Erfolgreicher Immobilienerwerb
|
|
|
- Angelika Geiger
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUS DEM INHALT: Grundlagen des Liegenschaftsrechts Ausgewählte Praxisbeispiele zu Grundbuchsauszügen Checkliste: Was Sie vor dem Kauf unbedingt prüfen sollten! Der Immobilienkaufvertrag wichtige Vertragsbestimmungen und ihre Bedeutung Steuern und Haftungsfragen beim Immobiliengeschäft Der richtige Umgang mit Bauträgern und Sicherungsmitteln Tipps für Verkäufer von Immobilien Neu in der 3. Auflage: Die Immobilienertragsteuer, die den Verkäufer trifft Neuerungen im Umsatzsteuergesetz mit Auswirkungen auf unternehmerische Immobliengeschäfte DIE AUTOREN: Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt und Spezialist in allen Fragen rund um Immobilien. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und Vortragender bei Fachseminaren. recht.verständlich Gartner_Immobilienerwerb_3A.indd 1 olle Wertv ür f Tipps nd ru Käufe fer u Verkä Gartner Erfolgreicher Immobilienerwerb Risiken bei Immobiliengeschäften erkennen und minimieren recht.verständlich MANZ Ratgeber geben klare Antworten auf die Rechtsfragen des Alltags. Einfach und verständlich dargestellt mit vielen Beispielen, Tipps und Zusammenfassungen. RATGEBER RATGEBER Erfolgreicher Immobilienerwerb RATGEBER 3. Auflage recht.verständlich :59
2
3 MANZ RATGEBER Erfolgreicher Immobilienerwerb
4
5 Erfolgreicher Immobilienerwerb Risiken bei Immobiliengeschäften erkennen und minimieren 3. Auflage von Dr. Herbert Gartner
6 Zitiervorschlag: Gartner, Immobilienerwerb 3 (2013) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Sämtliche Angaben in diesem Buch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung des Autors sowie des Verlages ist ausgeschlossen. ISBN Buch: ISBN E-Book: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien Telefon: (01) [email protected] Fotonachweis: Günter Menzl fotolia.com Druck: CPI Clausen & Bosse, Leck
7 Vorwort zur 3. Auflage Seit der letzten Auflage hat sich vor allem auf dem Gebiet der Immobiliensteuern einiges getan. Soweit die Neuregelungen für den Liegenschaftsverkäufer oder Käufer von Interesse sind, wurden sie in das Werk eingearbeitet. Vorwort Die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Liegenschaften und Wohnungen verbundenen Rechtsfragen sind so vielfältig wie die Liegenschaften selbst. Die mit einem Immobiliengeschäft verbundenen rechtlichen Risiken können von Personen, die nicht ständig damit zu tun haben, im Regelfall nicht ausreichend beurteilt werden. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Nichtjuristen und den Personen mit nur allgemeiner juristischer Ausbildung die Grundlagen des Liegenschaftsrechts zu vermitteln. Die rechtlich richtige, wirtschaftlich sichere und somit problemlose Abwicklung eines Immobilienkaufs kann aber im Regelfall nur durch einen fachlich versierten und auf derartige Geschäfte spezialisierten Profi gewährleistet werden. Dennoch ist es ratsam, ja sogar erforderlich, schon im Verhandlungsstadium jene Informationen zu berücksichtigen und zu sammeln, die für den späteren Vertrag und seine Abwicklung notwendig sind. Dazu ist die Kenntnis der Grundlagen des Grundbuchsrechts und das Wissen um die Bedeutung der wichtigsten Eintragungen im Grundbuch ebenso von Vorteil wie die Kenntnis jener Grundsätze, die unbedingt beachtet werden sollten, um Probleme im Zuge der manchmal zeitaufwändigen Abwicklung eines Liegenschaftsgeschäfts bestmöglich zu vermeiden. Nur das Wissen um die Grundsätze des Liegenschaftsrechts ermöglicht es, frühzeitig jene Gefahren zu erkennen, die beim Erwerb oder bei der Veräußerung einer bestimmten Liegenschaft eintreten können und dient letztlich dazu, Probleme, Rechtsstreitigkeiten und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. 5
8 Der Autor Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt und Spezialist in allen Fragen rund um Immobilien. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und Vortragender bei Fachseminaren Wien, Westbahnstraße 5 Tel.: (01) Fax: (01)
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Autor I. DIE GRUNDLAGEN DES LIEGENSCHAFTSRECHTS A. Allgemeines B. Das Grundbuch Definition Drei Blätter Arten von Eintragungen Formelle Erfordernisse Die Vormerkung Die Anmerkung Die Grundsätze des Grundbuchsrechts a) Vertrauensgrundsatz b) Prioritätsprinzip c) Eintragungsgrundsatz Die Belastungen im Grundbuch a) Pfandrechte (Hypotheken) b) Dienstbarkeiten (Servituten) c) Reallasten Beispiele Ausgewählte Grundbuchauszüge und die Bedeutung der darin ersichtlichen Eintragungen a) Beispiel 1: Liegenschaft im ideellen Miteigentum b) Beispiel 2: Wohnungseigentum c) Beispiel 3: Liegenschaft mit Dienstbarkeiten d) Beispiel 4: Liegenschaft, mit Vorkaufsrecht und Bestandrecht belastet e) Beispiel 5: Bauträgerprojekt mit verschiedenen Belastungen f) Beispiel 6: Wohnungseigentum mit Belastungs- und Veräußerungsverbot g) Beispiel 7: Liegenschaftseigentümer in finanziellen Schwierigkeiten C. Wer kann Liegenschaften erwerben? D. CHECKLISTEN: Was Sie vor dem Kauf unbedingt prüfen sollten! Checkliste 1: Bei einer unbebauten Liegenschaft Checkliste 2: Bei einer bebauten Liegenschaft Checkliste 3: Bei einer Eigentumswohnung
10 Inhaltsverzeichnis II. DER KLASSISCHE IMMOBILIENKAUFVERTRAG A. Wichtige Vertragsbestimmungen im Liegenschaftskaufvertrag und ihre Bedeutung Bestand-/Kaufgegenstand Kaufpreis Übergabe des Kaufgegenstands Gewährleistung a) Haftung für Ausmaß b) Haftung für den Zustand c) Spezialfall: Bodenverunreinigungen d) Haftung für die sonstige Lastenfreiheit der Liegenschaft e) Dienstbarkeiten und Reallasten f) Sonderfall: Versicherungsverträge g) Haftung für den Bauzustand Kosten und Gebühren Die Steuern bei Grundstücksverträgen a) Grunderwerbsteuer b) Die neue Immobilienertragsteuer c) Eintragungsgebühr d) Sonderfall: Umsatzsteuer bei Liegenschaftsgeschäften 63 III. DIE SICHERE ABWICKLUNG VON IMMOBILIEN- GESCHÄFTEN A. Veräußerungsrangordnung das unverzichtbare Standardsicherungsinstrument Checkliste: Richtiger Abwicklungsvorgang B. Die Alternative: Die Vormerkung C. Einverleibung des Eigentums die sicherste Vorgangsweise 78 Checkliste: Sicherste, rascheste Vertragsabwicklung IV. DAS BAUTRÄGERVERTRAGSGESETZ DER ERWERB EINES ERST ZU ERRICHTENDEN OBJEKTS VON EINEM BAUTRÄGER A. Rechtsgrundlagen B. Die Mindesterfordernisse des Bauträgervertrags C. Wichtig: Die Verpflichtung zur Lastenfreistellung D. Keine Zahlung vor Baubewilligung E. Der Kaufpreis F. Der Treuhänder G. Baubeginn und Bauzeit H. Der Kernbereich des BTVG: Die Sicherung des Erwerbers Die grundbücherliche Sicherung in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan
11 Inhaltsverzeichnis 2. Die Alternative: Die sogenannte schuldrechtliche Sicherheit Die Kombination von Sicherungsmitteln I. Das letzte Sicherungsmittel: Abtretung von Haftungsansprüchen des Bauträgers gegen seine Professionisten J. Neue Probleme: Sonderwünsche K. Kaufvertrag in Verbindung mit einem Werkvertrag L. Sonderfall des BTVG: Kaufvertrag über eine Wohnung in einem zu erneuernden Altobjekt V. DER ERWERB EINES IDEELLEN MITEIGENTUMS- ANTEILS VI. BESONDERHEITEN BEIM KAUF EINER FERTIGEN EIGENTUMSWOHNUNG VOM PRIVATEN VOREIGEN- TÜMER A. Beispiele einzelner spezieller Regelungen im Kaufvertrag Haftungssausschluss für Mängel Haftungssausschluss für eine Wohnungsgröße B. Eintritt des Erwerbers in die geltenden vertraglichen Regelungen VII. DACHGESCHOSSWOHNUNG DIE HOHE SCHULE DES LIEGENSCHAFTSERWERBSVERTRAGES A. Der Erwerb vom Alleineigentümer zum Zwecke des Selbstausbaus B. Der Erwerb der Rechte am Dachboden nur vom ideellen Miteigentümer C. Dachbodenausbau Der Erwerb der Rechte am auszubauenden Dachboden bei bestehendem Wohnungseigentum VIII. EXKURS: DAS BAUKG JEDER IMMOBILIENEIGEN- TÜMER UND -KÄUFER SOLLTE ES KENNEN A. Der Anwendungsbereich des Gesetzes Das BauKG als Schutzgesetz Sachlicher Anwendungsbereich B. Die Verpflichtungen des Bauherrn Verpflichtungen, die jeder Bauherr auf jeder Baustelle erfüllen muss a) Gemäß 4 Abs. 1 BauKG hat jeder Bauherr dafür zu sorgen, dass b) Gemäß 8 Abs. 1 BauKG hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird
12 Inhaltsverzeichnis 2. Baustellen, auf denen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden Verpflichtungen für größere Baustellen C. Wer haftet nach dem BauKG gegenüber den geschützten Arbeitnehmern? Allgemeines Die zivilrechtliche Haftung im Falle der Verletzung eines Arbeiters auf einer Baustelle nach dem BauKG a) Die Haftung des Bauherrn b) Die Haftung der Koordinatoren D. Die haftungsbegründende Wirkung der Unterlage gemäß 8 BauKG Stichwortverzeichnis
13 I. DIE GRUNDLAGEN DES LIEGENSCHAFTS- RECHTS A. Allgemeines Das ABGB unterscheidet sogenannte bewegliche Sachen, das sind solche, die ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zu anderen versetzt werden können, und unbewegliche Sachen. Liegenschaften gehören zu den unbeweglichen Sachen. Sachen, die an sich beweglich sind, werden allerdings im rechtlichen Sinne auch für unbeweglich gehalten, wenn sie aufgrund gesetzlicher Definition oder der Bestimmung des Eigentümers als Zubehör zu einer unbeweglichen Sache gewidmet sind. Als Zubehör werden solche Nebensachen angesehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat ( 294 ABGB). Alles was mit einer Liegenschaft in fortdauernder Verbindung steht, somit Gebäude, Ober- und unterirdische Einrichtungen etc. gehören daher ebenfalls zu den unbeweglichen Sachen und teilen im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache Liegenschaft. B. Das Grundbuch 1. Definition Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes Register, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden sogenannten dinglichen Rechte eingetragen werden. Dieses Register wird heute über EDV geführt und die darin enthaltenen Daten sind für jedermann zugänglich, die darin enthaltenen Eintragungen genießen öffentlichen Glauben. 2. Drei Blätter Aus einem über EDV abgerufenen Auszug aus dem Grundbuch sind drei Abteilungen ( Blätter ) ersichtlich: 11
14 I. DIE GRUNDLAGEN DES LIEGENSCHAFTSRECHTS Das sogenannte A-Blatt (das Gutsbestandsblatt), enthält die genaue Bezeichnung der Liegenschaft samt Grundstücken und Benützungsart; darin werden auch die mit dem Grundstück verbundenen Rechte (Herrschaftsrechte, Dienstbarkeiten etc.) eingetragen. Darüber hinaus sind im A-Blatt auch Veränderungen des Grundstücks ersichtlich (Zuschreibungen oder Abschreibungen infolge von Grundstücksteilungen etc.). Im sogenannten B-Blatt (dem Eigentumsblatt) sind die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Liegenschaft enthalten. Im C-Blatt (dem Lastenblatt) sind die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen Belastungen (insbesondere Pfandrechte, Dienstbarkeiten in dienender Stellung, Reallasten und auch sonstige objektive Beschränkungen wie Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte, verbücherte Bestandrechte etc.) eingetragen. In der Urkundensammlung der Grundbuchsabteilung des jeweiligen Bezirksgerichtes werden alle Urkunden aufbewahrt, die Grundlage für eine Eintragung im EDV-Register waren. Vor einiger Zeit wurden in Österreich elektronische Urkundenarchive ( Archivium und Cyberdoc ), in denen digitalisierte Abschriften von Originalurkunden gespeichert werden, eingeführt. Seit der Inbetriebnahme der elektronischen Urkundenarchive werden alle Grundbuchsurkunden, die mit einem Grundbuchsgesuch vorgelegt werden, darin gespeichert und können von den Benutzern kostenpflichtig am Bildschirm eingesehen und downgeloaded werden. Möchte daher etwa ein Kärntner Interessent einen im Jahr 2008 abgeschlossenen Kaufvertrag über eine Liegenschaft in Wien einsehen, so muss er sich nicht mehr ins zuständige Bezirksgericht in Wien begeben und dort in den Büchern der Urkundensammlung stöbern, bis er die gewünschte Urkunde gefunden hat, sondern kann über eine Abfrage bei einer zugelassenen Abfragestelle (jedes Bezirksgericht, Rechtsanwälte, Notare, aber auch über private Anbieter im Internet) problemlos einen Grundbuchauszug dieser Liegenschaft und auch eine Abschrift dieses elektronisch gespeicherten Dokuments erhalten (Näheres unter sowie auf den Homepages der Anbieter). Daneben wird beim jeweiligen Bezirksgericht auch die Grundbuchsmappe geführt, das ist eine informationsreduzierte Landkarte, 12
15 B. Das Grundbuch die die örtliche Lage der Grundstücke im Sprengel und ihre Grenzen wiedergibt. 3. Arten von Eintragungen Gemäß 8 GBG (Grundbuchsgesetz) können im Grundbuch drei Arten von Eintragungen erfolgen: n die Einverleibung, n die Vormerkung, n die Anmerkung. Daneben dienen sogenannte Ersichtlichmachungen im Grundbuch dazu, Eintragungen, die ohne direkte rechtliche Wirkung, aber für die wirtschaftliche Beurteilung der Liegenschaft wichtig sind, bekanntzumachen. Grundbuchseintragungen dürfen nur dann bewilligt werden, wenn die vorgelegten Urkunden gewissen allgemeinen Anforderungen entsprechen ( 26 ff GBG). Danach muss die Titelurkunde den für das Geschäft jeweils vorgeschriebenen allgemeinen Formerfordernissen (etwa Notariatsakt bei Kaufverträgen unter Ehegatten etc.) entsprechen und darf auch keine sichtbaren äußeren Mängel aufweisen. Dieser Grundsatz wird von den Grundbüchern sehr streng gehandhabt. HINWEIS Daher gehört es zu einer Todsünde, auf einer Originalurkunde, die dem Grundbuch vorgelegt werden soll, Streichungen oder handschriftliche Ergänzungen anzubringen, diese Änderungen/Vermerke machen die Urkunde bedenklich. Eine Vertragsurkunde, die derartige Streichungen, Ergänzungen etc. enthält, oder bei der nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die einzelnen Seiten auch tatsächlich von Anfang an angefügt waren (aus diesem Grund werden Grundbuchurkunden immer gebunden und gesiegelt), wird im Regelfall vom Grundbuchführer abgelehnt, eine Eintragung im Grundbuch kann aufgrund einer solchen Urkunde nicht erfolgen. 13
Inhaltsverzeichnis. e) Beispiel 5: Bauträgerprojekt mit verschiedenen Belastungen
Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................ 5 Autor.............................................. 6 I. DIE GRUNDLAGEN DES LIEGENSCHAFTSRECHTS... 11 A. Allgemeines....................................
I. Zivilrechtliche Grundlagen
13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.
Erfolgreicher Immobilienerwerb
RATGEBER Wertvolle Tipps für Käufer und Verkäufer Gartner Erfolgreicher Immobilienerwerb Risiken bei Immobiliengeschäften erkennen und minimieren 3. Auflage recht.verständlich MANZ RATGEBER Erfolgreicher
Lehrplan. FIRMENBUCH (6 Stunden) Salzburg
Lehrplan 2 Salzburg FIRMENBUCH (6 Stunden) Allgemein o Vom Handelregister zum Firmenbuch o Vom HGB zum UGB Gesetzwerdung Kernpunkte der Reform o Reform des AußStrG o Handelsregister in anderen europäischen
Lehrplan. FIRMENBUCH (6 Stunden) Wien
Lehrplan 2 FIRMENBUCH (6 Stunden) Wien Allgemein o Vom Handelregister zum Firmenbuch o Vom HGB zum UGB Gesetzwerdung Kernpunkte der Reform o Reform des AußStrG o Handelsregister in anderen europäischen
FL: GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE
1 FL: GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE Grundkompetenzen!!!!! 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was
Lehrplan. FIRMENBUCH (6 Stunden) Wien
Lehrplan 2 FIRMENBUCH (6 Stunden) Wien Allgemeines - Rechtsquellen (Auszug) - Datenbank des Firmenbuchs - Gesetzliche Definition - Hauptbuch und Urkundensammlung - Firmenbuchgericht Sachliche und örtliche
FRAGENLISTE - GRUNDBUCH
FRAGENLISTE - GRUNDBUCH 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was bedeutet folgende Aussage?
Anmerkungen zu Entscheidungen in Grundbuchssachen
VERÖFFENTLICHUNGEN DES LUDWIG BOLTZMANN-INSTITUTES FÜR RECHTSVORSORGE UND URKUNDENWESEN Herausgeber: Winfried KRALIK und Walter H. RECHBERGER Band XV Anmerkungen zu Entscheidungen in Grundbuchssachen 1984-1994
2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE
2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE 19. Jahrhundert Eigentumsverhältnisse aller Grundbesitzer erhoben und Einteilung in Katastralgemeinden Aufzeichnungen Grundlage zur Einführung des Einheitswertes 2.1. Grundbuch
K A U F V E R T R A G
1 K A U F V E R T R A G vom Datum geschlossen am heutigen Tage zwischen den Verkäufer1, geboren am Geburtsdatum1, Beruf1, und Verkäufer2, geboren am Geburtsdatum2, Beruf2, Postleitzahl und Ort, Straße
Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Einfamilienhaus Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
Das eigene Haus, die eigene Wohnung. Viele Fragen, das Notariat STEIN liefert die Antworten...
Liegenschaftsrecht Das eigene Haus, die eigene Wohnung Egal ob Kauf eines Grundstückes oder Anschaffung eines bereits errichteten Hauses oder einer Wohnung der Erwerb einer Immobilie gehört oft zu den
Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka
VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Sachenrechts Recht der Güterzuordnung Zuordnung vermittelt unmittelbare Herrschaft über die Sache (dingliches Recht)
Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Eigentumswohnung Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn
Grundlagen des Wohnungseigentums
Abschnitt I: Grundlagen des Wohnungseigentums In diesem Abschnitt erfahren Sie Näheres zu den wichtigsten Grundbegriffen des Wohnungseigentums und erhalten Informationen über das Miteigentum an sich und
Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014
Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................
Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.
Hauskauf Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine
III. Das 3. Buch des BGB
III. Das 3. Buch des BGB Das 3. Buch des BGB umfasst die 854 1296 Es ist in 8 Abschnitte unterteilt 1. Abschnitt. Besitz 2. Abschnitt. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken 3. Abschnitt.
Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.
Checkliste Kaufvertrag Baugrund Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn nicht
Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte
Inhaltsverzeichnis Das Verzeichnis der Liegenschaftsgruppen (Gruppenverzeichnis)
Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Allgemeines... 1 1.1. Grundbuch... 1 1.2. Kataster... 3 1.2.1. Grundsteuerkataster (Franziszeischer Kataster)... 3 1.2.2. Grenzkataster...
CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF
1/5 CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF Ein kleiner Leitfaden mit den wichtigsten Informationen Wenn es sich bei Ihrem Wunschhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen
Immobiliarsachenrecht in Kroatien
Immobiliarsachenrecht in Kroatien Immobiliarrecht, Grundbuch, Kreditwesen und Hypothekenrecht Zugleich Arteitspapier Nr. 86 des Forschungsinstituts fur mittel- und osteuropaisches Wirtschaftsrecht (FOWI).
Inhaltsverzeichnis VII. Bayer, Grundbuch NEU 4
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Allgemeines... 1 1.1. Grundbuch... 1 1.2. Kataster... 3 1.2.1. Grundsteuerkataster (Franziszeischer Kataster)... 3 1.2.2. Grenzkataster... 4 1.2.3. Grundbuch
I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten?
Seminar: Rechtliche Anforderungen beim Immobilienerwerb: I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten? Was ist der Erwerb einer Immobilie? Wie erwirbt man eine
und Der kostengünstige professionelle Zugang für Ein Servicedienst in Zusammenarbeit mit der DATAKOM AUSTRIA
und Der kostengünstige professionelle Zugang für GRUNDSTÜCKSDATENBANK Ein Servicedienst in Zusammenarbeit mit der DATAKOM AUSTRIA by DATAKOM AUSTRIA GMBH by PLUS COMMUNICATIONS GMBH Inhaltlicher Stand:
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 1. Allgemeines... 19 1.1. Grundbuch... 19 1.2. Kataster... 21 1.2.1. Grundsteuerkataster (Franziszeischer Kataster)... 21 1.2.2. Grenzkataster...
Ratgeber für Bauherren
Beck-Rechtsberater im dtv 50631 Ratgeber für Bauherren Ohne Ärger planen und bauen von Clarissa Blum-Engelke, Dr. Friedrich Wilhelm Lepiorz 2., aktualisierte Auflage Ratgeber für Bauherren Blum-Engelke
Der Kauf von Immobilien
Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge
Grundbuch NEU. Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen. Bearbeitet von Reinhard Bayer, Corinna Habersatter, Anton Jellinek
Grundbuch NEU Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen Bearbeitet von Reinhard Bayer, Corinna Habersatter, Anton Jellinek 1. Auflage 2010. Buch. 316 S. Kartoniert ISBN 978 3 7073 1381 9 Zu
INFORMATION. zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG
INFORMATION zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG Sehr geehrte Damen und Herren! Sie beabsichtigen den Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes, welches gemäß dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Muster für Grundbuchsan träge
Muster für Grundbuchsan träge Von Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich Sektionschef im BMJ, ir und Hofrat Georg Pfeiffer Amtsdirektor im ADV-Schulungszentrum, OLG Wien, ir 2., neubearbeitete Auflage Wien 1992
Sachenrecht. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht
Sachenrecht Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.
Die GPLA. Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung der Lohnabgaben
2. Auflage Die GPLA Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung der Lohnabgaben Allgemeine Rechtsgrundlagen Tipps zur erfolgreichen Abwicklung Prüfungsschwerpunkte Rechtsmittelverfahren Checkliste Autoren:
Das Pubblico Registro Automobilistico (P.R.A.) in Italien und die Rechtsverhâltnisse an italienischen Kraftfahrzeugen
Susanne Kapellmann Das Pubblico Registro Automobilistico (P.R.A.) in Italien und die Rechtsverhâltnisse an italienischen Kraftfahrzeugen PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
Vorwort Inhalt A. Einführung B. Der Kauf eines Grundstücks I. Der Abschluss des Kaufvertrags 1. Der Kaufgegenstand 1.1 Der Kauf eines selbständigen
Vorwort Inhalt A. Einführung B. Der Kauf eines Grundstücks I. Der Abschluss des Kaufvertrags 1. Der Kaufgegenstand 1.1 Der Kauf eines selbständigen Grundstücks 1.2 Der Kauf eines Teils eines Grundstücks
Tipps und Hinweise für den Kauf von Immobilien
Tipps und Hinweise für den Kauf von Immobilien Kaufvertrag Unterscheide bei Abschluss eines Kaufvertrages Obligatorisches Verpflichtungsgeschäft, das Verbindlichkeit zu tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen
Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann
Mangelhafte Erstherstellung Was kommt auf den Verwalter zu? Dr. Martin Suilmann I. Der Rechts- und Pflichtenkreis der Wohnungseigentümer 2 1. Übernimmt es ein Bauträger, ein Gebäude neu zu errichten, findet
Sachenrecht. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage. Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München
Sachenrecht Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.
5 Ob 131/15y. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
5 Ob 131/15y Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als weitere
Verträge des Sachenrechts
Vertragsrecht und Vertragsgestaltung Verträge des Sachenrechts Schwerpunkt Immobilien Bearbeitet von Julia Moser, Armin Kammel, Gerhard Schummer 1. Auflage 2016 2016. Taschenbuch. 300 S. Paperback ISBN
Allgemeine Abkürzungen 15 Literatur zur Vertiefung Grundlagen des Grundstücksrechts 21
Vorwort 5 Der Autor 13 Allgemeine Abkürzungen 15 Literatur zur Vertiefung 19 1 Grundlagen des Grundstücksrechts 21 A. Allgemeines 21 B. Grundstück 21 C. Bestandteile und Zubehör des Grundstücks 22 2 Kauf
Grundbuch NEU. Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen. Bearbeitet von Reinhard Bayer, Corinna Habersatter, Anton Jellinek
Grundbuch NEU Einführung in das Grundbuchsrecht samt Musteranträgen Bearbeitet von Reinhard Bayer, Corinna Habersatter, Anton Jellinek 1. Auflage 2010. Buch. 316 S. Kartoniert ISBN 978 3 7073 1381 9 Zu
VERTRAGSERSTELLUNG UND GESUCHE (6 Stunden)
v Lehrplan 2 Wien VERTRAGSERSTELLUNG UND GESUCHE (6 Stunden) Verträge o Überblick bzw. Unterscheidung: entgeltliche und unentgeltliche Verträge Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag Privaturkunde
INTERESSENSBEKUNDUNG EIGENTUMSWOHNUNG mit Nominierungsrecht der Stadtgemeinde Zell am See (lt. ROG bis )
INTERESSENSBEKUNDUNG EIGENTUMSWOHNUNG mit Nominierungsrecht der Stadtgemeinde Zell am See (lt. ROG bis 03.09.2017) Interessent: Name: und..... Geburtsdatum: /... Beruf: Anschrift: Telefon: E-Mail: /...
Kaufvertrag. Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt
Kaufvertrag Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt Vertragsparteien Verkäufer ACHTUNG: muss mit dem Grundbuch übereinstimmen!! Käufer mögliche Dritte Grundbuchsberechtigte Abschluss von Kaufverträgen ACHTUNG:
Augen auf beim Immobilienkauf. Was Sie beim Immobilienerwerb beachten sollten
Was Sie beim Immobilienerwerb beachten sollten 24.03.2017 1 1. Wertvolle Hinweise für Kaufinteressenten 2. Objektprüfung 3. Kosten beim Inhalt 4. Einschätzung der Renovierungskosten 5. Allgemeines 6. Finanzierungsprüfung
Datenblatt für die Erstellung eines Kaufvertrages
Datenblatt für die Erstellung eines Kaufvertrages 1. Persönliche Daten Verkäufer 1 Verkäufer 2 Name: Name: Vorname: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Datum: Steuer-ID Steuer-ID (Die Steuer-ID
Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XIII
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII I. Gesetzliche Grundlagen... 1... 1 1. 1012 1017 BGB... 1... 1 2. Erbbaurechtsverordnung... 2... 1 II. Normzweck... 2... 1 III. Begriff... 5... 1 IV.
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 04. Sachenrecht
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 04 Sachenrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen zur Vorbereitung
Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.
Mein Auto, MEIN HAUS, mein Boot. Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf rechtliche Aspekte Landshut, 28.04.2016 Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe,
DER GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG
DER GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG IHN VERSTEHEN IST GAR NICHT SO EINFACH Um wirksam zu sein, müssen Verträge zum Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks von einem Notar beurkundet werden. Rolle.
VO Sachenrecht Teil II
VO Sachenrecht Teil II SS 2016 Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud Inhaltsübersicht und Termine 24. Mai 2016: 31. Mai 2016: 7. Juni 2016: 14. Juni 2016: 21. Juni 2016: Pfandrecht I Pfandrecht II entfällt
Inhaltsverzeichnis. Feil/Friedl/Bayer, GBG 7
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 29 Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955... 33 ERSTES HAUPTSTÜCK. Von den Grundbüchern im allgemeinen. Hauptbuch und Urkundensammlung, 1...
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis I Einleitung... 21
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 I Einleitung... 21 A Begriffe... 21 1 Liegenschaft und Grundstück... 21 2 Grund und Boden... 21 B Bodenfunktionen... 23 C Bodenordnung... 24 D Rechtsgebiete...
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Geleitwort... 9 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 27 1 Das Grundbuch... 29 1.1 Die Rechtsgrundlagen...
INHALTSVERZEICHNIS I. REICH WERDEN MIT WOHNIMMOBILIEN - WIE GEHT DAS? Kann man mit Wohnimmobilien wirklich Geld verdienen?
INHALTSVERZEICHNIS I. REICH WERDEN MIT WOHNIMMOBILIEN - WIE GEHT DAS? 13 1. Kann man mit Wohnimmobilien wirklich Geld verdienen? 14 2. Wie viel kann ich verdienen und wie viel muss ich investieren? 16
BMF VI/5 (VI/5) 22. Februar 2007 BMF /0201-VI/5/2006
BMF VI/5 (VI/5) 22. Februar 2007 BMF-010206/0201-VI/5/2006 An Bundesministerium für Finanzen Steuer- und Zollkoordination Finanzämter Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Großbetriebsprüfungen unabhängigen
1. Einführung Ansprüche auf Nutzungsherausgabe Ansprüche auf Schadensersatz K onkurrenzen V. Ansprüche des Besitzers
Inhaltsverzeichnis Vorwort.... Auszug aus dem Vorwort zur 1. Auflage - zugleich eine Arbeitsanleitung... Verzeichnis der Übersichten... Abkürzungsverzeichnis... VII VIII XVII XIX Literaturverzeichnis...
Kaufvertrag (Wohnungs-/Teileigentum)
Daten des Verkäufers: Fragebogen für den Kaufvertrag (Wohnungs-/Teileigentum) am: um Uhr bei Notar Markus Winterhalter Mühlenstraße 20, 78166 Donaueschingen Tel: 0771/922693-0 Fax: 0771/922693-99 E-Mail:
Joseph Haydn. Erneuerung und Vollendung. Eine Annäherung in fünf Essays von Karl Korinek
Joseph Haydn Erneuerung und Vollendung Eine Annäherung in fünf Essays von Karl Korinek A F T I S A L L E K R T W I L L E 1 8 4 9 Joseph Haydn Erneuerung und Vollendung Eine Annäherung in fünf Essays Karl
Grundbuch - Aufbau I
Funktion Liegenschaften - Grundbuch Offenkundigkeit und Verkehrssicherheit Öffentlichkeit Vertrauen auf den Grundbuchsstand Grundbuch von Bezirksgerichten geführt Hauptbuch und Urkundensammlung Hauptbuch
VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB
VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB Fall 26 (Rz. 447 ff.): Der Jurastudent N folgt aufmerksam den Vorlesungen und ist sehr darauf bedacht, die erworbenen Kenntnisse sogleich praktisch einzusetzen.
RÄUMLICH BEGRENZTE DIENSTBARKEITEN
RÄUMLICH BEGRENZTE DIENSTBARKEITEN Dr. Herbert Döller Bundesfachgruppe Vermessungswesen Österreich mit Beiträgen von DI Dietrich Kollenprat und DI Peter Stix Inhalt Dokumentation von räumlich begrenzten
ASF 2002_039. Verordnung. über die Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 29. April 2002
Verordnung vom 29. April 2002 Inkrafttreten: 01.06.2002 über die Grundbuchgebühren Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 28. Februar 1986 über das Grundbuch (GBG); auf Antrag der
8. Das spanische Eigentumsregister
Das spanische Eigentumsregister 153 8. Das spanische Eigentumsregister Vergleichbar dem deutschen Grundbuch gibt es in Spanien ein Eigentumsregister (Registro de la Propiedad), in dem die wesentlichen
Praktische Fragen des Erbbaurechts
RWS-Skript 279 Professor Roland Böttcher, Berlin Praktische Fragen des Erbbaurechts 3., neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum- Köln Literaturauswahl I. Gesetzliche Grundlagen II. III. IV.
Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde
Lehrveranstaltung Vertiefung Zivilrecht Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung Abschluss: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Einführung
Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik
FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE RECHT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. Gernot Wirth, Akademischer Direktor Mannheim, den 15.2.2018 Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT
Nutzungsrechte. A. Einführung 2. B. Dienstbarkeiten 2. I. Inhalt Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2
Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Nutzungsrechte A. Einführung 2 B. Dienstbarkeiten 2 I. Inhalt 2 1. Benutzung des Grundstücks in einzelnen Beziehungen 2 2. Unterlassung einzelner Handlungen
Vorlesung Sachenrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2018/19
Vorlesung Sachenrecht Wintersemester 2018/19 Sachenrecht Das System Dingliche Rechte Besitz Beschränkt dingliche Rechte Eigentum Nutzung Verwertung Erwerb Dienstbarkeiten, 1018 ff. BGB. Reallast, 1105
Handbuch des Bauvertragsrechts
Dr. Anke Leineweber Handbuch des Bauvertragsrechts Eine systematische Darstellung des Rechts der Bauverträge Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Abkürzungsverzeichnis Teil 1 Vertragsabschluß und ordnungsgemäße
INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich
INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002
INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 Mit 1. Juli 2002 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuheiten im Wohnungseigentumsgesetz im Überblick: Die Eigentümerpartnerschaft
Auftrag I. Auftragnehmer verpflichtet sich, Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen
Auftrag I Auftragnehmer verpflichtet sich, Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen, nicht rein tatsächliche Verrichtungen Dann Werkvertrag oder Dienstvertrag
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0305-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Dezember
Schaible & Frömel Notare Tel: 07191/ Röntgenstraße 40 Fax: 07191/ Backnang
Schaible & Frömel Notare Tel: 07191/2206450 Röntgenstraße 40 Fax: 07191/2206499 71522 Backnang [email protected] Kaufvertrag Die Angaben macht der Verkäufer der Käufer Termin bereits vereinbart: nein ja,
5 Ob 53/16d. B e s c h l u s s. gefasst:
5 Ob 53/16d Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz
ASF 2010_112. Tarif. der festen Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 26. Oktober 2010
Tarif vom 26. Oktober 2010 Inkrafttreten: 01.01.2011 der festen Grundbuchgebühren Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 28. Februar 1986 über das Grundbuch (GBG), insbesondere
10. Besprechungsfall
10. Besprechungsfall V ist im Grundbuch zu Unrecht als Eigentümer des dem E gehörenden Grundstücks eingetragen. Er verkauft und veräußert dieses an A, und zwar durch einen notariellen Vertrag, in dem der
