Kaufvertrag. Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kaufvertrag. Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt"

Transkript

1 Kaufvertrag Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt

2 Vertragsparteien Verkäufer ACHTUNG: muss mit dem Grundbuch übereinstimmen!! Käufer mögliche Dritte Grundbuchsberechtigte

3 Abschluss von Kaufverträgen ACHTUNG: Kaufvertrag kann bereits mündlich geschlossen werden bei Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis grds. keine Formerfordernisse auch bei Annahme des gelegten Kaufanbots Kaufvertrag verschafft noch kein Eigentum Eintragung des Eigentümers im Grundbuch notwendig schriftlicher Kaufvertrag mit notarieller Beglaubigung erforderlich

4 Kaufgegenstand verschiedene Arten des Kaufgegenstandes Liegenschaften Ein-/Zweifamilienhäuser Eigentumswohnung Eigentümerpartnerschaft oder Miteigentum

5 Grundbuch = öffentliches Register, geführt von den Bezirksgerichten alle Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit etc.) sind darin erfasst auch Wohnungseigentumsanlagen Vertrauensgrundsatz jeder kann auf die Richtigkeit des Grundbuchs vertrauen jeder ist berechtigt, Einsicht in die Urkunden zu nehmen und Abschriften anzufertigen

6 Grundbuch II ACHTUNG: vor Abschluss eines Kaufvertrages unbedingt Einsicht in das Grundbuch nehmen gibt Aufschluss über bestehende Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Veräußerungsund Belastungsverbote, Eigentümer oder Verwertungsbeschränkungen (Insolvenz, Exekution etc.) die bezughabenden Urkunden befinden sich in der Urkundensammlung

7 Liegenschaften - was ist vor Abschluss des Kaufvertrages zu beachten prüfen Sie die Widmung des Grundstückes (Flächenwidmungsplan) Bauland Bauerwartungsland Grünflächen Verkehrsflächen kontrollieren Sie mögliche Einschränkungen im Bereich der Bebauung (textlicher Bebauungsplan der Gemeinde)

8 Liegenschaften II Gibt es Rückstände bei den öffentlichen Abgaben oder der Grundsteuer? Auskünfte erteilen die Gemeinde bzw. die Bezirkshauptmannschaft Gibt es im Grundbuch Dienstbarkeiten oder andere Belastungen? offenkundige Dienstbarkeiten? Erkundigen Sie sich bei Nachbarn, ob Quellen etc. in der Nähe des Grundstücks bekannt sind oder bereits Probleme mit hohem Grundwasser etc. bestehen.

9 Grundstück mit Einfamilienhaus - was ist vor Abschluss zu beachten lassen Sie sich die Baubewilligung (= Bescheid) aushändigen und überprüfen Sie die Übereinstimmung mit dem tatsächlich gebauten Einfamilienhaus bestehen Sie auf die Übergabe der Unternehmerbestätigungen gem. 39 K-BO sowie der Benützungsbewilligung die Gemeinde hat die Möglichkeit nachträglich die Vorlage der Unternehmerbestätigungen zu verlangen

10 Wohnungseigentumsobjekte nach Abschluss und Durchführung des Kaufvertrages ist Erwerber Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wird vertreten durch die Hausverwaltung bei zwei Personen -> Eigentümerpartnerschaft bis 2002 konnten nur Ehegatten gemeinsam Wohnungseigentum erwerben seit 2002 können zwei natürliche Personen Wohnungseigentum begründen Wohnungseigentumsobjekt vs. sonstige allgemeine Teile der Liegenschaft

11 Wohnungseigentumsobjekt was ist vor dem Abschluss zu beachten prüfen Sie den Wohnungseigentumsvertrag enthält Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die zu übernehmen sind beinhaltet Regelungen, wie die Wohnung verwendet werden kann ausschließlich zu Wohnzwecken, allenfalls auch als Büro/Ordination etc. überzeugen Sie sich vom Bauzustand der Wohnanlage insbesondere bei Altbauwohnungen

12 Wohnungseigentumsobjekt II prüfen Sie, ob vom Verkäufer Veränderungen am Wohnungseigentumsobjekt vorgenommen wurden, die von den übrigen Eigentümern zu genehmigen gewesen wären (zb Errichtung eines Wintergartens) nehmen Sie Kontakt mit der Hausverwaltung auf Gibt es Betriebskostenrückstände? Sind Investitionen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft geplant? Wie hoch sind die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft?

13 Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung oder Verpfändung bewahrt den Rang im Grundbuch keine weiteren Dienstbarkeiten oder Lasten Ranganmerkungsgesuch des Verkäufers als Eigentümer Grundbuchsgericht erlässt Ranganmerkungsbeschluss gütig für 1 Jahr

14 was kann zusätzlich vereinbart werden Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch nur zwischen eingeschränktem Personenkreis (Ehegatten, Kinder) keine Belastung (Pfandrecht) oder Veräußerung des Grundstückes ohne Zustimmung Vorkaufsrecht vor Verkauf des Objekts muss es dem Begünstigten zum Erwerb angeboten werden

15 was kann zusätzlich vereinbart werden II Wohnungsgebrauchsrecht Recht in der Eigentumswohnung/bestimmten Räumlichkeiten eines Hauses zu wohnen nur Nutzungsrecht Fruchtgenussrecht (mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten) Recht die Eigentumswohnung/bestimmte Räumlichkeiten eines Hauses zu benutzen und Früchte daraus zu ziehen umfasst daher auch Vermietung/Verpachtung über ein einfaches Nutzungsrecht hinausgehend

16 Treuhandschaft bei Abwicklung des Kaufvertrages über Rechtsanwalt Statut der Rechtsanwaltskammer für Kärnten verpflichtend für alle Rechtsanwälte bei einem Kaufpreis von über ,00 Eröffnung eines eigenen Treuhandkontos Überweisungen nur an bestimmte, im Vorhinein festzulegende Begünstigte Abschluss einer Treuhandvereinbarung samt Kontoverfügungsauftrag Meldung der Treuhandschaft an die Rechtsanwaltskammer

17 Treuhandschaft II Auszahlung gemäß Vereinbarung, frühestens wenn sämtliche Voraussetzungen zur grundbücherlichen Eigentumseintragung vorliegen grundverkehrsbehördliche Genehmigung bzw. Negativbestätigung Ranganmerkungsbeschluss Lastenfreistellung treuhändiger Erlag der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr wenn Voraussetzungen nicht vorliegen: Rücküberweisung an Käufer oder besser nach Durchführung im Grundbuch Benachrichtigung von jeder Überweisung durch die Bank Vorteil: Haftpflichtversicherung, Sicherheit, Transparenz

18 Grunderwerbsteuer (GrESt) Solidarhaftung gem. Bundesabgabenordnung grds. geschuldet vom Käufer fällt bei Abschluss des Kaufvertrages an Eintragung im Grundbuch nicht Voraussetzung erfasst sowohl entgeltlichen als auch unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Abtretung im Wege von Übereignung, auch Gesellschafterwechsel bei GmbH etc.

19 GrESt II inländische Grundstücke Grund und Boden, Gebäude, Zuwachs und Zugehör Baurechte und Bauten auf fremden Grund (Superädifikat) nicht dazu zählt Inventar ABER: zu Gebäude zählt alles, was mit diesem verbunden ist Inventar im Kaufvertrag gesondert ausweisen und angemessen bewerten!

20 GrESt III Bemessungsgrundlage berechnet grds. vom Gegenwert Gegenwert ist zumeist der Kaufpreis kann auch der Zuschlag sein (Zwangsversteigerung) oder die Entschädigung (Enteignung) etc. hinzuzurechnen ist alles, was der Verkäufer erhält, um auf das Grundstück zu verzichten zb Übernahme eines Pfandrechtes auch, wenn von Dritter Seite gewährt unter bestimmten Umständen vom Einheitswert (bei landw. Grundstücken) oder vom Grundstückswert (gem. GrWV) Erwerb im Familienverband gem. 26a GGG (Ehegatten, Kinder, Schwiegerkinder etc.) unentgeltliche oder teilunentgeltliche Geschäfte Erbschaften

21 GrESt VI Steuersatz grds. 3,5% der Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Verträgen Stufentarif unentgeltliche Verträge für die ersten ,00 0,5 % für die nächsten ,00 2% darüber hinaus 3,5% Zusammenrechnung für alle unentgeltl. Erwerbsvorgänge der letzten fünf Jahre

22 GrESt VII Befreiungen ( 3 GrEStG) Bagatellgrenze bis 1.100,-- u. Abschreibung geringw. Trennstücke ( 13 LiegTG) Zusammenlegungs-/Flurbereinigungsverfahren behördlicher Eingriff (Enteignung) Erwerb durch Ehegatten od. eingetr. Partner wenn Wohnnutzfläche unter 150 m² und zur Befriedigung des gemeinsamen Wohnbedürfnisses Realteilung begünstigte Betriebsübergänge etc.

23 GrESt VIII Meldung ans Finanzamt Selbstberechnung durch den Vertragsverfasser Abgabenerklärung Zahlung in Raten bei unentgeltl. Verträgen im Familienverband Voraussetzung ist eine Abgabenerklärung! fünf gleiche Jahresbeträge

24 Immobilienertragsteuer (ImmoESt) geschuldet vom Verkäufer seit Unterscheidung Alt-Grundstück (Anschaffung vor dem ) pauschale Berechnung möglich 4,2% des Kaufpreises Neu-Grundstücke

25 ImmoESt II erfasst nur entgeltliche Verträge besteuert wird der Gewinn Befreiungen Hauptwohnsitz seit Anschaffung für zumindest 2 Jahre durchgehend in den letzten 10 Jahren für zumindest 5 Jahre ACHTUNG: Hauptwohnsitz muss bei Übergabe aufgegeben werden! Herstellerbefreiung ACHTUNG: Grund und Boden bleibt steuerpflichtig wesentlich ist das Bauherrenrisiko (ACHTUNG bei Pauschalpreisen!)

26 ImmoEst III Befreiungen Teil 2 Enteignung Tauschvorgänge im Rahmen von Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Baulandumlegungsverfahren Steuersatz 30% des Verkaufsgewinnes Kaufpreis abzgl. Anschaffungskosten (urspr. bezahlter Kaufpreis, Vertragserrichtungskosten, Steuern, Vermessungs- und Aufschließungskosten etc.) Meldung zwingend gleichzeitig mit Grunderwerbsteuer

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RA Dr. Bernhard Fink Bahnhofstraße 5, 9020 Klagenfurt Tel: , Internet:

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit. Checkliste Kaufvertrag Einfamilienhaus Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn

Mehr

I. Zivilrechtliche Grundlagen

I. Zivilrechtliche Grundlagen 13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.

Mehr

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung

Immobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage

Mehr

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH FRAGENLISTE - GRUNDBUCH 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was bedeutet folgende Aussage?

Mehr

7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften

7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften 7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften Raiffeisenregionalbank Schwaz am 19.05.2016 ImmoEst Seit 01.04.2012 Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung

Mehr

2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE

2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE 2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE 19. Jahrhundert Eigentumsverhältnisse aller Grundbesitzer erhoben und Einteilung in Katastralgemeinden Aufzeichnungen Grundlage zur Einführung des Einheitswertes 2.1. Grundbuch

Mehr

CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF

CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF 1/5 CHECKLISTE FÜR DEN HAUSKAUF Ein kleiner Leitfaden mit den wichtigsten Informationen Wenn es sich bei Ihrem Wunschhaus um ein älteres Haus handelt, sollten Sie sich besonders mit den erforderlichen

Mehr

IMMOBILIEN & STEUERN EIN KOMPLEXES THEMA? Seite 1

IMMOBILIEN & STEUERN EIN KOMPLEXES THEMA? Seite 1 IMMOBILIEN & STEUERN EIN KOMPLEXES THEMA? 22.09.2016 Seite 1 IMMOBILIEN & STEUERN EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN VERMIETUNG IMMOBILIEN (VORSORGEWOHNUNG) BEISPIEL 22.09.2016 Seite 2 EIGENNUTZUNG IMMOBILIEN 22.09.2016

Mehr

Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill

Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill Überblick Unterschiede zwischen Vererben und Verschenken Berufungsgründe für Erbrecht Liegenschaftsübergabe

Mehr

Begriff Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrags

Begriff Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrags Liegenschaftskauf 8.1.3 8.1.2 Begriff Kaufvertrag Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem anderen überlassen. Der Verkäufer verpflichtet sich also zur Übergabe und Übereignung

Mehr

A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K )

A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K ) A N G A B E N D E S V E R K Ä U F E R S Z U R I M M O B I L I E N B E S T E U E R U N G ( B E B A U T E S G R U N D S T Ü C K ) Allgemeine Angaben Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.:

Mehr

I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten?

I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten? Seminar: Rechtliche Anforderungen beim Immobilienerwerb: I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten? Was ist der Erwerb einer Immobilie? Wie erwirbt man eine

Mehr

Grunderwerbsteuer neu ab

Grunderwerbsteuer neu ab Grunderwerbsteuer neu ab 1.1.2016 Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von Grundstücken im Inland und knüpft bereits an das Verpflichtungsgeschäft, nicht erst an die Eintragung ins Grundbuch an. Der

Mehr

1. Vorarlberger Immobilien-Tag. Herzlich Willkommen. zum Impulsvortrag. Schenkung von Immobilien. Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz

1. Vorarlberger Immobilien-Tag. Herzlich Willkommen. zum Impulsvortrag. Schenkung von Immobilien. Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz 1. Vorarlberger Immobilien-Tag Herzlich Willkommen zum Impulsvortrag Schenkung von Immobilien Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz akad. gepr. Immobilienfachberater Rankweil, am 03.10.2014

Mehr

- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu

- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERÄUßERUNGEN - GRUNDKONZEPT Mag. Christoph Schlager, BMF Konzept: - Spekulationstatbestand entfällt - alle Grundstückveräußerungen erfassen - Gewinn mit 25% besteuert - ähnlich wie

Mehr

Kosten für den Ersteher

Kosten für den Ersteher Kosten für den Ersteher Die Kosten des Versteigerungsverfahrens trägt der Schuldner, bzw. wird vom Erlös abgezogen. Der Ersteher muß diese Kosten nicht tragen. Übernehmen muß der Erwerber die Zuschlagsgebühr

Mehr

5 Ob 232/15a. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

5 Ob 232/15a. gefasst: Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 5 Ob 232/15a Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Höllwerth, die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi als

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentumsvertrag

Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentumsvertrag Was ist Wohnungseigentum? Wohnungseigentum ist das der Miteigentümerin/dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung,

Mehr

Einfamilienhaus mit Ferienapartment in 6305 Itter

Einfamilienhaus mit Ferienapartment in 6305 Itter Einfamilienhaus mit Ferienapartment in 6305 Itter Das Grundstück mit Haus liegt in einem Wohngebiet, in des Skiliftes. Man könnte auch noch eine Vergrößerung es Hauses oder einen Zubau mit Doppelgarage

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Grunderwerbsteuer bis

Grunderwerbsteuer bis Grunderwerbsteuer bis 31.12.2015 Durch die Steuerreform 2015/16 kam es auch zu Änderungen im Bereich des Grunderwerbsteuergesetztes. Das vorliegende Infoblatt behandelt die Gesetzeslage bis 31.12.2015.

Mehr

WAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN?

WAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN? WAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN? HYPO OBERÖSTERREICH 18. Oktober 2012 RECHTSANWALT ALEXANDER HASCH www.hasch.eu A-1010 Wien, Zelinkagasse 10 Tel. +43/1/532 12 70 BA CA, BLZ 12000, Kto. 05222 102 500

Mehr

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz. Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz. Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt 2 1 altes vs. provisorisches Grundbuch Grundbuch vor Einführung des neuen Sachenrechtes 1923 ( altes Grundbuch)

Mehr

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde Lehrveranstaltung Vertiefung Zivilrecht Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung Abschluss: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Einführung

Mehr

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige

Mehr

Schenken und Vererben von Liegenschaften. Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Schenken und Vererben von Liegenschaften. Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz Schenken und Vererben von Liegenschaften Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz Übertragungsarten Pflegekostenregress Motive ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten Steuern

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum 1.1.2017 auf 6,5 Prozent Foto: jogys - Fotolia.com Grundstücke sind teuer und jetzt will auch noch das Finanzamt kräftig von Ihrem Kauf profitieren: mit der Grunderwerbsteuer.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 21 GZ. RV/0513-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.S., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Der Kauf von Immobilien

Der Kauf von Immobilien Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge

Mehr

CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG

CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG 1/7 CHECKLISTE FÜR DEN KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG Eine kleine Übersicht mit den wichtigsten Informationen Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie rein rechtlich allerdings nicht direkt eine Wohnung, sondern

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) I. Nebenkosten bei Kaufverträge 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)...1% 3. Kosten

Mehr

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz,

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, Sonderrechte an Immobilien MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, 23.11.2005 Superädifikat Zivilrechtliche Regelungen Selbständige Bauwerke, die auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht

Mehr

Uni aktiv-plus Rechtsanwalt Dr. Friedrich Lorenz Externer Lektor am Institut für Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt

Uni aktiv-plus Rechtsanwalt Dr. Friedrich Lorenz Externer Lektor am Institut für Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt Uni aktiv-plus 2016 Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz Rechtsanwalt Dr. Friedrich Lorenz Externer Lektor am Institut für Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt 1 Zur Person Rechtsanwalt in 2500 Baden

Mehr

INFORMATION. zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG

INFORMATION. zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG INFORMATION zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG Sehr geehrte Damen und Herren! Sie beabsichtigen den Erwerb eines Wohnungseigentumsobjektes, welches gemäß dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Mehr

Übertragung privater Liegenschaften

Übertragung privater Liegenschaften Übertragung privater Liegenschaften Erben und Schenken ohne Steuer geht das? Notar Dr. Hansjörg Brunner Notar Dr. Hansjörg Brunner Vererben oder Schenken? Vermögenserhalt in der Familie Vorsorgevollmacht

Mehr

Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab

Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 Mag. Matthias Ofner, BMF Neuerungen GrESt ab 1.1.2016 StRefG 2015/2016 und AbgÄG 2015 Bemessungsgrundlage

Mehr

a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M.

a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. Steuerreform 2015/2016 Änderungen bei der Grundstücksbesteuerung a.prof. DDr. Hermann Peyerl, LL.M. Hermann Peyerl Überblick Grunderwerbsteuer Immobilienertragsteuer Absetzung für Abnutzung Zusammenfassendes

Mehr

NEU AB 1.1.2016 GRUNDERWERBSTEUER IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL.

NEU AB 1.1.2016 GRUNDERWERBSTEUER IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. GRUNDERWERBSTEUER NEU AB 1.1.2016 Werden Übertragungen von Immobilien teurer? Alle Infos und Antworten auf die wichtigsten Fragen Die Steuerreform 2015/16 bringt mit Jahreswechsel

Mehr

Inhaltsverzeichnis Das Verzeichnis der Liegenschaftsgruppen (Gruppenverzeichnis)

Inhaltsverzeichnis Das Verzeichnis der Liegenschaftsgruppen (Gruppenverzeichnis) Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Allgemeines... 1 1.1. Grundbuch... 1 1.2. Kataster... 3 1.2.1. Grundsteuerkataster (Franziszeischer Kataster)... 3 1.2.2. Grenzkataster...

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002

INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 Mit 1. Juli 2002 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuheiten im Wohnungseigentumsgesetz im Überblick: Die Eigentümerpartnerschaft

Mehr

Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen

Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen Kapitel 1 Überblick über die ImmoESt und die aktuellen Änderungen 1.1 System der Besteuerung Seit der Einführung der ImmoESt im Jahr 2012

Mehr

Erbschaft und Schenkung

Erbschaft und Schenkung Steuerliche Wertermittlungen Grundvermögen Erbschaft und Schenkung Stand Juli 2016 Gliederung Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetztes der gemeine Wert Definition der Grundstücksarten für das Bewertungsverfahren

Mehr

Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen!

Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen! Endlich frei sein. Und sich dabei frei fühlen! DAS ERBBAURECHT Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Eigentum am Grundstück und Eigentum am Bauwerk

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf)

Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Gebäudeabschreibung Verlängerung Instandsetzungszehntel Erhöhung Immobilienertragsteuer Anhebung Grunderwerbsteuer Bisher: je nach Nutzungsart der Gebäude

Mehr

STEUERN 2013 steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen ab

STEUERN 2013 steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen ab STEUERN 2013 steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen ab 1.4.2012 Immobilien Steuer neue Rechtslage (ab 1.4.2012) Sondersteuersatz von 25% für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen Spekulationsfrist

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Felix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005

Felix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005 Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum

Mehr

Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu

Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu Christa Lattner, BMF Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuer Neu Regierungsvorlage 16.6.2015 Überblick Neuerungen Erweiterung der GrESt-Tatbestände bei Anteilsvereinigungen und Anteilsübergängen Bemessungsgrundlage:

Mehr

Vorbereitung 9. Einheit

Vorbereitung 9. Einheit Vorbereitung 9. Einheit Randziffern: 347-361, 461-471 Themenkreise:» Soll- und Ist-Besteuerung» Erhebung» Haftung» USt im Binnenmarkt» Grunderwerbsteuer 1 Soll- und Ist-Besteuerung ( 17 und 19) Soll-Besteuerung

Mehr

Grundlegende Informationen zum LIEGENSCHAFTSKAUFVERTRAG. insbesondere zum Kauf bzw. Verkauf von Häusern Eigentumswohnungen und Grundstücken

Grundlegende Informationen zum LIEGENSCHAFTSKAUFVERTRAG. insbesondere zum Kauf bzw. Verkauf von Häusern Eigentumswohnungen und Grundstücken DR. ROBERT AFLENZER RECHTSANWALT VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN A-4050 Traun Neubauerstraße 14/1 Telefon: +43 7229 / 21110 Fax: +43 7229 / 21823 Home: www.raaflenzer.at e-mail: office@raaflenzer.at Grundlegende

Mehr

6. Eintragungsarten Grundbücherliche Eintragungsarten Einverleibung Vormerkungen

6. Eintragungsarten Grundbücherliche Eintragungsarten Einverleibung Vormerkungen 6. Eintragungsarten 6.1. Grundbücherliche Eintragungsarten 6.1.1. Einverleibung Unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen Intabulationen oder Extabulationen, die ohne weitere Rechtfertigung oder 6.1.2.

Mehr

BMF VI/5 (VI/5) 22. Februar 2007 BMF /0201-VI/5/2006

BMF VI/5 (VI/5) 22. Februar 2007 BMF /0201-VI/5/2006 BMF VI/5 (VI/5) 22. Februar 2007 BMF-010206/0201-VI/5/2006 An Bundesministerium für Finanzen Steuer- und Zollkoordination Finanzämter Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Großbetriebsprüfungen unabhängigen

Mehr

Die neue Immobiliensteuer

Die neue Immobiliensteuer Die neue Immobiliensteuer Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 22. Mai 2012 Einleitung * 1. Stabilitätsgesetz 2012: Veröffentlichung in BGBl I 2012/22 Regelungen sind ab 1.4.2012 in Kraft getreten * Altfälle

Mehr

Änderungen durch die Steuerreform per

Änderungen durch die Steuerreform per Änderungen durch die Steuerreform per 1.1.2016 Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 kommt es zu weitreichenden Änderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer. Wert der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Nebenkostenübersicht Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder empfohlene Geschäftsbedingungen nach 10 IMV 1996. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung

Mehr

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers. Überblick. Einführung des Neuen Grundbuches

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers. Überblick. Einführung des Neuen Grundbuches Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers Überblick Einführung des Neuen Grundbuches Was ist unter Neuem Grundbuch zu verstehen? Geschichte des Grundbuchs (altes/neues Grundbuch) Stand der

Mehr

Public Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht

Public Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht www.pwc.at 8. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda Auswirkungen des Sparpakets 2012 auf KöR: 1.) Umsatzsteuer: Vermietung und Vorsteuerabzug 2.) KöSt: Immobilienertragssteuer Slide 2 Änderungen bei der

Mehr

Neue Grundstücksbesteuerung Grundkonzept und Änderungen durch das AbgÄG 2012 (RV)

Neue Grundstücksbesteuerung Grundkonzept und Änderungen durch das AbgÄG 2012 (RV) Steuerwissenschaften und Steuerpraxis Neue Grundstücksbesteuerung Grundkonzept und Änderungen durch das AbgÄG 2012 (RV) Universität Dr. Andrei Bodis, BMF Neue Grundstücksbesteuerung Übersicht a) Grundkonzept

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts

Mehr

Die neue Immobiliensteuer

Die neue Immobiliensteuer Die neue Immobiliensteuer Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz 11.6.2013 Einleitung * 1. Stabilitätsgesetz 2012: Regelungen sind ab 1.4.2012 in Kraft getreten Abgabenänderungsgesetz 2012: Meist rückwirkend

Mehr

Checkliste landwirtschaftliche Übergabe

Checkliste landwirtschaftliche Übergabe Checkliste landwirtschaftliche Übergabe Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgespräches und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn

Mehr

Checkliste für den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich!

Checkliste für den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich! Checkliste für den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich! Die Eigentumswohnung stellt eine interessante Alternative zum Einfamilienhaus dar. Dabei kaufen Sie rein rechtlich allerdings nicht direkt

Mehr

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer

Mehr

Info für S T E U E R Z A H L E R

Info für S T E U E R Z A H L E R Info für S T E U E R Z A H L E R Wien, Juli 2015 GRUNDERWERBSTEUER UND IMMOBILIEN Unter Bezugnahme auf unsere Infos von März und Mai 2015 wollen wir Sie nunmehr, nach Beschluss der Steuerreform 2015/2016

Mehr

Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( )

Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( ) Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( 1204 1259) I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 1. Einigung 2 2. Übergabe oder ein

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20 4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER

Mehr

Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!

Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen! Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen! Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher

Mehr

Sonderinfo März 2012. 1 Übersicht Immobilienertragsteuer. Immobilienbesteuerung NEU ab 1. April 2012. Inhaltsverzeichnis. 1.

Sonderinfo März 2012. 1 Übersicht Immobilienertragsteuer. Immobilienbesteuerung NEU ab 1. April 2012. Inhaltsverzeichnis. 1. Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind!

----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind! ----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER ----- ----- WOHNUNGSEIGENTUMSOBJEKTE? ----- ----- NUTZWERTGUTACHTEN ----- Befundaufnahme - Konsenserhebung/Akteneinsicht - grundbücherliche Erhebung - Besichtigung vor

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/0510-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1100 Wien, Buchengasse

Mehr

Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03.

Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03. Besteuerung der vermieteten Immobilie, vom Zeitpunkt des Erwerbs bis hin zur Veräußerung bzw. Übertragung auf die nächste Generation (03. August 2010) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich

Mehr

Steuerreform 2015 Handlungsbedarf?

Steuerreform 2015 Handlungsbedarf? Steuerreform 2015 Handlungsbedarf? Rechtsanwalt Dr. Bernhard Huber, LLM 4020 Linz, Schillerstrasse 12 Tel. 0732 / 65 69 69 E-mail b.huber@hep.co.at Linz, im April 2015 Eckpunkte der Steuerreform (Auswahl)

Mehr

Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West

Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West 10. November 2016 Gemeindesaal Hallbergmoos Inhalt der Veranstaltung 1. Bebauungsplanverfahren und Erschließung 2. Grundstücke 3. Maß der baulichen

Mehr

Impulsreferat zur Immobilienertragbesteuerung mit Schwerpunkt im Insolvenzbereich

Impulsreferat zur Immobilienertragbesteuerung mit Schwerpunkt im Insolvenzbereich Impulsreferat zur Immobilienertragbesteuerung mit Schwerpunkt im Insolvenzbereich Dr. Karl Wagner Wagner Rechtsanwälte GmbH Donnerstag, 31. Jänner 2013 Landesgericht Ried im Innkreis Bisherige Rechtslage:

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt 1. Frage (Leitentscheidung BGH vom 26.11.1999, NJW 2000, 805 ff.) I. E gegen H auf Bewilligung

Mehr

a) Erwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde

a) Erwerb der Liegenschaften durch die Gemeinde Steuerliche Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Gewerbegebietes durch die Gemeinde Mag. Dr. Helmut Schuchter/Mag. Christian Braito (kommunalwerkstatt.at) Die Gemeinde beabsichtigt die Schaffung eines

Mehr

Der Immobilienkauf Finanzierung

Der Immobilienkauf Finanzierung Der Immobilienkauf Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten

Mehr

Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2

Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2 Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2 Schenkung/ Übergabe Unterschied Schenkung = ohne Gegenleistung Übergabe = mit Gegenleistungen 3 Übergabe

Mehr

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche

Mehr

Die optimale Immobilienfinanzierung

Die optimale Immobilienfinanzierung Haufe Ratgeber plus Die optimale Immobilienfinanzierung von Eike Schulze, Anette Stein 4. Auflage 2007 Die optimale Immobilienfinanzierung Schulze / Stein schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/0305-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Dezember

Mehr

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5

Inhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5 Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

Risiken und Haftungen beim Kauf von Immobilien. RA Dr. Johannes Fuchs Investorakademie Webinar 15.10.2013

Risiken und Haftungen beim Kauf von Immobilien. RA Dr. Johannes Fuchs Investorakademie Webinar 15.10.2013 Risiken und Haftungen beim Kauf von Immobilien RA Dr. Johannes Fuchs Investorakademie Webinar 15.10.2013 Überblick Augen auf, Kauf ist Kauf! Prüfen Sie vorher: Rechtliche Fragen Technische Fragen Kaufmännische

Mehr

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf aus rechtlicher Sicht DR. MARKUS SIKORA NOTAR IN MÜNCHEN

Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf aus rechtlicher Sicht DR. MARKUS SIKORA NOTAR IN MÜNCHEN Chancen und Risiken beim privaten Immobilienverkauf aus rechtlicher Sicht DR. MARKUS SIKORA NOTAR IN MÜNCHEN Themen - 1 Wann bin ich an den Vertrag gebunden? Was ist mitverkauft? Was ist eine Finanzierungsgrundschuld?

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage Kapitel Erläuterungen (der Regierungsvorlage Anm. der Autoren) der Wohnrechtsnovelle

Vorwort zur 2. Auflage Kapitel Erläuterungen (der Regierungsvorlage Anm. der Autoren) der Wohnrechtsnovelle Vorwort zur 2. Auflage... 5 1. Kapitel Erläuterungen (der Regierungsvorlage Anm. der Autoren) der Wohnrechtsnovelle 2006...15 Erläuterungen Allgemeiner Teil... 17 Textgegenüberstellung WEG 2002 / Wohnrechtsnovelle

Mehr

Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein?

Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein? Was sollte in einem Immobilienkaufvertrag geregelt sein? Auf welche vertraglichen Regelungen Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung achten sollten Objekte und Vertragspartner Objekt: Neubau oder

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G K A U F V E R T R A G abgeschlossen am unten angesetzten Tag zwischen HABIOLA Gerasdorf Liegenschaftsverwertungs GmbH FN 262196h Lobmeyergasse 5-7/90 1160 Wien im Folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits

Mehr

Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung

Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung Kapitel 1 Einführung in die Immobilienbesteuerung 1.1 Sachliche Abgrenzung Hinter dem Begriff Immobilienbesteuerung verstecken sich verschiedenste Steuern,

Mehr