Steuerreform 2015 Handlungsbedarf?
|
|
- Elke Hofmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerreform 2015 Handlungsbedarf? Rechtsanwalt Dr. Bernhard Huber, LLM 4020 Linz, Schillerstrasse 12 Tel / b.huber@hep.co.at Linz, im April 2015
2 Eckpunkte der Steuerreform (Auswahl)
3 Änderung des ESt-Tarifes Steuertarif bis Steuertarif ab über bis Steuersatz über bis Steuersatz % % ,5% % ,21% % % % % Mio. 50% 1 Mio. 55%
4 Änderung des ESt-Tarifes Bruttoeinkommen Grenzsteuersatz bis Ende 2015 Durchschnitt bei Grenzwert Grenzsteuersatz ab 2016 Durchschnitt bei Grenzwert bis ,5% 14,19% 25% 9,72% bis ,5% 20,44% 35% 16,8% bis ,21% 24,81% 35% 20,32% bis ,21% 33,71% 42% 30,8% bis % 39,14% 48% 36,53% bis 1 Million 50% 49,02% 50% 48,79% Über 1 Million 50% 55%
5 Erhöhung KEST 25% auf 27,5% bei Ausschüttung aller Gewinne daher insgesamt (KÖSt + KESt) 45,625% statt bisher 43,75% Betrifft u.a.: GmbH-Gewinnausschüttungen Zuwendungen von Privatstiftungen Ausnahme: Sparbücher und Bankkonten Rechtliche Zulässigkeit: 2/3 Mehrheit im Parlament notwendig!
6 Ergebnis GmbH s und andere Kapitalgesellschaften verlieren im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ihre steuerliche Attraktivität Dennoch: Aus zivilrechtlicher Sicht ist grundsätzlich GmbH die zu bevorzugende Rechtsform (Haftungsbegrenzung)
7 Mögliche Maßnahmen Erhöhung Geschäftsführungsgehälter für geschäftsführende Gesellschafter Grenze: etwa brutto ,00 bei GSVG bzw ,00 bei ASVG Gewinnausschüttungen bzw. Zuwendungen von PS noch 2015 fließen lassen, soweit möglich Kapitalherabsetzung? Vorverlegung Bilanzstichtag?
8 Achtung: Nicht nur Steuerrecht, sondern auch zivilrechtliche Auswirkungen beachten!
9 Sonstige Änderungen Verschlechterung bei Mitunternehmerschaft (KG, Stille Gesellschaften): Verluste, die die Einlage übersteigen, nur mehr mit späteren Gewinnen verrechenbar, nicht mehr mit sonstigen Einkünften des Gesellschafters Ausnahme: Haftungserklärung
10 Sonstige Änderungen Sachbezug bei Privatnutzung von Firmen-KFZ: Bisher: 1,5% von Anschaffungskosten, max. 720,00 mtl. Neu: 2%, max. 960,00 bei Fahrzeugen mit CO² Ausstoß über 120g/km Entfall Sachbezug bei Firmenfahrzeugen mit Elektromotoren (Ersparnis nicht unerheblich)
11 Maßnahmen Elektro-Auto statt Benzin- oder Dieselfahrzeug Fahrtenbuch führen Reduktion des Sachbezuges auf die Hälfte, wenn nicht mehr als 500km mtl. privat Privatfahrzeug, Abrechnung mit KM-Geld
12 Änderungen bei ImmoESt Erhöhung von 25% auf 30% Wegfall des Inflationsabschlages von 2% pa Auswirkung auf Altgrundstücke (Erwerb vor dem ): Erhöhung von 3,5% auf 4,2% bzw. bei zwischenzeitiger Umwidmung von 15% auf 18% Wenn möglich, geplante Grundstücksveräußerungen auf 2015 vorziehen
13 Übergabe von Liegenschaften in Familienverbund Bisher: Bei Übertragung (Verkauf oder Schenkung) an begünstigten Personenkreis: Ehegatten eingetragene Partner Lebensgefährten (bei gemeinsamen Hauptwohnsitz) Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder, Schwiegerkinder 2% vom 3-facher EW (bei Land-und forstwirtschaftl. Grundstücken: 1-facher EW)
14 Übergabe von Liegenschaften in Familienverbund Eintragungsgebühr Grundbuch: 1,1% Bemessungsgrundlage: 3-facher EW bei begünstigter Personengruppe
15 GmbH Begünstigte Bemessungsgrundlage (3-facher EW) auch bei Anteilsvereinigung in einer Hand Steuersatz allerdings 3,5% Eintragungsgebühr Grundbuch: 1,1% vom 3-fachen EW
16 Übergabe von Liegenschaften in Familienverbund Neue Rechtslage ab : Bemessungsgrundlage: Anstatt EW nunmehr Verkehrswert Tarif: Verkehrswert in EUR Steuer ,00 0,5% , ,00 2% Über ,00 3,5%
17 Berechnungsbeispiel 1 Eigentumswohnung, EW ,00, Verkehrswert ,00 Bisher: 2% von ,00 = 900,00 Ab 2016: 0,5% von ,00 = 500,00
18 Berechnungsbeispiel 2 EW ,00, Verkehrswert ,00 Bisher: 2% von ,00 = 3.000,00 Ab 2016: 0,5% aus ,00 = 1.250,00 2% aus ,00 = 3.000,00 3,5% aus ,00 = 3.500,00 Summe: 7.750,00
19 Eintragungsgebühr? Unklar, ob auch die Eintragungsgebühr erhöht werden wird Wenn auch Bemessungsgrundlage auf Verkehrswert umgestellt wird, dann nochmalige Verteuerung Unklar auch, ob Erhöhung bei Anteilsvereinigung in einer Hand (bei GmbHs)
20 Fruchtgenuss bzw. Wohnrecht? Derzeit: Begünstigter Tarif unabhängig von entgeltlicher oder unentgeltlicher oder gemischter Übertragung 2016: Unklar, ob (wie früher) Übertragung gegen Vorbehalt Fruchtgenuss entgeltliche Übertragung ist (wenn Bewertung Fruchtgenuss > 3facher EW)
21 Maßnahmen Gesetzesentwürfe beobachten, um obige Unklarheiten aufzuklären Übergaben im Familienverbund allenfalls auf 2015 vorziehen Übergabe gegen Fruchtgenuss oder Wohnungsgebrauchsrecht Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Übergeber
22 Betriebsnachfolge Bei Übergabe von Betrieben mit Liegenschaften ab dem 55. LJ (oder vorheriger Arbeitsunfähigkeit) an begünstigten Personenkreis: Bisher: Freibetrag von der GrESt: ,00 bei Bemessungsgrundlage 3-facher EW, darüberhinaus 2% Ab 2016: Freibetrag ,00 (vom Verkehrswert), darüberhinaus 3,5%
23 Privatstiftungen Anhebung KESt für Zuwendung an Begünstigte von 25% auf 27,5% Ansonsten keine Verschlechterungen
24 Vielen Dank!
Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf)
Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Gebäudeabschreibung Verlängerung Instandsetzungszehntel Erhöhung Immobilienertragsteuer Anhebung Grunderwerbsteuer Bisher: je nach Nutzungsart der Gebäude
MehrG E M E I N D E B U N D - S E R V I C E. Hotline-Info 2/2014
G E M E I N D E B U N D - S E R V I C E An alle Mitgliedsgemeinden in Oberösterreich 8. Juli 2014 Hotline-Info 2/2014 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau
MehrEIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer
MehrImmobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung
Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage
MehrInfo für S T E U E R Z A H L E R
Info für S T E U E R Z A H L E R Wien, März 2015 STEUERREFORM 2015/2016 Ausgerechnet an einem Freitag, den 13. hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform
MehrSteuerreform 2015 NEWS
Steuerreform 2015 NEWS Ausgerechnet an einem Freitag, dem 13., hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform 2015/2016 präsentiert. Am 17.03.2015 wurden
MehrSteuerreform 2015/2016
Steuerreform 2015/2016 Wird Vererben und Verschenken teurer? SENaktiv 2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Krapf 1 Entlastung der Einkommen: Steuerreform 2015/2016 Gegenfinanzierung durch neue Steuern, insbesondere
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... Autorenverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... Autorenverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Seite III XI XV XIX Rechtsformwahl und Steueroptimierung bei Familienunternehmen
MehrG & W. Das Wichtigste im Überblick
SONDERKLIENTEN INFO März 2015 Ausgabe 1 Das Wichtigste im Überblick 1 1.1 1.2 1.3 Steuerreform Das neue Tarifmodell Standortpaket Gegenfinanzierung
MehrSchenken und Vererben von Liegenschaften. Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz
Schenken und Vererben von Liegenschaften Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz Übertragungsarten Pflegekostenregress Motive ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten Steuern
MehrÄnderung des Grunderwerbsteuergesetzes ab 1.6.2014
Seite 1 Dokument 1 von 1 wohnrechtliche blätter wobl 2014, 134 Heft 5 v. 01.05.2014 Aufsätze Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes ab 1.6.2014 RA Dr. Daniel Varro Wien A. Hintergrund der Neuregelung B.
MehrSparen Sie mit der Volkswagen Modellpalette.
Bei Volkswagen ist weniger mehr. Mehr Ersparnis für Sie. VW Modelle bis 130 g/km CO 2 Sparen Sie mit der Volkswagen Modellpalette. Die Steuerreform ist per 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Auch Dienstwagennutzer
MehrRegistrierkassenpflicht und Steuerreform Auswirkungen auf die Fahrschule
Registrierkassenpflicht und Steuerreform Auswirkungen auf die Fahrschule Schladming, 9. Oktober 2015 I. Registrierkassenpflicht (ab 1. Jänner 2016) 131 b (1) BAO NEU Betriebe haben ALLE Bareinnahmen zum
MehrErster UÜ berblick u ber die Steuerreform 2016
.Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Erster Überblick über die Steuerreform 2016 Voraussichtliche Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer
Mehr1. Vorarlberger Immobilien-Tag. Herzlich Willkommen. zum Impulsvortrag. Schenkung von Immobilien. Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz
1. Vorarlberger Immobilien-Tag Herzlich Willkommen zum Impulsvortrag Schenkung von Immobilien Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz akad. gepr. Immobilienfachberater Rankweil, am 03.10.2014
MehrSteuerreform 2015. Prof. Mag. Walter Stingl. STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung
Steuerreform 2015 Prof. Mag. Walter Stingl STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung Änderungen Einkommensteuer Abschreibung von Gebäuden Sanierungsaufwand Immo-ESt Themenüberblick Änderungen Grunderwerbsteuer
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Steuerliche / Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Dr. Elisabeth Günther, CFP, EFA, Head of WA Tax, Foundations & Estate Planning Wien, 05. Mai 2015 Ausgangssituation Überblick 46.000
MehrKAPITEL I Grundlegende Überlegungen zur Schenkung... 17 Vermögen besitzen Verantwortung tragen... 18
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 KAPITEL I Grundlegende Überlegungen zur Schenkung... 17 Vermögen besitzen Verantwortung tragen... 18 Vermögensübergabe zu Lebzeiten oder
Mehr- GRUNDKONZEPT PRIVATE. Konzept: Grundtatbestand - 30 EStG neu
PRIVATE GRUNDSTÜCKSVERÄUßERUNGEN - GRUNDKONZEPT Mag. Christoph Schlager, BMF Konzept: - Spekulationstatbestand entfällt - alle Grundstückveräußerungen erfassen - Gewinn mit 25% besteuert - ähnlich wie
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich
MehrAuswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge
Auswirkungen der Steuerreform auf die Unternehmensnachfolge Dr. Verena Trenkwalder KPMG Alpen-Treuhand GmbH Linz, 3. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsformvergleich 2. Grunderwerbsteuer 3. Einlagenrückzahlung
MehrFAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?
FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015 Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung?
MehrWAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN?
WAS IST VOR JAHRESENDE NOCH ZU TUN? HYPO OBERÖSTERREICH 18. Oktober 2012 RECHTSANWALT ALEXANDER HASCH www.hasch.eu A-1010 Wien, Zelinkagasse 10 Tel. +43/1/532 12 70 BA CA, BLZ 12000, Kto. 05222 102 500
Mehr7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften
7 goldene Regeln beim Schenken, Vererben und Verkaufen von betrieblichen und privaten Liegenschaften Raiffeisenregionalbank Schwaz am 19.05.2016 ImmoEst Seit 01.04.2012 Einkommensteuerpflicht bei Veräußerung
MehrSteuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen?
Newsletter Immobilienrecht Issue 2 2015 Steuerreform 2015 Handlungsbedarf bei geplanten Immobilientransaktionen? Nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei einer unentgeltlichen Übertragung von Immobilien
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrWer heuer noch sein Grundstück verschenken sollte
swk_2015_h32.fm Seite 1440 Mittwoch, 4. November 2015 1:47 13 Steueroptimierung Wer heuer noch sein Grundstück verschenken sollte Tagesfragen: Grunderwerbsteuern Schwerpunkt werden Steuerreform massiv
Mehrmailingleitner austria
SEITE 1 / 7 MÄRZ 2015 Sehr geehrte Klienten, auf Basis der bisher verfügbaren Informationen wird die voraussichtlich folgende Änderungen bringen: 1 Änderungen des Einkommensteuertarifes Nachfolgend sehen
Mehr= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)
2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK
MehrSteuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe
Steuerliche Gestaltung der Betriebsübergabe Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. Regnery Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner mbb Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel.
MehrGrunderwerbsteuer: Die ist seit 1. Juni neu
Steuerinfos Anneliese Proissl/TPA 02.06.2014, 16:00 Uhr Grunderwerbsteuer: Die ist seit 1. Juni neu Was man bei entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen innerhalb und außerhalb der Familie beachten
MehrSteuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt
Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes
MehrHerzlich Willkommen! Erfolgreiche Unternehmensübergabe 2005
Herzlich Willkommen! Steuerliche Behandlung und steueroptimale Gestaltung der Unternehmensübergabe Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmenserwerb von Todes wegen Unternehmensschenkung Schenkung unter
MehrCHECKLISTE ZUR ABFUHR DER IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1
CHECKLISTE ZUR ABFUHR DER IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1 HINWEIS: Unterschied zur Rechtslage für Veräußerungen vor 2016 - Höhere Steuersätze und kein Inflationsabschlag mehr 1) Allgemeine Angaben a) Persönliche
MehrPrivate Grundstücksveräußerungen in der ESt
Appell Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Schenkenstraße 4/6. Stock, 1010 Wien Mag. Klaus Fritsch Private Grundstücksveräußerungen in der ESt 1 Inhaltsverzeichnis 1. Steuersystem vor BBG 2011
MehrErbschaftsteuerreform und Veräußerungsgewinnbesteuerung Ausblick und Handlungsalternativen
Erbschaftsteuerreform und Veräußerungsgewinnbesteuerung Ausblick und Handlungsalternativen Dr. Robert Wenninger Rechtsanwalt / Steuerberater Theatinerstr. 8 80333 München Tel.: 089/21 11 47-0 www.weidinger-collegen.de
MehrErbschaftsteuer-Reform 2008/2009
Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Im schlimmsten Fall Das neue Erbschaftssteuerrecht Dipl.-Kffr. Eszter Hermesmeier Steuerberaterin Gliederung 1. Wesen der Erbschaftsteuer Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche
MehrSTEUERREFORM 2015 AUSWIRKUNGEN AUF DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT. Mag. Markus RAML Mag. Stefanie STEINER LINZ,
STEUERREFORM 2015 AUSWIRKUNGEN AUF DIE IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML Mag. Stefanie STEINER LINZ, 3.6.2015 STEUERREFORM 2015 Grundlage: Begutachtungsentwurf vom 19.5.2015 Ende Begutachtungsfrist:
MehrStand: 18. Juni 2015. Steuerreform 2015/2016
Stand: 18. Juni 2015 Steuerreform 2015/2016 Themenüberblick Änderungen und Neuerungen in der Einkommensteuer Erhöhung der KEST und Immo-EST Neues in der Unternehmensbesteuerung Bekämpfung von Steuer- und
MehrImmobilienbesteuerung
alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die
MehrSTEUERREFORM 2015. 14.04.2015 / Krems an der Donau
STEUERREFORM 2015 14.04.2015 / Krems an der Donau office@astoria.at www.astoria.at 1 AGENDA Einleitung Maßnahmen in der Einkommensteuer Sonstige Änderungen Ökologisierung Maßnahmen bei der Umsatzsteuer
MehrWichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20
Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Erbschaftsteuerreform Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
MehrMag. Hermann Klokar. Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater
Mag. Hermann Klokar Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Unternehmensberater A 9125 Kühnsdorf Fernando-Colazzo-Platz 5 T +43(0)4232 / 89 333-0 F +43(0)4232 / 89 333-4 steuerberater@klokar.at www.klokar.at
MehrWarum einen Familienpool gründen?
Warum einen Familienpool gründen? Anwaltskanzlei Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching Telefon: 089/44119935, Fax: 089/44119936 E-Mail: kontakt@ra-dr-tremel.de;
MehrErben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!
Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen! Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher
MehrMag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/
Mag. Friedrich Hahn Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten Tel: 02742/40750, 0664/4354419 E-Mail: hahn@fh-wirtschaftstreuhand.at 1 Tarife 2016 Steuertarif bis 2015 Steuertarif neu ab 2016 Tarifstufe Tarifstufe
MehrEinkommensteuertarif NEU, KESt, Umsatzsteuer Unternehmensbesteuerung, Alternativfinanzierung Mag. Peter Kopp
VERANSTALTUNG Programm Moderation: Wolfgang Zwettler Einkommensteuertarif NEU, KESt, Umsatzsteuer Unternehmensbesteuerung, Alternativfinanzierung Mag. Peter Kopp Immobilienbesteuerung NEU Grunderwerbsteuer,
MehrAuswirkungen der Steuerreform 2015/2016 für Immobilieneigentümer
Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 für Immobilieneigentümer Aufgrund der mit 01.01.2016 in Kraft tretenden Steuerreform kommt eine massive steuerliche Mehrbelastung auf Immobilieneigentümer zu. Einerseits
MehrE-Carsharing in Niederösterreich Philip Pascal Kalomiris, M.A. Projekt- und Produktmanager für alternative Antriebe
E-Carsharing in Niederösterreich 16.06.2016 Projekt- und Produktmanager für alternative Antriebe +43 1 716 01-8165 Zahlreiche Projekte und Initiativen Pionierarbeit im Bereich alternativer Antriebe, in
MehrErbschaftsteuerrecht:
Erbschaftsteuerrecht: Neues vom Bundesverfassungsgericht? Streifzug durch jüngste BFH-Rechtsprechung Steuerliche Gestaltungsfallen in der Nachfolgeplanung Rechtsanwalt Jörg Schröder Fachanwalt für Handels-
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrDie Steuerreform 2015/16 im Überblick
Die Steuerreform 2015/16 im Überblick Die Steuerreform 2015/16 im Überblick Gunter Mayr 1. Vorbereitungsphase Der Steuerreform 2015/16 ging eine längere Phase der Vorbereitung voraus: Ausgangspunkt der
MehrBesteuerung von Dividendenerträgen und wesentlichen Beteiligungen
Besteuerung von Dividendenerträgen und wesentlichen Beteiligungen Bearbeitet von Dr. Stephan Seltenreich, Cornelia Miertsch 1. Auflage 2017. Taschenbuch. 120 S. Gebunden ISBN 978 3 95554 256 6 Format (B
MehrErben und Vererben ohne Sorgen
Erben und Vererben ohne Sorgen Wann bleibt unser Haus steuerfrei? Immobilienbewertung, Vergünstigungen, Vorabschenkung Referent: Dr. Joachim Wüst Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
MehrDimitrios Gialouris. Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland
Dimitrios Gialouris Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrWas Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten
Was Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten Dirk Grigull, Rechtsanwalt in Güstrow Simone Brenner, BDO AG Rostock Güstrow, 25. Februar 2016 Ziele
MehrFür die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrDie Besteuerung von Kapitalvermögen
Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
MehrErbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten
Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017
MehrHerzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen
Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrRechtliche Fragen klären
Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen
MehrVO Steuerrecht (12-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (12-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Wiederholung vom 11.10.10 (1) Beurteilen Sie die Einkunftsart unter Angabe der Gesetzesstelle sowie die anwendbaren Vorschriften zur Einkünfteermittlung?
MehrPRODINGER STEUERBERATUNG
PRODINGER STEUERBERATUNG www.prodinger.at 25.06.2015 1 Steuerreform 2015/2016 Das Prinzip Familienbetrieb am Prüfstand 25.06.2015, Romantikhotel Gmachl, Elixhausen Zurückrudern die neue politische Kampfsportart!
MehrImmobilien: Einkommen- und Körperschaftsteuer. Immobilie
Immobilien: Einkommen- und Körperschaftsteuer im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) 25% Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene Gewinnermittlung (laufende und Veräußerungsgewinne)
MehrNachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe
Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)
MehrKLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH
STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH Gartenstraße 5 72458 Albstadt Tel. 07431 9379-00 Fax 07431 9379-50 mail@klaiber-schlegel.de www.klaiber-schlegel.de
MehrErben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill
Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill Überblick Unterschiede zwischen Vererben und Verschenken Berufungsgründe für Erbrecht Liegenschaftsübergabe
MehrDas Kfz im Steuerrecht
Kap 1 Das Kfz im Steuerrecht 1.1 Übersicht und allgemeine Begriffserläuterungen 1.1.1 Pkw Für Pkw und Kombi besteht (im Normalfall) kein Vorsteuerabzug; das gilt sowohl für die Anschaffung, Leasing und
MehrDas bringt die Steuerreform 2015/2016. Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015
Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Karin Fuhrmann, TPA Horwath Wien, 21. Mai 2015 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Zeitplan Begutachtungsversand: 20. Mai 2015 Ministerrat: 16. Juni NR und BR: Juli
MehrEinkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender
MehrAbgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching
Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte
MehrPublic Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 8. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda Auswirkungen des Sparpakets 2012 auf KöR: 1.) Umsatzsteuer: Vermietung und Vorsteuerabzug 2.) KöSt: Immobilienertragssteuer Slide 2 Änderungen bei der
MehrTarif 2016. Ab 1 Mio. 55% Steuersatz befristet bis 2020?!
Änderungen EStG Tarif 2016 Steuertarif Aktuell Tarifstufe über bis Steuersatz 0 11.000 0,00% 11.000 25.000 36,50% 25.000 60.000 43,21% 60.000 50,00% Steuertarif Neu Tarifstufe Anzahl Personen über bis
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrSteuerreform-Vorhaben 2015/16
Steuerreform-Vorhaben 2015/16 Basis: Ministerratsvortrag 17.3.2015 Stand: 20. April 2015 Mag. Heinz Harb Beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Geschäftsführer LBG Österreich Burgenland Kärnten Niederösterreich
MehrEinheitliche Besteuerung aller in den Unternehmen thesaurierten Gewinnen, unabhängig von der Rechtsform
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziele der Unternehmenssteuerreform 4 2. Änderungen bei der Gewinnermittlung 14 3. Besteuerung der Einzelunternehmen 16 4. Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses 21 und
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrGestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Christoph Juhn LL.M./StB
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Christoph Juhn LL.M./StB Stand: November 2017 Kanzlei für Unternehmensteuerrecht: Kompetenzfelder Steuerrechtliche Gestaltungsberatung
MehrInfoblatt: Die Zuwendungsarten bei Immobilienüberlassungsverträgen an Abkömmlinge
Infoblatt: Die Zuwendungsarten bei Immobilienüberlassungsverträgen an Abkömmlinge Häufig wollen Eltern ihren Kindern Grundbesitz zukommen lassen, um - ihnen die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung
MehrHerzlich willkommen zum Informationsabend Was bringt die Steuerreform 2015
Herzlich willkommen zum Informationsabend Was bringt die Steuerreform 2015 Das bringt die Steuerreform 2015/2016 Mag. (FH) Isabel Gradl, Mag. Bernd Wöber TPA Horwath Krems, 23. April 2015 11 Länder. 1
MehrStiftungssymposium 2016
Stiftungssymposium 2016 Aktuelle steuerrechtliche Themenstellungen 21. und 22. Jänner 2016 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Begriff der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke
MehrVertragsgestaltung innerhalb der Unternehmerfamilie im Gartenbau zur Absicherung des Privatvermögens. Alexander Wagner Rechtsanwalt
Vertragsgestaltung innerhalb der Unternehmerfamilie im Gartenbau zur Absicherung des Privatvermögens Alexander Wagner Rechtsanwalt Übersicht Situation im Gartenbaubetrieb ehevertragliche Möglichkeiten
MehrSteuerupdate 2016 WKO Webinar, Februar 2016 Stb. Univ.-Lekt. Mag. Bernhard Woschnagg MSc STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung
Steuerupdate 2016 WKO Webinar, Februar 2016 Stb. Univ.-Lekt. Mag. Bernhard Woschnagg MSc STINGL - TOP AUDIT Steuerberatung Steuerupdate 2016 Update Einkommensteuer vermieten wird teurer Abschreibung von
MehrGFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016
GEWINNFREIBETRAG 1 Gewinnfreibetrag natürlicher Personen ab 2013 ung bei mehreren Einkunftsquellen, insbesondere bei einer oder mehreren Beteiligung/en an Mitunternehmerschaften 10 EStG idf 1. StabG 2012,
MehrNeues zur Registrierkassenpflicht 2. Änderungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer 2. Adaptierung der PKW-Sachbezugswerte 4
kurz und bündig In dieser Ausgabe finden Sie Neues zur Registrierkassenpflicht 2 Änderungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer 2 Adaptierung der PKW-Sachbezugswerte 4 KöSt: Kapitalrücklage keine steuerfreie
MehrVorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben
Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) Vorlesung Steuerrecht Sonstige Abgaben Sommersemester 2011 1 Übersicht Lohnabhängige Abgaben Verkehrsteuern, zb Grunderwerbsteuer Gesellschaftsteuer Schenkung
MehrDie steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt
Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die
MehrVERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13
VERMÖGENSNACHFOLGE Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung Vorwort Status quo Gründe Folgen Nachlassfolgeplanung: I) Sachverhaltsaufnahme Vorbereitungshandlungen II) Rechtliche Gestaltung Beispiel
MehrVorwort... 1 Die Herausgeber... 2 Die Autoren... 2 Inhaltsverzeichnis... 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Die Herausgeber... 2 Die Autoren... 2 Inhaltsverzeichnis... 4 Private Grundstücksveräußerungen durch natürliche Personen... 9 Johann Perthold / Markus Vaishor 1. Überblick...
MehrAktuelles zur Besteuerung der KöR
Aktuelles zur Besteuerung der KöR Beschränkte Steuerpflicht für Grundstücksveräußerungen Sandra Stadlbauer, 10.4.2013 Sandra Stadlbauer, 10.4.2013 1 Ausgangslage vor 1.4.2012 Gewinne/Verluste aus Grundstücksveräußerungen
MehrAbgrenzung: Private Grundstücksveräußerungen Verdeckte Ausschüttungen
Abgrenzung: Private Grundstücksveräußerungen Verdeckte Ausschüttungen ImmoESt versus KESt Mag. Bernhard Renner Richter am Bundesfinanzgericht Johannes Kepler Universität Linz 28. November 2018 Sachverhalt
MehrInfo für S T E U E R Z A H L E R
Info für S T E U E R Z A H L E R Wien, Juli 2015 GRUNDERWERBSTEUER UND IMMOBILIEN Unter Bezugnahme auf unsere Infos von März und Mai 2015 wollen wir Sie nunmehr, nach Beschluss der Steuerreform 2015/2016
MehrRAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE
RAIFFEISEN INFO-ABEND HOFÜBERGABE Herzlich willkommen! www.raiffeisen-ooe.at Hofübergabe & Bankthemen > Was ist bei der Bank zu beachten? Landwirtschaftskonto - Übernahme Regelung ev. Zeichnungsberechtigungen
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter
Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck
MehrDie Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer
Die Gewerbesteuer Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer 1 Inhaltsverzeichnis I. Die Entstehung und aktuelle Entwicklung II. Die Ermittlung der Gewerbesteuer
MehrDie neue Mantelkaufregelung in 8c KStG
Protokoll Die neue Mantelkaufregelung in 8c KStG Vortrag vom 13.01.2009 Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Treskowallee 8 10318 Berlin Spezialisierung: Fach: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Mehr