Materialien und Informationen. zur. Z-Prüfung. Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
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- Herbert Hofmeister
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1 Materialien und Informationen zur Z-Prüfung Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zuständigkeiten Was kann ich mit der bestandenen Z-Prüfung anfangen? Studienangebote an der Universität in Vechta Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs Zulassung zur Prüfung Rund um die Prüfung Wie sieht die Prüfung inhaltlich aus? Der allgemeine Teil besteht aus Der besondere Teil (Fachteil) Durchführung der Prüfung Durchführung der schriftlichen Prüfung im allgemeinen Teil Durchführung der mündlichen Prüfung im allgemeinen Teil Durchführung der Prüfungen im besonderen Teil Ergebnis der Prüfung Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung... Fehler! Textmarke nicht definiert
3 Liebe Interessentinnen und Interessenten für die Z-Prüfung! Wir freuen uns, dass Sie sich für die Z-Prüfung an der Universität in Vechta interessieren. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir versuchen, Ihre Fragen rund um die Z-Prüfung zu beantworten. Wenn nach Durchsicht dieser Broschüre trotzdem noch Fragen offen geblieben sind, steht Ihnen der/die Koordinator/in für die Z-Prüfung gerne zur Verfügung. Über Ablauf und Inhalte des Studiums sowie Prüfungs- und Studienordnungen können Ihnen die Lehrenden der jeweiligen Studienfächer (im Veranstaltungsverzeichnis aufgeführt) sowie die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Zentralen Studienberatung (ZSB) Auskünfte erteilen. Wenn Sie Fragen zum Einschreibeverfahren an der Uni haben, wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt. Eine Übersicht über die Sprechzeiten und Telefonnummern des/der Koordinators/in, sowie der Zentralen Studienberatungsstelle und des Immatrikulationsamtes finden Sie auf der nächsten Seite. Das aktuelle Veranstaltungsverzeichnis können Sie zu Beginn eines Semesters (April bzw. Oktober) auf der Homepage der Hochschule aufrufen. Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Universität Vechta (
4 1 Zuständigkeiten an der Hochschule Vechta 1.1 Koordinatorin für die Z-Prüfung und Beratung in Zulassungs- und Prüfungsangelegenheiten: Regina Milatović Koordination Wissenschaftliche Weiterbildung Raum R 018 Tel.: Tel. & persönliche Sprechzeiten: Mittwochs: 9.00h 10.30h Donnerstags: 13.30h 15.00h 1.2 Zentrale Studienberatung (ZSB) Sekretariat Raum R 026, Tel Mandy Garthoff zsb@uni-vechta.de Sprechzeiten: siehe Homepage Beratung Raum R 015, Tel Imke Kimpel imke.kimpel@uni-vechta.de Beratungszeiten: siehe Homepage Sascha Homfeldt Raum R 022, Tel sascha.homfeldt@uni-vechta.de Beratungszeiten: siehe Homepage 1.3 Einschreibungsangelegenheiten: Immatrikulationsamt der Hochschule Vechta Das Immatrikulationsamt erteilt allgemeine Studieninformationen und gibt insbesondere Auskunft über Zulassungsverfahren, Einschreibung und Rückmeldung. immatrikulationsamt@uni-vechta.de Tel: / (Servicepoint) zu Bewerbungsfragen: bewerbungsservice@uni-vechta.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag Donnerstag 10:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr 1.4. Lehrende und weitere Ansprechpartner für die einzelnen Studiengänge und Studienfächer Namen und Sprechzeiten sind auf der Homepage veröffentlicht und sind über die Koordinatorin zu erfahren. Sie stellt in der Regel den Kontakt mit den Lehrenden her
5 2 Was kann ich mit der bestandenen Z-Prüfung anfangen? Wenn Sie kein Abitur haben, erwerben Sie mit der bestandenen Z-Prüfung die fachgebundene Zugangsberechtigung für a) wissenschaftliche Hochschulen b) künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen oder c) Fachhochschulen in Niedersachsen. Die Prüfung kann an der Universität Vechta in den Studiengängen/ Hauptfächern abgelegt werden, die an der Universität Vechta gelehrt werden. Die Zugangsberechtigung gilt für einen Studiengang oder im Falle eines Zwei-Fächer- Bachelorstudiums für ein Studienfach, und zwar für ein nach der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebenes Hauptfach, mit dem das weitere möglichen Fach ohne eine weitere Zulassungsprüfung kombiniert werden kann. 2.1 Studienangebote an der Universität Vechta Grundständige Studienangebote: Bachelor Combined Studies (mit und ohne Lehramtsoption) Bachelor of Arts Soziale Arbeit in Humandiensten Bachelor of Arts Gerontologie Bachelor of Arts - Dienstleistungsmanagement Für diese Studiengänge kann man eine Zugangsberechtigung erwerben. Im Anschluss an die Bachelorstudiengänge haben die Absolventen die Möglichkeit, folgende Masterstudiengänge an der Hochschule Vechta zu wählen. Masterstudiengänge Master of Education (Lehramt) Master of Arts Soziale Arbeit Master of Arts Gerontologie Master of Arts Geographien ländlicher Räume - Wandel durch Globalisirung Master of Arts Kultureller Wandel Näheres zu den Studienangeboten finden Sie unter folgendem Link: Für den Bachelorstudiengang Combined Studies (CS) ist für die Z-Prüfung ein Fach aus den angebotenen Studienfächern zu wählen. Bitte beachten Sie hier unbedingt die Informationen unter nachstehendem Link: 015_web.pdf Eine bestandene Z-Prüfung, die zum Studium eines bestimmten Faches an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch - wissenschaftlichen Hochschule (Universität) berechtigt, beinhaltet gleichzeitig die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule in einem entsprechenden Studiengang
6 Für die Studiengänge der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wird die Prüfung nur für Aufstiegsbewerberinnen und -bewerber durchgeführt. Das Abschlussdiplom einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie wird als besonderer Teil der Prüfung für den Studiengang Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften angerechnet. Die durch die Z-Prüfung erworbene fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung gilt in der Regel nur innerhalb Niedersachsens. Ausnahmen erfragen Sie bitte unter Zuständigkeiten (Seite 4). 2.2 Wechsel des Studiengangs bzw. des Studienfachs Sollten Sie später in einen anderen Studiengang oder ein anderes Studienfach wechseln wollen, besteht die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung abzulegen. Die Bewerberin oder der Bewerber für eine Erweiterungsprüfung braucht nur noch einmal den besonderen Teil der Zulassungsprüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) zu absolvieren, der allgemeine Teil wird aus der ersten Prüfung übernommen (der Inhalt der Prüfung ist unter Punkt 4.2.2, Seite 11 ausführlich beschrieben). 3 Zulassung zur Z-Prüfung Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um sich zur Zulassungsprüfung anzumelden: 1. Einen Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss. 2. a) Eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf abgeschlossen haben und eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen. oder b) Eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich, dessen Anforderungen denen eines entsprechenden Ausbildungsberufs vergleichbar sind. oder c) Die selbständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt, bezogen auf die drei- bzw. fünfjährige Beschäftigung, als hauptberufliche Tätigkeit. Auf die Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten können angerechnet werden: - Zeiten weiterer abgeschlossener Berufsausbildungen, - Zeiten des Wehrdienstes oder des Ersatzdienstes, jedoch höchstens ein Jahr, - Zeiten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, jedoch höchstens ein Jahr, - Zeiten betreuter Praktika, die mindestens vier Wochen gedauert haben, insgesamt jedoch höchstens ein halbes Jahr, - Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden entsprechend dem Verhältnis der Teilarbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt, wenn die Teilarbeitszeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt
7 3. Eine Bescheinigung einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung, einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie, einer Fernstudieneinrichtung vorlegen, dass sie oder er sich intensiv auf den allgemeinen Teil der Prüfung vorbereitet hat. Ein solches Gutachten kann auch von einer Person abgegeben werden, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und die Bewerberin/den Bewerber in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat. 4. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung auch nach einem zweiten Versuch endgültig nicht bestanden haben, werden nicht zugelassen. Bewerbungsformulare sind anzufordern bei: Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Außenstelle Osnabrück Mercatorstraße Osnabrück Tel.: (05 41) oder 4 Rund um die Prüfung 4.1 Wie sieht die Prüfung inhaltlich aus? In der Prüfung sind für das Studium im gewählten Studiengang notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, insbesondere die Fähigkeit, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen sowie auf Selbständigkeit gegründete Denk- und Urteilsfähigkeit und Verständnis für wissenschaftliche Fragen; zu diesen Voraussetzungen gehört auch Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache. In der Prüfung soll an die beruflichen Qualifikationen der Bewerberin bzw. des Bewerbers angeknüpft werden. Die Prüfung findet im allgemeinen Teil an den Weiterbildungsinstitutionen und im besonderen Teil an der Hochschule statt, an der das Studium aufgenommen werden soll. Sie wird jeweils von einem Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfung umfasst einen allgemeinen und einen besonderen Teil Der allgemeine Teil besteht aus - 7 -
8 a) einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von drei Stunden Textanalyse), hier stehen drei Themen zur Wahl, von denen jedoch nur eins bearbeitet werden muss, b) einem Prüfungsgespräch über die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die sie anhand von kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Themen nachzuweisen haben (siehe auch Punkt 4.2.1). Diese Prüfung kann als Einzelgespräch von 30 Minuten oder auch als Gruppengespräch (höchsten drei Prüflinge) von je 20 Minuten geführt werden. c) einer dreistündigen Arbeit unter Aufsicht in im Fach Englisch. 1 d) einer dreistündigen Arbeit unter Aufsicht in Mathematik oder einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie oder Physik). Die inhaltlichen Anforderungen sollen den Anforderungen entsprechen, die für den Abschluss der Fachoberschule gelten. 1 Wer durch ein Zertifikat nachweist, dass er über Kenntnisse in der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen verfügt, ist von der Prüfung im Fach Englisch befreit. Als allgemeiner Teil der Prüfung kann angerechnet werden a) für einen Studiengang, zu dem die abgeschlossene Vorbildung nach 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe c NHG nicht berechtigt, diese Vorbildung und b) die Fachhochschulreife In diesem Fall ist nur noch der besondere Teil der Prüfung abzulegen Der besondere Teil (Fachteil) bezieht sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges oder, wenn ein Bachelor- oder Magisterstudium angestrebt wird, des gewählten Studienfaches. Im besonderen Teil gibt es zwei Teilprüfungen: a) Eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht von zwei bis fünf Stunden, oder eine Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen mit einem anschließenden Kolloquium. und b) ein Prüfungsgespräch von etwa 45 Minuten im Einzelgespräch und je 30 Minuten im Gruppengespräch (höchstens 3 Prüflinge) Dabei soll festgestellt werden, ob die Bewerberinnen und Bewerber über fachliche Voraussetzungen verfügen, um den Anforderungen des ersten Fachsemesters im gewählten Studiengang zu genügen
9 4.2 Durchführung der Prüfung Durchführung der schriftlichen Prüfung im allgemeinen Teil Die drei schriftlichen Prüfungen (4.1.1 a, c, d) werden als Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden in der vorbereitenden Weiterbildungseinrichtung geschrieben. Die Aufgaben werden landeseinheitlich gestellt und zeitgleich bearbeitet Durchführung der mündlichen Prüfung im allgemeinen Teil Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein von einem bis höchstens drei Bewerbern benanntes Interessengebiet aus dem kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich. Das Interessengebiet darf nicht zu eng begrenzt sein. Es kann einem der folgenden Sachbereiche entnommen sein: Arbeit/ Beruf/ Freizeit, Bildung/ Erziehung, Geographie/ Umwelt, Kommunikation/ Kultur/ Medien, Naturwissenschaft, Geschichte/ Politik, soziale Beziehungen/ soziale Verantwortung, Technik, Wirtschaft. Weitere Sachbereiche können vom Prüfungsamt zugelassen werden. Das Interessengebiet kann sich auch auf zwei oder mehrere Sachbereiche erstrecken. Das Interessengebiet darf nicht dem gewählten Studiengang oder Studienfach entnommen sein. Die mündliche, wie auch die schriftliche Prüfung für den allgemeinen Teil werden an der Weiterbildungseinrichtung, über die man sich vorbereitet hat, abgenommen Durchführung der schriftlichen Prüfung im besonderen Teil Für den besonderen Teil (Fachteil) der Prüfung gibt die Bewerberin bzw. der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen ein nicht zu enges Fachgebiet aus dem angestrebten Studiengang oder Studienfach an. Aus diesem Fachgebiet werden für die schriftliche Prüfung zwei Themen zur Wahl gestellt oder ein Thema für eine Hausarbeit vereinbart. Es hat die für den Beginn eines Studiums wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienbereichs oder des gewählten Studienfachs zum Gegenstand. Die schriftliche Prüfung dauert zwei bis fünf Stunden. Für die Hausarbeit ist eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen vorgesehen. An die Hausarbeit schließt sich ein Kolloquium an. Für die mündliche Prüfung im besonderen Teil werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber ferner aus diesem Fachgebiet heraus zwei Themenbereiche benannt. Aus diesen zwei Themenbereichen wählt die Bewerberin oder der Bewerber nun wiederum ihren bzw. seinen Themenschwerpunkt. Den Bewerberinnen und Bewerbern soll in der mündlichen Prüfung Gelegenheit gegeben werden, sich kurz zusammenhängend zu eben diesem Themenschwerpunkt zu äußern. Die mündliche Prüfung darf sich jedoch nicht auf diesen Themenschwerpunkt beschränken. Der Inhalt der schriftlichen Arbeit darf nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein
10 Für die Prüfung im besonderen Teil ergibt sich also folgendes Schema: Schriftliche Prüfung Einschlägiges, nicht zu enges Fachgebiet Mündliche Prüfung Schriftliches Thema I Schriftliches Thema II 1 Themenbereich Themenschwerpunkt kurze, zusammenhängende Äußerung des Bewerbers bzw. der Bewerberin Abweichend hierzu kann für die schriftliche Prüfung im besonderen Teil auch ein Thema zur Wahl gestellt werden, in dem die Lösung sachlich voneinander abgegrenzter Einzelfragen verlangt wird. Auch kann wenn es zur Feststellung der spezifischen Eignung für ein Fachstudium im gewählten Studiengang oder Studienfach sachgerecht ist eine größere Zahl voneinander unabhängiger Einzelaufgaben zur Bearbeitung gestellt werden. Sofern jedoch nicht zwei Themen zur Wahl gestellt werden, sind auch bei den übrigen Aufgabenstellungen angemessene Wahlmöglichkeiten zuzulassen. Oder nach Maßgabe der Hochschule kann eine Hausarbeit gefertigt werden, die mit einem Kolloquium abschließt. gesetzliche Grundlagen: Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung vom 17. Dezember 2009 (Nds. GVBl. Nr. 29/2009). Impressum Koordinatorin für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung der Universität Vechta Driverstraße Vechta Stand: Juni
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