sind anzufordern bei: Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Außenstelle Osnabrück Mercatorstraße Osnabrück Tel.: (05 41) oder 4 Rund um die Prüfung 4.1 Wie sieht die Prüfung inhaltlich aus? In der Prüfung sind für das Studium im gewählten Studiengang notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, insbesondere die Fähigkeit, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen sowie auf Selbständigkeit gegründete Denk- und Urteilsfähigkeit und Verständnis für wissenschaftliche Fragen; zu diesen Voraussetzungen gehört auch Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. In der Prüfung soll an die beruflichen Qualifikationen der Bewerberin bzw. des Bewerbers angeknüpft werden. Die Prüfung findet im allgemeinen Teil an den Weiterbildungsinstitutionen und im besonderen Teil an der Hochschule statt, an der das Studium aufgenommen werden soll. Sie wird jeweils von einem Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfung umfasst einen allgemeinen und einen besonderen Teil Der allgemeine Teil besteht aus - 7 -

8 a) einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von drei Stunden Textanalyse), hier stehen drei Themen zur Wahl, von denen jedoch nur eins bearbeitet werden muss, b) einem Prüfungsgespräch über die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die sie anhand von kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Themen nachzuweisen haben (siehe auch Punkt 4.2.1). Diese Prüfung kann als Einzelgespräch von 30 Minuten oder auch als Gruppengespräch (höchsten drei Prüflinge) von je 20 Minuten geführt werden. c) einer dreistündigen Arbeit unter Aufsicht in im Fach Englisch. 1 d) einer dreistündigen Arbeit unter Aufsicht in Mathematik oder einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie oder Physik). Die inhaltlichen Anforderungen sollen den Anforderungen entsprechen, die für den Abschluss der Fachoberschule gelten. 1 Wer durch ein Zertifikat nachweist, dass er über Kenntnisse in der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügt, ist von der Prüfung im Fach Englisch befreit. Als allgemeiner Teil der Prüfung kann angerechnet werden a) für einen Studiengang, zu dem die abgeschlossene Vorbildung nach 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe c NHG nicht berechtigt, diese Vorbildung und b) die Fachhochschulreife In diesem Fall ist nur noch der besondere Teil der Prüfung abzulegen Der besondere Teil (Fachteil) bezieht sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges oder, wenn ein Bachelor- oder Magisterstudium angestrebt wird, des gewählten Studienfaches. Im besonderen Teil gibt es zwei Teilprüfungen: a) Eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht von zwei bis fünf Stunden, oder eine Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen mit einem anschließenden Kolloquium. und b) ein Prüfungsgespräch von etwa 45 Minuten im Einzelgespräch und je 30 Minuten im Gruppengespräch (höchstens 3 Prüflinge) Dabei soll festgestellt werden, ob die Bewerberinnen und Bewerber über fachliche Voraussetzungen verfügen, um den Anforderungen des ersten Fachsemesters im gewählten Studiengang zu genügen

9 4.2 Durchführung der Prüfung Durchführung der schriftlichen Prüfung im allgemeinen Teil Die drei schriftlichen Prüfungen (4.1.1 a, c, d) werden als Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden in der vorbereitenden Weiterbildungseinrichtung geschrieben. Die Aufgaben werden landeseinheitlich gestellt und zeitgleich bearbeitet Durchführung der mündlichen Prüfung im allgemeinen Teil Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein von einem bis höchstens drei Bewerbern benanntes Interessengebiet aus dem kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich. Das Interessengebiet darf nicht zu eng begrenzt sein. Es kann einem der folgenden Sachbereiche entnommen sein: Arbeit/ Beruf/ Freizeit, Bildung/ Erziehung, Geographie/ Umwelt, Kommunikation/ Kultur/ Medien, Naturwissenschaft, Geschichte/ Politik, soziale Beziehungen/ soziale Verantwortung, Technik, Wirtschaft. Weitere Sachbereiche können vom Prüfungsamt zugelassen werden. Das Interessengebiet kann sich auch auf zwei oder mehrere Sachbereiche erstrecken. Das Interessengebiet darf nicht dem gewählten Studiengang oder Studienfach entnommen sein. Die mündliche, wie auch die schriftliche Prüfung für den allgemeinen Teil werden an der Weiterbildungseinrichtung, über die man sich vorbereitet hat, abgenommen Durchführung der schriftlichen Prüfung im besonderen Teil Für den besonderen Teil (Fachteil) der Prüfung gibt die Bewerberin bzw. der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen ein nicht zu enges Fachgebiet aus dem angestrebten Studiengang oder Studienfach an. Aus diesem Fachgebiet werden für die schriftliche Prüfung zwei Themen zur Wahl gestellt oder ein Thema für eine Hausarbeit vereinbart. Es hat die für den Beginn eines Studiums wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienbereichs oder des gewählten Studienfachs zum Gegenstand. Die schriftliche Prüfung dauert zwei bis fünf Stunden. Für die Hausarbeit ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen vorgesehen. An die Hausarbeit schließt sich ein Kolloquium an. Für die mündliche Prüfung im besonderen Teil werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber ferner aus diesem Fachgebiet heraus zwei Themenbereiche benannt. Aus diesen zwei Themenbereichen wählt die Bewerberin oder der Bewerber nun wiederum ihren bzw. seinen Themenschwerpunkt. Den Bewerberinnen und Bewerbern soll in der mündlichen Prüfung Gelegenheit gegeben werden, sich kurz zusammenhängend zu eben diesem Themenschwerpunkt zu äußern. Die mündliche Prüfung darf sich jedoch nicht auf diesen Themenschwerpunkt beschränken. Der Inhalt der schriftlichen Arbeit darf nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein

10 Für die Prüfung im besonderen Teil ergibt sich also folgendes Schema: Schriftliche Prüfung Einschlägiges, nicht zu enges Fachgebiet Mündliche Prüfung Schriftliches Thema I Schriftliches Thema II 1 Themenbereich Themenschwerpunkt kurze, zusammenhängende Äußerung des Bewerbers bzw. der Bewerberin Abweichend hierzu kann für die schriftliche Prüfung im besonderen Teil auch ein Thema zur Wahl gestellt werden, in dem die Lösung sachlich voneinander abgegrenzter Einzelfragen verlangt wird. Auch kann wenn es zur Feststellung der spezifischen Eignung für ein Fachstudium im gewählten Studiengang oder Studienfach sachgerecht ist eine größere Zahl voneinander unabhängiger Einzelaufgaben zur Bearbeitung gestellt werden. Sofern jedoch nicht zwei Themen zur Wahl gestellt werden, sind auch bei den übrigen Aufgabenstellungen angemessene Wahlmöglichkeiten zuzulassen. Oder nach Maßgabe der Hochschule kann eine Hausarbeit gefertigt werden, die mit einem Kolloquium abschließt. gesetzliche Grundlagen: Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung vom 17. Dezember 2009 (Nds. GVBl. Nr. 29/2009). Impressum Koordinatorin für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung der Universität Vechta Driverstraße Vechta Stand: Juni

Fachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung

Fachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung Fachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung -2- Erwerb

Mehr

HZbPrüfVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Niedersachsen

HZbPrüfVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Niedersachsen HZbPrüfVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Niedersachsen Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (HZbPrüfVO) Vom 17. Dezember 2009 (Nds. GVBl.

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. August 2006 Nr. 37/2006 I n h a l t : Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen

Mehr

STUDIEN-INFO. Informationen zur Zugangsprüfung. Studienberatung

STUDIEN-INFO. Informationen zur Zugangsprüfung. Studienberatung STUDIEN-INFO Informationen zur Zugangsprüfung Studienberatung studienberatung@fh-dortmund.de www.fh-dortmund.de 1. Zweck der Zugangsprüfung Die bestandene Zugangsprüfung ersetzt für den gewählten Studiengang

Mehr

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT

Mehr

vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier

vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier Prüfungsausschuss für Sozial-und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, Teilbereich Soziale Arbeit an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich

Mehr

Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

Mehr

Ordnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen

Ordnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen Ordnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 6. Oktober 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und des 49 Abs. 11 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 04. Datum Inhalt Seite

Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 04. Datum Inhalt Seite 18.01.2018 Amtliche Mitteilungen der Technischen Hochschule Brandenburg Nummer 04 26. Jahrgang Datum Inhalt Seite 18.10.2017 Ordnung zur Durchführung der Eingangsprüfung für den Zugang zum besonderen weiterbildenden

Mehr

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FACHBEREICHE ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN, PHYSIK, MATHEMATIK/ INFORMATIK, SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT SOWIE HUMANWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl 36.2009 1-5 6010 Aktenzeichen Studienbüro 10.08.2009 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage

Mehr

Politische Grundlagen

Politische Grundlagen GHZ Friedrichshafen Studium für beruflich Qualifizierte Rechtliche Rahmenbedingungen Beratungsgespräch - Eignungstest 03.06.2014 B.A. Betriebliche Bildung 1 Politische Grundlagen Lissabon-Prozess (04/1997)

Mehr

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016 AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Mai 2017 Nr. 44/2017 I n h a l t : Ordnung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Nanoscience and Nanotechnology (M.Sc.) an der Universität Siegen Vom 4.

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 8/2008

Amtliches Mitteilungsblatt 8/2008 Amtliches Mitteilungsblatt 8/2008 Bachelorstudiengang Combined Studies Ordnung über den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung zum Studium künstlerischer Teilstudiengänge Kunstpädagogik Musikpädagogik

Mehr

2 Prüfungsamt, Prüfungsausschüsse

2 Prüfungsamt, Prüfungsausschüsse Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (HZbPrüfVO) Vom 7. Dezember 2009 (Nds.GVBl. Nr.29/2009 S.502) - VORIS 2220 - Aufgrund des 8 Abs. 2 des Niedersächsischen

Mehr

Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife

Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife Information der Bildungsberatung Externe Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife Stand: Dezember 2018 Wer? Personen ohne Schulzugehörigkeit Personen, die an ihrer Schule keine Prüfung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung Kultus, Wissenschaft Kunst Bewerbungs- Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen

Mehr

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten und der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen 1.

Mehr

Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife

Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife 1. Zweck der Prüfung 1.1 Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen/Nichtschüler kann der Abschluss

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

WINGS-FERNSTUDIUM INFORMATIONEN ZUR HOCHSCHULZUGANGSPRÜFUNG

WINGS-FERNSTUDIUM INFORMATIONEN ZUR HOCHSCHULZUGANGSPRÜFUNG WINGS-FERNSTUDIUM INFORMATIONEN ZUR HOCHSCHULZUGANGSPRÜFUNG HZP SPRUNGBRETT INS STUDIUM STUDIEREN OHNE ABITUR KEIN PROBLEM 1 2 UMFANG UND ABLAUF DER HZP ie Bachelor- und Diplomstudiengänge im Fernstudium

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums Deutsche Literatur und Kultur Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter

Ordnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter fachgebundener, beruflich qualifizierter Hochschulzugangsberechtigter der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Aufgrund des 11 Abs. 3, Abs. 6 i. V. m. 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes

Mehr

Zu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer

Zu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:

Mehr

AM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016

AM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016 AM 73/2016 Amtliche Mitteilungen 73/2016 Ordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für das Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education und für das Masterstudium in Erweiterungsfächern des Lehramts

Mehr

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20

Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20 Hochschule Rhein-Waal Marie-Curie-Str. 1 D-47533 Kleve Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20 Dieser Antrag dient lediglich der Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung nach 3 dieser Ordnung nachweist und

Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung nach 3 dieser Ordnung nachweist und 10.07.2012 Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/2012 160 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Lehramt an Grundund Hauptschulen (Master of Education) an der

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Grundschule

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Grundschule Master of Education Lehramt Grundschule 1 Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Lehramt Grundschule vom 20.12.2017 Aufgrund

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Electrical Engineering Vom 01. Dezember 2018 Aufgrund von 59 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes vom 01. Januar 2005 (GBl.

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 16.12.2010 Nr. 34/2010 Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Medienmanagement (BAMM ZulO 2010) an der Hochschule

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

S. 1080) verordnet die Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur:

S. 1080) verordnet die Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur: 402 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 13. April 2017 117 Verordnung über die Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation Vom 4. April 2017

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. November 2004 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung

Mehr

vom 24. Mai Geltungsbereich, Bezeichnungen

vom 24. Mai Geltungsbereich, Bezeichnungen Studienordnung für den berufsbegleitenden, der Weiterbildung dienenden Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Schmalkalden vom

Mehr

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 110. Sitzung des Senats am 25.04.2007 befürwortet in

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 9 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2019 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. Februar 2019 Nr. 4 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Anlage 1 - Fachspezifische Bestimmungen für den weiterbildenden

Mehr

STUDIENGANG BACHELOR MASCHINENBAU BACHELOR OF ENGINEERING

STUDIENGANG BACHELOR MASCHINENBAU BACHELOR OF ENGINEERING STUDIENGANG BACHELOR MASCHINENBAU BACHELOR OF ENGINEERING DER STUDIENGANG Der Maschinenbau beschäftigt sich als eine der großen Ingenieurwissenschaften mit der Entwicklung, Konstruktion und Produktion

Mehr

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 10 Abs. 6 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 1. Juni 2015 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Oktober 2016 Nr. 159/2016 I n h a l t : Ordnung über die Feststellung einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung und Eignung für den Masterstudiengang Elektrotechnik

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht Kultus Aktuell - Fachlehrer für berufliche Schulen in Bayern gesucht Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen Fachlehrer

Mehr

SCHULFORMEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN

SCHULFORMEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN Schulformen auf einen Blick Zugangsvoraussetzungen Abschlüsse an berufsbildenden Schulen 6. FACHSCHULE (FS) Die Fachschule vermittelt ihren Absolventen/-innen nach einer beruflichen Ausbildung einer langjährigen

Mehr

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG DEUTSCHES RECHT FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG DEUTSCHES RECHT beschlossen in der 223. Sitzung des Fachbereichs Rechtswissenschaften am

Mehr

Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018

Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018 Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018 Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor Ihrer Bewerbung! INHALT 1. Grundlegende Informationen 4 2. Die Bewerbungsformulare

Mehr

SCHULFORMEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN

SCHULFORMEN IM BERUFSBILDENDEN SCHULWESEN Schulformen auf einen Blick Zugangsvoraussetzungen Abschlüsse an berufsbildenden Schulen 6. FACHSCHULE (FS) Die Fachschule vermittelt ihren Absolventen/-innen nach einer beruflichen Ausbildung einer langjährigen

Mehr

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom

/910. Inhalt. III. Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen. Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 12/2009 vom Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 29. Oktober 2008 Inhalt I. Allgemeines

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-FPB) vom 02. September 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über

Mehr

Eingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT

Eingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT Eingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT Impressum Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH21003

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB) An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich

Mehr

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG GERMANISTIK beschlossen in der 87. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Sonderpädagogik

Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Sonderpädagogik Master of Education Lehramt Sonderpädagogik 1 Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Lehramt Sonderpädagogik vom 20.12.2017

Mehr

Vom 9. August (Fundstelle:

Vom 9. August (Fundstelle: Satzung zur Änderung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 9. August 2017 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2017-60)

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Studiengang Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule) an der Carl von Ossietzky

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Studiengang Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule) an der Carl von Ossietzky 20.06.2007 Amtliche Mitteilungen / 26. Jahrgang 3/2007 110 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Studiengang Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule) an der Carl von Ossietzky Universität

Mehr

Ergänzende Regelungen für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften

Ergänzende Regelungen für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (B. A.) und Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (B.Sc.) Ergänzende Regelungen für den Professionalisierungsbereich Auf

Mehr

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite 20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement

Mehr

Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation

Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation Stand: September 2017 1 Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation Inhaltsübersicht

Mehr

Bachelor Combined Studies

Bachelor Combined Studies Studieren an der Universität Vechta Bachelor Combined Studies zwei Fächer studieren Studienangebot der Universität Vechta Bachelor Combined Studies Bachelor Soziale Arbeit Bachelor Gerontologie Master

Mehr

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ordnung des Studiengangs M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsbestimmungen mit Anhängen I: Studien- und Prüfungsplan II: Kompetenzbeschreibungen III: Modulhandbuch (nur elektronisch

Mehr

Philosophische Fakultät II

Philosophische Fakultät II MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE- WITTENBERG Uni-Halle-Siegel Amtsblatt 17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 43 Philosophische Fakultät II Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung

Mehr

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Lebensmittelchemie. Bachelor of Science

Lebensmittelchemie. Bachelor of Science Lebensmittelchemie Bachelor of Science Lebensmittelchemie ist ein Bereich der Chemie, der sich mit Lebensmitteln, ihren Inhaltsstoffen und deren Zusammensetzung, sowie der Veränderung von Lebensmitteln

Mehr

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

ORDNUNG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK beschlossen in der 110. Sitzung des Senats am 25.04.2007 befürwortet in

Mehr

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am

Mehr

Schulabschlüsse - Grundbildung

Schulabschlüsse - Grundbildung Gemeinsam für Alphabetisierung und Grundbildung Analphabetismus bei uns in Deutschland? Ja, den gibt es. Forscher der Universität Hamburg haben herausgefunden, dass rund 7,5 Millionen Erwachsene hierzulande

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Studium

Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172c 28195 Bremen Nicht vom Bewerber

Mehr

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

ORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN beschlossen in der 126. Sitzung des Senats am 28.04.2010 befürwortet in der

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 14. Juli 2017 und der Änderung vom 9. Mai 2018) 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang von Studienbewerberinnen und -bewerbern zum 1. Fachsemester der zulassungsfreien

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Feststellungsprüfungsordnung/ Feststellungsverfahren Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Feststellungsprüfungsordnung/ Feststellungsverfahren Fakultät für Wirtschaftswissenschaft OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Verwaltungshandbuch - Teil 1 A - RUNDSCHREIBEN ohne FME Feststellungsprüfungsordnung/ Feststellungsverfahren 1.11 23.07.2007 Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Mehr

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO)

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen

Mehr

Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 12 (1-jährig, Vollzeit)

Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 12 (1-jährig, Vollzeit) Fachoberschule für Wirtschaft Klasse 1 (1-jährig, Vollzeit) Beigesteuert von H. Liewald Berufskolleg Rheydt-Mülfort für Wirtschaft und Verwaltung [Ziel des Bildungsganges] [Stundentafel] [Abschlussprüfung]

Mehr

Teil 1 Allgemeines. 1 Ziel und Zweck der Zugangsprüfung. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 3 Prüfungstermine

Teil 1 Allgemeines. 1 Ziel und Zweck der Zugangsprüfung. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 3 Prüfungstermine Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen ohne Fachhochschulzugangsberechtigung an die Fachhochschule Stralsund (Zugangsprüfungsordnung) vom 21. November 2003 Gemäß 19 Absatz 3 i.v.m. 2 Absatz 1

Mehr

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.

Der Master-Studiengang Chemie ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats. Chemie Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren ohne Hochschulreife Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft

Mehr

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 1/2008

Amtliches Mitteilungsblatt 1/2008 Amtliches Mitteilungsblatt 1/2008 Bachelorstudiengang Sozial, Kultur, Naturwissenschaften Teilstudiengang Anglistik Ordnung über den Nachweis besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse im Englischen als Zugangsvoraussetzung

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Heinrich- Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung

Mehr

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang

Berufsperspektiven. Struktur des Studiums. Zwei-Fach-Master-Studiengang Komparatistik: Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft Allgemeine Informationen Studienabschluss Umfang Regelstudienzeit Studienbeginn Studienform Studiengebühren Zulassungsbeschränkung Studieren

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 12.11.2010 Nr. 14/2010 Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Musikforschung und Musikvermittlung an der Hochschule

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2018

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2018 Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37/2018 Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart Hochschulkommunikation Keplerstraße 7 70174 Stuttgart Zweite Satzung zur Änderung der Studienund Prüfungsordnung

Mehr