Warum einen Familienpool gründen?
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- Edith Kalb
- vor 9 Jahren
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1 Warum einen Familienpool gründen? Anwaltskanzlei Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Hauptstraße 42, Unterhaching Telefon: 089/ , Fax: 089/ Steuerberater Orleansstraße 6, München Telefon: 089/ ; Fax: 089/
2 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist ein Familienpool? 2. Rechtsform: GbR, KG, GmbH & Co. KG 3. Was wird in den Familienpool eingebracht? 4. Im Familienpool wird getrennt 5. Verschenken, Vererben, Verkaufen des Gesellschaftsanteile 6. Absicherung der Senioren 7. Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder 8. Familienpool und Ehescheidung 9. Familienpool und Testament 10. Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Zum guten Schluss
3 1. Was ist ein Familienpool?
4 1. Was ist ein Familienpool? Eine Gesellschaft, an der verschiedene Familienangehörige beteiligt werden können.
5 2. Rechtsformen
6 1. 2. Rechtsform für den Familienpool Rechtsform für den Familienpool Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kommanditgesellschaft GmbH, GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft Stiftung
7 3. Was wird in den Familienpool eingebracht?
8 Was wird in den Familienpool eingebracht? In diese Gesellschaft wird in der Regel von den Eltern Vermögen eingebracht. Ausnahme: Steuerliches Betriebsvermögen
9 Was wird in den Familienpool eingebracht? Vermögensverwaltungs-KG Beispiel: Einbindung in einen Familienpool Familie Maier 3-Familienhaus Schulden Miete Eigentumswohnung Schulden Miete Einfamilienhaus Schulden Miete NETTOVERMÖGEN Wert Wert Wert Helga Politologie- Studentin Franz Schreinermeister Julia Bankkauffrau
10 Was wird in den Familienpool eingebracht? Vermögensverwaltungs-KG 3-Familienhaus Eigentumswohnung Einfamilienhaus + Schulden Vermögensverwaltungs-KG Gesellschafter Vater Mutter Komplementäre Geschäftsführer Helga Franz Julia Kommanditisten
11 4. Im Familienpool wird getrennt
12 Im Familienpool wird getrennt Vermögensverwaltungs-KG Eigentum in EUR: Alt: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Verteilung des Nettovermögens von 2,6 Mio. Gerechte Beteiligung Mutter Vater Kind Helga Kind Franz Kind Julia Enkel Ernst Enkel Peter Neu: in %
13 Im Familienpool wird getrennt Vermögensverwaltungs-KG Erträge in %: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Jetzt: Vater 50 Mutter Helga Franz Julia Ernst Peter Nach 10 Jahren: Tod des Vaters: Tod der Mutter:
14 Im Familienpool wird getrennt Vermögensverwaltungs-KG Geschäftsführung: Vermögensverwaltungs-KG Familie Maier Jetzt: Tod des Vaters: Tod der Mutter: Vater 100% Mutter - 100% Helga / Politologiestudentin Franz / Schreinermeister Julia / Bankkauffrau %
15 5. Verschenken, Vererben, Verkaufen der Gesellschaftsanteile
16 Verschenken, Vererben, Verkaufen der Gesellschaftsanteile Ausscheiden aus der Gesellschaft Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Mitgesellschafter an Abkömmlinge/Ehegatten an Fremde Kündigung mit langen Fristen und Regelung der Abfindung Ausschließung aus wichtigem Grund
17 6. Absicherung der Senioren
18 Absicherung der Senioren Versorgung der Eltern durch Leibrente
19 Absicherung der Senioren Grundstücksübertragungen gegen Nießbrauch schenkt an Vater Tochter Variante 1: Das Gebäude hat einen Bedarfswert von EUR Nießbrauch hat einen Kapitalwert von EUR Vater schenkt seiner Tochter somit EUR
20 Absicherung der Senioren Grundstücksübertragungen gegen Nießbrauch schenkt an Vater Nießbrauch Vater + Mutter Tochter Abwandlung der Variante 1: Vater behält sich den Nießbrauch für sich und seine Frau zurück Vater schenkt seiner Frau EUR (50 % des kapitalisierten Nießbrauchs)
21 Absicherung der Senioren Grundstücksübertragungen gegen Nießbrauch schenkt an Vater Nießbrauch nur Vater Tochter Variante 2: Vater vereinbart mit Tochter, dass nach seinem Tod die Mutter den vollen Nießbrauch erhält
22 Absicherung der Senioren Folge: Vater schenkt auf seinen Todestag seiner Ehefrau den Wert des dann zu kapitalisierenden Nießbrauchs Gestaltungsmöglichkeit: Mutter hat nur das Recht sich nach dem Tod des Vaters den Nießbrauch ganz oder quotal bestellen zu lassen (sofern Bedarf dann vorhanden)
23 Absicherung der Senioren Absicherung der Eltern durch Rücknahmerechte Übergeber ist zum Vertragsrücktritt berechtigt bei Veräußerung oder Belastung des Vertragsgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Übergebers Tod des Erwerbers vor Übergeber (und Eigentumsübergang auf nicht leibliche Abkömmlinge des Übergebers) Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und keine Beseitigung der Maßnahmen binnen 2 Monaten
24 Absicherung der Senioren Rücknahmerechte Eheschließung des Erwerbers ohne Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag innerhalb von 6 Monaten ab Übertragung bzw. Eheschließung Gütergemeinschaft ohne Erklärung von Vorbehaltsgut Sachverhalt, welcher dem Veräußerer das Recht gäbe, Pflichtteil zu entziehen Bestellung eines Betreuers für den Erwerber Mitgliedschaft in einer Sekte oder Vereinigung, welche unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht
25 Absicherung der Senioren Rücknahmerechte Drogen- oder Alkoholsucht Rücknahme bei unerwarteter Besteuerung / Änderung der Rechtslage oder: jederzeitiges Rücknahmerecht ohne Vorliegen von Gründen - ertragsteuerliche Folgen!
26 Absicherung der Senioren Rücknahmerechte Achtung: Weiterleitung der Rücknahmerechte auf den überlebenden Ehegatten Weiterleitung der Rücknahmerechte auf Sohn/Tochter zur Ausübung gegenüber den Enkelkindern!!
27 7. Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder
28 Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder An der Familiengesellschaft können jederzeit auch Kinder und Enkelkinder beteiligt werden. Die Übertragung erfolgt durch einfachen Gesellschafterbeschluss und durch Anmeldung der neuen Gesellschaftsbeteiligungen an das Handelsregister. Beteiligung von Kindern durch Beschluss der Gesellschafter Beteiligung von minderjährigen Kindern ebenso, vertreten durch ihre beiden Eltern
29 Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder Beteiligung minderjähriger Kinder / Enkelkinder aber Achtung: Zustimmung des Vormundschaftsgerichts bei Zuwendung an Minderjährige ist erforderlich Häufig wird zusätzlich ein Verfahrenspfleger bestellt.
30 8. Familienpool und Ehescheidung
31 Familienpool und Ehescheidung Ehescheidung und Zugewinn Im Fall der Ehescheidung kann die Beteiligung des Ehegatten in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einfließen, wenn die Gesellschaftsbeteiligung nicht bei Heirat oder später vom Zugewinn ausgeschlossen wurde.
32 Familienpool und Ehescheidung Ehescheidung und Zugewinn Wichtig: Gesellschaftsbeteiligungen sollten durch Ehevertrag vorsichtshalber vom Zugewinn ausgeschlossen werden, damit bei Scheidung kein Streit hierüber entsteht. Bei Gütertrennung entsteht kein Problem. Bei Zuwendungen unter Ehegatten Rücknahmerechte für den Scheidungsfall vereinbaren!!
33 9. Familienpool und Testament
34 Familienpool und Testament Familienpool und Testament Mit dem Tod eines Gesellschafters treten bezüglich seiner Stellung in der Gesellschaft nur die gesellschaftsrechtlichen Folgen ein. Wer in der Gesellschaft nachfolgen darf, ergibt sich ausschließlich aus dem Gesellschaftsvertrag!! In einem Testament wird geregelt, wer Erbe des Gesellschafters werden soll. Eine Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag ist wichtig!! Wichtig: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht, daher sind Widersprüche zu vermeiden!
35 10. Schenkung- und Erbschaftsteuer
36 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Altes Recht Steuerklassen Neues Recht Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Ehegatte, Kinder, Enkel I II III Wert des Nichte, Neffe, Geschwister Lebensgefährte steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich % 7% 12% 15% 17% 30% % 11% 17% 20% 23% 30% % 15% 22% 25% 29% 30% % 19% 27% 30% 35% 30% % 23% 32% 35% 41% 50% % 27% 37% 40% 47% 50% und darüber 30% 30% 40% 43% 50% 50% und darüber Achtung: Lebensgefährte Eingangssteuersatz 30 %!!
37 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Steuerklassen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 1. Ehegatte und Lebenspartner 2. Kinder 3. Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder 4. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören 2. Geschwister 3. Nichten und Neffen 4. Stiefeltern 5. Schwiegerkinder 6. Schwiegereltern 7. geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 1. Alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen 2. Lebensgefährte!!!
38 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Freibeträge neues Recht Ehegatte/Lebenspartner Kinder Enkelkinder Neffe/Nichte Lebensgefährte , , , , ,00 Bei Schenkungen alle 10 Jahre neuer Freibetrag.
39 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Nießbrauchsleistungen und Leibrentenzahlungen werden von der Schenkung/Erbschaft als Schuld abgezogen
40 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Wie wird eine Vermietungsimmobilie bewertet? Beispiel: München Innenstadt jährliche Mieten EUR Baujahr 1959 Grundstücksgröße m² bei einem Bodenrichtwert von EUR (= ) Liegenschaftszins (festgesetzt vom Gutachterausschuss) 4,5 %
41 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Bewertung jährliche Mieteinnahmen Pauschale für Bewirtschaftungskosten 27 % = Reinertrag des Grundstücks Liegenschaftszins 4,5 % vom Bodenwert = Gebäudereinertrag x Vervielfältiger (abhängig vom Baujahr und damit von der Restnutzungsdauer) 15,74 = Gebäudeertragswert
42 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Bodenwert (1.120 m² x EUR) Gebäudeertragswert = Steuerwert Grundvermögen Abschlag 10 % (steuerfrei) = Vermögensanfall Grundbesitz Freibetrag (Schenkung an Sohn) = steuerpflichtiger Erwerb - gerundet Schenkungsteuer 19 %
43 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Gestaltungsvariante Nießbrauch Der 62jährige Vater behält sich den gesamten Nießbrauch an dem Objekt zurück: - kapitalisierter Nießbrauch für 62-jährigen Vater % wegen anteiliger Steuerbefreiung abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit
44 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Gestaltungsvariante Nießbrauch Vermögensanfall Grundvermögen Nachlassverbindlichkeit Nießbrauch = Bereicherung Freibetrag = steuerpflichtiger Erwerb - gerundet Schenkungsteuer 19 % Steuerersparnis durch Nießbrauchsgestaltung:
45 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Aber Beim Vater fallen unverändert die Mieteinnahmen an und bilden Vermögen, das dann wiederum auf den Sohn vererbt wird.
46 11. Zum guten Schluss
47 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre
48 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Altes Recht Steuerklassen Neues Recht Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Ehegatte, Kinder, Enkel I II III Wert des Nichte, Neffe, Geschwister Lebensgefährte steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich % 7% 12% 15% 17% 30% % 11% 17% 20% 23% 30% % 15% 22% 25% 29% 30% % 19% 27% 30% 35% 30% % 23% 32% 35% 41% 50% % 27% 37% 40% 47% 50% und darüber 30% 30% 40% 43% 50% 50% und darüber Achtung: Lebensgefährte Eingangssteuersatz 30 %!!
49 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Beteiligung der Kinder- und Enkelgeneration an der Familiengesellschaft
50 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Steuerklassen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 1. Ehegatte und Lebenspartner 2. Kinder 3. Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder 4. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören 2. Geschwister 3. Nichten und Neffen 4. Stiefeltern 5. Schwiegerkinder 6. Schwiegereltern 7. geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 1. Alle übrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen 2. Lebensgefährte!!!
51 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Freibeträge neues Recht Ehegatte/Lebenspartner Kinder Enkelkinder Neffe/Nichte Lebensgefährte , , , , ,00 Bei Schenkungen alle 10 Jahre neuer Freibetrag.
52 Schenkung- und Erbschaftsteuer 11. Wichtig: Vor Gründung eines Familienpools sollten Sie sich unbedingt Rat holen bei Steuerberater und Rechtsanwalt!!
53 Zum guten Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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