GdP - Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Niedervellmarsche Straße Fuldatal

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1 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 GdP - Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Niedervellmarsche Straße Fuldatal Tel.: Fax: Web: direktionsgruppe@gdp-bundesbereitschaftspolizei.de Seite - 1 -

2 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Tarif Inhalt Inhalt: ) Seite 3 Vorstellung Anja Röther 4 und 5 Änderungstarifverträge unterzeichnet 6 bis 8 Dienstvereinbarung Tarifbeschäftigte bei Einsätzen 9 Weihnachtsgruß Zusammengestellt durch DG Bundesbereitschaftspolizei: Gesammelt und Redaktion: Wolfgang Kubik - Heinz Tervoort - Lothar Kähne

3 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dieser Tarif- Info möchte ich die Gelegenheit nutzen um mich als Mitglied für Tarifangelegenheiten im Vorstand der Direktionsgruppe der Bundesbereitschaftspolizei vorzustellen. Mein Name ist Anja Röther, ich bin 36 Jahre alt und verheiratet. Als gelernte Schneiderin bin ich seit 1994 in meinen Beruf bei der Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern tätig. Im Jahr 2000 wurde ich in den Örtlichen Personalrat als Gruppensprecherin der Arbeiterinnen und Arbeiter gewählt, dessen stellvertretende Vorsitzende ich nunmehr seit 2004 bin. Auf dem Delegiertentag, im September 2008, wurde ich darüber hinaus in die Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei gewählt. Aus satzungsrechtlichen Gründen kann ich aber erst im Jahr 2010 meine Tätigkeit dort aufnehmen. Mit den für mich neuen Funktionen, habe ich eine große Aufgabe übernommen, der ich mich gerne stellen möchte. Für Anregungen oder Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Anja Röther Tel.06343/ od. 164 anja.roether@polizei.bund.de

4 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Änderungstarifverträge unterzeichnet Gespräch mit Arbeitgebern zu weiteren Terminen Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung vom 31. März 2008 im Juli 2008 endgültig abgeschlossen wurden, haben die Arbeitgeber auch die entsprechenden Änderungstarifverträge unterschrieben. Bei einem Termingespräch am 08. Oktober 2008 mit dem Bund und VKA wurden weitere Themenfelder angesprochen und erste Terminplanungen vorgenommen. Entgeltordnung Wesentliches Thema aus Sicht der Gewerkschaftsseite war die Abstimmung einer Zeitplanung für die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung und insbesondere zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Hierzu wurden von der Gewerkschaftsseite zunächst drei Termine vorgeschlagen, wobei in einem ersten Termin allgemeine Fragen behandelt werden sollten, um dann in einem zweiten Termin mit der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst zu beginnen. Dieser Vorschlag, mit zunächst drei Terminen die Verhandlungen ab Ende Oktober 2008 zu beginnen, blieb jedoch zunächst ohne Ergebnis, da die Arbeitgeber hierzu noch weiteren internen Beratungsdienst haben. Sie werden im Rahmen dieser internen Abstimmung die Terminvorschläge prüfen und anschließend auf die Gewerkschaftsseite zukommen. Zusatzversorgung Nachdem von der Gewerkschaftsseite das Themenfeld der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst mit Blick auf notwendige Anpassungen angesprochen wurde, erklärten die Arbeitgeber, dass sie sich zunächst noch intern auch mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abstimmen müssten, um dann mit einem Terminvorschlag zur weiteren Erörterung im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf die Gewerkschaftsseite zuzukommen. In Bezug auf die Forderung der Gewerkschaften nach einer Tariffierung der

5 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Entgeltumwandlung war der Bund nicht bereit, hierzu belastbare Aussagen zu machen. Mit der VKA konnte konkret vereinbart werden, dass die kommunalen Arbeitgeber mit einem Textvorschlag die notwendige Anpassung des mit der VKA abgeschlossenen Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung an den TvöD vorbereiten werden. Altersteilzeit Ebenfalls wurde angesichts der Ende 2009 auslaufenden Regelung zur Altersteilzeit von der Gewerkschaftsseite der Bedarf nach einer Anschlussregelung deutlich gemacht. Dies wurde von den Arbeitgebern grundsätzlich abgelehnt. Auf die Forderung der Gewerkschaftsseite, dann über andere Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs für ältere Beschäftigte zu verhandeln, erklärten die Arbeitgeber dies zunächst intern diskutieren zu wollen. Die Gewerkschaftsseite wird die Arbeitgeber nach der nächsten ver.di-btk-sitzung erneut mit diesem Thema konfrontieren. Leistungsbezahlung Bezüglich des arbeitgeberseitig eingebrachten Themas Leistungsentgelt wurde vereinbart, über Möglichkeiten zur Umsetzung des in der Tarif-runde verhandelten Bekenntnisses zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung Gespräche auf zunehmen. Leistungsentgelt ( 18 Bund TVÖD) Das Entgeltvolumen, das nach 18 Abs. 2 Satz 1 TVÖD für das Leistungsentgelt der Tarifbeschäftigten zur Verfügung steht, ist im Rahmen der Tarifrunde 2008 nicht erhöht worden. In der Protokollerklärung Nr. 2 zu 18 (Bund) Abs. 3 TVÖD bekennen sich die Tarifvertragsparteien jedoch ausdrücklich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst ( 1 Nr. 8 des ÄndTV Nr. 2 zum TVÖD). Soziale Absicherung Ost Ebenfalls wurde von den Arbeitgebern eine Verlängerung des Tarifvertrages Soziale Absicherung eingebracht. Von der Gewerkschaftsseite wurde deutlich gemacht, dass hierzu grundsätzlicher interner Diskussionsbedarf besteht.

6 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Zulagen für Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter, Vorhandwerkerinnen/Vorhandwerker, Lehrgesellinnen/Lehrgesellen Die Zulagen für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker, Lehrgesellinnen und Lehrgesellen gem. 3 und 4 des Tarifvertrags über das Lohngruppenverzeichnis des Bundes zum MTArb werden bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVÖD weiter gezahlt. Dies gilt auch für Neueinstellungen im Sinne des 1 Abs. 2 TVÜ-Bund ( 17 Abs. 9 Satz 1 und 2 TVÜ-Bund). Einmalige Sonderzahlung 2009 Im Rahmen der Tarifeinigung vom 31. März 2008 haben die Tarifvertragsparteien auch vereinbart, dass die Beschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen für das Jahr 2009 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 225 erhalten. Anspruchsvoraussetzungen Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen und unter den Geltungsbereich des TVÖD fallen, haben Anspruch auf die Sonderzahlung 2009, wenn sie an mindestens einem Tag des Monats Januar 2009 Anspruch auf Entgelt haben.

7 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten im Geschäftbereich der Direktion Bundesbereitschaftspolizei bei Einsätzen Im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben des 7 Abs. 1 und 2 des Arbeitszeitgesetzes und des 6 Abs. 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst schließen der Präsident der Direktion Bundesbereitschaftspolizei und der Übergangspersonalrat der Direktion Bundesbereitschaftspolizei nachfolgende Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei. I. Geltungsbereich 1. Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Einsätze, für die für Polizeivollzugsbeamte die Regelungen des 11 BPOLBG gelten. 2. Darüber hinaus gilt diese Dienstvereinbarung für alle Einsätze (Sofort- und Zeitlagen), die eine Unterstützung durch Tarifkräfte zwingend erfordern. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz muss hierbei gewahrt werden (Kosten/Nutzen-Relation) und ist entsprechend zu dokumentieren. 3. Diese Dienstvereinbarung gilt ebenso für Unterstützungsleistungen von Tarifkräften in größeren Gefahren- und Schadenslagen sowie Katastrophen (gem. PDV 100 Ziff. 4.15). 4. Die besonderen arbeitszeitrechtlichen Regelungen nach dem Tarifvertrag für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (Kraftfahrer - TV-Bund) bleiben von dieser Dienstvereinbarung unberührt. II. Arbeitszeitrechtliche Regelungen: 1. Die regelmäßige Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte darf bei Einsätzen, über die im Regelfall zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden hinaus, auf maximal 12 Stunden erhöht werden. 2. Die Ruhezeiten zwischen Dienstende und Dienstbeginn dürfen bei Einsätzen von 11 Stunden auf 9 Stunden reduziert werden. 3. Die vorgeschriebenen Ruhepausen von 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden und weiteren 15 Minuten nach 9 Stunden Arbeitszeit dürfen bei Einsätzen auf Kurzpausen in angemessener Länge aufgeteilt werden. 4. Sofern Bereitschaftsdienst während der Nachtdienstzeiten angeordnet ist, darf die Arbeitszeit über 10 Stunden hinaus verlängert werden. Wird die Arbeitszeit über 12 Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden.

8 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Der Freizeitausgleich für die geleisteten Mehrleistungen sowie die Kürzung der Ruhezeit erfolgt nach Rückkehr in die Stammdienststelle, gem. 7 Abs. 8 Arbeitszeitgesetz. Es ist zu gewährleisten, dass im Zeitraum von 12 Kalendermonaten eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. III. Geltungsdauer 1. Diese Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01. November 2008 in Kraft und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von beiden Seiten gekündigt werden. Fuldatal, den 30. Oktober 2008 gez. Eichele gez. Gieck gez. Baum gez. Zimmer Präsident Direktion Bundesbereitschaftspolizei Übergangspersonalrat bei der Direktion Bundesbereitschaftspolizei

9 TARIF-Info GdP Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei Ausgabe 1/2008 Seite Wir wünschen Euch und Euren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtfest und ein erfolgreiches Jahr 2009

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