Wir möchten Ihnen im Folgenden den Tarifabschluss detailliert darstellen. Themenkomplex Entgelterhöhung/Einmalzahlung
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- Holger Wagner
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1 VERTEILER: Ortsgruppen DB (teilweise per ) Listenführer DB (teilweise per ) Tarifkommission DB (teilweise per ) Tarifreferenten DB (teilweise per ) Nachrichtlich Hauptvorstand (per ) Bezirke (per ) GEWERKSCHAFT DEUTSCHER LOKOMOTIVFÜHRER HAUPTVORSTAND Datum und Zeichen: 10. Februar 2009/TG Rufnummer: (069) Anlage: Ergebnisse Tarifrunde 2009 Tarifabschluss 2009 einstimmig beschlossen Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Rundschreiben vom 1. Februar 2009 haben wir Sie über den vorläufigen Abschluss der Tarifrunde 2009 informiert. Am 4. Februar haben der Hauptvorstand und die Tarifkommission der GDL dem Verhandlungsergebnis nach umfassender Erörterung einstimmig zugestimmt und damit die Tarifrunde 2009 formal beendet. In der nächsten Woche wird die GDL die Redaktions-Verhandlungen zum Tarifabschluss aufnehmen. Wir möchten Ihnen im Folgenden den Tarifabschluss detailliert darstellen. Themenkomplex Entgelterhöhung/Einmalzahlung lineare Entgelterhöhung von 2,5 % ab dem 1. Februar 2009, Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro, Auszahlung im Dezember 2009 in einer Form, die diese auch für die zugewiesenen Beamten taschenwirksam werden lässt, weitere Tabellenerhöhung in Höhe von 2,0 % ab dem 1. Januar 2010, Laufzeit 18 Monate (bis ) und keine ZÜ-Anrechnung.
2 Wir möchten darauf hinweisen, dass die von uns in die Entgelttabellen inkludierten, zuvor statischen Zulagen (Fahrleistungszulage, Fahrzeitzulage und Urlaubsgeld), nun, wie beabsichtigt, um den Prozentsatz der Entgeltsteigerungen erhöht werden. Die durch das Integrieren der Zulagen erzielten höheren Werte in den Monatstabellenentgelten bewirken in LF 5 Stufe 1 eine Erhöhung von 100 Euro zum 1. Februar In der Stufe 6 sind es sogar 121 Euro zum 1. Februar Dieser positive Effekt setzt sich mit den zukünftigen Lohnrunden fort. Themenkomplex Entgeltsystem/Zulagen Mit diesem Abschluss konnten wir erreichen, dass alle Arbeitnehmer, die unter den LfTV fallen, einen Anspruch auf Fahrentschädigung haben. Damit haben auch die Bereitstellungslokomotivführer nach LF 6 Anspruch auf die FAE. Wir konnten auch eine Zulage für die Doppelfunktion Ausbildungs- und gleichzeitig Auslandslokführer vereinbaren. Diese errechnet sich aus der Differenz des Durchschnittwertes von LF 4 zu LF 3 und gilt ab 1. Februar Bei Höhergruppierungen wird zwar das Treppenmodell beibehalten, allerdings beginnt die Berufserfahrung nicht von neuem. Einfach dargestellt bedeutet das: von der Ausgangsbasis eine Entgeltgruppe hoch und fünf Jahre zurück, zwei Entgeltgruppen hoch, zehn Jahre zurück usw. In dieser Tarifrunde konnten wir auch das Systemproblem bei Höhergruppierung von LF5 Stufe 2 zu LF4 Stufe 1 und LF4 Stufe 2 zu LF3 Stufe 1 lösen. Die Tabellenwerte in den Stufen 1 der Entgeltgruppen LF4 und LF3 werden um 15 bzw. 6 Euro erhöht. Somit kann bei Höhergruppierungen im LfTV zukünftig niemand weniger verdienen. Zukünftig wird bei vorübergehender Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit für jede geleistete Schicht Entgeltausgleich gezahlt. Somit erhalten auch Arbeitnehmer, die zeitweise als Stellvertreter der Team- und Gruppenleiter tätig werden, einen schichtbezogenen Entgeltausgleich. Für die Team- und Gruppenleiter konnten wir eine Nachfolgeregelung zur Jahresprämie Borddienste (JPB) verankern. Ebenfalls konnten wir die Problematik 21-Jahre-Regelung einer Lösung zuführen. Rückwirkend zum 1. März 2008 wird die tatsächlich nachgewiesene Berufserfahrung zur Grundlage der Ersteingruppierung, mindestens aber ab dem 21. Lebensjahr. Dies gilt sowohl für Lokomotivführer der ehemaligen Deutschen Reichsbahn ab Erwerb der C-Lizenz als auch für Lokomotivführer, die mit Führerscheinklasse B und Sondergenehmigung im Streckendienst tätig waren. Die GDL konnte ihre Forderung zur Neustaffelung der Schichtzulage durchsetzten. Zukünftig beginnt die Staffel bereits ab der 13. Stunde. Bis zur 17. Nachtarbeitsstunde beträgt der Wert 20,45 Euro, ab der 18. bis zur 24. Stunde sind es 30,68 Euro. Die Staffelung ab der 25. Nachtarbeitsstunde bleibt unverändert. In der Vergangenheit gab es den Schwellenwert von 25 Nachtarbeitstunden als Anspruchsvoraussetzung für die Erhöhungsbeträge zur Schichtzulage. Diese werden bei Dienstbeginn und Dienstende zu ungünstigen Zeiten gezahlt (jeweils zwischen 0:01 und 3:59 Uhr). Dieser Schwellenwert entfällt mit dem Tarifabschluss ersatzlos. 2
3 Jahresruhezeitplan: Themenkomplex Arbeitszeit Die Anzahl aller tarifvertraglich vereinbarten Ruhezeiten bleibt unverändert. Von den 13 Wochenendruhen im Jahr sind nun acht im Rahmen eines Jahresruhezeitplanes verbindlich vorzuplanen. Das Gleiche gilt für acht verlängerte Ruhezeiten, die nicht auf einem Wochenende liegen müssen. Des Weiteren sind fünf der Stunden-Ruhezeiten verbindlich zu planen. In den Jahresruhezeitplan ist ebenfalls die Urlaubsplanung einzufügen. Dies erfolgt nach den bisherigen betrieblichen Regelungen. Nach Abschluss der Urlaubsplanung plant der Arbeitgeber die 16 innerhalb des Jahresruhezeitplanes zu verplanenden Ruhezeiten. Diese müssen zwingend außerhalb des geplanten Urlaubs liegen. Zusätzlich plant der Arbeitgeber eine weitere Ruhezeit am Wochenende unmittelbar vor Beginn des Jahreshaupturlaubs. Damit wird sichergestellt, dass Lokomotivführer zukünftig nicht bis in den späten Sonntagabend hinein arbeiten müssen, obwohl am Montag ihr Jahresurlaub beginnt. Innerhalb der Planperioden (unterjährige Fahrplanwechsel) sind weitere fünf Ruhezeiten mit einer Mindestdauer von 56 Stunden verbindlich zu planen. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Regelungen zum Jahresruhezeitplan ist die Pilotierung des Projektes Flexi-TV bei DB Schenker. Diese Neuregelung tritt zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2009 in Kraft. Mindestruhezeit an Wochenenden Arbeitnehmer haben unverändert Anspruch auf mindestens 13 freie Wochenenden im Jahr. Für eins dieser 13 freien Wochenenden gelten die bisherigen tarifvertraglichen Regelungen hinsichtlich ihrer Dauer und ihrer zeitlichen Lage weiter. Einmal monatlich, in Summe also 12 mal im Jahr, haben Arbeitnehmer nun Anspruch auf ein freies Wochenende mit einer Mindestdauer von 60 Stunden. Es muss spätestens am Freitag um 24:00 Uhr beginnen und darf frühestens am Montag um 4:00 Uhr enden (Kernzeit). Die Verbesserung der Mindestruhezeit an Wochenenden tritt im Juli 2009, anteilig für den Rest des Jahres, in Kraft. Kalendertagsbezug der Ruhezeiten von mindestens 36 Stunden Dauer Es müssen weiterhin mindestens 26 Ruhezeiten von mindestens 36 Stunden Dauer gewährt werden. 16 dieser 26 Ruhezeiten müssen zukünftig mindestens einen ganzen Kalendertag umfassen. Die Verbesserung der 36-Stunden-Ruhezeiten tritt zum Fahrplananpassungstermin im Juni 2009 anteilig für den Rest des Jahres in Kraft. 3
4 Tägliche Mindestruhezeit Bisher war es generell möglich, die tägliche Mindestruhezeit auf bis zu neun Stunden zu verkürzen. Diese Möglichkeit besteht zukünftig nur noch bei auswärtigen Ruhezeiten. Nicht-auswärtige Ruhezeiten müssen nun mindestens zehn Stunden dauern. Die Verbesserung der täglichen Mindestruhezeit tritt zum Fahrplananpassungstermin im Juni 2009 in Kraft. Schichtdauer Neu ist, dass die bisher vorgeschriebene zweistündige Ruhepause (ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit) in eine ebenso lange Tätigkeitsunterbrechung umgewandelt wird. In dieser Zeitspanne kann die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause gelegt werden. Im Ergebnis kommt es zu einer Mehr-Anrechnung von Arbeitszeit, da die Tätigkeitsunterbrechung auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Die Regelungen zur Schichtdauer bleiben ansonsten unverändert. Die Neuregelungen zur Schichtdauer treten im Juni 2009 in Kraft. Absage von Arbeit Die bisherige Regelung zu Absage von Arbeit wird nicht aufrechterhalten. Dieser Punkt wurde einer gesamthaften Neuregelung unterzogen. Wird Arbeit zukünftig länger als 24 Stunden vor dem planmäßigen Beginn der Schicht abgesagt, erfolgt keine Anrechnung von Arbeitszeit. Wird Arbeit innerhalb von 24 Stunden vor dem planmäßigen Beginn der Schicht abgesagt, erfolgt die Anrechnung der Hälfte der geplanten Arbeitszeit. Bei Absage von Arbeit nach Schichtbeginn werden fünf Stunden plus die Hälfte der über fünf Stunden hinausgehenden Arbeitszeit angerechnet. Sind beispielsweise zehn Stunden planmäßige Arbeitszeit zu leisten, sind die ersten fünf Stunden voll, die weiteren fünf Stunden zur Hälfte anzurechnen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall eine Arbeitszeitanrechnung von 7,5 Stunden. Diese Regelung gilt nicht nur für den vollständigen Ausfall einer Schicht, sondern auch für deren Verkürzung. Die Regelungen zur Absage von Arbeit treten ebenfalls im Juni 2009 in Kraft. Ruhepausen Zukünftig dürfen keine Kurzpausen (Ruhepausen mit einer Dauer von fünf bis 14 Minuten) geplant werden. Die Aufteilung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause entsprechend dem 4 Arbeitszeitgesetz in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten Dauer ist weiterhin möglich. Die weiteren tarifvertraglichen Regelungen zur Ruhepause bleiben unverändert. 4
5 Mindestanrechnung der gesamten Ausbleibezeit Zukünftig müssen mindestens 55 % der gesamten Ausbleibezeit auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Diese Regelung greift bei Schichtfolgen, die durch eine auswärtige Ruhezeit getrennt sind. Denkbar ist es, dass bei einer kurzen Schicht, einer anschließenden langen auswärtigen Ruhezeit und anschließend einer weiteren kurzen Schicht insgesamt weniger als 55 % dieser Ausbleibezeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Durch die tarifvertragliche Neuregelung kommt es also gegebenenfalls zur Anrechnung eines Arbeitszeitzuschlages. Die tarifvertraglichen Regelungen zur Zeit ohne Arbeitsverpflichtung (ZoA), dies sei zur Vermeidung von Missverständnissen hier angemerkt, bleiben unverändert. Die verbesserten Regelungen zur Ruhepause und zur Mindestanrechnung der Ausbleibezeit treten nach redaktioneller Fertigstellung des Tarifvertrages in Kraft. Maximale Wochenbelastung Bisher durfte der Arbeitgeber in einer Folge von sieben aufeinanderfolgenden Tagen (168 Stunden) bis zu 55 Stunden Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes verplanen. Da zu diesen Zeiten nicht alle Bestandteile einer Schicht, wie zum Beispiel Tätigkeitsunterbrechungen, gehören, war es bisher möglich, deutlich mehr als 60 Stunden angerechneter Arbeitszeit innerhalb von sieben Tagen zu verplanen. Die GDL konnte erreichen, dass zukünftig nur maximal 60 Stunden angerechneter Arbeitszeit innerhalb von 168 Stunden verplant werden dürfen. Aus EDV-technischen Gründen kann diese Regelung leider erst zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2009 in Kraft treten. Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitzuschlag für Nachtarbeit GDL und Arbeitgeber verpflichteten sich, über die Ablösung des Zusatzurlaubs für Nachtarbeit und des Zeitzuschlages für Nachtarbeit ab der 500. Nachtarbeitsstunde im Zeitraum 23:00 bis 4:00 Uhr zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen bis zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2009 abgeschlossen sein. Gemeinsames Ziel der Tarifvertragsparteien ist es, die beiden Regelungen durch einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit volumengleich abzulösen. Außerdem soll der Zeitzuschlag für Nachtarbeit in einem gesonderten Konto gesammelt und nach Erreichen von 1/261 der individuell-regelmäßigen Arbeitszeit in einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag umgewandelt werden. Dieser zusätzliche freie Tag soll jedoch nicht isoliert gewährt werden, sondern an den Erholungsurlaub oder an eine der monatlichen Wochenend-Ruhezeiten unmittelbar angeschlossen werden. Ziel der GDL ist es, die Belastungen durch Nachtarbeit zeitnah durch entsprechende Freizeit auszugleichen. 5
6 Qualifizierung von Lokomotivführern Mit dieser Tarifrunde ist es der GDL auch gelungen, erstmals tarifvertragliche Regelungen zur Qualifizierung von Lokomotivführer zu vereinbaren. Es wurden persönliche Voraussetzungen tarifvertraglich vereinbart, die zum Beispiel grundsätzlich den Schulabschluss der mittleren Reife sowie den erfolgreichen Abschluss einer vorzugsweise gewerblich-technischen Berufsausbildung sowie das Bestehen der entsprechenden Eignungstests vorschreiben. Des Weiteren wurden Mindestanforderungen an die Unterrichtsdauer bezogen auf die einzelnen Themen vereinbart. So werden zukünftig mindestens 190 Unterrichtsstunden für die Regeln des Eisenbahnbetriebes aufgewendet. Für die Technik der Fahrzeuge sind 166 Stunden vorgesehen, Ausbildungsfahrten werden zukünftig mindestens 364 Stunden dauern. Auch für die anschließende Prüfung wurden Eckpunkte tarifvertraglich vereinbart. Die Prüfung wird aus einer praktischen Prüfungsfahrt und einer theoretischen Prüfung bestehen. Die Prüfung wird als bestanden gewertet, wenn der Prüfling mindestens 70 % erreicht hat. Dabei dürfen keine sicherheitsrelevanten Wissenslücken bestehen. Weitere Regelungen wurden zum regelmäßigen Fortbildungsunterricht, zum Simulatortraining sowie weiteren, sehr wichtigen Punkten getroffen. GDL und Arbeitgeber verfolgen mit dieser tarifvertraglichen Regelung auch das Ziel, die dort vereinbarten Standards bundesweit und damit für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen einzuführen. GDL und Arbeitgeber werden daher entsprechende Lobbyarbeit in der Politik, im VDV, in den Eisenbahnverkehrsunternehmen und an weiteren maßgeblichen Stellen zu leisten haben. GDL und Arbeitgeber haben die berechtigte Hoffnung, dass dies gelingt. Lokomotivführer in Zeitarbeitsunternehmen Lokomotivführer, die derzeit noch in den Zeitarbeitsunternehmen des DB-Konzerns beschäftigt sind (DB BahnService, DB Zeitarbeit), sollen nach Abschluss ihrer Qualifizierung einen Arbeitsplatz in den Geschäftsfeldern erhalten. Zwingend werden dann auch diese Kollegen nach dem LfTV bezahlt. Damit ist es der GDL gelungen, auch dieses Problem einer adäquaten Lösung zuzuführen. Weitere Details werden zeitnah zwischen GDL und Arbeitgeber abgestimmt. Betriebliche Altersvorsorge, Absicherung bei Einschränkungen der Dienstfähigkeit Mit dieser Tarifrunde hat die GDL diese zentralen Forderungen noch nicht umgesetzt. Sie wird beide Themen jedoch mit großem Nachdruck weiterverfolgen und mit dem Arbeitgeber zeitnah dazu weitere Gespräche und Tarifverhandlungen führen. Bis zum Sommer dieses Jahres erwartet die GDL dazu erste Ergebnisse. Vereinbart wurde jedoch, dass bis zur Einigung auf eine Regelung zur Absicherung bei Einschränkungen der Dienstfähigkeit kein Lokomotivführer gekündigt bezie- 6
7 hungsweise gegen seinen Willen zur Ruhe gesetzt wird. Es besteht also Sicherheit für die betroffenen Kollegen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen umfangreichen Darstellungen den Inhalt des Tarifabschlusses 2009 in verständliche Art und Weise näher gebracht zu haben und gehen davon aus, dass Sie das Erreichte ebenso wie wir als einen großen Erfolg der GDL bewerten. Dies insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die GDL eben nicht zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu Streiks aufrufen musste. Mit kollegialem Gruß Geschäftsführender Vorstand Claus Weselsky Bundesvorsitzender 7
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